Sitka-Fichtenlaus

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7/ 2002
PFLANZENSCHUTZ
Optisch auffällig: Schadbild
der SitkaFichtenlaus
■ Verbreiteter Koniferenschädling
Sitka-Fichtenlaus
ie Sitka-Fichtenlaus ruft
an Picea einen teilweise
recht massiven Nadelfall
hervor. Bei einem mehrjährigen Befall können die
Bäume sogar absterben.
D
Eingeschleppt wurde die SitkaFichtenlaus (Aphis abietina, Synonym: Elatobium abietinum)
Anfang der 60er-Jahre aus den
USA. Mittlerweile kommt sie
aber in ganz Europa vor.
Die Laus ist grün oder
schmutzig-grün, etwa 2 mm
groß und besitzt als typisches
Kennzeichen rote, hervorstehende Augen. Sie gehört innerhalb der Blattläuse zur Familie
der Röhrenläuse, die am Hinterende des Körpers zwei
Röhren (Siphonen) tragen, die
aber nicht, wie oft behauptet,
der Ausscheidung von Honigtau dienen.
Die bevorzugte Wirtspflanze
ist die Sitka-Fichte (Picea sitchensis). Auch andere Arten
werden befallen (Blau-Fichte,
Picea pungens; Serbische Fichte, Picea omorika). Die heimische Rot-Fichte (Picea abies)
wird seltener geschädigt. Tannen und andere Nadelgehölze
werden offenbar nicht befallen.
Die betroffenen Nadeln verfärben sich gelbgrün, zu Beginn
auch als Bänderung erkennbar,
verbräunen zunehmend und
fallen dann ab. An den abgestorbenen Nadeln kommt es
meist im Laufe des Sommers zu
einer Ansiedlung von „Staubläusen“ oder „Flechtlingen“
(wenige mm große, lausartige
Tiere), die jedoch keine unmittelbare Schädigung hervorru-
fen, sondern sich von gleichfalls auftretenden Pilzen, Algen
und Flechten ernähren.
Bevorzugt findet sich die Sitka-Fichtenlaus in lichtgeschützten Bereichen. Der Befall des Baums verläuft deswegen von innen nach außen und
von unten nach oben. Zur
Schädigung kommt es durch
Saftentzug und durch Abgabe
von giftigem Speichel. An den
sich ab Mai entwickelnden
Trieben saugen die Tiere nicht,
diese bleiben befallsfrei.
Vorschnelle „Ferndiagnosen“ am Telefon sollten nicht
Produkte gegen Sitka-Fichtenlaus im
Haus- und Kleingartenbereich (Freiland)
Produktname
Zulassungs- Gefahrenhinweise
ende
/Bienenschutz
Neem-Azal-T/S *)
31.12.08
-/B4
Compo-Zierpflanzen31.12.06
F+/B1
spray D (und Produkte
anderer Hersteller)
Lizetan Neu
31.12.08
F+/B1
Zierpflanzenspray
Neudosan Neu
31.12.07
-/B4
Provado Gartenspray 31.12.08
F+/B1
Elefant-Sommeröl
Metasystox R Spezial
31.12.08
31.12.03
-/B4
Xn/B1
Spruzit-Gartenspray
(und Produkte anderer
Hersteller)
Telmion
31.12.05
-/B4
30.04.02
-/B4
Wirkstoff
Azadirachtin
Dimethoat
Imidacloprid
Kali-Seife
Methiocarb
+ Imidacloprid
Mineralöle
Oxydemetonmethyl
Pyrethrine und
Piperoxylbutoxid
(Synergist)
Rapsöl
sortiert nach Wirkstoffen; Zulassungsstand 9. Januar 2002
· Erläuterung der Gefahrenhinweise: Xn (Gesundheitsschädlich), F+ (hochentzündlich)
· Bienengefährlichkeit: B1 (Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende
oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter), B4 (Das Mittel
wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nichtbienengefährlich eingestuft)
· Weitere Hinweise: *) Nach Firmenangaben liegen in wenigen Praxisfällen positive Erfahrungen vor
19
>
PFLANZENSCHUTZ
getroffen werden. Nadelfall
kann auch andere Ursachen
haben, sowohl im abiotischen
(Trockenheit, Nährstoffmangel) als auch im biotischen Bereich (Pilze, Schädlinge).
