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Rezensionen
Waltter, Amin K., Islam und Homosexualität im Qurʾān und
der Hadīṯ-Literatur, Tredition, Hamburg 2014, Bd. 1: Der
Qurʾān, 240 S., br., 15,99 €; Bd. 2: Hadīṯ-Literatur. Die Überlieferungen, 344 S., br., 17,80 €; Bd. 3: Hadīṯ-Wissenschaft,
Überlieferer und Sammlungen, 284 S., br., 15,49 €
Im Zentrum dieser 3-bändigen, knapp 900-seitigen Materialsammlung zum Thema Islam und Homosexualität stehen
alte islamische Quellen, genauer: Koranische Offenbarungen (1. Band) und Hadithe – Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des Propheten (2. Band) sowie
Einschätzungen zur Glaubwürdigkeit der Überlieferer (3.
Band). Dem zum Islam konvertierten Waltter (geb. 1942)
geht es darum, die überlieferten Positionierungen des Islam zur Homosexualität darzustellen und vergleichend zu
analysieren. Wie wurden die Aussagen gedeutet, überliefert,
was lässt sich daran hinterfragen? Die Absicht des Autors ist
dabei, die innerislamische Debatte um das Thema Homosexualität zu verwissenschaftlichen. Die Diskussion leidet ja
bisweilen an Unklarheiten, wer was wo gesagt hat und wo
man die Belegstelle dazu findet.
Waltter beginnt die Materialsammlung logischerweise
mit dem Koran, der vorrangigen islamischen Offenbarung.
Hier ist insbesondere die Geschichte des Propheten Lot zu
nennen, dessen Interpretationsgeschichte von zum Islam
konvertierten Christen und Juden nach dem alttestamentlichen Vorbild der Sodom- und Gomorradeutung entscheidend geprägt wurde. Waltter berücksichtigt geradezu
vorbildlich auch die Kommentarliteratur, z.B. den Hinweis
des indischen Gelehrten Shah Wali Allah (1703–1762),
dass sich kein islamisches Gebot auf die Erzählungen von
Juden und Christen in der Sekundärliteratur stützen sollte (I, 17). Diverse Argumentationslinien zeigen, dass in
Sodom ein anderes Vergehen als Homosexualität bestraft
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wurde. Waltter erkennt in der Geschichte ein soziales Vergehen Lots gegen das Gastrecht, da er als Fremder dort
nicht befugt gewesen sei, selbst Gästerechte zu gewähren
(I, 61 und 161–163). Die Tatsache, dass Lot dem aufgebrachten Mob seine Töchter anbot, spricht nach Waltter gegen eine sexuelle Deutung und dafür, dass er durch
die Verheiratung seiner Töchter Bürgerrechte bekäme.
Welcher Vater würde einer wütenden Gruppe von Vergewaltigern seine Töchter anbieten? Und wer ersänne
einen solchen Schlichtungsvorschlag, wenn diese Vergewaltiger homosexuell sein sollten? Auch der Koranvers
über abstoßendes Fehlverhalten (4:16) könne nicht klar
auf Homosexualität bezogen werden, da völlig unklar ist
welch abstoßendes Verhalten mit fahisha gemeint sein soll
(I, 135–144). Insgesamt kommt Waltter zu der durchaus mutigen Deutung, dass für Homosexuelle im Islam ebenfalls ein Ehevertrag zulässig sein müsse: Da
sich expressis verbis im Koran kein Verbot für Homosexualität finden lasse, müssten – so Waltter – im Umkehrschluss Homosexuelle gleichsam wie Heterosexuelle vertragliche Übereinkünfte schließen können,
sofern sich das sündvolle fahisha aus Koran 4:16 (das
Abstoßende – ein Vergehen, das etwas geringer ist als
Unzucht, d.i. außerehelicher Vaginalverkehr) nicht nur
auf Heterosexuelle beziehen sollte (I, 184 und 203–205).
Nach den koranischen Offenbarungen sind die Hadithe – dem Propheten Muhammad zugesprochene Aussagen und Taten – Muslimen eine weitere Quelle für
Rechtleitung. Waltter betrachtet etwa 640 Überlieferungen anhand der Kriterien der islamischen Hadithkritik.
Überlieferungen entfalten eine größere Beweiskraft, wenn
sie sahih (gesund) sind, d.h. eine lückenlose Überliefererkette unbescholtener und umsichtiger Überlieferer bis zum
Propheten Muhammad zurückführen und ihr Inhalt nicht
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Aktuelles
in Widerspruch zu anderen Offenbarungen steht. Zu den
„gesündesten“ Überlieferungen gehören die Sammlungen
Sahih Al-Bukhari und Sahih Muslim. Besonders spannend
ist, dass Waltter auch Hadithe behandelt, die das Vergehen
von Lots Volk nicht sexuell deuten (und daher in den üblichen Zusammenstellungen zum Thema unerwähnt bleiben), so berichtet z.B. der islamische Gelehrte Abu Hanifa
(702–777): „Gesandter Allahs, was war das Abscheuliche,
das die Leute Lots in ihren Versammlungen begangen haben? Er antwortete: Sie pflegten Dattelkerne [auf Durchreisende] zu schleudern und [sie] zu verhöhnen“ (II, 33).
