Wenn der Kunde nicht zahlt - Onlinehändler-News

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nlinehändler
MAGAZIN
Ausgabe 02|2016 • www.onlinehaendler-news.de
Spreading Tools
Produkte automatisch auf
Marktplätzen anbieten
Bilddatenbanken
Segen ohne Risiko?
Wenn der Kunde
nicht zahlt
Mahnungen texten, timen und titulieren
EDITORIAL
Ein Balanceakt für Online-Händler
Liebe Leserinnen und Leser,
bestimmt sind auch Ihnen offene Forderungen
ein Graus. Schließlich befinden Sie sich hier
immer in einem Balanceakt zwischen Kundenservice und Ihrer eigenen Liquidität. Immerhin
gaben dem European Payments Report 2015
zufolge drei von vier deutschen Unternehmen
an, dass sie mehr Mitarbeiter einstellen könnten, wenn ihre Rechnungen schneller von ihren
Schuldnern bezahlt würden. 65 Prozent der Unternehmen gehen sogar davon aus, dass aus
diesem Grund Personal abgebaut werden muss.
Weitere gravierende Auswirkungen verspäteter Zahlungen auf die Wirtschaft reichen dieser
Studie zufolge von höheren Zinskosten über
Wachstumseinbußen bis hin zur Existenzbedrohung der Unternehmen.
Was tun also, wenn der Kunde nicht zahlt? –
Diese Frage stellt sich leider jedem Händler früher oder später. In seinem Titelthema hat sich
unser Autor Michael Pohlgeers auf die Suche
nach Antworten begeben. In seinem Artikel auf
Seite 17 lesen Sie, was Händler beim Mahnen
beachten sollten und wie es weitergeht, wenn
auch eine Mahnung keinen Erfolg hat.
Außerdem erfahren Sie in dieser Ausgabe, wie
Sie Bilddatenbanken rechtssicher nutzen (Seite
13), wie man mithilfe von Spreading Tools Produkte automatisch auf Marktplätzen anbieten
kann (Seite 19) und wie Online-Händler TV-Werbung erfolgreich nutzen können (Seite 7).
In unserem Gastkommentar meldet sich der
Branchenexperte Adrian Hotz zu Wort und erklärt auf Seite 33, warum er sich auf eine blitzschnelle Amazon-Logistik freut.
Ach, und wenn Sie diese und die weiteren Themen der aktuellen Ausgabe des Onlinehändler
Magazins lieber als gedrucktes Heft gemütlich
zum Kaffee oder in der U-Bahn lesen möchten,
dann haben Sie jetzt die Möglichkeit das Heft
in der Printausgabe zu bestellen. Wenn Sie
daran Interesse haben, senden Sie uns doch
einfach eine E-Mail an
[email protected].
Viel Spaß bei der Lektüre!
Ihre
Ariane Nölte
(Chefredakteurin)
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Hintergründe, Trends und Nachrichten aus
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• E-Commerce
• Online-Recht
• Marketing
• Handel
• Payment
• StartUps
www.onlinehaendler-news.de
INHALT
EDITORIAL
2
Ein Balanceakt für Online-Händler
NEWS
5
Urteile, Gesetze und Abmahnungen
6
Neues vom Händlerbund
BRANCHENTRENDS
7
Werbung! Werbung everywhere!
12 Wir wurden gefragt
ONLINE-RECHT
13Bilddatenbanken
MULTICHANNEL
15 Virtuelle Anproben
KUNDE IM FOKUS
17 Wenn der Kunde nicht zahlt
LÖSUNGEN & SYSTEME
CHEFSACHE
21 Wenn Daten sprechen könnten…
SERIE: INTERNATIONALE EXPANSION
(TEIL 7)
25 Versand und Retouren-Annahme
MARKETING & VERKAUF
27 Künstliche Intelligenz für Werbung nutzen
HÄNDLER-PORTRÄT
29 Von der Kaffee-Kapsel-Idee zum erfolgreichen Geschäft
ANBIETERVERZEICHNIS
31 E-Commerce-Dienstleister in der Übersicht
MEINE MEINUNG
33 Kundenfreundliche E-Commerce-Logistik
IMPRESSUM │ VORSCHAU
33 Das lesen Sie in der nächsten Ausgabe
19 Spreading Tools
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schwierig, immer „up to date“ zu
bleiben…
NEWS
Urteile, Gesetze und Abmahnungen
Nachrichten aus dem E-Commerce-Recht
Urteile rund ums Thema Abmahnung
Ist eine Abmahnung berechtigt und für ein faires Wettbewerbsverhältnis notwendig, spricht
nichts dagegen. Geht ein Abmahner jedoch
pauschal und ohne konkretes Eingehen auf das
gegnerische Verhalten ein, verfehle die Abmahnung ihren Sinn (Landgericht Freiburg, Urteil
vom 30.11.2015, Az.: 12 O 46/15 KfH). Bei derartigen Abmahnungen besteht kein Anspruch
auf Ersatz der Abmahnkosten.
Gegen Abmahnungen kann man sich als Betroffener außerdem wehren, wenn die Abmahner
sich über die Abmahnungen abstimmen oder
zentral koordiniert handeln (Oberlandesgericht
Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.12.2015, Az.:
6 W 96/15).
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terseite übernehmen wollte. Der Unternehmer,
der den Hyperlink setzt, ist ab der Kenntnis der
Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite aber zur Prüfung verpflichtet (BGH, Urteil
vom 18.06.2015, Az.: I ZR 74/14).
Und ewig dreht sich der Streit um
Vertriebsbeschränkungen
Dürfen Online-Händler Markenprodukte nun im
Online-Shop und/oder über Online-Marktplätze
verkaufen oder nicht? Nachdem Online-Händler
vor Gerichten und bei dem Bundeskartellamt
ganz gut weg gekommen sind, geht das Oberlandesgericht Frankfurt wieder einen Schritt zurück. Markenhersteller dürfen den Handel ihrer
Produkte über Amazon (doch) verbieten.
Lästige Auto-Reply-E-Mails ohne
Werbezusätze
Tolle Lockangebote gibt es an jeder Ecke. Je
größer die Werbetafel oder Anzeige und je greller die Farben, desto besser die Offerte. Bedient
man sich als Unternehmer derartiger Werbemaßnahmen muss man sein Versprechen auch
halten. Tolle Lockangebote, die jedoch nur in
ganz begrenzter Stückzahl zur Verfügung stehen und nach kürzester Zeit ausverkauft sind,
hat das Oberlandesgericht Koblenz als „irreführend“ abgestraft (Az.: 9 U 296/15).
Wie Links sind auch teils lästige Auto-Reply-EMails aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Der Bundesgerichtshof hat entschieden,
dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mails mit werblichem Inhalt
eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen (Az.: VI ZR 134/15).
„Alle Angaben ohne Gewähr“ –
Der Bundesgerichtshof und die
Linkhaftung
Die Vermeidung von kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten ist das Ziel der ODR-Verordnung
(engl. für „online dispute resolution“). Aber nur
wer diese alternative Form der Streitbeilegung
kennt, kann sie auch nutzen. Unternehmer werden daher seit dem 09. Januar 2016 aktiv als
„Botschafter“ eingesetzt. Auf jeder Webseite,
auf der Verträge geschlossen werden, muss
sich ein Hinweis auf die neue Plattform zur
Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“)
befinden. (yg)
Ohne Internet keine Links und ohne Links auch
kein Internet! Nur über die Frage, wer für welche Inhalte haften soll, war man sich bisher
nicht abschließend einig. Ein Link auf eine für
sich genommen fehlerfreie Startseite sei ein
Indiz dafür, dass der Verlinkende keine Haftung
für die – ggf. rechtswidrigen – Inhalte der Un-
Streitschlichtung: Neue Informationspflichten seit 09. Januar 2016
5
NEWS
Neues vom Händlerbund
Nachrichten aus dem Verband
Neue Schnittstellen für Nutzer
von ePages
Perfekter Kundenservice mit dem
Händlerbund
Mit der AGB-Schnittstelle können die anwaltlich erstellten Rechtstexte direkt vom Mitglieder-Account in den Online-Shop geladen
werden. Die Schnittstelle kann im Mitgliederbereich installiert werden. Die Rechtstexte
werden dann automatisch an die entsprechende Position Ihrer Online-Präsenz gesetzt
und können wiederum per Knopfdruck zu jedem Zeitpunkt aktualisiert werden.
Der Händlerbund Büroservice bietet Online-Händlern Unterstützung bei der Kundenbetreuung und übernimmt Bestellannahmen,
Reklamationsbearbeitung sowie allgemeine
Kundenfragen. Dazu sind die Service-Mitarbeiter nicht nur rund um die Uhr telefonisch erreichbar sondern optional auch per
Chat-Support erreichbar.
Außerdem stellt der Händlerbund Nutzern der
ePages-Online-Shops die Käufersiegel Kundenbewertung zur Verfügung. Das Kundenbewertungssystem kann dadurch problemlos
auch in ePages-Shops integriert werden.
Nutzer des Händlerbund Büroservices erhalten außerdem ein ausführliches monatliches
Reporting. Sie haben auch die Möglichkeit
sich über den Live Reporting Zugang einzuloggen, um Daten wie Anzahl der Anrufer,
Anrufdauer, Conversions und Reklamationen
in Echtzeit zu erhalten.
Studie: So zufrieden sind deutsche
Online-Händler
Weitere Infos unter www.haendlerbund.de/
bueroservice
Der Händlerbund 289 Online-Händler zu ihren
Erfahrungen im vergangenen Jahr befragt.
68 % der Befragten sind mit ihrem Geschäft
2015 zufrieden. Beinahe ebenso viele Händler
(66 %) sind auch im neuen Jahr optimistisch
und gehen davon aus, das sie mindestens
ein hohes Umsatzniveau halten können. Die
größte Herausforderung ist für sie wie schon
im Vorjahr der harte Wettbewerb in der Branche.
Neue Veranstaltungen der
Händlerbund Akademie
Der E-Commerce befindet sich im stetigen
Wandel. Um als Online-Händler erfolgreich zu
bleiben, muss man stets auf dem Laufenden
sein. Behalten Sie den Überblick – mit den
Veranstaltungen der Händlerbund
Akademie! Mit diesen Veranstaltungen eignen Sie sich bequem
Know-How an und erhalten Tipps
und Tricks für Themen wie SEO,
mobile Optimierung, Marketing
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Alle aktuellen Termine finden Sie
stets unter www.haendlerbund.
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Branchen-News
Parfümerie Douglas stellt Abo-Service ein
Viele weibliche Fans der Parfümeriekette
Douglas freuen sich aller paar Wochen
auf ihre „Doubox“. Diese Box wird einmal im Monat verschickt und enthält – je
nachdem, ob man sich für die normale,
die Premium- oder die Deluxe-Variante
entschieden hat – verschiedene MakeUpund Beauty-Produkte. Doch zum Leid vieler
Fans gab Douglas nun bekannt, dass sich
der Service in der Praxis nicht bewährt hat
und man den Abodienst zeitnah einstellen
wird. Im Februar werden die letzten Pakete
ausgeliefert.
Rewe setzt auf gekühlte Abholstationen
für Online-Lebensmittel
Obwohl der Online-Handel mit Lebensmitteln in Deutschland noch immer nicht
richtig Fuß fassen konnte, werfen immer
mehr Händler ein Auge auf den digitalen
oder Multichannel-Handel. So auch Rewe:
Das Unternehmen hat bereits einen Online-Shop und will nun auch den Click &
Collect-Service weiter vorantreiben. Im
Zuge eines Pilotprojekts im bayerischen
Fürstenfeldbrück können Kunden online
bei der Kette einkaufen und die bestellten
Produkte dann selbst abholen. Und das sogar außerhalb der Öffnungszeiten, denn die
Bestellung wird in gekühlten Abholboxen
gelagert.
Zalando lässt Retouren beim Kunden
abholen
Zalando experimentiert mit einem neuen
Service. In Köln haben Shopper die Möglichkeit, ihre Retouren direkt von zu Hause
abholen zu lassen. Und das zu einer kundenfreundlichen Zeit, nämlich von Montag
bis Freitag zwischen 19 und 21 Uhr. Auch
ein individueller Wunschtag kann angegeben werden. Um den Dienst anbieten zu
können, stützt sich der Fashion-Anbieter
dabei auf den Logistikdienst Liefery. Ein
Schmankerl für die Kunden: In der Testphase ist die neue Rückgabemöglichkeit
kostenlos.
6
BRANCHENTRENDS
Werbung! Werbung everywhere!
Immer mehr Online-Händler setzen auf TV-Werbespots
Fernsehen ist alt, interessiert keinen mehr
und gilt eigentlich schon lange als tot. Aber
wie heißt es so schön: Totgesagte leben
länger. Denn tatsächlich liegt der Anteil
der „Seher“ an der Gesamtbevölkerung
Deutschlands 2014 bei 71,4 Prozent und
legte damit im Vergleich zu 2013 noch mal
um 0,4 Prozentpunkte zu. Auch die durchschnittliche tägliche Fernsehdauer hat sich
in den letzten Jahren kaum verändert und
liegt laut Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) wie schon 2013 bei 221 Minuten pro Tag.
Entsprechend ist es wenig verwunderlich,
dass nach wie vor viele Unternehmen auf
TV-Werbung setzen. 2014 wurden insgesamt
fast 4 Millionen TV-Werbespots ausgestrahlt.
