Laizität: Ein (nur vorübergehender?) Schluckauf der LINKEN "Überdeutlich erkennt man die Handschrift christlicher Parteimitglieder mit ihrem Lob für das Engagement von Kirchen und Religionsgemeinschaften", schreibt Georg Korfmacher. Er kritisiert den parteiinternen LINKEN-Antrag zum Verhältnis der LINKEN zu Religionsgemeinschaften (2.5.). Schon in dem Artikel Liberté, Egalité, Laïcité: eine Stolperfalle der LINKEN (20.4.) war Korfmacher darauf eingegangen ("Kein Wort darüber, was Laizität oder Laizismus eigentlich bedeutet"), und nun erfolgt diese Diagnose: Laizität: Ein (nur vorübergehender?) Schluckauf der LINKEN WEIMAR. (fgw) Nach einem weitgehend diffusen Antrag des LV Sachsen der Partei DIE LINKE zum Thema Laizität an den nächsten Parteitag Ende Mai in Magdeburg hat nun auch eine weitere Gruppe von mittel- und schwergewichtigen Parteigrößen einen (Gegen-)Antrag zur Trennung von Staat und Kirche vorgelegt. Getragen wird dieser Antrag aber von keinem einzigen Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Laizismus der Partei, sondern fast ausschließlich von den christlichen Kirchen verbundenen Parteimitgliedern, wie u.a. dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, dem Pfarrer Jürgen Klute oder dem Theologie-Professor Franz Segbers und der Sprecherin der trotzkistischen Gruppierung Marx 21 ChristineBuchholz. Dieser Antrag hat den bekennenden Laizisten Georg Korfmacher zu nachstehendem Kommentar veranlaßt. Zum besseren Verständnis wird der betreffende Antrag ungekürzt – mit Hervorhebungen des Kommentators – hier ebenfalls publiziert. Korfmacher schreibt: Um es hier gleich vorweg zu sagen: Auch dieser Antrag strotzt von Widersprüchen und Hilflosigkeit. Und weil man offensichtlich nicht mehr weiter weiss, gründe man einen Arbeitskreis. Eine „religionspolitische Kommission" soll es richten. Auch diesem Antrag fehlt das Grundverständnis von Laizität als Autonomie der Laien in Sachen Politik. Gäbe es dieses, würden sich viele Fragen erübrigen bzw. als Scheingefechte herausstellen. Überdeutlich erkennt man die Handschrift christlicher Parteimitglieder mit ihrem Lob für das Engagement von Kirchen und Religionsgemeinschaften (K&R), „wenn die Würde des Menschen aus ihrer Sicht in Gefahr ist". Dabei enttarnt schon der letzte Halbsatz die einseitige Sichtweise der K&R und auch der Antragsteller, so dass der neuerliche Antraf eher eine Sackgasse als ein Ausweg ist. Gerade beim Empfang der Flüchtlinge am Münchner Hauptbahnhof zeigten spontan junge Menschen ohne jegliches Herausstellen ihrer Religion – mit weltweiten TV-Echo -, wie humanes Verhalten gegenüber Menschen in Not auch sein kann, bevor sich die Oberkleriker in München gemüßigt fühlten, sich auch beifallheischig am Hauptbahnhof zu präsentieren. Erst die Show, dann ein paar Almosen. Geradezu trivial ist es, dass die Antragsteller auf plurale Bündnisse setzen, „wenn es um Frieden, den Schutz der Natur, um soziale Gerechtigkeit oder die Kritik am Kapitalismus geht, im Kampf gegen Ausbeutung, Krieg, gegen Sozial- und Demokratieabbau und vor allem im Kampf für eine Alternative zum Kapitalismus" geht. Was hat das mit Religionspolitik zu tun? Und dann die abstruse Fehleinschätzung, dass die LINKE eine laizistische Partei sei und gleichzeitig die in der Kommission zu beantwortende Frage, was denn „der Kern einer Laizität" sei! Die Partei ist also etwas, von dem sie gar nicht weiss, was es eigentlich ist. Dümmlicher geht's nimmer. Nochmals und ganz langsam: Laizität ist die Autonomie des Laien in Sachen Politik. Es geht also um eine res publica. Im Gegensatz dazu ist Religion eine res privata. Der Staat hat sich also um Religion und deren Ausübung im Rahmen der für alle geltenden Gesetze nur im Sinne des Schutzes der Meinungsfreiheit zu kümmern. Dieses Menschenrecht kennen wir erst seit der Französischen Revolution, und es musste gegen den erbitterten Widerstand von K&R, insbesondere der Catholica, durchgesetzt werden. Wäre die LINKE wirklich laizistisch, würde sie nicht in der Kommission Mitglieder der Partei berufen, „die christlichen, jüdischen, muslimischen und laizistischen sowie atheistischen Traditionen verbunden sind". Mit dieser Ankündigung rühren die Antragsteller Laizisten in einen Topf mit eindeutig religiös geprägten Menschen und verkennen dabei offensichtlich, dass man sehr wohl ein fröhlicher Christ und zugleich Laizist sein kann. Siehe Frankreich. Dabei wäre ein genauerer Blick über den Rhein durchaus kein Rückfall „in Vorstellungen des 19. Jahrhunderts", wie die „Süddeutsche Zeitung" (SZ) daraus süffisant zitiert hat, sondern die nüchterne Einsicht in eine politische Regelung seit 1905, hinter der wir Deutschen bis heute jämmerlich hinterher hinken. Dabei bezieht sich die SZ auf eine Äußerung eines christlichen Antragstellers (Theologie-Professor), der von zwanghaftem Laizismus spricht und sich auf den Antrag aus Sachsen bezieht. Gewagt bis absurd ist es, wenn die Antragsteller aus dem Schutz der korporativ-institutionellen Religionsfreiheit herleiten, dass „Religion nicht bloß Privatsache ist, sondern auch eine öffentliche Angelegenheit". Unter korporativ- institutioneller Religionsfreiheit versteht man das Recht, sich religiös zu entfalten und zu diesem Zweck in einer Religionsgemeinschaft zusammenzuschließen. Keine Rede von öffentlicher Angelegenheit! Nur der Schutz der Meinungsfreiheit als res publica. Ebenso wie Soziale Gerechtigkeit, Frieden, Solidarität und Toleranz, Merkmale, die man von monotheistischen Religionen kaum erwarten kann. Bei einem sauberen Verständnis der Laizität erübrigt sich an sich eine Diskussion aller Einzelanträge/fragen, wäre da nicht ein eklatantes „Eigentor" zum Thema Kirchensteuer. Von welcher Dummheit der Leser/Parteimitglieder gehen die Antragsteller eigentlich aus, wenn sie unterstellen, „dass aus Kirchensteuern z.T. auch gesellschaftliche Aufgaben und soziale Dienste finanziert werden". Erwiesenermaßen ist es doch so, dass sich die Kirchen und deren Institutionen ihre Dienste bis nahezu 100 Prozent aus öffentlichen Steuermitteln finanzieren lassen (siehe C. Frerk, Kirchenrepublik Deutschland). Dieser zweite Antrag geht derart an der eigentlichen Sache der Laizität in Deutschland vorbei, dass er keine Chance auf Gehör haben darf, will die Partei DIE LINKE sich nicht gänzlich der Lächerlich preisgeben. Hoffentlich handelt es sich nur um einen vorübergehenden Schluckauf. Georg Korfmacher Und hier nun zum Nachlesen der Antrag im Wortlaut – mit Hervorhebungen des Kommentators: Antrag an den Bundesparteitag in Magdeburg: Zum Verhältnis der LINKEN zu Religionsgemeinschaften – Einsetzung einer religionspolitischen Kommission des Parteivorstandes Einreicher/innen: Christine Buchholz (Religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE), Ilsegret Fink (LAG Christen bei der LINKEN Berlin), Claudia Haydt (Mitglied im Parteivorstand); Cornelia Hildebrandt (LINKE Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf), Jonas