St. Gallische Kantonale Ausstellung Stämmeschau Rassekaninchen und Rassegeflügel Paare Ziergeflügel Angeschlossen: Kantonale Jungzüchterausstellung Mehrzweckhalle Unterdorf, Grabs 18. – 20. Dez. 2015 Ausstellungsreglement Termine: Anmeldeschluss Tag Montag Datum 2. November Zeit (A-Poststempel) Einlieferung Donnerstag 17. Dezember 16:00 – 21:00 Bewertung (nicht öffentlich) Freitag 18. Dezember ab 08:00 Offizielle Eröffnung mit Ehrengästen Freitag 18. Dezember 17:00 – 18:00 Öffnungszeiten Ausstellung Freitag Samstag Sonntag 18. Dezember 19. Dezember 20. Dezember 18:00 – 21:00 10:00 – 21:00 09:00 – 16:00 Öffnungszeiten Festwirtschaft Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 17. Dezember 18. Dezember 19. Dezember 20. Dezember 16:00 – 23:00 18:00 – 24:00 10:00 – 24:00 09:00 – 17:00 Jungzüchter – Preisverteilung und anschl. Rundgang mit Experte Samstag 19. Dezember 17:00 Rangverkündigung Rassensieger / Sektionen musik. Unterhaltung mit Hendermoosbuebe Samstag 19. Dezember 19:00 Auskäfigen Sonntag 20. Dezember 16:00 Allgemeine Bestimmungen: Der Eintritt ist frei. Wo nichts anderes vermerkt ist, gelten für die Durchführung der Ausstellung die Richtlinien der beiden Fachverbände, sowie das Ausstellungsreglement des Kantonalverbandes. Alle Aussteller müssen Mitglieder einer Sektion der Kleintierzüchter St.Gallen KTZSG sein. Das OK kann Ausnahmen bewilligt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller verbindlich, dass sein Tierbestand frei von Krankheiten ist. Kranke oder mit Ungeziefer befallene Tiere werden bei der Einlieferung zurückgewiesen, wobei nicht nur dem kranken Tier, sondern allen Tieren des Züchters die Annahme verweigert wird. Während der Ausstellung erkrankte Tiere sind vom Aussteller sofort abzuholen. Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Für kranke, für angemeldete, aber nicht eingelieferte, sowie für falsch eingelieferte Tiere wird das Standgeld nicht zurückerstattet. Den Kaninchen muss die Käfignummer mit schwarzem Filzstift, gut leserlich, in das linke Ohr (Ohrmarke) geschrieben werden. Beim Zier- und Wassergeflügel sind das Geschlecht, die Ringnummer und der Jahrgang an den Boxen zu vermerken. Beim Wassergeflügel, Puten und Perlhühnern muss zudem der Stamm mit verschiedenen Farbringen gekennzeichnet sein und an der Boxe entsprechend vermerkt sein. Alle Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Falsch angemeldete, falsch eingelieferte oder falsch eingekäfigte Tiere werden als Ausschluss bewertet. Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller das vorliegende Ausstellungsreglement, das er durchgelesen und verstanden hat. Anmeldungen: Diese sind vereinsweise, mit dem Vereinsstempel versehen, bis spätestens 2. November 2015, per A-Post, zu senden an: Kaninchen: Christian Zellweger, Schmitterstr. 61, 9444 Diepoldsau Geflügel: Vreni Locher, Seebleichestr. 35, 9404 Rorschacherberg Mit der Anmeldung sind die Standgelder einzuzahlen. Einlieferung: Donnerstag, 17. Dezember 2015, 16:00 – 21:00 Uhr Keine Bahntransporte Kaninchen: Die Grossrassen werden bei der Einlieferung gewogen. Futtergeschirre bringt der Aussteller selber mit. Transportkisten können deponiert werden. Reihenfolge: (Kaninchen) Stämme sind wie folgt einzuliefern: Rammler vor Zippen Anders eingekäfigte Tiere gelten als Falscheinlieferung! Wer bei einem Stamm verschiedene Farbenschläge, gemäss gültigem Standard, einliefern will, muss diesen Stamm als gemischt anmelden und dann auch zwingend als gemischt einliefern. Sonst gelten sie als Falscheinlieferung (ausgenommen sind Scheckentiere mit gleicher Richtpunktzahl). Gemischte Stämme: (Kaninchen) Standgeld: Der Preis für 1. Einheit beträgt Fr. 40.