Departement Bildung und Kultur Abteilung Volksschule Gerichtshausstr. 25 8750 Glarus HANDREICHUNG ZUR ERSTELLUNG DER ZEUGNISSE UND ZUR PROMOTION Die vorliegende Handreichung erläutert die Promotionsverordnung resp. das Erstellen der Zeugnisse. Mit dem Programm LehrerOffice (LO) kann das Erstellen der Zeugnisse automatisiert werden, wenn die Schülerdaten im LO erfasst worden sind. Dabei ist zu Bedenken, dass die Lehrperson die definitive Note setzt. Das LO automatisiert lediglich die eingegebenen Daten resp. fasst diese rein rechnerisch zusammen. Ob dieser Schnitt den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Grundsatz der Ganzheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit (Bildungsgesetz Art. 47) entspricht, darüber entscheidet immer die Lehrperson, welche die definitive Note setzt. Zu Beachten sind vor allem die Gesamtbeurteilungen bei knappem Erreichen resp. NichtErreichen der Promotionsbestimmungen, bei welchem Lehrpersonen die Lernenden - gemäss oben erwähntem Grundsatz - als promoviert oder als provisorisch promoviert einstufen können (Primar S.10, Sek I S.17/18) sowie die speziellen Hinweise zum Lernbericht (Primar S. 6/7, Sek I S.19). Oktober 2015 1 Inhalt Inhalt der Zeugnismappe ....................................................................................................... 3 Zeugnis der Primarstufe ........................................................................................................ 4 Grundsätzliches..................................................................................................................... 4 Beurteilung der Sachkompetenz ........................................................................................ 5 Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens ......................................................... 6 Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz .................................................................... 8 Weitere Zeugniseinträge .................................................................................................... 8 Die Promotion ....................................................................................................................... 9 Definitive Promotion ........................................................................................................... 9 Provisorische Promotion, Nichtpromotion, Sonderfälle der Promotion ................................ 9 Grenzfälle der Promotion ..................................................................................................10 Promotionsantrag und Promotionsverfügung ....................................................................11 Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid ................................................................11 Zeugnis der Sekundarstufe l .................................................................................................12 Grundsätzliches....................................................................................................................12 Beurteilung der Sachkompetenz .......................................................................................12 Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz ...................................................................13 Promotion..........................................................................................................................13 Zeugniseinträge....................................................................................................................14 Ober- und Realschule: Beispiel definitive Promotion .........................................................15 Sekundarschule: Beispiel definitive Promotion ..................................................................16 Grenzfälle der Promotion ..................................................................................................17 Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens ........................................................19 Weitere Zeugniseinträge ...................................................................................................20 Unterschrift der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten ................................20 Anhang 1 ..............................................................................................................................21 Zeugnisformulare Primar ......................................................................................................21 Anhang 2 ..............................................................................................................................22 Zeugnisformulare Sek I ........................................................................................................22 Anhang 3 ..............................................................................................................................23 Zeugnisbeilage .....................................................................................................................23 Anhang 4 ..............................................................................................................................24 Beurteilen und Fördern .........................................................................................................24 Funktionen, Bezugsnormen, Beobachtungstendenzen......................................................24 Bezug Zeugnismappe: Zeugnisformulare: LehrerOffice-Wegleitung: Vorliegende Handreichung: Oktober 2015 Lehrmittelverwaltung, Spinnereistr. 7, 8866 Ziegelbrücke 055 640 11 25, [email protected] LehrerOffice www.gl.ch / Online-Schalter / Bildung und Kultur www.gl.ch / Online-Schalter / Bildung und Kultur 2 Inhalt derZeugnismappe In der Zeugnismappe werdennur die offiziellen Formulare und die Zeugnisbeilagen abgelegt. Diesewerdenweder inhaltlich noch formal verändert. Weitere Grundlagender Beurteilung wie Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente, Aktennotizen von Standortoder Beurteilungsgesprächen, Förderplanungen usw.werdennicht in der Zeugnismappe abgelegt. Personalblatt (Anhang 1) Das Personalblatt enthält die wichtigsten persönlichen Angaben der Lernenden. Haben diese keinen Bürgerort in derSchweiz, so ist einzig die Staatsangehörigkeit einzutragen. Zeugnisformulare (Anhang 2) Zeugnis der Primarstufe Zeugnis der Ober- / Realschule Zeugnis der Sekundarschule Zeugnisbeilagen (Anhang 3) Lernbericht(bei Lernzielanpassung) Duplikate Die Schule gewährleistet gemäss Art. 8 der Promotionsverordnung PO mindestens 10 Jahre nach Schulaustritt die Ausfertigung von Duplikaten der Zeugnisse, jedoch nicht der Zeugnibeilagen. Wie bei einem verlorenen Ausweis ist darunter das Ausstellen eines neuen Zeugnisdokuments zu verstehen und nicht etwa bloss die Abgabe einer Fotokopie oder einer Notenliste. Die Schule muss also in der Lage sein, während längerer Zeit ein Zeugnis wiederherzustellen. Die Informationen hierzu sind in geeigneter Form, nach gemeindeinternen Regelungen, zu archivieren. Oktober 2015 3 Zeugnis der Primarstufe Grundsätzliches Gemäss Art. 4 der PO richtet sich die ganzheitliche Beurteilung nach den Zielen des Lehrplanes und umfasst die Sach-, Selbst- sowie die Sozialkompetenz. In den ersten fünf Jahren der Primarstufe kann das erste Semesterzeugnis ersetzt werden durch a) ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten oder b) einen schriftlichen Bericht. Jedes Zeugnis wird mit den Lernenden besprochen. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten Wird in der 1. bis 5. Klasse das erste Semesterzeugnis durch ein Gespräch ersetzt, werden mit den Erziehungsberechtigten in der Regel auch die Lernenden eingeladen. Eine Fachlehrperson kann nach Bedarf am Gespräch teilnehmen. Im Gespräch zeigt die Lehrperson die Beurteilung über die vier Bereiche der Sachkompetenz sowie in der Selbst- und Sozialkompetenz auf und gibt Einblick in Arbeiten der Lernenden. Schriftlicher Bericht Bei der Berichtsform wird die Beurteilung über die vier Bereiche der Sachkompetenz der Lernenden kurz und individuell umschrieben. Amtsgeheimnis Gemäss Art. 3 der PO unterstehen Lehrpersonen, Schulleitungs- und Behördenmitglieder auch bezüglich der Beurteilung der Lernenden dem Amtsgeheimnis. Oktober 2015 4 Beurteilung der Sachkompetenz Die Fachnote bzw. der schriftlicher Bericht Die Beurteilung der Sachkompetenz basiert auf Unterrichtsbeobachtungen, mündlichen und schriftlichen sowie formativen und summativen Beurteilungen (siehe Anhang), d.h. nicht ausschliesslich aufgrund von schriftlichen Prüfungen bzw. deren arithmetischen Mittel. Im Zeugnisformular von LehrerOffice erscheinen alle Fächer standardmässig. Für die Fachnoten oder die Beurteilung mittels eines schriftlichen Berichts ist im Zeugnisformular die linke Spalte vorgesehen. Für Fachnoten sind gemäss Art. 6 der PO ganze und halbe Noten von 6 bis 1 zulässig.Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz wird separat ausgewiesen und fliesst nicht in die Fachnote ein. Fachnote / Bereichsnote: Bericht: Auf das Setzen von Fachnotenkannauf der Primarstufe teilweise verzichtet werden (bspw. im Bereich Gestalten, Musik, Sport).Im LehrerOffice können diese Einträge im Menü via „Ausdruck anpassen“ unterdrückt werden. Verzicht auf Fachnoten: Oktober 2015 5 Die Bereichsnote Für die Promotion zählen gemäss Art. 11 Abs. 1 der PO dievier Bereichsnoten. Sie werden aus dem Durchschnitt der jeweiligen Fachnoten berechnet.Als Bereichsnote sind ganze und halbe Noten von 6 bis 1 zulässig. Im Bereich Sprache wird ab der 3. Primarklasse der Durchschnitt aller Sprachfächer ausgewiesen, wobei Deutsch vierfach zählt. In der 