WHITEPAPER „Digitale Kommunikation“ von der Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V. (AGEV) EDITORIAL Der Anteil der Internetnutzer ist in Deutschland in den letzten zehn Jahren von rund 50 Prozent auf fast 80 Prozent der Gesamtbevölkerung angestiegen. Dementsprechend wuchs auch der Handel im Internet jährlich um zehn Prozent auf jetzt rund 30 Milliarden Euro an. Im Jahr 2016 sollen es schon 41 Milliarden Euro sein. Beeindruckende Zahlen, die eines ganz klar zeigen: Kein Unternehmen kann heute das Internet und die digitale Kommunikation als Marketinginstrument sowie Vertriebskanal ignorieren. Im Folgenden finden Sie deshalb nützliche Tipps und Informationen zu den wichtigsten Bereichen der digitalen Kommunikation. In jedem Kapitel werden neben den Grundlagen auch rechtliche Aspekte behandelt, da hier nicht zu unterschätzende Gefahren lauern können. Abgerundet wird das Kapitel meist mit nützlichen Checklisten und einem oder zwei Experteninterviews. Das Whitepaper ist ein Kompendium, das aus dem AGEVmagazin und aktuellen Interviews zusammengestellt wurde, und richtet sich in erster Linie an Unternehmer, die noch wenig Erfahrung mit der Digitalisierung haben. Es soll ihnen helfen, einen ersten Einstieg in folgende Themen zu finden: Direkte Kundenkommunikation E-Mail-Management E-Postbrief Elektronischer Rechnungsversand Datensicherheit im Unternehmen Online-Marketing E-Mail-Marketing Erstellung einer eigenen Website Suchmaschinen-Marketing Social-Media-Marketing Ihr Franz J. Grömping (Geschäftsführer Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V.) 1 INHALTSVERZEICHNIS Direkte Kundenkommunikation 1. E-Mail-Management o Interview mit Wera Nägler o Checkliste: E-Mail-Management 4 5 8 2. E-Postbrief: Vertrauliche Kommunikation o Interview mit Birgit Kandel o Checkliste: Das bietet die E-Postbusiness Box 9 9 11 3. Elektronischer Rechnungsversand o Interview mit Thomas Becker o Checkliste: Empfang und Versand von elektronischen Rechnungen 12 12 4. Datensicherheit im Unternehmen o Interview mit Dr. Sebastian Kraska o Checkliste: Datenschutz im Unternehmen 15 15 17 14 Online-Marketing 5. E-Mail-Marketing o Interview mit Dr. Torsten Schwarz o Newsletter-Marketing für Start-up-Unternehmer: einfach, flexibel, effektiv o Checkliste: Rechtssichere E-Mail-Werbung und Newsletter 18 18 6. Erstellung einer eigenen Website o Interview mit Sebastian Tänzer o Wie komme ich zur eigenen Website? o Checkliste: Sicherheit für Content Management Systeme (CMS) 24 25 28 2 20 23 30 7. Suchmaschinen-Marketing o Interview mit Kim Weinand o Interview mit SISTRIX o Checkliste:Suchmaschinen Marketing (von Sandro Brengelmann) 31 32 36 8. Social-Media-Marketing o Interview mit Klaus Eck o Tipps für eine Social Media Guideline für Mitarbeiter o Die wichtigsten sozialen Plattformen und Tools o Die rechtlichen Fallstricke in sozialen Medien 40 45 38 47 48 48 Impressum Herausgeber: Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V. Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Franz J. Grömping AGEV e.V. Bonner Talweg 55 53113 Bonn Telefon: 0228 98375-9 Telefax: 0228 98375-17 Internet: www.agev.de E-Mail: [email protected] Redaktion und Gestaltung: Steinhauer Kommunikation e. K. Hermannstraße 104 53225 Bonn Internet: www.steinhauerkom.de Bildnachweis: Shutterstock, pixabay, iStockphoto, Sandro Brengelmann, Klaus Eck, Wera Nägler, Birgit Kandel, Deutsche Post DHL, Thomas Becker, Dr. Sebastian Kraska, Dr. Torsten Schwarz, marketing-BÖRSE GmbH, Sebastian Tänzer, Kim Weinand, SISTRIX 3 1 E-MAIL-MANAGEMENT Schätzungen der Radicati Group zufolge werden pro Tag 183 Milliarden Mails weltweit verschickt. E-Mails sind aus dem privaten und geschäftlichen Alltag kaum mehr wegzudenken und ersetzen zunehmend den Geschäftsbrief aus Papier. Daher gelten seit dem 1. Januar 2007 für alle geschäftlichen EMails die gleichen verpflichtenden Angaben wie sie bereits auf dem Geschäftsbriefbogen enthalten sind. Über diese rechtlichen Themen hinaus, sollten Unternehmer sich auch mit den organisatorischen und inhaltlichen Aspekten der E-Mail auseinandersetzen, um Zeit und Aufwand zu reduzieren. E-Mail-Management beginnt bereits bei der Überlegung, ob Sie auf die Dienste eines Freemail-Anbieters (Gmail, Yahoo, Web.de) zurückgreifen oder eine eigene MailDomain (@muster-gmbh.de) für Ihr Unternehmen einrichten. Bei einem Freemailer gehen Unternehmen das Risiko ein, dass Werbung in der E-Mail eingeblendet wird, dass E-Mail-Inhalte für Werbezwecke ausgelesen werden oder dass der Dienst eingestellt wird, wie es bereits beim Anbieter Lycos geschehen ist. Seriöser und professioneller in der Außendarstellung sind E-Mail-Adressen, die im Kontext zur eigenen Domain stehen. Rechtliche Vorgaben Ist die E-Mail einmal eingerichtet, gilt es, die Signatur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Hierzu zählen Geschäftsform, Sitz der Gesellschaft, Anschrift, Nennung des Geschäftsführers sowie Registergericht mit Registrierungsnummer des Unternehmens im Handelsregister. Die Angabe von weiteren Kontaktdaten und die Darstellung des eigenen Logos sind zwar freiwillig, man sollte Sie aber zur leichteren Kontaktaufnahme und zur Wiedererkennung angegeben. Mehr Klarheit im E-Mail-Umgang Da täglich Milliarden an E-Mails weltweit ausgetauscht werden und diese in Millionen von Postfächern landen, sollten Unternehmer Regeln aufstellen, wie ihre Angestellten dieser Flut Herr werden können. Wera Nägler, Coach und Autorin der Bucher „Alles im Griff – Das 1x1 der Büroorganisation“ und „Kopfstand im Büro: 30 Übungen für Büromenschen, Vielsitzer und Kopfarbeiterinnen“, erklärt im Interview (s. u.), wie Unternehmen Ordnung ins Chaos bringen können. Dass sich unter den vielen E-Mails auch Spam und Phishing-Mails befinden, ist unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, die Angestellten zu ermahnen, eingehende E-Mails vor dem Öffnen von Anhängen kritisch auf Authentizität hin zu prüfen. 4 Ungewollte Nachrichten sind umgehend zu löschen. Zudem sollte es den Angestellten untersagt werden, den geschäftlichen E-Mail-Account für private Zwecke zu nutzen. Wie Prof. Dr. Daniel Knickenberg, erklärt, ist dies besonders dann rechtlich relevant, wenn der Arbeitgeber aus irgendeinem Grund Zugriff auf die EMails des Angestellten nehmen muss. „Ist eine private Nutzung gestattet oder wird sie geduldet, ist eine Kontrolle nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung zulässig (Einzelfallabwägung), da andernfalls datenschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen“, so Knickenberg. Liest der Arbeitgeber private E-Mails, so verstößt er gegen Datenschutzbestimmungen und das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Weitere Tipps zum täglichen Umgang mit E-Mails können der folgenden Checkliste und dem Interview entnommen werden. Interview mit Wera Nägler Sicherlich haben Sie ein eigenes System, wie Abläufe im Büro gehandhabt werden und wie und wann Sie auf E-Mails reagieren. Doch viele arbeiten ohne Struktur vor sich hin. Wer dies ändern möchte, kann sich an Wera Nägler wenden. Seit 20 Jahren unterstützt sie mit einem Coaching, Training oder Webinar jene, die etwas an ineffizienten Arbeitsprozessen ändern möchten. Hierbei greift Nägler auf solide und facettenreiche Berufserfahrungen zurück: Nach ihrer Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notargehilfin arbeitete sie zehn Jahre in der Wirtschaft als Sekretärin und Sachbearbeiterin. Erst danach kamen zwei Studiengänge und die Selbstständigkeit dazu. AGEV: Was sind die häufigsten Fehler im Umgang mit E-Mails? Wera Nägler: E-Mails bieten die Möglichkeit, asynchron zu arbeiten. Dabei sind sie unübertroffen. Doch an den Feinheiten könnten viele E-Mailer noch kräftig feilen. Drei Schwachstellen fallen mir bei E-Mails immer wieder auf: nichtssagender Betreff, fehlende Gliederung und unklare Aufträge. Sich „empfängerorientiert“ zu organisieren, macht anscheinend erst einmal mehr Arbeit. Doch die Kommunikation wird dadurch schneller und klarer. Meine Tipps für Sie: Je aussagekräftiger ein Betreff ist, desto eher wird die E-Mail gelesen. Schreiben Sie in den Betreff kurz und knackig, worum es genau geht. Hier sind einige Anregungen: 5 • • • Imagestudie / Terminoptionen in der 32. KW Bitte überprüfen Sie den Statusbericht Projekt MiA / TOPs Vorbesprechung 29.4.2014 Gliedern und strukturieren Sie dann den Hauptteil der E-Mail sauber. Setzen Sie sich dazu einige „Regeln“, nach denen Sie jedes Mal vorgehen. Beispielsweise „Je Gedanke oder Aspekt einen Absatz“. Schreiben Sie zudem in kurzen Sätzen: Trainieren Sie eine Zeit lang die Regel „aus einem Satz mach zwei“. Verwenden Sie weiterhin zur Orientierung Aufzählungszeichen. Das strukturiert und fokussiert enorm und die Mail wird noch lesefreundlicher. Der dritte Hauptfehler hat aus meiner Sicht die gravierendsten Folgen: Es werden unklare Aufträge und nebulöse Sätze geschrieben. Schreiben Sie, was Sie von dem Empfänger wollen. Formulieren Sie Bitten oder Aufträge klar und eindeutig. Beispielsweise: „Ich bitte Sie, mir per Mail oder telefonisch bis zum 12.4. mitzuteilen, welche Medien ich für Sie reservieren darf.“ AGEV: Wie schafft man leicht Ordnung in sein Postfach? Wera Nägler: Mit meiner Lieblings-Lösung: löschen. Spams, Kettenbriefe, uninteressante Anfragen und Angebote am besten gleich löschen. Trainieren Sie sich dahin, dass Sie dies nach dem Betreff, spätestens nach dem ersten Absatz entscheiden und dann auch löschen. Mein zweiter Tipp ist, ein passendes System an Unterordnern einzurichten. Dazu orientiert man sich am besten an seiner PC-Ablage. Eingehende und ausgehende Mails werden dort abgelegt. Diese Ordner werden nach Abschluss des Vorgangs übrigens komplett aus dem E-Mail-Programm in die normale Dateiablage verschoben. So hat man gleich die Archivierung erledigt. Zusätzlich empfehle ich noch diese beiden Unterordner, die ich mir vor vielen Jahren ausgedacht habe: Warten auf Antwort – wenn Ihr Mailpartner „am Zug ist“. 5-Tage-weg-damit – für E-Mails, die man sehr wahrscheinlich nicht weiter benötigt, aber noch nicht endgültig löschen möchte. Für den Ordner eine automatische Löschfunktion nach fünf Tagen aktivieren. 6 AGEV: Kann man alle E-Mails bedenkenlos löschen? Wera Nägler: Nein, denn E-Mail-Schriftverkehr unterliegt genauso wie die Papiervariante den gesetzlichen und firmeninternen Aufbewahrungsfristen sowie dem Datenschutz. Zusätzlich erfüllen sie oft interne Dokumentationsanforderungen. Übrigens: Man darf auch nicht alles endlos lange aufbewahren. Manche Dinge wie Personendaten müssen nach bestimmten Fristen sogar gelöscht werden. Sorgen Sie in diesem Punkt für Faktenwissen. Dann sind Sie auf der „sicheren Seite“. AGEV: Wie kann man wichtige E-Mails am leichtesten archivieren? Wera Nägler: Gut, dass Sie das fragen, denn das E-Mail-Programm ist kein Archiv! Für Einzelarbeitsplätze und wenn es keine weiteren Vorgaben gibt, kann man es unkompliziert machen: Ganze E-Mail-Ordner oder einzelne E-Mails mit der Maus in den entsprechenden Ordner im Explorer ziehen oder per Zwischenablage kopieren und einfügen. Und zwar dort, wo auch die anderen Dateien des Vorgangs oder Projekts abgelegt sind. In Unternehmen ist dies natürlich keine Lösung. Hier ist eine E-Mail-Archivierung nicht nur aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, sondern auch durch die rechtlichen Anforderungen auf eine professionelle Basis zu stellen. Dazu ist unternehmensweit eine professionelle E-Mail-Archivierungslösung einzusetzen. AGEV: Daimler löscht eingehende E-Mails, sollte der Mitarbeiter im Urlaub sein. Sollte man sich bewusst Auszeiten von E-Mails nehmen, (nicht nur im Urlaub sondern) auch während der Arbeitszeit? Wera Nägler: Ja. Ja. Ja. Selten sind E-Mails so dringend, wie es mittlerweile gehandhabt wird. Denn die Übersendung der Mail erfolgt in weniger als einer Minute. Die Bearbeitung beim Empfänger braucht dessen Priorität und Arbeitszeit. Das bedenken viele nicht und werden bereits nach einem halben Tag ohne Reaktion unruhig. Am besten werden E-Mails trotzdem zeitnah beantwortet zu festgelegten EMail-Blöcken, die Sie in Ihren Tag einbauen. Meine Praxistipps: Geben Sie einen Zwischenbescheid und nennen Sie den Termin für die verbindliche Antwort. Erstellen Sie Musterschreiben und Textbausteine für Antwortschreiben und Zwischenbescheide auf typische Anfragen, die bei Bedarf schnell individualisiert werden können. Bereiten Sie einen Auto-Responder vor, den Sie aktivieren. Darin informieren Sie, dass sich durch Ihre Abwesenheit an diesem Tag/die nächsten Tage das Abrufen und Bearbeiten der E-Mails verzögern wird. 7 Oft herrscht ein Gefühl der permanenten Erreichbarkeit oder, wie ich es nenne, ein 24-Stunden-stand-by-Gefühl vor. Doch damit verliert man den Fokus auf die wichtigen Aufgaben. Deshalb empfehle ich, sich selbst Regeln zu setzen. „Wieder mal Regeln“, denken Sie jetzt vielleicht? Ja, denn sonst haben E-Mails die Tendenz, sich auszubreiten und ständige „hier-bin-ich-befass-dich-mit-mir“-Signale auszusenden. Wera Nägler Coaching.Gefühlsmanagement.Training Diplom Pädagogin, Diplom Sozialpädagogin (FH) Am Propsteihof 64 31139 Hildesheim E-Mail: [email protected] Internet: www.wera-naegler.de Checkliste: E-Mail-Management Bei geschäftlichen E-Mails auf rechtliche Vorgaben in der Signatur achten und immer einen konkreten Betreff angeben. Festlegen, in welchem Zeitraum Mitarbeiter auf E-Mails antworten sollen. Wichtige E-Mails verschlüsselt versenden. E-Mails mit Werbeinhalt und Spam sofort aus dem Postfach löschen. Unnötige Newsletter abbestellen. Ein Ordnungssystem schaffen, beispielsweise über verschiedene Unterordner im Postfach und über definierte Regeln. E-Mails regelmäßig archivieren. Richtlinien zur Erreichbarkeit von E-Mails nach Feierabend und Urlaub mit den Mitarbeitern festlegen. Mitarbeitern die private Nutzung des geschäftlichen E-Mail-Accounts untersagen. 