01.12.2010 Änderung Schnittführung Schlachtschweine

Werbung
FLEISCHPRÜFRING BAYERN E.V.
Am Branden 6a, 85256 Vierkirchen, Tel. 08139 8010-0, Fax 08139 8010-50, [email protected]
Augen und Ohrmuscheln bei Schweinen gehören ab 01.01.2011 zum
Schlachtgewicht (Änderung der Schnittführung von Schlachtschweinen)
Bund und Länder haben sich vorige Woche darauf verständigt, dass bei Schweinen
Augen und Ohrenausschnitte ab 01.01.2011 zum Schlachtgewicht zählen. Augen und
Ohrenausschnitte zählen bislang deswegen nicht zum Schlachtgewicht, weil das alte
Fleischhygienerecht auf der Basis der Richtlinie 64/433/EWG in der deutschen
Umsetzung (Fleischhygieneverordnung) die Augen und Ohrmuscheln als „nicht
geeignet zum Genuss für Menschen“ einstufte. Nach der seit 2006 anzuwendenden
unmittelbar gültigen EU-Verordnung Nr. 854/2004 können Augen und
Ohrenausschnitte aber für den menschlichen Genuss in Verkehr gebracht werden.
Um den Schlachtbetrieben eine Anpassung an die neue Situation zu ermöglichen,
haben sich die Länder auf den 01.01.2011 als Einführungsdatum der neuen
Schnittführung geeinigt. Schlachtbetriebe, die auch künftig Augen und
Ohrenausschnitte (z.B. aus hygienischen Erwägungen) vor der Waage vom
Schlachtkörper entfernen, müssen das Gewicht der Teile dem an der Waage
ermittelten Gewicht des Schlachtkörpers rechnerisch hinzufügen. Für Betriebe, die
Köpfe ungespalten lassen und die bislang das Gewicht der nicht entfernten Augen,
Ohrenausschnitte und des Gehirns rechnerisch vom festgestellten Gewicht
abgezogen hatten, gilt künftig, dass nur noch das Gewicht des Gehirns abzuziehen
ist.
Korrekturfaktoren für Gewicht von Augen, Ohrenausschnitten und Gehirn
Für eventuell erforderliche Gewichtskorrekturen bei der Feststellung des
Schlachtgewichtes von Schlachtschweinen, Schlachtsauen, Ebern und Altschneidern
hat das BMELV jetzt die Korrekturgewichte der einzelnen Bestandteile mitgeteilt. Die
Gewichte basieren auf Ermittlungen des Max-Rubner-Instituts in Kulmbach.
Sie lauten wie folgt:
Schlachtschweine
(weibliche,
nichtkastrierte und
kastrierte
männliche)
Sauen, Alteber und
Altschneider
Augen und
Augenlider
+50 g
Ohrenausschnitte
Gehirn
+200 g
-100 g
+50 g
+250 g
-150 g
Herunterladen