NESTLÉ UND DER INTERNATIONALE KODEX: WORIN UNTERSCHEIDEN SIE SICH? Ein Dutzend Arten, wie Nestlé den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten falsch interpretiert. ICDC hat Nestlés Firmenrichtlinien über die Umsetzung des Kodex mit den Vorgaben des Internationalen Kodex verglichen und ein Dutzend Punkte gefunden, in denen der Konzern den Kodex fehlinterpretiert und sich damit Schlupflöcher für weitere Werbung schafft.* Hier eine Zusammenfassung: Internationaler Kodex Nestlés Richtlinien 1. Bezieht sich auf alle Länder weltweit. Beziehen sich nur auf Entwicklungsländer. 2. Bezieht sich auf alle Muttermilchersatzprodukte. Beziehen sich nur auf Säuglingsanfangsnahrung. 3. Keine idealisierenden Bilder oder Texte in Informationsmaterialien. Lassen Babybilder zu, „um den Bildungswert der Informationen zu erhöhen“. 4. Keine Werbung in der Öffentlichkeit oder im Gesundheitssystem, weder direkt noch indirekt. Lassen zu, dass firmeneigene „Mütterbücher” und Poster mit Konzernlogo beim Gesundheitspersonal verteilt und von ihm zu Schau gestellt werden. 5. Informationsmaterial mit Firmenlogos darf nur benutzt werden, wenn es angefordert wird und durch die Regierung freigegeben ist. Es sind keine Produktnamen erlaubt. Lassen Materialien mit Konzernlogos für das Gesundheitspersonal zur Information für Mütter über Säuglingsnahrung zu. 6. Keinerlei Abgabe von kostenloser Säuglingsnahrung oder anderen Muttermilchersatzprodukten innerhalb des Gesundheitswesens. Lassen kostenlose Säuglingsnahrung auf schriftliche Anforderung durch Gesundheitspersonal zu. 7. Es soll keine Zurschaustellung von Firmenlogos und Marken im Gesundheitswesen geben. Lassen Armbänder, Saugflaschen, Patientenkarten usw. mit Firmenlogo zu. 8. Die Förderung des Stillens liegt in der Verantwortung des Gesundheitspersonals, das keine finanziellen oder sonstigen Anreize annehmen darf, weil dies zu Interessenkonflikten führen kann. Lassen „allgemeine“ Videos, Broschüren, Poster, Stillbroschüren usw. zu. Keine Markennamen, aber Konzernlogos sind zugelassen. 9. Gratisproben sind nur für professionelle Bewertung und Forschungszwecke erlaubt. Lassen Proben zu, um neue Produkte oder neue Zusammensetzungen einzuführen, sowie Pröbchen für neue Ärzte. 10. Sponsorentätigkeit für Gesundheitspersonal muss offengelegt werden. Finanzielle Unterstützung ist auf einer Fall-zu-Fall-Basis erlaubt (keine Erwähnung der Offenlegungspflicht). 11. Etiketten müssen vorgegebenen Standards entsprechen. Die WHO überprüft oder genehmigt keine Etiketten. Nestlé behauptet, ihre Etiketten wären in Konsultation mit der WHO entwickelt. 12. Die Firmen sind auf jeder Ebene immer an den Internationalen Kodex gebunden. Nestlés Marketing-Manager sollen nationale Kodizes „fördern”.** *Die vollständige ICDC-Analyse der Nestlé-Richtlinien kann bei IBFAN-ICDC unter [email protected] angefordert werden (auf englisch). **Nationale Kodizes sind freiwillige Übereinkünfte, die keine Gesetzeskraft haben.