8 2 E-POSTBRIEF: VERTRAULICHE KOMMUNIKATION Während Unternehmen sich die größte Mühe geben, Kundendaten, Interna und Know-how vor äußerlichen Einflüssen zu schützen, vernachlässigen sie häufig den Schutz von Daten und Informationen, die das Haus verlassen. So werden Angebote, Rechnungen, Kunden- und Vertragsdaten ebenso leichtfertig per E-Mail versendet wie Werbeschreiben. Um vertrauliche Korrespondenz effektiv vor Online-Kriminellen zu schützen, bietet die Deutsche Post den sogenannten E-Postbrief an. Beim E-Postbrief handelt es sich um ein geschlossenes System zwischen eindeutig identifizierten Sendern und Empfängern, unberechtigte Dritte haben keinen Zugriff. Die so ausgetauschten Daten bleiben auf dem gesamten Kommunikationsweg geschützt, wie beim herkömmlichen Brief – jedoch mit den Vorteilen einer E-Mail. Drucken, Kuvertieren und Frankieren entfallen beim digitalen Versand. Speziell für die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen hat die Post die „EPostbusiness Box“ entwickelt. Die Box ist eine Plug-and-play-Lösung, die den direkten E-Postbrief-Versand aus der gewohnten Softwareumgebung ermöglicht. Sollte ein Empfänger nicht registriert sein, so stellt der Postbote das Schreiben in gedruckter Form zu. Diese Option lässt sich bereits beim Versand auswählen. Die Box ist für einen Nettopreis von 690 Euro erhältlich. Zusätzlich fallen monatlich 19 Euro für die Lizenz- und Servicepauschale an. Für den Versand eines digitalen Briefs werden 40 Cent und für einen ausgedruckten und postalisch zugestellten Brief 48 Cent netto erhoben. Interview mit Birgit Kandel Seit Mai 2013 nutzt die AGEV die Business Box erfolgreich. Birgit Kandel, AGEV-Projektverantwortliche, berichtet von den gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit der Box. 9 AGEV: War die Einrichtung der E-Postbusiness Box so einfach, wie es die Post beschreibt? Birgit Kandel: Als Pilotkunden hatten wir noch mit ein paar Kinderkrankheiten zu kämpfen. Diese Anlaufschwierigkeiten sollten nun aber behoben sein. Im ersten Anlauf wurden die Postbox und das Aktivierungspasswort zunächst an die falsche Adresse geliefert. Die Box wurde nachgesandt, das Passwort leider nicht, sodass es während der Einrichtung über den kleinen Dienstweg nachgeordert wurde. Die Aktivierung klappte im zweiten Anlauf unter Einbeziehung der gut funktionierenden Hotline. Wegen der erforderlichen SSL-Verschlüsselung war auch die Hilfe der AGEV-Systemadministration notwendig. Nach den ersten Tests stellte sich heraus, dass der gewählte Standort des PostboxServers ungeeignet war. Da das Lüftergeräusch vernehmlich laut werden kann, musste er inklusive zusätzlicher Verkabelung in einem Technikraum platziert werden. Weitere Nachbesserungen waren bei den Vorlagen notwendig: Das optische Ergebnis der ersten Versendungen war nicht zufriedenstellend, eine verbesserte Vorlage insbesondere für das AGEV-Logo musste her. Die Anpassung der Druckvorlagen für Adressfelder und Fußzeilen verlangte zusätzliche Puzzlearbeit, bis das Ergebnis zur Zufriedenheit gelöst war. AGEV: Müssen sich alle Angestellten per PostIdenst verifizieren, um den EPostbrief nutzen zu können? Birgit Kandel: Nein, dies ist nicht notwendig. Da wir uns bei der der E-POST als Geschäftskunde registriert haben, erhielten wir eine eigene Domain. Der Administrator kann selbstständig weitere E-Mail-Adressen mit der Domain „@agev.epost.de“ anlegen. Auf diese Weise können auch allgemeinere Adressen wie „info@“ oder „kundenservice@“ angelegt werden, die sich zudem als Gruppenpostfach nutzen lassen, damit mehrere Mitarbeiter die eingehenden Mails bearbeiten können. AGEV: Wie leicht ist der Versand eines E-Postbriefs? Birgit Kandel: Nachdem der Client am Arbeitsrechner installiert ist, können E-Postbriefe über die Druckerfunktion im Textverarbeitungsprogramm erzeugt werden. Nach dem Klicken auf den „E-Postbrief Drucker“ muss man sich bei der 10 Box anmelden und kann das Layout überprüfen sowie die Versandoptionen festlegen. Zusätzlich lassen sich wie bei der herkömmlichen E-Mail Anhänge im PDF-Format beifügen. AGEV: Hat sich die Box rentiert? Birgit Kandel: Definitiv ja. Bei jedem Versand über die E-Postbusiness - Box sparen wir gegenüber dem gedruckten Brief wenige Cents, die sich aber schnell auf mehrere Hunderte Euros summieren. Pro Brief muss man mit 60 Cent Porto und mit circa 10 Cent für Druck, Papier und Kuvert rechnen. Würden wir jedem AGEV-Mitglied einen klassischen Brief zuschicken, kostet dies rund 5.250 Euro – ohne dass die Arbeitskosten enthalten sind. Gehen die Briefe über die Box raus, können wir rund 1.000 Euro sparen, auch wenn alle Briefe klassisch per Post zugestellt werden. Die gewonnene Zeit investieren wir in die Betreuung unserer Mitglieder. Checkliste: Das bietet die E-Postbusiness Box Sicherheit o Gesicherte Identität von Absender und Empfänger o Verschlüsselte Kommunikation o Sichere Speicherung von Korrespondenz im Online-Speicher Vereinfachung o Schnelle Implementierung durch Plug-and-play-Lösung o Versand von Unternehmenskorrespondenz direkt vom Arbeitsplatz aus o Einfache Bedienung aus der gewohnten Software und in gewohnten Prozessen Kostenminimierung o Digitalisierung der Ein- und Ausgangspost o Weniger manuelle Prozesse, geringerer Zeitaufwand o Günstige Druck- und Versandmöglichkeiten 11 3 ELEKTRONISCHER RECHNUNGSVERSAND Im modernen Büro versucht man, Medienbrüche möglichst zu vermeiden. Vor allem die Digitalisierung kommt diesem Wunsch entgegen, indem Papier weitestgehend aus dem Alltag verbannt wird. Insbesondere die E-Mail hat viele Prozesse sowie den Daten- und Dokumentenaustausch erheblich erleichtert und verändert. So steht es Unternehmen seit dem 1. Juli 2011 offen – sofern der Rechnungsempfänger zustimmt (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG) – Rechnungen ohne eine qualifizierte Signatur digital zu empfangen und zu versenden. Bevor Sie nun dazu übergehen, Rechnungen nur noch per E-Mail zu versenden, sollten Sie sich grundsätzliche Gedanken zur Prozessgestaltung machen. Denn der Gesetzgeber hat zur steuerrechtlichen Anerkennung von elektronischen Rechnungen Vorgaben definiert, die es einzuhalten gilt. Die Checkliste auf Seite 14 gibt eine verkürzte, sicherlich nicht abschließende Übersicht zu den geforderten Maßnahmen. Interview mit Thomas Becker Thomas Becker ist Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner bei der DHPG Dr. Harzem & Partner KG, WPG/StBG, Bornheim. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung vor allem mittelständischer gewerblicher Unternehmen, mit dem Fokus auf Aufbau und Restrukturierung automatisierter Rechnungswesen- und FinancialManagement-Systeme sowie der Existenzgründungsberatung. Aufgrund dieser Erfahrungen kennt Becker die Probleme und Fallen bei der Einführung der elektronischen Rechnung. AGEV: Wie können Rechnungen elektronisch ausgetauscht werden? Thomas Becker: Per Anhang an eine E-Mail, als Computer-Fax, Web-Download oder USB-Stick – alle Übertragungswege sind denkbar. Das elektronische Format ist 12 ebenso wenig vorgeschrieben wie das Verfahren der Rechnungsübermittlung. Zwar ist das Format frei wählbar, doch sollte man darauf achten, dass der Geschäftspartner die Rechnung auch öffnen kann. Daher sollte man auf die gängigsten Dateiformate wie PDF zurückgreifen. Egal welches Format und welcher Übermittlungsweg gewählt wird: Die übertragenen Dokumente müssen für das menschliche Auge lesbar sein. Welche gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten? AGEV: Thomas Becker: Grundsätzlich gilt, dass Rechnungen – egal ob sie per EMail oder über den Postweg versendet oder empfangen werden – alle notwendigen umsatzsteuerlichen Inhalte aufweisen müssen. Dies sind unter anderem Name und Anschrift von Empfänger und Rechnungssteller, Ausstellungsdatum, Rechnungs- und Steuerbetrag, zur Anwendung gelangende Steuersätze, USt-ID-Nummer, eine Beschreibung der Art, des Umfangs und des Zeitpunktes der Leistung sowie weitere ergänzende Hinweise. Der Empfänger muss der elektronischen Übermittlung zustimmen. Dies bedarf aber keiner besonderen Form. Tatsächlich reicht es, wenn beide Vertragspartner die Verfahrensweise praktizieren. Mit der Bezahlung eines elektronisch übermittelten Rechnungsbetrags hat der Empfänger dem Verfahren stillschweigend zugestimmt. Die Zustimmung kann zum Beispiel auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt werden. AGEV: Was muss man bei eingehenden elektronischen Rechnungen beachten? Thomas Becker: Jede empfangene Rechnung muss auf ihre sachliche Richtigkeit hin geprüft werden. Hierfür eignet sich ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, wie es bereits bei papiergebundenen Rechnungen zum Einsatz kommt. Außerdem ist sicherzustellen, dass zwischen Rechnung und erbrachter Leistung eine Verbindung besteht (inhaltliche Richtigkeit). Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können durch den Abgleich der Rechnung mit vorhandenen Unterlagen wie Auftrag und Lieferschein sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Rechnungsempfänger ebenso die Unversehrtheit des Inhalts nachzuweisen und zu dokumentieren. Der Prüfpfad muss für Dritte, etwa den Betriebsprüfer, verständlich und nachvollziehbar sein. 13 AGEV: Welche Aufbewahrungspflichten gelten? Thomas Becker: Elektronische Rechnungen müssen wie auch papierene Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass elektronische Rechnungen und Belege auch elektronisch archiviert werden müssen. Die Unterlagen auszudrucken und in Papierform aufzubewahren, ist nicht zulässig. Zudem muss die E-Mail, an der die Rechnung angehängt war, mit ins Archiv aufgenommen werden. Innerhalb der zehn Jahre muss die Lesbarkeit gewährleistet werden. Moderne Buchhaltungslösungen erfüllen diese Voraussetzungen, zudem verknüpfen sie die archivierten Rechnungen mit den zugehörigen Buchungsvorgängen. DHPG Dr. Harzem & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft E-Mail: [email protected] Internet: http://www.dhpg.de/ Checkliste: Empfang und Versand von elektronischen Rechnungen Voraussetzungen schaffen: o Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse nach dem Muster „[email protected]“ ein und bestimmen Sie einen festen Ansprechpartner. o Rechnungsempfänger müssen der elektronischen Übermittlung zustimmen, ggf. AGBs anpassen. o Übertragungsmedium festlegen (E-Mail, E-Mail-Anhang, Download, Computerfax) Prüfungsweg einrichten: o Empfänger von elektronischen Rechnungen müssen die Echtheit anhand eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens sicherstellen. Mithilfe eines verlässlichen und nachweislichen Prüfpfads können Rechnungsempfänger belegen, dass der Rechnung eine entsprechende Leistung zugrunde liegt. Geschäftliche Unterlagen wie Bestellschein, Auftrag, Kaufvertrag, Lieferschein, Überweisungs- oder Zahlungsbeleg lassen sich dafür nutzen. Ein technisches Verfahren ist nicht vorgegeben. o Ausgehende Rechnungen müssen umsatzsteuerliche Merkmale aufweisen. Archivierung: o E-Mails und Rechnungen müssen zehn Jahre sicher digital aufbewahrt und jederzeit lesbar dargestellt werden können. Ein entsprechendes Medium oder Speicherort muss vorhanden sein. 14 4 DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Beim Umgang mit Daten stehen Unternehmen vor einer Herkulesaufgabe. Einerseits sollen die Daten intern ungehindert zwischen Mitarbeitern zirkulieren, andererseits sollen der Datenzugriff von außerhalb oder gar ein Datenverlust unterbunden werden. Um ein hohes Datenschutzniveau in Unternehmen zu garantieren, hat der Gesetzgeber „Motivationsanreize“ in Form von empfindlichen Geldbußen und Strafanzeigen bei einem Verstoß festgelegt. Gerade bei der Nutzung von personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Beruf, Einkommen und Konfession sind die gesetzlichen Hürden hoch. So hoch, dass Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Leiter des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität Hannover, sich auf einer Konferenz zum Thema „Zukünftiges Internet“ zu der Aussage verleiten ließ, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten einfach verboten sei. Ganz so schlimm ist es nicht, jedoch müssen Personen ihre Einwilligung zur Datennutzung erteilen. Um gegen diese und andere Vorgaben nicht zu verstoßen, sollte Datenschutz Chefsache sein. Alle Mitarbeiter sind zudem regelmäßig im Thema zu unterweisen oder fortzubilden. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kann einem Beauftragten übertragen werden. Dieser prüft, ob Risiken oder Verstöße zum Datenschutz vorliegen und meldet sie gegebenenfalls. Die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Anhand der folgenden Checkliste kann geprüft werden, ob eine Pflicht besteht. Interview mit Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska vom Institut für ITRecht ist ein Datenschutzbeauftragter und auf das Thema Datenschutzrecht spezialisiert. Er erklärt, worauf Unternehmen achten müssen, um nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Thema Datenschutz zu verstoßen. 15 AGEV: Welche rechtlichen Anforderungen müssen Unternehmen zur Datensicherheit ergreifen? Sebastian Kraska: Die Unternehmensleitung ist zur Einrichtung eines effektiven Datenschutzsystems im Unternehmen verpflichtet. Hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung zur Schaffung von Organisationsstrukturen im Unternehmen, welche eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglichen (konkret erfasst dies zum Beispiel ein Prozess zum datenschutzkonformen Einsatz von IT-Dienstleistern oder ab einer gewissen Unternehmensgröße die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten). AGEV: Gibt es hierzu auch technische Vorgaben? Sebastian Kraska: Unternehmen haben gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz die erforderlichen technischen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten. Die ergriffenen Maßnahmen müssen hierbei dem Stand der Technik entsprechen. Die Anlage zu dieser Vorschrift spezifiziert dies unter anderem mit den Anforderungen, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren und Beschäftigten ausschließlich Zugriff auf diejenigen Daten zu geben, welche diese für ihre spezifische Aufgabenerfüllung benötigen. AGEV: Gelten für Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für Großkonzerne? Die Prinzipien des Datenschutzrechts in Deutschland gelten in gleicher Weise für Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Großkonzerne. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten allerdings greift erst ab einer gewissen Mindestgröße des Unternehmens. Die aufsichtsrechtliche Praxis differenziert sich üblicherweise ebenfalls je nach der Unternehmensgröße. AGEV: Welche weiteren präventiven Maßnahmen können Unternehmer ergreifen? Sebastian Kraska: Insbesondere für Unternehmen, deren Kunden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben legen, empfiehlt sich die Entwicklung einer Datenschutz-Philosophie sowie die Standardisierung von Datenschutz-Vereinbarungen mit den Kunden. AGEV: Wie lassen sich die Vorgaben am leichtesten in die Praxis umsetzen? Sebastian Kraska: In der Praxis ernennen Unternehmen einen innerbetrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten, welcher die Unternehmensleitung bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben unterstützt. 16 AGEV: Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie gegen die gesetzlichen Auflagen verstoßen? Sebastian Kraska: Je nach Schwere des Verstoßes können datenschutzrechtliche Vergehen mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Die Geldbuße soll dabei den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen und kann im Einzelfall damit auch über dieser Summe liegen. Zudem kann in Einzelfällen auch das Strafrecht tangiert sein, welches in § 44 Bundesdatenschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht. AGEV: Wie sollen Unternehmen sich verhalten, wenn es zu einer Datenpanne gekommen ist? Sebastian Kraska: Sollten besonders sensible Daten (zum Beispiel Bank- und Kreditkartenkontendaten oder Gesundheitsdaten) verloren gegangen sein, müssen Unternehmen die Betroffenen sowie die Datenschutz-Aufsichtsbehörde informieren, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Bei einer Datenpanne empfiehlt sich daher die sofortige Einschaltung datenschutzrechtlicher Unterstützung. IITR GmbH E-Mail: [email protected] Internet: www.iitr.de Checkliste: Datenschutz im Unternehmen Existiert in Ihrem Unternehmen bereits eine Datenschutzrichtlinie oder ein Datenschutzkonzept? Werden Daten automatisiert, maschinell erfasst und gespeichert? Sind mehr als neun Personen im Unternehmen mit der ständigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt? (Wenn ja, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.) Sind mehr als 20 Personen mit herkömmlichen Verfahren der Erhebung bzw. Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter, betraut? (Dann muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.) Liegen entsprechende nachweisbare Einwilligungserklärungen der Betroffenen vor, oder handelt es sich ausschließlich um Daten von Kunden, zu denen ein Geschäftskontakt besteht? Wer darf auf welche Daten wie lange zugreifen, und enthalten die jeweiligen Arbeitsverträge entsprechende Regelungen (z. B. zur privaten Nutzung von EMails)? Werden personenbezogene Daten im Internet verschlüsselt übertragen (z. B. über SSL)? Wird den Kunden Einsicht in die über sie gespeicherten Daten gewährt? Kommen Sie allen gesetzlichen Informationspflichten (z. B. Impressumspflicht) nach? Gibt es wirksame Schutzmechanismen gegen Datendiebstahl oder -verlust? 17 5 E-MAIL-MARKETING Werbe-E-Mails sind ein zweischneidiges Schwert. Sind sie unerwünscht, können sie zu einer wahren Plage werden, wie jeder aus eigener Erfahrung weiß. Weder gesetzliche Verbote noch technische Filter haben das Problem der unerwünschten E-Mail-Werbung bisher wirklich reduzieren können. Im Gegenteil: Die Flut der Spam-Mails wächst Jahr für Jahr. Andererseits gibt es heutzutage kaum eine effizientere, kostengünstigere und erfolgreichere Marketing-Methode als E-Mail-Marketing. Denn richtig eingesetzt, können Kunden und Interessenten mit E-Mails und Newslettern dank direkter Erfolgsmessung mit maximaler Genauigkeit erreicht werden. Das hat auch Vorteile für die Empfänger, denn diese kommen schnell und ohne Umwege zu den Informationen oder Produkten sowie Dienstleistungen, die sie benötigen oder wünschen. Wir haben den E-Mail-Marketing-Experten Dr. Torsten Schwarz im Kurzinterview gefragt, worauf man als Anfänger auf diesem Gebiet achten sollte. Interview mit Dr. Torsten Schwarz Dr. Torsten Schwarz ist E-Mail-Marketing-Berater, Buchautor, Lehrbeauftragter und Geschäftsführer der Firma ABSOLIT Consulting, Waghäusel. AGEV: Wie effizient ist E-Mail-Marketing im Vergleich etwa zum klassischen Direktmarketing per Brief? Torsten Schwarz: Extrem effizient, weil die Kosten niedrig sind. 18 AGEV: Was müssen Unternehmen beachten, wenn Sie mit E-Mail-Marketing beginnen möchten, und für wen eignet es sich nicht? Torsten Schwarz: Wichtig ist in jedem Fall eine eindeutige Einwilligung. Alles andere ist Spam und verboten. Es eignet sich für alle, die ihren Kunden etwas zu sagen haben. AGEV: Welche Möglichkeiten hat ein junges Unternehmen, E-Mail-Marketing zu betreiben, wenn es noch nicht über eigene Kontakte verfügt, die dazu die Erlaubnis erteilt haben? Torsten Schwarz: Dann muss auf der Website ein Formular eingerichtet werden und auch offline fleißig gesammelt werden. Wichtig aber: dem Empfänger muss klar sein, zu was er eingewilligt hat. AGEV: Ist es möglich und ratsam, E-Mail-Adressen zu kaufen? Torsten Schwarz: Nein. AGEV: Welche Versand- und Analyse-Tools können Sie empfehlen? Torsten Schwarz: Hier finden Sie die wichtigsten Tools: www.email-marketing-forum.de/Unternehmen/list Dr. Torsten Schwarz Melanchthonstr. 5 68753 Waghäusel Internet: www.torstenschwarz.de Buchtipp: Torsten Schwarz (Hrsg.) „Digital Commerce, Online den Umsatz steigern: wie Multichannel, Social Web und Mobile den Handel verändern“, 1. Auflage 2013, marketing-BÖRSE GmbH 19 Newsletter-Marketing für Start-up-Unternehmer: einfach, flexibel, effektiv Einen Kunden zu halten ist circa achtmal günstiger, als einen neuen zu gewinnen. Als Start-up ist deshalb in den ersten Jahren eine effektive Kundenbindung besonders wichtig. Newsletter-Marketing ist also vor allem für junge Unternehmen ein absolutes Muss bei der Auswahl der Kommunikationskanäle. Erfahren Sie, wie Sie durch Newsletter-Marketing den entscheidenden Wettbewerbsvorteil erzielen. Nichts verrät Ihnen so viel über Ihre Zielgruppe wie die Kunden selbst Der Kanal E-Mail gilt als Klassiker unter den OnlineKanälen, trotzdem hat er nichts von seiner Effektivität eingebüßt. Im Vergleich zu anderen Online-MarketingKanälen hat er entscheidende Vorteile: Messbarkeit und Personali-sierungsmöglichkeiten. Via E-Mail werden Kunden persönlich angesprochen, sie erhalten z. B. einen Geschenkgutschein zum Geburtstag und bekommen nur die Artikel im Newsletter angezeigt, die sie tatsächlich interessieren. Newsletter können, abhängig vom Endgerät des Empfängers, als mobile, Tabletoder Desktop-Version angezeigt werden. Wie viele Newsletter-Empfänger sich für welche Themen interessieren, wie viele diese mobil abrufen und welche Angebote bei Frauen oder Männern besser funktionieren, erfährt man bei jedem NewsletterVersand aufs Neue und kann die Kommunikation automatisch von Mal zu Mal an die exakten Interessen des Empfängers anpassen. Und zwar ohne technisches Knowhow – vollautomatisch. E-Mail-Adressen generieren und managen Das Entscheidende im E-Mail-Marketing ist der regelmäßige und langfristige Kontakt entlang dem gesamten Kundenlebenszyklus. Deshalb ist eine umfangreiche und stetig wachsende Adressdatenbank die Grundlage erfolgreicher Kundenkommunikation. Nutzen Sie deshalb alle Customer Touchpoints, um Kunden und Interessenten auf Ihr Newsletter-Angebot aufmerksam zu machen. Platzieren 20 Sie die Newsletter-Anmeldung prominent auf Ihrer Webseite und kommunizieren Sie klar und überzeugend, welchen Vorteil eine Anmeldung für Ihre Besucher hat. Lenken Sie alle Online-Aktivitäten auf die Newsletter-Anmeldung, bspw. auch Ihre Facebook-Fans und Twitter-Follower. So können Sie auch Ihre Social-MediaKontakte in die persönliche Regelkommunikation aufnehmen. Machen Sie sich zudem den Kontakt am Point of Sale, auf Veranstaltungen und Messen zunutze und verknüpfen Sie die Frage nach der E-Mail-Adresse mit einem Incentive, z. B. einer Verlosung oder einem Rabattgutschein. So bieten Sie Anreiz