3./4. Primarklasse zählt Deutsch 4x (4/5) und Englisch1x (1/5); in der 5./6. Primarklasse zählt Deutsch 4x (4/6), Englisch1x (1/6) und Französisch 1x (1/6). Die Notensumme Die Notensumme wird als Promotionsgrundlage aus den vier Bereichsnoten berechnet. Sprache Mathematik Mensch und Umwelt Gestalten, Musik und Sport Notensumme 4.5 5 5 5.5 20 Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens Unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 14 der PO) kann die Schulleitung eine Lernzielanpassung(Deutsch und/oder Mathematik) oder einen Dispens (jedes Fach ausser Deutsch, Mathematik oder Mensch und Umwelt) in einem Fach anordnen. In diesen Fällen werden die Zeugnisse gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der PO wie folgt erstellt. Lernzielanpassung Bei einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch oder Mathematik wird anstelle der Bereichsnote der Vermerk „Lernbericht“ eingetragen. Im Lernbericht (Zeugnisbeilage) werden Lernziele für das Fach Deutsch und / oder Mathematik festgehalten und beurteilt. Bei Kindern mit einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch kann auf die Notengebung der Fremdsprachenfächer verzichtet werden. Im Lernbericht wird dann ein Hinweis angebracht, dass Französisch und/oder Englisch besucht worden ist. Die Schulischen Heilpädagogen erstellen den Lernbericht anhand des dafür vorgesehenen Formulars (Anhang 3)und gemäss den Umsetzungshilfen für das Sonderpädagogische Angebot der Regelschule. Oktober 2015 6 Der Vermerk „Lernbericht“ führt dazu, dass keine Bereichsnote ausgewiesen werden kann, weshalbdas Zeichen „-“ gesetzt wird. Dies hat zur Folge, dass keine Promotion gemäss PO Art. 11 (Notensumme mind. 16) vorgenommen werden kann. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen ist dies auch nicht nötig, da diese gemäss PO Art. 14 „Sonderfälle der Promotion“ sowieso „in ihrer Klasse verbleiben“. Sprache Mathematik Mensch und Umwelt Gestalten, Musik und Sport Notensumme 5 5 5.5 - Dispens Ein Dispens bedeutet, dass die Lernenden dieses Fach überhaupt nicht besuchen. Dafür hat ein begründeter Antrag vorzuliegen(z.B. medizinisch). Ansonsten ist auf diese einschneidende Massnahme für den Schulverlauf der Lernenden (Übertritt Sekundarstufe I) zu verzichten. Bei einem Dispens wird der Kommentar „dispensiert“ eingetragen. Die jeweilige Bereichsnote wird aus den verbleibenden Fachnoten berechnet. Die Bereichsnotewird aus den restlichen Fachnoten berechnet. Oktober 2015 7 Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenzgemäss KernLehrplan erfolgt mit den Bezeichnungen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend (PO Art. 6 Abs. 3). Die Bewertungen der Fachlehrpersonen werden angemessen berücksichtigt. Dieser Eintrag wird als Teil der ganzheitlichen Beurteilung beim Promotionsentscheid berücksichtigt, besonders beim Übertritt in die Sekundarstufe I. Weitere Zeugniseinträge Fächerübergreifendes Unter „Fächerübergreifendes“ werden die Leistungen in der „Informatik“ sowie in der „Gesundheitsförderung“ beurteilt. Es kann eine Note gesetzt oder darauf verzichtet werden. Spezielle Zeugnisinhalte An der 1. und 2. Primarklasse erscheint im Fach „Musikalische Grundschulung“ standardmässigder Eintrag„besucht“. In allen sechs Primarklassen wird in der Zeile „Heimatliche Sprache und Kultur HSK“ die jeweilige Sprache und die abgegebene Note der HSK-Lehrperson eingetragen. Unterschrift der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten Das Zeugnis wird von der Klassenlehrperson, der allfällige Lernbericht von den Schulischen Heilpädagogen unterschrieben. Wird eine Klasse von zwei Lehrpersonen unterrichtet, können beide Lehrpersonen unterschreiben. Aus technischen Gründen erscheint in der Druckausgabe nur eine Lehrperson. Der zweite Name kann von Hand ergänzt werden. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie Einsicht ins Zeugnis genommen haben. Hat anstelle des Notenzeugnisses ein Gespräch stattgefunden, wird das Zeugnisformular leer abgegeben. Mit dem Setzen des Datums im entsprechenden Feld der Notenliste von LehrerOffice erscheint das Unterschriftenfeld „Beurteilungsgespräch“. Die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ein Gespräch stattgefunden hat. Oktober 2015 8 Die Promotion Definitive Promotion Auf der Primarstufe stützt sich der Promotionsantrag auf das Zeugnis oder das Beurteilungsgespräch und berücksichtigt einen allfälligen Lernbericht. Gemäss Art. 11 Abs. 2 sind Lernende unter Vorbehalt der Beurteilung in der Selbst- und Sozialkompetenz definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 16 beträgt und nicht mehr als ein Bereich ungenügend ist. Im Regelfall kann aufgrund der Beurteilung ein definitiverPromotionsentscheid gefällt werden, so im folgenden Beispiel. Sprache Mathematik Mensch und Umwelt Gestalten, Musik und Sport Notensumme Selbstkompetenz