Europäisches Wirtschaftsmanagement mit

Werbung
„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
Zusatzqualifikation
für Auszubildende im Ausbildungsberuf
„Industriekaufmann/-frau“
und
„Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“
Erläuterungen zur
betrieblichen und schulischen
Ausbildung
- Duales Berufskolleg -
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung im Dualen Berufskolleg: Zielsetzung und Eckdaten
Seite 3
Übersicht über den Bildungsgang
Anlage 1
Ausbildungsschwerpunkte der Zusatzqualifikation
„Industriekaufmann/-frau“
„Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“
Anlage 2
Anlage 3
Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
„Industriekaufmann/-frau“
„Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“
Anlage 4
Anlage 5
Von der Berufsschule zusätzlich vermittelte Kenntnisse
(Schulfächer und Stundentafel)
Anlage 6
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation/Prüfungsordnung
Anlage 7
Empfohlener Auslandsaufenthalt: Möglichkeit des Erwerbs des Euregegio-Zertifikats
Anlage 8
Liste der Ausbildungsbetriebe „Europäisches Wirtschaftsmanagement
mit Fremdsprachen“ im Bezirk der IHK Südlicher Oberrhein
Anlage 9
Freiburg/Lahr, im Februar 1998
Geschäftsbereich Berufsbildung
Ausbildung im Dualen Berufskolleg: Zielsetzung und Eckdaten
Bildungsgang Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
Duales Berufskolleg:
Die Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation im dualen Berufskolleg
erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule. Charakteristisches
Merkmal der Ausbildung im dualen Berufskolleg ist die Vermittlung
zusätzlicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die über die regulären
Inhalte der Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf
hinausgehen. Diese werden sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch
in der Berufsschule vermittelt. In der Berufsschule werden anstelle
der allgemeinbildenden Fächer zusätzliche fachtheoretische
Kenntnisse vermittelt.
Ziel / Zielgruppe:
Ausbildung
im
anerkannten
Ausbildungsberuf
„Industriekaufmann/-frau“ bzw. „Kaufmann/-frau im Groß- und
Außenhandel“ für volljährige, besonders leistungsfähige Bewerber
mit Abitur, Fachhochschulreife oder einer gleichwertigen Vorbildung
sowie mit Grundkenntnissen in zwei Fremdsprachen (Englisch und
Französisch).
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Zusatzqualifikationen:
Ÿ Europabezogene Wirtschafts- und Gesellschaftslehre
Ÿ Europabezogene Betriebswirtschaftslehre
Ÿ Berufsbezogene Fremdsprache I (Englisch)
Ÿ Berufsbezogene Fremdsprache II (Französisch)
Ÿ Datenverarbeitung
Ÿ Controlling
Ÿ Sozial- und Methodenkompetenz
Prüfungen:
Ÿ Zwischenprüfung „Industriekaufmann/-frau“ bzw. „Kaufmann/-frau im
Groß- und Außenhandel“ lt. Ausbildungsordnung
Ÿ Abschlußprüfung „Industriekaufmann/-frau“ bzw. „Kaufmann/-frau im
Groß- und Außenhandel“ lt. Ausbildungsordnung
Ÿ Zusatzprüfung gemäß den Besonderen Rechtsvorschriften
Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit
Fremdsprachen“
Ausbildungsbeginn:
Sommer/Herbst d.J.