und minimieren die Hürden zur Preisgabe der Adressdaten. Achten Sie jedoch darauf, dass dieses in der Wertigkeit immer im Verhältnis zum Newsletter-Angebot steht. Ist der Wert des Incentives zu hoch (z. B. Verlosung einer Luxusreise), lenkt dieses von Ihrem Angebot ab. Rechtliche Anforderungen im Newsletter-Marketing Meldet sich ein User zu Ihrem Newsletter an, ist es wichtig, dass Sie ihm dies noch einmal per E-Mail bestätigen. Man spricht hier von einem rechtlich notwendigen Confirmed-Opt-in. Branchenexperten empfehlen, in dieser E-Mail einen Bestätigungslink zu integrieren, der vom Empfänger noch einmal geklickt werden muss, um sicherzugehen, dass die Newsletter-Bestellung wirklich bewusst erfolgt ist (Double-Opt-In). Zudem schreiben das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Impressumspflicht vor. In jeder gewerblichen E-Mail muss der Absender klar erkennbar und ein Impressum enthalten sein. Ebenso muss über einen Abmeldelink dem Empfänger jederzeit die Möglichkeit eingeräumt werden, seine E-Mail-Adresse aus dem Verteiler löschen zu lassen. Viele Aufgaben? – Eine Lösung! Keine Panik, es bedarf im Newsletter-Marketing – entgegen den Befürchtungen vieler Unternehmer – keinerlei technischen Know-hows. Greifen Sie auf ein professionelles Newsletter-System zurück. Hier sind nicht nur alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen bereits erfüllt, sondern Sie können auch im Handumdrehen Ihre Newsletter mit einem einfachen Editor, wie Sie ihn aus Word kennen, bearbeiten. Es stehen Ihnen meistens viele 21 verschiedene Vorlagen zur Verfügung, in denen Sie lediglich Texte, Bilder und Farben austauschen müssen. Zudem profitieren Sie von vielfältigen Statistiken und Auswertungen über den Erfolg Ihres Newsletters. Bei der Auswahl eines geeigneten Systems, das in der Regel schon ab zehn Euro für einen einmaligen Newsletter-Versand einsetzbar ist, sollten Sie darauf achten, dass dieses CSA-zertifziert ist. Das bedeutet, dass der Anbieter des Systems bei den EMail-Providern als sicherer Absender bekannt ist und diese Ihre Newsletter zuverlässig in die Postfächer Ihrer Abonnenten weiterleiten. Eigene E-Mail-Lösungen oder solche, die in eine CRM-Software eingebunden sind, bieten dies in den meisten Fällen nicht. Probieren Sie es einfach einmal aus und verankern Sie Ihre Botschaft langfristig in den Köpfen Ihrer Zielgruppe. Ausnahmen vom Verbot von E-Mail-Werbung Laut § 7 Abs. 3 UWG gibt es auch einige Ausnahmen, die den Versand von E-MailWerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unter folgenden Voraussetzungen erlauben: Der Unternehmer hat die E-Mail-Adresse vom Kunden selbst im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten Die E-Mail-Adresse wird zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt (Unter ähnlichen Waren oder Dienstleistungen fallen nur solche Angebote, die dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen sollen.). Der Kunde hat einer Verwendung nicht widersprochen. Der Kunde wurde sowohl bei der Erhebung als auch bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen, also den Newsletter abbestellen kann und hierfür keine weiteren Kosten als nach Basistarifen anfallen. Wichtig hierbei ist, dass alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. 22 Checkliste: Rechtssichere E-Mail-Werbung und Newsletter Ist die separate Einwilligung für den Empfang elektronischer Post und die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von jedem einzelnen Empfänger vorhanden? Werden Newsletter-Themen und Versandfrequenz bei der Anmeldung angegeben? Gibt es einen Hinweis auf Abbestellmöglichkeit und Angaben zum Datenschutz? Weisen Sie auf Widerrufsmöglichkeiten und auf die Datenverarbeitung hin? Erfolgt die Einwilligung mit einem Double-Opt-In-Verfahren und wird die Bestätigungs-Mail wiederauffindbar gespeichert? Sind die Bestätigungs- und Aktivierungsmails frei von werblichen Inhalten? Ist eine anonyme Nutzung des Angebotes ohne Pflichtfelder außer der E-MailAdresse möglich? Ist eine einfache Abbestellmöglichkeit vorhanden? Ist die Anmeldung unabhängig von der Bestätigung Ihrer AGB oder von anderen Teilnahmebedingungen möglich? Sind die Anbieterangaben vollständig? (Name, Anschrift, Vertretungsberechtigter, EMail, Telefonnummer, Handelsregister und Steuernummer) Ist die Klickmessung anonymisiert? (Nutzungsprofile dürfen nicht mit EMailadressen zusammengeführt werden können) Schreiben Sie alle Adressen mindestens einmal innerhalb von 18 Monaten an, damit die Einwilligung nicht automatisch erlöscht? 23 6 WEBSITE-ERSTELLUNG Eine eigene Website ist heute für Unternehmen genauso wichtig wie ein Firmenschild an der Tür. Im Gegensatz zum Firmenschild können Sie auf der Website aber auch umfangreiche Informationen bereitstellen. Zudem ist eine Website interaktiv. Das heißt, Interessenten können sofort Anfragen tätigen oder im Falle eines Shops angebotene Waren und Dienstleistungen direkt kaufen. Das alles rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt aus. Eine Website ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie einige Qualitätskriterien erfüllt. Ansonsten kann sie sogar Schaden anrichten und zum Beispiel potenzielle Kunden abschrecken. Bevor sie Ihre eigene Seite erstellen, sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen stellen: Vorbereitung Was möchten Sie mit Ihrer Website erreichen? Wer ist Ihre Zielgruppe? Was suchen Ihre potenziellen Kunden? Wie präsentieren sich Ihre Wettbewerber im Netz? Muss die Seite häufig aktualisiert werden? Möchten Sie, dass Kunden auf Ihrer Seite direkt kaufen können? Welcher frei verfügbare Domain-Name entspricht dem Suchbedürfnis Ihrer Interessenten am besten? Möchten/Können Sie die Seite selbst erstellen/pflegen, oder wollen Sie lieber eine Agentur oder einen Programmierer beauftragen? Können multimediale Effekte Ihr Anliegen sinnvoll unterstützen? Welcher Provider ist der richtige für Ihre Anforderungen? Wie viel Budget steht zur Verfügung? Umsetzung und laufender Betrieb Wie wird sichergestellt, dass Besucher Ihrer Website sofort wissen, dass es sich um die Seite Ihrer Firma handelt? Mit welchen Schriften, Farben und Bildern sprechen Sie Ihre Zielgruppe am besten an? Wie muss die Navigation aufgebaut sein, damit die Interessenten einfach und ohne Umwege zum Ziel kommen? Ist das Kontaktformular einfach bedien- und erreichbar? 24 Auf welche externen Inhalte soll mit Links verwiesen werden? Wie kann sichergestellt werden, dass die Seite auf allen gängigen Browsern und Smartphones richtig dargestellt wird? Haben Sie die rechtlichen Anforderungen an eine Website erfüllt und gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt checken lassen? Wie soll man auf Ihre Seite aufmerksam werden? Gibt es einen Downloadbereich und eine Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden? Kommen die für Ihre Zielgruppe relevanten Suchbegriffe im Text Ihrer Webseite möglichst oft vor? Ist Ihre Seite effektiv gegen Hackerangriffe geschützt? Wer administriert Ihren Internetauftritt und wer kümmert sich um regelmäßige Updates des CMS-Systems und aller verwendeten Plug-ins? Haben Sie ein Analyse-Tool integriert, mit dem Sie feststellen können, von wem und wie häufig die Seite besucht wird? Interview mit Sebastian Tänzer Sebastian Tänzer ist Inhaber der Firma tänzermedien GmbH in Bonn. Tänzer hat sich auf die Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Webseiten auf Basis von WordPress spezialisiert. Daneben bietet er seinen Kunden auch Webhosting und Serveradminstration an. AGEV: Warum benötigt man heute eine Firmenwebsite? Sebastian Tänzer: Eine Präsenz im Netz gehört für Unternehmen zur MarketingGrundausstattung wie Visitenkarten und Briefpapier. Eine Webseite ist die erste Anlaufstelle für potenzielle Kunden, um sich bereits im Vorfeld einen Eindruck vom Unternehmen zu machen. Die Webseite liefert schnell und unkompliziert wichtige Informationen und Kontaktdaten. In Verbindung mit ausgewähltem Online-Marketing bietet die Unternehmenswebseite zudem gerade für klar definierte Produkte Ihres Unternehmens einen im Vergleich zur klassischen Printwerbung günstigen Vermarktungskanal mit guter Nachvollziehbarkeit des Erfolgs durch statistische Auswertungen. 25 AGEV: Was macht eine gute Firmenwebsite aus? Sebastian Tänzer: Eine gute Webseite – nicht nur Firmenwebseiten – liefern dem Besucher klar und übersichtlich schnell die Informationen, die er sucht. In den meisten Fällen sind dies Kontaktdaten, die an den üblichen Stellen für jedermann ohne viele Klicks auffindbar sein sollten. Firmenwebseiten sollten sich dabei auf die notwendigen Informationen über ihre Dienstleistungen und Produkte beschränken und den Besucher nicht mit komplizierten Inhalten überfordern. Hier gilt es gemeinsam mit einem erfahrenen Texter, einen guten Mittelweg zu finden. Ebenso wichtig ist die graphische Aufarbeitung der Inhalte durch eine passende Kombination mit individuellen Fotos und Bildmaterial. Hier gilt: Sparen Sie nicht am falschen Ende, und lassen Sie gute Fotos von einem professionellen Fotografen machen. Nur durch einen sympathischen und persönlichen Eindruck laden Sie zur Kontaktaufnahme ein. Wirkt die Seite lieblos gestaltetet, schreckt sie ab. AGEV: Warum werden immer mehr Firmenwebseiten mit WordPress erstellt? Sebastian Tänzer: WordPress – ursprünglich als reine Blogging-Software entwickelt – hat sich zu einem ausgereiften CMS entwickelt, das durch freie und kommerzielle „Plugins“ erweitert werden kann und darüber nahezu alle erdenklichen Einsatzbereiche im Web abdeckt. Neben der Möglichkeit der individuellen Gestaltung stehen im Netz zudem viele ebenso freie und kommerzielle fertige Layouts (sog. Themes) zur Verfügung, die dem Nutzer in wenigen Schritten die Einrichtung einer optisch ansprechenden Webseite ermöglichen. WordPress zeichnet sich durch eine einfach strukturierte Benutzeroberfläche aus und ermöglicht jedem Nutzer, ohne technische Kenntnisse, die Inhalte einer Webseite zu pflegen und erweitern. Ein weiterer großer Pluspunkt: WordPress-basierte Webseiten werden gerade bei Google gut platziert. Der „WordPress-Bonus“ aufgrund technisch guter Standards und durch Unterstützung von fertigen SEO-Plugins ermöglicht es auch Laien relativ leicht gute Positionen in Suchmaschinen zu erreichen. AGEV: Wie kommt man zu einer Website auf Basis von WordPress? Sebastian Tänzer: Grundsätzlich kann sich jeder WordPress herunterladen und auf einem geeigneten Webspace in Verbindung mit einer Datenbank installieren. Die Grundkonfiguration ist nicht schwer und auch die Installation von Erweiterungen oder Themes schaffen sogar Laien, wenn sie sich ein wenig in die Technik eingearbeitet haben. Allerdings gilt hier: Durch die Unmengen an Plugins und Themes im Netz ist es für den Laien oftmals nicht erkennbar, welche brauchbar sind oder eher ein Sicherheitsrisiko für die Seite. Eine Webseite in Verbindung mit einem Tool wie WordPress ist trotz hoher Sicherheitsstandards anfällig für Sicherheitslücken und kein Spielzeug. 