Dabei verdrängen E-Commerce-Unternehmen
die traditionellen Marken und Firmen zunehmend von den heiß begehrten Werbeplätzen.
Das Ranking der Top-20-Branchen mit den
höchsten TV-Werbeausgaben in Deutschland
wird sehr eindeutig vom E-Commerce dominiert. Mit rund 1.116,45 Millionen Euro liegen
die Fernsehwerbeausgaben auf Platz eins.
Im Bereich Online-Dienstleistungen lagen die
In der Zeit zwischen Januar und September tätigte das Leipziger Internet-Unternehmen Unister die höchsten
Investitionen in TV-Werbung. (© Statista, Datenerhebung durch xad.de Oktober 2015)
Ausgaben bei mehr als 943,4 Millionen Euro
und sind damit weit abgeschlagen auf Platz
zwei, aber mit Abstand vor Platz drei (Mobilnetz-Branche mit 670,1 Millionen Euro).
TV-Werbung muss gut geplant sein
Stellt sich natürlich die Frage, warum immer
mehr E-Commerce-Unternehmen ihr Glück
in der TV-Werbung suchen. Die Antwort darauf ist simpel: Eine hohe Reichweite und
Akzeptanz sowie die einfache und effiziente
Vermittlung von Emotionen und Botschaften
sind neben der Möglichkeit zur crossmedialen
Kombination die wichtigsten Vorteile. Gerade der letzte Punkt wird immer relevanter.
Mit nach wie vor steigender Verbreitung von
Smartphones und Tablets ist das Thema Second Screen nicht mehr zu vernachlässigen.
Während der Werbung nutzen die Zuschauer
ihre mobilen Geräte, um sich über Produkte,
die sie eben im Spot gesehen haben, zu informieren und gegebenenfalls auch gleich zu
kaufen.
Wer TV-Spots schalten will, muss dabei aber
auch einiges beachten. Matthias Völcker,
CEO und Gründer von Crossvertise, einer
Online-Buchungsplattform für Werbeträger
aller Art, weiß aus seiner Erfahrung heraus,
auf was besonders geachtet werden muss:
„Ein TV-Sender sollte auch niemals ‚aus dem
Bauch heraus’ für eine Werbeschaltung ausgewählt werden. Ein guter Indikator ist der
Zielgruppen-Affinitäts-Index, also der Anteil
der gewünschten Zielgruppe an den Zuschauern eines TV-Senders im Verhältnis zum Zielgruppenanteil in der Gesamtbevölkerung.“
Wirft man einen Blick auf das TV-Programm,
wird auch deutlich, was das in der Praxis
heißt. So wurden beispielsweise bei der letzten „Germany‘s Next Topmodel“-Staffel 2015
1,77 Millionen Zuschauer der relevanten Zielgruppe (14 bis 49 Jahre) erreicht. Das entspricht einem Marktanteil in von 14,7 Prozent.
7
BRANCHENTRENDS
Online-Händler, die die Werbeplätze für diesen Zeitraum gebucht hatten, waren unter
anderem der Online-Shop für Babyartikel Baby-Markt.de, der Möbel-Händler moebel.de
und ein Preisvergleichsportal: discavo.de. Die
drei genannten Unternehmen – und vor allem
Baby-Markt.de – dürften bei der Zielgruppe
angekommen sein und entsprechende Erfolge
verbucht haben.
Die unterschiedlichen
Werbeformate
Klassische TV-Spots werden innerhalb
eines Werbeblocks platziert. Durch die individuelle Gestaltung und die Verbindung
von Ton und Bild ist es möglich, ein positives Markenbild zu entwickeln. Die Länge
beträgt meist zwischen 20 und 30 Sekunden und ist die am häufigsten verwendete
TV-Spot-Art.
Infomercials sind redaktionell aufbereitete Produktvorstellungen. Die Zuschauer
haben dabei die Möglichkeit, das jeweilige Produkt telefonisch oder online zu bestellen. Die Länge beträgt mindestens 90
Sekunden. Trotz der Länge und der expliziten Kennzeichnung als Werbung, weisen
Infomercials eine hohe Verweildauer der
Zuschauer auf, da neben der Werbebotschaft auch weiterführende Informationen
kommuniziert werden.
Special Ads sind Sonderformen, die in die
Kategorien Sponsoring, Exclusive Position und Special Creation unterteilt werden. Während beim Sponsoring bestimmte Programminhalte, wie z. B. TV-Serien,
präsentiert werden, sind Exclusive Position normale Spots, die zu besonders
aufmerksamkeitsträchtigen Zeitpunkten
eines Werbeblocks ausgestrahlt werden.
Unter Special Creations versteht man
Werbebotschaften, die besonders eng mit
einem Programminhalt verknüpft sind –
wie z. B. Gewinnspielkooperationen oder
Product Placement.
Erfolge messen gehört zur Pflicht
Werbung schalten allein reicht aber nicht.
Wer nicht misst, wie erfolgreich die Spots
sind, hat am Ende nichts gewonnen und
kann auch keine Schlüsse über den Erfolg
der Kampagne ziehen. Wie lassen sich die
relevanten Daten aber erheben? Dafür gibt es
mehrere Messmethoden. Neben den großen
Marktforschungsinstituten, die vor allem anhand von Befragung die Ergebnisse messen,
können auch mit Hilfe von Online- und TVTracking-Tools (u. a. Webtrekk oder Intelliad)
die Einflüsse von TV-Werbung auf Online-Verkaufsplattformen gut gemessen und errechnet werden. Gerade hier wird das Thema
Second Screen wieder wichtig. Völcker weist
jedoch darauf hin, „dass zwar bei den meisten Fernsehnutzern ein mobiles Endgerät in
der Nähe liegt, sich aber mehr als 90 Prozent
der Zuschauer exklusiv auf das TV-Programm
konzentrieren und erst anschließend im Netz
aufhalten.“
Wie jede Werbeform unterliegt auch die
TV-Werbung einem stetigen Wandel. Grundlegend lässt sich der Trend hin zu kürzeren,
dafür aber hochwertigeren Spots erkennen.
Die Länge liegt nach Aussage von Matthias
Völcker heute durchschnittlich bei 20 Sekunden, statt den üblichen 30 Sekunden. Auch
Sonderwerbeformen, „wie beispielsweise
Programm-Splits, bei denen die Werbung
parallel zum laufenden TV-Programm eingeblendet wird“, erfreuen sich immer größerer
Beliebtheit bei den Werbekunden.
Vorteile von TV-Werbung
• Werbespots im Fernsehen sind extrem
reichweitenstark und profitieren von
einer hohen Akzeptanz bei der Bevölkerung.
• Durch bewegte Bilder lassen sich Emotionen und Botschaften einfach und effizient transportieren.
• Mit dem zunehmenden Anteil an Smartphones und Tablets eignet sich TV-Werbung hervorragend zur crossmedialen
Kombination.
Fazit
Alles in allem ist TV-Werbung für Online-Händler eine gute Möglichkeit, um sich einem
großen Publikum zu präsentieren. Doch eine
TV-Kampagne darf nicht auf die leichte Schulter genommen oder gar nebenbei gemacht
werden. Planung, Umsetzung und Auswertung nehmen viel Zeit und Ressourcen in
Anspruch. Es ist absolut empfehlenswert,
sich einen kompetenten Partner mit ins Boot
zu holen und nicht auf eigene Faust zu handeln. Wer dies bedenkt, hat gute Chancen,
mit einer TV-Werbekampagne tolle Erfolge zu
feiern. In diesem Sinne: Wir sind gespannt,
wen wir als nächstes beim abendlichen Entspannen auf dem Sofa im Fernsehen sehen
werden! (jp)
Über die Autorin:
Julia Ptock hat Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft an
der Universität Leipzig studiert und ist seit
Juli 2014 in der Redaktion von OnlinehändlerNews tätig. Vorher sammelte sie
als Assistentin der Geschäftsleitung bei
einer Leipziger TV-Produktionsfirma erste
Erfahrungen in der Produktion von Videobeiträgen, weswegen sie jetzt das OnlinehändlerNews Video-Format OnScreen betreut.
8
BRANCHENTRENDS
Interview mit Matthias Völcker,
Gründer und CEO von crossvertise
Matthias Völcker (35) studierte BWL an
der LMU in München. Zusammen mit Thomas Masek (COO/CFO) und Maximilian
Balbach (CTO) gründete er 2011 die Online-Buchungsplattform für Werbeträger
aller Art crossvertise GmbH. Durch die Tätigkeit der crossvertise GmbH mit mehr als
5.000 Kampagnen konnte sich Matthias
Völcker ein breites Expertenwissen zu den
Themen Mediaplanung und Mediaeinkauf
aneignen.
Was gibt es beim Schalten von TVSpots zu beachten?
Matthias Völcker: TV ist ein Massenmedium, mit dem man große Reichweiten erzielen kann. Für sehr enge Zielgruppen ist
es hingegen weniger geeignet, die Streuverluste werden dann recht groß. Ein
TV-Sender sollte auch niemals „aus dem
Bauch heraus“ für eine Werbeschaltung
ausgewählt werden. Ein guter Indikator ist
der Zielgruppen-Affinitäts-Index, also der
Anteil der gewünschten Zielgruppe an den
Zuschauern eines TV-Senders im Verhält-
nis zum Zielgruppenanteil in der Gesamtbevölkerung. Außerdem, muss man wissen, dass TV-Werbung in der Regel erst ab
dem dritten Werbekontakt ihre Wirkung
voll entfaltet – es sollten also ausreichend
viele Spots gebucht werden. Auch bei der
Spot-Produktion gibt es einiges zu beachten. Wir bieten unseren Kunden deshalb
grundsätzlich an, bereits bei der Erstellung
des Werbespots unser Media-Fachwissen
einzubringen.
Wie lassen sich die Erfolge einer
TV-Werbe-Kampagne messen?
Matthias Völcker: Für die Erfolgsmessung von TV-Werbung stehen mehrere
Messmethoden zur Wahl. Die großen
Marktforschungsinstitute (z. B. Nielsen,
GfK, TNS-Infratest, Ipsos) bieten gestützte Befragungen an. Dabei werden Konsumenten vor und nach einer Kampagne
zu Produkt-Image, Bekanntheitsgrad und
Kaufabsicht befragt. Mit Hilfe von Online- und TV-Tracking-Tools (u. a. Webtrekk
oder Intelliad) kann man den Einfluss von
TV-Werbung auf Online-Verkaufsplattformen sehr gut messen. Dabei werden
die Zugriffszahlen auf den Online-Shop,
Click-Through-Rates sowie Verkäufe vor,
während und nach der Ausstrahlung der
TV-Spots erfasst und daraus die Wirkung
der TV-Werbung errechnet.
Welche Vorteile bietet TV-Werbung gegenüber Online-Werbung?
Matthias Völcker: TV-Werbung ist eindeutig der stärkste Hebel, um den Absatz
zu steigern. Gegenüber Online-Werbung
viel schneller bekannt machen, als mit jedem anderen Medium. TV-Werbung wirkt
sehr glaubwürdig. Durch die Mischung
aus Bewegtbild und Ton wird außerdem
eine höhere Aufmerksamkeit erzielt als bei
Online-Werbung, und mit gut gemachten
Spots kann man die gewünschten Emotionen sehr gut transportieren. TV-Werbung
erreicht Zuschauer in der Regel in einer
entspannten Wohnzimmer-Situation und
wirkt dadurch stärker und nachhaltiger
als klassische Online-Werbung. Aber im
Grunde ist es nicht eine Frage von „entweder, oder“, denn gerade die intelligente
Kopplung mit abgestimmten Online- und
Mobile-Maßnahmen führt zu einem signifikanten Anstieg der Conversions.
Welche Kosten müssen für eine Kampagne eingeplant werden?
Matthias Völcker: Die Preise für TV-Werbung sind je nach Sender, Wochentag,
Zeitschiene, Programmumfeld sowie Spotlänge ganz unterschiedlich. DRTV-Kampagnen sowie TV-Kampagnen auf Pay-TVSendern oder im Regionalfernsehen sind
bereits ab etwa 10.000 Euro zu realisieren.
Eine Testkampagne auf einem etablierten
Spartensender mit einer Laufzeit von zwei
Wochen und täglich drei bis vier Spotausstrahlungen ist ab etwa 40.000 Euro
möglich. Eine sinnvolle TV-Kampagne bei
einem öffentlich-rechtlichen oder reichweitenstarken privaten Fernsehsender benötigt hingegen Budgets von mindestens
100.000 Euro. Jede TV-Kampagne bedarf
einer individuellen Planung. Hier nutzen wir
unser langjähriges Expertenwissen und
„TV-WERBUNG IST EINDEUTIG DER STÄRKSTE
HEBEL, UM DEN ABSATZ ZU STEIGERN.”
ermöglicht sie die Ansprache breiter
Bevölkerungsgruppen und damit einen
schnellen Aufbau großer Reichweiten. So
lässt sich zum Beispiel eine neue Marke
gute Kontakte zu den Fernsehsendern,
um für unsere Kunden auch bei geringerem Budget eine möglichst hohe Werbewirkung zu erzielen.
9
BRANCHENTRENDS
Für wen lohnt sich eine TV-Spot-Kampagne und für wen nicht?
