Formal: Was ist eine Verfassung? Die Regelung des Zusammenlebens der Menschen eines Staatsvolkes in einem Staatsgebiet ist eine Verfassung. Inhaltlich: Was macht die Verfassung der BRD aus? Sicherung von grundlegenden Rechten der Menschen in diesem Staat GG Artikel 1-19 Regelung der Übertragung von politischer Herrschaft Bürgerrechte Staatsstrukturprinzipien GG Art. 20+ Vier Postulate unseres Demokratiemodells aus Artikel 20 GG Volkssouveränität (Demokratie) Rechtsstaat Bundesstaat Sozialstaat Volkssouveränität In unserer Demokratie gilt das repräsentative Mehrheitsprinzip; es gibt dabei Parteiungen. Trotzdem räumt die Verfassung den Raum für „Abstimmungen“, also Rousseau’sche Volksabstimmungen, frei. Die Parteien haben im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Gruppierungen eine besondere verfassungsmäßige Verankerung. Rechtsstaat Der Begriff „Rechtsstaat“ beinhaltet Rechtssicherheit (Die Bürger sind vor staatlicher Rechtswillkür geschützt), Rechtsgleichheit (jeder Mensch ist vor dem Gesetz ist gleich, die vom Staat festgelegten Pflichten jedoch nicht zwingend; Gleiches wird gleich aber Ungleiches ggf. ungleich behandelt) und Rechtsschutz (Jeder Bürger hat das Recht, sein Recht gegenüber dem Staat juristisch einzufordern). In Deutschland herrscht Gewaltenteilung (auch innerhalb der Legislative). In Weimar wurde die Rechtsstaatlichkeit durch Notverordnungen aufgehoben. In diese Kategorie gehören die Grundrechte (z.B. Freiheitsrechte). Bundesstaat Bundesstaaten werden auf mindestens zwei Ebenen regiert, der übergeordneten Bundesebene und der untergeordneten Landesebene. Die Bundesverfassung schreibt demokratische Strukturen für die Länder fest, ferner beeinflusst der Bund einige Teilbereiche der Länderpolitik massiv, z.B. die Finanzpolitik. Die Länder beeinflussen die Bundespolitik auch, nämlich durch den Bundesrat. Es gibt in Deutschland einen kooperativen Föderalismus: Die Zuständigkeiten sind eng verzahnt. Die vertikale Gewaltenteilung in Deutschland soll die Machtstreuung gewährleisten, dies soll zu Stabilität und Sicherheit führen. Sozialstaat Der Sozialstaat steht dem Rechtsstaat entgegen: Der Rechtsstaat verlangt Freiheit und trennt Individuen, jeder muss vom Staat gleich behandelt werden; der Sozialstaat verbindet Individuen, er behandelt jene bevorzugt, welchen es sozial schlechter geht. Der Rechtsstaat bezieht sich auf die Rechte des Individuums gegenüber dem Staat, der Sozialstaat sieht als Bezugsbasis die solidarische Gemeinschaft, individuell höchstens einen Benachteiligten. In Deutschland wird das Rechtsstaatprinzip über das Sozialstaatprinzip gestellt. Verfassungszusammensetzung Unsere Verfassung besteht aus einem normativen Kern (mit unseren Grundwerten etc.), über den es Konsens gibt, sowie den überwiegenden Teil, die Prozessstrukturen. Hierüber gibt es Konflikt, d.h. diese Verfassungsteile sind veränderbar. Verfassungswandel und Verfassungsänderungen Verfassungswandelungen sind Neuinterpretationen der Verfassung, welche sich von Zeit zu Zeit ergeben (Beispiel: S. 208). Verfassungsänderungen modifizieren eine Grundposition: Es wird wirklich etwas verändert.