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Landeshauptstadt
München
Referat für Gesundheit
und Umwelt
Joachim Lorenz
Berufsmäßiger Stadtrat
Herrn
Stadtrat Richard Quaas
Rathaus
Infizierte Zecken – jetzt auch in München
Ihre schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO vom 05.09.2003
Sehr geehrter Herr Quaas,
Ihre erneute Anfrage wurde mir von Herrn Oberbürgermeister Ude zur Beantwortung zugeleitet und
wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Sieht das RGU nach den aktuellen Zahlen über infizierte Zecken im Stadtgebiet München nun den
Zeitpunkt einer offiziellen Gefahrenfeststellung für gekommen?
Antwort:
Schon anlässlich Ihrer Anfrage vom 05.08.03 hat das RGU ausgeführt, dass Zecken Träger vieler Infektionserreger sein können. Im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage sind insbesondere die Borrelien
und die Erreger der FSME (Frühsommermeningoenzephalitis) zu nennen. Zum Vorkommen von Borrelien in Zecken führt das Max von Pettenkofer-Institut seit 1985 Zeckensammlungen durch und
kann bis heute keine signifikante Zunahme der Zeckendurchseuchung feststellen.
Bezüglich der Zeckenbelastung mit FSME-Erregern gibt es keine repräsentativen Daten. Insgesamt
tragen aber höchstens 5 % der Zecken das FSME Virus in sich. Auch wird das Risiko von den obersten Fachbehörden nicht nach der Durchseuchung der Zecken definiert, sondern nach dem VorkomBayerstraße 28a
80335 München
Telefon: (089) 233 - 2 36 00
Telefax: (089) 233 - 2 04 87
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men von FSME-Erkrankungen beim Menschen. Als Risikogebiet gilt ein Landkreis bzw. eine Stadt, in
der mindestens 5 FSME-Erkrankungen in einer 5-Jahresperiode registriert wurden. Bisher wurden jedoch in keinem Fall München als möglicher Infektionsort benannt, deshalb ist München nach wie vor
nicht als Risikogebiet eingeordnet.
Daraus ergibt sich folgendes: Die Möglichkeit, über einen Zeckenbiss an einer Borreliose zu erkranken ist in München, wie überall in der Bundesrepublik, gegeben. Das Risiko, durch Zeckenbiss in
München an FSME zu erkranken ist sehr gering, ein Nullrisiko existiert jedoch – wie im Gesamtbereich der Infektiologie – nicht. Die Notwendigkeit, eine außergewöhnliche Gefahr festzustellen, sieht
das RGU nicht.
Frage 2:
Wenn ja, was hat diese Feststellung für Folgen in der Bekämpfung von Zecken und in der Information
für die Bürger?
Antwort:
Antwort: entfällt
Frage 3:
Wenn nein, ab welchem Umfang der Verbreitung und Durchseuchung wird dann eine Gefahr gesehen?
Antwort:
Wie unter 1. dargestellt, ist mit einer besonderen Gefahr derzeit in München nicht zu rechnen. Sollten
dem RGU für den unmittelbaren Münchner Raum aktuelle epidemiologische Veränderungen bekannt
werden, würden adäquate Präventionsmaßnahmen eingeleitet.
Frage 4:
Ist es richtig, dass von allen Stadtteilen Freimann am stärksten betroffen ist?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 2 der Anfrage vom 05.08.2003: Stadtteilsbezogene Untersuchungen haben
nach Auskunft des Max von Pettenkofer-Institutes nicht stattgefunden.
Frage 5:
Wird auf Grund der neuen Situation daran gedacht - bzw. vorbereitet - eine Informationskampagne
über Vorbeugung und Risiken von durch Zecken verursachten Infektionen besonders jetzt zum
Schuljahresbeginn durchzuführen?
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Antwort:
Die schon im Frühjahr letzten Jahres erfolgreich durchgeführte Informationskampagne des RGU ist
für das kommende Jahr erneut vorgesehen, und zwar zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr.
Aufgrund der Ausführungen in Antwort 1 hält das RGU, wie bereits zu Ihrer Anfrage vom 05.08.2003
ausgeführt, derzeit eine allgemeine Informationskampagne über FSME und Borreliose für den richtigen Weg.
Diese allgemeine Informationskampagne über FSME und Borreliose wird – gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes die FSME-Impfung allen Menschen, die sich vorübergehend oder
dauerhaft in FSME-Endemiegebieten aufhalten und dort bei entsprechendem Verhalten ein erhöhtes
Infektionsrisiko haben, anraten. Dies sind z. B. exponierte Einwohner, Land- und Forstarbeiter, aber
auch Menschen, die ihre Freizeit oder ihren Urlaub in Risikogebieten verbringen und sich dort häufig
in freier Natur bewegen. Zur Definition des Risikos siehe Frage 1.