Matthias Völcker: TV-Werbung lohnt
sich vor allem dann, wenn eine möglichst
breite Zielgruppe angesprochen werden
soll. Bei sehr speziellen Zielgruppen und
B2B-Kampagnen ist dagegen mit hohen
Streuverlusten zu rechnen. Ganz besonders eignet sich TV-Werbung für einen Produktlaunch, da sehr schnell Marken-Bekanntheit aufgebaut werden kann. Dafür
muss aber auch das notwendige Budget
zur Verfügung stehen. Neben den Mediakosten sollten auch die Produktionskosten
für einen qualitativ guten TV-Spot nicht zu
niedrig angesetzt werden. In jedem Fall
prüfen wir bei Anfragen unserer Kunden,
ob es evtl. andere Werbeformen gibt, die
einzeln oder in Kombination mit TV eine
bessere Werbewirkung erzielen können,
um das Budget ideal auszuschöpfen.
Wie wird sich die TV-Werbung in den
kommenden Jahren entwickeln?
Matthias Völcker: Der Trend geht klar
in Richtung kürzerer und hochwertigerer
Spots. Die Länge der klassischen Spots
beträgt heute durchschnittlich nur noch
20 Sekunden, statt der lange üblichen 30
bung weiter. Nicht mehr die reine Produktpräsentation steht im Vordergrund, sondern das Storytelling. Die Konsumenten
wollen die Geschichte hinter der Marke
erleben. Dies wird besonders interessant
in Kombination mit dem sogenannten Second Screening, also der parallelen oder
„DER TREND GEHT KLAR IN RICHTUNG
KÜRZERER UND HOCHWERTIGERER SPOTS.”
Sekunden. Außerdem legen die Werbekunden einen immer stärkeren Fokus auf
Sonderwerbeformen, wie beispielsweise
Programm-Splits, bei denen die Werbung
parallel zum laufenden TV-Programm eingeblendet wird.
Auch inhaltlich entwickelt sich die TV-Wer-
anschließenden Nutzung von Online-Medien. Man muss aber wissen, dass zwar bei
den meisten Fernsehnutzern ein mobiles
Endgerät in der Nähe liegt, sich aber mehr
als 90 Prozent der Zuschauer exklusiv auf
das TV-Programm konzentrieren und erst
anschließend im Netz aufhalten.
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11
BRANCHENTRENDS
Wir wurden gefragt
Gewerbliche Käufe und das Widerrufsrecht
Dass der Gesetzgeber für im Internet bestellte Ware ein Widerrufsrecht vorgesehen
hat, ist ein leidiges Thema für Online-Händler und daher jedem bekannt. Nicht selten
wollen auch Unternehmer von diesem Recht
profitieren und behaupten, die Bestellung
als Verbraucher getätigt zu haben.
Für Online-Händler steht dann die Frage im
Raum, ob sie den erklärten Widerruf der sog.
„Trittbrettfahrer“ zurückweisen können. Wie
geht man als Online-Händler mit Fällen um, in
denen Streit darüber besteht, ob der Besteller als Unternehmer oder Verbraucher gekauft
hat?
Kein Zutritt für Unternehmer! Widerrufsrecht nur für Verbraucher
Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht
ein, seine abgegebene Vertragserklärung
innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen zu
widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht also
grundsätzlich nur bei Verbraucherverträgen.
Hier ein falscher Klick, dort den gewünschten
Artikel einmal zu viel bestellt… Hintergrund
des gesetzlichen Widerrufsrechts ist vor allem,
dass Verbraucher in bestimmten Situationen
vor sich selbst und einer vertraglichen Bindung
geschützt werden müssen. Unternehmern will
man dieses Recht nicht einräumen, wenn sie
den Kauf im gewerblichen Rahmen getätigt
haben und ausreichend informiert sind.
Online-Händler werden jedoch hin und wieder
mit der Situation konfrontiert, dass sich ein
vermeintlich gewerblicher Kunde auf sein Widerrufsrecht berufen will.
Verbraucher oder Unternehmer?
Wenn Rechnungs- und Lieferanschrift die des
Unternehmens sind, ist das zwar ein Indiz dafür, dass der Vertragspartner das Unternehmen
ist. Ebenso, wenn die Rechnung vom Unternehmen gezahlt wird oder es sich um typische gewerblich genutzte Gegenstände (z. B.
Registrierkasse) handelt.
Nach der Rechtsprechung des BGHs ist bei
einem Vertragsschluss mit einer natürlichen
Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln
auszugehen. Der Händler ist beweispflichtig
für die Tatsache, dass der Vertragspartner für
einen gewerblichen Zweck gekauft hat, und
deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Fazit
Die tatsächliche Nutzung bestellter „neutraler“ Produkte (z. B. eine Kaffeemaschine) lässt
sich für Händler kaum nachvollziehen. Hat ein
Unternehmer sie für sein Büro bestellt oder
soll die für private Zwecke bestellte Maschine
aufgrund langer Arbeitstage lediglich an die
Firmenanschrift geliefert werden?
War der Kaufpreis sehr hoch und ist ein Weiterverkauf nur schwer möglich, sollten sich
Händler aber unbedingt ins Zeug legen und
den Widerruf zurückweisen. (yg)
HABEN SIE AUCH EINE
RECHTSFRAGE AN UNSERE
JURISTEN?
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Ausgewählte Fragen werden
von uns beantwortet.
12
ONLINE-RECHT
Bilddatenbanken
Segen ohne Risiko?
Dass ein Bild mehr als tausend Worte sagt,
haben wir von Fred R. Barnard gelernt.
Wenngleich der Urheber dieser Erkenntnis
nicht vielen präsent sein mag, machen sich
Internetunternehmer diesen Slogan heute
noch verstärkter zunutze als zuvor: Unsere
Internetseiten werden immer bildlastiger.
Nicht nur, dass wir Produktbeschreibungen
und redaktionelle Texte zunehmend auf das
nötige reduzieren, unsere Internetseiten bestehen auch immer mehr aus einem großflächigen, das Design der Seite bestimmenden, Bild.
Wer sich die Kosten für einen professionellen
Fotografen sparen will, greift dabei zu Recht
auf die häufig sehr gut gemachten Bilder aus
diversen Bilddatenbanken wie iStock, Fotolia,
Shutterstock & Co. zurück. Aber sind diese
Bilddatenbanken wirklich die einfache, risikofreie Lösung?
Auch bei Bilddatenbanken gilt:
Lizenzbestimmungen lesen, dann
buchen
Wenngleich uns diese Bilddatenbanken eine
professionelle Bebilderung unserer Leistungen
erheblich vereinfachen, gilt es die Lizenzbestimmungen zu lesen. Bilddatenbanken bieten
ein Portfolio an Werken mitunter sehr professioneller Fotografen. Dass auch diese nicht umsonst umherziehen und die schönsten Bilder
für uns schießen ist eine Selbstverständlichkeit. Um unsere Internetseiten mit den Werken dieser Künstler zu bereichern, gleichwohl
aber selbst keine Risiken einzugehen, sollten
wir typische Stolpersteine nicht übersehen.
Auf den Zweck kommt es an
Auch Bilder aus Bilddatenbanken dürfen nicht
zu jedem beliebigen Zweck verwendet wer-
den. In den Lizenzbestimmungen finden sich
klare Regelungen, zu welchem Zweck ein Bild
verwendet werden darf. Auch insoweit bedarf
es einer sorgfältigen Lektüre der Lizenzbedingungen. Zu unterscheiden ist insbesondere
die Verwendung zu kommerzieller und zu redaktioneller Nutzung. Wenn wir ehrlich sind,
ist dies auch nachzuvollziehen: Während ein
Fotograf stolz sein mag, dass sein Foto von
einem auf einer Bank sitzenden alten Mann
für einen Artikel unter dem Titel „Deutschland
vergisst seine Weisen – die Schwächen der
Rentenreform“ verwendet wird, ist er nicht
gleichwohl begeistert, wenn der Rentner auf
tausenden zum Preis von 5,00 Euro verkauften Tassen für die Wahlwerbung einer Partei
abgedruckt ist.
Unsere Bilder, Ihre Bilder
Die Lizenzbestimmungen so gut wie aller Bilddatenbanken schließen das Recht zur Unterlizenzierung aus. Das heißt einerseits, dass
jenseits des sogenannten Agenturprivilegs die
Rechte an den Bildern nicht an Dritte übertragen werden dürfen. Dies gilt nicht nur für die
Weitergabe eines Bildes an einen Geschäftspartner, der das Bild zusätzlich veröffentlicht,
um auch sein oder aufgrund des Vertriebsvertrages unser Geschäftsmodell voranzutreiben.
Auch in sozialen Netzwerken ist Vorsicht
geboten: So räumt sich beispielsweise Facebook über die Nutzungsbedingungen ein Nutzungsrecht an allen auf Facebook geposteten
Bildern ein. Dies bedeutet: Wer ein über eine
Bilddatenbank lizenziertes Bild auf Facebook
veröffentlicht, verstößt gegen das Verbot der
Unterlizenzierung.
Auch das Agenturprivileg besagt lediglich,
dass eine Agentur für einen Dritten ein Bild
lizenzieren kann. Veröffentlichen darf das Bild
dann indes nur der Dritte und nicht die Agentur selbst.
13
ONLINE-RECHT
Der Urheber will benannt sein
Häufig übersehen wir auch das Recht des
Urhebers, bei der Veröffentlichung seines
Werkes benannt zu werden. Gerade in den Lizenzbedingungen von Bilddatenbanken findet
dieses Recht in der Regel einige Bedeutung.
Genaue Anforderungen werden aufgestellt,
wie und wo diese Benennung zu erfolgen hat.
Um herauszufinden, inwiefern eine Benennung
im Impressum der Internetseite ausreicht,
kommen wir um die Lektüre der jeweiligen
Lizenzbedingungen nicht herum. In jedem Fall
sollte klargestellt sein, welche Bilder welcher
Bilddatenbank zugeordnet werden können.
Fazit
Unternehmer sollten sich bewusst sein, dass
jeder einfache Schnappschuss als Lichtbild
nach dem Urhebergesetz geschützt ist. Gestalterisch höherwertige Fotografien, die
die so genannte Schöpfungshöhe erreichen,
genießen darüber hinaus urheberrechtlichen
Schutz als Lichtbildwerke.
Urhebern von Fotos stehen bei unberechtigter Nutzung daher nicht unerhebliche Ansprüche gegen den Unternehmer zu, der die
Bilder ohne entsprechende Genehmigung
nutzt: Die Rechte gehen von der Beseitigung
der Rechtsverletzung über die Unterlassung
bis zum Schadensersatz. Dies bedeutet im
Klartext: Der Unternehmer muss das nicht-li-
zenzierte Bild nicht nur von seiner Internetpräsenz entfernen. Er muss auch für die Zukunft unter Anerkennung einer Vertragsstrafe
versprechen, es nicht wieder rechtswidrig zu
verwenden. Darüber hinaus können Urheber
Schadensersatzansprüche geltend machen,
die mitunter weit mehr wehtun, als ein von
Anfang an durchdachter und rechtskonformer
Einsatz von Bildern auf der Internetpräsenz.
Dem Urheber steht es frei, wie er die Höhe
des Schadensersatzanspruches berechnen
will: Der tatsächlich eingetretene Schaden,
die Höhe der bei rechtmäßiger Verwendung
zu zahlender Lizenz oder ganz einfach das,
was der Verletzer durch die Nutzung an Gewinn erwirtschaftet hat.
Wenn wir uns fremde Bilder für unser Geschäftsmodell zunutze machen, müssen wir
daher in den sauren Apfel beißen und die Lizenzbedingungen lesen.
Urheberangaben:
Fotolia
© Name des Fotografen / Fotolia
Pixelio
© Fotografenname / PIXELIO
Shutterstock
Name des Künstlers / Shutterstock.com
Anika von Ribbeck ist eine auf die Beratung und Prozessführung in den Bereichen
IT-Recht, Medien- und Urheberrecht sowie
Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwältin. Sie ist für die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, die sich schwerpunktmäßig
der ganzheitlichen Betreuung rechtlicher
Sachverhalte im Internet widmet. Darunter
fallen u. a. Erstellung und Prüfung von AGB,
rechtliche Vertretung bei Abmahnung und
Markeneintragungen. Weitere Infos unter
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14
MULTICHANNEL
Virtuelle Anproben
Wie Online-Shopping zum interaktiven Erlebnis wird
Im Online-Handel geht es immer wieder um
die Frage: Wie kann man als Unternehmen
das Einkaufserlebnis für Kunden noch besser machen und die Zufriedenheit der Shopper weiter steigern? – Virtuelle Anproben
können eine Antwort auf diese Fragen sein.
Denn sie erfreuen User nicht nur durch spielerische Elemente, sondern sind auch überaus nutzbringend, wenn es um Passformen
und Co. geht.
Die Online-Welt bietet Händlern unzählige
Möglichkeiten, den Verbrauchern kundenfreundliche und nützliche Services zur Verfügung zu stellen, die das digitale Shopping praktisch zu einem Erlebnis machen. Ein Trend, der
in den vergangenen Jahren von verschiedenen
Unternehmen immer mal wieder aufgegriffen
wurde, ist das Konzept der virtuellen Anprobe.
Hierbei geht es im Großen und Ganzen darum,
dem Kunden den Gang ins stationäre Ladengeschäft zu ersparen – und trotzdem eine Anprobe des entsprechenden Produkts zu ermöglichen. Und zwar einfach, unkompliziert und auf
digitalem Wege von Zuhause aus. Außerdem
hat diese Art des Erlebnis-Shoppings auch
rein praktische Vorteile für die Unternehmen
selbst, denn so können Retourenquoten unter
Umständen gesenkt werden.