Christopher Höpken (Ratsherr LINKE.Oldenburg), Jules Jamal El-Khatib (Mitglied im Landesvorstand NRW), Jürgen Klute (Vorstandsmitglied KV Herne), Benno Pörtner (AG Christ/innen in der LINKEN Hessen), Franz Segbers (AG Christ/innen in der LINKEN Hessen), Bodo Ramelow (Thüringen) "Angesichts der gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen, der sozialen, politischen, kulturellen und weltanschaulichen Ausdifferenzierung der Gesellschaft bekommt eine präzisere Bestimmung der LINKEN in ihrem Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften und eine Konkretisierung ihrer religionspolitischen Forderungen eine besondere Bedeutung. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein zivilgesellschaftlicher Faktor in der Gesellschaft und reduzieren sich in ihrem gesellschaftlichen Engagement nicht auf sinnstiftende Lebensfragen des Glaubens. Im Gegenteil, die Kirchen selbst sehen sich zunehmend nicht mehr nur als Legitimationskraft für Staat, Regierung, Politiker, sondern als Einspruchsmacht, wenn die Würde des Menschen aus ihrer Sicht in Gefahr ist. Sie gehören auch und gerade in der Flüchtlingsfrage zu den engagierten zivilgesellschaftlichen Kräften, in deren ehrenamtlicher Arbeit Gläubige und Nichtgläubige zusammenarbeiten. Allein 2015 wurden über 100 Mio. Euro zusätzlich aus Eigenmitteln der Kirchen zur Versorgung von Flüchtlingen aufgebracht. Dieses Engagement führt – nicht nur in Bayern – unmittelbar zu politischen Auseinandersetzungen. Auch haben die Kirchen immer wieder Position bezogen gegen die Rechtsentwicklung der Gesellschaft. So hat das Zentralkomitee der Katholiken die AfD vom Katholikentag in Leipzig ausgeladen. Rassistische Vorurteile und Gewalt zielen oft auf den Islam und stellen die freie Religionsausübung von Muslimen in Frage. Das geschieht vor dem Hintergrund von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, wachsender Islamfeindlichkeit und Antisemitismus. Wir meinen: Gegen Zivilisationskrisen, die zunehmende Spaltung in Arm und Reich, die Zunahme an Kriegen und globalem Rüstungswettlauf, Rassismus und die Verrohung der Gesellschaft, die Ausbreitung des Terrors, der durch die Kriege der vergangenen Jahre nicht gestoppt, sondern befeuert wurde, kann sich die Gesellschaft nur in gesellschaftlichen Bündnissen stellen. Das schließt auch Akteure aus Kirchen und Religionsgemeinschaften ein. Deutschland ist säkular und zugleich auch religiös vielfältig. Angesichts der drängenden gesellschaftlichen und politischen Probleme arbeitet Die LINKE im Dialog mit Menschen zusammen, die ihre Motivation im Kampf für eine progressive und humanistische Welt aus beziehen; dazu gehören den unterschiedlichsten Quellen auch Angehörige verschiedenster Glaubensrichtungen . Wir setzen auf plurale Bündnisse wenn es um Frieden, den Schutz der Natur, um soziale Gerechtigkeit oder die Kritik am Kapitalismus geht, im Kampf gegen Ausbeutung, Krieg, gegen Sozial- und Demokratieabbau und vor allem im Kampf für eine Alternative zum Kapitalismus, die für die LINKE demokratischer Sozialismus heißt. Die LINKE steht für Religionsfreiheit, wie sie im Menschenrecht der Glaubens-, Gewissensund Weltanschauungsfreiheit und im Grundgesetz für alle Kirchenund Religionsgemeinschaften verankert ist. Zentral ist Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar". Dazu gehört auch die im Artikel 4 GG enthaltene Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Menschen-, verfassungsund grundrechtlich ist