26 AGEV: Worauf kommt es bei der technischen Umsetzung an? Sebastian Tänzer: Eine gute Webseite setzt auf aktuelle Webstandards wie HTML5, CSS3 und berücksichtigt dabei vor allem auch den „Mobile First“-Ansatz. Ein hoher Prozentsatz Ihrer Besucher im Netz kommt über mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets. Inhalte und Darstellung sollten sich daher nach dem genutzten Endgerät richten und automatisch anpassen. Bei der Erstellung eines Screendesigns für Ihre Webseite sollten Sie dabei auf veraltete Technologien wie Flash verzichten und der universelle Aspekt unterschiedlicher Zugangsplattformen für Webinhalte im Vordergrund stehen. AGEV: Wie kann man die eigene Firmenwebsite möglichst effektiv gegen Angriffe absichern? Sebastian Tänzer: PHP-basierte Webseiten auf WordPress-Basis sind grundsätzlich anfällig für Sicherheitslücken. Diese entstehen oftmals durch fehlerhafte Plug-ins und Themes. Sofern Sie auf freie oder kommerzielle Erweiterungen oder Themes für WordPress setzen, sollten Sie darauf achten, dass die Anbieter Support leisten und Plug-ins und Themes gepflegt werden und regelmäßige Updates erhalten. Das gilt natürlich auch für das WordPress-Grundsystem: Das Einspielen regelmäßiger Updates ist Pflicht und schließt Sicherheitslücken. Sie sollten zudem darauf achten, dass ihr Webhosting-Provider regelmäßig auch die auf dem Server eingesetzte Software (z.B. PHP und MySQL) aktualisiert. Unter Linux-basierten Servern mit dem Apache-Webserver gibt es die Möglichkeit, mittels der Apache-Erweiterung Mod-Security (www.modsecurity.org) auf oberster Ebene kritische und schädliche Anfragen und Zugriffe auf die Webseite zu blockieren. Das System erfordert allerdings eine komplexe Konfiguration und bietet sich nur für Profis mit entsprechenden technischen Grundkenntnissen an. Es gibt zudem mehrere teils kostenlose und kommerzielle „Sicherheits-Plugins“ wie „Better WP Security“, (https://wordpress.org/plugins/better-wp-security/), das das System auf anstehende Updates, Veränderungen am WordPress-System und dessen Dateien überwacht und den Administrator der Seite per E-Mail über wichtige Risiken informiert. „Hack-Versuche“ werden so meist schnell erkannt. Ähnliche Funktionen in Verbindung mit einer externen Überwachung bietet u.a. auch der Anbieter sucuri (www.sucuri.net) schon ab 10 Euro im Monat. tänzermedien GmbH Kekuléstr. 39 53115 Bonn E-Mail: [email protected] Internet: www.taenzer.me 27 Wie komme ich zur eigenen Website? Hosting Zuerst benötigen Sie mindestens einen Domain-Namen (z.B. www.spiegel-online.de oder www.meineseite.de), damit Ihre Seite im Internet überhaupt gefunden werden kann. Über die Seite www.denic.de können Sie überprüfen, ob Ihre Wunsch-Domain noch nicht vergeben ist. Angemeldet wird die Seite von einem Webhoster, der Ihnen dann auch den notwendigen Webspace zur Verfügung stellt, auf den Sie Ihre Seite laden und im Netz veröffentlichen können. Große Webhoster wie 1&1 oder Strato bieten den Domain-Namen zusammen mit dem Webspace im Paket. Zum Beispiel zehn Gigabyte Webspace und eine Domain bekommen sie ab 1,99 Euro im Monat. Bei kleineren Hostern können Sie oft auch ganz individuelle Angebote erhalten. Wichtig ist weniger der Preis als der Service, den der Hoster bietet. Große Hoster bieten in der Regel ausgereifte Standardfunktionen, sind aber für einen Massenbetrieb ausgerichtet. Für einfache Seiten reicht das aus. Komplexe und individuelle Anforderungen können oft von kleineren Anbietern besser erfüllt werden. Bei kleinen Anbietern kann es Ihnen allerdings eher passieren, dass die Firma pleite geht und nicht mehr zur Verfügung steht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Website zu erstellen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Wege: HTML-Programmierung Dazu benötigen Sie einen geeigneten HTML-Editor und ein FTP-Programm. Mit dem Editor erstellen Sie den HTML-Code, und mit dem FTP-Programm wird der Code auf Ihren Webspace hochgeladen. Für beide Zwecke finden sich im Internet kostenlose Programme wie die Editoren Phase-5, SuperHTML oder KompoZer und die FTP- 28 Programme filezilla oder ws-ftp. Bei kommerziellen Systemen wie Dreamweaver von Adobe oder Visual Studio von Microsoft wird die Seite beim Bearbeiten gleich so angezeigt, wie sie im Browser später aussehen wird (WYSIWYG). Außerdem gibt es für die Systeme viele brauchbare Vorlagen, die man nur an seine Bedürfnisse anzupassen braucht und die FTP-Funktion ist auch gleich integriert. Der Vorteil der HTML-Programmierung ist, dass es fast keine Gestaltungsgrenzen gibt. Der Nachteil ist allerdings, dass man ohne Programmierkenntnisse nicht wirklich weit kommt. Wer diesen Weg gehen möchte, kommt also um eine Einarbeitung in HTML, PHP und CSS nicht herum. Content Management Systeme und Blogsysteme Mit einem Content Management System (CMS) oder Blogsystem benötigt man tatsächlich keine Programmierkenntnisse. Einmal auf dem Server eingerichtet, kümmert sich das System um alles. Sie müssen sich lediglich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in der Administrationsoberfläche (auch Backend genannt) einloggen und können sofort anfangen, den Inhalt zu erstellen. Das funktioniert fast genauso leicht wie mit einer Textverarbeitung. Für gängige Systeme wie WordPress oder joomla gibt es außerdem für fast jeden Zweck kostenlose oder kostenpflichtige Layout-Themes, Addons, Plugins, Erweiterungen und Module, die den Funktionsumfang beträchtlich erweitern. Vorteile sind die geringen Anschaffungskosten, da die Systeme als open source im Internet kostenlos heruntergeladen werden können, sowie die einfache Erstellung und Bearbeitung des Inhalts. Nachteile sind die technisch nicht ganz einfache Hürde der Erstinstallation auf dem Webserver, die begrenzten Veränderungsmöglichkeiten beim einmal installierten Layout und mögliche Sicherheitslücken im Code, die von der open source-Gemeinde nicht immer ganz zeitnah geschlossen werden. Diesen Nachteil haben kommerzielle CMS-Systeme weniger. Baukastensysteme und Blogplattformen Für absolute Einsteiger sind Baukastensysteme und gehostete Blogplattformen eine gute Alternative. Hier benötigen Sie keinen eigenen Webserver und müssen auch nichts installieren. Sie loggen sich einfach ein, beantworten einige Fragen und können sofort den Inhalt erstellen. Die Kosten bewegen sich in einer Spanne von kostenlos bis zu 50 Euro im Monat oder etwas mehr für professionelle Systeme mit Webshops. Günstige Anbieter sind etwa jimdo, weebly oder wordpress.com. Aber auch die Massen-Hoster wie Strato oder 1&1 bieten solche Webbaukästen innerhalb bestimmter WebhostingPakete an. Der Vorteil sind auch hier die geringen Kosten und die noch geringeren Anforderungen an das Wissen der Benutzer. Zusätzlich brauchen Sie sich bei gehosteten Webbaukästen in der Regel weniger Gedanken über Sicherheit und 29 rechtliche Anforderungen zu machen, da dies weitgehend der Anbieter für Sie erledigt. Webbaukästen sind allerdings immer limitiert. Bei Layout-Anpassungen, Funktionsumfang und komplexeren Anforderungen stößt man schnell an die Grenzen des Systems. Checkliste: Sicherheit für Content Management Systeme (CMS) Durch das Einhalten folgender Grundregeln lassen sich Sicherheitsrisiken minimieren: Nutzen Sie starke Passwörter mit Sonderzeichen und Zahlen für den Zugriff auf das Content Management System (CMS) sowie den FTP-und Datenbank-Zugang zu Ihrem Server. Ändern Sie – wenn möglich – die Benutzernamen für Standardbenutzer wie „admin“ oder „user“ auf individuelle Benutzernamen. Halten Sie das CMS und die genutzten Erweiterungen aktuell. Überwachen Sie Ihre CMS-Installation mit speziellen Sicherheits-Tools auf Veränderungen. Beauftragen Sie im Zweifel immer einen Fachmann, der das eingesetzte System auf technischer Ebene im Detail kennt. 30 7 SUCHMASCHINEN-MARKETING In Deutschland werden rund 90 Prozent aller Suchanfragen im Internet bei Google eingegeben. Deshalb hängt die Sichtbarkeit im Internet heute fast ausschließlich an der Frage, ob die eigene Webseite bei Google gefunden wird. An einer Beschäftigung mit den Themen Suchmaschinen-Optimierung und Suchmaschinen- Marketing kommt also praktisch keiner mehr vorbei. Früher wurden Internetadressen meistens in das Adressfeld des Browsers eingetippt. Heute haben sich die meisten User dagegen daran gewöhnt, lieber nach einem ungefähr passenden Stichwort zu suchen. Diesen Begriff geben sie dann direkt in das Suchfeld von Google ein. Der Vorteil dabei ist, dass man sich so keine genauen Adressen merken muss. Der wichtigste Schritt der Suchmaschinen-Optimierung ist es deshalb, sich zu überlegen, nach welchen Stichwörtern die User am ehesten suchen. Google selbst gibt auf seiner AdWords-Seite mit einem Keyword-Planer Hilfestellung dazu. Um diesen zu nutzen, benötigen Sie allerdings ein kostenloses Benutzerkonto. Auf der Website www.ranking-check.de finden Sie eine nützliche Keyword-Datenbank, in der Sie Suchbegriffe einfach eingeben können. Die Seite zeigt dann das Suchvolumen, einen geschätzten Klickpreis sowie die Anzahl möglicher Konkurrenten für diesen Begriff an. Bessere Suchwörter Sehr spezielle Suchwörter wie etwa seltene Firmen- oder Eigennamen werden normalerweise problemlos gefunden, weil es diese Begriffe im Idealfall nur einmal gibt. Aber bei Begriffen wie „rechtsanwalt“ oder „versandapotheke“, unter denen viele Firmen gerne gefunden werden möchten, herrscht ein gnadenloser Wettbewerb um die ersten Plätze bei den Ergebnissen. Denn nur die Ergebnisse auf der ersten oder maximal zweiten Ergebnisseite haben eine reale Chance, auch angeklickt zu werden. Ein sprechender Domain-Name wie „rechtsanwalt-schmidt.de“ ist für die GoogleSuche sehr wichtig. Bei der Auswahl des Domainnamens sollte man deshalb gut überlegen, welchen Begriff die User am ehesten suchen. Das Problem ist nur, dass es in Deutschland viele Rechtsanwälte mit dem Namen „Schmidt“ gibt und die Domain „rechtsanwalt-schmidt.de“ von demjenigen belegt ist, der sich diese Domain zuerst gesichert hat. Zum Glück wissen das auch die meisten User und werden in diesem Fall so schlau sein, noch eine örtliche Angabe in das Suchfeld einzugeben, also etwa so „rechtsanwalt schmidt köln“. Deshalb sollten auf der Website dieses Rechtsanwaltes jene drei Begriffe schon auf der Homepage zu finden sein, damit 31 Google die Information in seinen Index aufnimmt. So besteht zumindest die Chance, schnell gefunden zu werden. Damit haben Sie aber noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Geheimnisvolle Google-Suche Google gibt zwar selbst Hinweise dazu, welche Faktoren bei der Positionierung im Google-Suchindex eine Rolle spielen, aber ganz lässt sich der Suchmaschinengigant nicht in die Karten schauen. Außerdem verändert er seine internen Suchmechanismen laufend. Denn nichts wäre für Google schlimmer, als wenn die Ergebnisse leicht manipuliert werden könnten. Denn Google lebt nahezu ausschließlich von den bezahlten Anzeigen, die mit Suchergebnissen ausgegeben werden. Aber nur wenn die eigentlichen Suchergebnisse für die User relevant sind, nutzen sie Google auch und nur dann bezahlen Firmen weiterhin für Anzeigen. Hätte man den Eindruck, dass die eigentlichen Suchergebnisse von Google letztlich werblich oder manipuliert sind, wäre das der Tod für das Geschäftsmodell. Vorsprung halten und ausbauen Die Suchmaschinenoptimierer befinden sich also in einem permanenten Wettlauf mit dem Suchalgorithmen von Google, die immer ausgefeilter werden. Die vielfältigen Optimierungsfaktoren reichen von technischen Eigenschaften wie zum Beispiel der Ladezeit der Seite über inhaltliche wie Aktualität und Relevanz bis hin zur externen Vernetzung der Seite mittels Verlinkungen mit anderen relevanten Seiten. Um all diese Faktoren im Blick zu behalten, ihr Zusammenspiel zu bewerten und zu schlussfolgern, was diese für die Positionierung einer Website im Google-Ranking bedeutet, kann man entweder einen Profi beauftragen oder ein sogenanntes SEOTool nutzen. Viele solcher Tools sind kostenlos und auf der Seite www.seo-united.de zu finden. Interview mit Kim Weinand Kein Besucher verirrt sich auf Ihre Webseite? Kim Weinand, Onlinemarketing-Experte, Dozent und Autor des Buches „Top Rankings bei Google und Co.“ ist vertraut mit dieser Problematik. Er erklärt, wie auch SEO-Einsteiger ihr Seiten-Ranking verbessern können. Weiteres zur Person finden Sie im Anschluss an das Interview. 