Je nach Anbieter und Sortiment müssen diese
digitalen Umkleidekabinen natürlich verschieden komplex sein und den Wünschen der
Kunden sowie den Anforderungen der Produkte gerecht werden. Die Recherche rund
um das Thema hat gezeigt, dass viele Anproben, die vor einigen Monaten oder Jahren in
eine Testphase gestartet sind, bereits wieder
vom Netz genommen wurden. Es scheint, als
würde sich nicht jede virtuelle Kabine für jedes Unternehmen bzw. jede Zielgruppe eignen
oder wirtschaftlich auszahlen. Dennoch gibt
es durchaus Anbieter, denen es gelungen zu
sein scheint, das Konzept nutzbringend um-
Im Foto-Modus von Mister Spex lässt sich nicht nur ein eigenes Bild hochladen. Den Kunden stehen zur ersten
Ansicht auch verschiedene Fotomodelle zur Verfügung.
zusetzen. Wir haben uns mal einige Beispiele
angeschaut.
Mister Spex: Mit Fotos oder
Webcam zur neuen Brille
Einer der wohl bekanntesten Anbieter, die
sich auf die Vorteile einer virtuellen Anprobe
stützen, ist der Online-Optiker Mister Spex.
Das Unternehmen bietet den Kunden dabei
verschiedene Arten, die Brille zu „testen“.
Zunächst findet sich auf (fast) jeder Produktdetailseite der Button „Anprobe online“. Hier
stehen verschiedene weibliche und männliche
Models zur Verfügung, denen man die Brille
aufsetzen kann. Ein erster näherer Eindruck
des Produkts wird so möglich.
Will man die Anprobe bei Mister Spex lieber
individualisieren, hat man als potenzieller Käufer die Möglichkeit, ein Foto von sich hochzuladen und so die Brille im eigenen Gesicht zu
probieren. Hat mein kein Foto zur Hand oder
möchte sich diesen Weg ersparen, kann man
auch auf eine unkomplizierte Live-Aufnahme
via Webcam zurückgreifen. Ein Ausrichten der
Brille im jeweiligen Gesicht und auch die Erstellung eines Fotos ist ganz im Sinne der Kunden und hilft zum Beispiel bei einem späteren
Vergleich mit anderen Brillen.
Bei einigen speziellen Modellen findet sich
anstelle der „Anprobe online“-Schaltfläche
ein Button mit der Aufschrift „Anprobe in
3D“. In dieser Version der virtuellen Anprobe wird die Brille nicht nur frontal, sondern
auch von den Seiten dargestellt, sodass der
Produkttest noch realistischer und effizienter
wirkt. Wie Mister Spex schreibt, ist diese
Variante „aus technischen Gründen“ nicht für
alle Modelle verfügbar. Doch die Erfolge des
Unternehmens zeigen, dass auch die klassische frontale Anprobe gut bei den Kunden
ankommt.
Street One setzt auf vorgefertigte
Models
Auch und gerade im Bereich Online-Mode
erscheint das Konzept einer virtuellen Anprobe mehr als geeignet. Schließlich hört
man in diesem Segment immer wieder von
15
MULTICHANNEL
Retourenquoten jenseits der 40 Prozent, die
den Anbietern die Geschäfte nicht gerade
erleichtern. Digitale Ankleidekabinen könnten
also helfen, die Kleidungsstücke noch besser
einzuschätzen und sich den Sitz sowie das
Aussehen besser vorstellen zu können.
Ein Anbieter, der aktuell auf virtuelle Anproben setzt, ist Street One. Das Fashion-Unternehmen hat einen sogenannten „Dressing
Room“ in seinen Online-Shop integriert. Hier
kann sich die geneigte Kundin Jeans, Kleider
oder andere Wunschprodukte an verschiedenen „vorgefertigten“ Models anzeigen lassen.
Was sich auf den ersten Blick anhört, wie
eine umfassende Möglichkeit zur Visualisierung von Kleidungsstücken, entpuppt sich
jedoch in der Praxis als verbesserungswürdig.
Diese Einschätzung basiert auf dem Fakt,
dass alle zur Verfügung stehenden Models
gleich groß sind – nämlich 1,77 Meter – und
eine Kleidergröße von 36 haben. Unterschiede zwischen den Mannequins bestehen lediglich in den Gesichtern bzw. Frisuren sowie der
Hautfarbe. Möchte eine Kundin mit Kleidergröße 44 sehen, wie ein Shirt oder eine Bluse
fällt, dürften die entsprechenden Models bei
der Einschätzung durch die mangelnde Indi-
vidualisierung nur wenig helfen. Für Frauen
mit „Standardmaß“ kann das Tool allerdings
durchaus hilfreich sein.
Virtuelle Anprobe mal anders:
Digitales Schminken mit der
L’Oréal-App
Wer glaubt, dass sich nur Brillen oder Kleidungsstücke für eine virtuelle Anprobe eignen, der irrt. Ein Beispiel, wie weit die digitalen
Möglichkeiten reichen, ist die App der Kosmetikfirma L’Oréal. Mithilfe des Programms
kann man nämlich Lidschatten, Lippenstifte
oder auch ganze Looks ausprobieren und auf
diese Weise testen, ob die MakeUp-Produkte
zu einem passen oder nicht.
Im Test hat sich allerdings gezeigt, dass die
Handhabung der Schmink-App ein wenig
knifflig ist: Da die App das eigene Gesicht
über die Frontkamera des Smartphones erkennt, müssen auch die Lichtverhältnisse
stimmen, damit die verschiedenen Farbtöne
und Nuancen, die auf die Haut projiziert werden, auch zur Geltung kommen. Wenn jedoch
das natürliche Licht von draußen nicht ausreicht und die Deckenleuchten zu schwach
sind, wird die Schmink-Probe via App schnell
zum Reinfall.
Im „Dressing Room“ von Street One lassen sich leider nur die Köpfe austauschen. An
der Statur der großen und schlanken Models lässt sich nichts ändern
Ist man hingegen,
was das Licht
betrifft, gut ausgestattet, dürfte
die App nicht nur
eingefleischte
MakeUp-Fans
überzeugen. Es
lassen sich verschiedene Looks
auswählen oder
individuell zusammenstellen und in
„Echtzeit“ auf das
Gesicht auftragen. Erfreulich ist,
dass das MakeUp
selbst bei einer
Bewegung oder
Lidschatten, Lippenstift und andere MakeUp-Produkte virtuell „anprobieren“? – Kein Problem. Mit der
Schmink-App von L’Oréal lassen sich neben einzelnen
Artikeln auch ganze Looks testen.
Drehung des Kopfes zumeist an die richtige
Stelle projiziert wird. Der spielerische Faktor
ist auf jeden Fall hoch und regt zur ausführlichen Erkundung der L’Oréal-Produkte an.
Fazit
So richtig im Trend liegen virtuelle Anproben
eigentlich nicht. Die Recherchen haben gezeigt, dass viele Unternehmen in der Vergangenheit eigene Projekte gestartet, diese aber
in zahlreichen Fällen wieder auf Eis gelegt
haben. Und auch beim aktuellen Durchstöbern der Online-Welt finden sich nur wenige
Unternehmen, die mit einer eigenen digitalen
Umkleidekabine aufwarten. Dabei steckt unglaublich viel Potenzial in den Umkleidekabinen. Denn sie sind in der Lage – zumindest,
wenn die Technik ausgeklügelt ist und effektiv
arbeitet – den Kunden einen echten Mehrwert zu bieten und ihnen beim Einkaufen zu
helfen.
Nicht zu unterschätzen ist dabei auch der
Gamification-Aspekt, also der Spaßfaktor des
Konzepts. Dieser kann nämlich dazu führen,
dass die Probier- und Kauflust der Kunden
deutlich angekurbelt wird. (tp)
16
KUNDE IM FOKUS
Wenn der Kunde nicht zahlt
Mahnungen texten, timen und titulieren
Der Kauf ist getätigt, zahlen will der Kunde
per Rechnung. Doch nach Abwicklung der
Bestellung wartet der Händler vergeblich
auf sein Geld. Dann bleibt ihm nur noch die
Möglichkeit, eine Mahnung zu versenden.
Doch wie sollte man als Online-Händler im
Fall einer ausbleibenden Rechnungszahlung vorgehen? Und ab wann lohnt sich der
Gang zum Inkasso-Büro? Wir zeigen, wie
eine Mahnung richtig verfasst wird und wie
der weitere Weg danach ist.
Ausbleibende Zahlungen sind für jeden Händler ein großes Ärgernis. Kauft ein Kunde auf
Rechnung ein, kann es hin und wieder vorkommen, dass der Händler vergeblich auf
sein Geld wartet – dabei ist es bei den meisten Kunden kein Vorsatz. Die Rechnung geht
unter, wird liegen gelassen oder schlichtweg
vergessen. Dann bleibt dem Händler nur noch
die Mahnung. „Wichtig ist, dass man erst einmal eine richtige Rechnung stellt. Das ist die
Grundvoraussetzung für eine Mahnung und
die Beitreibung der Forderung“, erklärt Mike
Kühn, Geschäftsführer der Prokur Forderungsmanagement GmbH. „Bei der Rechnung ist
wichtig, dass die Anschrift richtig ist. Heißt:
Die richtige Rechnung/Mahnung
• K
orrekte Anschrift (Vorname, Zuname,
Straße, Ort, PLZ)
• B ei Firmen: korrekte Firmenbezeichnung
(GmbH, Einzelfirma etc.) mit Angabe des
gesetzlichen Vertreters oder Inhabers
• Zahlungsziel mit konkretem Datum
• Rechnungsbetrag
• Bei der Mahnung: Rechnungsnummer
und -datum angeben!
Vorname, Zuname, Straße, Ort, Postleitzahl.
Ein weiterer Punkt: Wenn es eine Firma ist,
ist die Firmenbezeichnung – GmbH oder Einzelfirma – erforderlich. Ebenso wichtig ist,
dass das Zahlungsziel mit Datum gesetzt
wird.“
Mahnung direkt am nächsten Tag
Bei der Rechnung sollten Händler ein konkretes Datum für die Zahlung angeben – von
Angaben wie „14 Tage nach Erhalt der Rechnung“ rät Kühn strikt ab. Hintergrund ist der
Verzug: Wenn das Datum fest angeben ist,
ist der Zeitpunkt des Verzugseintritts klar.
„Gibt man als Händler kein Datum an, gilt die
gesetzliche Frist und die liegt bei 30 Tagen“,
erklärt er. „Dann muss der Händler eine Mahnung schreiben und erst dann ist der Kunde
im Verzug.“ Wird das Zahlungsziel der Rechnung erreicht und der Kunde hat die Rechnung
noch nicht beglichen, sollten Händler direkt
am nächsten Tag eine Mahnung versenden.
Wie bei der Rechnung müssen auch hier Adresse, Zahlungsziel und geforderter Betrag
mit der Rechnungsnummer, auf die sich die
Mahnung bezieht, richtig angegeben werden.
Wichtig ist auch bei der Mahnung, dass man
dem Kunden wieder ein festes Datum bis zum
Begleichen der Rechnung vorgibt. Vorgaben
darüber, wie viel Zeit man dem Kunden lassen
muss, gibt es laut Kühn nicht: „Man kann das
selbst wählen, aber man sollte mindestens
sieben Tage Zeit lassen – allein wegen der
Überweisungszeit. Alles andere ist frei wählbar.“ Die Mahnung muss dabei nicht per Post
zugestellt werden. Bestand bereits vorher im
Rahmen der Bestellung E-Mail-Kontakt zum
Kunden, kann auch die Mahnung per E-Mail
verschickt werden.
Inkasso-Büros nehmen Händlern viel
Arbeit ab
Doch was sollte ein Händler machen, wenn
der Kunde auf diese erste Mahnung auch nicht
reagiert? Eine weitere Mahnung schicken? Davon rät Mike Kühn ab: „Unsere Erfahrung zeigt:
Wer auf die erste Mahnung nicht reagiert,
zahlt auch auf die zweite oder dritte Mahnung
nicht. Umso schneller man tituliert oder die
Forderung an ein Inkasso-Büro abgibt, umso
höher ist die Wahrscheinlichkeit, das Geld
auch zu bekommen.“ Beim Titulieren handelt
17
KUNDE IM FOKUS
es sich um das Beantragen eines gerichtlichen
Mahnbescheids bis hin zum Erlangen eines
Vollstreckungsbescheides. Hieraus kann man
dann den Gerichtsvollzieher beauftragen oder
Pfändungen beim Schuldner veranlassen. Derartige Maßnahmen sind vorher nicht möglich.
Inkasso-Büros unterstützen Händler auch bei
diesem Prozess und treiben das Geld für sie
ein. Vor allem die Zeitersparnis ist ein Haupt-
Forderungsmanagement GmbH, wie sie in
Mahnungsfällen vorgehen müssen. Allein ein
Schreiben von einem Inkasso-Büro bringe einige Kunden dazu, die Rechnung doch schnell zu
begleichen. Zudem verlieren viele Händler im
Wust des Mahnungsprozesses oft den Überblick – Mahnungen gehen unter, der Händler
vergisst im schlimmsten Fall selbst, dass Zahlungen noch ausstehen. Und bleibt auf den
Kosten sitzen.
