12_180609_FFKH_Neubauer_BDPK

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Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer
Anforderungen an den
ordnungspolitischen Rahmen
zukünftiger Krankenhausversorgung
aus Sicht der Wissenschaft
BDPK-Bundeskongress
am 18. Juni 2009 in Berlin
IfG
Institut für Gesundheitsökonomik
www.ifg-muenchen.com
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Übersicht
1. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft
2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien
3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien
4. Das Sozialprinzip
5. Ausblick
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
1. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Grundprinzipien für eine Wettbewerbsordnung in der
Sozialen Marktwirtschaft
ZIEL:
Wettbewerbsmodell für ein zukünftiges
Gesundheitswesen in Deutschland
Der Gesundheitssektor und seine Teilmärkte:
Versicherungsmarkt
Leistungsmarkt
Markt für Gruppenverträge
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Marktschwache
Sozialprinzip
Dezentrale Wettbewerbliche
Preissteuerung
Offener Marktzutritt für
die Anbieter
Regulierende Prinzipien
Hinreichende Markttransparenz für
die Nachfrager
Gesetzliche Wettbewerbsregeln
Vertragsfreiheit
Privateigentum
Konstituierende Prinzipien
Hinreichende
Markttransparenz
Soziale Absicherung
für
- Grundprinzipien für eine Wettbewerbsordnung in der sozialen Marktwirtschaft
- -
2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien
2.1 Privateigentum hat Vorrang
• Privateigentum erhöht Unternehmerverantwortung und
damit Effizienz
• Die staatlich getragenen Häuser sind durch Rückgriff auf
staatliche Gewährtragerschaft marktverzerrend
• Weitere Privatisierung – not for profit und for profit – ist
geboten
• Interne Privatisierung öffentlicher Häuser bereitet den
Prozess vor
• Privatisierung der Krankenkassen?
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2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien
2.2 Vertragsfreiheit statt Kontrahierungspflicht
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Kollektives Verhandeln der Basisfallwerte ohne Vertragsfreiheit
Länderverbände/
GKV-Spitzenverband
(2011)
DKG (2011)
VdAK
verhandeln
AOK
BKK
Sonstige
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Basisfallwert
einheitlich und
gemeinsam
Einzelne
Krankenhäuser
Individuelle Verträge der KK mit Plankrankenhäusern
Individuelle Verträge der Krankenkassen/Verbände mit „Sachleistungshäuser“ über
Preise
Mengen
Qualität
Basisfallwert
Preis-/
Mengenstaffel
Basisfallwert
Qualitätszuschlag
Preisabschlag ?
Mindestmenge
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Zielmenge
Menge
Vertragsfreiheit für die Krankenhäuser als Antwort
Nicht-Vertragshäuser (keinen direkten Vertrag mit Krankenhäusern) sind über
Kostenerstattung wählbar.
Preisdifferenzen müssen Patienten direkt übernehmen
BFWe
Nicht-Vertragshaus
Zuzahlung
Bonus
Nicht-Vertragshaus
Vertragshaus = Sachleistung
Kostenerstattung
der Kassen
Menge
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2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien
2.2 Vertragsfreiheit statt Kontrahierungspflicht
2.3 Wettbewerbsrecht statt Sozialrecht
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3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien
3.1 Freier Marktzutritt statt Krankenhausplanung
• Rückführung der Länderplanung auf eine indikative
Rahmenplanung
• Aufzeigen von Versorgungsdefiziten
• Beseitigung von Defiziten durch gezielte staatliche
Intervention/Subvention
• Zugang zur ambulanten Versorgung öffnen
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3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien
3.2 Wettbewerbliche Preissteuerung statt
Einheitspreise und Investitionslenkung
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Monistische Finanzierung
BETRIEBSKOSTEN (80%)
Patientenbehandlung
STAAT
INVESTITIONSKOSTEN (20%)
KRANKENKASSEN
AOK
KH-Plan
(mit Kassen?)
Vergütung der Gesamtkosten
für die Patientenbehandlung
VdAK
sonstige
Beitragszahler
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Kassenindividuelle Verhandlungen der Basisfallwerte –
flexible BFW (IgV u. Modellvorhaben)
GKV-Spitzenverband
(2011)
BFW als
Richtwert
DKG (2011)
+
VdAK
AOK
BKK
Sonstige
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Individual-
Einzelne
verträge
Kranken-
über Preis-/
häuser
Mengenkonditionen
Patientensteuerung über prozentuale Kostenbeteiligung als Wahltarif
Preis pro
DRG
2500
2250
Appendektomie
(G07B – 2.500 )
2000
225
250
10%
10%
10%
KH 1
KH 2
KH 3
200
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3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien
3.3 Marktransparenz für Nachfrager statt
Einweisungspflicht für Patienten
• Erweiterte Qualitätsberichte
• Ausweisung von Ergebnisindikatoren
• Benchmarking durch Dritte
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4. Das Sozialprinzip
•
Subjektförderung (Versicherungspflichtige) statt
Objektförderung (staatliche Investitionsförderung)
•
Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen
•
Langfristig: Private Versicherungspflicht
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5. Ausblick: Nach der der Wahl 2009 ist vor der Reform 2011
REFORM
2004
Wahl
(Herbst)
2002
2003
REFORM
2007
Wahl
(Herbst)
2004
2005
Integrierte
Versorgung:
Wettbewerb der
Leistungserbringer
2006
Wahl
(Herbst)
2007
2008
Gesundheitsfonds
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REFORM
2015
REFORM
2011
2009
2010
Wahl
(Herbst)
2011
2012
2013
Finanzierungsreform:
Bürgerversicherung
vs. Gesundheitsprämie
2014
2015
Grund- und
Wahlleistungen
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Nixenweg 2 b, 81739 München
Tel. 089/60 51 98
Fax: 089 / 606 11 87
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