„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ Zusatzqualifikation für Auszubildende im Ausbildungsberuf „Industriekaufmann/-frau“ und „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ Erläuterungen zur betrieblichen und schulischen Ausbildung - Duales Berufskolleg - Inhaltsverzeichnis Ausbildung im Dualen Berufskolleg: Zielsetzung und Eckdaten Seite 3 Übersicht über den Bildungsgang Anlage 1 Ausbildungsschwerpunkte der Zusatzqualifikation „Industriekaufmann/-frau“ „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ Anlage 2 Anlage 3 Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) „Industriekaufmann/-frau“ „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ Anlage 4 Anlage 5 Von der Berufsschule zusätzlich vermittelte Kenntnisse (Schulfächer und Stundentafel) Anlage 6 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation/Prüfungsordnung Anlage 7 Empfohlener Auslandsaufenthalt: Möglichkeit des Erwerbs des Euregegio-Zertifikats Anlage 8 Liste der Ausbildungsbetriebe „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ im Bezirk der IHK Südlicher Oberrhein Anlage 9 Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung Ausbildung im Dualen Berufskolleg: Zielsetzung und Eckdaten Bildungsgang Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ Duales Berufskolleg: Die Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation im dualen Berufskolleg erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule. Charakteristisches Merkmal der Ausbildung im dualen Berufskolleg ist die Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die über die regulären Inhalte der Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf hinausgehen. Diese werden sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule vermittelt. In der Berufsschule werden anstelle der allgemeinbildenden Fächer zusätzliche fachtheoretische Kenntnisse vermittelt. Ziel / Zielgruppe: Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf „Industriekaufmann/-frau“ bzw. „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ für volljährige, besonders leistungsfähige Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder einer gleichwertigen Vorbildung sowie mit Grundkenntnissen in zwei Fremdsprachen (Englisch und Französisch). Ausbildungsdauer: 3 Jahre Zusatzqualifikationen: Ÿ Europabezogene Wirtschafts- und Gesellschaftslehre Ÿ Europabezogene Betriebswirtschaftslehre Ÿ Berufsbezogene Fremdsprache I (Englisch) Ÿ Berufsbezogene Fremdsprache II (Französisch) Ÿ Datenverarbeitung Ÿ Controlling Ÿ Sozial- und Methodenkompetenz Prüfungen: Ÿ Zwischenprüfung „Industriekaufmann/-frau“ bzw. „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ lt. Ausbildungsordnung Ÿ Abschlußprüfung „Industriekaufmann/-frau“ bzw. „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ lt. Ausbildungsordnung Ÿ Zusatzprüfung gemäß den Besonderen Rechtsvorschriften Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ Ausbildungsbeginn: Sommer/Herbst d.J. Schulische Standorte im Bezirk der IHK Südlicher Oberrhein: Ÿ Walter-Eucken-Gymnasium und Kaufmännische Schulen I, Glümerstraße 4 in 79102 Freiburg (Ansprechpartner: Herr OStD. Wilfried Sing, Schulleiter) Ÿ Kaufmännische Schulen Lahr, Bergstraße 78 in 77933 Lahr (Ansprechpartner: Herr OStD. Klaus Alfred Wolf, Schulleiter) Unterrichtsorganisation: Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung Ÿ durchschnittliche Zahl an Wochenstunden: 13 Ausbildung mit Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ (Duales Berufskolleg – Ausbildungsdauer: 3 Jahre) Zusatzqualifikation Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Europäische Betriebswirtschaftslehre „Industriekaufmann/ Industriekauffrau oder „Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel“ Berufsbezogene Fremdsprache I Empfehlung Betrieblicher Ausbildungsabschnitt im Berufsbezogene Fremdsprache II Ausland in Betrieb und Berufsschule in Betrieb und Berufsschule Abschlussprüfung laut Ausbildungsordnung im anerkannten Ausbildungsberuf Abschlussprüfung laut den