- inkl. Katalog, weitere Fr. 30.-. Jedem Aussteller wird ein Katalog abgegeben. Begrenzte Anmeldung: Die Platzverhältnisse sind begrenzt. Bei zu vielen Tieren werden die verspäteten Anmeldungen nicht berücksichtigt. Es kann auch auf ein Stamm pro Aussteller (pro Rasse und Farbenschlag) reduziert werden. Auszeichnungen: Jeder Aussteller erhält einen Ausstellerpreis. Rassensieger: (Kaninchen) Es müssen mindestens 3 Stämme einer Rasse eingeliefert werden. Der Siegerstamm erhält einen Zusatzpreis. Bei gleichem Durchschnitt entscheidet: 1. der bessere Rammler 2. die bessere Zibbe 3. die bessere 3. Position der 2. Zibbe 4. die bessere 3. Position des Rammlers Rassensieger: (Geflügel) Es müssen mindestens 3 Stämme einer Rasse eingeliefert werden. Der Siegerstamm erhält einen Zusatzpreis. Bei gleichem Durchschnitt entscheidet der Richter Sektionswettbewerb: Das Mitmachen ist kostenlos. Die ersten drei Sektionen erhalten einen (Kaninchen/Geflügel) Preis. 1. Mindestens 18 Tiere müssen bewertet sein und werden gerechnet. 2. Alle weiteren Tiere werden zu 80% gerechnet. Ziergeflügel: Mindestens 6 Tiere, alle weiteren Tiere werden zu 80% gerechnet. Ausgeschlossene Tiere gelten als bewertet! Jungzüchter: Als Jungzüchter gelten Aussteller des Jahrgangs 1997 und jünger. Alle Jungzüchter erhalten einen Zusatzpreis. Jungzüchter-Wettbewerb: Es wird ein Jungzüchter-Wettbewerb mit Eigenbewertung durchgeführt, gemäss separater Ausschreibung. Abgabe der Talons am Einlieferungstag bis spätestens 21.00 Uhr. Allgem. Rangierung: Jede Rasse konkurriert unter sich. Die Rangierung erfolgt nach der neuesten Richtpunktskala der fachtechnischen Kommission von Rassenkaninchen Schweiz. Fütterung: Am Einlieferungstag erhalten die Kaninchen nur Heu und Wasser, ansonsten wird handelsübliches Futter (UFA), Wasser und Heu gefüttert. Es wird in allen Kaninchenboxen Knabberholz (Hasel) angeboten. Geflügel wird mit Legehennenfutter und Wasser gefüttert. Versicherung: Gemäss Ausstellungsversicherung Kleintiere Schweiz. Handel: Der Handel ist frei. Die Tiere dürfen jedoch nicht vor Ausstellungsschluss, am Sonntag, 20. Dezember 2015, ab 16:00 Uhr aus den Boxen genommen werden. Allgemeines: Nicht Aufgeführtes, sowie Reklamationen unterliegen dem Entscheid des OK. Beanstandungen und Schäden müssen spätestens drei Tage nach Ausstellungsschluss dem Ausstellungspräsidenten schriftlich eingereicht werden: Sven Baumgartner, Simmi 910, 9473 Gams. Kaninchenexperten: Bruno Breitenmoser, Hans-Peter Hohl, Thomas Marquart, Frédéric Mathez, Andreas Ogi, Markus Pfiffner, Kurt Schwab, Sven Stampfl, Manuela Weber, Peter Rösch, Jean-Claude Demerau. Geflügelrichter: Walter Gloor, Jakob Eisenhut, Fritz Tanner, Toni Wipfli, Martin Wyss, Urs Lochmann, Marcel Weisskopf, Hubert Schönenberger, Heinz Wittwer, Edith Tischhauser. Für das Organisationskomitee: Der Präsident Sven Baumgartner Simmi 910 9473 Gams 079 431 73 85 [email protected] Für den Kantonalverband: Der Präsident Clemens Mannhart Der Kaninchenobmann Der Geflügelobmann Robert Sonderegger Leo Locher