Grundlegende Kenntnisse
zur Biologie der Tiere sind erforderlich, um auf dieser Basis
konkrete Bekämpfungsempfehlungen aussprechen zu können.
L EBENSWEISE
Die Überwinterung der kältetoleranten Tiere erfolgt in unseren Breiten als erwachsenes
Tier im Kroneninnern der
Pflanze. Besonders in milden
Wintern kann es bereits in den
Wintermonaten zu einer Vermehrung kommen. Diese erfolgt ungeschlechtlich (alle Tiere sind praktisch Weibchen).
Es werden keine Eier gelegt,
sondern lebende Jungtiere in
die Welt gesetzt. Massenvermehrungen sind unter diesen
Voraussetzungen leicht möglich. In kälteren Gebieten (Gebirgslagen, kontinentales Klima) werden dunkle Wintereier
ausgebildet. Entsprechend länger dauert es dann, bis eine
schädigende Populationsdichte
erreicht ist. Der Verlauf des
Winters ist entscheidend, ob in
den Folgemonaten verstärkt
Probleme mit der Sitka-Fichtenlaus auftreten oder nicht.
Zur räumlichen Ausbreitung
tragen geflügelte Tiere bei, die
etwa im Mai auftreten. In den
Sommermonaten bricht die
Population der Sitka-Fichtenlaus – also ohne Bekämpfung –
natürlicherweise zusammen.
Ursächlich sind die höheren
Sommertemperaturen und die
Veränderung der Saftzusammensetzung der Siebröhren in
der Pflanze. Gegen Herbst, etwa im Oktober, steigt das Aufkommen der Tiere wieder an.
Aufgrund der Biologie der
Tiere lässt sich leicht ableiten,
dass der optimale Bekämpfungszeitpunkt im ausgehenden Winter ist. Ist der Schaden
erst einmal eingetreten (Frühjahr/Sommer), kommt die
Bekämpfung zu spät. Ob diese
erforderlich ist, lässt sich etwa
im Februar durch eine Klopf-
20
probe ermitteln: Dabei werden
die Äste im inneren, unteren
Bereich des Baums geschüttelt.
Die herunterfallenden Läuse
werden auf einem weißen
Blatt Papier aufgefangen. Die
Tiere sitzen teilweise sehr fest
auf den Nadeln, so dass die
Klopfprobe wiederholt werden
sollte. Bereits bei nur wenigen
Tieren (5 Stück) auf einem
DIN-A4-Blatt ist eine Bekämpfungsmaßnahme angeraten.
Die Klopfproben sollten routinemäßig jedes Jahr durchgeführt werden. Junge Bäume
können einen Befall durchaus
innerhalb weniger Jahre verkraften. Bei älteren Bäumen
kann mehrjähriger Befall aber
zum Absterben führen.
B EKÄMPFUNG
Hinsichtlich der Bekämpfung
sind im Vergleich zu früheren
Jahren nur sehr eingeschränkte Reaktionen möglich. So ist
in Haus- und Kleingärten, und
dies gilt für Hobbygärtner wie
für ausführende Firmen, ausschließlich ein Einsatz von
Präparaten möglich, die den
Zusatz „Anwendung im Hausund Kleingartenbereich zulässig“ tragen. Zur Bekämpfung
der Sitka-Fichtenlaus sind im
Weiteren nur solche Präparate
einsetzbar, die eine Zulassung
für diese Einzelindikation (Sitka-Fichtenlaus), für angrenzende Bereiche (Blattläuse/Nadelholz/Freiland) oder für übergreifende Anwendungen ha-
ben (Blattläuse oder saugende
Insekten/Zierpflanzen im Freiland).