Besonderen Rechtsvorschriften: - Europabezogene Betriebswirtschaftslehre Fremdsprache I in der kaufmännischen Anwendung Fremdsprache II in der kaufmännischen Anwendung Bei Auslandsaufenthalten im grenznahen Ausland (Frankreich oder Schweiz) „Euregio-Zertifikat“ Anlage 2 Ausbildungsschwerpunkte „Industriekaufmann/-frau“ mit Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ Zusätzliche Inhalte Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung Personalwesen/Personalentwicklung/ Aus- und Weiterbildung (EU) Kennenlernen, Vergleich und Anwendung bedeutsamer arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie der Rahmenbedingungen der Personalentwicklung in ausgewählten EU-Ländern Absatzförderung/Marketing (EU) Kennenlernen, Vergleich und Anwendung von Marketingmaßnahmen bzw. -plänen (z.B. Marketing-Mix), Vermarktungs- und Promotionsstrategien unter Bezug auf EU-länderspezifische Standards Einkauf/Verkauf/Export/Auftragsbearbeitung (EU) Mitwirkung bei/Erledigung von Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Lieferanten (z.B. Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen); Mitwirkung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie Verhandlungen mit ausländischen Kunden Versandwesen/Logistik (EU) Auswahl von Verkehrs- und Transportdienstleistungen mit Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Rechnungswesen/Zahlungsverkehr (EU) Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs Datenverarbeitung/Controlling/Qualitätsmanagement EDV-gestützte Erfassung, Aufbereitung und Auswahl von Daten als Grundlage unternehmerischer Entscheidungsprozesse; Mitwirkung bei der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz (z.B. Erstellung von Präsentationsunterlagen, auch in Fremdsprachen), Mitwirkung in betrieblichen Arbeitskreisen und Projektgruppen Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch) Berufsbezogene Anwendung der Fremdsprachen n i allen Ausbildungsbereichen Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung Anlage 3 Ausbildungsschwerpunkte „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ mit Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ Zusätzliche Inhalte Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung Personalwesen/Personalentwicklung/ Aus- und Weiterbildung (EU) Kennenlernen, Vergleich und Anwendung bedeutsamer arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie der Rahmenbedingungen der Personalentwicklung in ausgewählten EU-Ländern Absatzförderung/Marketing (EU) Kennenlernen, Vergleich und Anwendung von Marketingmaßnahmen bzw. -plänen (z.B. Marketing-Mix), Vermarktungs- und Promotionsstrategien unter Bezug auf EU-länderspezifische Standards Wareneinkauf- und verkauf/Export/ Auftragsbearbeitung (EU) Kennenlernen, Vergleich und Erstellung von Kriterien für die Beurteilung ausländischer Lieferanten (z.B. ABC-Analyse); Mitwirkung und Erledigung von Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Lieferanten (z.B. Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen); Mitwirkung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie Verhandlungen mit ausländischen Kunden Versandwesen/Logistik einschl. Transportund Speditionswesen (EU) Auswahl von Verkehrs- und Transportdienstleistungen mit Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Rechnungswesen/Zahlungsverkehr (EU) Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs Datenverarbeitung/Controlling/Qualitätsmanagement EDV-gestützte Erfassung, Aufbereitung und Auswahl von Daten als Grundlage unternehmerischer Entscheidungsprozesse; Mitwirkung bei der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz (z.B. Erstellung von Präsentationsunterlagen, auch in Fremdsprachen), Mitwirkung in betrieblichen Arbeitskreisen/Projektgruppen Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch) Berufsbezogene Anwendung der Fremdsprachen in allen Ausbildungsbereichen Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) “Industriekaufmann/-frau” Zusatzqualifikation: “Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen” Lfd-Nr. 