Branchen-Info-Spezial www.fachverbandwerbung.at Zielgruppe: Stand: Mitglieder Juni 2010 / RM Titel Unlauterer Wettbewerb – UWG Untertitel Made in Austria Text: Ich möchte einen Schriftzug verwenden wie zum Beispiel „Made in Austria“ oder „österreichisches Qualitätsprodukt“. Darf ich diesen einsetzen – was muss ich beachten? Es wird kein Qualitätslogo oder Gütesiegel verwendet! Die Beantwortung der Frage ist primär eine des Lauterkeitsrechtes. Grundsätzlich darf „Made in Austria“ verwendet werden. Dies trifft auch auf die Bezeichnung „österreichisches Qualitätsprodukt“ zu, wenn es nicht irreführend verwendet wird. Letzteres muss daher tatsächlich auch eine hohe Qualität aufweisen und in Österreich produziert worden sein. Ist dies nicht der Fall, kann eine Irreführung der Verkehrskreise (=betroffene Personengruppe idF Mitbewerber und Konsumenten) vorliegen, gegen die mit einer Unterlassungsklage vorgegangen werden kann. Als Streitwert wird hier in der Regel € 36.000,-- angenommen. Die österreichische Rechtsordnung definiert keine Regeln und Voraussetzungen für das Anbringen bzw. die Verwendung des Herkunftsbezeichnung "Made in Austria". Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) derjenige, der irreführende Angaben über den Ursprung seiner Waren macht, auf Unterlassung der Angaben in Anspruch genommen werden. Für „Made in Austria“ ist aufgrund des UWG daher eine überwiegende Wertschöpfung im Inland erforderlich. Eine genaue prozentuelle Angabe diesbezüglich ist nicht möglich, da sich die Gerichte die überwiegende Wertschöpfung immer nur einzelfallbezogen beurteilen. Wenn das Produkt zur Gänze in Österreich hergestellt wird, wird es keine irreführenden Probleme geben. Die hervorhebende Kennzeichnung (wie seinerzeit durch das rot-weiß-rote A) ist spätestens seit der Buy Irish-Entscheidung als Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung (iSv Art 34 AEUV) und damit als unzulässig einzustufen (arg positive Diskriminierung heimischer Ware ggü Waren aus anderen EU-Ländern). Innerhalb der EU ist die Herkunftsbezeichnung „Made in Austria“ nicht verpflichtend, in einer Reihe anderer Länder außerhalb der Union bestehen entsprechende Kennzeichnungsverpflichtungen sehr wohl (siehe auch die IHK-Liste im Anhang unter http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/international/Anlagen/Made_in.pd f ). Der Schutzverband macht es sich zur Aufgabe, neben der Interventionstätigkeit für seine Mitglieder auch über das Wettbewerbsrecht zu informieren. Eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung in Österreich auf der Grundlage des Artikel 24 Zollkodex führt nicht automatisch auch dazu, dass die Ware mit "Made in Austria" gekennzeichnet werden darf. Hierfür sind vielmehr die Regeln bezüglich des unlauteren Wettbewerbs heranzuziehen, d.h. es ist zu prüfen, wie nach der Verkehrsanschauung der Käufer der Ware die Herkunft beurteilen würde. Die Ursprungsentscheidung nach Art. 24 Zollkodex kann hiefür nur als Indiz gesehen werden. Lesen Sie mehr! Detailinformationen zu „Made in Austria“ http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=275446&DstID=0&titel=M ade,in, Zollkodex der Europäischen Union http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992R2913:DE:HTML Nutzungsbedingungen für die Verwendung des neuen Austria-Zeichens http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=501411&DstID=0&titel=D as,neue,Austria-Zeichen,-,eine,starke,Marke Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb - Überblick http://portal.wko.at/intranet/iformat_detail.wk?StID=465846&DstID=1342 Irreführende Werbung: § 2 UWG: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnumm er=NOR40091888&ResultFunctionToken=1e321136-123b-49e4-9c30de4e2f34deff&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel =&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundma chungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=03.03.2010&ImRisSeit=Und efined&ResultPageSize=100&Suchworte=uwg Kontakt Fachverband Werbung und Marktkommunikation Wirtschaftskammer Österreich 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 73 T 05 90 900-3503 F 05 90 900-285 E [email protected] H www.fachverbandwerbung.at