Eingesetzt werden können
zum Zeitpunkt der Vegetationsruhe verschiedene Ölprodukte wie Telmion oder Elefant-Sommeröl (siehe Tabelle).
Nach dem Austrieb können
Präparate auf der Basis von Kaliseife, Pyrethrum oder Imidacloprid eingesetzt werden.
Pyrethrum-Mittel („Spruzit“
und ähnliche Produkte) sind
für das Freiland im Haus- und
Kleingartenbereich nur noch
als Spray oder als Stäubemittel
einsetzbar.
Die bisher häufig eingesetzten Pirimor-Produkte (Wirkstoff Pirimicarb) haben heute
Pyrethrine
Keine gesundheitliche Gefährdung
Schon seit vielen Jahren sind gegen saugende Insekten Präparate auf der Basis von Pyrethrum
(Pyrethrine und Piperonylbutoxid) im Einsatz. Während diese Präparate durchaus zur
Bekämpfung bestimmter Schädlinge empfohlen werden, gab es in der Vergangenheit immer
wieder warnende Stimmen im Zusammenhang mit einer möglichen Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Der Einsatz erfolgt sowohl im Freien als auch in Innenräumen.
Bei intensiven Diskussionen und auch Rechtsstreitigkeiten schon vor einigen Jahren klagten angeblich gesundheitlich Betroffene über chronische Nervenschädigungen und eine Reihe unspezifischer Symptome. Deshalb forderten Wissenschaftler, Industrievertreter, Politiker und Verbrauchervertreter 1995 bei einer öffentlichen Anhörung des Bundesinstituts für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin einstimmig neue Forschungsarbeiten zu den Pyrethroiden. Solche wurden nun abgeschlossen. Über das Ergebnis der Untersuchungen wird in einer Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
und des Industrieverbands Agrar berichtet: „Pyrethroidexposition in Innenräumen“.
Pyrethrum ist ein natürlicher Wirkstoff, der aus Chrysanthemenblüten gewonnen wird.
Pyrethroide heißen synthetisch hergestellte Abkömmlinge von Pyrethrum. Seit Mitte des
20. Jahrhunderts werden sie zur Bekämpfung von Schadinsekten in Landwirtschaft und Gartenbau, aber auch in Innenräumen eingesetzt. Sie gehören zu den derzeit am häufigsten verwendeten Insektiziden. Pyrethroide führen bei Kontakt sehr schnell zum Tod der Insekten,
indem sie das Nervensystem der Tiere schädigen.
In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass Pyrethroide für Warmblüter als weniger giftig gelten. Nicht verschwiegen wird, dass auch Menschen auf Pyrethroide reagieren. So kann es nach dem Kontakt mit diesen Präparaten, vor allen Dingen bei Fehlanwendungen oder Missbrauch, zu unterschiedlichen Symptomen kommen. Doch alle bislang weltweit dokumentierten Gesundheitsstörungen waren nicht von Dauer; Langzeitschäden wurden nicht beschrieben.
Die Untersuchungen erstreckten sich auf zahlreiche Personen im Alter zwischen 13 und
86 Jahren. Das Durchschnittsalter betrug 37,8 Jahre. Es handelte sich um Messungen der
Konzentrationen von Pyrethroiden im Blut und der Konzentration von Pyrethroid-Metaboliten im Urin. Auch wurde das Immun- und Nervensystem untersucht.
