handreichung zur erstellung der zeugnisse und zur promotion

Werbung
Departement Bildung und Kultur
Abteilung Volksschule
Gerichtshausstr. 25
8750 Glarus
HANDREICHUNG
ZUR ERSTELLUNG DER ZEUGNISSE
UND ZUR PROMOTION
Die vorliegende Handreichung erläutert die Promotionsverordnung resp. das Erstellen der
Zeugnisse. Mit dem Programm LehrerOffice (LO) kann das Erstellen der Zeugnisse
automatisiert werden, wenn die Schülerdaten im LO erfasst worden sind. Dabei ist zu
Bedenken, dass die Lehrperson die definitive Note setzt. Das LO automatisiert lediglich die
eingegebenen Daten resp. fasst diese rein rechnerisch zusammen. Ob dieser Schnitt den
tatsächlichen Gegebenheiten und dem Grundsatz der Ganzheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit (Bildungsgesetz Art. 47) entspricht, darüber entscheidet immer die Lehrperson, welche
die definitive Note setzt.
Zu Beachten sind vor allem die Gesamtbeurteilungen bei knappem Erreichen resp. NichtErreichen der Promotionsbestimmungen, bei welchem Lehrpersonen die Lernenden
- gemäss oben erwähntem Grundsatz - als promoviert oder als provisorisch promoviert einstufen können (Primar S.10, Sek I S.17/18) sowie die speziellen Hinweise zum Lernbericht
(Primar S. 6/7, Sek I S.19).
Oktober 2015
1
Inhalt
Inhalt der Zeugnismappe ....................................................................................................... 3
Zeugnis der Primarstufe ........................................................................................................ 4
Grundsätzliches..................................................................................................................... 4
Beurteilung der Sachkompetenz ........................................................................................ 5
Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens ......................................................... 6
Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz .................................................................... 8
Weitere Zeugniseinträge .................................................................................................... 8
Die Promotion ....................................................................................................................... 9
Definitive Promotion ........................................................................................................... 9
Provisorische Promotion, Nichtpromotion, Sonderfälle der Promotion ................................ 9
Grenzfälle der Promotion ..................................................................................................10
Promotionsantrag und Promotionsverfügung ....................................................................11
Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid ................................................................11
Zeugnis der Sekundarstufe l .................................................................................................12
Grundsätzliches....................................................................................................................12
Beurteilung der Sachkompetenz .......................................................................................12
Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz ...................................................................13
Promotion..........................................................................................................................13
Zeugniseinträge....................................................................................................................14
Ober- und Realschule: Beispiel definitive Promotion .........................................................15
Sekundarschule: Beispiel definitive Promotion ..................................................................16
Grenzfälle der Promotion ..................................................................................................17
Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens ........................................................19
Weitere Zeugniseinträge ...................................................................................................20
Unterschrift der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten ................................20
Anhang 1 ..............................................................................................................................21
Zeugnisformulare Primar ......................................................................................................21
Anhang 2 ..............................................................................................................................22
Zeugnisformulare Sek I ........................................................................................................22
Anhang 3 ..............................................................................................................................23
Zeugnisbeilage .....................................................................................................................23
Anhang 4 ..............................................................................................................................24
Beurteilen und Fördern .........................................................................................................24
Funktionen, Bezugsnormen, Beobachtungstendenzen......................................................24
Bezug Zeugnismappe:
Zeugnisformulare:
LehrerOffice-Wegleitung:
Vorliegende Handreichung:
Oktober 2015
Lehrmittelverwaltung, Spinnereistr. 7, 8866 Ziegelbrücke
055 640 11 25, [email protected]
LehrerOffice
www.gl.ch / Online-Schalter / Bildung und Kultur
www.gl.ch / Online-Schalter / Bildung und Kultur
2
Inhalt derZeugnismappe
In der Zeugnismappe werdennur die offiziellen Formulare und die Zeugnisbeilagen abgelegt.
Diesewerdenweder inhaltlich noch formal verändert.
Weitere Grundlagender Beurteilung wie Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente,
Aktennotizen
von
Standortoder
Beurteilungsgesprächen,
Förderplanungen
usw.werdennicht in der Zeugnismappe abgelegt.
Personalblatt (Anhang 1)
Das Personalblatt enthält die wichtigsten persönlichen Angaben der Lernenden. Haben diese
keinen Bürgerort in derSchweiz, so ist einzig die Staatsangehörigkeit einzutragen.
Zeugnisformulare (Anhang 2)



Zeugnis der Primarstufe
Zeugnis der Ober- / Realschule
Zeugnis der Sekundarschule
Zeugnisbeilagen (Anhang 3)

Lernbericht(bei Lernzielanpassung)
Duplikate
Die Schule gewährleistet gemäss Art. 8 der Promotionsverordnung PO mindestens 10 Jahre
nach Schulaustritt die Ausfertigung von Duplikaten der Zeugnisse, jedoch nicht der Zeugnibeilagen. Wie bei einem verlorenen Ausweis ist darunter das Ausstellen eines neuen
Zeugnisdokuments zu verstehen und nicht etwa bloss die Abgabe einer Fotokopie oder einer
Notenliste. Die Schule muss also in der Lage sein, während längerer Zeit ein Zeugnis
wiederherzustellen. Die Informationen hierzu sind in geeigneter Form, nach gemeindeinternen Regelungen, zu archivieren.
