Kaufmann/Kauffrau im Groß− und Außenhandel Berufsausbildung Kaufmann/−frau im Groß− und Außenhandel ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wird in Groß− und Außenhandelsunternehmen in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: ♦ Großhandel ♦ Außenhandel Die Ausbildung erfolgt in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule . Eine schulische Ausbildung wird ebenfalls angeboten. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Inhalte und Ablauf Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden laut Ausbildungsrahmenplan beispielsweise: ♦ wie man Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge, Preis, Verpackungskosten, Lieferzeit sowie Liefer− und Zahlungsbedingungen vergleicht ♦ welche branchenüblichen Fachausdrücke, Normen, Maß−, Mengen− und Gewichtseinheiten angewendet werden ♦ wie man durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen kann ♦ wie man Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählt ♦ auf welche Weise Daten und Informationen erfasst, gesichert und gepflegt werden ♦ wie man Themen und Unterlagen situations− und adressatengerecht aufbereitet und präsentiert ♦ was zu beachten ist, wenn man Aufgaben im Team plant und bearbeitet sowie Ergebnisse abstimmt und auswertet ♦ wie man fremdsprachige Fachbegriffe anwendet Im 2. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden z.B.: ♦ wie logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilt und Verträge abgeschlossen werden ♦ welche rechtlichen Vorschriften für das Transportwesen angewendet werden und wie man Transportrisiken beurteilt und absichert ♦ auf welche Weise man den Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der Umsatz−und Bestandsentwicklung sowie die Absatzchancen ermittelt ♦ wie man Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sortimente unter Berücksichtigung branchenüblicher Produkte entwickelt ♦ wie man Liefertermine festlegt und kontrolliert und was bei der Bearbeitung von Reklamationen zu beachten ist ♦ welche Service−, Kundendienst− und Garantieleistungen angeboten werden und wie man ihre Wirkung als Marketinginstrument darstellt ♦ was bei der Pflege der Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern zu beachten ist und wie man Maßnahmen der Kundenbindung durchführt sowie kundenorientiert handelt ♦ wie man kunden− und ergebnisorientierte Beratungs− und Verkaufsgespräche plant, durchführt und nachbereitet Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden etwa: ♦ wie man Kosten erfasst und überwacht sowie betriebliche Leistungen bewertet und berechnet ♦ betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anzuwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung zu nutzen ♦ wie man Logistikdienstleistungen auswählt und einsetzt ♦ welche Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchzuführen sind ♦ wie man Anliefertermine überwacht, Waren annimmt, prüft und dokumentiert sowie Reklamationen durchführt Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt: ♦ welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen ♦ wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren ♦ wie die Arbeitsschutz− und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden ♦ welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Stundenplan: ♦ logistische Prozesse planen, steuern und kontrollieren ♦ Marketing planen, durchführen und kontrollieren ♦ Finanzierungsentscheidungen treffen ♦ Aufträge kundenorientiert bearbeiten ♦ preispolitische Maßnahmen erfolgsorientiert vorbereiten und steuern ♦ Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen ♦ berufsorientierte Projekte für den Groß− und Außenhandel durchführen ♦ gesamtwirtschaftliche Einflüsse auf das Groß− und Außenhandelsunternehmen analysieren ♦ personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen ♦ Geschäftsprozesse als Werteströme erfassen, dokumentieren und auswerten ♦ Beschaffungsprozesse planen, steuern und durchführen ♦ den Ausbildungsbetrieb als Groß− und Außenhandelsunternehmen präsentieren Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Groß− und Außenhandel Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Groß− und Außenhandel, Beschluss der Kultusministerkonferenz Tätigkeiten im Überblick Kaufleute im Groß− und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel kaufen Waren aller Art bei Herstellern bzw. Lieferanten und verkaufen sie an Handel, Handwerk und Industrie weiter. Sie sorgen für eine kostengünstige Lagerhaltung und einen reibungslosen Warenfluss, d.h., sie überwachen die Logistikkette, prüfen den Wareneingang sowie die Lagerbestände, bestellen Ware nach und planen die Warenauslieferung. ♦ allgemeine Büro− und Verwaltungstätigkeiten erledigen ♦ Finanzbuchhaltung durchführen ♦ Betriebsbuchhaltung (Kostenrechnung) durchführen ♦ Einkaufsangelegenheiten erledigen ♦ Tätigkeiten im Bereich Absatz ausführen ♦ Angebote ausarbeiten, Kundenaufträge bearbeiten, dabei Angebote bearbeiten, Aufträge bearbeiten, abwickeln und überwachen sowie Einzelsendungen auf Abruf zusammenstellen und abrechnen (kommissionieren) ♦ Kunden Dienstleistungen aus dem Marketingbereich anbieten, z.B. Sortimentsberatung, Marketingberatung, Lagerhaltungsberatung, Rationalisierungsberatung ♦ Tätigkeiten im Bereich Marketing und Werbung ausführen ♦ Tätigkeiten im Personalwesen erledigen Berufliche Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Um auf dem Markt bestehen zu können, wird von Industrie− und Handelsunternehmen eine immer größere Innovationsfähigkeit verlangt. Globalisierung und der Einsatz neuer Informations− und Kommunikationstechniken erfordern von Kaufleuten im Groß− und Außenhandel ständige Weiterbildungsbereitschaft. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie Logistik, Einkauf, Beschaffung Marketing und Vertrieb können sie ihre Kenntnisse immer aktuell halten. Weiterbildung kann außerdem bei einer Spezialisierung auf bestimmte Arbeitsbereiche förderlich sein. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Bestimmte Weiterbildungsangebote können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. In der Regel sind dafür einige Jahre Berufserfahrung erforderlich. Hier bieten sich z.B. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an: ♦ Handelsfachwirt/in ♦ Fachkaufmann/−frau − Einkauf und Logistik ♦ Betriebswirt/in (staatl. gepr.) − Logistik ♦ Logistik−Ökonom/in ♦ Fachkaufmann/−frau − Marketing Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann (auch) ein Hochschulstudium anstreben. Für Kaufleute im Groß− und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel kommen z.B. folgende Studiengänge in Betracht: ♦ Dipl.−Betriebswirt/in/Dipl.−Kaufmann/−frau(FH) ♦ Betriebswirtschaft Außenwirtschaft ♦ Betriebswirtschaft Beschaffungswesen, Material− und Fertigungswirtschaft, Logistik, Produktionswirtschaft ♦ Handelsbetriebswirtschaft ♦ Dipl.−Betriebswirt/in (FH) − Marketing und Vertrieb Besonders qualifizierte Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung können auch ohne schulische Hochschulreife zum Studium zugelassen werden. Welche Möglichkeiten hierzu in den einzelnen Bundesländern vorliegen, finden Sie unter: "Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen" http://www.kmk.org/hschule/Synopse2006.pdf Hinweis: Bildungsträger führen zunehmend Weiterbildungen ganz oder teilweise in Form von E−Learning / Blended Learning durch. Berufskundliche Kurzbeschreibungen ermöglichen einen ersten, einführenden Überblick. Weitere Informationen im BIZ, bei den Beratungsdiensten der Agenturen für Arbeit und im Internet unter www.arbeitsagentur.de − BERUFEnet. −−− Alle Angaben ohne Gewähr −−− © Bundesagentur für Arbeit − 16.03.2008 Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg Telefon (0911) 179−0 Telefax (0911) 179−1343