Nach Abschluss der Untersuchungen wurde festgestellt, dass keine der Studien Zusammenhänge offenbarte, die auf eine Gesundheitsgefahr durch die sachgerechte Anwendung
von Pyrethroiden in Innenräumen schließen lassen. Die Messwerte allgemein stiegen nach
den jeweiligen Anwendung erwartungsgemäß an. Jedoch blieben die Pyrethroidgehalte der
Raumluft, die als Hauptbelastungsquelle für den Menschen angenommen wird, sehr niedrig. In einem Nachsatz wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei besonders empfindlichen
Personen auch nach Abschluss dieser Untersuchungen noch Forschungsbedarf besteht. gug
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RECHT
keine Zulassung mehr für
den Haus- und Kleingartenbereich. Nach der von der EU
für das Jahr 2004 vorgesehene Neueinstufung der Gefahrenhinweise für Insektizide
würde Pirimor als „T“ (giftig)
eingestuft werden und wäre
damit für den Haus- und
Kleingartenbereich
nicht
mehr tragbar.
Bei der Behandlung sollten
vor allem die inneren Zweigabschnitte gut mit Spritzbrühe benetzt werden. Dabei
ist die Gebrauchsanleitung
genau zu befolgen. Bei größeren Bäumen sollte auf systemische Produkte, das heißt
Wirkstoffe, die über den Saftstrom der Pflanze verteilt
werden,
zurückgegriffen
werden (beispielsweise Metasystox R Spezial).
Wenngleich eine Reihe
von effektiven Gegenspielern
der Sitka-Fichtenlaus bekannt sind (Schwebfliegen,
Marienkäfer,
Schlupfwespen), können sie eine fortgeschrittene Massenvermehrung nicht mehr aufhalten, so
dass
eine
chemische
Bekämpfung erforderlich ist.
R ETTUNGSANKER R ESIS TENZZÜCHTUNG ?
Die Anfälligkeit gegenüber
der
Sitka-Fichtenlaus
schwankt nicht nur zwischen
den einzelnen Fichtenarten,
sondern auch innerhalb einer
Art. So gibt es beispielsweise
bei der Sitka-Fichte je nach
Herkunft (Provenienz), aber
auch auf Klonebene deutliche
Unterschiede. Diese Erkenntnisse müssen – so die
Expertenmeinung – in Zukunft verstärkt in die Züchtung einfließen. Kurzfristige
Erfolge sind nicht zu erwarten. Die Unterschiede im Resistenzverhalten werden in
sekundären Inhaltsstoffen,
der Saftzusammensetzung
oder auch der chemischen
Struktur der Nadeloberfläche
vermutet. Die genauen Resistenzmechanismen sind jedoch nicht bekannt.
Text und Bild: Thomas Lohrer,
FH Weihenstephan, Institut
für Botanik und Pflanzenschutz
7/ 2002
■ Tagessatz-abhängig
Unzulässige
Vertragsstrafenregelung
Wenn der Auftraggeber aus seinen zum Werkvertrag gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Vertragsstrafenanspruch geltend
macht, kommt eine Überprüfung nach dem Gesetz über
AGB in Frage. Danach ist eine
Vereinbarung unwirksam, die
entgegen den Geboten von
Treu und Glauben eine unangemessene Benachteiligung
des Auftragnehmers vorsieht.
Nach dem Urteil des OLG
Dresden vom 8. Februar 2001
(- 16 U 2057/00 -) ist dies der
Fall, wenn ein Tagessatz von
0,3 % der Bruttoabrechnungssumme pro Kalendertag vorgesehen ist und die Vertragsstrafe maximal 10 % der Abrechnungssumme ausmachen darf.
Erschwerend kam in dem Fall
hinzu, dass die Klausel hinsichtlich der Überschreitung
von Zwischenfristen ebenfalls
auf die gesamte Bruttoabrechnungssumme abstellte, statt
einen der jeweiligen Teilleistung entsprechenden Teilbetrag zugrunde zu legen.