Oktober 2015
3
Zeugnis der Primarstufe
Grundsätzliches
Gemäss Art. 4 der PO richtet sich die ganzheitliche Beurteilung nach den Zielen des Lehrplanes und umfasst die Sach-, Selbst- sowie die Sozialkompetenz.
In den ersten fünf Jahren der Primarstufe kann das erste Semesterzeugnis ersetzt werden
durch
a)
ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten oder
b)
einen schriftlichen Bericht.
Jedes Zeugnis wird mit den Lernenden besprochen.
Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
Wird in der 1. bis 5. Klasse das erste Semesterzeugnis durch ein Gespräch ersetzt, werden
mit den Erziehungsberechtigten in der Regel auch die Lernenden eingeladen. Eine Fachlehrperson kann nach Bedarf am Gespräch teilnehmen.
Im Gespräch zeigt die Lehrperson die Beurteilung über die vier Bereiche der Sachkompetenz
sowie in der Selbst- und Sozialkompetenz auf und gibt Einblick in Arbeiten der Lernenden.
Schriftlicher Bericht
Bei der Berichtsform wird die Beurteilung über die vier Bereiche der Sachkompetenz der
Lernenden kurz und individuell umschrieben.
Amtsgeheimnis
Gemäss Art. 3 der PO unterstehen Lehrpersonen, Schulleitungs- und Behördenmitglieder
auch bezüglich der Beurteilung der Lernenden dem Amtsgeheimnis.
Oktober 2015
4
Beurteilung der Sachkompetenz
Die Fachnote bzw. der schriftlicher Bericht
Die Beurteilung der Sachkompetenz basiert auf Unterrichtsbeobachtungen, mündlichen und
schriftlichen sowie formativen und summativen Beurteilungen (siehe Anhang), d.h. nicht ausschliesslich aufgrund von schriftlichen Prüfungen bzw. deren arithmetischen Mittel.
Im Zeugnisformular von LehrerOffice erscheinen alle Fächer standardmässig. Für die Fachnoten oder die Beurteilung mittels eines schriftlichen Berichts ist im Zeugnisformular die linke
Spalte vorgesehen.
Für Fachnoten sind gemäss Art. 6 der PO ganze und halbe Noten von 6 bis 1 zulässig.Die
Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz wird separat ausgewiesen und fliesst nicht in
die Fachnote ein.
Fachnote / Bereichsnote:
Bericht:
Auf das Setzen von Fachnotenkannauf der Primarstufe teilweise verzichtet werden (bspw. im
Bereich Gestalten, Musik, Sport).Im LehrerOffice können diese Einträge im Menü via „Ausdruck anpassen“ unterdrückt werden.
Verzicht auf Fachnoten:
Oktober 2015
5
Die Bereichsnote
Für die Promotion zählen gemäss Art. 11 Abs. 1 der PO dievier Bereichsnoten. Sie werden
aus dem Durchschnitt der jeweiligen Fachnoten berechnet.Als Bereichsnote sind ganze und
halbe Noten von 6 bis 1 zulässig.
Im Bereich Sprache wird ab der 3. Primarklasse der Durchschnitt aller Sprachfächer ausgewiesen, wobei Deutsch vierfach zählt.
In der 3./4. Primarklasse zählt Deutsch 4x (4/5) und Englisch1x (1/5); in der 5./6. Primarklasse zählt Deutsch 4x (4/6), Englisch1x (1/6) und Französisch 1x (1/6).
Die Notensumme
Die Notensumme wird als Promotionsgrundlage aus den vier Bereichsnoten berechnet.
Sprache
Mathematik
Mensch und Umwelt
Gestalten, Musik und Sport
Notensumme
4.5
5
5
5.5
20
Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens
Unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 14 der PO) kann die Schulleitung eine Lernzielanpassung(Deutsch und/oder Mathematik) oder einen Dispens (jedes Fach ausser Deutsch,
Mathematik oder Mensch und Umwelt) in einem Fach anordnen. In diesen Fällen werden die
Zeugnisse gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der PO wie folgt erstellt.
Lernzielanpassung
Bei einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch oder Mathematik wird anstelle der Bereichsnote der Vermerk „Lernbericht“ eingetragen. Im Lernbericht (Zeugnisbeilage) werden Lernziele für das Fach Deutsch und / oder Mathematik festgehalten und beurteilt. Bei Kindern mit
einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch kann auf die Notengebung der Fremdsprachenfächer verzichtet werden. Im Lernbericht wird dann ein Hinweis angebracht, dass
Französisch und/oder Englisch besucht worden ist.
Die Schulischen Heilpädagogen erstellen den Lernbericht anhand des dafür vorgesehenen
Formulars (Anhang 3)und gemäss den Umsetzungshilfen für das Sonderpädagogische
Angebot der Regelschule.
Oktober 2015
6
Der Vermerk „Lernbericht“ führt dazu, dass keine Bereichsnote ausgewiesen werden kann,
weshalbdas Zeichen „-“ gesetzt wird.
Dies hat zur Folge, dass keine Promotion gemäss PO Art. 11 (Notensumme mind. 16) vorgenommen werden kann. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen ist dies auch nicht
nötig, da diese gemäss PO Art. 14 „Sonderfälle der Promotion“ sowieso „in ihrer Klasse verbleiben“.