nicht nur die individuelle positive und negative Religionsfreiheit geschützt, sondern auch die korporativ-institutionelle Religionsfreiheit. Anerkannt wird damit, dass Religion nicht bloß Privatsache ist, sondern auch eine öffentliche Angelegenheit. In ihrem Grundsatzprogramm verteidigt DIE LINKE das Recht „aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten." DIE LINKE steht in der Tradition einer Aufklärung, die für einen toleranten Umgang mit und zwischen den Religionen steht. Zugleich stellt sie sich ihrer historischen Verantwortung. Bereits im Jahr 1990 bekannte sich der Parteivorstand der PDS zur Verantwortung an einer verfehlten Politik der SED, „die tragische Schicksale, Benachteiligung, Verdächtigung und ohnmächtige Betroffenheit auslöste" und bat die Gläubigen, Religionsgemeinschaften um Verzeihung. Kirchen und Heute engagieren sich in der LINKEN Christinnen und Christen, Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime sowie Atheistinnen und Atheisten für gemeinsame Ziele und Werte, die in den großen Religionen genauso ihre Wurzeln haben wie in den Ideen der Aufklärung und des Humanismus: Soziale Gerechtigkeit, Frieden, Nächstenliebe, Solidarität und Toleranz. Die religiös-weltanschaulichen Verhältnisse in Deutschland unterliegen starken Veränderungen. Die religiösweltanschauliche Landkarte Deutschlands ist individueller und pluraler geworden. Religionen sind in neuer und anderer Weise auf die politische Bühne zurückgekehrt, Deutschland ist aber auch säkularer geworden. Der Zuzug von Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, wird die religiöse Landschaft zusätzlich verändern. In vielen Fragen der Religionspolitik haben wir Übereinstimmungen, gleichzeitig gibt es zu verschiedenen Fragen auch kontroverse Standpunkte, die in den Jahren nach der Verabschiedung des Erfurter Programms nicht ausdiskutiert wurden. Es ist an der Zeit, einen Rahmen für eine Positionsentwicklung zu schaffen: 1) Der Parteivorstand Kommission" beruft eine „religionspolitische 2) Diese Kommission setzt sich aus Mitgliedern der Partei zusammen, die christlichen, jüdischen, muslimischen und laizistischen sowie atheistischen Traditionen verbunden sind. Sie berücksichtigt zugleich verschiedene Strömungen und Positionierungen in der Partei. Die Kommission kann zu speziellen Fragen externe Expertinnen und Experten heranziehen. 3) Anhand folgender und weiterer Fragen erarbeitet die religionspolitische Kommission einen Vorschlag Positionierung und zu Initiativen der Partei. zur 3.1. Die LINKE will eine lebendige Demokratie mit einer wachen Zivilgesellschaft: Was heißt das für das Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften? Wie kann die LINKE die Zivilgesellschaft stärken, deren Teil auch Religionsgemeinschaften sind? Was bedeuten die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen für das Verhältnis der LINKEN zu den Religionsgemeinschaften? 3.2. Die LINKE versteht sich als eine laizistische Partei: Was ist der Kern einer Laizität, welche die Achtung moralischer Gleichheit der Individuen und den Schutz der Religionsfreiheit will? Meint Laizität die Trennung von Staat und Kirche im Sinne einer klaren Aufgabenteilung von Staat und Kirche oder den Ausschluss der Religion aus der öffentlichen Sphäre? Wie kann gesichert werden, dass die Trennung von Staat und Religion und ein Ausschluss der Religion aus der öffentlichen Sphäre nicht zu einem Ausschluss religiöser Menschen und Gemeinschaften aus der Gesellschaft führen? 