Für die Beurteilung der Frage der Zulässigkeit einer in
AGB vereinbarten Vertragsstrafe ist von dem doppelten
Zweck der Vertragsstrafe auszugehen. Sie soll den Auftragnehmer anhalten, seine Leistung zu erbringen und zugleich
den Auftraggeber in den Stand
versetzen, sich bei Verletzung
der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur
Höhe der Vertragsstrafe ohne
Einzelnachweis schadlos zu
halten. Das Strafmaß muss
nach den in Betracht kommenden Auswirkungen bestimmt
werden, wobei darauf zu achten ist, dass sie sich in wirtschaftlich vernünftigen Grenzen hält. Der weitere Zweck,
dem Auftraggeber die Einzelnachweise seines Schadens zu
ersparen: Es kommt darauf an,
ob allgemein bei Verträgen der
von den Parteien geschlosse-
nen Art Nachteile zu erwarten
sind, welche die Ausgestaltung
der Vertragsstrafe als unangemessen erscheinen lassen.
Ein hoher Tagessatz lässt die
Vertragsstrafe schneller anwachsen und die Obergrenze
erreichen als ein niedriger. Die
Bemessung der Zeitspanne, in
der eine Vertragsstrafe ganz
oder teilweise verfällt, kann
dazu führen, dass die Zwecke
der Vertragsstrafe verfehlt werden und sie den Zusammenhang mit den Verzugsauswirkungen verliert. Eine solche
Folge ist unzulässig.
-tt
■ Wohn-, Miet- und
Baurecht
Standsicherheit
entscheidet
Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume
für den Gesamteindruck der
Anlage mitbestimmend sind.
Hierzu müssen grundsätzlich
alle Wohnungseigentümer zustimmen.
Es ist jedoch dann als bloße in
den
Rahmen
ordnungsgemäßer Verwaltung fallende
Instandsetzungsmaßnahme zu
werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume
nicht mehr standsicher sind.
(Oberlandesgericht Köln, Az
16 Wx 208/98).
jlp
■ Gewerbeordnung
Bestellung von Sachverständigen
Nach § 36 Gewerbeordnung
sind Personen, die als Sachverständige auf dem Gebiet
der Land- und Forstwirtschaft
einschließlich des Gartenund Weinbaus tätig werden
wollen, auf Antrag durch die
zuständige Behörde für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen. Nach der
Gewerbeordnung ist für die
Bestellung zum Sachverständigen der Nachweis besonderer Sachkunde und Eignung
notwendig. Der Begriff Sachkunde umfasst die durch Studium, Ausbildung und praktische Betätigung erworbenen
Kenntnisse, die sicherstellen,
dass eine Tätigkeit im Einklang mit der Rechtsordnung
und ohne Gefährdung des Gemeinwohls ausgeübt wird.
Nach dem Urteil des VG
Frankfurt/Oder vom 9. März
2000 (-4 K 58/ 97-) kann
kaum noch zusätzlich der
Nachweis von Spezialkenntnissen gefordert werden.
Auch kann ein Antrag auf
Bestellung nicht einfach mit
dem Hinweis auf mangelnde
Vorbildung zurückgewiesen
werden, denn auch insoweit
ist das Grundrecht der Berufsfreiheit zu beachten. Von der
Berufsfreiheit ist aber die Berufsausübung zu unterscheiden. Auch insoweit sind Eingriffe zulässig, aber nicht nach
Belieben. Die Kriterien müssen zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde konkret
formuliert worden sein. Es
kann nicht einfach das Erfordernis eines Meister-, Fachhochschul- oder Universitätsabschlusses
angenommen
werden, weil dies die Gewerbeordnung nicht vorsieht.
Im konkreten Fall hatte die
Behörde den Antrag auf Bestellung zum Sachverständigen mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antragsteller weder über eine
Fachhochschul- oder Hochschulausbildung im Bereich
des Gartenbaus oder der
Forstwirtschaft noch über Berufserfahrung verfügte. Weiter hieß es : „Autodidaktische
Studien und entsprechende
Seminarbesuche könnten eine
solche fundierte Berufsausbildung nicht ersetzen.“ Dem ist
das Verwaltungsgericht entgegengetreten.
-tt
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