Sprache
Mathematik
Mensch und Umwelt
Gestalten, Musik und Sport
Notensumme
5
5
5.5
-
Dispens
Ein Dispens bedeutet, dass die Lernenden dieses Fach überhaupt nicht besuchen. Dafür hat
ein begründeter Antrag vorzuliegen(z.B. medizinisch). Ansonsten ist auf diese einschneidende Massnahme für den Schulverlauf der Lernenden (Übertritt Sekundarstufe I) zu
verzichten.
Bei einem Dispens wird der Kommentar „dispensiert“ eingetragen. Die jeweilige Bereichsnote wird aus den verbleibenden Fachnoten berechnet.
Die Bereichsnotewird aus den restlichen Fachnoten berechnet.
Oktober 2015
7
Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz
Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenzgemäss KernLehrplan erfolgt mit den
Bezeichnungen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend (PO Art. 6 Abs. 3).
Die Bewertungen der Fachlehrpersonen werden angemessen berücksichtigt.
Dieser Eintrag wird als Teil der ganzheitlichen Beurteilung beim Promotionsentscheid
berücksichtigt, besonders beim Übertritt in die Sekundarstufe I.
Weitere Zeugniseinträge
Fächerübergreifendes
Unter „Fächerübergreifendes“ werden die Leistungen in der „Informatik“ sowie in der
„Gesundheitsförderung“ beurteilt. Es kann eine Note gesetzt oder darauf verzichtet werden.
Spezielle Zeugnisinhalte
An der 1. und 2. Primarklasse erscheint im Fach „Musikalische Grundschulung“ standardmässigder Eintrag„besucht“.
In allen sechs Primarklassen wird in der Zeile „Heimatliche Sprache und Kultur HSK“ die
jeweilige Sprache und die abgegebene Note der HSK-Lehrperson eingetragen.
Unterschrift der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten
Das Zeugnis wird von der Klassenlehrperson, der allfällige Lernbericht von den Schulischen
Heilpädagogen unterschrieben. Wird eine Klasse von zwei Lehrpersonen unterrichtet,
können beide Lehrpersonen unterschreiben. Aus technischen Gründen erscheint in der
Druckausgabe nur eine Lehrperson. Der zweite Name kann von Hand ergänzt werden.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie Einsicht ins Zeugnis
genommen haben.
Hat anstelle des Notenzeugnisses ein Gespräch stattgefunden, wird das Zeugnisformular
leer abgegeben. Mit dem Setzen des Datums im entsprechenden Feld der Notenliste von
LehrerOffice erscheint das Unterschriftenfeld „Beurteilungsgespräch“.
Die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ein
Gespräch stattgefunden hat.
Oktober 2015
8
Die Promotion
Definitive Promotion
Auf der Primarstufe stützt sich der Promotionsantrag auf das Zeugnis oder das Beurteilungsgespräch und berücksichtigt einen allfälligen Lernbericht. Gemäss Art. 11 Abs. 2 sind
Lernende unter Vorbehalt der Beurteilung in der Selbst- und Sozialkompetenz definitiv
promoviert, wenn die Notensumme mindestens 16 beträgt und nicht mehr als ein Bereich
ungenügend ist.
Im Regelfall kann aufgrund der Beurteilung ein definitiverPromotionsentscheid gefällt
werden, so im folgenden Beispiel.
Sprache
Mathematik
Mensch und Umwelt
Gestalten, Musik und Sport
Notensumme
Selbstkompetenz
Sozialkompetenz
4
3.5
4
4.5
16
gut
gut
Provisorische Promotion, Nichtpromotion,
Sonderfälle der Promotion
In Art. 13 Abs. 1 bis 4 der PO wird geregelt, welche Möglichkeiten in Betracht kommen, wenn
die Promotionsbedingungen nicht erfüllt werden. Im Allgemeinen ist die Repetition einer
Primarschulklasse - auch die freiwillige - nur dann sinnvoll, wenn die Leistungen der Lernenden nur vorübergehend oder als Folge einer Verzögerung nicht genügend sind.
Sonderfälle der Promotion
Gemäss Art. 14 Abs. 1 verbleiben Lernende mit einer Lernzielanpassung (Lernbericht) auch
dann in ihrer Klasse, wenn sie die Promotionsbedingungen nicht erfüllen.
Zuteilung in einen Schultyp der Sekundarstufe l
Eine spezielle Form der Gesamtbeurteilung unter Einbezug des Entwicklungspotentials
erfolgt bei der Zuteilung in einen Schultyp der Sekundarstufe I (PO Art. 17 Abätze 1 bis 3).
Eine Repetition der 6. Primarklasse ist gemäss Art. 17 Abs. 2 nur aus wichtigemGrund
möglich. Sie ist jedoch nicht zulässig, wenn sie allein ein höheres Übertrittsniveau zum Ziel
hat.
Oktober 2015
9
Grenzfälle der Promotion
Nicht auszuschliessen sind Grenzfälle, welche neben der summativen Beurteilung eine
stärkere Gewichtung der prognostischen Beurteilung erfordern. Die Einschätzung der
Erfolgswahrscheinlichkeit in einer künftigen Primarklassekann ausschlaggebend für den
Promotionsantrag der Lehrperson sein.
Sprache
Mathematik
Mensch und Umwelt
Gestalten, Musik und Sport
Notensumme
Selbstkompetenz
Sozialkompetenz
4
3.5
4
4
15.5
sehr gut
sehr gut
Der / die Lernende hat die Voraussetzungen für eine definitive Promotion knapp nicht
erreicht, da
1. die zu erreichende Notensumme (16) mit 15,5 knapp nicht erreicht wird
obwohl
2. nur eine ungenügende Bereichsnote (bspw. Mathematik 3.5) und
3. eine sehr gute Beurteilung in der Selbst- und in der Sozialkompetenz vorliegt.