Schulische Standorte
im Bezirk der IHK
Südlicher Oberrhein:
Ÿ Walter-Eucken-Gymnasium und Kaufmännische Schulen I,
Glümerstraße 4 in 79102 Freiburg
(Ansprechpartner: Herr OStD. Wilfried Sing, Schulleiter)
Ÿ Kaufmännische Schulen Lahr, Bergstraße 78 in 77933 Lahr
(Ansprechpartner: Herr OStD. Klaus Alfred Wolf, Schulleiter)
Unterrichtsorganisation:
Freiburg/Lahr, im Februar 1998
Geschäftsbereich Berufsbildung
Ÿ durchschnittliche Zahl an Wochenstunden: 13
Ausbildung mit Zusatzqualifikation
„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
(Duales Berufskolleg – Ausbildungsdauer: 3 Jahre)
Zusatzqualifikation
Ausbildung im anerkannten
Ausbildungsberuf
Europäische
Betriebswirtschaftslehre
„Industriekaufmann/
Industriekauffrau
oder
„Kaufmann/Kauffrau im
Groß- und Außenhandel“
Berufsbezogene Fremdsprache I
Empfehlung
Betrieblicher
Ausbildungsabschnitt
im
Berufsbezogene Fremdsprache II
Ausland
in Betrieb und Berufsschule
in Betrieb und Berufsschule
Abschlussprüfung
laut
Ausbildungsordnung im
anerkannten
Ausbildungsberuf
Abschlussprüfung laut den Besonderen
Rechtsvorschriften:
-
Europabezogene Betriebswirtschaftslehre
Fremdsprache I in der kaufmännischen
Anwendung
Fremdsprache II in der kaufmännischen
Anwendung
Bei Auslandsaufenthalten im
grenznahen Ausland (Frankreich oder
Schweiz)
„Euregio-Zertifikat“
Anlage 2
Ausbildungsschwerpunkte „Industriekaufmann/-frau“ mit Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
Zusätzliche Inhalte
Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung
Personalwesen/Personalentwicklung/
Aus- und Weiterbildung (EU)
Kennenlernen, Vergleich und Anwendung bedeutsamer arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie der Rahmenbedingungen der Personalentwicklung in ausgewählten EU-Ländern
Absatzförderung/Marketing (EU)
Kennenlernen, Vergleich und Anwendung von Marketingmaßnahmen bzw. -plänen (z.B. Marketing-Mix),
Vermarktungs- und Promotionsstrategien unter Bezug auf EU-länderspezifische Standards
Einkauf/Verkauf/Export/Auftragsbearbeitung
(EU)
Mitwirkung bei/Erledigung von Korrespondenz mit
ausländischen Kunden und Lieferanten (z.B. Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen);
Mitwirkung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen
sowie Verhandlungen mit ausländischen Kunden
Versandwesen/Logistik (EU)
Auswahl von Verkehrs- und Transportdienstleistungen mit Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
Rechnungswesen/Zahlungsverkehr (EU)
Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Datenverarbeitung/Controlling/Qualitätsmanagement
EDV-gestützte Erfassung, Aufbereitung und Auswahl
von Daten als Grundlage unternehmerischer Entscheidungsprozesse;
Mitwirkung bei der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel
Ausbildungsbereichsübergreifende
Schlüsselqualifikationen
Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz (z.B.
Erstellung von Präsentationsunterlagen, auch in
Fremdsprachen), Mitwirkung in betrieblichen Arbeitskreisen und Projektgruppen
Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch)
Berufsbezogene Anwendung der Fremdsprachen n
i
allen Ausbildungsbereichen
Freiburg/Lahr, im Februar 1998
Geschäftsbereich Berufsbildung
Anlage 3
Ausbildungsschwerpunkte „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ mit
Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
Zusätzliche Inhalte
Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung
Personalwesen/Personalentwicklung/
Aus- und Weiterbildung (EU)
Kennenlernen, Vergleich und Anwendung bedeutsamer arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie der Rahmenbedingungen der Personalentwicklung in ausgewählten EU-Ländern
Absatzförderung/Marketing (EU)
Kennenlernen, Vergleich und Anwendung von Marketingmaßnahmen bzw. -plänen (z.B. Marketing-Mix),
Vermarktungs- und Promotionsstrategien unter Bezug auf EU-länderspezifische Standards
Wareneinkauf- und verkauf/Export/ Auftragsbearbeitung (EU)
Kennenlernen, Vergleich und Erstellung von Kriterien
für die Beurteilung ausländischer Lieferanten (z.B.