Hinsichtlich der Borreliose besteht das Risiko durchgängig in der gesamten Bundesrepublik. Auch
ist in nächster Zeit noch kein Impfstoff gegen die Borreliose zu erwarten. Entsprechende Forschungsarbeiten sind jedoch schon vorangeschritten. Bei entsprechender Früherkennung ist die Borreliose
gut behandelbar, sie ist im Frühstadium an einer ringförmigen Rötung der Haut nach Zeckenbiss, der
sog. Wanderröte, zu erkennen. In einem solchen Fall sollte unbedingt der Arzt aufgesucht werden.
Jedoch ist der beste Schutz vor einer Infektion durch Zecken die Vermeidung von Zeckenstichen. Der
einfachste Weg, Infektionen durch Zeckenstiche zu vermeiden, ist, sich grundsätzlich von den Lebensräumen der Zecken fern zu halten oder, wenn dies nicht vermeidbar ist bzw. aufgrund von Freizeitaktivitäten in Kauf genommen wird, folgende Verhaltensregeln zu beachten:
·
Im Wald die Wege benutzen, nicht durch dichtes Unterholz gehen.
·
Tragen geschlossener, heller Kleidung (geschlossene Schuhe, lange Strümpfe, lange Hosen,
langärmelige Oberbekleidung).
·
Einreiben mit bestimmten, Gliedertiere abwehrenden Mitteln oder deren Auftragen auf die Hosenbeinenden bzw. Strümpfe. Das bietet zwar keinen absoluten Schutz, ist aber für etwa
2 Stunden hilfreich.
·
Möglichst alle zwei Stunden, spätestens aber nach Beendigung des Aufenthaltes in einem
Waldgebiet, Kleidung und Körper systematisch nach Zecken absuchen, besonders den Haaransatz, Ohren, Hals-, Arm- und Kniebeugen sowie Hände und Füße.
Sollte trotzdem einmal ein Zeckenstich auftreten, dann sollte die festsitzende Zecke, sobald sie entdeckt wurde, mit einer Pinzette, oder, wenn diese nicht verfügbar ist, mit den Fingernägeln so nahe
wie möglich an der Haut gegriffen und nach hinten aus der Haut gezogen werden. Die Zecke sollte
möglichst nicht unter Druck auf den Hinterleib aus der Stichwunde herausgezogen werden. Wichtig
ist vielmehr, dass ihr Hinterleib möglichst nicht geknickt oder gequetscht wird, um zu vermeiden,
dass Viren aus den Speicheldrüsen der Borrelien aus dem Darm in die Wunde gelangen.
In der Haut sitzende Zecken dürfen nicht mit Hilfe von Öl, Alkohol, Nagellack oder Klebstoff abgetötet
werden, weil dadurch ihr Speichelfluss und damit die Übertragung von Krankheitserregern gefördert
wird.
Die Stichstelle und die Hände sollten nach Möglichkeit desinfiziert werden. In der Haut verbleibende
Mundwerkzeuge der Zecke werden binnen Tagen abgestoßen. Geschieht dies nicht oder entzündet
sich die Stichwunde, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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Die Einstichstelle muss in den nächsten 4 Wochen beobachtet werden, um anhand einer eventuell
auftretenden Rötung eine Borrelien-Infektion rechtzeitig zu erkennen!
(Quelle: Fachinformationsdienst des Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit – GSF).
Eine Information zum Schuljahresbeginn ist wenig sinnvoll, da die Zeckensaison im Frühjahr beginnt
und die Freizeitaktivitäten der Schüler ebenfalls im Frühjahr und Sommer besonders ausgeprägt sind.
Zwar sind die Zecken im September/Oktober durchaus noch aktiv, die Zeckensaison läuft aber in der
Regel gegen November aus, ebenso nehmen die Freizeitaktivitäten im Grünen ab. Deshalb ist eine
Informationskampagne, die über die ganze Zeckensaison wirken kann, sinnvoller.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lorenz
II.
Abdruck von I an
das Direktorium HA II/V1 270/AZ-03/1
die Stadtkämmerei
das Presse- und Informationsamt
III. Abdruck von I – II an
das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-16
das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GL-SB
das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-15
Sachbearbeitung AL 15
Hdz
Datum
RGU-GLS
RGU-V
RGU-R
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