In der Gesamtwürdigung können verschiedene Promotionsanträge bzw. -entscheide aus
obigem Beispiel gefällt werden:



Definitiv promoviert
Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung prognostisch positiv. Die Leistungen
haben sich bspw. gegen Semesterende hin in der Sachkompetenz wieder verbessert.
Die Lehrperson geht davon aus, dass die Leistungssteigerung anhalten wird.
Provisorisch promoviert
Die Lehrperson beurteilt die Entwicklung so, dass sich die Leistungen trotz sehr gutem
Lern- und Arbeitsverhalten nicht bessern werden. Das Kind ist teilweise überfordert. Die
Lehrperson zeigt damit an, dass bei weiterhin sinkenden Leistungen im kommenden
Semester eine Nichtpromotion erfolgen könnte.
Nichtpromotion (sofern bereits eine provisorische Promotion erfolgte)
Aufgrund der Gesamtbeurteilung sind allenfalls Fördermassnahmen einzuleiten.
Oktober 2015
10
Promotionsantrag und Promotionsverfügung
Die Klassenlehrperson stellt nach Rücksprache mit den beteiligten Lehrpersonen einen
Promotionsantrag an die Schulleitung, welcher Auskunft gibt über:
 die drei Beurteilungselemente sowie
 die prognostische Beurteilung, welche die positive oder negative Einschätzung der
Erfolgswahrscheinlichkeit begründet.
Ein Antrag auf provisorische Promotion oder Nichtpromotion ist mit den Lernenden und den
Erziehungsberechtigten zu besprechen (rechtliches Gehör).
Die Schulleitung trifft die förmlichen Entscheide (schriftliche Verfügung) über solche Anträge
im ersten Semester eine Woche, im zweiten Semester spätestens drei Wochen vor
Semesterschluss.
Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid
Die Lehrperson kann nach eigenem Ermessen den Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten Einsicht in Prüfungs- und Beobachtungsgrundlagen gewähren, welche für die
Beurteilung und den Promotionsentscheid relevant sind.
Die Erziehungsberechtigten können gemäss Art. 114 Abs. 5 des Bildungsgesetzes in
Promotions- und Prüfungsangelegenheiten eine Beschwerde bei der nächsthöheren
gemeindeinternen Instanz erheben. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage.
Oktober 2015
11
Zeugnis der Sekundarstufe l
Grundsätzliches
Gemäss Art. 4 der PO richtet sich die ganzheitliche Beurteilung nach den Zielen des Lehrplanes und umfasst die Sach-, Selbst- sowie die Sozialkompetenz. Die Lernenden erhalten
in allen Schultypen am Ende eines Semesters ein Notenzeugnis, allenfalls auch einen Lernbericht. Jedes Semesterzeugniswird mit den Lernenden besprochen (Art. 5 Abs. 2 PO).
Gemäss Art. 3 der PO unterstehen Lehrpersonen, Schulleitungs- und Behördenmitglieder
auch bezüglich der Beurteilung der Lernenden dem Amtsgeheimnis.
Beurteilung der Sachkompetenz
Die Fachnote
Die Beurteilung der Sachkompetenz basiert auf Unterrichtsbeobachtungen, mündlichen und
schriftlichen sowie formativen und summativen Beurteilungen, d.h. nicht ausschliesslich aufgrund von schriftlichen Prüfungen bzw. eines arithmetischen Mittels.
Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz wird separat ausgewiesen und fliesst nicht
in die Fachnote ein.
Gemäss Lehrplan sind die zu beurteilenden Fächer je nach Klasse und Schultyp unterschiedlich. Beim Feld „Fachnoten“ werden die Fächer beurteilt. Gemäss Art. 6 der PO sind
ganze und halbe Noten von 6 bis 1 zulässig.
Die Bereichsnote
Aus den Fachnoten wird eine Bereichsnote berechnet, welche aufeinen Zehntel genau in der
vorgesehenen Spalte eingetragen wird.
Im Bereich Sprache unterscheidet sich der Berechnungsmodus zwischen der Ober-/Realschule und der Sekundarschule.
Oktober 2015
12
Die Notensumme
Im Feld „Gesamtbeurteilung in der Sachkompetenz“ wird die Notensumme gemäss Art. 12 a.
der PO für die Ober-/Realschule und gemäss Art. 12 b. für die Sekundarschule berechnet.
Beispiel Ober- oder Realschule
Beispiel Sekundarschule
Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz
Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz erfolgt gemäss Art. 6 Abs. 3 mit den
Bezeichnungen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. In der Beurteilung der Selbstund Sozialkompetenz werden die Bewertungen der Fachlehrpersonen angemessen berücksichtigt.
Promotion
Definitive Promotion
Lernende der Ober- und Realschule sind gemässPO Art. 12a und unter Vorbehalt von Art.
10/1 definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 16 beträgt und nicht mehr als
ein Bereich ungenügend ist.
Lernende der Sekundarschule sind gemäss PO Art. 12b und unter Vorbehalt von Art. 10/1
definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 24 beträgt und nicht mehr als einer
der vier aufgeführten Bereiche (Art. 12b) ungenügend ist.
