Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer Anforderungen an den ordnungspolitischen Rahmen zukünftiger Krankenhausversorgung aus Sicht der Wissenschaft BDPK-Bundeskongress am 18. Juni 2009 in Berlin IfG Institut für Gesundheitsökonomik www.ifg-muenchen.com IfG Institut für Gesundheitsökonomik Übersicht 1. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 4. Das Sozialprinzip 5. Ausblick IfG Institut für Gesundheitsökonomik 1. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft IfG Institut für Gesundheitsökonomik Grundprinzipien für eine Wettbewerbsordnung in der Sozialen Marktwirtschaft ZIEL: Wettbewerbsmodell für ein zukünftiges Gesundheitswesen in Deutschland Der Gesundheitssektor und seine Teilmärkte: Versicherungsmarkt Leistungsmarkt Markt für Gruppenverträge IfG Institut für Gesundheitsökonomik Marktschwache Sozialprinzip Dezentrale Wettbewerbliche Preissteuerung Offener Marktzutritt für die Anbieter Regulierende Prinzipien Hinreichende Markttransparenz für die Nachfrager Gesetzliche Wettbewerbsregeln Vertragsfreiheit Privateigentum Konstituierende Prinzipien Hinreichende Markttransparenz Soziale Absicherung für - Grundprinzipien für eine Wettbewerbsordnung in der sozialen Marktwirtschaft - - 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 2.1 Privateigentum hat Vorrang • Privateigentum erhöht Unternehmerverantwortung und damit Effizienz • Die staatlich getragenen Häuser sind durch Rückgriff auf staatliche Gewährtragerschaft marktverzerrend • Weitere Privatisierung – not for profit und for profit – ist geboten • Interne Privatisierung öffentlicher Häuser bereitet den Prozess vor • Privatisierung der Krankenkassen? IfG Institut für Gesundheitsökonomik 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 2.2 Vertragsfreiheit statt Kontrahierungspflicht IfG Institut für Gesundheitsökonomik Kollektives Verhandeln der Basisfallwerte ohne Vertragsfreiheit Länderverbände/ GKV-Spitzenverband (2011) DKG (2011) VdAK verhandeln AOK BKK Sonstige IfG Institut für Gesundheitsökonomik Basisfallwert einheitlich und gemeinsam Einzelne Krankenhäuser Individuelle Verträge der KK mit Plankrankenhäusern Individuelle Verträge der Krankenkassen/Verbände mit „Sachleistungshäuser“ über Preise Mengen Qualität Basisfallwert Preis-/ Mengenstaffel Basisfallwert Qualitätszuschlag Preisabschlag ? Mindestmenge IfG Institut für Gesundheitsökonomik Zielmenge Menge Vertragsfreiheit für die Krankenhäuser als Antwort Nicht-Vertragshäuser (keinen direkten Vertrag mit Krankenhäusern) sind über Kostenerstattung wählbar. Preisdifferenzen müssen Patienten direkt übernehmen BFWe Nicht-Vertragshaus Zuzahlung Bonus Nicht-Vertragshaus Vertragshaus = Sachleistung Kostenerstattung der Kassen Menge IfG Institut für Gesundheitsökonomik 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 2.2 Vertragsfreiheit statt Kontrahierungspflicht 2.3 Wettbewerbsrecht statt Sozialrecht IfG Institut für Gesundheitsökonomik 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 3.1 Freier Marktzutritt statt Krankenhausplanung • Rückführung der Länderplanung auf eine indikative Rahmenplanung • Aufzeigen von Versorgungsdefiziten • Beseitigung von Defiziten durch gezielte staatliche Intervention/Subvention • Zugang zur ambulanten Versorgung öffnen IfG Institut für Gesundheitsökonomik 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 3.2 Wettbewerbliche Preissteuerung statt Einheitspreise und Investitionslenkung IfG Institut für Gesundheitsökonomik Monistische Finanzierung BETRIEBSKOSTEN (80%) Patientenbehandlung STAAT INVESTITIONSKOSTEN (20%) KRANKENKASSEN AOK KH-Plan (mit Kassen?) Vergütung der Gesamtkosten für die Patientenbehandlung VdAK sonstige Beitragszahler IfG Institut für Gesundheitsökonomik Kassenindividuelle Verhandlungen der Basisfallwerte – flexible BFW (IgV u. Modellvorhaben) GKV-Spitzenverband (2011) BFW als Richtwert DKG (2011) + VdAK AOK BKK Sonstige IfG Institut für Gesundheitsökonomik Individual- Einzelne verträge Kranken- über Preis-/ häuser Mengenkonditionen Patientensteuerung über prozentuale Kostenbeteiligung als Wahltarif Preis pro DRG 2500 2250 Appendektomie (G07B – 2.500 ) 2000 225 250 10% 10% 10% KH 1 KH 2 KH 3 200 IfG Institut für Gesundheitsökonomik 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 3.3 Marktransparenz für Nachfrager statt Einweisungspflicht für Patienten • Erweiterte Qualitätsberichte • Ausweisung von Ergebnisindikatoren • Benchmarking durch Dritte IfG Institut für Gesundheitsökonomik 4. Das Sozialprinzip • Subjektförderung (Versicherungspflichtige) statt Objektförderung (staatliche Investitionsförderung) • Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen • Langfristig: Private Versicherungspflicht IfG Institut für Gesundheitsökonomik 5. Ausblick: Nach der der Wahl 2009 ist vor der Reform 2011 REFORM 2004 Wahl (Herbst) 2002 2003 REFORM 2007 Wahl (Herbst) 2004 2005 Integrierte Versorgung: Wettbewerb der Leistungserbringer 2006 Wahl (Herbst) 2007 2008 Gesundheitsfonds IfG Institut für Gesundheitsökonomik REFORM 2015 REFORM 2011 2009 2010 Wahl (Herbst) 2011 2012 2013 Finanzierungsreform: Bürgerversicherung vs. Gesundheitsprämie 2014 2015 Grund- und Wahlleistungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! IfG Institut für Gesundheitsökonomik Nixenweg 2 b, 81739 München Tel. 089/60 51 98 Fax: 089 / 606 11 87 e-mail: [email protected] www.ifg-muenchen.com IfG Institut für Gesundheitsökonomik