ABC-Analyse);
Mitwirkung und Erledigung von Korrespondenz mit
ausländischen Kunden und Lieferanten (z.B. Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen);
Mitwirkung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen
sowie Verhandlungen mit ausländischen Kunden
Versandwesen/Logistik einschl. Transportund Speditionswesen (EU)
Auswahl von Verkehrs- und Transportdienstleistungen mit Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
Rechnungswesen/Zahlungsverkehr (EU)
Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Datenverarbeitung/Controlling/Qualitätsmanagement
EDV-gestützte Erfassung, Aufbereitung und Auswahl
von Daten als Grundlage unternehmerischer Entscheidungsprozesse;
Mitwirkung bei der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel
Ausbildungsbereichsübergreifende
Schlüsselqualifikationen
Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz (z.B.
Erstellung von Präsentationsunterlagen, auch in
Fremdsprachen), Mitwirkung in betrieblichen Arbeitskreisen/Projektgruppen
Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch)
Berufsbezogene Anwendung der Fremdsprachen in
allen Ausbildungsbereichen
Freiburg/Lahr, im Februar 1998
Geschäftsbereich Berufsbildung
Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
“Industriekaufmann/-frau”
Zusatzqualifikation: “Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen”
Lfd-Nr.
1
Zu 7.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
2
Personalwesen (EU)
zu vermittelnde Fertigkeiten + Kenntnisse
3
- Wichtige arbeits - und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der EU-Länder in der Praxis
aufzeigen/anwenden.
zu vermitteln im
Ausbildungshalbjahr
4
1. - 2. Ausbildungsjahr
- Unterschiede der Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme ausgewählter EU-Länder aufzeigen.
- Die für die Personalsuche, -auswahl, -führung,
-einsatz und -entwicklung bedeutsamen Unterschiede für die Praxis der Personalarbeit erkennen
und auswerten.
- Unterschiede in den Grundsätzen der Arbeitnehmervertretung anderer EU-Länder mit denen des Ausbildungsbetriebes vergleichen.
Zu 5.
Absatzförderung/ Marketing (EU)
Zu 5. + 6. Beschaffung/ Absatz/ Auftragsbearbeitung (EU)
Unter Berücksichtigung EU-länderspezifischer
Standards
- bei der Erstellung von Marketing-Plänen unter
Berücksichtigung von Marketing-Mix mitwirken,
- die unterschiedlichen Vermarktungsstrategien
eines Produktes zur Generierung von Schlüsseldaten der Märkte und Produkte analysieren,
- Auswahl, Umsetzung und Auswertung unterschiedlicher Vermarktungs- und Promotionsstrategien
in der Praxis kennenlernen.
2. - 3. Ausbildungsjahr
- Anfragen und Angebote aus EU-Ländern
bearbeiten.
1. - 3. Ausbildungsjahr
- Korrespondenz mit ausländischen Kunden und
Lieferanten erledigen.
- Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit ausländischen Kunden mitwirken und entsprechende
Geschäftsvorfälle veranlassen und bearbeiten.
Zu 4.1.
Versand/Logistik (EU)
- Grenzüberschreitenden Warenverkehr unter
Berücksichtigung zolltechnischer und exportrelevanter Richtlinien abwickeln.
1. - 3. Ausbildungsjahr
- Bei der Auswahl von Verkehrs-/Transportleistungen
mitwirken.
Zu 9.1.
Zu 3.
Zahlungsverkehr (EU)
Information/ Kommunikation/
Arbeitsorganisation
- Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unter
Berücksichtigung internationaler Zahlungsströme,
nationaler und internationaler Finanzierungsmodalitäten abwickeln.
- Daten mit Hilfe der EDV erf assen und anhand
betriebsspezifischer Software unter Anwendung von
Textverarbeitungs -, Tabellenkalkulations- und
Grafikprogrammen sowie Datenbanken als
Grundlage für Entscheidungsprozesse aufbereiten.
2. Ausbildungsjahr
1.- 3. Ausbildungsjahr
Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
“Industriekaufmann/-frau”
Zusatzqualifikation: “Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen”
Zu 8. + 9.
Zu 4.4.
