Berufsfachschule_zum_Erwerb_von_Zusatzqualifikationen

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Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
Erziehung, Bildung und Pflege in früher Kindheit
- Kinder unter 3 Jahren Durch den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in unterschiedlichen
Betriebsformen benötigen Erzieherinnen verstärkt Kompetenzen im Bereich der Säuglingsund Kleinkindpädagogik und –pflege. Neben der Pflege und Betreuung spielt die Bildung
eine ganz wesentliche Rolle.
Erkenntnisse der neueren Hirnforschung besagen, dass sich in den ersten drei Lebensjahren
die Kontakte zu den Nervenzellen (Synapsen) bilden. Je komplexer und bunter unsere
frühen Erfahrungen sind, umso mehr „Kontakte“ können sich schließen. Je reichhaltiger
diese Erlebnisse sind, desto größer ist unsere Bereitschaft, als Erwachsene komplexe,
differenzierte Herausforderungen anzugehen. Das heißt, dass die Erfahrungen, die ein Kind
in dieser Lebensspanne macht, die Grundlage für das gesamte weitere Lernen sind. Es ist
daher von immenser Bedeutung, dem Kind in den ersten drei Jahren eine Vielfalt an
Anregungen und Erfahrungen zu bieten.
Die Weiterbildung qualifiziert Erzieherinnen für die zukünftigen Aufgaben mit Kindern unter
drei Jahren. Sie regt zu einer intensiven und fachlichen Auseinandersetzung mit Kindern im
Alter von 0 bis 3 Jahren an und vermittelt neueste wissenschaftliche Erkenntnisse der
Kleinkindforschung und Frühpädagogik. Die Teilnehmerinnen erwerben umfassende
Kenntnisse über die Arbeit mit Kleinkindern auf allen wesentlichen Gebieten. Sie werden auf
dem Weg der Umstrukturierung ihrer Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren unterstützt.
Zielgruppe
Erzieherinnen oder Fachkräfte, die eine dem Erzieherinnenberuf gleichgestellte Qualifikation
nachweisen können und Kinderpflegerinnen.
Organisation
Die Weiterbildung erstreckt sich über zwei Jahre (480 Unterrichtsstunden).
Der Unterricht findet jeweils freitags von 14.00 – 18.00 Uhr (mit Ausnahme der Schulferien)
statt, hinzu kommen zweimal drei Tage Hospitation in einer anderen Krippeneinrichtung.
Die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen unterliegt einem staatlichen
Lehrplan. Es müssen Leistungsnachweise erbracht werden.
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