3.3. Die LINKE tritt für den weltanschaulich neutralen Staat ein: Was bedeutet dies konkret für die Forderung nach Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften angesichts der aktuellen religionspolitischen Lage in Deutschland? 3.4. Wie können wir uns mit Gewerkschaften und Kirchen vor dem Hintergrund neoliberaler Gesellschaftsund Wirtschaftsvorstellungen gegen die Aushöhlung des freien Sonntags und den Druck auf gesetzliche Feiertage stellen? 3.5. Wie können sich die Feiertagsgesetze an der religionspolitische Pluralität und den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren? Wie gehen wir mit Beschränkungen bei sogenannten „Stillen Tagen" um, die (Karfreitag) als auch nicht-religiös begründet sein können? sowohl religiös (Volkstrauertag) 3.6. Die LINKE achtet das Menschenrecht auf Religionsfreiheit und auf Religionsausübung: Wie soll das Menschenrecht auf Religionsausübung in Bundeswehr, Polizei und Gefängnisse für alle Religionsgemeinschaften garantiert werden? Wie konkretisieren wir z.B. unsere Position zur Militärseelsorge? 3.7. Wie gehen wir damit um, dass die Forderung nach der Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen zwar juristisch vertretbar sein kann, weil Vorschriften über Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung ausreichen, um die Verächtlichmachung von religiösen Empfindungen zu ahnden, aber zugleich eine solche Initiative angesichts von islamfeindlicher und antisemitischer Hetze und Gewalt ein Signal in die falsche Richtung sein könnte? 3.8. Die LINKE tritt für einen weltanschaulich-neutralen Staat ein: Einig sind wir darüber, dass Bildungseinrichtungen frei von sollen. Behörden und staatliche religiösen Symbolen sein Wie aber positioniert sich die LINKE zu Vorschriften, die das Recht auf Religionsfreiheit einschränken wie z.B. dem Kopftuchverbot? Welche Konsequenz ziehen wir aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu vereinbaren ist? Wie gehen wir mit religiös-ethischen Fragen um, bei denen religiöse und weltanschauliche Glaubensüberzeugungen eine wesentliche Rolle spielen, wie bei der Debatte um das Kopftuch? 3.9. Wie sieht unsere Position zu Kirchensteuern im Detail aus? Wie gehen wir damit um, dass aus Kirchensteuern z.T. auch gesellschaftliche Aufgaben und soziale Dienste finanziert werden? 3.10. Wie verbinden wir unsere Positionen zum kirchlichen Arbeitsrecht mit realen gewerkschaftlichen Initiativen und wie können wir die Kämpfe der Beschäftigten in kirchlichdiakonischen Einrichtungen wirksam unterstützen? 3.11. Die LINKE verteidigt das Recht auf Bildung als ein Menschenrecht. Gehört zu dem Menschenrecht Religionsunterricht? auf Bildung auch der Gehört es zum Bildungsauftrag der Schule, allen Kindern das Wissen über die verschiedenen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln? Welche Anforderungen werden an die Ausbildung des Lehrpersonals für alle Religionsgemeinschaften für den Religionsunterricht gestellt? Wo wird diese fachliche Ausbildung erworben?" Der komplette Laizismus-Antrag vom Landesvorstand DIE LINKE, Sachsen, als pdf. Der Originalartikel bei Freigeist Weimar – Laizität: Ein (nur vorübergehender?) Schluckauf der LINKEN Link zur Seite von Georg Korfmacher Artikel Liberté, Egalité, Laïcité: eine Stolperfalle der LINKEN Weitere Artikel von Georg Korfmacher Kapitalismusdebatte aktuell I Hier ist Stoff aus unterschiedlichen Plattformen zusammengetragen, auf denen diskutiert wird, wie dem