Schwerpunkt Sozialpädagogik

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Leitstelle des regionalen Qualitätsnetzwerkes „Region des Lernens“
Zweijährige Berufsfachschule -Sozialassistentin/Sozialassistent-
Die Zweijährige Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt Sozialpädagogik wird durch die Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen. Mit dem Bestehen der
Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis und die Berechtigung, die
Berufsbezeichnung
"Staatlich geprüfte Sozialassistentin/
Staatlich geprüfter Sozialassistent – Schwerpunkt Sozialpädagogik -."
Schwerpunkt Sozialpädagogik
zu führen.
1. Allgemeines
Die Zweijährige Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - ist eine öffentliche Vollzeitschule im
Schulsystem der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Melle. Sie umfasst die Klassen
I und II.
Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss und qualifiziert die Schülerinnen und Schüler zur
unterstützenden Tätigkeit, um als anerkannte Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
(Kindertagesstätten, Heimen, Horten, Freizeiteinrichtungen, sonderpädagogischen Einrichtungen) zu
arbeiten. Darüber hinaus ermöglicht der erfolgreiche Besuch der Schule die Fortsetzung des
Bildungswegs in der Fachschule - Sozialpädagogik – (Erzieherausbildung).
2. Unterrichtsfächer
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Mathematik
Optionales Lernangebot
Das Abschlusszeugnis ist Voraussetzung für die Bewerbung an der Fachschule - Sozialpädagogik (Erzieherausbildung).
4. Aufnahmebedingungen
In die Klasse I der Schule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I –
Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Direkt in die Klasse II der Schule kann aufgenommen werden, wer eine Hochschulzugangsberechtigung
oder den erfolgreichen Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule – Kinderpflege – oder eine andere
gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und den Sekundarabschluss I –
Realschulabschluss nachweist.
Die Aufnahme setzt weiterhin den Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit voraus (Nachweis durch
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Belegart NE), das bei Beginn der Ausbildung nicht älter als
drei Monate sein darf. Wir weisen darauf hin, dass Sie dieses Führungszeugnis im Regelfall auch in den
Einrichtungen vorlegen müssen, in denen Sie während der Ausbildung Ihr Praktikum absolvieren. Wir
empfehlen Ihnen deshalb vorsorglich, zwei beglaubigte Kopien des Führungszeugnisses anzufertigen.
Ferner setzt die Aufnahme die gesundheitliche Eignung voraus (ärztliche Bescheinigung mit Nachweis
darüber, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine
Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine
Gefahr nicht ausgeht).
5. Anmeldung
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie:

Berufsrolle und Konzeption

Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse

Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung

Sozialpädagogische Bildungsarbeit
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis:*
* Die praktische Ausbildung wird ausbildungsbegleitend an 2 Tagen pro Woche im Kindergarten
durchgeführt. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung
erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Berufsbezogener
Lernbereich - Praxis“ bewertet.
3. Abschlüsse und Berechtigungen
Der Erweiterte Sekundarabschluss I wird erworben.
Für die Anmeldungen können folgende Wege genutzt werden
Internet: Portal Schüler Online http://www.schueleranmeldung.de
Schriftlich Anmeldeformular auf der Homepage der Schule www.bbs-melle.de
Persönlich:
Geschäftszimmer der BBS Melle
Öffnungszeiten
Mo. u. Di. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.45 Uhr – 15.00 Uhr
Mi. bis Fr. 8.00 Uhr – 13.30 Uhr
Anmeldungen für das am 1. August beginnende Schuljahr werden bis zum 28. Februar erbeten
Der Anmeldung sind beizufügen:
1. ein lückenloser Lebenslauf
2. 3 Lichtbilder
3. die Fotokopie des Zeugnisses über den erworbenen Sekundarabschluss I - Realschulabschluss –
4. nur bei möglichem Eintritt in die Klasse II :
die Fotokopie des Abschlusszeugnisses der 2-jährigen Berufsfachschule - Kinderpflege –
oder das Zeugnis über eine gleichwertige, einschlägige Berufsausbildung
oder das Zeugnis über die (Fach-) Hochschulzugangsberechtigung
5. ein frankierter Rückumschlag
Die Bewerber erhalten von der Schule eine Bestätigung über die Aufnahme.
Stand: Januar 2012
Der Schulleiter
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