Leistungserstellung/
Leistungsabrechung
Controlling
- Bezogen auf die Aufgabe, Zielsetzung und organisatorische Struktur des betrieblichen Controlling,
bei der Erfassung, Erstellung und Auswertung von
Kennzahlen zur Beurteilung definierter Leistungs elemente mitwirken.
- Kennzahlen und Leistungsdaten auswählen und in
Bezug zu unternehmerischen Entscheidungsprozessen setzen.
1. - 2. Ausbildungsjahr
1. - 3. Ausbildungsjahr
- Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel erarbeiten und bei der praktischen Umsetzung mitwirken (z.B. ISO 9000 ff).
Zu 3.4..
Zu 3.5..
Fachübergreifende Kompetenzen
Fremdsprachen
Auslandspraktikum
Sozial- Methodenkompetenz
- Präsentationsunterlagen, auch fremdsprachliche,
nach Vorgabe erstellen.
- Sonderaufgaben und Projekte, Planspiele,
Simulation, selbständig übernehmen und
durchführen.
- An betrieblichen Arbeitskreisen wie Qualitätszirkeln, Problemlösungsgruppen und KVP-Gruppen
(kontinuierlicher Verbesserungsprozeß) mitwirken.
1. - 3. Ausbildungsjahr
Fremdsprachenkenntnisse (in mindestens einer
Fremdsprache) in mündlicher und schriftlicher Form
berufsbezogen anwenden.
1. - 3. Ausbildungsjahr
Mehrmonatiges Auslandspraktikum zur Festigung und
Vertiefung der o.a. Ausbildungsinhalte
1. - 3. Ausbildungsjahr
Anlage 5
Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
„Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“
Zusatzqualifikation:„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
Lfd-Nr.
1
Zu 1.1.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
2
Wareneinkauf (EU)
(§3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a)
zu vermittelnde Fertigkeiten + Kenntnisse
3
zu vermitteln im
Ausbildungshalbjahr
4
- Bei der Erstellung von Kriterien für die Beurteilung
von ausländischen Lieferanten mitwirken (z.B.
ABCAnalysen u.a.).
2. - 3. Ausbildungshalbjahr
- Korrespondenz mit ausländischen Lieferanten erledigen.
- Auswirkungen der Produkthaftung innerhalb von
EU-Ländern kennenlernen.
Zu 2.1.
Warenverkauf (EU)
(§3 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a)
- Anfragen aus EU-Ländern bearbeiten.
- Korrespondenz mit ausländischen Kunden
erledigen.
3. - 4. Ausbildungshalbjahr
- Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit ausländischen Kunden mitwirken und entsprechende
Geschäftsvorfälle veranlassen und bearbeiten.
Zu 2.2.
Zu 2.4.
Markt und Werbung/Marketing
(EU)
(§3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b)
- Unterschiedliche Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung EU-länderspezifischer Besonderheiten
erläutern.
Warenversand/Logistik einschl.
Transport- und Speditionswesen
(EU)
(§3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d)
- Grenzüberschreitenden Warenverkehr, unter
Berücksichtigung zolltechnischer und exportrelevanter Richtlinien abwickeln.
3. - 4. Ausbildungshalbjahr
3. - 4. Ausbildungshalbjahr
- Bei der Auswahl von Verkehrs/Transportleistungen
mitwirken.
Zu 3.1.
Zu 3.3.
Zahlungsverkehr (EU)
(§3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a)
Kostenrechnung/Controlling
(§3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c)
- Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unter
Berücksichtigung internationaler Zahlungsströme,
unterschiedlicher Währungen, nationaler und
internationaler Finanzierungsmodalitäten abwickeln.
4. - 6. Ausbildungshalbjahr
- Bezogen auf die Aufgabe, Zielsetzung und organisatorische Struktur des betrieblichen Controlling,
bei der Erfassung, Erstellung und Auswertung von
Kennzahlen zur Beurteilung definierter Leistungselemente mitwirken.