Kapitalismus Grenzen aufgezeigt werden können, und wo die schwersten Probleme liegen. Die Forderung nach einer neuen Arbeiterbewegung wird erhoben. Verschiedene Instrumente werden diskutiert: Grundeinkommen, Helikoptergeld, "markträumende" Einkommen, Maximallöhne (Bild: Prawny, pixabay). Damit der wissenbloggt-Artikel nicht zu lang wird, kommt auch dies Thema in zwei Abschnitten. Zuerst die Punkte Maximallohn, markträumende Einkommen und Helikoptergeld: Maximallohn Klarerweise bezieht sich der Maximallohn auf die Spitzenverdiener. Das ist das Thema von Nils Heisterhagen in VW-Managergehälter – Wir brauchen Maximallöhne (Cicero 26.4.). Der Autor verlangt, für mehr Gerechtigkeit in der Marktwirtschaft sollten Maximallöhne festgesetzt werden. Schließlich seien auch Vorstandsmitglieder nur Angestellte, selbst bei VW. Da müsse der VW-Vorstand nicht 170-mal so viel verdienen wie ein durchschnittlicher Angestellter (Zahl der Hans-Böckler-Stiftung von 2011, siehe auch Nie waren sie so wertvoll wie heute). Der Maximallohn wäre ebenso wie der Mindestlohn ist ein gutes Zeichen gegen Ausbeutung und für bessere Beteiligung aller an Wachstum und Wohlstand. Im Dax-30-Durchschnitt verdienten die Bosse 53-mal so viel wie ein normaler Beschäftigter, das sei ein Einkommensverhältnis ohne Maß und Mitte, es sei nicht gerecht. Soziale Gerechtigkeit im Kapitalismus bedeute nicht völlige Gleichheit – das wäre sozialistisch –, aber es brauche Verhältnismäßigkeit. Ein erster Ansatz war die Schweizer Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ die aber 2013 scheiterte (siehe 1:12 kommt zu keinem Ergebnis). Die Idee dahinter war, Top-Manager sollten im Monat nicht mehr als das Jahresgehalt eines Geringverdieners bekommen. Früher waren die Verhältnisse mal in solchen Regionen, Zahlen aus den USA von wissenbloggt nachgetragen: 1965 war das Managergehalt das 20-fache 2012 war es das 273-fache Der Autor will Boni für Erfolg zur Gehaltsaufbesserung zulassen; Boni sollten allerdings auch Grenzen haben. Aber warum ein Top-Manager fünf oder sogar zehn Millionen Euro an Grundgehalt im Jahr bekommen soll, während der durchschnittliche Brutto-Lohn im gleichen Unternehmen bei vielleicht 40.000 Euro im Jahr liegt, ist für ihn nicht vermittelbar. Er betont den Unterschied: Unternehmer erhalten keinen Lohn, sie kassieren Gewinne aus ihren Unternehmen. Aber Top-Manager sind keine Unternehmer, sie sind Angestellte. In diesem Sinne könnte der Staat genausogut einen Maximallohn festlegen wie einen Minimallohn. Die Marktwirtschaft würde davon nicht in Frage gestellt. Die Deckelung der Spitzengehälter würde dafür sorgen, dass Leistung sich für den durchschnittlichen Beschäftigten mehr lohnt. Wenn die Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft diskutiert werde, sollte auch eine Debatte über die Deckelung von Spitzen-Managergehältern geführt werden – über einen Maximallohn. Markträumende Einkommen, Helikoptergeld Werner Vontobel schreibt dazu Markträumende Einkommen gesucht, notfalls per Helikoptergeld (Ökonomenstimme 28.4.): Die Löhne in Deutschland erlauben vielen Menschen nur einen sehr bescheidenen Konsum. Der Beitrag Vontobels sieht darin ein Versagen der Gewerkschaften. Deutschland hat den Deregulierern nachgegeben, die durch Abbau aller Markthindernisse Vollbeschäftigung zu erreichen glaubten. Das Ergebnis ist, dass heute ein Viertel der Arbeitsbevölkerung von einem Minimaleinkommen leben muss und auf staatliche Hilfe für Altersvorsorge, Krankheit