Informationen zum Aufenthalt am FAZ Mattenhof

Werbung
Kooperation
Forstliches
Ausbildungszentrum
Mattenhof
Überbetriebliche Ausbildung
und
Berufsschule
HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE
SCHULEN OFFENBURG
Gengenbach, 29.07.2013
Informationen zum Aufenthalt am FAZ Mattenhof
Einführungslehrgang 2013
Schuljahr 2013 / 2014
1. Das Forstliche Ausbildungszentrum (FAZ) Mattenhof
Gemeinsame Schulträger des FAZ Mattenhof sind das Landratsamt Ortenaukreis und
der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW). Den Berufsschulunterricht
erteilen Lehrer der Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen Offenburg. Die überbetriebliche Ausbildung liegt in der Hand von Ausbildern von ForstBW.
2. Unterricht am FAZ Mattenhof
In das FAZ Mattenhof werden alle berufsschulpflichtigen Auszubildenden einberufen.
Die nicht berufsschulpflichtigen Auszubildenden erhalten ihren Blockunterricht im
Forstlichen Bildungszentrum (FBZ) Königsbronn und werden von dort einberufen.
Einführungslehrgang
Der einwöchige Einführungslehrgang soll dem Auszubildenden einen Einblick in die
Ausbildung zum Forstwirt verschaffen. Gleichzeitig soll er dem Betrieb einen Hinweis
über den Leistungsstand des Auszubildenden geben. Er umfasst nur überbetriebliche
Ausbildung. Die Inhalte gehen quer durch die Aktivitäten eines Forstwirts, umfassen
aber im Schwerpunkt den Umgang mit der Motorsäge. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine persönliche Beurteilung in den Bereichen handwerkliches Geschick, theoretische Kenntnisse und Motivation/Teamfähigkeit nach den drei Beurteilungsstufen
„überdurchschnittlich“, „durchschnittlich“ und „unterdurchschnittlich“. Die Betriebe und
Auszubildenden erhalten die Beurteilung und eine Teilnahmebestätigung, die der
Teilnahme an einem Motorsägengrundlehrgang gleichgestellt ist.
3. Ablauf des Einführungslehrgangs und der Unterrichtsblöcke
An- und Abreise
Der Einführungslehrgang (LE) beginnt am Anreisetag um 10.00 Uhr.
Bahnbenutzer können vor Beginn am Bahnhof Gengenbach abgeholt werden.
Abholzeiten: 9.30 Uhr und 9.50 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anreise
am Vorabend (Sonntag) aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
FAZ Mattenhof
Mattenhofweg 14
77723 Gengenbach
e-mail: [email protected]
 Vermittlung
07803 9398-0
Telefax
07803 7355
Internet: www.faz-mattenhof.de
V:\DATEN-Sekretariat\Einberufung-Ma\2013-2014 Entwurf Ma\Einführungslehrgang\Informationsblatt LE2013.doc
Besuchszeiten:
Mo-Do: 8:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
Unterkunft und Verpflegung
Die Unterbringung und Verpflegung erfolgt im Internat des FAZ Mattenhof. Das Internat hat 2- und 3-Bett-Zimmer. Jeder Auszubildende erhält einen Zimmerschlüssel, für
den 20,00 € Pfand zu hinterlegen sind.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten tragen der Auszubildende, der Ausbildungsbetrieb und das Kultusministerium. Die Bezuschussung durch die Ausbildungsbetriebe ist im jeweiligen Tarifvertrag
geregelt. Die aktuellen Kostensätze und Abrechnungshinweise dazu sind auf der
Homepage des FAZ eingestellt (www.faz-mattenhof.de, unter „Verwaltung“). Beim
Einführungslehrgang gilt ein anderer Kostensatz, da hier kein Berufsschulunterricht
stattfindet und daher das Kultusministerium nicht fördert.
5. Schul-, Haus- und Internatsordnung
Während des Aufenthalts am FAZ Mattenhof gelten die Regelungen der Schul-,
Haus- und Internatsordnung. Bei groben Verstößen können die Auszubildenden vom
Lehrgang / Block ausgeschlossen werden.
6. Persönliche Schutzausrüstung, Sonstiges
Für den Einführungslehrgang sind mitzubringen:
Komplette Persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit
Arbeitskleidung für Werkstattarbeiten
Regenschutzkleidung
Schreibzeug, Papier, Taschenrechner
Waschzeug und Handtücher
Sportbekleidung
Sportschuhe (für den Waldlauf, etc.)
Sportschuhe mit heller Sohle (für die Benutzung der Sporthalle)
Trinkflasche für die Außenübungen.
Seite 2 von 3
7. Lehr- und Ausbildungsunterlagen
Die Auszubildenden im Staatswald erhalten beim Einführungslehrgang das Lehrbuch
„Der Forstwirt“ und das „Rechenbuch für Forstwirte“ kostenfrei. Weitere Unterlagen,
die für die Ausbildung benötigt werden, (Berichtsheft, Tarifvertrag usw.) können von
der Homepage des FBZ Königsbronn unter „Starterpaket“ heruntergeladen werden:
http://www.fbz-koenigsbronn.de/forstwirt-ausbildung/starterpaket.html
Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, das Berichtsheft herunter zu laden,
auszudrucken und den Auszubildenden in einem Ordner mit Registerblättern
zum Einführungslehrgang mitzugeben.
Auszubildende im Kommunal- Privatwald oder beim Unternehmer können das Lehrbuch „Der Forstwirt“ und das „Rechenbuch für Forstwirte“ gegen Rechnung zum Preis
von ca. 75.- Euro erhalten. Die Kosten sind dann vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen, da es sich um Ausbildungsmittel im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (§ 14
Abs. 1, Satz 3) handelt.
8. Unterrichtspflicht (für den Blockunterricht)
Die Teilnahme am Unterricht ist gesetzliche Pflicht. Wer den Unterricht versäumt,
muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Kopie) vorlegen.
Das Sekretariat ist am ersten Tag der Abwesenheit telefonisch zu verständigen.
Unentschuldigtes Fehlen wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes geahndet
und an den Ausbildungsbetrieb weitergemeldet. Urlaub ist während der Blockzeiten
nicht möglich.
9. Freizeiteinrichtungen
Für Freizeitsport werden angeboten: Turnhalle, Tischtennisplatten im Freien, Fußballplatz, Kraft- und Fitnessraum, Bogenschiessanlage, Kletterwand, Fernsehräume
im Internat, Freibad in Gengenbach.
Die Schulleitung, Lehrer und Ausbilder stehen für Fragen telefonisch, schriftlich (gerne Mail) oder nach Terminvereinbarung auch zu einem persönlichen Gespräch zur
Verfügung.
Bitte eine Ausfertigung an den Auszubildenden weiterleiten.
gez. Kiefer
Leiter der Berufsschule
Seite 3 von 3
gez. Dr. Hehn
Forstliche Leiterin
Herunterladen