32 AGEV: Im Grund kennt niemand die genaue Funktionsweise der Suchmaschine Google. Wie kann man dann überhaupt eine Website für Google optimieren? Kim Weinand: Das ist richtig, grundsätzlich sind die Bestandteile des Algorithmus nicht bekannt, aber Google gibt uns viele Hinweise. Denn auch der Suchmaschinenanbieter ist an hochwertigen Seiten interessiert, die eine Mindestanforderung an technische Basics erfüllen und einen hohen Nutzwert für die Interessenten haben. Eine wichtige Quelle für die Optimierung ist daher Google selbst. Auf der Seite https://support.google.com/webmasters/answer/35291?hl=de gibt Google Informationen zur Suchmaschinenoptimierung und bietet sogar einen „Starter Guide“ als PDF an (http://www.google.de/webmasters/docs/einfuehrung-insuchmaschinenoptimierung.pdf). Eine weitere Quelle ist die Seite „GoogleFreundliche Websites“ (https://support.google.com/webmasters/answer/40349?hl=de&ref_topic=3309300) Eine Website für Google optimieren heißt heute mehr denn je „Die Usability der Website erhöhen. Und das bedeutet, dass Sie auf einen hohen Nutzwert für Ihre Besucher achten sollten. AGEV: Hat man als kleine Firma ohne riesiges Marketingbudget heutzutage überhaupt eine Chance, in den Suchergebnissen auf die erste Ergebnisseite zu kommen? Kim Weinand: Ja, die Chance hat man definitiv, und in den meisten Fällen ist das ja auch der Fall. Google ist vor allem ein hoher Nutzwert für die User wichtig. Aus diesem Grund spielt Regionalität eine große Rolle. Egal ob Sie bei Google nach einem Friseur, einer Kfz-Werkstatt, einem Restaurant oder einem IT-Systemhaus recherchieren, sobald Sie den Begriff eintippen, wird Google Ihnen regionale Ergebnisse bevorzugt anzeigen. Für Dienstleistungsunternehmen und Handwerker ist es daher kein Problem, zu den richtigen Suchanfragen gefunden zu werden. Lediglich wenn Sie konkrete Produktangebote regional vermarkten, müssen lokale Unternehmen den Wettbewerb mit Internetshops und Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay aufnehmen. AGEV: Welche Punkte sollte man bei der Gestaltung der Seite unbedingt beachten, um leichter gefunden zu werden? Kim Weinand: Hierzu gibt uns Google ebenfalls eine Anleitung. Mit den Richtlinien für Webmaster (https://support.google.com/webmasters/answer/35769?hl=de) gibt Google Hinweise dazu, welche Maßnahmen Google beim Finden, Crawlen und Indexieren von Webseiten helfen. Es gibt sowohl technische als auch inhaltliche Maßnahmen, die das Finden erleichtern. 33 AGEV: Was sollte man auf keinen Fall tun? Kim Weinand: Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: „Erstellen Sie Seiten in erster Linie für Nutzer, nicht für Suchmaschinen.“ Was ich damit sagen möchte, Sie sollten sich nicht auf SEO fokussieren und dabei den Nutzer vergessen. Je besser der Nutzwert für die „realen“ Interessenten ist, desto besser wird Google auch Ihre Website bewerten. Sie sollten daher keine Maßnahmen ausführen, die keine Relevanz für Ihre Zielgruppe haben. In den Anfangszeiten des SEO konnte man versteckte Texte auf der Website platzieren oder ganze Artikel von anderen Portalen übernehmen, nur um die eigene Website „größer“ aussehen zu lassen. Diese Maßnahmen bringen heute nur noch negative Effekte und Google straft diese Tätigkeiten regelmäßig ab. Die Suchmaschine wurde in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt und Maßnahmen, die lediglich der Optimierung für Suchmaschinen dienen, werden weitestgehend automatisch erkannt. Wenn ein Fall fragwürdig erscheint, werden sogar manuelle Prüfungen durch Mitarbeiter des Anti-SpamTeams von Google eingeleitet. Wenn Sie sich kontinuierlich darüber informieren möchten, was positiv und was negativ ist, dann empfehle ich Ihnen den Blog von Matt Cutts. Er ist der Leiter des AntiSpam-Teams bei Google und veröffentlicht regelmäßig Videos zu Fragen rund um das Thema SEO in Verbindung mit Google. AGEV: Welche Rolle spielen externe Links und Verzeichnisse? Kim Weinand: Diese Frage ist „pauschal“ nicht ganz so leicht zu beantworten. Grundsätzlich sind qualitativ hochwertige Links wichtig für die Reputation einer Internetseite. Auch die Einträge in Branchenverzeichnissen und Unternehmenskatalogen sind wichtige Quellen, wenn Nutzer dort nach Ihrem Unternehmen und den Dienstleistungen, die Sie anbieten recherchieren. Seien Sie aber vorsichtig bei sogenannten „SEO-Unternehmen“, die Ihnen für wenige Euros die Einträge in tausenden von Katalogen anbieten. Achten Sie darauf, wo Ihr Unternehmen eingetragen wird. 34 AGEV: Lohnt es sich, über Google-Adwords Anzeigen zu schalten? Kim Weinand: Mit der richtigen Agentur: „Ja“, es lohnt sich. Grundsätzlich ist natürlich wichtig, dass es überhaupt eine Nachfrage zu Ihren Produkten und Dienstleistungen im Internet gibt. Aber Google AdWords ist ein sehr gutes Mittel, kostengünstig und zielgerichtet zu werben. Ich bin Google Partner und zertifizierter Adwords-Spezialist. Ich berate Unternehmen jetzt seit vielen Jahren und ich bin absolut überzeugt davon, dass man im Allgemeinen kaum ein anderes Werbemittel finden wird, mit dem man so zielgenau werben kann. Die Werbung bei der Suchmaschine wird genau dann eingeblendet, wenn ein potenzieller Interessent nach Ihren Produkten und Dienstleistungen sucht, und wenn er Ihre Anzeige nicht anklickt, dann kostet Sie die Werbung noch nicht einmal was. Es liegt also am Unternehmen selbst, wie zielgerichtet es werben möchte und bei welchen Suchanfragen seine Werbung dargestellt werden soll. Wichtig ist nur, die Kampagne auch kontinuierlich zu überwachen und das Kosten/Nutzen-Verhältnis ständig auszuwerten. So kann sich Google-AdWords langfristig lohnen. Natürlich kann man auch Branding-Ziele mit AdWords verfolgen und größere Werbekampagnen durchführen. Das sind ebenfalls sehr effektive und erfolgreiche Möglichkeiten von Google AdWords, aber gerade kleinen Unternehmen empfehle ich, erst einmal mit einer Kampagne im Suchnetzwerk von Google zu starten. AGEV: Was kann man außerhalb des Internets tun, um auf seine Seite aufmerksam zu machen? Kim Weinand: Auch hier gibt es viele Möglichkeiten, denn Online und Offline wächst immer weiter zusammen. In den letzten Jahren ist das „Mobile Surfen“ mit Smartphones und Tablets explodiert und viele Leute tragen das Internet in der Tasche mit sich herum. Ein Griff und aus dem Offline-Besuch im Cafe wird der Online-Besuch auf der Unternehmenswebsite. Um die Zielgruppe auf Ihr Internetportal aufmerksam zu machen, gibt es viele Möglichkeiten. Zur eigenen Internetpräsenz gehören alle Auftritte im Internet, so gehört auch die Facebook-Seite eines Unternehmens dazu. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Aufkleber platzieren: „Check-in auf Facebook“, dann werden die Besucher beim Check-in automatisch auf Ihre Facebook-Seite hingewiesen. Bieten Sie auf Ihrer Internetpräsenz einen Mehrwert für die Besucher an und weisen Sie in Ihren Printmedien (Flyer, Visitenkarte, Produktkatalog, etc.) darauf hin. Als ITSystemhaus können Sie „HowTo-Videos“ erstellen und Ihre Kunden darauf hinweisen. Auch ein FAQ-Bereich kann Ihnen Zugriffe bringen. 35 Beispielsweise können Sie als IT-Dienstleister in einem FAQ-Bereich Anleitungen ablegen, wie ein IMAP-eMail-Konto auf iPhone, Android, Mac, in Outlook oder sonst wo eingerichtet wird. Danach können Sie sowohl offline als auch online auf Ihr kostenloses Angebot verweisen. Wichtig ist weniger, was sie „offline“ machen können, sondern viel mehr, was Sie den Besuchern an Mehrwert bieten werden. Wenn Sie gute Inhalte anbieten, dann wird sich das rumsprechen – sowohl online als auch offline! Über Kim Weinand Kim Weinand ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich tätig. Er ist diplomierter ITReferent und geprüfter EDV-Sachverständiger. Als geschäftsführender Gesellschafter leitete er bis Mitte 2013 bei der ITworks Systemhaus GmbH den Bereich Internet-Services und Internet-Marketing. An der IHK Koblenz hat er als Trainer für den Zertifizierungslehrgang „OnlineMarketing-Professional“ referiert und die Ausbildungsabschnitte Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEM) und Social Media Marketing (SMM) geleitet. 2013 wurde sein Buch „Top Rankings bei Google und Co.“ beim Galileo-Verlag veröffentlicht. Heute ist Kim Weinand als Google-Partner, Online-Marketing-Manager und zertifizierter Google AdWords-Spezialist tätig. Er arbeitet als Dozent und Unternehmensberater für eCommerce und Online-Marketing. Er referiert an weiteren IHKs und Bildungseinrichtungen zum Thema Online-Marketing und Social-MediaMarketing. Weitere Informationen finden Sie auf seiner Internetseite: www.kimweinand.de Interview mit SISTRIX Eines der vielen Tools aus dem SEO-Markt ist die SISTRIX Toolbox, die vielfach als bestes SEO-Tool ausgezeichnet wurde. Denn sie präsentiert alle wichtigen SEOKennzahlen auf einen Blick. Ein Grund für uns, mit SISTRIX ins Gespräch zu kommen. 36 AGEV: Was genau ist die SISTRIX-Toolbox? SISTRIX: Die Toolbox ist vor über 5 Jahren entstanden, weil wir alle relevanten Kennzahlen, die man für die Suchmaschinenoptimierung benötigt, unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen wollten. Man gibt einfach eine Domain ein und erhält dann alle Daten zu der Domain auf einen Blick. Bei Bedarf kann man sich immer tiefer in die Details klicken bis hin zu den Daten für ein bestimmtes Verzeichnis oder sogar zu einer einzelnen URL. So wird SEO transparent, und der Erfolg lässt sich gezielt steuern. Zu den analysierten Daten gehören insbesondere die Rankings bei Google und die Backlinks der Domain. Der Optimizer führt zudem eine On-Page-Analyse der Website durch und crawlt dafür bis zu 100.000 Seiten einer Domain. Der Nutzer erhält dann regelmäßig übersichtliche Analysen über gefundene SEO-Fehler und konkrete Tipps für bessere Rankings. Um die Daten für jede relevante Domain automatisch bereitzustellen, crawlen wir automatisch die Rankings bei Google zu über 16 Mio. Keywords alleine für den Suchmarkt in Deutschland und analysieren monatlich über 100 Milliarden Links. Darüber hinaus können die Nutzer für individuelle Analysen eigene Projekte anlegen. So kann man beispielsweise nach Belieben eigene Keyword-Sets erstellen, die Rankings lokal für eine bestimmte Stadt abfragen lassen oder auch die Rankings für die mobile Suche tracken lassen. Die Daten ergänzen wir noch mit zugekauften Datenbanken. Alle Quellen und Funktionen zu nennen, würde hier den Rahmen des Interviews sprengen. AGEV: Für wen eignet sich die Toolbox? SISTRIX: Die Toolbox eigener sich für jedes Unternehmen, das mehr kostenlose Besucher über Google für seine Website gewinnen will. Die Nutzer sparen sehr viel Zeit, die sie aufwenden müssten, wenn sie die Daten selbst sammeln und analysieren wollten. Zudem stellen wir auch die ganzen Daten aus den vergangenen 5 Jahren zur Verfügung. Diese Daten lassen sich im Nachhinein nicht mehr erheben, sind aber sehr wichtig, um die Entwicklung einer Domain zu beurteilen. So tragen wir z.B. alle offiziellen Google-Updates in die Toolbox ein, und man kann erkennen, ob eine Domain in der Vergangenheit beispielsweise von einem Panda- oder PenguinUpdate betroffen war. 37 Ebenso lässt sich die Toolbox für Wettbewerbsanalysen verwenden. Man erkennt, welche Domain in einem beliebigen Segment die höchste Sichtbarkeit bei Google hat, zu welchen Keywords sie Rankings besitzt und mit welchen Kennzahlen dieser Erfolg erreicht wurde. Dazu gehören z.B. die Anzahl indexierter Seiten, die Information, welche Inhalte die meiste Sichtbarkeit erzeugen, die Anzahl versinkender Domains und eine Liste der einzelnen Links. Diese Kennzahlen kann man dann als Blaupause für den eigenen SEO-Erfolg verwenden. AGEV: Haben Sie auch ein Angebot für kleine Firmen mit geringem Budget? SISTRIX: Die SISTRIX Toolbox ist modular aufgebaut, so dass man nur für das bezahlen muss, was man auch tatsächlich benötigt. Daher gibt es die Toolbox bereits ab 100 Euro pro Monat. Für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für private Website-Betreiber oder Blogger, die sich erst einmal an das Thema SEO herantasten wollen, bieten wir zudem das kostenlose SEO-Tool SISTRIX Smart an. Dabei enthält Sistrix Smart viele bewährte Funktionen der mehrfach ausgezeichneten Sistrix Toolbox und ist das erste kostenlose SEO-Profi-Tool mit Websitecheck überhaupt. Checkliste:Suchmaschinen Marketing (von Sandro Brengelmann) Stichworte Erarbeiten Sie sich eine Liste mit möglichst nicht mehr als zehn Begriffen (Keywords), die Ihr Angebot darstellen. Unter welchen Begriffen möchten Sie in Suchmaschinen gefunden werden? Content Schreiben Sie gute Texte und setzen Sie passende Bilder, Videos, Downloads, etc. ein. Auf einer interessanten Seite mit informativen Bildern und Videos bleiben Sie auch gerne, oder? Das wissen auch die Suchmaschinen. Technik Sorgen Sie dafür, dass Ihre Website schnell lädt und wenig technische Fehler enthält. Suchmaschinen bevorzugen Seiten mit kürzerer Ladezeit, denn Besucher warten erfahrungsgemäß nicht gerne auf den Inhalt. Verweise Bitten Sie geeignete Websites, einen Verweis (Link) auf Ihre Internetpräsenz zu setzen. Nicht nur auf die Startseite, gerne auch auf wichtige Unterseiten. So sehen Suchmaschinen, dass Ihre Website von anderen als relevant betrachtet wird. Social Media Seien Sie präsent in den sozialen Medien. Wenn Sie dort an Wichtigkeit gewinnen, helfen Sie auch Ihrer Suchmaschinenplatzierung. Die bewerten den sozialen Faktor immer stärker. 