FLEISCHPRÜFRING BAYERN E.V. Am Branden 6a, 85256 Vierkirchen, Tel. 08139 8010-0, Fax 08139 8010-50, [email protected] Augen und Ohrmuscheln bei Schweinen gehören ab 01.01.2011 zum Schlachtgewicht (Änderung der Schnittführung von Schlachtschweinen) Bund und Länder haben sich vorige Woche darauf verständigt, dass bei Schweinen Augen und Ohrenausschnitte ab 01.01.2011 zum Schlachtgewicht zählen. Augen und Ohrenausschnitte zählen bislang deswegen nicht zum Schlachtgewicht, weil das alte Fleischhygienerecht auf der Basis der Richtlinie 64/433/EWG in der deutschen Umsetzung (Fleischhygieneverordnung) die Augen und Ohrmuscheln als „nicht geeignet zum Genuss für Menschen“ einstufte. Nach der seit 2006 anzuwendenden unmittelbar gültigen EU-Verordnung Nr. 854/2004 können Augen und Ohrenausschnitte aber für den menschlichen Genuss in Verkehr gebracht werden. Um den Schlachtbetrieben eine Anpassung an die neue Situation zu ermöglichen, haben sich die Länder auf den 01.01.2011 als Einführungsdatum der neuen Schnittführung geeinigt. Schlachtbetriebe, die auch künftig Augen und Ohrenausschnitte (z.B. aus hygienischen Erwägungen) vor der Waage vom Schlachtkörper entfernen, müssen das Gewicht der Teile dem an der Waage ermittelten Gewicht des Schlachtkörpers rechnerisch hinzufügen. Für Betriebe, die Köpfe ungespalten lassen und die bislang das Gewicht der nicht entfernten Augen, Ohrenausschnitte und des Gehirns rechnerisch vom festgestellten Gewicht abgezogen hatten, gilt künftig, dass nur noch das Gewicht des Gehirns abzuziehen ist. Korrekturfaktoren für Gewicht von Augen, Ohrenausschnitten und Gehirn Für eventuell erforderliche Gewichtskorrekturen bei der Feststellung des Schlachtgewichtes von Schlachtschweinen, Schlachtsauen, Ebern und Altschneidern hat das BMELV jetzt die Korrekturgewichte der einzelnen Bestandteile mitgeteilt. Die Gewichte basieren auf Ermittlungen des Max-Rubner-Instituts in Kulmbach. Sie lauten wie folgt: Schlachtschweine (weibliche, nichtkastrierte und kastrierte männliche) Sauen, Alteber und Altschneider Augen und Augenlider +50 g Ohrenausschnitte Gehirn +200 g -100 g +50 g +250 g -150 g