3. - 6. Ausbildungshalbjahr
- Kennzahlen und Leistungsdaten auswählen und in
Bezug zu unternehmerischen Entscheidungsprozessen setzen.
- Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel erarbeiten und bei der praktischen Umsetzung
mitwirken (z.B. ISO 9000 ff).
Seite -1-
Zu 4.3.
Zu 5.
Datenverarbeitung
(§3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c)
Personalwesen (EU)
(§3 Abs. 1 Nr. 5)
- Daten mit Hilfe der EDV erfassen und anhand
betriebsspezifischer Software unter Anwendung
von
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und
Grafikprogrammen sowie Datenbanken als
Grundlage für Entscheidungsprozesse aufbereiten.
1. - 6. Ausbildungsjahr
- Wichtige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der EU-Länder in der Praxis aufzeigen/anwenden.
- Unterschiede der Ausbildungs- und
Weiterbildungssysteme der einzelnen Partnerländer aufzeigen.
2. - 3. Ausbildungshalbjahr
- Die für die Personalsuche, -auswahl, -führung, einsatz und -entwicklung bedeutsamen Unterschiede für die Praxis der Personalarbeit erkennen
und auswerten.
- Unterschiede in den Grundsätzen der
Arbeitnehmervertretung anderer EU-Länder mit denen des Ausbildungsbetriebes vergleichen.
Neu 6.
Neu 7.
Erwünscht
Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen
Fremdsprachen
Auslandspraktikum
Sozial- und Methodenkompetenz
- Präsentationsunterlagen, auch fremdsprachliche,
nach Vorgaben erstellen.
- Sonderaufgaben und Projekte, Planspiele,
Simulationen, selbständig übernehmen und
durchführen.
- An betrieblichen Arbeitskreisen wie Qualitätszirkeln, Problemlösungsgruppen und KVPGruppen (kontinuierlicher Verbesserungsprozeß)
mitwirken.
Fremdsprachenkenntnisse (in mindestens einer
Fremdsprache) in mündlicher und schriftlicher Form
berufsbezogen anwenden.
.
Mehrmonatiges Auslandspraktikum zur Festigung
und Vertiefung der o.a. Ausbildungsinhalte.
1. - 6. Ausbildungshalbjahr
1. - 6. Ausbildungshalbjahr
4. - 5. Ausbildungshalbjahr
Freiburg/Lahr, im Februar 1998
Geschäftsbereich Berufsbildung
Seite -2-
Anlage 6
Von der Berufsschule zusätzlich vermittelte Kenntnisse
(Schulfächer und Stundentafel)
Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
für Auszubildende im Beruf „Industriekaufmann/-frau“ und „Kaufmann/-frau im
Groß- und Außenhandel“ ab Ausbildungsbeginn 1999
Duales Berufskolleg in Teilzeitform
(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
Fach
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Allgemeine Wirtschaftslehre
1
1
1
Spezielle Wirtschaftslehre
2+1*
2
1
Rechnungswesen
2
1+1*
1
Datenverarbeitung
1
1
1
Europabezogene Volks- und
Betriebswirtschaftslehre
3
3
2+1*
Englisch (1. Fremdsprache)
1
2
2
Französisch (bzw. 2. Fremdsprache)
2
2
2
Controlling
-
-
2
12
12
12
1
1
1
13
13
13
ø Zahl der Wochenstunden
Projektstunden*
ø Stundenzahl insgesamt
Freiburg/Lahr, im Mai 1999
Geschäftsbereich Berufsbildung
* Projektstunden =
Eigenständige Bearbeitung von Projekten durch die Auszubildenden in der Schule
ohne direkte Betreuung durch eine Lehrkraft.
Der in der Zeit des Auslandsaufenthaltes ausfallende Berufsschulunterricht wird während der gesamten
sonstigen Ausbildungszeit vor- oder nachgeholt.
