Das neue Erweiterungsfach: Islamischer Religionsunterricht an der Pädagogischen Hochschule Freiburg Ziele Mit dem Erweiterungsstudium „Islamischer Religionsunterricht“ können Studierende oder Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums für Grund‐ und Hauptschulen eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben. Das Erweiterungsstudium „Islamischer Religionsunterricht“ wird im Umfang von 12 SWS studiert. Der erfolgreiche Abschluss des Erweiterungsstudiums ist nicht identisch mit einer Lehrerlaubnis für den islamischen Religionsunterricht. Die Erteilung einer solchen Lehrerlaubnis liegt bei den Religionsgemeinschaften bzw. Trägern des islamischen Religionsunterrichts. Voraussetzungen und Anforderungen Für das Erweiterungsstudium „Islamischer Religionsunterricht“ ist ein Eignungskolloquium erforderlich. Es wird von der bzw. dem für das Erweiterungsfach zuständigen verantwortlichen Fachsprecherin bzw. Fachsprecher oder deren bzw. dessen Vertretung durchgeführt. Zum Eignungskolloquium kann nur zugelassen werden, wer selbst Muslima bzw. Muslim ist und mindestens die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium Grund‐ und Hauptschule erfolgreich absolviert hat. Die Eignung wird in einem Auswahlgespräch von etwa 30 Minuten festgestellt. Inhalte des Gesprächs sind: Theoretische Vorkenntnisse und verfassungsrechtliche Vorkenntnisse sowie Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Hinblick auf die Unterrichtstätigkeit. Aufbau Modul 1: Fachwissenschaftliche Grundlagen (6 SWS) Religion und Kultur des Islam 2 SWS Muhammad und der Koran; religiöse Rechtsfindung 2 SWS Einführung in das Arabische 2 SWS Modul 2: Fachdidaktische Grundlagen (6 SWS) Einführung in die Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts: ‐ Religion in der Entwicklung und Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen 1 SWS ‐ Religionsdidaktik und Islamischer Religionsunterricht 1 SWS Interreligiöses Lernen und Werte‐Erziehung speziell im Islam: 1 ‐ ‐ Werte‐Erziehung, Ethik und Religion allgemein Werte‐Erziehung speziell im Islamischen Religionsunterricht 1 SWS 1 SWS Grundzüge einer Fachdidaktik des Islamischen Religionsunterrichts: ‐ Islamische Religionsdidaktik allgemein ‐ Islamischer Religionsunterricht: Exemplarische Fachdidaktik 1 SWS 1 SWS Inhalte und Kompetenzen Modul 1: Fachwissenschaftliche Grundlagen (6 SWS) Religion und Kultur des Islam 2 SWS Inhalte: Geschichte / Entwicklung des Islam und der islamischen Welt: ‐ Anfänge und Entstehung der Islamischen Bewegung und Religion ‐ Grundzüge, Brenn‐ und Wendepunkte der Islamischen Welt und ihrer Geschichte ‐ Grundlehren des Islam, Sunnitische und Schiitische Glaubensrichtung, Glaubensgrundsätze ‐ Gebet und Lebenspraxis der Muslima bzw. der Muslime ‐ Probleme fundamentalistischer Ausprägungen Kompetenzen: ‐ Kenntnisse von und sachgemäßer Umgang mit den wichtigsten Daten / Epochen der islamischen Geschichte unter besonderer Berücksichtigung ihrer Beziehung zu Europa und zum Christentum ‐ vertiefte Kenntnisse der Grundlehren des Islam in ihrem traditionellen theologischen Zusammenhang; die Arkan ul‐Islam ‐ Fähigkeit, grundlegende theologische Fragestellungen und Ansichten in ihre historischen und gesellschaftlichen Kontexte einzuordnen (Werke und Willensfreiheit; Vernunft und Glaube; Orthodoxie und Mystik) ‐ Fähigkeiten zur Unterweisung in Gebet und religiöse Lebenspraxis der Muslima bzw. der Muslime ‐ Fähigkeit zu einer qualifizierten Stellungnahme zu kritischen Anfragen an den Islam Muhammad und der Koran; religiöse Rechtsfindung 2 SWS Inhalte: Koran und Koranauslegung; religiöse Rechtsfindung: ‐ Muhammad und der Koran, Sira und traditionelle Sicht ‐ Entstehung, Sammlung, Überlieferung, Hauptthemen ‐ Historischer und religionsgeschichtlicher Hintergrund ‐ Koranexegese, Hadith, Grundlinien der Auslegung ‐ Zentrale Problemstellungen islamischer Theologie Kompetenzen: ‐ Kenntnis der Überlieferungen zum Leben des Propheten und Befähigung zum 2 ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ Umgang mit dem Prophetenbild im interreligiösen Gespräch Kenntnisse und Diskursfähigkeit zu Fragen sowohl der historischen Entstehung des Koran als auch der überlieferten theologischen Aussagen und Wertigkeiten Kenntnis von und Umgang mit der Auslegung der Ahadith und der vier Rechtsschulen Kenntnis der vier Wurzeln des islamischen Rechts und ihrer Anwendung Kenntnis der Dimensionen und Institutionen des religiösen Rechts Kenntnis wichtiger Inhalte des Koran und Fähigkeit, zentrale Texte zu verstehen und einzuordnen, sowie in aktuellen Bezugsfeldern der