Risiken bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen

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Felix Stutz
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RISIKEN BEI ZAHNÄRZTLICH-CHIRURGISCHEN EINGRIFFEN
Dr. med. dent.
Fachzahnarzt Oralchirurgie
Frauenfelderstr. 124
8404 Winterthur
Telefon 052 245 12 21
Telefax 052 245 12 10
E-mail
[email protected]
www.dr-stutz.ch
Bei jedem chirurgischen Eingriff besteht grundsätzlich das Risiko von Komplikationen. Diese Komplikationen
können im Zusammenhang mit bestehenden Krankheiten oder Medikamenten stehen. Genaue Angaben zum
Gesundheitszustand helfen diese Risiken einzugrenzen.
Operationsrisiken bei chirurgischen Eingriffen sind:
Lokalanästhesie

Neben den systemischen unerwünschten Wirkungen (z.B.
intravasale Injektion mit Herzklopfen) kann es zu verschiedenen
Komplikationen auf Grund der Verabreichungstechnik der
Lokalanästhesie kommen. In den meisten Fällen sind diese
reversibel
und
bleiben
damit
ohne
Folgen.
Nervenschädigungen treten auf, insbesondere des Nervus
lingualis und des Nervus alveolaris inferior, wenn diese durch
die Nadel verletzt werden. Diese sind meist irreversibel und
aufklärungspflichtig. Auch können Gefäßschädigungen und
Gewebeschäden der Schleimhaut auftreten. Hämatome
(Blutergüsse) können durch Eröffnung von Blutgefäßen
auftreten. In seltenen Fällen kommt es dadurch zur Infektion
(Spritzenabszess) oder zu einer Kieferklemme. Extrem selten
tritt ein Bruch der Injektionskanüle auf, der im schlimmsten Fall
zu ihrer Aspiration oder zum Verschlucken führen kann.
Blutungen

können während des operativen Eingriffes wie auch ein bis zwei
Tage danach auftreten. Häufigste Ursache sind Blutungen aus
dem Weichgewebe oder Medikamente zur Senkung der
Blutgerinnung.
Infektionen

können auf Grund bereits bestehender Infekte im Knochen
oder durch Infektionen nach Eingriff z.B. durch Nahrungsreste
aber auch durch Fehler in der chirurgischen Handhabung
auftreten.
Infektionen können durch eine antibiotische Abschirmung vor
operativem Eingriff vermieden werden.

Verletzungen anatomischer
Strukturen im Unterkiefer

Im Unterkiefer verläuft im unteren Drittel des Kieferkörpers ein
Nervenkanal, der den Mandibularnerv (1) und Blutgefässe
enthält. Der Nerv tritt auf Höhe der Lippenwinkel seitlich am
unteren Kieferrand (2) aus dem Kieferknochen und verläuft
dann Richtung Backe, Kinn und Lippe. Der Mandibularnerv
versorgt sensibel die Zähne, die Kinn- und Lippenregion, d.h. er
ist für die Empfindungen wie Berührung, Kälte, Wärme,
Schmerz etc. verantwortlich. Wird dieser Nerv verletzt, treten
Empfindungsstörungen
bis
hin
zum
vollständigen
Sensibilitätsverlust auf. Der Nerv ist auf beiden Seiten
symmetrisch angelegt.

Auf der Innenseite des Kieferkörper verläuft der Zungennerv
(3). Bei falscher Schnittführung des Chirurgen kann dieser Nerv
durchtrennt werden. Der Nerv ist für die Zungenbewegungen
verantwortlich. Der Zungennerv ist auf beiden Seiten
symmetrisch angelegt.

Im Bereich des Mundbodens verlaufen Blutgefässe, die bei
einem chirurgischen Vorgehen verletzt werden können.
Verletzungen
dieser
anatomischen
Strukturen
sind
aufkärungspflichtig

Verletzungen anatomischer
Strukturen im Oberkiefer



Gestörte Wundheilung


Implantatverlust


Im Bereich des Oberkiefers können die Nasennebenhöhlen,
insbesondere die Kieferhöhle perforiert werden. Die
Kieferhöhle wird mit einer elastischen und gut durchblutenden
Schleimhaut bedeckt, die die Perforationstelle innert weniger
Tage wieder überwächst.
Bei einem Sinuslift kann die Kieferhöhlenschleimhaut reissen. In
solchen Situationen muss die Kieferhöhle verschlossen werden,
damit keine chronische Infektionen mit Vereiterung der
Kieferhöhle auftreten.
Verletzungen von Nerven und Blutgefässen sind im Oberkiefer
eher selten.
Diabetiker oder Patienten mit Stoffwechselstörungen,
Blutgerinnungstörungen,
Schilddrüsenunterfunktion,
Parodontitis,
Immunerkrankungen
oder
reduziertem
Allgemeinzustand können eine verzögerte oder gestörte
Wundheilung aufweisen
Die Einnahme gewisser Substanzen kann die Wundheilung
stören (Gerinnungshemmer, Rauchen, Alkohol, Kaffee, Teein).
Trotz sorgfältiger Planung kann ein Implantat nicht einheilen.
Das Implantat wird bindegewebig eingescheidet und wird
beweglich. Nach Entfernung des Implantates kann bei
genügendem Knochenangebot und nach einer Wartezeit von
einigen Wochen bis Monaten ein neues Implantat gesetzt
werden.
Von 100 gesetzten Implantaten sind bei gesunden Personen
nach 10 Jahren 96% dieser Implantate noch voll in Funktion.
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



In Situationen gestörter Wundheilung kann das Risiko eines
Implantatverlustes auf bis zu 25% steigen.
Implantate können nach Jahren auch zu ästhetischen Einbussen
führen, wenn sich der Knochen zurückzieht und die
Implantatschulter freigelegt wird.
Gewisse Risikofaktoren können die Lebensdauer von
Implantaten beeinträchtigen. Bekannte Risikofaktoren sind ein
reduzierter Allgemeinzustand, Nikotin- und Alkoholmissbrauch,
Parodontitis, Stoffwechselstörungen wie z.B. unbehandelter
Diabetes
mellitus,
Immunerkrankungen,
gewisse
Tumorbehandlungen wie Bestrahlungen der Kiefer oder
Chemotherpeutika (Bisphosphonate) in der Onkologie und der
Osteoporoseprophylaxe.
Bei Knirschen und Pressen mit den Zähnen muss die
Anfertigung einer „Knirscherschiene“ abgeklärt werden.
Parodontitis und Mundhygiene

Parodontalerkrankungen weisen ein höheres Risiko für
Spätverluste von Implantaten auf (7-12 Jahre). Eine gute
Mundhygiene und professionelle Dentalhygiene sind eine
absolute Notwendigkeit.
Knochenverlust nach
Zahnextraktion

Nach Extraktionen von Zähnen bildet sich der Kieferknochen in
den ersten 6 Monaten zurück. Wird eine implantologische
Versorgung gewünscht, ist eine röntgenologische Abklärung in
den ersten 3-6 Monaten wichtig.
Verlust des Knochenaufbaues

Knochenaufbauten unterliegen während der Einheilphase
erhöhten Umbauvorgänge. Das führt auch zu Substanzverlusten
in Höhe und Breite. Diese Umbauvorgänge (Resorption) können
im ungünstigsten Fall bis zur vollständigen Resorption des
Knochenaufbaues führen.
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