1 Zu 7. Teil des Ausbildungsberufsbildes 2 Personalwesen (EU) zu vermittelnde Fertigkeiten + Kenntnisse 3 - Wichtige arbeits - und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der EU-Länder in der Praxis aufzeigen/anwenden. zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr 4 1. - 2. Ausbildungsjahr - Unterschiede der Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme ausgewählter EU-Länder aufzeigen. - Die für die Personalsuche, -auswahl, -führung, -einsatz und -entwicklung bedeutsamen Unterschiede für die Praxis der Personalarbeit erkennen und auswerten. - Unterschiede in den Grundsätzen der Arbeitnehmervertretung anderer EU-Länder mit denen des Ausbildungsbetriebes vergleichen. Zu 5. Absatzförderung/ Marketing (EU) Zu 5. + 6. Beschaffung/ Absatz/ Auftragsbearbeitung (EU) Unter Berücksichtigung EU-länderspezifischer Standards - bei der Erstellung von Marketing-Plänen unter Berücksichtigung von Marketing-Mix mitwirken, - die unterschiedlichen Vermarktungsstrategien eines Produktes zur Generierung von Schlüsseldaten der Märkte und Produkte analysieren, - Auswahl, Umsetzung und Auswertung unterschiedlicher Vermarktungs- und Promotionsstrategien in der Praxis kennenlernen. 2. - 3. Ausbildungsjahr - Anfragen und Angebote aus EU-Ländern bearbeiten. 1. - 3. Ausbildungsjahr - Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Lieferanten erledigen. - Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit ausländischen Kunden mitwirken und entsprechende Geschäftsvorfälle veranlassen und bearbeiten. Zu 4.1. Versand/Logistik (EU) - Grenzüberschreitenden Warenverkehr unter Berücksichtigung zolltechnischer und exportrelevanter Richtlinien abwickeln. 1. - 3. Ausbildungsjahr - Bei der Auswahl von Verkehrs-/Transportleistungen mitwirken. Zu 9.1. Zu 3. Zahlungsverkehr (EU) Information/ Kommunikation/ Arbeitsorganisation - Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung internationaler Zahlungsströme, nationaler und internationaler Finanzierungsmodalitäten abwickeln. - Daten mit Hilfe der EDV erf assen und anhand betriebsspezifischer Software unter Anwendung von Textverarbeitungs -, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen sowie Datenbanken als Grundlage für Entscheidungsprozesse aufbereiten. 2. Ausbildungsjahr 1.- 3. Ausbildungsjahr Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) “Industriekaufmann/-frau” Zusatzqualifikation: “Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen” Zu 8. + 9. Zu 4.4. Leistungserstellung/ Leistungsabrechung Controlling - Bezogen auf die Aufgabe, Zielsetzung und organisatorische Struktur des betrieblichen Controlling, bei der Erfassung, Erstellung und Auswertung von Kennzahlen zur Beurteilung definierter Leistungs elemente mitwirken. - Kennzahlen und Leistungsdaten auswählen und in Bezug zu unternehmerischen Entscheidungsprozessen setzen. 1. - 2. Ausbildungsjahr 1. - 3. Ausbildungsjahr - Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel erarbeiten und bei der praktischen Umsetzung mitwirken (z.B. ISO 9000 ff). Zu 3.4.. Zu 3.5.. Fachübergreifende Kompetenzen Fremdsprachen Auslandspraktikum Sozial- Methodenkompetenz - Präsentationsunterlagen, auch fremdsprachliche, nach Vorgabe erstellen. - Sonderaufgaben und Projekte, Planspiele, Simulation, selbständig übernehmen und durchführen. - An betrieblichen Arbeitskreisen wie Qualitätszirkeln, Problemlösungsgruppen und KVP-Gruppen (kontinuierlicher Verbesserungsprozeß) mitwirken. 1. - 3. Ausbildungsjahr Fremdsprachenkenntnisse (in mindestens einer Fremdsprache) in mündlicher und schriftlicher Form berufsbezogen anwenden. 1. - 3. Ausbildungsjahr Mehrmonatiges Auslandspraktikum zur Festigung und Vertiefung der o.a. Ausbildungsinhalte 1. - 3. Ausbildungsjahr Anlage 5 Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ Zusatzqualifikation:„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ Lfd-Nr. 1 Zu 1.1. Teil des Ausbildungsberufsbildes 2 Wareneinkauf (EU) (§3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) zu vermittelnde Fertigkeiten + Kenntnisse 3 zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr 4 - Bei der Erstellung von Kriterien für die Beurteilung von ausländischen Lieferanten mitwirken (z.B. ABCAnalysen u.a.). 