Dennoch hat sich der Begriff der Loterei für Sodomie bzw.
Analverkehr durchgesetzt sowie die „kleine Loterei“ für heterosexuellen Analverkehr – der bei Jungfrauen (damit sie
Jungfrauen bleiben) nach manchen Überlieferungen vermutlich ähnlich bestraft werden soll wie Unzucht (d.i. außerehelicher vaginaler Geschlechtsverkehr. Letzteres wird
allerdings kontrovers diskutiert: beim Verbot außerehelichen Vaginalverkehrs geht es v.a. um die Sicherung von
Vaterschaften. Andere Überlieferungen klingen im modernen Verständnis positiv, wie bei Zayd ibn Ali (695–740):
„Wenn zwei Beschneidungen einander begegnen und die
Eichel den Blicken entschwindet, so ist ein Bad notwendig,
ob einer nun ejakuliert hat oder nicht“ (II, 81). Waltters
Fazit entspricht dem gegenwärtigen Forschungsstand:1 Bei
konsequenter Anwendung der klassischen Kriterien der
Hadithkritik bleibt keine einzige den Analverkehr verurteilende Überlieferung beweiskräftig (II, 337).
Im dritten Band, ein Kommentarband zum zweiten
Band, führt Waltter in die Hadithwissenschaften ein (III,
6–63) und stellt im Hauptteil (III, 63–219) aus der Primär- und Sekundärliteratur biografische Informationen
und traditionelle Kommentare zur Glaubwürdigkeit der
wichtigen Überlieferer aus den ersten beiden Jahrhunderten islamischer Zeitrechnung, AH (ab 622 n. Chr.),
zusammen. Darauf folgt ein Apparat zu den Hadithsammlungen (III, 220–277). Dogmatische Streitigkeiten
in den ersten islamischen Jahrhunderten führten dazu,
dass Prophetenaussprüche erlogen wurden (frommer
Betrug); auch wurden dem Propheten Weisheitssprüche
aus anderen (griechischen, jüdischen, persischen, christlichen, indischen) Quellen in den Mund gelegt, die in muslimischen Kreisen Beifall gefunden hatten. Alte Überlieferungen stützten sich bisweilen auf nicht befriedigende
Überliefererketten, während spätere Traditionen authentischere Überliefererketten über­nahmen.
1
Siehe auch: Tolino, S., 2014. Homosexual Acts in Islamic Law: sihaq
and liwat in the Legal Debate. Gair-Mitteilungen 6 (Gesellschaft
für Arabisches und Islamisches Recht), 187–205; Kugle, S., 2010.
Homosexuality in Islam. Oneworld, London; Schmitt, A., 2001.
Liwat im fiqh: Männliche Homosexualität? Journal of Arabic and
Islamic Studies 4, 49–110.
Ikrima (gest. 727), einer der zehn Hauptschüler und
freigelassener Sklave von ibn Abbas, ist der Überlieferer
einer Vielzahl der mutmaßlichen Prophetenworte zu
Homosexualität und gilt wegen seiner extremen Ansichten als problematisch. Auch hat er biblische Sprüche als
Überlieferungen bezeugt, so dass seine negativen Wertungen des Analverkehrs möglicherweise durch christliche Deutungen bedingt sind. Schon einige Zeitgenossen
betrachteten Ikrima als Lügner und seine Überlieferungen als abzulehnen (III, 68–72; 240–242).
In jedem Fall kann man festhalten: Es ist vom Gesandten Allahs nicht erwiesen, dass er bei Analverkehr ein Urteil sprach oder die Betroffenen steinigte. Frühe Überlieferungen, die mannmännliche anale Penetration verurteilen,
gehen auf den Prophetengefährten ibn Abbas zurück.
Nachdem ähnliche Gelehrtenmeinungen in Rechtsschulen
verbreitet wurden, fanden sie auch ihren Niederschlag als
Hadith. Erst Mitte des zweiten islamischen Jahrhunderts
finden sich verurteilende Positionen zum Analverkehr mit
Überlieferungsketten, die bis auf den Propheten zurückgeführt werden – allerdings über verdächtige Überlieferer.
Waltter legt ein bedeutsames Nachschlagewerk vor, das
eine würdige Frucht jahrelanger und sorgsamer Sammelarbeit darstellt. Die zum Großteil zwischen 1980 und 1985 entstandene Sammlung verweist zwar gelegentlich auf veraltete
sexualwissenschaftliche Betrachtungen, und das im 3. Band
gebündelte Literaturverzeichnis schränkt den Gebrauch der
ersten zwei Bände ein. Es sind aber verkraftbare Mängel. Muslime wie Islamwissenschaftler – aber auch Homosexuelle und
sexualwissenschaftlich Interessierte – werden in dieser Materialsammlung zahlreiche Geistesschätze und Anregungen für
eine vertiefte Beschäftigung mit Primärquellen finden.
Thomas K. Gugler (Münster)
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