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation „Europäisches
Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“ für Auszubildende in den Ausbildungsberufen
„Industriekaufmann/-frau“ und „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 12.06.1996 und des
Änderungsbeschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 19.12.2000 erlässt die Industrie- und
Handelskammer Südlicher Oberrhein als zuständige Stelle nach § 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom
14. August 1969 (BGBl. I, S. 1112), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der
Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 25. März 1998 (BGBI I, S. 596ff.),
in Verbindung mit der Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen
folgende Rechtsvorschriften:
Zusatzqualifikation „Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
§ 1 Ziel der Prüfung
(1)
Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die
Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen Industriekaufmann/Industriekauffrau oder
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel über die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen
vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben.
(2)
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die in den §§ 3 bis 5
genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen bzw. anwenden kann.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1)
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
- im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Groß- und
Außenhandel ausgebildet wird und
- glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in den §§ 3 bis 5
aufgeführten Gebieten erworben hat.
(2)
Die Glaubhaftmachung erfordert i.d.R. die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des
Ausbildungsbetriebes.
(3)
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweiligen anerkannten
Ausbildungsberuf erfolgen.
(4)
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der
bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 jeweils zugrundeliegenden anerkannten
Ausbildungsberuf.
§ 3 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
(1)
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern
(a) Europabezogene Betriebswirtschaftslehre
(b) Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung
(2)
(3)
Die Prüfung wird in beiden Prüfungsfächern schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ kann
gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
Seite - 1 -
§ 4 Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“
(1)
In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in 120 Minuten mehrere praxisbezogene Aufgaben
bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete, jeweils unter Berücksichtigung der
internationalen Aspekte im Rahmen der EU in Betracht:
- Warenein- und -verkauf mit Auftragsbearbeitung
- Absatzförderung/Werbung/Marketing
- Versand/Logistik
- Internationaler Zahlungsverkehr
- Kostenrechnung/Controlling
(2)
In der mündlichen Prüfung hat der Prüfling in einem verkaufsbetonten Prüfungsgespräch die
europabezogenen Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere aus den Bereichen Warenein- und verkauf/Marketing/Logistik
und
internationaler
Zahlungsverkehr
nachzuweisen.
Das
Prüfungsgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
§ 5 Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“
(1)
Die Fremdsprachenprüfung ist schriftlich und mündlich in zwei Fremdsprachen durchzuführen.
(2)
Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils in insgesamt maximal 145 Minuten folgende Leistungen:
(a) Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache
formulieren. Richtzeit: 45 Minuten
(b) Eine kurzgefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation (z.B. Fax) zu
einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren.
Richtzeit: 30 Minuten
(c) Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren.
Richtzeit (einschließlich Aufgabendarbietung): 20 Minuten
(d) Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief
formulieren. Richtzeit: 30 Minuten
(e) Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test (besondere
Form eines Wortergänzungstests) oder durch eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens.
Richtzeit: 20 Minuten
Der/die Prüfungsteilnehmer/in darf in den Teilen a.) - d.) ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch
benutzen.
(3)
Die mündliche Prüfung umfasst jeweils in insgesamt maximal 20 Minuten folgende Leistungen:
(a) Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen.
(b) Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.
Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er
- sich über Themen aus seinem Ausbildungsberuf (incl. Zusatzqualifikation) in der
Fremdsprache unterhalten kann und
- häufig auftretende Alltagssituationen (z.B. Vorstellen/Begrüßen etc.) sprachlich
angemessen bewältigen kann.
Seite - 2 -
§ 6 Zulassung zur mündlichen Prüfung
(1)
Die Zulassung im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ ist zu versagen, wenn
in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach nicht mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt
wurden.
(2)
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen
Anwendung“ ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach eine
Prüfungsleistung gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer (a) bis (e) mit „ungenügend“ oder mehr als eine
Prüfungsleistung mit „mangelhaft“ bewertet wurde.
§ 7 Bestehen der Prüfung
(1)
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn
(a) im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ in der schriftlichen Prüfung und in
der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt wurden und
(b) im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ die Prüfung in einer der
beiden Fremdsprachen bestanden wurde. Die Prüfung in einer Fremdsprache ist bestanden,
wenn der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine „mangelhafte“ Leistung
und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als „ausreichend“ bewertet
wurde, erbracht hat.
