Trainingsraumkonzept der Jean-Krämer-Schule (ISS) Die Verhaltensregeln (Klassenregeln) an der Jean-Krämer-Schule (ISS) und die beschriebene Verfahrensweise bei Regelverstößen basieren auf den folgenden Grundüberlegungen: 1. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. 2. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten 3. Jeder muss die Rechte der anderen respektieren. 4. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Es wird die Möglichkeit vereinbart, Schüler(innen) bei Störungen aus dem Klassenzimmer in einen speziellen Trainingsraum zu schicken. Es wird eine Rückkehr der Schüler(innen) in den Unterricht angestrebt. Die Schüler(innen) müssen etwaige Konsequenzen aus ihrem Verhalten tragen. Das Trainingsraummodell schaltet ggf. parallele Unterstützungsmaßnahmen ein. Regeln und Grenzen im Unterricht Die Regeln der Klassen sind elementare Verhaltensregeln im Unterricht. Diese Regeln und die damit verbundene Verfahrensweise bei Verstößen werden am Anfang des Schuljahres den Eltern mitgeteilt (Briefe, Infoveranstaltungen)! Die Regeln und das Trainingsraumverfahren werden am Anfang des Schuljahres den Schülern bekannt gegeben. Plakate hängen in jedem Klassenzimmer und den Fachräumen. Diese Regeln und das Trainingsraumverfahren werden am Anfang des Schuljahres den (neuen!) Lehrkräften bekannt gegeben, ggf. gibt es eine entsprechende Schulung durch die Schulleitung. Störungen im Unterricht Ein störender Schüler/eine störende Schülerin wird von der Lehrkraft respektvoll aufgefordert, seinen/ihren Regelverstoß zu benennen und sich zu entscheiden, was den Verbleib im Unterricht betrifft (s.o.). Sollte es Schüler(inne)n nicht gelingen, die Klassenregeln einzuhalten, werden ihnen folgende Fragen respektvoll gestellt: Was tust du gerade? Gegen welche Regel verstößt du? Möchtest du bleiben oder gehen? Es ist deine Entscheidung! Wenn der Schüler/die Schülerin ein zweites Mal stört, muss er/sie automatisch die Klasse verlassen. Die Lehrkraft schickt den Schüler/die Schülerin mit einem Formular, mit der „Störung“ in den Trainingsraum. Die Fachlehrkräfte kennen die Anzahl der Besuche des Schülers/der Schülerin im Trainingsraum nicht – die Klassenlehrer(innen) werden darüber informiert, wenn es Richtung Suspendierung geht. Wenn Schüler(innen) wieder gegen die Regeln verstoßen, haben sie sich durch ihr Verhalten entschieden, in den Trainingsraum zu gehen. Im Trainingsraum Der Schüler/die Schülerin erstellt selbstständig oder mit Hilfe der Trainer einen Rückkehrplan. Alle Rückkehrpläne (Aktenordner) und Trainingsraumbesuche werden schriftlich festgehalten. Rückkehr in den Unterricht Der Schüler/die Schülerin geht mit dem Rückkehrplan in den Unterricht der Lehrkraft, die ihn in den Trainingsraum geschickt hat. Solange die Lehrkraft den Plan nicht gelesen hat, ist der Schüler/die Schülerin auf Probe in der Klasse. Der Schüler/die Schülerin darf bei der Rückkehr keine Störung verursachen! Die Lehrkraft muss den Rückkehrplan in einer ruhigen U-Phase/nach Beendigung des Unterrichts lesen und ihn mit dem Schüler/der Schülerin besprechen. Die Lehrkraft zeichnet den Plan gegen, wenn sie damit einverstanden ist! Wiederholt im Trainingsraum Die Eltern werden benachrichtigt, wenn ein Schüler/eine Schülerin: zum 2. Mal innerhalb eines Tages in den Trainingsraum entsandt worden ist zum 3. Mal innerhalb einer Woche in den Trainingsraum entsandt worden ist zum 4. Mal innerhalb eines Monats in den Trainingsraum entsandt worden ist sich nach der Entsendung nicht sofort zum Trainingsraum begeben hat den Rückkehrplan wiederholt nicht fristgemäß dem Lehrer/der Lehrerin vorgelegt hat trotz ausdrücklicher Ermahnung gegen die Regeln im Trainingsraum verstoßen hat sich dem Frageritual verweigert oder auf andere Weise grundsätzlich die vereinbarte Beteiligung am Trainingsraumprogramm blockiert hat. Nach einem Schuljahr werden die Daten gelöscht, die Zählung der Trainingsraumbesuche beginnt im nächsten Schuljahr wieder von vorn! Schulorganisation Es gibt ein regelmäßiges Treffen mit Lehrer(inne)n und den Trainingsraumteams.