38 Titel Der Seitentitel (Title-Tag) sollte den Inhalt jeder einzelnen Seite individuell darstellen. Im Suchergebnis wird er als blaue Überschrift angezeigt. Er ist also das erste, was Suchende von Ihnen zu sehen bekommen. Beschreibung Auch die Beschreibung (Meta Description) muss individuell für jede Unterseite erstellt werden. Hier dürfen Sie aber etwas ausführlicher werden. Achten Sie darauf, Ihre Stichworte einzubinden. Überschriften Überschriften (H-Tags) strukturieren den Inhalt Ihrer Seiten. Der ersten (H1) und zweiten (H2) Überschrift messen Suchmaschinen eine große Bedeutung bei. Setzen Sie – wenn es passt – gerne auch Ihre Stichworte ein. Navigation Eine sinnvolle Navigation in Textform erleichtert nicht nur Besuchern das Auffinden interessanter Seiten Ihrer Internetpräsenz. Auch Suchmaschinen können Ihre Seiten so schneller und besser indexieren. Sitemap Auch ein Plan Ihrer Website-Struktur (Sitemap) hilft sowohl Besuchern als auch Suchmaschinen. Selbstverständlich sollte dieser Plan stets aktuell gehalten werden, damit sich niemand verirrt. Aktualisieren Wie ein Ladengeschäft sollte auch Ihre Website immer wieder aktualisiert werden. Dabei ist die Optik weniger gemeint als der Inhalt. Durch ein Weblog (Blog) schaffen Sie die Möglichkeit, schnell und einfach neue Inhalte zu veröffentlichen. Optimieren Kontrollieren Sie fortlaufend mithilfe von Analyse-Tools (z. B. Google Analytics), wie sich der Besucherstrom verhält und woher Besucher kommen. So können Sie eine Veränderung Ihrer Suchmaschinenplatzierungen entdecken und darauf reagieren. Sandro Brengelmann Sandro Brengelmann arbeitet seit 1999 als freier Dienstleister für Suchmaschinenmarketing und Social Media. Zu seinen Kunden gehören KMU, Dienstleister und Freiberufler ebenso wie international aufgestellte Unternehmen und Agenturen. Außerdem hält er Seminare und Workshops in den Bereichen Suchmaschinenwerbung (Google AdWords) sowie Social Media Marketing. Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website www.brengelmann.com 39 8 SOCIAL-MEDIA-MARKETING Soziale Medien wie Twitter oder Facebook sind im Prinzip nichts anderes als die gute alte Mundzu-Mund-Propaganda nur mit modernen und sehr mächtigen Mitteln. Deshalb ist es auch nicht möglich, sich diesen Medien zu entziehen. Wer nicht selbst dort präsent ist, kann nicht verhindern, dass Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter auf solchen Plattformen über ihn reden. Im besten Fall erhält man Lob oder sogenannte „Likes“, also letztlich Sympathiebekundungen, im schlechtesten Fall erntet man Kundenbeschwerden oder gar einen schwer zu stoppenden „Shit-Storm“, also eine Welle von negativen Äußerungen. Wer sich aktiv in diese Medien begibt, der hat auf jeden Fall die Chance, die Kommunikation mitzugestalten. Allerdings unterschätzen viele den Aufwand. Zwar ist es sehr viel einfacher und kostengünstiger, eine Facebook-Unternehmensseite als eine eigene Website zu erstellen, aber die permanente Pflege und Erstellung von Inhalten kostet viel Zeit und fordert ein gewisses Maß an Kreativität. Daran scheitern gerade viele kleine Firmen. Wer sich darauf einlässt, sollte also entweder viel Spaß an der Sache mitbringen oder die Arbeit von Profis machen lassen. Speziell Facebook ist heute als weltweit größtes soziales Netzwerk aber auch eine hervorragende Werbeplattform, die in bestimmten Bereichen selbst Google den Rang abläuft. So ist es zum Beispiel sehr effektiv, auf Facebook Werbung für interessante Events zu schalten. Im Marketing-Mix ist Facebook-Werbung insbesondere auch immer dann mit zu berücksichtigen, wenn eine junge, gebildete Zielgruppe erreicht werden soll. Da die meisten Nutzer trotz der ständigen Datenskandale immer noch sehr bereitwillig sehr viele persönliche Daten über diese Plattform mit anderen teilen, weiß Facebook mehr über seine Nutzer als jedes andere Internetunternehmen und kann deshalb Menschen sehr gezielt mit Werbung ansprechen. Man kann darin einen Verlust des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre sehen – es hat aber auch positive Seiten. Denn im Vergleich zur einseitigen Werbung in den traditionellen Medien wie TV oder Zeitungen, die meist auch alles andere als zielgenau ist, gibt es den Rückkanal. Das heißt, dass falsche Versprechen oder inkorrektes Verhalten schnell zum Bumerang werden können. Das 40 gilt auch für Facebook selbst. Würden die Nutzer den Eindruck gewinnen, dass sie ausgenutzt werden, dann könnten diese Nutzer Facebook sehr schnell den Rücken kehren. Wer immer erfolgreiches Social-Media-Marketing betreiben möchte, für den gelten deshalb folgende Grundprinzipien: Ehrlichkeit und Authentizität Offenheit und Transparenz Dialog statt Monolog Gleichberechtigte Kommunikation auf Augenhöhe Relevanz für die jeweilige Zielgruppe/-person Kontinuität und Nachhaltigkeit Man braucht nur einen Abend auf einem Privatsender beliebige Fernsehspots zu verfolgen und sieht, dass sie nahezu keines dieser Kriterien beachten. Das fällt nicht sofort auf, weil kaum jemand direkt auf den Spot reagieren kann. Denn wer ruft schon beim Sender an oder schreibt der Firma einen Brief? Kunden können zwar auch „mit den Füßen“ im Geschäft abstimmen und ein Produkt nicht kaufen, aber das ist ein mühsamer und langwieriger Prozess. In den sozialen Medien dagegen kommt die Reaktion auf einen Beitrag in der Regel sofort. Die Nutzer sozialer Medien haben also mehr Möglichkeiten, ihre Zustimmung oder ihr Missfallen zu äußern und haben damit auch mehr Macht. Denn der Nutzer ist jetzt nicht mehr nur passiver Konsument vorgefertigter Inhalte, sondern produziert selber Inhalte. Damit verschiebt sich das Machtgefüge ein Stück weit von wenigen Inhalte- und Meinungsproduzenten hin zur Masse. Für Unternehmen bieten die sozialen Medien also neue Chancen – aber auch neue Risiken. Die neue Schnelligkeit Chance und Risiko sind zum Beispiel die rasende Schnelligkeit, mit der sich Nachrichten mittlerweile über Kanäle wie Twitter oder Facebook verbreiten. Inzwischen kann jeder Mensch, der ein Handy mit Kamera und Internetzugang besitzt, in wenigen Sekunden Nachrichten und Bilder im Netz veröffentlichen. Twitter ist somit eine riesige Nachrichtenagentur, zu deren Korrespondentennetz tausende Menschen rund um den Erdball gehören und die praktisch in Echtzeit von überall aus berichten. Aus Unternehmenssicht gilt das für nützliche Nachrichten genauso wie für schädliche. Nicht umsonst verbieten viele Firmen ihren Mitarbeitern mittlerweile, bei wichtigen Besprechungen Smartphones mit in den Sitzungsraum zu nehmen. Denn sonst könnte das Ergebnis schon im Internet stehen, bevor die Sitzung beendet ist. Am Beginn der Nachrichtenpyramide stehen somit heute immer häufiger Twitter- 41 Feeds. Danach übernehmen Blogger, Facebook-Nutzer sowie die Nutzer von anderen Internetforen die Nachricht. Dann nehmen die Newsseiten traditioneller Medien wie Spiegel Online die Nachricht auf. Erst danach kommt sie ins Radio und in die Tagesschau am Abend. Medien, die uns früher schnell vorkamen, sind gegen Twitter eine lahme Ente. Die neue Multimedialiät Eine weitere Veränderung ist die Tatsache, dass es heute fast zu jeder Nachricht immer auch ein Bild oder einen Film gibt. Früher war das Medium Film aus Kostengründen nur den ganz großen Nachrichten vorbehalten. Seit es MediaSharing-Plattformen wie YouTube und Handykameras gibt, ist auch das keine Kostenfrage mehr. Längst haben die großen Unternehmen YouTube als kostengünstiges Marketinginstrument erkannt. Deshalb gibt es heute wohl keinen Werbespot mehr, der nicht automatisch rund um die Uhr auch auf YouTube zu sehen ist. Es kommt noch nicht mal auf eine perfekte technische Umsetzung an. Viele YouTubeVideos, die von tausenden Usern angeklickt werden, sind alles andere als technisch perfekt produziert. Gerade für kleinere Firmen steckt hier ein großes Potenzial. Denn mit kleinen, preiswert produzierten Videos kann man im Idealfall ein großes Publikum erreichen. Die Filme müssen auch nicht vom Unternehmen selbst kommen, sondern werden oftmals von den Fans der Produkte selbst erstellt und hochgeladen. Das kann natürlich auch ins Auge gehen, wenn Beiträge negativ sind oder die Community eine Firma dabei „erwischt“, mit falschen Karten zu spielen. Strategie für kleine Unternehmen Richtig eingesetzt sind die sozialen Medien ein sehr mächtiges und gleichzeitig kostengünstiges Instrument, um einen direkten Kontakt zu bestehenden Kunden zu pflegen und neue Kontakte zu potenziellen Kunden aufzubauen. Firmen können zum Beispiel über ein Corporate Blog, über eine Facebookseite oder über Xing regelmäßig Neuigkeiten zu ihren Produkten anbieten, Serviceunterstützung geben, zu Veranstaltungen einladen, etc. Gerade kleine Unternehmen können so mit 42 vergleichsweise geringem Aufwand ein positives Image bei den relevanten Zielgruppen aufbauen. Noch schneller allerdings können sie ihre Reputation beschädigen. Wenn man nicht selbst schon sehr viel Erfahrung mit diesen Medien hat, ist die Beratung durch einen Profi ratsam. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Punkte, die Ihnen als erste Orientierung beim Start in die sozialen Medien helfen können: Monitoring Wer an sozialen Netzwerken teilnehmen möchte, dem muss klar sein, dass es dabei um gegenseitige Kommunikation geht und nicht um eine Einbahnstraße. Auch wenn es ungewohnt ist: Sie müssen erst einmal zuhören, statt sofort anzufangen zu dozieren. Nur so lassen sich die relevanten Themen erkennen, die Ihre Zielgruppen letztlich interessieren. Für diesen Zweck gibt es verschiedene Monitoring-Tools wie den kostenlosen Alert-Dienst von Google oder professionelle Lösungen wie brandwatch oder infospeed, mit deren Hilfe Sie rund um Uhr alle möglichen Plattformen und Foren beobachten und nach relevanten Kriterien analysieren können. Damit haben Sie ein hervorragendes Instrument, um rechtzeitig Krisen zu erkennen, Meinungsführer zu identifizieren, Kundenideen zu nutzen und die Konkurrenz zu beobachten. Mit den Erkenntnissen lassen sich Ihre Beiträge genau an die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppen anpassen. So laufen Sie nicht Gefahr, den falschen Ton zu wählen und nur Kritik oder bestenfalls Schweigen als Reaktion zu erhalten. Integration Nutzen Sie am besten nicht Ihre Firmenwebsite als Mittelpunkt Ihrer Social MediaAktivitäten, sondern besser ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes Firmen-Blog. Das hat zum einen den Vorteil, dass Suchmaschinen wie Google eher Blogs bei den Suchergebnissen bevorzugen. Zum anderen lässt sich ein Blog viel leichter mit andern Medien wie Twitter oder Facebook vernetzen. So können Sie über das Blog steuern, wo Ihre Beiträge sonst noch erscheinen sollen und müssen nicht jede Plattform immer wieder neu befüllen. 43 Authentizität Manche Firmen versuchen, mit Fake-Beiträgen ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in Bewertungsportalen oder Foren über den grünen Klee zu loben. Der Schuss geht aber oft nach hinten los, weil solche Beiträge nicht authentisch wirken. Am besten ist es, wenn Ihre Mitarbeiter oder ab und an auch Sie selbst als Firmenleiter Beiträge einstellen. Blogs und Podcast leben davon, dass reale Menschen ihre Sicht der Dinge darstellen. Deshalb müssen Sie bereit sein, sich mit den Menschen auch wirklich auseinanderzusetzen. Nur so erlangen Sie langfristig Glaubwürdigkeit und erreichen, dass auch andere positiv über Sie reden. Respekt Engagement in sozialen Medien verlangt gegenseitigen Respekt. Sie begegnen auf Facebook Ihren Fans am besten auf Augenhöhe. Verbreiten Sie keine Schleichwerbung und üben Sie keine Zensur, das kommt ganz schlecht an. