mozaiq-partner alliance e.V. Ludwig-Erhard-Strasse 3 65760 Eschborn Germany Code of Conduct für die Vereinsarbeit - die deutsche Fassung des Code of Conduct dient nur zur Information; rechtlich bindend ist die englische Version - Gemäß §5, Absatz 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) der Vereinssatzung sowie §10, Absatz 1, Punkt j) (Vorstand) hat der Vorstand die Aufgabe, einen Verhaltenskodex für die Vereinsarbeit festzulegen. Ziel dieses Kodex ist es unter anderem, den Regeln des Kartellrechts Rechnung zu tragen, die für zum Teil in Wettbewerb stehende Mitglieder Grundlage der Zusammenarbeit sind. Dieser Code of Conduct hat Gültigkeit für alle Aktivitäten des und/oder für den Verein. §1 Anwendungsbereich dieses Kodex; allgemeine Verhaltensregeln (1) Leiter und Stellvertreter sowie alle Mitglieder der Working Committees und Work Groups vertreten die Interessen des Vereins, nicht die ihres Arbeitgebers. Dies gilt nicht in der Mitgliederversammlung; dort ist jedoch auf die Interessen des Vereins angemessen Rücksicht zu nehmen. (2) Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass alle Mitglieder und deren Vertreter sowie Mitarbeiter / Angestellte des Vereins mit diesem Kodex vertraut gemacht werden. Jeder verpflichtet sich schriftlich dazu, den Kodex vollständig zu verstehen und ihn einzuhalten. (3) Jedes Mitglied stellt sicher, dass alle von ihm gesendeten Vertreter / Beauftragten den Kodex vollständig einhalten. §2 Verhalten bei Sitzungen von Working Committees, Work Groups und dem Vorstand Es sind folgende Vorgaben einzuhalten: (1) Sitzungen erfordern eine rechtzeitige Einladung unter Angabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung muss so aussagekräftig sein, dass das einzelne Mitglied bzw. dessen Vertreter genau einschätzen kann, was Gegenstand des Treffens sein wird. Vor allem muss die Tagesordnung auch die Einschätzung etwaiger kartellrechtlicher Anforderungen ermöglichen. (2) Zu Beginn jeder Sitzung werden die Teilnehmer durch den Sitzungsleiter auf das Erfordernis der Einhaltung des Kartellrechts (insbesondere dieses Verhaltenskodex) hingewiesen. Dem Sitzungsleiter obliegt es in besonderem Maße, durch Leiten der Sitzung sicherzustellen, dass die Vorschriften dieses Kodex und des Kartellrechts eingehalten werden. Davon bleibt die Verantwortung der einzelnen Teilnehmer unberührt. Seite 1 mozaiq-partner alliance e.V. – Code of Conduct - 09/2015 mozaiq-partner alliance e.V. Ludwig-Erhard-Strasse 3 65760 Eschborn Germany (3) Der Leiter des Meetings oder sein Stellvertreter stellt sicher, dass zu jedem Meeting ein Protokoll und eine Teilnehmerliste erstellt werden. Das Sitzungsprotokoll ist zeitnah nach der Sitzung allen Teilnehmern und Mitgliedern der Working Commitees, Work Groups oder dem Vorstand zuzusenden. §3 Verhaltensregeln in Hinblick auf kartellrechtliche Vorgaben Mitglieder des Vereins können in verschiedenen Bereichen Wettbewerber sein. Verstöße gegen das Kartellrecht können schwerwiegende Konsequenzen für alle Beteiligten und deren Unternehmen/Organisationen nach sich ziehen. Daher werden sich die Mitglieder und deren Vertreter bei der Vereinsarbeit und bei der Vertretung des Vereins nach außen wie folgt verhalten: (1) Die Mitglieder und deren Vertreter werden anderen Mitgliedern/deren Vertretern keine wettbewerbsrelevanten Informationen in irgendeiner Weise zugänglich machen. Sie werden sich nicht über solche Informationen austauschen, diese sammeln oder diese erfassen, die nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen leicht zu beschaffen