Im Regelfall kann aufgrund der Beurteilung ein klarer Promotionsentscheid gefällt werden, da
die Kriterien der ganzheitlichen Beurteilung eindeutig erreicht bzw. nicht erreicht werden. Bei
knappem Erreichen / Grenzfällen siehe S.17+18.
Oktober 2015
13
Provisorische Promotion, Nichtpromotion und Sonderfälle der Promotion
In Art. 13 der PO sind die Grundsätze betreffend provisorischer Promotion oder Nichtpromotion geregelt.
Art. 20 der PO regelt die Durchlässigkeit bzw. Repetition einer Klasse auf der Sekundarstufe
I. Wer die Promotion definitiv nicht erreicht, wird grundsätzlich im selben Schultyp rückversetzt. Die Versetzung in einen weniger anspruchsvollen Schultyp erfolgt, wenn eine
Repetition keinen Erfolg verspricht.
Gemäss Art. 14 Abs. 1 verbleiben Lernende mit einer Lernzielanpassung oder einem
Dispens auch dann in ihrer Klasse, wenn sie die Promotionsbedingungen nicht erfüllen.
Promotionsantrag und Promotionsverfügung
Die Klassenlehrperson stellt nach Rücksprache mit allen beteiligten Lehrpersonen einen
Promotionsantrag an die Schulleitung, welcher Auskunft gibt über:

die drei Beurteilungselemente (Bereichsnoten, Notensumme sowie Selbst-/
Sozialkompetenz) und

die prognostische Beurteilung, welche die positive oder negative Einschätzung
der Erfolgswahrscheinlichkeit begründet.
Ein Antrag auf provisorische Promotion oder Nichtpromotion ist mit den Lernenden und den
Erziehungsberechtigten zu besprechen (rechtliches Gehör).
Die Schulleitung trifft die förmlichen Entscheide (schriftliche Verfügung) über solche Anträge
im ersten Semester eine Woche, im zweiten Semester spätestens drei Wochen vor Semesterschluss.
Die Klassenlehrpersonen reichen Promotionsanträge mit einer gewissen Vorlaufzeit ein,
weshalb bestimmte Leistungen der Lernenden bis zum Entscheidungstermin nicht berücksichtigt werden können. Die in dieser Zeitspanne erbrachten Leistungsverbesserungen
bzw. -verschlechterungen sind in den Promotionsentscheid einzubeziehen.
Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid
Die Lehrperson kann den Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten nach eigenem
Ermessen Einsicht in Prüfungs- und Beobachtungsgrundlagen gewähren, welche für die
Beurteilung und den Promotionsentscheid relevant sind.
Vorgesetzte Instanzen haben das volle Einsichtsrecht.
Die Erziehungsberechtigten können gemäss Art. 114 Abs. 5 des Bildungsgesetzes in
Promotions- und Prüfungsangelegenheiten eine Beschwerde erheben. Die Beschwerdefrist
beträgt 10 Tage.
Zeugniseinträge
Das Zeugnis wird mit LehrerOffice erstellt. Mit der Wahl des Schultyps im LehrerOffice
erscheint das richtige Formular mit den entsprechenden Berechnungsgrundlagen.Somit werden die promotionswirksamen Fächer in der Ober-/Realschule automatischgemäss
Vorgabe der PO gewichtet.
Die folgenden Beispiele zeigen die Unterschiede in der Ober-/Realschule und der Sekundarschule bei den promotionswirksamen Zeugniseinträgen auf.
Oktober 2015
14
Ober- und Realschule: Beispiel definitive Promotion
Bereichsnote Sprache:
Durchschnitt aller Sprachfächer, wobei Deutsch doppelt zählt: (4 + 4 + 3) : 3 = 3.7
Bereiche Mathematik / Mensch und Umwelt / Gestalten, Musik und Sport:
Durchschnitt der Fachnoten.
Gesamtbeurteilung
Im Feld „Gesamtbeurteilung Sachkompetenz“ wird die Notensumme aus den vier Bereichsnoten berechnet sowie die Selbst- und Sozialkompetenz beurteilt.
Der / die Lernende hat die Voraussetzungen für eine definitive Promotion erreicht.
1. die zu erreichende Notensumme (16) ist mit 18.4 gut erreicht
2. nur eine ungenügende Bereichsnote (Sprache) und
3. eine gute Beurteilung in der Selbst- und in der Sozialkompetenz.
Oktober 2015
15
Sekundarschule: Beispiel definitive Promotion
Bereich Sprache: Mittelwert aus Deutsch sowie dem Durchschnitt der Fremdsprachen Französisch und Englisch, d.h.
Deutsch
Durchschnitt Fremdsprachen
Mittelwert = Bereichsnote Sprache
(4.5+4) :2 =
(5+4.3) :2 =
5
4.3
4.7
Bereiche Mathematik / Mensch und Umwelt / Gestalten, Musik und Sport:
Durchschnitt der Fachnoten.
Gesamtbeurteilung
Im Feld „Gesamtbeurteilung Sachkompetenz“ wird die Notensumme gemäss Art. 12 b. PO
berechnet sowie die Selbst- und Sozialkompetenz beurteilt.
Oktober 2015
16
Der / die Lernende hat die Voraussetzungen für eine definitive Promotion erreicht:
1. die zu erreichende Notensumme (20) ist mit 28.8 gut erreicht
2. genügende Noten in alle vier Bereichen und
3. eine gute Beurteilung in der Selbst- und in der Sozialkompetenz.