VIELE HÄNDLER VERLIEREN IM WUST DES
MAHNUNGSPROZESSES OFT DEN ÜBERBLICK.
argument, sich an ein Inkasso-Büro zu wenden. „Wir beobachten, dass manche Händler
dreimal, viermal, fünfmal mahnen. Das raubt
einfach Zeit für den Händler, die er gar nicht
hat, denn er muss ja verkaufen“, betont Kühn.
Zudem wissen Inkasso-Büros wie die Prokur
Nicht mit Kanonen auf Spatzen
schießen
Doch ein Händler sollte sich nicht sofort an ein
Inkasso-Büro wenden, sollte ein Kunde einmal
eine Rechnung nicht begleichen. „Es ist immer
besser, das erste Mahnschreiben selber zu
machen und nicht über das Inkasso-Büro zu
gehen“, rät Mike Kühn. Schließlich kann jeder
ja einmal eine Rechnung vergessen. Dann direkt mit dem Inkasso-Büro aufzuwarten, ist ein
wenig, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen. Man könne aber bereits in die
erste Mahnung schreiben, dass man die Forderung bei Nichterfüllen an ein Inkasso-Büro
abgeben werde. „Das kann man machen. Das
erhöht auch den Druck“, so Kühn.
Wenn ein Kunde also eine Rechnung nicht
begleicht, sollten Händler umgehend eine
Mahnung schicken, sich aber nicht allzu lange mit dem Fall aufhalten. Reagiert der Kunde
nicht auf die erste Mahnung, empfiehlt sich
der Gang zum Inkasso-Büro, das den weiteren
Vorgang dann übernimmt und so Zeit, Arbeit
und Nerven für den Online-Händler spart. Dann
kommt auch das lang ersehnte Geld in die Kassen. (mp)
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18
LÖSUNGEN & SYSTEME
Spreading Tools
Produkte automatisch auf Marktplätzen anbieten
Der Online-Handel konzentriert sich in
Deutschland nach und nach vor allem auf
wenige, mächtige Marktplätze, die einen
Großteil der Umsätze generieren. Allen
voran Amazon, das inzwischen zweistellige Milliarden-Umsätze im Jahr alleine in
Deutschland generiert. Online-Händler können vom Wachstum der Marktplätze und
dem hohen Kunden-Traffic, den sie bieten,
profitieren, wenn sie ihre eigenen Produkte auch dort anbieten. Wer seine Produkte
zeitgleich auf verschiedenen Marktplätzen
anbieten möchte und dennoch nicht allzu
viel Zeit opfern will, kann auf sogenannte
Spreading Tools setzen.
Online-Händler in Deutschland kommen an
Marktplätzen nicht mehr vorbei. Wer seine
Produkte allein im eigenen Online-Shop vertreibt, verzichtet auf potentielle Absatzkanäle, wo sich je nach Marktplatz eine Vielzahl an
Kunden aufhalten, nach bestimmten Produkten suchen und wo der Traffic sehr hoch ist.
Die Marktmacht der Marktplätze
wird größer werden
Alleine Amazon hat inzwischen in Deutschland die 10-Milliarden-Euro Umsatzgrenze
geknackt – Tendenz weiterhin steigend. Es
wird zunehmend schwierig, sich der wachsenden Marktmacht von Marktplätzen zu
entziehen, prognostizieren Experten. Da bietet es sich für Online-Händler natürlich an,
technischen Einsatz direkt und automatisiert in die Marktplätze zu integrieren? Als
Alternative zum manuellen, eigenhändigen
Verwalten und Einstellen der jeweiligen Produkte bieten sich zum Beispiel sogenannte
Spreading Tools an. Verschiedene Anbieter
haben sich inzwischen in Deutschland auf
diese Dienstleistung spezialisiert und können den Online-Händlern bei der Integration
in ausgewählte Marktplätze helfen.
ES WIRD ZUNEHMEND SCHWIERIG SICH
DER WACHSENDEN MARKTMACHT
VON MARKTPLÄTZEN ZU ENTZIEHEN
die eigenen Produkte auch über Marktplätze
wie Amazon, Ebay oder Bepado anzubieten.
Doch welche Möglichkeiten hat man als Online-Händler, um die eigenen Produkte mit
möglichst wenig Zeitaufwand und geringem
Die Nutzer können verschiedene Marktplätze direkt auswählen.
Auch internationale Marktplatz-Integration möglich
Zwei dieser Anbieter in Deutschland sind
zum Beispiel Speed4Trade aus Altenstadt
und
Magnalister
aus Berlin. Die Lösung von Speed
4Trade nennt sich
emMida und ermöglicht vor allem
die Einbindung in
zahlreiche Marktplätze von Ebay, so
zum Beispiel in den
deutschen, französischen, italienischen
oder
polnischen
Ebay-Marktplatz.
Neben Ebay unterstützt emMida im
Moment auch die
Online-Plattformen
Daparto, Amazon,
Locafox, Otto, Rakuten, Ricardoshops
und Yatego.
19
LÖSUNGEN & SYSTEME
„Mit emMida als spezialisiertem Marktplatz-Adapter lassen sich sämtliche Produktsortimente mit mehreren zehntausend
Artikeln und Varianten verwalten. Hoher
Funktionsumfang kombiniert mit einzigartiger
Integrationstiefe ermöglicht eine effiziente,
kanalkonforme Abwicklung“, heißt es von
Speed4Trade zum Produkt emMida.
Völlig branchenunabhängig nutzbar
Wer auf Spreading-Tools setzt, der kann
manuelle Tätigkeiten im Marktplatz-Backend hinter sich lassen. „Unsere zentrale Lösung ist unser Produkt emMida, die
E-Commerce-Plattform“, erklärt Wolfgang
Vogl, Director Business Development bei
Speed4Trade. „EmMida verbindet die Warenwirtschaft des Online-Händlers, zum Beispiel SAP, Microsoft oder Sage, mit vielfältigen Verkaufskanälen, wie Amazon national
abhängig genutzt werden. Besondere Voraussetzungen müssten die Händler nicht
mitbringen, auch wenn emMida sich laut
dem Experten auf einige Branchen spezialisiert hat: „Besondere Expertise haben wir in
den Branchen Automotiv, Möbel, Mode und
Elektronik.“
BEI ABVERKÄUFEN WIRD DER VERFÜGBARE
BESTAND AUF ALLEN VERKAUFSKANÄLEN
FAST IN ECHTZEIT AKTUALISIERT
Interaktiver Bestandsabgleich als
Highlight
EmMida erlaubt den Online-Händlern, Prozesse zu beschleunigen und Zeit zu sparen.
Automatisiert werden können zum Beispiel
Der Cockpit der Software zeigt die verschiedenen Einstellmöglichkeiten der Anwender
und international oder Rakuten sowie auch
Shopsysteme wie Magento, Shopware oder
Oxid.“
Dabei kann emMida laut Vogl auch von kleinen Online-Händlern und völlig branchenun-
zum Beispiel 1.000 Stück mit der vollen Menge über alle angeschlossenen Verkaufskanäle
anzubieten. Bei Abverkäufen wird der verfügbare Bestand auf allen Verkaufskanälen fast
in Echtzeit aktualisiert. Somit kann es zu keinen Überverkäufen kommen. Dies ist für Online-Händler besonders auf den Marktplätzen
Prozesse wie das Abholen von Aufträgen
oder auch die Benachrichtigung der Käufer.
Das Besondere an emMida ist dabei der
sogenannte „interaktive Bestandsabgleich“.
„Dieser ermöglicht es, einen Bestand von
enorm wichtig, denn Überverkäufe, sprich
verkaufte Ware, die dann nicht geliefert werden kann, da sie nicht mehr auf Lager ist, führen zu Abwertungen bei Ebay und Amazon.
Sind neue Bestände wieder vorhanden, so
werden auch diese automatisch von emMida
auf allen Verkaufskanälen umgehend online gestellt“, erklärt
Wolfgang Vogl.
Die Kosten, welche
auf
Online-Händler
für die Nutzung von
emMida zukommen,
basieren auf einem Lizenzmodell. „Dabei ist
die Lösung als Mietlizenz in skalierbaren
Tarifstufen erhältlich“,
verspricht das Unternehmen. In einer Monatspauschale können die Kunden von
Updates profitieren,
das einmalige Set-UpPaket enthält für den
Start wiederum die Installation, Einrichtung,
Schulung und einen Einführungs-Support.
„Die Lizenzgebühren starten bei 200 Euro
monatlich und zusätzlich einmalig 2.000 Euro
für Setup und Schulung“, verrät Vogl. (gp)
20
CHEFSACHE
Wenn Daten sprechen könnten…
Mit Datenerfassung und -analyse Handlungsempfehlungen und Strategien formulieren
Daten, Daten, Daten… – Big Data gehört
zu den wichtigsten Keywords des letzten
Jahres und wird auch in diesem Jahr unweigerlich eine zentrale Rolle spielen. Wer
jetzt aber denkt, dass er als Online-Händler
auf Datenerfassung und -analyse verzichten kann, irrt sich jedoch gewaltig. Denn
in kaum einer anderen Branche sind Daten
so zentral wie im E-Commerce. Die Daten
helfen, die Bedürfnisse der Kunden besser
zu verstehen, die passenden Produkte zu
entwickeln – und schlussendlich helfen sie
dabei, das eigene Unternehmen zukunftsfähig zu machen.
Ausbaustufen der Datenanalyse
(„Mit Daten Werte schaffen – Report
2015“ Bitkom Research GmbH & KPMG)
1. Individuelle ad hoc-Analyse mit einfachen IT-Tools wie Excel oder Access
2. A
nalyse von strukturierten, vorwiegend internen Daten anhand
vordefinierter Zusammenhänge
mithilfe spezieller IT-Tools, wie
Business Intelligence oder Data
Warehouse-Systemen
3. A
nalyse von strukturierten, internen
und externen Daten zur Bestimmung
von Zusammenhängen mithilfe spezieller IT-Tools wie Self-Service-Business Intelligence-Systemen
4. F ortgeschrittene Analysen von
Daten unterschiedlicher Herkunft
und Struktur zur freien Suche von
Zusammenhängen und Erkenntnissen mithilfe neuer Technologien
wie In-Memory-Datenbanken oder
verteilten Systemen
Wer sein Geschäft für die Zukunft fit machen will, sollte die anfallenden Daten analysieren und entsprechend
Handlungsempfehlungen ableiten.
Tatsächlich ist die Erkenntnis, dass Datenanalyse einen echten Mehrwert bieten kann,
schon sehr verbreitet. Laut der repräsentativen Unternehmensbefragung „Mit Daten
Werte schaffen – Report 2015“ von der Bitkom Research GmbH und KPMG betrachten
mittlerweile drei Viertel der 706 befragten
Unternehmen Datenanalysen als entscheidenden Baustein für die Wertschöpfung.
Mehr als die Hälfte (54 Prozent) sucht aktiv
nach Anwendungsmöglichkeiten für umfassende Datenanalysen. Allerdings – und hier
liegt die Krux – gelingt es nur 48 Prozent
der Unternehmen, über Datenanalyse einen
konkreten Nutzen für ihr Unternehmen zu generieren. Adrien Günther, Country Manager
DACH von AT Internet, einem der weltweiten
Marktführer im Bereich Webanalyse und Digital Intelligence, fasst die Herausforderung
bei der Datenanalyse zusammen: „Die größte
Herausforderung ist es, die richtige Frage zum
richtigen Zeitpunkt zu stellen. Um sie dann
richtig zu beantworten, müssen Datensilos
aufgelöst und die Daten logisch miteinander
verknüpft werden. Erst dann können konkrete
Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.“
Analysen vor allem im Kundenbeziehungsmanagement verbreitet
Das Auflösen der sogenannten Datensilos ist
dabei allerdings gar nicht so einfach. Neben
der schieren Masse an Daten sind es auch
die Vielfalt und die Validität der Daten, die oft
21
CHEFSACHE
zum Problem werden. Die Analyse muss die
direkte Kausalität zwischen den einzelnen
Themen erkennen. Möglich ist dies durch
IT-gestützte Verarbeitung. „Es gibt Standard-Tools für die einzelnen Anforderungen,
wie Webanalytics-Tool für die Datenerfassung, oder auch Datenvisualisierung-Tools,
angefangen bei Excel. In der Webanalyse
bietet es sich beispielsweise an, die bestverkauften Produkte oder die Produkte herauszufiltern, die am meisten angeklickt werden.
Die Herkunftsanalyse nach Traffic-Quelle
(Newsletter, Google) oder Regionalität gibt
einen guten ersten Eindruck über die Website-Besucher“, erklärt Adrien Günther die
Möglichkeiten der Datenauswertung im Online-Handel.
Bezüglich der Schwerpunktfelder Marketing
und Vertrieb werden Datenanalysen in erster Linie für Kundenanalysen und das Datenqualitäts- sowie Stammdatenmanagement
genutzt. Die beiden letzteren Anwendungsfelder sind dabei Grundvoraussetzungen
für eine solide Kundenanalyse. Die Studie
„Mit Daten Werte schaffen – Report 2015“
zeigt zudem, dass vor allem der Online-Handel Datenanalysen für das Anwendungsfeld Kundenbeziehungsmanagement nutzt.
Erstaunlich selten werden hingegen die
geografischen und demografischen Daten
analysiert. Dabei können diese Ergebnisse
gezielt für Marketing-Kampagnen eingesetzt
werden. Aber auch datengestützte Wettbewerbsanalysen werden recht selten durchgeführt. Der Grund liegt dabei in der Art der
Daten – diese sind oft unstrukturiert und extern. Dementsprechend ist der Analyseaufwand höher und technisch anspruchsvoller.
