Kooperation Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Gengenbach, 29.07.2013 Informationen zum Aufenthalt am FAZ Mattenhof Einführungslehrgang 2013 Schuljahr 2013 / 2014 1. Das Forstliche Ausbildungszentrum (FAZ) Mattenhof Gemeinsame Schulträger des FAZ Mattenhof sind das Landratsamt Ortenaukreis und der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW). Den Berufsschulunterricht erteilen Lehrer der Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen Offenburg. Die überbetriebliche Ausbildung liegt in der Hand von Ausbildern von ForstBW. 2. Unterricht am FAZ Mattenhof In das FAZ Mattenhof werden alle berufsschulpflichtigen Auszubildenden einberufen. Die nicht berufsschulpflichtigen Auszubildenden erhalten ihren Blockunterricht im Forstlichen Bildungszentrum (FBZ) Königsbronn und werden von dort einberufen. Einführungslehrgang Der einwöchige Einführungslehrgang soll dem Auszubildenden einen Einblick in die Ausbildung zum Forstwirt verschaffen. Gleichzeitig soll er dem Betrieb einen Hinweis über den Leistungsstand des Auszubildenden geben. Er umfasst nur überbetriebliche Ausbildung. Die Inhalte gehen quer durch die Aktivitäten eines Forstwirts, umfassen aber im Schwerpunkt den Umgang mit der Motorsäge. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine persönliche Beurteilung in den Bereichen handwerkliches Geschick, theoretische Kenntnisse und Motivation/Teamfähigkeit nach den drei Beurteilungsstufen „überdurchschnittlich“, „durchschnittlich“ und „unterdurchschnittlich“. Die Betriebe und Auszubildenden erhalten die Beurteilung und eine Teilnahmebestätigung, die der Teilnahme an einem Motorsägengrundlehrgang gleichgestellt ist. 3. Ablauf des Einführungslehrgangs und der Unterrichtsblöcke An- und Abreise Der Einführungslehrgang (LE) beginnt am Anreisetag um 10.00 Uhr. Bahnbenutzer können vor Beginn am Bahnhof Gengenbach abgeholt werden. Abholzeiten: 9.30 Uhr und 9.50 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anreise am Vorabend (Sonntag) aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. FAZ Mattenhof Mattenhofweg 14 77723 Gengenbach e-mail: [email protected] Vermittlung 07803 9398-0 Telefax 07803 7355 Internet: www.faz-mattenhof.de V:\DATEN-Sekretariat\Einberufung-Ma\2013-2014 Entwurf Ma\Einführungslehrgang\Informationsblatt LE2013.doc Besuchszeiten: Mo-Do: 8:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr Fr: 8:00-12:00 Uhr Unterkunft und Verpflegung Die Unterbringung und Verpflegung erfolgt im Internat des FAZ Mattenhof. Das Internat hat 2- und 3-Bett-Zimmer. Jeder Auszubildende erhält einen Zimmerschlüssel, für den 20,00 € Pfand zu hinterlegen sind. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Die Kosten tragen der Auszubildende, der Ausbildungsbetrieb und das Kultusministerium. Die Bezuschussung durch die Ausbildungsbetriebe ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt. Die aktuellen Kostensätze und Abrechnungshinweise dazu sind auf der Homepage des FAZ eingestellt (www.faz-mattenhof.de, unter „Verwaltung“). Beim Einführungslehrgang gilt ein anderer Kostensatz, da hier kein Berufsschulunterricht stattfindet und daher das Kultusministerium nicht fördert. 5. Schul-, Haus- und Internatsordnung Während des Aufenthalts am FAZ Mattenhof gelten die Regelungen der Schul-, Haus- und Internatsordnung. Bei groben Verstößen können die Auszubildenden vom Lehrgang / Block ausgeschlossen werden. 6. Persönliche Schutzausrüstung, Sonstiges Für den Einführungslehrgang sind mitzubringen: Komplette Persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit Arbeitskleidung für Werkstattarbeiten Regenschutzkleidung Schreibzeug, Papier, Taschenrechner Waschzeug und Handtücher Sportbekleidung Sportschuhe (für den Waldlauf, etc.) Sportschuhe mit heller Sohle (für die Benutzung der Sporthalle) Trinkflasche für die Außenübungen. Seite 2 von 3 7. Lehr- und Ausbildungsunterlagen Die Auszubildenden im Staatswald erhalten beim Einführungslehrgang das Lehrbuch „Der Forstwirt“ und das „Rechenbuch für Forstwirte“ kostenfrei. Weitere Unterlagen, die für die Ausbildung benötigt werden, (Berichtsheft, Tarifvertrag usw.) können von der Homepage des FBZ Königsbronn unter „Starterpaket“ heruntergeladen werden: http://www.fbz-koenigsbronn.de/forstwirt-ausbildung/starterpaket.html Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, das Berichtsheft herunter zu laden, auszudrucken und den Auszubildenden in einem Ordner mit Registerblättern zum Einführungslehrgang mitzugeben. Auszubildende im Kommunal- Privatwald oder beim Unternehmer können das Lehrbuch „Der Forstwirt“ und das „Rechenbuch für Forstwirte“ gegen Rechnung zum Preis von ca. 75.- Euro erhalten. Die Kosten sind dann vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen, da es sich um Ausbildungsmittel im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (§ 14 Abs. 1, Satz 3) handelt. 8. Unterrichtspflicht (für den Blockunterricht) Die Teilnahme am Unterricht ist gesetzliche Pflicht. Wer den Unterricht versäumt, muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Kopie) vorlegen. Das Sekretariat ist am ersten Tag der Abwesenheit telefonisch zu verständigen. Unentschuldigtes Fehlen wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes geahndet und an den Ausbildungsbetrieb weitergemeldet. Urlaub ist während der Blockzeiten nicht möglich. 9. Freizeiteinrichtungen Für Freizeitsport werden angeboten: Turnhalle, Tischtennisplatten im Freien, Fußballplatz, Kraft- und Fitnessraum, Bogenschiessanlage, Kletterwand, Fernsehräume im Internat, Freibad in Gengenbach. Die Schulleitung, Lehrer und Ausbilder stehen für Fragen telefonisch, schriftlich (gerne Mail) oder nach Terminvereinbarung auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Bitte eine Ausfertigung an den Auszubildenden weiterleiten. gez. Kiefer Leiter der Berufsschule Seite 3 von 3 gez. Dr. Hehn Forstliche Leiterin