Sozialkompetenz 4 3.5 4 4.5 16 gut gut Provisorische Promotion, Nichtpromotion, Sonderfälle der Promotion In Art. 13 Abs. 1 bis 4 der PO wird geregelt, welche Möglichkeiten in Betracht kommen, wenn die Promotionsbedingungen nicht erfüllt werden. Im Allgemeinen ist die Repetition einer Primarschulklasse - auch die freiwillige - nur dann sinnvoll, wenn die Leistungen der Lernenden nur vorübergehend oder als Folge einer Verzögerung nicht genügend sind. Sonderfälle der Promotion Gemäss Art. 14 Abs. 1 verbleiben Lernende mit einer Lernzielanpassung (Lernbericht) auch dann in ihrer Klasse, wenn sie die Promotionsbedingungen nicht erfüllen. Zuteilung in einen Schultyp der Sekundarstufe l Eine spezielle Form der Gesamtbeurteilung unter Einbezug des Entwicklungspotentials erfolgt bei der Zuteilung in einen Schultyp der Sekundarstufe I (PO Art. 17 Abätze 1 bis 3). Eine Repetition der 6. Primarklasse ist gemäss Art. 17 Abs. 2 nur aus wichtigemGrund möglich. Sie ist jedoch nicht zulässig, wenn sie allein ein höheres Übertrittsniveau zum Ziel hat. Oktober 2015 9 Grenzfälle der Promotion Nicht auszuschliessen sind Grenzfälle, welche neben der summativen Beurteilung eine stärkere Gewichtung der prognostischen Beurteilung erfordern. Die Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit in einer künftigen Primarklassekann ausschlaggebend für den Promotionsantrag der Lehrperson sein. Sprache Mathematik Mensch und Umwelt Gestalten, Musik und Sport Notensumme Selbstkompetenz Sozialkompetenz 4 3.5 4 4 15.5 sehr gut sehr gut Der / die Lernende hat die Voraussetzungen für eine definitive Promotion knapp nicht erreicht, da 1. die zu erreichende Notensumme (16) mit 15,5 knapp nicht erreicht wird obwohl 2. nur eine ungenügende Bereichsnote (bspw. Mathematik 3.5) und 3. eine sehr gute Beurteilung in der Selbst- und in der Sozialkompetenz vorliegt. In der Gesamtwürdigung können verschiedene Promotionsanträge bzw. -entscheide aus obigem Beispiel gefällt werden: Definitiv promoviert Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung prognostisch positiv. Die Leistungen haben sich bspw. gegen Semesterende hin in der Sachkompetenz wieder verbessert. Die Lehrperson geht davon aus, dass die Leistungssteigerung anhalten wird. Provisorisch promoviert Die Lehrperson beurteilt die Entwicklung so, dass sich die Leistungen trotz sehr gutem Lern- und Arbeitsverhalten nicht bessern werden. Das Kind ist teilweise überfordert. Die Lehrperson zeigt damit an, dass bei weiterhin sinkenden Leistungen im kommenden Semester eine Nichtpromotion erfolgen könnte. Nichtpromotion (sofern bereits eine provisorische Promotion erfolgte) Aufgrund der Gesamtbeurteilung sind allenfalls Fördermassnahmen einzuleiten. Oktober 2015 10 Promotionsantrag und Promotionsverfügung Die Klassenlehrperson stellt nach Rücksprache mit den beteiligten Lehrpersonen einen Promotionsantrag an die Schulleitung, welcher Auskunft gibt über: die drei Beurteilungselemente sowie die prognostische Beurteilung, welche die positive oder negative Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit begründet. Ein Antrag auf provisorische Promotion oder Nichtpromotion ist mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten zu besprechen (rechtliches Gehör). Die Schulleitung trifft die förmlichen Entscheide (schriftliche Verfügung) über solche Anträge im ersten Semester eine Woche, im zweiten Semester spätestens drei Wochen vor Semesterschluss. Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid Die Lehrperson kann nach eigenem Ermessen den Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten Einsicht in Prüfungs- und Beobachtungsgrundlagen gewähren, welche für die Beurteilung und den Promotionsentscheid relevant sind. Die Erziehungsberechtigten können gemäss Art. 114 Abs. 5 des Bildungsgesetzes in Promotions- und Prüfungsangelegenheiten eine Beschwerde bei der nächsthöheren gemeindeinternen Instanz erheben. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage. Oktober 2015 11 Zeugnis der Sekundarstufe l Grundsätzliches Gemäss Art. 4 der PO richtet sich die ganzheitliche Beurteilung nach den Zielen des Lehrplanes und umfasst die Sach-, Selbst- sowie die Sozialkompetenz. Die Lernenden erhalten in allen Schultypen am Ende eines Semesters ein Notenzeugnis, allenfalls auch einen Lernbericht. Jedes Semesterzeugniswird mit den Lernenden besprochen (Art. 5 Abs. 2 PO). Gemäss Art. 3 der PO unterstehen Lehrpersonen, Schulleitungs- und Behördenmitglieder auch bezüglich der Beurteilung der Lernenden dem Amtsgeheimnis. Beurteilung der Sachkompetenz Die Fachnote Die Beurteilung der Sachkompetenz basiert auf Unterrichtsbeobachtungen, mündlichen und schriftlichen sowie formativen und summativen Beurteilungen, d.h. nicht ausschliesslich aufgrund von schriftlichen Prüfungen bzw. eines arithmetischen Mittels. Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz wird separat ausgewiesen und fliesst nicht in die Fachnote ein. Gemäss Lehrplan sind die zu beurteilenden Fächer je nach Klasse und Schultyp unterschiedlich. Beim Feld „Fachnoten“ werden die Fächer beurteilt. Gemäss Art. 6 der PO sind ganze und halbe Noten von 6 bis 1 zulässig. Die Bereichsnote Aus den Fachnoten wird eine Bereichsnote berechnet, welche aufeinen Zehntel genau in der vorgesehenen Spalte eingetragen wird. Im Bereich Sprache unterscheidet sich der Berechnungsmodus zwischen der Ober-/Realschule und der Sekundarschule. Oktober 2015 12 Die Notensumme Im Feld „Gesamtbeurteilung in der Sachkompetenz“ wird die Notensumme gemäss Art. 12 a. der PO für die Ober-/Realschule und gemäss Art. 12 b. für die Sekundarschule berechnet. Beispiel Ober- oder Realschule Beispiel Sekundarschule Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz erfolgt gemäss Art. 6 Abs. 3 mit den Bezeichnungen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. In der Beurteilung der Selbstund Sozialkompetenz werden die Bewertungen der Fachlehrpersonen angemessen berücksichtigt. Promotion Definitive Promotion Lernende der Ober- und Realschule sind gemässPO Art. 12a und unter Vorbehalt von Art. 10/1 definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 16 beträgt und nicht mehr als ein Bereich ungenügend ist. Lernende der Sekundarschule sind gemäss PO Art. 12b und unter Vorbehalt von Art. 10/1 definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 24 beträgt und nicht mehr als einer der vier aufgeführten Bereiche (Art. 12b) ungenügend ist. Im Regelfall kann aufgrund der Beurteilung ein klarer Promotionsentscheid gefällt werden, da die Kriterien der ganzheitlichen Beurteilung eindeutig erreicht bzw. nicht erreicht werden. Bei knappem Erreichen / Grenzfällen siehe S.17+18. Oktober 2015 13 Provisorische Promotion, Nichtpromotion und Sonderfälle der Promotion In Art. 13 der PO sind die Grundsätze betreffend provisorischer Promotion oder Nichtpromotion geregelt. Art. 20 der PO regelt die Durchlässigkeit bzw. Repetition einer Klasse auf der Sekundarstufe I. Wer die Promotion definitiv nicht erreicht, wird grundsätzlich im selben Schultyp rückversetzt. Die Versetzung in einen weniger anspruchsvollen Schultyp erfolgt, wenn eine Repetition keinen Erfolg verspricht. Gemäss Art. 14 Abs. 1 verbleiben Lernende mit einer Lernzielanpassung oder einem Dispens auch dann in ihrer Klasse, wenn sie die Promotionsbedingungen nicht erfüllen. Promotionsantrag und Promotionsverfügung Die Klassenlehrperson stellt nach Rücksprache mit allen beteiligten Lehrpersonen einen Promotionsantrag an die Schulleitung, welcher Auskunft gibt über: die drei Beurteilungselemente (Bereichsnoten, Notensumme sowie Selbst-/ Sozialkompetenz) und die prognostische Beurteilung, welche die positive oder negative Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit begründet. Ein Antrag auf provisorische Promotion oder Nichtpromotion ist mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten zu besprechen (rechtliches Gehör). Die Schulleitung trifft die förmlichen Entscheide (schriftliche Verfügung) über solche Anträge im ersten Semester eine Woche, im zweiten Semester spätestens drei Wochen vor Semesterschluss. Die Klassenlehrpersonen reichen Promotionsanträge mit einer gewissen Vorlaufzeit ein, weshalb bestimmte Leistungen der Lernenden bis zum Entscheidungstermin nicht berücksichtigt werden können. Die in dieser Zeitspanne erbrachten Leistungsverbesserungen bzw. -verschlechterungen sind in den Promotionsentscheid einzubeziehen. Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid Die Lehrperson kann den Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten nach eigenem Ermessen Einsicht in Prüfungs- und Beobachtungsgrundlagen gewähren, welche für die Beurteilung und den Promotionsentscheid relevant sind. Vorgesetzte Instanzen haben das volle Einsichtsrecht. Die Erziehungsberechtigten können gemäss Art. 114 Abs. 5 des Bildungsgesetzes in Promotions- und Prüfungsangelegenheiten eine Beschwerde erheben. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage. Zeugniseinträge Das Zeugnis wird mit LehrerOffice erstellt. Mit der Wahl des Schultyps im LehrerOffice erscheint das richtige Formular mit den entsprechenden Berechnungsgrundlagen.Somit werden die promotionswirksamen Fächer in der Ober-/Realschule automatischgemäss Vorgabe der PO gewichtet. Die folgenden Beispiele zeigen die Unterschiede in der Ober-/Realschule und der Sekundarschule bei den promotionswirksamen Zeugniseinträgen auf. Oktober 2015 14 Ober- und Realschule: Beispiel definitive Promotion Bereichsnote Sprache: Durchschnitt aller Sprachfächer, wobei Deutsch doppelt zählt: (4 + 4 + 3) : 3 = 3.7 Bereiche Mathematik / Mensch und Umwelt / Gestalten, Musik und Sport: Durchschnitt der Fachnoten. Gesamtbeurteilung Im Feld „Gesamtbeurteilung Sachkompetenz“ wird die Notensumme aus den vier Bereichsnoten berechnet sowie die Selbst- und Sozialkompetenz beurteilt. Der / die Lernende hat die Voraussetzungen für eine definitive Promotion erreicht. 