Grenzfälle der Promotion
Nicht auszuschliessen sind Grenzfälle, welche von den Lehrpersonen neben der
summativen Beurteilung eine stärkere Gewichtung der prognostischen Beurteilung erfordern.
Die Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit in einer künftigen Klasse oder einem
künftigen Schultyp kann ausschlaggebend für den Promotionsantrag der Lehrperson sein.
Anhand je eines Beispiels für die Ober-/Real- und Sekundarschule wird aufgezeigt, dass in
der Gesamtwürdigung der drei Elemente bei knapp erreichten Bedingungen verschiedene
Promotionsanträge bzw. -entscheide möglich sind.
Beispiel Ober-/Realschule
In diesem Beispiel hat der / die Lernende der Realschule:
1. die Notensumme 16 knapp erreicht
2. eine ungenügende Bereichsnote in der Sprache und
3. sowohl in der Selbst- sowie in der Sozialkompetenz ein „ungenügend“.
In der Gesamtwürdigung dieser drei Elemente können folgende Promotionsanträge bzw.
-entscheide gemäss Art.12 a. gefällt werden:

Definitiv promoviert
Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung prognostisch positiv. Die Leistungen
haben sich bereits gegen Semesterende hin in der Sach-, Selbst- sowie in der Sozialkompetenz verbessert. Die Lehrperson geht davon aus, dass die Leistungssteigerung
anhalten wird.

Provisorisch promoviert
Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung so, dass beispielsweise als Folge
des gleich bleibenden Lern- und Arbeitsverhaltens die Leistungen weiter sinken. Sie
zeigt mit diesem Entscheid an, dass bei tatsächlich weiterhin sinkenden Leistungen im
kommenden Semester allenfalls eine Nichtpromotion erfolgen könnte.

Nichtpromotion (sofern bereits eine provisorische Promotion erfolgte)
Die Gesamtbeurteilung zeigt, dass eine bessere Förderung durch eine Repetition der
Klasse oder einen Wechsel in einen tieferen Schultyp gewährleistet werden kann.
Oktober 2015
17
Beispiel Sekundarschule
In diesem Beispiel hat der / die Lernende der Sekundarschule:
1. die Notensumme 24 knapp nicht erreicht
2. eine ungenügende Note im Bereich Sprache (Durchschnitt Deutsch / Fremdsprachen =
3.3) sowie
3. eine sehr gute Beurteilung sowohl in der Selbst- sowie in der Sozialkompetenz.
In der Gesamtwürdigung dieser drei Elemente können folgende Promotionsanträge bzw.
-entscheide gemäss Art.13 b. gefällt werden:

Definitiv promoviert
Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung u.a. wegen der sehr guten Selbstkompetenz prognostisch positiv; beispielsweise werden trotz Fremdsprachigkeit die
Leistungen in der Sprache mit hoher Wahrscheinlichkeit besser.

Provisorisch promoviert
Die Lehrperson beurteilt Leistungsentwicklung so, dass die knappe Notensumme
Ausdruck davon ist, dass trotz sehr guter Selbstkompetenz kaum bessere Leistungen
möglich sind. Die Lehrperson zeigt damit auf, dass bei tatsächlich weiterhin sinkenden
Leistungen im kommenden Semester allenfalls eine Nichtpromotion erfolgen könnte.

Nichtpromotion (sofern bereits eine provisorische Promotion erfolgte)
Die Gesamtbeurteilung zeigt, dass eine bessere Förderung durch eine Repetition der
Klasse oder einen Wechsel in einen tieferen Schultyp gewährleistet werden kann.
Oktober 2015
18
Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens
Unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 14 der PO) kann die Schulleitung eine Lernzielanpassungen (Deutsch und/oder Mathematik) oder einen Dispens (jedes Fach ausser Deutsch,
Mathematik oder Mensch und Umwelt) in einem Fach anordnen. In diesen Fällen werden die
Zeugnisse gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der PO wie folgt erstellt:
Lernzielanpassung
Bei einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch oder Mathematik wird anstelle der Bereichsnote der Vermerk „Lernbericht“ eingetragen. Im Lernbericht (Zeugnisbeilage) werden Lernziele für das Fach Deutsch und / oder Mathematik festgehalten und beurteilt. Bei Kindern mit
einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch kann auf die Notengebung der Fremdsprachenfächer verzichtet werden. Im Lernbericht wird dann ein Hinweis angebracht, dass
Französisch und/oder Englisch besucht worden ist.
Die Schulischen Heilpädagogen erstellen den Lernbericht anhand des dafür vorgesehenen
Formulars (Anhang 3)und gemäss den Umsetzungshilfen für das Sonderpädagogische
Angebot der Regelschule.
Der Vermerk „Lernbericht“ führt dazu, dass keine Bereichsnote ausgewiesen werden kann,
weshalb das Zeichen „-“ gesetzt wird.
Dies hat zur Folge, dass keine Promotion gemäss PO Art. 12 vorgenommen werden kann.
Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen ist dies auch nicht nötig, da diese gemäss PO Art.
14 „Sonderfälle der Promotion“ sowieso „in ihrer Klasse verbleiben“.
Dispens
Ein Dispens bedeutet, dass die Lernenden dieses Fach überhaupt nicht besuchen. Dafür hat
ein begründeter Antrag vorzuliegen (z.B. medizinisch). Ansonsten ist auf diese einschneidende Massnahme für den Schulverlauf der Lernenden zu verzichten.
