SPONSORVERTRAG Dieser Sponsorenvertrag wird abgeschlossen zwischen: sollistico GmbH Dorfstraße 42 15827 Blankenfelde (im Folgenden kurz sollistico. genannt) vertreten durch deren Geschäftsführer Martin Kipka oder Tony Dittmann und dem WseV Berlin e.V. Wind Surfing Verein Berlin Wannseebadweg 46 14129 Berlin (im Folgenden kurz WSeV genannt) vertreten durch den Vereinsvorstand § 1 Vertragsinhalt und -dauer Der WSeV ist ein gemeinnütziger Verein (eingetragen unter der Nr. 4596 NZ im Vereinsregister seit 07.02.1973), dessen Vereinszweck in der Förderung der körperlichen Ertüchtigung aller Altersgruppen durch den Segelsport, insbesondere dem Windsurfing liegt. Um diesen Sport allen Altersgruppen zugänglich zu machen, wird auch eine Regattagruppe betreut, der Kinder angehören, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nachfolgend Regattajugend genannt). Die sollistico verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen an den WseV. 1) Sachsponsoring im Wert von maximal € 1000,-€ (incl Umsatzsteuer). und 2) Sponsorbetrag in Höhe von € 1200,-€, Fälligkeit: 600,-€ zum 15.03.2012 und 600,-€ zum 15.07.2012. Der Sponsorvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2012. § 2 Sachsponsoring und Zweckgebundenheit 1) Das Sachsponsoring erstreckt sich insbesondere auf Teambekleidung für die Regattajugend inklusive deren Trainer mit Werbeaufdrucken der sollistico, oder ihrer Partner (Regenjacken, Sweatshirts, Wärmebekleidung). 2) Der Sponsorbetrag ist ausschließlich für die Regattajugend zu verwenden, vorzugsweise zur Begleichung der Reisekosten zu Regatten (Berliner und Brandenburger Meisterschaften, Bundesliga, Deutsche Meisterschaft, Europameisterschaft, Weltmeisterschaft). Die sollistico ist berechtigt vom WSeV einen entsprechenden Abrechnungsnachweis zu fordern, der in einem solchen Fall mit einer Frist von 6 Wochen nach Anforderung zu erstellen ist und der die zweckgebundene Verwendung nachweist. § 3 Rechte und Pflichten zur Werbung Der WSeV verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen: 1) Aufnahme einer 1/4-Seiten Anzeige in alle Ausgaben des Vereinsmagazins die im Vertragszeitraum erscheinen. 2) Verlinkung der sollistico auf der Webseite des Vereins innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages. 3) Der WSeV verpflichtet sich in Presseaussendungen auf die Unterstützung des Sponsors hinzuweisen, um die Erwähnung des Sponsors in der redaktionellen Berichterstattung von Zeitschriften zu erreichen, sofern die Artikel Hinweise auf die Regattajugend enthalten. 4) Die sollistico stellt der Regattajugend für die Besegelung der Bic Techno 293 Wettkampfboards Werbeaufkleber zur Verfügung. Diese sind entsprechend der Reglements des DSV in den Wettkämpfen auf den Segeln zu führen. Sofern die sollistico GmbH ausreichend Aufkleber zur Verfügung stellt, dürfen diese auch von anderen Vereinsmitgliedern verwendet und in Wettkämpfen geführt werden. 5) Darüber hinaus wird der WseV, soweit dies möglich ist, den Firmennamen und die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors nennen oder in anderer Form öffentlich darstellen, wenn dies sinnvoll möglich ist. 6) Die sollistico hat das Recht in ihrer eigenen Werbung, oder in anderer geeigneter Weise auf ihre fördernde Tätigkeit öffentlich hinzuweisen. 7) Die dem WSeV überlassenen Werbemittel dürfen nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwandt werden. Weitere oder andere Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der sollistico. 8) Der WseV ist verpflichtet unverzüglich spätestens aber 14 Tage nach einer Regatta der sollistico die Regattaergebnisse zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung zu stellen. Außerdem liefert der WseV der sollistico zur Werbung geeignete Fotos der Regatten. § 4 Mitwirkungspflichten, Verbote 1) Die für die vereinbarte Werbemaßnahme benötigten Materialien, Abbildungen, Software, Träger etc. werden auf Kosten der sollistico dem WSeV rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Als Ansprechpartner benennt die sollistico Martin Kipka. 2) Der WseV sorgt dafür, dass die sollistico erforderliche Angaben (Bekleidungsgrößen der Kinder und Trainer, Größenangaben für andere Werbeträger wie Segel), so rechtzeitig erhält, dass die sollistico die Teamkleidung rechtzeitig bestellen und bedrucken kann. Als Ansprechpartner für diese Fragen benennt der WseV Sven Messow. 3) Der WSeV übernimmt keine Gewähr für einen Werbeerfolg. 4) Ausgeschlossen ist Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, Werbung, die das Ansehen und die Würde der öffentlichen Verwaltung und des Staates verletzt, Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung, Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt, Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel. 5) Die Haftung durch den WSeV für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Beschäftigte oder Handlungsgehilfen des WSeV verursacht werden, ist ausgeschlossen. § 5 Nichtigkeit und Vertragsstrafe Wenn die sollistico die vereinbarten Leistungen nicht fristgerecht erbringen sollte, ist dieser Vertrag als nichtig anzusehen. In diesem Fall verliert die sollistico den Anspruch auf die Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch den WSeV vollständig und verpflichtet sich ausdrücklich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25% des vereinbarten Sponsorenbetrages. Die Vertragsstrafe ist sofort zur Zahlung fällig. § 6 Salvatorische Klausel Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. § 7 Nebenabreden Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 8 Rechtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und seinen Nachwirkungen ist Berlin. § 9 Inkrafttreten Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. ___________________________ Tony Dittmann (Geschäftsführer) sollistico GmbH __________________________ WSeV