2. - 3. Ausbildungshalbjahr - Korrespondenz mit ausländischen Lieferanten erledigen. - Auswirkungen der Produkthaftung innerhalb von EU-Ländern kennenlernen. Zu 2.1. Warenverkauf (EU) (§3 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a) - Anfragen aus EU-Ländern bearbeiten. - Korrespondenz mit ausländischen Kunden erledigen. 3. - 4. Ausbildungshalbjahr - Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit ausländischen Kunden mitwirken und entsprechende Geschäftsvorfälle veranlassen und bearbeiten. Zu 2.2. Zu 2.4. Markt und Werbung/Marketing (EU) (§3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) - Unterschiedliche Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung EU-länderspezifischer Besonderheiten erläutern. Warenversand/Logistik einschl. Transport- und Speditionswesen (EU) (§3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d) - Grenzüberschreitenden Warenverkehr, unter Berücksichtigung zolltechnischer und exportrelevanter Richtlinien abwickeln. 3. - 4. Ausbildungshalbjahr 3. - 4. Ausbildungshalbjahr - Bei der Auswahl von Verkehrs/Transportleistungen mitwirken. Zu 3.1. Zu 3.3. Zahlungsverkehr (EU) (§3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) Kostenrechnung/Controlling (§3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c) - Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung internationaler Zahlungsströme, unterschiedlicher Währungen, nationaler und internationaler Finanzierungsmodalitäten abwickeln. 4. - 6. Ausbildungshalbjahr - Bezogen auf die Aufgabe, Zielsetzung und organisatorische Struktur des betrieblichen Controlling, bei der Erfassung, Erstellung und Auswertung von Kennzahlen zur Beurteilung definierter Leistungselemente mitwirken. 3. - 6. Ausbildungshalbjahr - Kennzahlen und Leistungsdaten auswählen und in Bezug zu unternehmerischen Entscheidungsprozessen setzen. - Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel erarbeiten und bei der praktischen Umsetzung mitwirken (z.B. ISO 9000 ff). Seite -1- Zu 4.3. Zu 5. Datenverarbeitung (§3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c) Personalwesen (EU) (§3 Abs. 1 Nr. 5) - Daten mit Hilfe der EDV erfassen und anhand betriebsspezifischer Software unter Anwendung von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen sowie Datenbanken als Grundlage für Entscheidungsprozesse aufbereiten. 1. - 6. Ausbildungsjahr - Wichtige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der EU-Länder in der Praxis aufzeigen/anwenden. - Unterschiede der Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme der einzelnen Partnerländer aufzeigen. 2. - 3. Ausbildungshalbjahr - Die für die Personalsuche, -auswahl, -führung, einsatz und -entwicklung bedeutsamen Unterschiede für die Praxis der Personalarbeit erkennen und auswerten. - Unterschiede in den Grundsätzen der Arbeitnehmervertretung anderer EU-Länder mit denen des Ausbildungsbetriebes vergleichen. Neu 6. Neu 7. Erwünscht Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen Fremdsprachen Auslandspraktikum Sozial- und Methodenkompetenz - Präsentationsunterlagen, auch fremdsprachliche, nach Vorgaben erstellen. - Sonderaufgaben und Projekte, Planspiele, Simulationen, selbständig übernehmen und durchführen. - An betrieblichen Arbeitskreisen wie Qualitätszirkeln, Problemlösungsgruppen und KVPGruppen (kontinuierlicher Verbesserungsprozeß) mitwirken. Fremdsprachenkenntnisse (in mindestens einer Fremdsprache) in mündlicher und schriftlicher Form berufsbezogen anwenden. . Mehrmonatiges Auslandspraktikum zur Festigung und Vertiefung der o.a. Ausbildungsinhalte. 