§ 8 Prüfungszeugnis und Gesamtergebnis der Prüfung
(1)
Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer ein Zeugnis aus, n
i dem die Ergebnisse der
einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis in Punkten und Noten aufgeführt sind. Das
Gesamtergebnis ergibt sich als arithmetisches Mittel der Ergebnisse der beiden Prüfungsfächer
„Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ und „Fremdsprachen in der kaufmännischen
Anwendung“.
(2)
Das Ergebnis im Prüfungsfach „Europabezogene Betriebswirtschaftslehre“ ergibt sich als
arithmetisches Mittel aus der Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung in diesem
Fach.
(3)
Das Ergebnis im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung“ ergibt sich je
Fremdsprache als arithmetisches Mittel der Bewertung der schriftlichen Prüfung und der
mündlichen Prüfung in diesem Fach.
Dabei wird das Ergebnis in der schriftlichen Prüfung als arithmetisches Mittel der Prüfungsteile (a)
bis (e) gemäß § 5 Abs. 2 ermittelt und das Ergebnis der mündlichen Prüfung als arithmetisches
Mittel der Prüfungsteile (a) und (b) gemäß § 5 Abs. 3.
(4)
Über die erfolgreiche Prüfung im Prüfungsfach „Fremdsprachen in der kaufmännischen
Anwendung“ erteilt die Kammer je Fremdsprache zusätzlich ein Zeugnis gemäß der von der
Kammer erlassenen Rechtsvorschrift „Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische
Auszubildende“.
Seite - 3 -
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die
Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sinngemäß Anwendung.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Rechtsvorschriften sind mit Verkündung im Mitteilungsblatt der Kammer am 01.08.1996 in Kraft
getreten. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündigung im Mitteilungsblatt der Kammer in
Kraft.
Die Besonderen Rechtsvorschriften sind durch das Wirtschaftsministerium mit AZ 3-6014.2-11/35-39 am
10.01.2001 genehmigt worden.
Freiburg, den 10. Januar 2001
.....................................................................
..................................................................
...
Der Präsident
Georg Fröhner
Der Hauptgeschäftsführer
Dr. Norbert Euba
Seite - 4 -
Liste der Ausbildungsbetriebe
„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Im Bereich der Hauptstelle Freiburg
Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau im Großund Außenhandel
Ascom Energy Systems
GmbH
Werk Teningen
Tscheulinstraße 21
79331 Teningen
Kadabell
GmbH & Co. KG
Ludwig-Kegel-Straße 15
79853 Lenzkirch
Thieme GmbH & Co. KG
Tullastraße 11
79331 Teningen
DUBSTA Export-Import
GmbH
Güterhallenstr. 37-44
79106 Freiburg
Ch. Beha GmbH
Techn. Neuentwicklungen
In den Engelmatten 14
79286 Glottertal
EHT Werkzeugmaschinen GmbH
Emmendinger Str. 21
79331 Teningen
Upat GmbH & Co.