Die Ergebnisse tragen dafür aber auch mehr
zum Erfolg des eigenen Unternehmens bei.
Big Data-Technologie oder doch
lieber Excel?
Mit der Datenerfassung und -analyse verhält
es sich schlussendlich aber wie mit jeder
Neuerung: Am Ende muss jeder selbst wissen, wie viel Aufwand und vor allem auch
Zeit und Geld er investieren will. Denn für die
einmalige Analyse eines bestimmten Sachverhaltes mit Hilfe von intern vorliegenden
und strukturierten Daten können Excel und
Access durchaus ausreichen. Wer hingegen
nach neuen Erkenntnissen und Zusammenhängen sucht und dabei auf umfassende
Datenmengen (bestehend aus internen und
externen sowie strukturierten und unstrukturierten Daten) zugreift, wird unweigerlich auf
Big Data-Technologie angewiesen sein. (jp)
Welche Analysearten gibt es?
(„Mit Daten Werte schaffen – Report
2015“ Bitkom Research GmbH & KPMG)
Deskriptive Analyse
(Leitfrage: Was ist passiert?)
Dank historischer Daten lassen sich relativ schnell und einfach Gründe für Erfolge
bzw. Misserfolge identifizieren. Genutzt
werden dafür größtenteils statistische
Messgrößen wie Mittelwerte oder Standardabweichungen, die problemlos zu ermitteln oder zu verarbeiten sind.
Prädikative Analyse
(Leitfrage: Was könnte passieren?)
Vorhersagen lassen sich auf Basis von historischen Daten und Trends treffen. Wie
sich Kennzahlen entwickeln werden, lässt
sich anhand verschiedener Algorithmen
untersuchen.
Präskriptive Analyse
(Leitfrage: Was sollen wir tun?)
Handlungsempfehlungen lassen sich aus
einer Kombination von Erkenntnissen von
deskriptiven und prädiktiven Analysen
ableiten. Für die Simulation von verschiedenen Modellen werden neben internen
auch externe Daten zur Analyse herangezogen. Unter Berücksichtigung verschiedener und anpassbarer Variablen können
so Handlungsempfehlungen abgeleitet
werden.
Branchen-News
„Mönchengladbach bei Ebay“ mit
positiver Bilanz
Während Ebay mit seinen Geschäftszahlen
hadern dürfte und 2015 einen Umsatzrückgang von rund 2 Prozent hinnehmen muss,
läuft es an anderer Front besser: Nach 100
Tagen zieht das Unternehmen eine Bilanz
aus seinem Online-Projekt „Mönchengladbach bei Ebay“. Der Marktplatz verkündet
gemeinsam mit dem Projektpartner mg.retail2020, dass seitdem knapp 32.000 Artikel
in über 50 Länder verkauft wurden. Auch die
Zahl der teilnehmenden Händler ist von 50
auf 70 gestiegen. Das Projekt hilft stationären Händlern dabei, sich digital aufzustellen
und so neue Kunden zu generieren.
Amazon zeigt Paypal die kalte Schulter
Für Amazon hat Kundenservice höchste Priorität. Beim Thema Bezahlen fällt allerdings
auf, dass eine durchaus beliebte Zahlungsart, nämlich Paypal, bei der Auswahl fehlt.
Will Amazon den Dienst vielleicht bald nachrüsten? Nein, meint das US-Unternehmen.
Die Kunden hätten in all der Zeit nicht das
Bedürfnis gezeigt, auf Amazon mit Paypal
zu bezahlen. „Wenn unsere Kunden danach
verlangt hätten, dann wäre es auf Amazon
längst verfügbar“, kommentierte Patrick
Gauthier, Vice President Amazon Payments.
Amazon Vendor: Händler empört über
Ausgleichszahlungen
Mit Amazon Vendor können Online-Händler
ihre Waren nicht an Endkunden, sondern
direkt an Amazon verkaufen und somit zum
Zulieferer werden. Doch unter einigen Amazon Vendor-Händlern gibt es derzeit große
Aufregung: Der US-Konzern hat nämlich zum
01. Februar 2016 ein neues Programm für
Ausgleichszahlungen eingeführt. Das heißt
wenn eine Lieferung an Amazon fehlerhaft
oder nicht vollständig ist, sollen Händler
einen Pauschalbetrag von 10 Euro pro fehlender Einheit bezahlen. Amazon begründet
diesen Schritt mit der Verbesserung der Servicequalität und der Prozesseffizienz.
22
CHEFSACHE
Interview mit Adrien Günther,
Director DACH & CEE bei AT
Internet
Mit einschlägigen Erfahrungen in der
Key-Account-Beratung aus den letzten vier
Jahren als Head of Business Intelligence
bei Plan.net kommt er gewappnet zu AT
Internet zurück. Zuvor war er bereits knapp
drei Jahre als strategischer Web Analytics
Consultant bei AT Internet tätig.
Weitere Stationen lagen im Bereich SEO,
Suchmaschinenentwicklung und Web Development.
Was schätzen Sie: Wie gut sind Deutschlands Online-Händler in puncto Datenerfassung und -analyse aufgestellt?
Adrien Günther: Viele sind im Thema Datenanalyse schon recht gut aufgestellt.
Allerdings kämpfen die Online-Händler mit
unterschiedlichen Daten und entsprechenden Datensilos. Shop-, CRM-, Marketingoder Websiteanalyse-Daten laufen noch
nicht Hand in Hand. Deshalb haben wir uns
dieses Problems angenommen und bieten
hierfür unterschiedliche Lösungsansätze an.
Das Thema BigData ist in aller Munde.
Warum ist Datenerfassung im Allgemeinen und besonders im E-Commerce so
wichtig?
Adrien Günther: Der Spruch „Zeit ist Geld”
ist nirgends so zutreffend wie im E-Commerce-Bereich. Der Schlüssel zum Erfolg
ist die zeitnahe Erfassung und Analyse der
Daten und die entsprechende Ableitung
konkreter Handlungsanweisungen. Beispiele sind die sofortige Reaktion auf Preisentwicklungen der Konkurrenz, die einen
Online-Shop direkt betreffen. Das gleiche
gilt für Marketing-Aktionen: Wenn ein Kunde meine Marke sucht und durch eine geschickt platzierte Anzeige meines Konkurrenten in seinem Online-Shop landet, muss
ich sofort reagieren. Hier spielt die Zeit eine
große Rolle, sonst sind Kunden schnell verloren – und mit ihnen der Umsatz.
Kann ein Händler heute überhaupt noch
erfolgreich sein, ohne Big Data zu nutzen?
Adrien Günther: Ja, insofern er über Empfehlungen arbeitet. Das ist eher relevant
für Nischen- oder Designprodukte. Für ein
hoch ausgereiftes Designprodukt ist eher
die Marke selbst als eine Fülle von Daten
relevant.
Welche Daten sind für Online-Händler
von besonderem Interesse?
Adrien Günther: Alles, was in seinem Shop
passiert: von Warenbestand, CRM-Daten,
der Aktivität der Konkurrenz bis hin zum
konstanten Blick auf Trends. Es kann sein,
dass ein angekündigter Produkt-Release
einer großen Marke so viel Einfluss hat,
dass ich die Aktivitäten in meinem Shop
in diesem Zeitraum hauptsächlich darauf
ausrichten sollte.
Welche einfachen Möglichkeiten gibt es,
um die gewonnenen Daten auszuwerten?
Adrien Günther: Es gibt Standard-Tools für
die einzelnen Anforderungen, wie Webanalytics-Tool für die Datenerfassung oder
auch Datenvisualisierung-Tools, angefangen bei Excel. In der Webanalyse bietet es
sich beispielsweise an, die bestverkauften
Produkte oder die Produkte herauszufiltern, die am meisten angeklickt werden.
Die Herkunftsanalyse nach Traffic-Quelle
(Newsletter, Google) oder Regionalität gibt
einen guten ersten Eindruck über die Website-Besucher.
Worin liegen die Herausforderungen bei
der Datenanalyse?
Adrien Günther: Die größte Herausforderung ist es, die richtige Frage zum richtigen
Zeitpunkt zu stellen. Um sie dann richtig zu
beantworten, müssen Datensilos aufgelöst
und die Daten logisch miteinander verknüpft
werden. Erst dann können konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
AT Internet ermöglicht über eine Digital
Analytics-Plattform umfassende Analysen der Besucher. Wie funktioniert das
konkret in der Praxis?
Adrien Günther: Einen ersten Überblick
erreichen unsere Kunden mithilfe der Standardanalysen über das Verhalten der Besucher. Aufbauend auf den gestellten Fragen
erstellt der Webanalyst Hypothesen und
findet mithilfe unserer Lösung die Antworten auf seine Fragen. Eine Hypothese könnte beispielsweise sein, dass sich 90 Prozent
des Traffics in der Zeit zwischen 9.00 bis
18.00 Uhr abspielt, jedoch ab 20.00 Uhr
am meisten gekauft wird. Die Daten zeigen
tagsüber eine höhere Verweildauer pro Seite und mehr Seitenaufrufe pro Besuch. Am
Abend hingegen ist der Website-Besucher
schnell und zielstrebig beim Warenkorb und
kauft ein. Eine Handlungsanweisung könnte
sein, dass der Online-Shop tagsüber mehr
auf die Produktinspiration eingeht und beispielsweise weitere passende Produkte
und Empfehlungen anzeigt. Abends sollte
der Fokus auf der Conversion-Optimierung
liegen. Klare CTA-Buttons können zu einem
schnellen Kauf führen.
Worin liegt die Herausforderung, aus den
analysierten Daten Handlungsempfehlungen und Strategien zu formulieren?
Adrien Günther: Sie liegt in der Validität der
Daten und dem Blick auf den Gesamtzusammenhang. Der Webanalyst muss die direkte
Kausalität zwischen den einzelnen Themen
erkennen. Ist beispielsweise der Umsatz
an einem Tag besonders hoch, kann das an
einer gelungenen Marketing-Kampagne liegen, oder aber der verregnete Feiertag oder
die schlechte Performance der Konkurrenz
hat mehr Website-Besucher zum eigenen
Shop gebracht.
23
E-COMMERCE
BÜROSERVICE
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24
SERIE: INTERNATIONALE EXPANSION (TEIL 7)
Versand und Retouren-Annahme
Was Online-Händler beim internationalen Versand beachten sollten
Wenn sich ein Online-Händler dafür entscheidet, nicht mehr nur auf den hiesigen
Markt zu setzen, sondern europaweit, vielleicht sogar weltweit seine Produkte anzubieten, müssen einige Punkte beachtet
werden. Dazu gehören im Logistikbereich
auch der internationale Versand und die
Retouren-Annahme. Wir geben einen Überblick über wichtige Faktoren in diesem Bereich, die Händler auf keinen Fall außer Acht
lassen sollten.
Die Vielfalt der Faktoren, die allein bei diesen
Logistikbereichen beachtet werden müssen,
ist fast schon erdrückend. Dazu zählen unter
anderem auch die politischen Lagen in den
jeweiligen Ländern, die den Online-Handel
zum Teil erheblich erschweren können. Aber
auch unterschiedliche Zollbestimmungen,
Versandoptionen, Verpackungen und die örtliche Infrastruktur gehören beispielsweise
dazu. „Hierbei gibt es gerade im Bereich der
EU- und Nicht-EU-Länder deutliche Unterschiede“, meint Michael Scharf vom Paketversand-Unternehmen Packlink. Beim Versand
in Nicht-EU-Länder müssen Exportdokumente
hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass
Das erwartet Sie in unserer Serie:
Internationale Expansion
Fachthemen
(1) Die Auswahl der richtigen Länder
(2) Neukundengewinnung im Ausland
(3) Sortiment und Produktpräsentation
(4) Anpassung der Shop-Software
(5) Preise und Rabatte
(6) Haftung und Gewährleistung
(7) Versand und Retourenannahme
(8)Kundenservice
(9) Mehrwertsteuer und Lieferschwellen
(10)Zahlungsverfahren und Inkasso
das Paket erfolgreich an den jeweiligen Empfänger gelangt.
Allgemeine Hinweise für den internationalen Versand
Generell gilt es länderunabhängig, die Verpackungen und Beschriftung sorgfältig zu
wählen. „Die Ware sollte immer in leicht zu
öffnenden, wiederverschließbaren Verpackungsarten gepackt werden, welche eine
mehrmalige Umladung sowie weitere Einflüsse von außen aushält“, gibt Scharf als Tipp auf
den Weg.
Auch die Versandart spielt eine wichtige Rolle. Hier sind Faktoren wie die Zeit und das
Budget entscheidend: „So kann zum Beispiel
eine Zustellung per Schiff oft billiger sein als
die Zustellung über den normalen Landweg
oder mit dem Flugzeug.“
sätzlich haben manche Länder Vorgaben der
maximalen Anzahl an Paketen, die innerhalb
eines Monats an dieselbe Versandadresse geschickt werden können und unter Umständen
berücksichtigt werden müssen.