1. - 6. Ausbildungshalbjahr 1. - 6. Ausbildungshalbjahr 4. - 5. Ausbildungshalbjahr Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung Seite -2- Anlage 6 Von der Berufsschule zusätzlich vermittelte Kenntnisse (Schulfächer und Stundentafel) Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ für Auszubildende im Beruf „Industriekaufmann/-frau“ und „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ ab Ausbildungsbeginn 1999 Duales Berufskolleg in Teilzeitform (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Fach 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Allgemeine Wirtschaftslehre 1 1 1 Spezielle Wirtschaftslehre 2+1* 2 1 Rechnungswesen 2 1+1* 1 Datenverarbeitung 1 1 1 Europabezogene Volks- und Betriebswirtschaftslehre 3 3 2+1* Englisch (1. Fremdsprache) 1 2 2 Französisch (bzw. 2. Fremdsprache) 2 2 2 Controlling - - 2 12 12 12 1 1 1 13 13 13 ø Zahl der Wochenstunden Projektstunden* ø Stundenzahl insgesamt Freiburg/Lahr, im Mai 1999 Geschäftsbereich Berufsbildung * Projektstunden = Eigenständige Bearbeitung von Projekten durch die Auszubildenden in der Schule ohne direkte Betreuung durch eine Lehrkraft. Der in der Zeit des Auslandsaufenthaltes ausfallende Berufsschulunterricht wird während der gesamten sonstigen Ausbildungszeit vor- oder nachgeholt. Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ für Auszubildende in den Ausbildungsberufen „Industriekaufmann/-frau“ und „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 12.06.1996 und des Änderungsbeschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 19.12.2000 erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein als zuständige Stelle nach § 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I, S. 1112), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 25. März 1998 (BGBI I, S. 596ff.), in Verbindung mit der Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen folgende Rechtsvorschriften: Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ § 1 Ziel der Prüfung (1) Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen Industriekaufmann/Industriekauffrau oder Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel über die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die in den §§ 3 bis 5 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen bzw. anwenden kann. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer - im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel ausgebildet wird und - glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in den §§ 3 bis 5 aufgeführten Gebieten erworben hat. (2) Die Glaubhaftmachung erfordert i.d.R. die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes. (3) Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen. (4) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 jeweils zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberuf. § 3 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern (a) Europabezogene Betriebswirtschaftslehre (b) Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung (2) (3) Die Prüfung wird in beiden Prüfungsfächern schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden. Seite - 1 - § 4 Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ (1) In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in 120 Minuten mehrere praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete, jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Aspekte im Rahmen der EU in Betracht: - Warenein- und -verkauf mit Auftragsbearbeitung - Absatzförderung/Werbung/Marketing - Versand/Logistik - Internationaler Zahlungsverkehr - Kostenrechnung/Controlling (2) In der mündlichen Prüfung hat der Prüfling in einem verkaufsbetonten Prüfungsgespräch die europabezogenen Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere aus den Bereichen Warenein- und verkauf/Marketing/Logistik und internationaler Zahlungsverkehr nachzuweisen. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. § 5 Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ (1) Die Fremdsprachenprüfung ist schriftlich und mündlich in zwei Fremdsprachen durchzuführen. (2) Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils in insgesamt maximal 145 Minuten folgende Leistungen: (a) Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren. Richtzeit: 45 Minuten (b) Eine kurzgefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation (z.B. Fax) zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren. Richtzeit: 30 Minuten (c) Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren. Richtzeit (einschließlich Aufgabendarbietung): 20 Minuten (d) Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren. Richtzeit: 30 Minuten (e) Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test (besondere Form eines Wortergänzungstests) oder durch eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens. Richtzeit: 20 Minuten Der/die Prüfungsteilnehmer/in darf in den Teilen a.) - d.) ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen. (3) Die mündliche Prüfung umfasst jeweils in insgesamt maximal 20 Minuten folgende Leistungen: (a) Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen. (b) Ein Gespräch in der Fremdsprache führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er - sich über Themen aus seinem Ausbildungsberuf (incl. Zusatzqualifikation) in der Fremdsprache unterhalten kann und - häufig auftretende Alltagssituationen (z.B. Vorstellen/Begrüßen etc.) sprachlich angemessen bewältigen kann. Seite - 2 - § 6 Zulassung zur mündlichen Prüfung (1) Die Zulassung im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach nicht mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt wurden. (2) Die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach eine Prüfungsleistung gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer (a) bis (e) mit „ungenügend“ oder mehr als eine Prüfungsleistung mit „mangelhaft“ bewertet wurde. § 7 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn (a) im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt wurden und (b) im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ die Prüfung in einer der beiden Fremdsprachen bestanden wurde. Die Prüfung in einer Fremdsprache ist bestanden, wenn der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine „mangelhafte“ Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde, erbracht hat. § 8 Prüfungszeugnis und Gesamtergebnis der Prüfung (1) Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer ein Zeugnis aus, n i dem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis in Punkten und Noten aufgeführt sind. Das Gesamtergebnis ergibt sich als arithmetisches Mittel der Ergebnisse der beiden Prüfungsfächer „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ und „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“. (2) Das Ergebnis im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ ergibt sich als arithmetisches Mittel aus der Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung in diesem Fach. (3) Das Ergebnis im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ ergibt sich je Fremdsprache als arithmetisches Mittel der Bewertung der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung in diesem Fach. Dabei wird das Ergebnis in der schriftlichen Prüfung als arithmetisches Mittel der Prüfungsteile (a) bis (e) gemäß § 5 Abs. 2 ermittelt und das Ergebnis der mündlichen Prüfung als arithmetisches Mittel der Prüfungsteile (a) und (b) gemäß § 5 Abs. 3. (4) Über die erfolgreiche Prüfung im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ erteilt die Kammer je Fremdsprache zusätzlich ein Zeugnis gemäß der von der Kammer erlassenen Rechtsvorschrift „Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende“. Seite - 3 - § 9 Sonstige Bestimmungen Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sinngemäß Anwendung. § 10 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschriften sind mit Verkündung im Mitteilungsblatt der Kammer am 01.08.1996 in Kraft getreten. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündigung im Mitteilungsblatt der Kammer in Kraft. Die Besonderen Rechtsvorschriften sind durch das Wirtschaftsministerium mit AZ 3-6014.2-11/35-39 am 10.01.2001 genehmigt worden. Freiburg, den 10. Januar 2001 ..................................................................... .................................................................. ... Der Präsident Georg Fröhner Der Hauptgeschäftsführer Dr. Norbert Euba Seite - 4 - Liste der Ausbildungsbetriebe „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Im Bereich der Hauptstelle Freiburg Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau im Großund Außenhandel Ascom Energy Systems GmbH Werk Teningen Tscheulinstraße 21 79331 Teningen Kadabell GmbH & Co. KG Ludwig-Kegel-Straße 15 79853 Lenzkirch Thieme GmbH & Co. KG Tullastraße 11 79331 Teningen DUBSTA Export-Import GmbH Güterhallenstr. 37-44 79106 Freiburg Ch. Beha GmbH Techn. Neuentwicklungen In den Engelmatten 14 79286 Glottertal EHT Werkzeugmaschinen GmbH Emmendinger Str. 21 79331 Teningen Upat GmbH & Co. Freiburger Straße 9 79312 Emmendingen IVP GmbH Gewerbestraße 3 79256 Buchenbach Ferromatik Milacron Maschinenbau GmbH Riegeler Straße 4 79364 Malterdingen Messmer Pen GmbH Schützenstraße 3 79312 Emmendingen YSTRAL GmbH Maschinenbau+ Processtechnik Wettelbrunner Straße 7 79282 Ballrechten-Dott. Freiburger Stahlhandel GmbH & Co. KG Auerstraße 3 79108 Freiburg Pfizer GmbH Arzneimittelwerk Gödecke Mooswaldallee 1-9 79108 Freiburg Micronas GmbH Hans-Bunte-Straße 19 79108 Freiburg Raimann Holzoptimierung GmbH & Co. KG Weißerlenstr. 11 79108 Freiburg ABC Telekommunikation Schwarzwaldstraße 139 79102 Freiburg Gütermann AG Landstraße 1 79261 Gutach/Breisgau Nylstar GmbH Engesserstraße 8 79108 Freiburg Risdon GmbH Kunststoffverpackungen Rheinwaldstr. 10 79395 Neuenburg Hekatron GmbH Brühlmatten 9 79295 Sulzburg Hans Oetiker MetallwarenApparatefabrik GmbH Üsenberger Straße 13 79346 Endingen Werner Riester GmbH & Co. KG Renkenrunsstraße 79379 Müllheim GE Medical Systems Information Technologies GmbH Munzinger Straße 3 79111 Freiburg Rhodia Acetow AG Engesserstraße 8 79108 Freiburg Schurter GmbH Elsässer Straße 3 79346 Endingen IMS Connector Systems GmbH Obere Hauptstraße 30 79843 Löffingen Schölly Fiberoptic GmbH SICK AG Robert-Bosch-Straße 1-3 Erwin-Sick-Str. 1 79211 Denzlingen 79183 Waldkirch Stand: Oktober 2001 1 Liste der Ausbildungsbetriebe „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Im Bereich der Hauptgeschäftsstelle Lahr Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau im Großund Außenhandel Herrenknecht AG Schlehenweg 2 77963 Schwanau MAJA-Maschinenfabrik Hermann Schill GmbH & Co. KG Tullastr. 4 77694 Kehl Parker Hannifin GmbH Zweigniederlass. Offenburg Robert-Bosch-Straße 22 77656 Offenburg AHG Autohaus Offenburg GmbH Schutterwälder Str. 2 77652 Offenburg Brüder Neumeister GmbH Maschinen- und Gerätebau Gottlieb-Daimler-Straße 15 77933 Lahr Progress-Werk Oberkirch AG Industriestraße 8 77704 Oberkirch Etol-Werk Eberhard Tripp GmbH & Co. OHG Allerheiligenstraße 12 77728 Oppenau CIDELCEM ISECO GmbH Wilhelmstraße 14 77654 Offenburg Bürstner GmbH & Co. KG Weststraße 33 77694 Kehl Gerd Rodermund GmbH & Co. KG Schmiedeweg 6-8 77972 Mahlberg Weber & Lederer GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 47 77933 Lahr Orsay GmbH Tannenstraße 20 77731 Willstätt BSW Anlagenbau und Ausbildung GmbH Weststraße 1 77694 Kehl Sapa Aluminiumprofile GmbH Industriestraße 10 77656 Offenburg Duravit AG Werderstraße 36 78132 Hornberg Pfeiffer & May Offenburg KG Carl-Zeiss-Straße 11 77656 Offenburg Meiko Maschinenbau GmbH & Co. Englerstr. 3 77652 Offenburg Müller Offenburg GmbH & Co. KG Englerstr. 4 77652 Offenburg Schneider Electric Motion GmbH Breslauer Str. 7 77933 Lahr Ytong Deutschland AG Betriebsstätte Rheinau Rheinstraße 110 77866 Rheinau Hydro-Gerätebau GmbH & Co. KG Hebezeuge Anfeldstraße 10 77781 Biberach Zehnder Wärmekörper GmbH Almweg 34 77933 Lahr Kohler Maschinenbau GmbH Oberweier Hauptstraße 96 77948 Friesenheim Papierfabrik August Koehler AG Hauptstr. 2 77704 Oberkirch Marconi Communications GmbH Werk Offenburg Max-Planck-Straße 1 77656 Offenburg Nester Wellpappe GmbH Am Stadtpark 1 77933 Lahr PMD Moden Handels GmbH Herzthauen 2 77729 Willstätt Stand: Oktober 2001 2