1. die zu erreichende Notensumme (16) ist mit 18.4 gut erreicht 2. nur eine ungenügende Bereichsnote (Sprache) und 3. eine gute Beurteilung in der Selbst- und in der Sozialkompetenz. Oktober 2015 15 Sekundarschule: Beispiel definitive Promotion Bereich Sprache: Mittelwert aus Deutsch sowie dem Durchschnitt der Fremdsprachen Französisch und Englisch, d.h. Deutsch Durchschnitt Fremdsprachen Mittelwert = Bereichsnote Sprache (4.5+4) :2 = (5+4.3) :2 = 5 4.3 4.7 Bereiche Mathematik / Mensch und Umwelt / Gestalten, Musik und Sport: Durchschnitt der Fachnoten. Gesamtbeurteilung Im Feld „Gesamtbeurteilung Sachkompetenz“ wird die Notensumme gemäss Art. 12 b. PO berechnet sowie die Selbst- und Sozialkompetenz beurteilt. Oktober 2015 16 Der / die Lernende hat die Voraussetzungen für eine definitive Promotion erreicht: 1. die zu erreichende Notensumme (20) ist mit 28.8 gut erreicht 2. genügende Noten in alle vier Bereichen und 3. eine gute Beurteilung in der Selbst- und in der Sozialkompetenz. Grenzfälle der Promotion Nicht auszuschliessen sind Grenzfälle, welche von den Lehrpersonen neben der summativen Beurteilung eine stärkere Gewichtung der prognostischen Beurteilung erfordern. Die Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit in einer künftigen Klasse oder einem künftigen Schultyp kann ausschlaggebend für den Promotionsantrag der Lehrperson sein. Anhand je eines Beispiels für die Ober-/Real- und Sekundarschule wird aufgezeigt, dass in der Gesamtwürdigung der drei Elemente bei knapp erreichten Bedingungen verschiedene Promotionsanträge bzw. -entscheide möglich sind. Beispiel Ober-/Realschule In diesem Beispiel hat der / die Lernende der Realschule: 1. die Notensumme 16 knapp erreicht 2. eine ungenügende Bereichsnote in der Sprache und 3. sowohl in der Selbst- sowie in der Sozialkompetenz ein „ungenügend“. In der Gesamtwürdigung dieser drei Elemente können folgende Promotionsanträge bzw. -entscheide gemäss Art.12 a. gefällt werden: Definitiv promoviert Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung prognostisch positiv. Die Leistungen haben sich bereits gegen Semesterende hin in der Sach-, Selbst- sowie in der Sozialkompetenz verbessert. Die Lehrperson geht davon aus, dass die Leistungssteigerung anhalten wird. Provisorisch promoviert Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung so, dass beispielsweise als Folge des gleich bleibenden Lern- und Arbeitsverhaltens die Leistungen weiter sinken. Sie zeigt mit diesem Entscheid an, dass bei tatsächlich weiterhin sinkenden Leistungen im kommenden Semester allenfalls eine Nichtpromotion erfolgen könnte. Nichtpromotion (sofern bereits eine provisorische Promotion erfolgte) Die Gesamtbeurteilung zeigt, dass eine bessere Förderung durch eine Repetition der Klasse oder einen Wechsel in einen tieferen Schultyp gewährleistet werden kann. Oktober 2015 17 Beispiel Sekundarschule In diesem Beispiel hat der / die Lernende der Sekundarschule: 1. die Notensumme 24 knapp nicht erreicht 2. eine ungenügende Note im Bereich Sprache (Durchschnitt Deutsch / Fremdsprachen = 3.3) sowie 3. eine sehr gute Beurteilung sowohl in der Selbst- sowie in der Sozialkompetenz. In der Gesamtwürdigung dieser drei Elemente können folgende Promotionsanträge bzw. -entscheide gemäss Art.13 b. gefällt werden: Definitiv promoviert Die Lehrperson beurteilt die Leistungsentwicklung u.a. wegen der sehr guten Selbstkompetenz prognostisch positiv; beispielsweise werden trotz Fremdsprachigkeit die Leistungen in der Sprache mit hoher Wahrscheinlichkeit besser. Provisorisch promoviert Die Lehrperson beurteilt Leistungsentwicklung so, dass die knappe Notensumme Ausdruck davon ist, dass trotz sehr guter Selbstkompetenz kaum bessere Leistungen möglich sind. Die Lehrperson zeigt damit auf, dass bei tatsächlich weiterhin sinkenden Leistungen im kommenden Semester allenfalls eine Nichtpromotion erfolgen könnte. Nichtpromotion (sofern bereits eine provisorische Promotion erfolgte) Die Gesamtbeurteilung zeigt, dass eine bessere Förderung durch eine Repetition der Klasse oder einen Wechsel in einen tieferen Schultyp gewährleistet werden kann. Oktober 2015 18 Zeugniseintrag bei Lernzielanpassung oder Dispens Unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 14 der PO) kann die Schulleitung eine Lernzielanpassungen (Deutsch und/oder Mathematik) oder einen Dispens (jedes Fach ausser Deutsch, Mathematik oder Mensch und Umwelt) in einem Fach anordnen. In diesen Fällen werden die Zeugnisse gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der PO wie folgt erstellt: Lernzielanpassung Bei einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch oder Mathematik wird anstelle der