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Praxis
BZB Juli/August 11
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BLZK
Factoring für Heilberufler
Für eine Balance zwischen Liquidität, Rentabilität und Umsatz
Factoring heißt die Dienstleistung, die Honorare für
(Zahn-)Ärzte vorfinanziert und Risikoschutz bei
Honorarausfall bietet. Unter vielerlei Bezeichnungen tummeln sich zahlreiche Anbieter im Dentalmarkt. Die gängigen Bezeichnungen sind Abrechnungsgesellschaft, Abrechnungsgenossenschaft,
Verrechnungsstelle oder Factoring-Unternehmen.
Sobald diese Organisationen nicht ausschließlich
die Patientenbuchhaltung managen, sondern
durch den Ankauf von Forderungen Honorare vorfinanzieren und den Risikoausfall übernehmen, betreiben sie klassisches Factoring.
Die Beauftragung eines Factoring-Unternehmens
bedeutet für die Zahnarztpraxis weniger Verwaltung, mehr Liquidität und kein Risiko im Forderungsausfall. Das Basismodul ist die Patientenbuchhaltung. Das Factoring-Unternehmen deckt
alle Phasen der Privatabrechnung von der Erstellung der Rechnung über den Versand bis zur Überwachung der Zahlungseingänge ab. Individuelle
Vereinbarungen des Zahnarztes mit dem Patienten werden dabei berücksichtigt. Dadurch sinkt
der Verwaltungsaufwand in der Praxis. Zahnarzt
und Praxismitarbeiter können sich auf die Patienten konzentrieren.
Liquiditätssicherung und Risikoschutz
Das Modul Liquiditätssicherung macht den Zahnarzt unabhängig von der Zahlungsmentalität der
Patienten. Mit diesem Modul erhält er das Honorar für eine Behandlung auf Wunsch schon am
Tag nach Rechnungserstellung, wahlweise auch
erst nach 15, 30 oder 60 Tagen. Das Modul Liquiditätssicherung ist für Praxisinhaber sinnvoll, die
konstant liquide bleiben und die Zinsen für den
Dispositionskredit sparen wollen. Ein Nebeneffekt:
Banken bewerten eine konstant hohe Liquidität positiv und gewähren bei der Vergabe von Darlehen
günstigere Konditionen.
Das Modul Risikoschutz gewährleistet das Honorar des Zahnarztes auch dann, wenn der Patient
gar nicht oder erst sehr spät zahlt. Nach einer positiven Ankaufsvoranfrage erteilen einige Factoring-Unternehmen online und innerhalb weniger
Sekunden eine hundertprozentige Zusicherung des
Honorars – und das bereits vor der Behandlung.
Patienten-Ratenzahlung aktiv anbieten
Die Patienten-Ratenzahlung ist ein zusätzliches Angebot. Sie gilt als Instrument zur Patientenbindung
und Umsatzsteigerung und kann die Zuzahlungsbereitschaft des Patienten erhöhen. Bei den meisten
Factoring-Unternehmen ist die Patienten-Ratenzahlung viele Monate zins- und gebührenfrei. Zwar
bieten Praxen ihren Patienten grundsätzlich an,
ihre Rechnungen in Raten zu zahlen. Doch eine
Info-Broschüre zu Ratenzahlungsangeboten im
Wartezimmer oder ein Info-Poster genügen nicht,
damit das Angebot auch tatsächlich wahrgenommen wird.
Diese Dienstleistung sollte persönlich kommuniziert werden, indem zum Beispiel der Finanzierungsaspekt bereits in das Behandlungsgespräch
eingebaut wird. Die Beratung erfordert wie die
Behandlung Fingerspitzengefühl. Die PatientenRatenzahlung sollte stets als eine Finanzierungsalternative vorgestellt werden. Bekommt ein Patient jedoch das Gefühl, die Praxis wolle möglichst
viel an ihm verdienen, ist das wertvolle Vertrauensverhältnis gestört.
Nicht übersehen sollte der Behandler den Aspekt,
dass eine Ratenzahlung auch zur „Ratenfalle“
werden kann, wenn zum Beispiel neben den Zähnen zusätzlich der neue Flachbildschirm und ein
Computer finanziert und obendrein der Hauskredit getilgt werden muss.
Angebot der eazf
Wer Interesse an einem individuellen Angebot
zum modularen Factoring oder zur Patienten-Ratenzahlung im Rahmen der Dienstleistung „Versicherungsvermittlung und Gruppenversicherungen (VVG)“ der eazf hat, sendet den Coupon auf
Seite 60 per Fax an die angegebene Nummer. Interessenten erhalten dann vom Partner der eazf,
der Health AG, unverbindlich Informationen.
Dipl.-Volkswirt Stephan Grüner
Geschäftsführer eazf GmbH
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