Praxis BZB Juli/August 11 59 BLZK Factoring für Heilberufler Für eine Balance zwischen Liquidität, Rentabilität und Umsatz Factoring heißt die Dienstleistung, die Honorare für (Zahn-)Ärzte vorfinanziert und Risikoschutz bei Honorarausfall bietet. Unter vielerlei Bezeichnungen tummeln sich zahlreiche Anbieter im Dentalmarkt. Die gängigen Bezeichnungen sind Abrechnungsgesellschaft, Abrechnungsgenossenschaft, Verrechnungsstelle oder Factoring-Unternehmen. Sobald diese Organisationen nicht ausschließlich die Patientenbuchhaltung managen, sondern durch den Ankauf von Forderungen Honorare vorfinanzieren und den Risikoausfall übernehmen, betreiben sie klassisches Factoring. Die Beauftragung eines Factoring-Unternehmens bedeutet für die Zahnarztpraxis weniger Verwaltung, mehr Liquidität und kein Risiko im Forderungsausfall. Das Basismodul ist die Patientenbuchhaltung. Das Factoring-Unternehmen deckt alle Phasen der Privatabrechnung von der Erstellung der Rechnung über den Versand bis zur Überwachung der Zahlungseingänge ab. Individuelle Vereinbarungen des Zahnarztes mit dem Patienten werden dabei berücksichtigt. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand in der Praxis. Zahnarzt und Praxismitarbeiter können sich auf die Patienten konzentrieren. Liquiditätssicherung und Risikoschutz Das Modul Liquiditätssicherung macht den Zahnarzt unabhängig von der Zahlungsmentalität der Patienten. Mit diesem Modul erhält er das Honorar für eine Behandlung auf Wunsch schon am Tag nach Rechnungserstellung, wahlweise auch erst nach 15, 30 oder 60 Tagen. Das Modul Liquiditätssicherung ist für Praxisinhaber sinnvoll, die konstant liquide bleiben und die Zinsen für den Dispositionskredit sparen wollen. Ein Nebeneffekt: Banken bewerten eine konstant hohe Liquidität positiv und gewähren bei der Vergabe von Darlehen günstigere Konditionen. Das Modul Risikoschutz gewährleistet das Honorar des Zahnarztes auch dann, wenn der Patient gar nicht oder erst sehr spät zahlt. Nach einer positiven Ankaufsvoranfrage erteilen einige Factoring-Unternehmen online und innerhalb weniger Sekunden eine hundertprozentige Zusicherung des Honorars – und das bereits vor der Behandlung. Patienten-Ratenzahlung aktiv anbieten Die Patienten-Ratenzahlung ist ein zusätzliches Angebot. Sie gilt als Instrument zur Patientenbindung und Umsatzsteigerung und kann die Zuzahlungsbereitschaft des Patienten erhöhen. Bei den meisten Factoring-Unternehmen ist die Patienten-Ratenzahlung viele Monate zins- und gebührenfrei. Zwar bieten Praxen ihren Patienten grundsätzlich an, ihre Rechnungen in Raten zu zahlen. Doch eine Info-Broschüre zu Ratenzahlungsangeboten im Wartezimmer oder ein Info-Poster genügen nicht, damit das Angebot auch tatsächlich wahrgenommen wird. Diese Dienstleistung sollte persönlich kommuniziert werden, indem zum Beispiel der Finanzierungsaspekt bereits in das Behandlungsgespräch eingebaut wird. Die Beratung erfordert wie die Behandlung Fingerspitzengefühl. Die PatientenRatenzahlung sollte stets als eine Finanzierungsalternative vorgestellt werden. Bekommt ein Patient jedoch das Gefühl, die Praxis wolle möglichst viel an ihm verdienen, ist das wertvolle Vertrauensverhältnis gestört. Nicht übersehen sollte der Behandler den Aspekt, dass eine Ratenzahlung auch zur „Ratenfalle“ werden kann, wenn zum Beispiel neben den Zähnen zusätzlich der neue Flachbildschirm und ein Computer finanziert und obendrein der Hauskredit getilgt werden muss. Angebot der eazf Wer Interesse an einem individuellen Angebot zum modularen Factoring oder zur Patienten-Ratenzahlung im Rahmen der Dienstleistung „Versicherungsvermittlung und Gruppenversicherungen (VVG)“ der eazf hat, sendet den Coupon auf Seite 60 per Fax an die angegebene Nummer. Interessenten erhalten dann vom Partner der eazf, der Health AG, unverbindlich Informationen. Dipl.-Volkswirt Stephan Grüner Geschäftsführer eazf GmbH