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter gut erreichbar und immer höflich und hilfsbereit sind, wenn Sie sich in Ihrem Auftrag auf sozialen Plattformen bewegen. Aktualität/Kontinuität Mit dem Launch eines optisch schönen Blogs oder einer Facebook-Seite allein ist es nicht getan. Wenn Sie einmal angefangen haben, müssen Sie kontinuierlich dabeibleiben. Es geht nicht darum nur zu reagieren, sondern auch aktiv an Diskussionen teilzunehmen und dabei positive Akzente zu setzen. Dazu müssen Sie Ihre Mitarbeiter permanent schulen und Richtlinien für den Umgang mit den sozialen Medien erlassen. 44 Interview mit Klaus Eck Klaus Eck ist erfolgreicher PR-Blogger und Kommunikationsberater, der sich auf die Themen Corporate Blogs, Social Media Marketing sowie Online Reputation Management spezialisiert hat. Orientierung rund um Social Media bietet Eck in seinen veröffentlichten Fachbüchern sowie im persönlichen Beratungsgespräch in seinen Büroräumen der „Eck Kommunikation“ an. AGEV: Wie verändern soziale Medien die Unternehmenskommunikation? Klaus Eck: Wir leben in einer Transparenzgesellschaft. Jede Kundenkritik findet heute ihren direkten Weg in die Öffentlichkeit, weil viele Onliner die Leistungen und Produkte eines Unternehmens in Bewertungsportalen wie Ciao, Qype, Dooyo oder in ihren Blogs bewerten. Das wirkt alles auf die Online-Reputation einer Unternehmensmarke ein. Aus diesem Grunde muss sich die PR auch mit der Meinung der Kunden in Social Media auseinandersetzen und versuchen, darauf einzuwirken. AGEV: Lohnt sich der Einsatz von Facebook, Twitter und Co. auch für kleine Firmen und wenn ja in welchen Unternehmensbereichen? Klaus Eck: Letztlich kann jedes Unternehmen, das den Kundenkontakt sucht, auf Social Media setzen. Allerdings müssen kleine Firmen längst nicht denselben Aufwand wie Konzerne betreiben. Schöne Beispiele sind die Volksbank Bühl und die Kelterei Walther, die jeweils mit eigenen Social-Media-Aktivitäten (Corporate Blogs, Facebook, Twitter) ihre Markenbekanntheit enorm steigern konnten. AGEV: Welche Gefahren drohen und wie können speziell kleine Firmen und Einzelunternehmer, die sich oftmals keine teuren Agenturen leisten können, negative Effekte vermeiden? Klaus Eck: Die größte Gefahr besteht darin, dass es keine Kunden gibt, die sich kritisch mit einer Marke auseinandersetzen. Der ideale Verteidigungsschild basiert auf Mitarbeiter, die mit ihrem Namen für Glaubwürdigkeit und Vertrauen sorgen und sich persönlich im Netz für die Unternehmensthemen engagieren. Während abstrakte Unternehmen viel Kritik anlocken, werden Menschen nur selten massiv angegriffen. Diese können durch ihre persönliche Kommunikation und Empathie viele Krisensituationen deeskalieren. AGEV: Wie hoch sind die Kosten insbesondere im Vergleich zu klassischen Marketingmaßnahmen? Klaus Eck: Die Preise sind sehr stark abhängig von den konkreten Leistungen. In jedem Falle benötigt man anfangs eine grafische und technische Realisierung eines 45 Corporate Blogs, eines Facebook-Auftritts und eines Twitter-Accounts. Zwar kann man das theoretisch auch alles selbst machen, aber das ist nicht zu empfehlen. Denn erstens kostet das viel Zeit und zweitens soll das Ergebnis ja professionell aussehen. Für die Beratung und Realisierung eines kompletten Auftritts auf diesen verschiedenen Plattformen sollten Unternehmen deshalb insgesamt schon ein fünfstelliges Budget einkalkulieren. AGEV: Welche rechtlichen Konsequenzen müssen Unternehmen beachten, also zum Beispiel beim Thema Datenschutz? Klaus Eck: Wer in Social Media aktiv ist, muss dazu Datenschutzrichtlinien veröffentlichen. Idealerweise sollte man seine Mitarbeiter schulen, damit niemand auf die Idee kommt, für das eigene Unternehmen Krisen-PR auf Facebook zu machen, obwohl es dafür Profis gibt. Wir empfehlen dazu, den eigenen Mitarbeitern eine Art Social Media Führerschein anzubieten, damit diese sich sicher im Netz fühlen. Viele Unternehmen führen dazu auch Social Media Guidelines ein, die diese zur bewussten Nutzung von Social Media ermutigen. AGEV: In welchen Plattformen müssen Unternehmen heute unbedingt präsent sein? Klaus Eck: Auf Facebook kann man auch als kleines Unternehmen sehr schnell aktiv werden und erste Erfahrungen sammeln. Allerdings sollte die jeweilige Zielgruppe dort auch erreichbar sein. Twitter ist gut, wenn Sie darüber Multiplikatoren wie Journalisten erreichen wollen. Ideal ist für die meisten – auch im B2B-Bereich – der Einsatz eines Corporate Blogs, weil sich darüber enorme Suchmaschinen-Effekte erzielen und die eigene Markenwahrnehmung sehr gut steigern lässt. Voraussetzung dafür sind gute inhaltliche und strategische Konzepte. AGEV:In welche Richtung entwickelt sich Ihrer Meinung nach das Internet in den nächsten Jahren weiter und welche Konsequenzen hat das für Unternehmen? Klaus Eck: Bislang sind vor allem Marketing und PR sowie in Ansätzen auch der Bereich HR die Treiber von Social Media im Unternehmen. Doch künftig wird der Bereich Kundenservice sehr viel wichtiger, weil darüber die Effizienz des Kundenkontaktes verbessert wird. Eck Consulting Group Elsenheimerstraße 57 80687 München E-Mail: [email protected] Internet: www.eck-consulting-group.de 46 Tipps für eine Social Media Guideline für Mitarbeiter Erkennbar sein Verstecken Sie sich nicht hinter einer falschen Identität. Treten Sie immer als Angehöriger Ihres Unternehmens auf, wenn Sie sich in dessen Auftrag in sozialen Medien äußern. Trennen Sie Geschäftliches grundsätzlich von Privatem, das gilt auch für Profile in sozialen Medien. Verständlich sein Bringen Sie Ihr Fachwissen ein, aber vermeiden Sie Fachchinesisch, das niemand versteht. Achten Sie auf Rechtschreibung und Grammatik. Versuchen Sie komplizierte Sachverhalte prägnant und kurz darzustellen und nicht auszuschweifen. Authentisch sein Versuchen Sie sich auf Ihre Kompetenzen zu beschränken. Zu Themen, die außerhalb Ihres Kompetenzbereiches liegen, sollten Sie keine Stellung beziehen. Schnell sein Reagieren Sie nach Möglichkeit immer zügig und lassen Sie Fragen nicht zu lange unbeantwortet. Nett sein Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und bleiben Sie immer sachlich und höflich. Äußern Sie sich nie schlecht über Ihren Arbeitgeber, Mitarbeiter oder Kunden. Offen sein Versuchen Sie nicht, unliebsame Beiträge zu löschen oder zu verbieten. Nur wenn Beiträge eindeutig beleidigend sind oder gezielt diskreditierend, kann eine Diskussion auch abgebrochen werden. Wenn Sie einen Fehler machen, geben Sie das offen zu und korrigieren Sie die Aussage in einem neuen Beitrag, so dass dies jeder nachvollziehen kann. Verwenden Sie nur Text-, Bild- und Videomaterial, dass Sie auch wirklich verwenden dürfen. Im Zweifelsfall veröffentlichen Sie das Material nicht, bis die Rechtslage geklärt werden kann. Verwenden Sie auch Zitate anderer Personen nur mit deren Erlaubnis. 47 Die wichtigsten sozialen Plattformen und Tools: Soziale Netzwerke Mediasharing-Plattformen Microblogging Blogsysteme Blog Suchmaschinen Social Bookmarks RSS-Feedreader und Nwes-Aggregatoren RSS-Verzeichnisse Social News Bewertungsportale Blogs und Magazine zum Thema Social Media Monitoring Systeme Facebook, Xing, LinkedIn, Google+, VZNetzwerke, Wer-kennt-wen?, StayFriends, Lokalisten YouTube, clipfish, myspace, Myvideo, sevenload, vimeo, Flickr, fotocommunity, Picasa-Webalben Twitter, Tumblr, Facebook, Google+ WordPress, Drupal, Movable Type gehostet: WordPress.com, Blogger.com, blog.de, identi.ca Technorati Search, Google Blogs, blogg.de Delicious, Digg, LinkARENA, Yahoo Bookmarks, favoriten.de feedly, FeedDemon, FeedReader, flipboard, taptu, rivva, pulse, zite RSS-Verzeichnis.net, RSS-Verzeichnis.de Wikio, Yigg, Webnews, ShortNews, Newsvine, search.twitter.com, BuzzFeed, 10000flies amazon, guenstiger, ciao, dooyoo, Qype, Spickmich, Arzt-Auskunft, jameda, Holidaycheck mashable.com, socialmedia-blog.de, The Social Media Marketing Blog Google Alerts, Yahoo!Pipes, bc.lab, BuzzRank, infospeed, brandwatch, Landau Media, Net Monitor, Twingly, Traktur, Scout Labs, netvibes Die rechtlichen Fallstricke in sozialen Medien Von Christian Solmecke, Rechtsanwalt in der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln Urheber- und Bildrechte Neben Urheberrechtsverletzungen gehören Verletzungen des Rechts am eigenen Bild wohl zu den häufigsten Rechtsverstößen in sozialen Netzen. Werden Bilder ohne Einwilligung des Fotografen veröffentlicht, droht eine Abmahnung 48 und gegebenenfalls die Zahlung von Schadensersatz. Auch der Abgebildete muss grundsätzlich keine Veröffentlichung seines eigenen Bildes ohne seine Einwilligung dulden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ist der Abgebildete nicht eindeutig erkennbar, ist eine Einwilligung entbehrlich. Aber Achtung: Auch äußere Umstände der Veröffentlichung, zum Beispiel eine Bildunterschrift, können zu einer Erkennbarkeit führen. Entbehrlich ist die Einwilligung auch, wenn das Bild eine öffentliche Versammlung zeigt und keine berechtigten Interessen der Abgebildeten der Veröffentlichung entgegenstehen. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Allerdings genügt es nicht, wenn der Abgebildete bloß das Anfertigen der Aufnahme duldet, da hierin noch keine Einwilligung zur Veröffentlichung im Internet gesehen werden kann. Impressumspflichten Eine Impressumspflicht besteht grundsätzlich auch bei der Nutzung sozialer Medien. Die Vorgaben einer Impressumspflicht variieren, je nachdem welche Informationen man über seine Webseite oder Profile verbreitet. Ein rechtskonformes Impressum setzt aber nicht nur voraus, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind, sondern auch, dass diese Informationen schnell zugänglich sind. Der Bundesgerichtshof erkennt eine Erreichbarkeit des Impressums über höchstens zwei Klicks für ausreichend an. Apps sind im Übrigen nicht von der Impressumspflicht ausgenommen. Datenschutz und der „Like-Button“ Die Verknüpfung der eigenen Webseite mit einem sogenannten „Like-Button“ ist datenschutzrechtlich problematisch. Über den „Like-Button“ werden ohne die benötigte Einwilligung des Nutzers personenbezogene Daten automatisch erhoben und an die Plattformbetreiber übermittelt. Wie genau die Unternehmen die Daten anschließend verwerten, ist unbekannt. Webseiten-Betreiber sollten daher in den Datenschutzhinweisen eine Erläuterung zu der Verwendung des Social-Plug-ins aufnehmen und sich so eine Einwilligung des Nutzers einholen. Es empfiehlt sich die sogenannte 2-Klick-Lösung anzuwenden, bei der erst nach Zustimmung des Nutzers zu den Datenschutzhinweisen der eigentliche Button auf der besuchten Webseite nachgeladen wird. Social Media Marketing: Schleichwerbung Die Anonymität im Internet bietet die Möglichkeit, Werbung in Blogs, Foren oder Bewertungsportalen zu platzieren, ohne diese als solche kenntlich zu machen. Die Tarnung werblicher Inhalte kann jedoch einen Wettbewerbsverstoß darstellen, denn es gilt das Transparenzgebot. Werbung und Pressearbeit müssen immer als solche 49 kenntlich gemacht werden. Auch scheinbar neutrale und informative Einträge auf Webseiten wie Wikipedia können unter den Begriff der Schleichwerbung fallen. Social Media und Arbeitsrecht Soziale Netzwerke sind keine privaten Räume. Äußert sich ein Arbeitnehmer auf einer solchen Plattform negativ oder gar beleidigend über den Arbeitgeber, kann dies zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Treuepflicht im Arbeitsverhältnis setzt der Meinungsfreiheit Grenzen, die auch im Rahmen der Nutzung der sozialen Medien beachtet werden müssen. Haftung des Plattformbetreibers für fremde Inhalte Wer ein Social-Media-Profil betreibt, haftet auch für fremde rechtswidrige Inhalte, die sich auf seiner Seite befinden. Der Betreiber hat nach Kenntnis der Rechtsverletzung dafür zu sorgen, dass die rechtswidrigen Inhalte von seiner Seite gelöscht werden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, seine Webseite nach rechtswidrigen Inhalten zu durchsuchen. Die Nutzung von Social Media im Unternehmen geht nicht ohne rechtliches Risiko einher. Wer die rechtlichen Fallstricke jedoch einmal kennt, kann einen klaren Gewinn aus der Nutzung von Social Media ziehen. WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln E-Mail: [email protected] Internet: www.wbs-law.de 50 Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V.