Bereichsnote der Vermerk „Lernbericht“ eingetragen. Im Lernbericht (Zeugnisbeilage) werden Lernziele für das Fach Deutsch und / oder Mathematik festgehalten und beurteilt. Bei Kindern mit einer Lernzielanpassung im Fach Deutsch kann auf die Notengebung der Fremdsprachenfächer verzichtet werden. Im Lernbericht wird dann ein Hinweis angebracht, dass Französisch und/oder Englisch besucht worden ist. Die Schulischen Heilpädagogen erstellen den Lernbericht anhand des dafür vorgesehenen Formulars (Anhang 3)und gemäss den Umsetzungshilfen für das Sonderpädagogische Angebot der Regelschule. Der Vermerk „Lernbericht“ führt dazu, dass keine Bereichsnote ausgewiesen werden kann, weshalb das Zeichen „-“ gesetzt wird. Dies hat zur Folge, dass keine Promotion gemäss PO Art. 12 vorgenommen werden kann. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen ist dies auch nicht nötig, da diese gemäss PO Art. 14 „Sonderfälle der Promotion“ sowieso „in ihrer Klasse verbleiben“. Dispens Ein Dispens bedeutet, dass die Lernenden dieses Fach überhaupt nicht besuchen. Dafür hat ein begründeter Antrag vorzuliegen (z.B. medizinisch). Ansonsten ist auf diese einschneidende Massnahme für den Schulverlauf der Lernenden zu verzichten. Bei einem Dispens wird der Kommentar „dispensiert“ eingetragen. Die jeweilige Bereichsnote wird aus den verbleibenden Fachnoten berechnet. Oktober 2015 19 Weitere Zeugniseinträge Fächerübergreifendes Unter dem Aspekt „Fächerübergreifendes“ werden die Leistungen in der „Informatik“ beurteilt. Es kann eine Note gesetzt oder wie bisher darauf verzichtet werden. Selbst- und Sozialkompetenz Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz erfolgt gemäss Art. 6 Abs. 3 mit den Bezeichnungen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. Pflichtwahl- und Freifächer Die besuchten Pflichtwahl- und Freifächer werden mit halben bzw. ganzen Noten beurteilt. Ungerechtfertigte Absenzen Gemäss Art. 6 Abs. 4 werden ungerechtfertigte Absenzen im Zeugnis eingetragen. Ob eine Absenz als gerechtfertigt zu betrachten ist, richtet sich nach den Bestimmungen der regierungsrätlichen Volksschulvollzugsverordnung (Art. 17 bis 19, Krankheit, Unfall, Dispensation oder Urlaub) sowie der Absenzenregelung der Schule. Heimatliche Sprache und Kultur In der Zeile „Heimatliche Sprache und Kultur HSK“ wird die jeweilige Sprache und die abgegebene Note der HSK-Lehrperson eingetragen. Unterschrift der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten Das Zeugnis wird von der Klassenlehrperson, der Lernbericht von den Schulischen Heilpädagogen unterschrieben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie Einsicht ins Zeugnis genommen haben. Oktober 2015 20 Anhang1 Zeugnisformulare Primar Ze ugnis für M or it z Pr im a r schüle r Pr im a r sch u le 3 . Kla sse 1 . Se m e st e r Ge st a lt e n, M usik und Spor t Pr im a r sch u le 3 . Kla sse 2011/ 12 1 . Se m e st e r Ge st a lt e n, M usik und Spor t N ot e nsum m e - Fä che r übe r gr e ife nde s Se lbst k om pe t e nz Sozia lk om pe t e nz Ze ugnis für M or it z Pr im a r schüle r 2011/ 12 N ot e nsum m e - Fä che r übe r gr e ife nde s (Arbeits- und Lernverhalten) Se lbst k om pe t e nz Sozia lk om pe t e nz (Verhalten in der Gemeinschaft) Spe zie lle Ze ugnisinha lt e Heimatliche Sprache und Kultur HSK (Arbeits- und Lernverhalten) (Verhalten in der Gemeinschaft) Spe zie lle Ze ugnisinha lt e Heimatliche Sprache und Kultur HSK Be ur t e ilungsge spr ä ch Or t , D a t um Le hr pe r son Ze ugnis Or t , D a t um Le hr pe r son Oktober 2015 Glarus, 27.01.2012 Er zie hungsbe r e cht igt e Ze ugnis Glarus, 21.09.2011 Er zie hungsbe r e cht igt e Einsicht ins Zeugnis Or t , D a t um Le hr pe r son Er zie hungsbe r e cht igt e Einsicht ins Zeugnis 21 Anhang 2 Zeugnisformulare Sek I Oktober 2015 22 Anhang 3 Zeugnisbeilage Lernbericht (bei Zeugniseintrag „Lernbericht“) Oktober 2015 23 Anhang 4 Beurteilen und Fördern Funktionen, Bezugsnormen, Beobachtungstendenzen In der 13. Leitidee des KernLehrplans werden Aussagen zur ganzheitlichen Beurteilung und Förderung der Lernenden gemacht, welche sich auf Art. 47 des Bildungsgesetzes stützen. Ergänzend dazu enthält dieserAnhang einen Buchauszug1, welcher das bewusste Auseinandersetzen mit dem Thema Beurteilen und Fördern anregen soll. Funktionen der Beurteilung „Zusammenfassend lässt sich zur Beurteilung festhalten, dass sie zu den Hauptaufgaben von Lehrpersonen und zu den zentralsten Qualitätsmerkmalen guter Schule zählt. Der schulischen Beurteilung werden vielfältige Funktionen zugesprochen: ... Formativ Beurteilung als Lernprozess zur optimalen, ganzheitlichen Förderung der Lernenden durch gezielte Steuerung des Lernprozesses: Förderung Lernberatung Orientierung Summativ Bilanzierende Feststellung von Lernergebnissen nach bestimmten Kriterien, manchmal verbunden mit der Abgabe von Diplomen: Qualifikation Lernzielerrechung Zertifikation Prognostisch Beitrag zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit in einer künftigen Schule oder Klasse (...), mit dem Ziel der Qualitätssteigerung von Unterricht und Schule Kontrolle Zielerreichung Qualitätsevaluation Evaluativ Kontrolle der Qualität der Institution Schule oder des Unterrichts mit dem Ziel der Qualitätssteigerung von Unterricht und Schule Kontrolle Regulation Qualitätsevaluation Vögeli-Mantovani, 1999 ... wobei der grösste Zielkonflikt zwischen ihrer fördernden und ihrer selektiven Funktion besteht. Der Umgang mit diesem Konflikt manifestiert sich einerseits in der konkreten Unterrichtsgestaltung und andererseits in der Gewichtung der Bezugsnormen (...)