sind. Hierzu zählen insbesondere Informationen über Preise/Preisbestandteile, Margen, beabsichtigte Preisänderungen; Kunden, Absatzgebiete, Vertriebswege und -strategien; Marktanteile, Umsätze, Umsatzerwartungen; Entwicklungsvorhaben, neue Produkte. Unberührt bleibt die Möglichkeit, einem anderen Mitglied, welches kein Wettbewerber ist, außerhalb der Arbeit im Verein, eigene wettbewerbsrelevante Informationen (mit Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung) zugänglich zu machen. (2) Unabhängig davon, ob solche Informationen öffentlich bekannt sind oder nicht, werden die Mitglieder/Vertreter vor allem auch keine Vereinbarungen, in welcher Form auch immer, über die in Ziff. (1) genannten Themen (z.B. Preise, Kunden, Marketing) treffen. (3) Sollte ein Mitglied oder dessen Vertreter einen Informationsaustausch oder eine Vereinbarung zu einem der in Ziff. (1) oder (2) genannten / erfassten Themen im Rahmen der Zusammenarbeit im Verein ausnahmsweise für erforderlich halten, wird er zuvor die kartellrechtliche Zulässigkeit mit seiner eigenen Rechtsabteilung klären und nur bei deren schriftlicher Bestätigung, dass das beabsichtigte Verhalten kartellrechtlich unbedenklich ist , sein Anliegen gegenüber dem Vorstand des Vereins darlegen. (4) In den in Ziffer (1) genannten Verpflichtungen ist ebenfalls eingeschlossen, dass Mitarbeiter der Geschäftsstelle und – soweit vorhanden – ein Geschäftsführer oder andere Organe des Vereins Mitgliedern keine Informationen über andere Mitglieder bzw. deren Vertreter zugänglich machen oder solche Informationen sammeln, es sei denn, die Angaben sind aus öffentlich zugänglichen Quellen abrufbar. (5) Aufnahme neuer Mitglieder: die Mitgliedschaft oder die Teilnahme im Verein ist offen und diskriminierungsfrei und insbesondere nicht abhängig davon, Kunde der mozaiq operations GmbH zu sein (siehe §1, Absatz 1 der Satzung). Sollte es einen Fall geben, der – trotz der Diskriminierungsfreiheit der Mitgliedschaft - dazu führt, dass der Verein einen Ausschluss des Antrags in Erwägung zieht, dann könnte dies bedeuten, dass es einen Konflikt mit den KartellGesetzen gibt. Der Verein muss dann sicherstellen, dass die Kartellgesetze oder andere relevante Gesetze nicht verletzt werden. Die Mitgliedschaft schließt eine Mitgliedschaft in anderen Vereinen nicht aus, das heißt, alle Mitglieder können auch Mitglieder in anderen Organisationen sein und können technische Lösungen über (anders als) die mozaiq Internet Plattform hinaus benutzen. Seite 2 mozaiq-partner alliance e.V. – Code of Conduct - 09/2015 mozaiq-partner alliance e.V. Ludwig-Erhard-Strasse 3 65760 Eschborn Germany § 4 Gültigkeit (1) Dieser Kodex wurde am 14. September 2015 vom Vorstand verabschiedet und bindet die Vereinsmitglieder und deren Vertreter / Beauftragte sowie alle Mitarbeiter des Vereins. Mit der Unterschrift erklären wir, dass wir den Code of Conduct gelesen und verstanden haben und dass wir die dargelegten Regelungen befolgen. ___________________________ (Ort / Datum) ____________________________________________ (Name des Unternehmens / Institution / Person) ________________________________________________________________________________ (vollständige Adresse des Unternehmens / Institution / Person) ____________________________________________ ____________________________ (Name des Vertretungsberechtigten) (Unterschrift) ____________________________________________ ____________________________ (Name des Vertretungsberechtigten) (Unterschrift) Seite 3 mozaiq-partner alliance e.V. – Code of Conduct - 09/2015