Bei einem Dispens wird der Kommentar „dispensiert“ eingetragen. Die jeweilige Bereichsnote wird aus den verbleibenden Fachnoten berechnet.
Oktober 2015
19
Weitere Zeugniseinträge
Fächerübergreifendes
Unter dem Aspekt „Fächerübergreifendes“ werden die Leistungen in der „Informatik“
beurteilt. Es kann eine Note gesetzt oder wie bisher darauf verzichtet werden.
Selbst- und Sozialkompetenz
Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz erfolgt gemäss Art. 6 Abs. 3 mit den
Bezeichnungen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend.
Pflichtwahl- und Freifächer
Die besuchten Pflichtwahl- und Freifächer werden mit halben bzw. ganzen Noten beurteilt.
Ungerechtfertigte Absenzen
Gemäss Art. 6 Abs. 4 werden ungerechtfertigte Absenzen im Zeugnis eingetragen. Ob eine
Absenz als gerechtfertigt zu betrachten ist, richtet sich nach den Bestimmungen der
regierungsrätlichen Volksschulvollzugsverordnung (Art. 17 bis 19, Krankheit, Unfall,
Dispensation oder Urlaub) sowie der Absenzenregelung der Schule.
Heimatliche Sprache und Kultur
In der Zeile „Heimatliche Sprache und Kultur HSK“ wird die jeweilige Sprache und die
abgegebene Note der HSK-Lehrperson eingetragen.
Unterschrift der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten
Das Zeugnis wird von der Klassenlehrperson, der Lernbericht von den Schulischen Heilpädagogen unterschrieben.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie Einsicht ins Zeugnis
genommen haben.
Oktober 2015
20
Anhang1
Zeugnisformulare Primar
Ze ugnis für M or it z Pr im a r schüle r
Pr im a r sch u le
3 . Kla sse
1 . Se m e st e r
Ge st a lt e n, M usik und Spor t
Pr im a r sch u le
3 . Kla sse
2011/ 12
1 . Se m e st e r
Ge st a lt e n, M usik und Spor t
N ot e nsum m e
-
Fä che r übe r gr e ife nde s
Se lbst k om pe t e nz
Sozia lk om pe t e nz
Ze ugnis für M or it z Pr im a r schüle r
2011/ 12
N ot e nsum m e
-
Fä che r übe r gr e ife nde s
(Arbeits- und Lernverhalten)
Se lbst k om pe t e nz
Sozia lk om pe t e nz
(Verhalten in der Gemeinschaft)
Spe zie lle Ze ugnisinha lt e
Heimatliche Sprache und Kultur HSK
(Arbeits- und Lernverhalten)
(Verhalten in der Gemeinschaft)
Spe zie lle Ze ugnisinha lt e
Heimatliche Sprache und Kultur HSK
Be ur t e ilungsge spr ä ch
Or t , D a t um
Le hr pe r son
Ze ugnis
Or t , D a t um
Le hr pe r son
Oktober 2015
Glarus, 27.01.2012
Er zie hungsbe r e cht igt e
Ze ugnis
Glarus, 21.09.2011
Er zie hungsbe r e cht igt e
Einsicht ins Zeugnis
Or t , D a t um
Le hr pe r son
Er zie hungsbe r e cht igt e
Einsicht ins Zeugnis
21
Anhang 2
Zeugnisformulare Sek I
Oktober 2015
22
Anhang 3
Zeugnisbeilage
Lernbericht (bei Zeugniseintrag „Lernbericht“)
Oktober 2015
23
Anhang 4
Beurteilen und Fördern
Funktionen, Bezugsnormen, Beobachtungstendenzen
In der 13. Leitidee des KernLehrplans werden Aussagen zur ganzheitlichen Beurteilung und
Förderung der Lernenden gemacht, welche sich auf Art. 47 des Bildungsgesetzes stützen.
Ergänzend dazu enthält dieserAnhang einen Buchauszug1, welcher das bewusste Auseinandersetzen mit dem Thema Beurteilen und Fördern anregen soll.
Funktionen der Beurteilung
„Zusammenfassend lässt sich zur Beurteilung festhalten, dass sie zu den Hauptaufgaben
von Lehrpersonen und zu den zentralsten Qualitätsmerkmalen guter Schule zählt. Der
schulischen Beurteilung werden vielfältige Funktionen zugesprochen: ...
Formativ
Beurteilung als Lernprozess zur optimalen,
ganzheitlichen Förderung der Lernenden
durch gezielte Steuerung des Lernprozesses:
 Förderung
 Lernberatung
 Orientierung
Summativ
Bilanzierende Feststellung von Lernergebnissen nach bestimmten
Kriterien, manchmal
verbunden mit der Abgabe von Diplomen:
 Qualifikation
 Lernzielerrechung
 Zertifikation
Prognostisch
Beitrag zur Einschätzung der
Erfolgswahrscheinlichkeit in
einer künftigen Schule oder
Klasse (...), mit dem Ziel der
Qualitätssteigerung von Unterricht und Schule
 Kontrolle
 Zielerreichung
 Qualitätsevaluation
Evaluativ
Kontrolle der Qualität
der Institution Schule
oder des Unterrichts
mit dem Ziel der Qualitätssteigerung von Unterricht und Schule
 Kontrolle
 Regulation
 Qualitätsevaluation
Vögeli-Mantovani, 1999
... wobei der grösste Zielkonflikt zwischen ihrer fördernden und ihrer selektiven Funktion besteht. Der Umgang mit diesem Konflikt manifestiert sich einerseits in der konkreten Unterrichtsgestaltung und andererseits in der Gewichtung der Bezugsnormen (...)“.
