Kaufmann/Kauffrau im Groß− und Außenhandel

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Kaufmann/Kauffrau im Groß− und Außenhandel
Berufsausbildung
Kaufmann/−frau im Groß− und Außenhandel ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG). Er wird in Groß− und Außenhandelsunternehmen in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
♦ Großhandel
♦ Außenhandel
Die Ausbildung erfolgt in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule . Eine schulische Ausbildung wird
ebenfalls angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Inhalte und Ablauf
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden laut Ausbildungsrahmenplan beispielsweise:
♦ wie man Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge, Preis, Verpackungskosten,
Lieferzeit sowie Liefer− und Zahlungsbedingungen vergleicht
♦ welche branchenüblichen Fachausdrücke, Normen, Maß−, Mengen− und Gewichtseinheiten angewendet
werden
♦ wie man durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen kann
♦ wie man Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählt
♦ auf welche Weise Daten und Informationen erfasst, gesichert und gepflegt werden
♦ wie man Themen und Unterlagen situations− und adressatengerecht aufbereitet und präsentiert
♦ was zu beachten ist, wenn man Aufgaben im Team plant und bearbeitet sowie Ergebnisse abstimmt und
auswertet
♦ wie man fremdsprachige Fachbegriffe anwendet
Im 2. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden z.B.:
♦ wie logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilt und
Verträge abgeschlossen werden
♦ welche rechtlichen Vorschriften für das Transportwesen angewendet werden und wie man Transportrisiken
beurteilt und absichert
♦ auf welche Weise man den Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der
Umsatz−und Bestandsentwicklung sowie die Absatzchancen ermittelt
♦ wie man Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sortimente unter Berücksichtigung
branchenüblicher Produkte entwickelt
♦ wie man Liefertermine festlegt und kontrolliert und was bei der Bearbeitung von Reklamationen zu beachten
ist
♦ welche Service−, Kundendienst− und Garantieleistungen angeboten werden und wie man ihre Wirkung als
Marketinginstrument darstellt
♦ was bei der Pflege der Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern zu beachten ist und wie man
Maßnahmen der Kundenbindung durchführt sowie kundenorientiert handelt
♦ wie man kunden− und ergebnisorientierte Beratungs− und Verkaufsgespräche plant, durchführt und
nachbereitet
Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden etwa:
♦ wie man Kosten erfasst und überwacht sowie betriebliche Leistungen bewertet und berechnet
♦ betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anzuwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung zu
nutzen
♦ wie man Logistikdienstleistungen auswählt und einsetzt
♦ welche Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchzuführen sind
♦ wie man Anliefertermine überwacht, Waren annimmt, prüft und dokumentiert sowie Reklamationen durchführt
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
♦ welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
♦ wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
funktionieren
♦ wie die Arbeitsschutz− und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
♦ welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Stundenplan:
♦ logistische Prozesse planen, steuern und kontrollieren
♦ Marketing planen, durchführen und kontrollieren
♦ Finanzierungsentscheidungen treffen
♦ Aufträge kundenorientiert bearbeiten
♦ preispolitische Maßnahmen erfolgsorientiert vorbereiten und steuern
♦ Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen
♦ berufsorientierte Projekte für den Groß− und Außenhandel durchführen
♦ gesamtwirtschaftliche Einflüsse auf das Groß− und Außenhandelsunternehmen analysieren
♦ personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
♦ Geschäftsprozesse als Werteströme erfassen, dokumentieren und auswerten
♦ Beschaffungsprozesse planen, steuern und durchführen
♦ den Ausbildungsbetrieb als Groß− und Außenhandelsunternehmen präsentieren
Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Groß− und Außenhandel
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Groß− und Außenhandel, Beschluss der
Kultusministerkonferenz
Tätigkeiten im Überblick
Kaufleute im Groß− und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel kaufen Waren aller Art bei Herstellern bzw.
Lieferanten und verkaufen sie an Handel, Handwerk und Industrie weiter. Sie sorgen für eine kostengünstige
Lagerhaltung und einen reibungslosen Warenfluss, d.h., sie überwachen die Logistikkette, prüfen den Wareneingang
sowie die Lagerbestände, bestellen Ware nach und planen die Warenauslieferung.
♦ allgemeine Büro− und Verwaltungstätigkeiten erledigen
♦ Finanzbuchhaltung durchführen
♦ Betriebsbuchhaltung (Kostenrechnung) durchführen
♦ Einkaufsangelegenheiten erledigen
♦ Tätigkeiten im Bereich Absatz ausführen
♦ Angebote ausarbeiten, Kundenaufträge bearbeiten, dabei Angebote bearbeiten, Aufträge bearbeiten,
abwickeln und überwachen sowie Einzelsendungen auf Abruf zusammenstellen und abrechnen
(kommissionieren)
♦ Kunden Dienstleistungen aus dem Marketingbereich anbieten, z.B. Sortimentsberatung,
Marketingberatung, Lagerhaltungsberatung, Rationalisierungsberatung
♦ Tätigkeiten im Bereich Marketing und Werbung ausführen
♦ Tätigkeiten im Personalwesen erledigen
Berufliche Weiterbildung
Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten
Um auf dem Markt bestehen zu können, wird von Industrie− und Handelsunternehmen eine immer größere
Innovationsfähigkeit verlangt. Globalisierung und der Einsatz neuer Informations− und Kommunikationstechniken
erfordern von Kaufleuten im Groß− und Außenhandel ständige Weiterbildungsbereitschaft. In Lehrgängen und
Seminaren zu Themen wie Logistik, Einkauf, Beschaffung Marketing und Vertrieb können sie ihre Kenntnisse immer
aktuell halten. Weiterbildung kann außerdem bei einer Spezialisierung auf bestimmte Arbeitsbereiche förderlich sein.
Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
Bestimmte Weiterbildungsangebote können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. In der Regel sind
dafür einige Jahre Berufserfahrung erforderlich. Hier bieten sich z.B. folgende aufstiegsorientierte
Weiterbildungsmöglichkeiten an:
♦ Handelsfachwirt/in
♦ Fachkaufmann/−frau − Einkauf und Logistik
♦ Betriebswirt/in (staatl. gepr.) − Logistik
♦ Logistik−Ökonom/in
♦ Fachkaufmann/−frau − Marketing
Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann (auch) ein Hochschulstudium anstreben. Für
Kaufleute im Groß− und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel kommen z.B. folgende Studiengänge in Betracht:
♦ Dipl.−Betriebswirt/in/Dipl.−Kaufmann/−frau(FH)
♦ Betriebswirtschaft Außenwirtschaft
♦ Betriebswirtschaft Beschaffungswesen, Material− und Fertigungswirtschaft, Logistik, Produktionswirtschaft
♦ Handelsbetriebswirtschaft
♦ Dipl.−Betriebswirt/in (FH) − Marketing und Vertrieb
Besonders qualifizierte Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender
Berufserfahrung können auch ohne schulische Hochschulreife zum Studium zugelassen werden. Welche
Möglichkeiten hierzu in den einzelnen Bundesländern vorliegen, finden Sie unter: "Synoptische Darstellung der in den
Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische
Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen"
http://www.kmk.org/hschule/Synopse2006.pdf Hinweis: Bildungsträger führen zunehmend Weiterbildungen ganz oder
teilweise in Form von E−Learning / Blended Learning durch.
Berufskundliche Kurzbeschreibungen ermöglichen einen ersten,
einführenden Überblick. Weitere Informationen im BIZ, bei den
Beratungsdiensten der Agenturen für Arbeit und im Internet unter
www.arbeitsagentur.de − BERUFEnet.
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