Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat Herrn Stadtrat Richard Quaas Rathaus Infizierte Zecken – jetzt auch in München Ihre schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO vom 05.09.2003 Sehr geehrter Herr Quaas, Ihre erneute Anfrage wurde mir von Herrn Oberbürgermeister Ude zur Beantwortung zugeleitet und wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Sieht das RGU nach den aktuellen Zahlen über infizierte Zecken im Stadtgebiet München nun den Zeitpunkt einer offiziellen Gefahrenfeststellung für gekommen? Antwort: Schon anlässlich Ihrer Anfrage vom 05.08.03 hat das RGU ausgeführt, dass Zecken Träger vieler Infektionserreger sein können. Im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage sind insbesondere die Borrelien und die Erreger der FSME (Frühsommermeningoenzephalitis) zu nennen. Zum Vorkommen von Borrelien in Zecken führt das Max von Pettenkofer-Institut seit 1985 Zeckensammlungen durch und kann bis heute keine signifikante Zunahme der Zeckendurchseuchung feststellen. Bezüglich der Zeckenbelastung mit FSME-Erregern gibt es keine repräsentativen Daten. Insgesamt tragen aber höchstens 5 % der Zecken das FSME Virus in sich. Auch wird das Risiko von den obersten Fachbehörden nicht nach der Durchseuchung der Zecken definiert, sondern nach dem VorkomBayerstraße 28a 80335 München Telefon: (089) 233 - 2 36 00 Telefax: (089) 233 - 2 04 87 Seite 2 men von FSME-Erkrankungen beim Menschen. Als Risikogebiet gilt ein Landkreis bzw. eine Stadt, in der mindestens 5 FSME-Erkrankungen in einer 5-Jahresperiode registriert wurden. Bisher wurden jedoch in keinem Fall München als möglicher Infektionsort benannt, deshalb ist München nach wie vor nicht als Risikogebiet eingeordnet. Daraus ergibt sich folgendes: Die Möglichkeit, über einen Zeckenbiss an einer Borreliose zu erkranken ist in München, wie überall in der Bundesrepublik, gegeben. Das Risiko, durch Zeckenbiss in München an FSME zu erkranken ist sehr gering, ein Nullrisiko existiert jedoch – wie im Gesamtbereich der Infektiologie – nicht. Die Notwendigkeit, eine außergewöhnliche Gefahr festzustellen, sieht das RGU nicht. Frage 2: Wenn ja, was hat diese Feststellung für Folgen in der Bekämpfung von Zecken und in der Information für die Bürger? Antwort: Antwort: entfällt Frage 3: Wenn nein, ab welchem Umfang der Verbreitung und Durchseuchung wird dann eine Gefahr gesehen? Antwort: Wie unter 1. dargestellt, ist mit einer besonderen Gefahr derzeit in München nicht zu rechnen. Sollten dem RGU für den unmittelbaren Münchner Raum aktuelle epidemiologische Veränderungen bekannt werden, würden adäquate Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Frage 4: Ist es richtig, dass von allen Stadtteilen Freimann am stärksten betroffen ist? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 2 der Anfrage vom 05.08.2003: Stadtteilsbezogene Untersuchungen haben nach Auskunft des Max von Pettenkofer-Institutes nicht stattgefunden. Frage 5: Wird auf Grund der neuen Situation daran gedacht - bzw. vorbereitet - eine Informationskampagne über Vorbeugung und Risiken von durch Zecken verursachten Infektionen besonders jetzt zum Schuljahresbeginn durchzuführen? Seite 3 Antwort: Die schon im Frühjahr letzten Jahres erfolgreich durchgeführte Informationskampagne des RGU ist für das kommende Jahr erneut vorgesehen, und zwar zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr. Aufgrund der Ausführungen in Antwort 1 hält das RGU, wie bereits zu Ihrer Anfrage vom 05.08.2003 ausgeführt, derzeit eine allgemeine Informationskampagne über FSME und Borreliose für den richtigen Weg. Diese allgemeine Informationskampagne über FSME und Borreliose wird – gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes die FSME-Impfung allen Menschen, die sich vorübergehend oder dauerhaft in FSME-Endemiegebieten aufhalten und dort bei entsprechendem Verhalten ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, anraten. Dies