Leitstelle des regionalen Qualitätsnetzwerkes „Region des Lernens“ Zweijährige Berufsfachschule -Sozialassistentin/Sozialassistent- Die Zweijährige Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt Sozialpädagogik wird durch die Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis und die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent – Schwerpunkt Sozialpädagogik -." Schwerpunkt Sozialpädagogik zu führen. 1. Allgemeines Die Zweijährige Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - ist eine öffentliche Vollzeitschule im Schulsystem der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Melle. Sie umfasst die Klassen I und II. Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss und qualifiziert die Schülerinnen und Schüler zur unterstützenden Tätigkeit, um als anerkannte Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Heimen, Horten, Freizeiteinrichtungen, sonderpädagogischen Einrichtungen) zu arbeiten. Darüber hinaus ermöglicht der erfolgreiche Besuch der Schule die Fortsetzung des Bildungswegs in der Fachschule - Sozialpädagogik – (Erzieherausbildung). 2. Unterrichtsfächer Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Englisch/Kommunikation Politik Sport Religion Mathematik Optionales Lernangebot Das Abschlusszeugnis ist Voraussetzung für die Bewerbung an der Fachschule - Sozialpädagogik (Erzieherausbildung). 4. Aufnahmebedingungen In die Klasse I der Schule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Direkt in die Klasse II der Schule kann aufgenommen werden, wer eine Hochschulzugangsberechtigung oder den erfolgreichen Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule – Kinderpflege – oder eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nachweist. Die Aufnahme setzt weiterhin den Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit voraus (Nachweis durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Belegart NE), das bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf. Wir weisen darauf hin, dass Sie dieses Führungszeugnis im Regelfall auch in den Einrichtungen vorlegen müssen, in denen Sie während der Ausbildung Ihr Praktikum absolvieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb vorsorglich, zwei beglaubigte Kopien des Führungszeugnisses anzufertigen. Ferner setzt die Aufnahme die gesundheitliche Eignung voraus (ärztliche Bescheinigung mit Nachweis darüber, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht). 5. Anmeldung Berufsbezogener Lernbereich - Theorie: Berufsrolle und Konzeption Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung Sozialpädagogische Bildungsarbeit Berufsbezogener Lernbereich – Praxis:* * Die praktische Ausbildung wird ausbildungsbegleitend an 2 Tagen pro Woche im Kindergarten durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Berufsbezogener Lernbereich - Praxis“ bewertet. 3. Abschlüsse und Berechtigungen Der Erweiterte Sekundarabschluss I wird erworben. Für die Anmeldungen können folgende Wege genutzt werden Internet: Portal Schüler Online http://www.schueleranmeldung.de Schriftlich Anmeldeformular auf der Homepage der Schule www.bbs-melle.de Persönlich: Geschäftszimmer der BBS Melle Öffnungszeiten Mo. u. Di. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.45 Uhr – 15.00 Uhr Mi. bis Fr. 8.00 Uhr – 13.30 Uhr Anmeldungen für das am 1. August beginnende Schuljahr werden bis zum 28. Februar erbeten Der Anmeldung sind beizufügen: 1. ein lückenloser Lebenslauf 2. 3 Lichtbilder 3. die Fotokopie des Zeugnisses über den erworbenen Sekundarabschluss I - Realschulabschluss – 4. nur bei möglichem Eintritt in die Klasse II : die Fotokopie des Abschlusszeugnisses der 2-jährigen Berufsfachschule - Kinderpflege – oder das Zeugnis über eine gleichwertige, einschlägige Berufsausbildung oder das Zeugnis über die (Fach-) Hochschulzugangsberechtigung 5. ein frankierter Rückumschlag Die Bewerber erhalten von der Schule eine Bestätigung über die Aufnahme. Stand: Januar 2012 Der Schulleiter