Freiburger Straße 9
79312 Emmendingen
IVP GmbH
Gewerbestraße 3
79256 Buchenbach
Ferromatik Milacron
Maschinenbau GmbH
Riegeler Straße 4
79364 Malterdingen
Messmer Pen GmbH
Schützenstraße 3
79312 Emmendingen
YSTRAL GmbH
Maschinenbau+
Processtechnik
Wettelbrunner Straße 7
79282 Ballrechten-Dott.
Freiburger Stahlhandel
GmbH & Co. KG
Auerstraße 3
79108 Freiburg
Pfizer GmbH
Arzneimittelwerk Gödecke
Mooswaldallee 1-9
79108 Freiburg
Micronas GmbH
Hans-Bunte-Straße 19
79108 Freiburg
Raimann Holzoptimierung GmbH & Co. KG
Weißerlenstr. 11
79108 Freiburg
ABC Telekommunikation
Schwarzwaldstraße 139
79102 Freiburg
Gütermann AG
Landstraße 1
79261 Gutach/Breisgau
Nylstar GmbH
Engesserstraße 8
79108 Freiburg
Risdon GmbH
Kunststoffverpackungen
Rheinwaldstr. 10
79395 Neuenburg
Hekatron GmbH
Brühlmatten 9
79295 Sulzburg
Hans Oetiker
MetallwarenApparatefabrik GmbH
Üsenberger Straße 13
79346 Endingen
Werner Riester GmbH &
Co. KG
Renkenrunsstraße
79379 Müllheim
GE Medical Systems
Information Technologies
GmbH
Munzinger Straße 3
79111 Freiburg
Rhodia Acetow AG
Engesserstraße 8
79108 Freiburg
Schurter GmbH
Elsässer Straße 3
79346 Endingen
IMS Connector Systems
GmbH
Obere Hauptstraße 30
79843 Löffingen
Schölly Fiberoptic GmbH SICK AG
Robert-Bosch-Straße 1-3 Erwin-Sick-Str. 1
79211 Denzlingen
79183 Waldkirch
Stand: Oktober 2001
1
Liste der Ausbildungsbetriebe
„Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen“
im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Im Bereich der Hauptgeschäftsstelle Lahr
Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau im Großund Außenhandel
Herrenknecht AG
Schlehenweg 2
77963 Schwanau
MAJA-Maschinenfabrik
Hermann Schill GmbH
& Co. KG
Tullastr. 4
77694 Kehl
Parker Hannifin GmbH
Zweigniederlass. Offenburg
Robert-Bosch-Straße 22
77656 Offenburg
AHG Autohaus Offenburg
GmbH
Schutterwälder Str. 2
77652 Offenburg
Brüder Neumeister GmbH
Maschinen- und Gerätebau
Gottlieb-Daimler-Straße 15
77933 Lahr
Progress-Werk
Oberkirch AG
Industriestraße 8
77704 Oberkirch
Etol-Werk Eberhard Tripp
GmbH & Co. OHG
Allerheiligenstraße 12
77728 Oppenau
CIDELCEM ISECO GmbH
Wilhelmstraße 14
77654 Offenburg
Bürstner GmbH & Co. KG
Weststraße 33
77694 Kehl
Gerd Rodermund
GmbH & Co. KG
Schmiedeweg 6-8
77972 Mahlberg
Weber & Lederer
GmbH & Co. KG
Lotzbeckstraße 47
77933 Lahr
Orsay GmbH
Tannenstraße 20
77731 Willstätt
BSW Anlagenbau und
Ausbildung GmbH
Weststraße 1
77694 Kehl
Sapa Aluminiumprofile
GmbH
Industriestraße 10
77656 Offenburg
Duravit AG
Werderstraße 36
78132 Hornberg
Pfeiffer & May
Offenburg KG
Carl-Zeiss-Straße 11
77656 Offenburg
Meiko Maschinenbau
GmbH & Co.
Englerstr. 3
77652 Offenburg
Müller Offenburg GmbH &
Co. KG
Englerstr. 4
77652 Offenburg
Schneider Electric Motion
GmbH
Breslauer Str. 7
77933 Lahr
Ytong Deutschland AG
Betriebsstätte Rheinau
Rheinstraße 110
77866 Rheinau
Hydro-Gerätebau GmbH
& Co. KG Hebezeuge
Anfeldstraße 10
77781 Biberach
Zehnder
Wärmekörper GmbH
Almweg 34
77933 Lahr
Kohler Maschinenbau
GmbH
Oberweier Hauptstraße 96
77948 Friesenheim
Papierfabrik August Koehler AG
Hauptstr. 2
77704 Oberkirch
Marconi Communications
GmbH
Werk Offenburg
Max-Planck-Straße 1
77656 Offenburg
Nester Wellpappe GmbH
Am Stadtpark 1
77933 Lahr
PMD Moden Handels
GmbH
Herzthauen 2
77729 Willstätt
Stand: Oktober 2001
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