sind z. B. exponierte Einwohner, Land- und Forstarbeiter, aber auch Menschen, die ihre Freizeit oder ihren Urlaub in Risikogebieten verbringen und sich dort häufig in freier Natur bewegen. Zur Definition des Risikos siehe Frage 1. Hinsichtlich der Borreliose besteht das Risiko durchgängig in der gesamten Bundesrepublik. Auch ist in nächster Zeit noch kein Impfstoff gegen die Borreliose zu erwarten. Entsprechende Forschungsarbeiten sind jedoch schon vorangeschritten. Bei entsprechender Früherkennung ist die Borreliose gut behandelbar, sie ist im Frühstadium an einer ringförmigen Rötung der Haut nach Zeckenbiss, der sog. Wanderröte, zu erkennen. In einem solchen Fall sollte unbedingt der Arzt aufgesucht werden. Jedoch ist der beste Schutz vor einer Infektion durch Zecken die Vermeidung von Zeckenstichen. Der einfachste Weg, Infektionen durch Zeckenstiche zu vermeiden, ist, sich grundsätzlich von den Lebensräumen der Zecken fern zu halten oder, wenn dies nicht vermeidbar ist bzw. aufgrund von Freizeitaktivitäten in Kauf genommen wird, folgende Verhaltensregeln zu beachten: · Im Wald die Wege benutzen, nicht durch dichtes Unterholz gehen. · Tragen geschlossener, heller Kleidung (geschlossene Schuhe, lange Strümpfe, lange Hosen, langärmelige Oberbekleidung). · Einreiben mit bestimmten, Gliedertiere abwehrenden Mitteln oder deren Auftragen auf die Hosenbeinenden bzw. Strümpfe. Das bietet zwar keinen absoluten Schutz, ist aber für etwa 2 Stunden hilfreich. · Möglichst alle zwei Stunden, spätestens aber nach Beendigung des Aufenthaltes in einem Waldgebiet, Kleidung und Körper systematisch nach Zecken absuchen, besonders den Haaransatz, Ohren, Hals-, Arm- und Kniebeugen sowie Hände und Füße. Sollte trotzdem einmal ein Zeckenstich auftreten, dann sollte die festsitzende Zecke, sobald sie entdeckt wurde, mit einer Pinzette, oder, wenn diese nicht verfügbar ist, mit den Fingernägeln so nahe wie möglich an der Haut gegriffen und nach hinten aus der Haut gezogen werden. Die Zecke sollte möglichst nicht unter Druck auf den Hinterleib aus der Stichwunde herausgezogen werden. Wichtig ist vielmehr, dass ihr Hinterleib möglichst nicht geknickt oder gequetscht wird, um zu vermeiden, dass Viren aus den Speicheldrüsen der Borrelien aus dem Darm in die Wunde gelangen. In der Haut sitzende Zecken dürfen nicht mit Hilfe von Öl, Alkohol, Nagellack oder Klebstoff abgetötet werden, weil dadurch ihr Speichelfluss und damit die Übertragung von Krankheitserregern gefördert wird. Die Stichstelle und die Hände sollten nach Möglichkeit desinfiziert werden. In der Haut verbleibende Mundwerkzeuge der Zecke werden binnen Tagen abgestoßen. Geschieht dies nicht oder entzündet sich die Stichwunde, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Seite 4 Die Einstichstelle muss in den nächsten 4 Wochen beobachtet werden, um anhand einer eventuell auftretenden Rötung eine Borrelien-Infektion rechtzeitig zu erkennen! (Quelle: Fachinformationsdienst des Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit – GSF). Eine Information zum Schuljahresbeginn ist wenig sinnvoll, da die Zeckensaison im Frühjahr beginnt und die Freizeitaktivitäten der Schüler ebenfalls im Frühjahr und Sommer besonders ausgeprägt sind. Zwar sind die Zecken im September/Oktober durchaus noch aktiv, die Zeckensaison läuft aber in der Regel gegen November aus, ebenso nehmen die Freizeitaktivitäten im Grünen ab. Deshalb ist eine Informationskampagne, die über die ganze Zeckensaison wirken kann, sinnvoller. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lorenz II. Abdruck von I an das Direktorium HA II/V1 270/AZ-03/1 die Stadtkämmerei das Presse- und Informationsamt III. Abdruck von I – II an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-16 das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GL-SB das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-15 Sachbearbeitung AL 15 Hdz Datum RGU-GLS RGU-V RGU-R