“. Bezugsnormen „Die Konflikte, die sich aus der unterschiedlichen Gewichtung der folgenden drei Bezugsnormen ergeben, können sich wie folgt zeigen: Ein Kind mit einer Rechenschwäche macht grosse Fortschritte. Sein Lernzuwachs ist also auffällig positiv. Unter dem Aspekt der Individualnorm ist eine sehr gute Beurteilung möglich und auch notwendig. Sie erfüllt dann hauptsächlich eine formative, fördernde Funktion. Gemessen an den Lernzielen (kriteriale Norm) fällt ins Gewicht, welche Lernziele erreicht wurden. Je nachdem, ob diese spezifische Förderung auf grundlegende oder erweiterte Anforderungen ausgerichtet war, fällt die Beurteilung anders aus. Wie wurden die Anforderungen (summative Funktion) erfüllt? Wird für den Selektionsentscheid die Erfolgswahrscheinlichkeit in einer zukünftigen Klasse in die Beurteilung mit einbezogen (prognostische Funktion), so kann sich der Zielkonflikt, welcher in jeder Beurteilung liegt, noch verstärken. Wenn es um die Selektion geht, kommt zudem die Sozialnorm zum Tragen. Die Beurteilung kann für dasselbe Kind anders ausfallen, je nachdem, ob es in einer leistungsstarken bzw. leistungsschwachen Klasse im sozialen Vergleich beurteilt wird“. 1 Roos Markus, 2001, Verlag Rüegger: Ganzheitliches Beurteilen und Fördern in der Primarschule Oktober 2015 24 Bezugsnormen Sozialnorm Kriteriale Norm Individualnorm Bezugsgrösse Normverteilung, Abweichung Lernziel (LZ), allgemein verbind- Lernzuwachs von Individuvom arithmetischen Durchliche oder differenziert erweiter- en schnitt te LZ Information für Lehrende und Lernende Abweichung der Individualleistung vom Durchschnitt Formen der Beurteilung Zensur, Rangplatz bei grösse- Bericht über die erreichten verrer Population bindlichen und erweiterten LZ (...) Verbale Beurteilung, Entwicklungsbericht Verfahren der Beurteilung Pädagogische Bedeutung Standardisierte und informelle Tests Mässig bis gering Lernzielorientierte Tests, Diagnosebogen Gross Lerntests Gesellschaftliche Bedeutung, je nach Standort Sehr gross bis gering Gross Gross bis sehr gross Bildungskonzept „Bildung durch Angebot“ Annäherung bzw. verbleibende Distanz zu einem LZ Lernzuwachs in einem bestimmten Zeitraum auf ein individuelles LZ hin Sehr gross „Bildung durch Zielerreichung / Qualifikation“ Vögeli-Mantovani, 1999 „Die kaum überwindbaren Schwierigkeiten einer objektiven Beurteilung werden v.a. dann problematisch, wenn die Beurteilung zu Selektionszwecken vorgenommen wird. (...) Die Selbstbeurteilung relativiert eine allenfalls wenig valide Fremdbeurteilung.(...)“. Beobachtungstendenzen Zudem unterliegt „die Beobachtung menschlichen Verhaltens und Lernens immer gewissen subjektiven Einflüssen (...). Die Beobachtung von Leistungen ist potentiell gewissen Verzerrungen unterworfen. Diese können reduziert werden, wenn sich die Lehrperson ihrer Beobachtungstendenzen (...) bewusst ist und Beobachtungen möglichst urteilsfrei festhält. Zu beachten sind dabei folgende Effekte: Erwartungseffekte Lehrpersonen wählen aus der Fülle möglicher Daten zum Leistungsstand (Einfluss der Erwartungshypothese) jene Ereignisse aus, die ihren Vorannahmen am ehesten entsprechen. Projektionsfehler Lehrpersonen neigen dazu, eigene Eigenschaften, Persönlichkeitsmerkmale, Wünsche, Fehler und Zielsetzungen auf die Lernenden zu übertragen und in ihrem Verhalten wahrzunehmen. Halo-Effekte Lehrpersonen nehmen einzelne Leistungen von Lernenden auf dem Hintergrund eines Allgemeineindrucks verzerrt (positiv und negativ) wahr. Logische Fehler Aus der Präsenz eines Leistungsmerkmals, wird die Ko-Präsenz eines anderen erschlossen (wer gut ist in Mathematik, ist auch gut in Physik), v.a. bei schwer messbaren Indikatoren. Kausalattribuierung Je nach Ursache, welche die Lehrperson einer Leistung zugrunde legt (Fähigkeit, Anstrengung), wird die Leistung unterschiedlich wahrgenommen. Perseverationstendenz Lehrpersonen neigen dazu, an einer einmaligen Wahrnehmung festzuhalten und weitere Indizien gar nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen. Kontexteffekte Umgebungsreize wirken auf die Wahrnehmung des Leistungsverhaltens von Lernenden“. Oktober 2015 25