Sobald spezielle, nicht alltägliche Gegenstände versendet werden, müssen diese vollständig und detailliert aufgelistet werden. Zu den
weiteren Faktoren, die im Zusammenhang mit
dem Zoll eine Rolle spielen, zählen laut Scharf
„eine Handelsrechnung (dreifach und im Original), eine Zollnummer (EORI) sowie ab einem
Warenwert von 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung.“
Aufwand von Land zu Land
unterschiedlich
Der Aufwand, der für verschiedene Länder betrieben werden muss, unterscheidet sich zum
Allgemein ist die Laufzeit, wie lange ein Paket unterwegs ist, erheblich höher als die
gewohnten inländischen Versandzeiten. „Je
nach Logistikunternehmen werden Sendungen auch an den lokalen Paketdienst im
Ausland übergeben. Dabei kann es zu Unterbrechungen im Tracking kommen“, so Claus
Fahlbusch, Geschäftsführer von Shipcloud, die
sich ähnlich wie Packlink als Shopping-Service-Provider und damit als Schnittstelle
zwischen Online-Händlern und Versanddienstleistern sehen und mit ihren Diensten den
Händlern im Versandbereich eine Menge Arbeit ersparen wollen.
Die Rolle des Zolls
Der Zoll spielt bei der Internationalisierung
eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hier sind
insbesondere die unterschiedlichen Bestimmungen zu beachten. Auch das korrekte Ausfüllen der Zolldokumente ist elementar. Zu-
25
SERIE: INTERNATIONALE EXPANSION (TEIL 7)
Teil erheblich. Im europäischen Ausland muss
nicht zwangsweise eine Zollinhaltserklärung
oder EORI-Nummer beigefügt werden. Generell gilt, dass gerade europaweit Pakete
relativ einfach zu versenden sind. Zu den unkompliziertesten Märkten gehören laut Scharf
zum Beispiel Österreich, Frankreich, Spanien,
Polen, Tschechien und Dänemark. Aber auch
die Benelux-Länder gelten als vergleichsweise
unkompliziert.
Schwieriger wird es hingegen bei Ländern
mit hohem Krisenpotenzial und unsicherer
politischer Lage. „Gerade in den letzten Monaten hatten wir bei Packlink einen speziellen
Versand in das Westjordanland. Hier ist es
uns passiert, dass das Paket leider nicht von
TNT Israel eingeführt werden konnte, aber
nicht wegen dem Inhalt des Paketes.“ Zu
weiteren Beispielen von Märkten, bei denen
Probleme auftreten können beziehungsweise
spezielle Auflagen zu erfüllen sind, gehören
Afrika, der Mittlere Osten, die USA und die
Schweiz. Aber auch Großbritannien sowie
einige osteuropäische Länder und Russland
gelten als komplex.
Shipcloud-Geschäftsführer Fahlbusch empfiehlt hierbei, nicht den günstigsten Logistiker
auszuwählen, sondern tendenziell eher einen
überregional agierenden Versanddienstleister
mit eigenem Netz wie beispielsweise UPS
oder FedEx.
Schweizer Online-Käufer und die
Mehrwertsteuererstattung
In letzter Zeit machte insbesondere die Schweiz
Schlagzeilen im Bereich Mehrwertsteuererstattung. Bisher war es Schweizer Staatsbürgern möglich, sich die Mehrwertsteuer von
neunzehn Prozent für in einem deutschen Online-Shop gekaufte Ware an der Grenze erstatten zu lassen. Dies ist mittlerweile nicht mehr
möglich. Fahlbusch meint jedoch, dass sich
für die deutschen Online-Shops grundlegend
nichts ändern wird, denn diese sind auf zwei
andere Arten für die Schweizer Käufer weiterhin interessant: Zum einen sind viele Artikel –
vor allem im Technikbereich – in Deutschland
weitaus billiger als in der Schweiz. Zum anderen profitieren die Käufer vom günstigen
Wechselkurs von Franken in Euro.
Wichtige Faktoren, die beim
internationalen Versand beachtet
werden müssen:
• Versandarten, -kosten, -zeiten
• Paypal & internationale Bezahlmethoden
• Kontodaten (IBAN- & SWIFT-Daten)
• Spracheinstellungen
• Maximale Gewichte & Abmessung
•
Verbotene Gegenstände (wie Feuerlöscher oder Öl)
•
Ausschussgebiete & Zuschläge in bestimmten Regionen
•
Zollbestimmungen (Zolldokumente, Handelsrechnung, Zollnummer, EORI-Nummer)
•
Zahlender der Zollgebühren (Absender
bzw. Empfänger)
• Kosten für die Retouren-Annahme
• Maximale Vorlagen (Anzahl der Pakete,
Gewicht & Warenwerte)
Kostenintensive Retouren-Annahme
Bei der internationalen Retouren-Annahme
wiederum lässt sich feststellen, dass diese
sehr kostenintensiv und weitaus umfangreicher ausfallen kann, als dies beim inländischen
Handel der Fall ist. „Will man trotzdem Retouren für internationale Sendungen anbieten,
sollte man Sammeltransporte organisieren und
die Retouren so zurückführen. Hierbei muss
dann gegebenenfalls auch wieder das Thema
Zoll beachtet werden, was bei Sammeltransporten / -verzollung gut zu lösen ist“, fasst
Fahlbusch zusammen. Deswegen sollte vorher
gut überlegt sein, ob der Warenwert die hohen
Retouren-Kosten rechtfertigt. (cl)
26
MARKETING & VERKAUF
Künstliche Intelligenz für Werbung nutzen
Wie Big Data hilft, die ideale Kundengruppe zu finden
Der E-Commerce boomt. Immer mehr Kunden kaufen ihre Produkte im Online-Handel
ein. An sich eine gute Nachricht, gleichzeitig aber gibt es auf der anderen Seite auch
immer mehr Konkurrenz im Internet. Gerade
für kleinere Online-Händler gilt es heutzutage, sich von den Konkurrenten abzuheben
und die Kunden von sich zu überzeugen.
Eine Möglichkeit dafür ist die Nutzung von
künstlich-intelligenten
Werbemethoden.
Wie diese bei der Ansprache der passenden
Zielgruppe helfen können und was dahinter
steckt, hat uns das Hamburger Unternehmen Rocket Fuel erklärt.
in der Praxis nicht so simpel. Kunden wollen
oft gefunden werden, denn bei der Vielzahl an
Online-Angeboten ist man als Online-Händler
mit seinem Produkt längst nicht mehr allein.
Für die richtige Ansprache der passenden
Zielgruppe setzen immer mehr Unternehmen
auf Algorithmen und die Auswertung von Big
Data.
Künstlich-intelligente Technologie
hilft beim Werben
Ein Anbieter aus diesem Bereich ist das Unternehmen Rocket Fuel. Das Hamburger
genten Technologie auf Big Data-Niveau Performance, Awareness und Lift ihrer digitalen
Kampagnen über alle Marketingziele, Kanäle
und Endgeräte hinweg“, erklärt Oliver Hülse,
Geschäftsführer von Rocket Fuel, die Kernaufgabe des Unternehmens.
Das Hamburger Unternehmen bietet dafür
eine sogenannte programmatische Marketingplattform mit Moment Scoring™-Technologie an. Davon können auch Online-Händler
profitieren und Managed Service-Lösungen
sowie auf Software as a Service basierende
Lösungen nutzen.
Marken- und
Shop-Bekanntheit
steigern
Dank Big Data die richtigen Kunden ansprechen (Quelle: fotolia.com/Aurielaki)
Im Prinzip könnte es ganz einfach sein, wenn
es im Online-Handel um die passende Zielgruppe geht. Schließlich sind alle Internetnutzer potentielle Kunden. Doch natürlich ist es
Unternehmen hat sich auf das Ansprechen
der passenden Kundengruppen mit künstlich-intelligenter Technologie spezialisiert.
„Wir optimieren mit unserer künstlich-intelli-
Bei der Nutzung dieser
Lösungen verrät Rocket
Fuel, dass es aber einen
Unterschied zwischen
kleinen und großen Online-Händlern wie Zalando, Otto und Co. gibt.
„Kleine Online-Händler
stehen vor allem vor der
Herausforderung, ihre
Marken- bzw. Shop-Bekanntheit zu steigern,
denn die potentiellen
Kunden schauen vornehmlich erst auf den
Portalen, die sie kennen – also zum Beispiel
Amazon, Otto, Zalando,
bevor sie sich für einen
unbekannten Shop entscheiden. Für das Marketing hat dies zur Folge, dass kleine Händler
beispielsweise im SEA-Bereich kaum eine
Chance gegen die Großen haben oder ihre
Produkte auch über deren Marktplätze an-
27
MARKETING & VERKAUF
IHRE MARKE IM
bieten müssen, um vom Nutzer gefunden zu
werden“, sagt Oliver Hülse.
Grundsätzlich analysiert die Rocket Fuel-Technologie Daten, um später auf dieser Basis
Entscheidungen darüber zu treffen, welche
Nutzer für den jeweiligen Online-Shop relevant
sind und welche weniger. Je mehr Daten den
Algorithmen dabei zur Verfügung stehen und
sich auswerten lassen, desto besser. Gerade
bei kleineren Online-Händlern, denen nicht so
viele Daten vorliegen, weil es zum Beispiel
weniger Bestellungen als bei der großen Konkurrenz gibt, ist die Herausforderung für die
Algorithmen umso größer. „Die Chancen sind
allerdings vielfältig, da Rocket Fuel neben der
Optimierung auf Performance-KPI (CPA, CPO,
CPC, etc.) auch beim Markenaufbau helfen und
durch Branding-Kampagnen hochqualifizierte
neue Nutzer für den jeweiligen Online-Shop
interessieren kann“, erklärt Oliver Hülse.
100 bis 150 Bestellungen pro Tag
optimal
Damit aber Dienstleistungen wie Rocket Fuel
bei der Suche nach der passenden Zielgruppe optimal helfen können, sollten die Online-Händler im besten Fall auch einige Voraussetzungen erfüllen. Im Fall von Rocket Fuel
sollte der Online-Händler ein Minimum von 100
bis 150 Bestellungen pro Tag haben. „Darüber
hinaus benötigen wir Werbemittel und/oder
einen Productfeed. Der Shopbetreiber muss in
der Lage sein, Tracking-Pixel von Rocket Fuel
in die Seite zu integrieren und verwendet im
Idealfall ein Multi-Channel-Attributionsmodell,
wie zum Beispiel exactag, Adclear, VisualDNA
oder DCStorm, um den Erfolg der Maßnahme
aus der Perspektive seiner Customer Journey
abbilden zu können.“
Für die Nutzung der Algorithmen und Big
Data müssen die Online-Händler allerdings
eine relativ hohe Investition tätigen. Generell
erfolgt die Abrechnung der Leistung im Fall
von Rocket Fuel auf TKP-Basis. Enthalten sind
dabei bereits alle Kosten für Leistungen wie
Targeting, Service, Support oder Reportings.
Darüber hinaus kann das spezielle dynamische
Retargeting-Produkt auch auf CPC-Basis abgerechnet werden. „Um von der Lernfähigkeit
unserer künstlichen-intelligenten Algorithmen
optimal zu profitieren, empfiehlt sich darüber
hinaus ein erster Testzeitraum über 3 Monate mit einem Budget von 30.000 bis 45.000
Euro“, sagt Rocket Fuel Geschäftsführer Oliver
Hülse.
nlinehändler
MAGAZIN
 zielgruppenorientiert
 wirksame Ansprache von
potenziellen Neukunden
 online verfügbar
IHRE ANSPRECHPARTNER:
Auch beim künstlich-intelligenten Auswerten
und Prognostizieren der Kundengruppen werden alle Kanäle einbezogen, über welche die
Kunden inzwischen online einkaufen – egal
ob Display, Social, Video oder Mobile. Rocket
Fuel bietet sowohl in sich geschlossene Mobile-Kampagnen an, als auch die Möglichkeit,
über Cross-Device-Optimierung die Nutzer
passend zu ihrer Customer Journey anzusprechen. (gp)
Mandy Böhme
Über den Autor:
Giuseppe Paletta hat Journalistik an der
Universität Leipzig studiert und ist seit
Oktober 2013 in der Redaktion von OnlinehändlerNews tätig. Zudem ist er als Redakteur vom Dienst für den LogistikWatchblog
verantwortlich und berichtet dort über
aktuelle Trends in der Logistikwelt.
Alberto Oswald
MANDY BÖHME
Telefon: +49 341 92 65 90
[email protected]
ALBERTO OSWALD
Telefon: +49 341 92 65 90
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28
HÄNDLER-PORTRÄT
Von der Kaffee-Kapsel-Idee zum erfolgreichen Geschäft
Manchmal ist das richtige Timing einfach alles
Berlin. Gleich in der Nähe des Volksparks
am Weinbergsweg finden sich die Büroräume des noch jungen E-Commerce-Unternehmens Gourmesso. Gerade einmal 2012
gegründet, hat sich das StartUp mittlerweile zu einem der Big Player im Kaffee-Kapsel-Handel etabliert. Mit mehreren Millionen
verkaufter Kapseln im Jahr ist das Unternehmen von Gründerin und Chefin Nora
Hofbauer sehr erfolgreich und mittlerweile
auch profitabel. Gourmesso ist eine Erfolgsgeschichte – und das nicht nur auf dem
deutschen Markt. Im Gespräch hat uns Frau
Hofbauer verraten, wie sie es geschafft hat,
die Eigenmarke erfolgreich zu etablieren,
und was es bei dem Thema Internationalisierung zu beachten gibt.
„Das muss doch genauso gut gehen, aber eben günstiger.“
Gourmesso ist eine Eigenmarke. Das 20-köpfige Team hinter der Marke hat es sich zum Ziel
gemacht, den Markt für Nespresso®-kompatible Kapseln um eine geschmacksintensive,
aber preiswerte Alternative zu bereichern.