Bezugsnormen
„Die Konflikte, die sich aus der unterschiedlichen Gewichtung der folgenden drei Bezugsnormen ergeben, können sich wie folgt zeigen: Ein Kind mit einer Rechenschwäche macht
grosse Fortschritte. Sein Lernzuwachs ist also auffällig positiv. Unter dem Aspekt der Individualnorm ist eine sehr gute Beurteilung möglich und auch notwendig. Sie erfüllt dann hauptsächlich eine formative, fördernde Funktion. Gemessen an den Lernzielen (kriteriale Norm)
fällt ins Gewicht, welche Lernziele erreicht wurden. Je nachdem, ob diese spezifische Förderung auf grundlegende oder erweiterte Anforderungen ausgerichtet war, fällt die Beurteilung
anders aus. Wie wurden die Anforderungen (summative Funktion) erfüllt? Wird für den Selektionsentscheid die Erfolgswahrscheinlichkeit in einer zukünftigen Klasse in die Beurteilung
mit einbezogen (prognostische Funktion), so kann sich der Zielkonflikt, welcher in jeder Beurteilung liegt, noch verstärken. Wenn es um die Selektion geht, kommt zudem die Sozialnorm
zum Tragen. Die Beurteilung kann für dasselbe Kind anders ausfallen, je nachdem, ob es in
einer leistungsstarken bzw. leistungsschwachen Klasse im sozialen Vergleich beurteilt wird“.
1
Roos Markus, 2001, Verlag Rüegger: Ganzheitliches Beurteilen und Fördern in der Primarschule
Oktober 2015
24
Bezugsnormen
Sozialnorm
Kriteriale Norm
Individualnorm
Bezugsgrösse
Normverteilung, Abweichung Lernziel (LZ), allgemein verbind- Lernzuwachs von Individuvom arithmetischen Durchliche oder differenziert erweiter- en
schnitt
te LZ
Information für
Lehrende und Lernende
Abweichung der Individualleistung vom Durchschnitt
Formen der
Beurteilung
Zensur, Rangplatz bei grösse- Bericht über die erreichten verrer Population
bindlichen und erweiterten LZ
(...)
Verbale Beurteilung,
Entwicklungsbericht
Verfahren der
Beurteilung
Pädagogische
Bedeutung
Standardisierte und informelle Tests
Mässig bis gering
Lernzielorientierte Tests,
Diagnosebogen
Gross
Lerntests
Gesellschaftliche
Bedeutung, je nach
Standort
Sehr gross bis gering
Gross
Gross bis sehr gross
Bildungskonzept
„Bildung durch Angebot“
Annäherung bzw. verbleibende
Distanz zu einem LZ
Lernzuwachs in einem
bestimmten Zeitraum auf
ein individuelles LZ hin
Sehr gross
„Bildung durch Zielerreichung / Qualifikation“
Vögeli-Mantovani, 1999
„Die kaum überwindbaren Schwierigkeiten einer objektiven Beurteilung werden v.a. dann
problematisch, wenn die Beurteilung zu Selektionszwecken vorgenommen wird. (...) Die
Selbstbeurteilung relativiert eine allenfalls wenig valide Fremdbeurteilung.(...)“.
Beobachtungstendenzen
Zudem unterliegt „die Beobachtung menschlichen Verhaltens und Lernens immer gewissen
subjektiven Einflüssen (...). Die Beobachtung von Leistungen ist potentiell gewissen Verzerrungen unterworfen. Diese können reduziert werden, wenn sich die Lehrperson ihrer Beobachtungstendenzen (...) bewusst ist und Beobachtungen möglichst urteilsfrei festhält. Zu
beachten sind dabei folgende Effekte:
Erwartungseffekte
Lehrpersonen wählen aus der Fülle möglicher Daten zum Leistungsstand (Einfluss der
Erwartungshypothese) jene Ereignisse aus, die ihren Vorannahmen am ehesten
entsprechen.
Projektionsfehler
Lehrpersonen neigen dazu, eigene Eigenschaften, Persönlichkeitsmerkmale, Wünsche, Fehler und Zielsetzungen auf die Lernenden zu übertragen und in ihrem Verhalten wahrzunehmen.
Halo-Effekte
Lehrpersonen nehmen einzelne Leistungen von Lernenden auf dem Hintergrund eines
Allgemeineindrucks verzerrt (positiv und negativ) wahr.
Logische Fehler
Aus der Präsenz eines Leistungsmerkmals, wird die Ko-Präsenz eines anderen erschlossen
(wer gut ist in Mathematik, ist auch gut in Physik), v.a. bei schwer messbaren Indikatoren.
Kausalattribuierung
Je nach Ursache, welche die Lehrperson einer Leistung zugrunde legt (Fähigkeit, Anstrengung), wird die Leistung unterschiedlich wahrgenommen.
Perseverationstendenz
Lehrpersonen neigen dazu, an einer einmaligen Wahrnehmung festzuhalten und weitere
Indizien gar nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen.
Kontexteffekte
Umgebungsreize wirken auf die Wahrnehmung des Leistungsverhaltens von Lernenden“.
Oktober 2015
25
Herunterladen