Gegenwart zu diskutieren (z.B. Stellung der Frau nach dem Koran oder die Frage nach dem Djihad) Einführung in das Arabische 2 SWS Inhalte: Grundlagen des Koran‐Arabischen: ‐ Arabische Schrift, Grundformen der Grammatik, Formenbildung ‐ Islamische arabische Fachtermini ‐ Umschriftsysteme des Arabischen ‐ Koranausgaben und Hilfsmittel, Übersetzungen Kompetenzen: ‐ Grundkenntnisse des Aufbaus der klassischen arabischen Sprache ‐ Kenntnis eines theologisch relevanten Grundwortschatzes ‐ Fähigkeit, Koranausgaben/Übersetzungen zu bewerten und mit einschlägigen Hilfsmitteln sachgerecht umzugehen (Konkordanzen, Lexika, Kommentare) ‐ Fähigkeit, mit Hilfe von Wörterbüchern arabische Begriffe zu analysieren und zu übersetzen Modul 2: Fachdidaktische Grundlagen (6 SWS) Einführung in die Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts: ‐ Religion in der Entwicklung und Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen 1 SWS Inhalte: ‐ Religionspsychologie ‐ Grundfragen religiöser Erziehung Kompetenzen: ‐ differenzierte Wahrnehmung der Eigenständigkeit kindlich‐jugendlicher Religiosität schulen und anwenden können ‐ Grundkenntnisse der (religiösen) Entwicklungspsychologie ‐ Kenntnisse aktueller religionsdidaktischer Konzepte ‐ Religionsdidaktik und Islamischer Religionsunterricht 1 SWS Inhalte: ‐ Grundfragen der Religionsdidaktik und ihrer Bearbeitung in unterschiedlichen Konzeptionen des Islamischen Religionsunterrichts ‐ Aktuelle Bildungspläne des Islamischen Religionsunterrichts 3 Kompetenzen: ‐ Kenntnisse von und Diskursfähigkeit über unterschiedliche Konzeptionen des Islamischen Religionsunterrichts und entsprechender Bildungs‐/ Orientierungspläne ‐ Fähigkeit, über Begründung und Auftrag des schulischen Islamischen Religionsunterrichts reflektiert Auskunft zu geben Interreligiöses Lernen und Werte‐Erziehung speziell im Islam: ‐ Werte‐Erziehung, Ethik und Religion allgemein 1 SWS Inhalte: ‐ Werte‐Erziehung und Religion vor dem Hintergrund Interreligiösen Lernens ‐ Grundelemente ethischer Argumentation Kompetenzen: ‐ Dimensionen und Konzepte Interreligiösen Lernens im Sinne des Lernens von und an Differenz verstehen und diskutieren können ‐ Grundkenntnisse über die Glaubensvorstellungen in anderen Religionen, speziell im Bereich des Ethos der Weltreligionen ‐ Pädagogisch verantworteter Umgang mit ethischen Problemstellungen in religiöser Perspektive ‐ Werte‐Erziehung speziell im Islamischen Religionsunterricht 1 SWS Inhalte: ‐ Grundlagen der Islamischen Ethik Kompetenzen: ‐ Kenntnis der Grundbegriffe islamischer Ethik ‐ Fähigkeit, unter Rückgriff auf die islamische Tradition und in Auseinandersetzung mit aktuellen Positionen ein begründetes Urteil zu ethischen Fragen zu entwickeln Grundzüge einer Fachdidaktik des Islamischen Religionsunterrichts: ‐ Islamische Religionsdidaktik allgemein 1 SWS Inhalte: ‐ Grundlagen islamischer Religionspädagogik und Ansätze wichtiger islamischer Pädagoginnen und Pädagogen Kompetenzen: ‐ Kenntnis wichtiger Ansätze islamischer Religionspädagogik ‐ Kenntnis und Praxis pädagogischer Möglichkeiten in der Begleitung und Förderung muslimischer Kinder und Jugendlicher ‐ Islamischer Religionsunterricht: Exemplarische Fachdidaktik 1 SWS Inhalte: ‐ Exemplarische Erarbeitung zentraler Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung von Unterrichtsvorschlägen und Schulbüchern für den Islamischen Religionsunterricht (z.B. die Reihe „Saphir“) Kompetenzen: ‐ Kenntnis über und Umgang mit Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern für den 4 ‐ ‐ Islamischen Religionsunterricht Entwicklung eines fachdidaktischen Urteilsvermögens und Fähigkeit zu begründeten fachdidaktischen Entscheidungen Erarbeitung modellhafter Unterrichtsbeispiele Leistungsnachweise und Prüfung Akademische Teilprüfung Aus Modul 1 und Modul 2 jeweils eine Prüfungsleistung (z.B. Hausarbeit, Präsentation, Portfolio, Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder Klausur). Die Prüfung ist nur bestanden, wenn in jeder der Modulprüfungen eine mindestens „ausreichende“ (4,0) Leistung erzielt wurde. Ein Hauptseminarschein, der im Modul 2 erbracht wird. Prüfung Das Studium wird mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur von zwei Stunden Dauer) und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer abgeschlossen. Die beiden Prüfenden müssen Muslima bzw. Muslim sein. Den Vorsitz der Prüfungskommission hat die staatliche Aufsichtsbehörde. Berechnung der Endnote Die Endnote berechnet sich zu gleichen Anteilen aus der Note der schriftlichen Prüfung, der mündlichen Prüfung und der Modulprüfungen. 5