Aber woher kommt die Idee? „Das ist eigentlich ganz einfach. Ich habe schon seit Ewigkeiten eine Nespresso®-Maschine zu Hause
und habe mich tatsächlich immer ein bisschen drüber geärgert, Samstagvormittag –
dem einzigen Tag in der Woche, an dem ich
Zeit hatte und nicht arbeiten musste – in der
Nespresso®-Boutique Schlage zu stehen
bzw. bei der Online-Bestellung immer meine
Kundennummer zur Hand
haben zu müssen – die
ich nie zur Hand hatte!
Letztlich habe mich auch
immer ein bisschen über
die Preise geärgert. Na
klar kauft man sich eine
Nespresso®-Maschine
und lässt sich damit auch
immer darauf ein, aber –
und ich glaube, das geht
vielen Leuten so – man
merkt erst später, welche Kostenstruktur da
wirklich dahinter steckt,
wenn man gern und viel
Kaffee trink. Und da hab
ich immer gedacht: Das
muss doch genauso gut
gehen, aber eben günstiger“, beschreibt Gründerin Nora Hofbauer den
Auslöser für die Gründung.
Nora Hofbauer, Gründerin und Geschäftsführerin von Gourmesso
Aber mit der Idee und
der Gründung allein ist es
schließlich nicht getan.
Damit das Geschäft mit den Kaffee-Kapseln
überhaupt funktionieren konnte, waren vor
allem das Timing und die Positionierung ein
ganz entscheidender Faktor für den Erfolg von
Gourmesso. Denn 2012 – zur Gründung des
Unternehmens – waren die Patente von Nespresso® an den Kapseln abgelaufen, was
den Weg für weitere Anbieter erst freigemacht hat. Wie Nora Hofbauer erklärt, stand
man zwar immer mal wieder in Kontakt mit
Nestlé, aber ernsthafte Probleme gab es nie:
„Nestlé war bisher immer ein sehr, sehr fairer
Gegenüber.“ Gourmesso bietet seine Kapseln
je nach Sorte bis rund 30 Prozent günstiger
an als Nespresso® und füllt ausschließlich
Fairtrade-zertifizierten Kaffee ab. „Wichtige
Aspekte, um uns abzugrenzen und am Markt
zu etablieren!“
Internationalisierung braucht
Transparenz, Ehrlichkeit und Anpassungsfähigkeit
Mit Gourmesso hat das Unternehmen eine
Eigenmarke etabliert, die mittlerweile in
Deutschland sehr gut angenommen wird.
Verkauft werden die Kapseln sowohl über
den eigenen Shop als auch über die Marktplätze Amazon, Ebay, Hitmeister oder Rakuten
– „eben alles, was es im Multichannel-Bereich so gibt“. Neben dem Online-Vertrieb
setzt Hofbauer aber auch auf den stationären
Handel: „Wir sind mittlerweile in rund 100
29
HÄNDLER-PORTRÄT
Supermarkt-Filialen quer durch Deutschland
erhältlich.“ Bisher werden gut über 90 Prozent
der Sales online generiert. Allerdings ist der
Offline-Verkauf margenstärker, was unter anderem an dem Wegfall der Marketing-Kosten
liegt.
Gourmesso-Kapseln sind auch international
erhältlich. Das spiegelt sich auch im Online-Shop wieder, der zum Beispiel auch in den
Sprachen Französisch, Englisch oder Spanisch
abrufbar ist. Dabei stellt die Internationalisierung gerade für Gourmesso eine besondere
Herausforderung dar, wie Hofbauer erklärt:
„Internationalisierung ist immer schwierig,
besonders mit einer Eigenmarke.“ Der Grund
dafür liegt auf der Hand. Wenn man mit der
Marke noch nicht im Heimatmarkt etabliert
ist, ist es noch schwieriger, sich zum Beispiel
im französischen oder englischen Markt zu
etablieren, „da man noch nicht sagen kann:
‚! Die Nummer 1 in Deutschland‘“. Aber das
ist natürlich nicht die einzige Herausforderung.
Guter Kundenservice gehört zu den aufwendigsten Bereichen, da es mindestens eines
Muttersprachlers bedarf.
Ein weiterer Punkt ist der Versand. Gourmesso versendet aktuell alle europäischen Bestellungen aus Berlin und das Unternehmen hat
festgestellt, dass es am besten ist, die Lieferzeiten transparent zu kommunizieren, da
es sonst nur zu Unzufriedenheit bei den Kunden kommt. Und jeder Online-Händler weiß:
Unzufriedene Kunden kommunizieren ihren
Frust gefühlt öfter als gute und erfreuliche
Erfahrungen. Um in ausländischen Märkten
erfolgreich zu sein, muss man sich zudem an
die Gepflogenheiten und Strukturen des neuen Marktes anpassen. „Am einfachsten“, so
Hofbauer, „ war die Expansion in den US-amerikanischen Markt, einfach weil der Markt im
Lebensmittelbereich weniger misstrauisch ist.
Im Vergleich dazu ist der Lebensmittelmarkt in
Frankreich viel markenaffiner und war schwerer zu knacken. In den USA kann man die
Kommunikation mit Marketingpartnern auch
von einem Nicht-Muttersprachler abwickeln
lassen, der sehr gut Englisch spricht, während
das nach Frankreich nicht so einfach ist.“
Schneller Vertrauensaufbau in die
Marke ist das A & O
Das große Ziel: Die Alternative zu
Nespresso®-Kapseln werden
„Ich habe jetzt aber leider auch kein Patentrezept für die Etablierung einer Eigenmarke.
Das, was ich im Nachhinein als besonders
wichtig empfinde, war, so schnell wie möglich
Vertrauen in die Marke zu generieren und der
Marke im Internet Sichtbarkeit und Bekanntschaft zu verschaffen.“ Gourmesso ist auch
darum bemüht, die vollständige Kontrolle über
das eigene Produkt und die Distribution zu behalten. Da wird dann eben auch das Angebot
von Amazon, die Kapseln in das eigene Sortiment zu übernehmen, konsequent abgelehnt.
Das gesund gewachsene Unternehmen hat
sich für die Zukunft sehr viel vorgenommen.
Neben der Etablierung der Marke in der
Schweiz – der Launch fand im Dezember 2015
statt – soll auch das Sortiment weiter ausgebaut werden. Das große Ziel, welches Hofbauer allerdings hat, ist „zu der Alternative für
Nespresso®-Kapseln weltweit zu werden“.
Dass das Potenzial und die Kraft dafür da sind,
merkt man im Gespräch mit ihr sofort. Zumal
die Chefin sich auch nicht zu schade ist, selbst
mit anzupacken. Gerade zum Anfang, als das
Aktuell verkauft Gourmesso 21 verschiedene Sorten und setzt dabei auf Fairtrade- und Biokaffee.
In puncto Qualitätsmanagement setzt Gourmesso neben einer ganz normalen Quality
Assurance auch auf den eigenen Geschmack:
„Was ich zum Beispiel sehr bewusst mache,
ist ganz bewusst unsere Kaffees auch einfach
regelmäßig zu testen und diese zu bewerten.
Wir haben zwischendurch auch Kaffees wieder aus dem Sortiment genommen, die wir
vor drei Jahren noch gut fanden.“ Aber nicht
nur die Chefin selbst testet. Auch das ganze
Team wird regelmäßig zum Test hinzugezogen.
Auch Freunde und Verwandte erhalten BlindSamples. Bewertet wird nach fünf Kriterien:
Handling der Maschine, Farbe, Crema-Bildung,
Geruch und natürlich auch Geschmack.
StartUp noch seine Büros neben einer Profilaxe-Praxis hatte, hieß es: selbst mit anfassen.
„Ich würde schätzen, dass ich in meinem Leben rund 200.000 Packungen Gourmesso-Kaffee persönlich in der Hand hatte. Wir haben
am Anfang jedes Paket nach Bestelleingang
auch sofort verpackt. Und weil die DHL damals
noch nicht bei uns abgeholt hat, marschierten
wir jeden Tag durch den Schnee zur Post und
stellten uns eine viertel Stunde lang an, um
unsere ersten Kunden zu beliefern. Um erfolgreich zu sein, gehört auch dazu, diese Phase
mitgemacht zu haben. Eine schöne Erfahrung,
die ich nicht missen will.“ (jp)
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MEINE MEINUNG │IMPRESSUM │ VORSCHAU
Einmal, alles und zwar sofort
Warum ich mich auf die Amazon-Zustellung freue – von Adrian Hotz
Ich war kürzlich in New York und im dortigen
Straßenbild sieht man immer häufiger
die „One-Hour-Delivery-Zusteller“ von Amazon-Prime-Now.
Das hat mich nachdenklich
gemacht über die bei uns in
Deutschland vorherrschende
E-Commerce-Logistik.
Ich stelle mir die Frage: Was wäre
eigentlich, wenn die Zustellung im
E-Commerce kundenfreundlich
wäre? Wenn die kostenfreie Zustellung an einem Tag Standard
wäre, wenn das Abholen von
Retouren selbstverständlich
dann erfolgt, wenn ich als Kunde es wünsche und zwar minutengenau? Wenn
man nicht auf das DHL Paket warten müsste,
wenn man nicht in der Straße Ausschau halten
müsste nach dem Hermes-Mann? Und guckt
man einmal nicht hin, ist man nur einen Moment
unaufmerksam, dann wird man bestraft, man
wird bestraft und muss in die nächstgelegene
Postfiliale, um sein Paket selbst nach Hause zu
tragen. Warum?
Es ist erschreckend, dass sich sowohl Kunden,
aber vor allem die Zustelldienste über Jahre
hinweg mit einem solch geringen Qualitätsstandard zufriedengegeben haben. Ich stelle mir vor,
wie im Post-Tower in Bonn zufrieden um 16 Uhr
Feierabend gemacht wird. Dort gab es das Pro-
jekt Same Day Delivery wahrscheinlich schon im
Jahr 2000 und wurde durch tausende Beratertage und abertausende Präsentationen und
Meetings genauestens projektiert. Nur
die Umsetzung, die Umsetzung war nicht
möglich. Dafür musste Amazon selbst
DHL vor sich hertreiben. Umso mehr
freue ich mich, Jobbeschreibungen von
Amazon zu lesen. Deutschlandweit werden
Logistiker gesucht, – Work hard. Have
fun. Make history.
Über den Autor: Adrian Hotz ist Gründer
der Adrian Hotz E-Commerce-Beratung, geschäftsführender Gesellschafter bei Connect
eCommerce, Partner bei eTribes, Herausgeber von www.insideecommerce.de, Speaker
auf E-Commerce-Konferenzen, Veranstalter
des Events www.be.insideecommerce.de
und als Gründungsmitglied im Beirat der
factor-a GmbH, einer Full-Service Marktplatz-Agentur.
Was passiert denn jetzt? DHL
und Hermes verlieren Schritt für
Schritt ihren wichtigsten Kunden und gewinnen einen sehr
ernstzunehmenden Wettbewerber hinzu. Ich bin mir sicher, dass für uns Kunden
und für den E-Commerce neue Qualitätsstandards notwendig sind. Und wenn Amazon auch
der Meinung ist, dann scheint da was dran zu
sein, denn wer könnte das besser beurteilen
als das kundenfreundlichste Unternehmen der
Welt. Die Amazon-eigene Logistik wird schneller, verlässlicher und effizienter organisiert sein.
Einmal ausgerollt, wird der Dienst allen Händlern
auf der Plattform angeboten und in Zukunft wird
jeder Online-Händler, der konkurrenzfähig sein
will, seine Ware über Amazon verschicken, weil
Kunden das verlangen. Ja, vielleicht darf ich als
Prime-Mitglied in Zukunft sogar kostenfrei meine
Briefe und Pakete dem Amazon-Mann mitgeben
– warum eigentlich auch nicht?
Verlag:
Händlerbund Management AG, Torgauer
Straße 233, 04347 Leipzig
[email protected]
Das lesen Sie in der nächsten Ausgabe:
• Payment-Anbieter im Vergleich: Rechnungskauf
• Filtermöglichkeiten im Online-Shop
• Internationalisierung: Kunden-Service
Die nächste Ausgabe erscheint Anfang März.
Herausgeber:
Händlerbund e. V., Torgauer Straße 233,
04347 Leipzig
Redaktion:
Ariane Nölte, Chefredakteurin des
Onlinehändler Magazins; Yvonne Gasch;
Michael Pohlgeers; Tina Plewinski; Julia
Ptock; Giuseppe Paletta; Christian Laude;
Händlerbund Management AG,
Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig
[email protected]
Anzeigen:
Mandy Böhme,
Händlerbund Management AG,
Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig
[email protected]
Auflage:
Ausgabe 02/2016
Bildnachweis:
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jijomathai - fotolia.com; Seite 17: © Butch
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HAMBURG 16.02.2016
betahaus • Eifflerstraße 43 • 22769 Hamburg
Die Großstädte Berlin, München, Köln und Hamburg haben sich zu den Hotspots des deutschen E-Commerce Marktes
entwickelt. Die Networking-Event „Treffpunkt E-Commerce" bietet Händlern, Dienstleistern und E-Commerce-Experten
die Gelegenheit, sich direkt über die aktuellen Trends und ihre Erfahrungen auszutauschen.
Freuen Sie sich auf interessante Gespräche bei Snacks und Getränken in ungezwungener Atmosphäre!
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