Anlage 2 DAAD Referat 322 Sonderprogramm Ukraine Unterstützung der Demokratie in der Ukraine Förderrichtlinien (für das Jahr 2015 bis einschließlich 31.12. 2015) Maßnahmen in der Ukraine und in Deutschland Es können deutsche und ukrainische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler gefördert werden; bei trilateralen Projekten können auch polnische bzw. belarussische Teilnehmer gefördert werden. Veranstaltungen in der Ukraine Dauer einer einzelnen Veranstaltung in der Regel bis zu 14 Tage. Teilnehmerzahl in der Regel 15–20 Personen. Die Gesamtausgaben einer Veranstaltung inklusive der Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer sollten 20.000,- Euro nicht übersteigen. Förderungsfähig sind alle Ausgaben, die durch die Planung, Vorbereitung, Werbung, Durchführung und Evaluation der Veranstaltung entstehen; im Wesentlichen handelt es sich dabei um Ausgaben für Reisen der Dozenten und evtl. deutschen Seminarteilnehmern an die Partnerhochschule, Sachmittel (Werbung, Material, Honorare, lokale Kosten der Partnerhochschule, Dokumentation der Veranstaltung und dergl.). Folgende Ausgaben können finanziert werden: Für deutsche Hochschulangestellter für die An- und Abreise vom Heimatort zur ausländischen Gasthochschule und der dortigen Aufenthalt können die Kosten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) abgerechnet werden. Wenn nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet wird, muss darauf geachtet werden, dass die zu erstattenden Beträge nicht über den nach dem BRKG möglichen Sätzen liegen. Für deutsche Teilnehmer, die keine Hochschulangestellter sind: Reisekostenzuschuss in die Ukraine in Höhe von 325.00,- Euro Aufenthaltskosten für Unterkunft und Verpflegung am Veranstaltungsort in der Ukraine. Für ukrainische Teilnehmer: Innerukrainische Reisekosten und Aufenthaltskosten am Veranstaltungsort für Unterkunft und Verpflegung. 322/luk/2.4.2014 1 Anlage 2 Für polnische bzw. belarussische Teilnehmer: Reise- und Aufenthaltskosten zum/am Veranstaltungsort. Sachmittel für die Planung und Durchführung des Seminars (z.B. Werbungskosten, Lehrmaterial) Sachmittel für die Dokumentation der Veranstaltung. Veranstaltungen in Deutschland Dauer einer einzelnen Veranstaltung in der Regel bis zu 14 Tagen Teilnehmerzahl in der Regel 15–20 Personen Die Gesamtausgaben einer Veranstaltung inklusive der Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer sollten 30.000,- Euro nicht übersteigen. Folgende Ausgaben können finanziert werden: Für ukrainische und polnische bzw. belarussische Teilnehmer: Reisekostenzuschuss nach Deutschland in Höhe von 325,- Euro bzw. aus Polen 200,- Euro / Belarus 350,- Euro Für die Dauer der Veranstaltung können für die Lebenshaltung und Unterbringung folgende Sätze pro Teilnehmer gezahlt werden: Studierende und Graduierte: Wissenschaftler: 40,- Euro/Tag 89,- Euro/Tag Für deutsche Teilnehmer: Innerdeutsche Reise- und Aufenthaltskosten am Veranstaltungsort. Außerdem: Sachmittel für die Planung und Durchführung des Seminars (z.B. Honorare, Werbungskosten, Lehrmaterial) und für die Dokumentation der Veranstaltung. Forschungsaufenthalte ukrainischer Wissenschaftler an deutschen Hochschulen bis zu 2 Monaten Für eingeladene promovierte Wissenschaftler gelten für die Aufenthaltspauschalen folgende Fördersätze: Monatlich bis zu 2.000 EURO Täglich bis zu 89,- EURO bei Aufenthalten bis 22 Tage Täglich bis zu 67,- EURO bei Aufenthalten von weniger als 23 Tagen im 2. Monat Für die An- und Abreise vom Heimatort zur deutschen Gasthochschule kann ein Reisekostenzuschuss in Höhe von 325,- Euro gezahlt werden. 322/luk/2.4.2014 2