oder Arbeitslosigkeit angewiesen ist. Deshalb treten laut Autor inzwischen sogar hartgesottene IWF-Ökonomen dafür ein, den Arbeitsmarkt zu regulieren (das bezog sich auf den japanischen Arbeitsmarkt). Die Voraussetzung für Vollbeschäftigung sind Arbeitseinkommen, die hoch genug sind, um das BIP zu konsumieren. Real sind sie es aber nicht, und der Versuch, die Nachfragelücke mit Exportüberschüssen zu füllen, sei gescheitert. Selbst für Exportweltmeister Deutschland gehe die Rechnung nicht auf. Das veranlasse Staat und Zentralbanken, die Nachfragelücke anders zu schliessen: Sie saugen die Überschüsse auf und pumpen sie in die Wirtschaft zurück. Die Wirkung: Der Lebensunterhalt der Arbeitslosen, der Kranken und der Unterschicht werde per Kredit finanziert. Die Bezeichnung dafür ist "Transmissionsmechanismus der Geldpolitik". Der könne die Wirtschaft zwar stabilisieren, aber nicht ankurbeln, denn so geschaffene Einkommen sind weit davon entfernt, markträumend zu sein und für Vollbeschäftigung zu sorgen ("markträumender" Konsum heißt Ausschöpfung der Produktionskapazitäten). Hartz IV Empfänger können sich kaum ein Fahrrad und eine geheizte Unterkunft leisten, geschweige denn irgendwelche Luxusgüter. Doch genau das sei nötig, weil die Wirtschaft ihre Produktivität seit dem "Wirtschaftswunder" der 1960er-Jahre mehr als verdreifacht hat. Es sei Aufgabe der Gewerkschaften, nicht nur existenz-, sondern auch systemsichernde Löhne und Einkommen durchzusetzen, mithin eine markträumende Einkommensstruktur. Die Einkommen sind dann so hoch, dass das ganze Produktionspotential der Wirtschaft konsumiert und investiert wird, ohne dass dazu "chronische Exportüberschüsse" gebraucht werden. Wieder wird die Hans-Böckler-Stiftung zitiert, diesmal eine Studie von 2016: "Damit ein Lohn zum Leben reicht, sollte er mindestens 60% des mittleren Lohns entsprechen." Deutschlands Mindestlohn müsste nach dieser Logik von 8.50 auf 10.63 Euro steigen – doch diese Zahlen seien realitätsfremd. Der Autor rechnet für eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern incl. Rentenfinanzierung einen Stundenlohn von mindestens 15 Euro aus, und zwar für ein Leben auf Hartz-4Niveau. Damit sei vielleicht das Überleben gesichert, nicht aber eine markträumende Einkommensverteilung. Die verlange mindestens 27 Euro pro Stunde. Dazu kalkuliert der Autor für das ärmste Fünftel ein notwendiges Jahreseinkommen von 20.000 Euro netto pro Kopf nach allen Abzügen und Rentenfinanzierungen, damit der Anteil am markträumenden Konsum geleistet werden kann. Das macht 35.000 Euro brutto; und verteilt auf die Jahresarbeitszeit von 1300 Stunden, errechnen sich dann die 27 Euro brutto als Stundenlohn. Wenn die Relation von 27 Euro zur "Errungenschaft" der 8,50 Euro Mindestlohn fast grotesk wirke, zeige das bloß unseren Realitätsverlust: Schließlich leben wir doch in einer Welt des potentiellen Überflusses! Wenn es in den 1960er-Jahren noch selbstverständlich war, dass ein Alleinverdiener mit seinem Lohn eine Familie ernähren konnte, wieso dann heute nicht mehr? Seither hat sich in Deutschland die Produktivität verdreifacht, und die Ehefrauen verdienen mit. Wieso wird dann über Mindestlöhne geredet, mit denen man nicht mal zu zweit eine Familie über die Runde bringen kann? Und der Autor gibt die Antwort: Weil die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie versagt haben! Von Unternehmern kann man ja nicht erwarten, dass sie volkswirtschaftlich denken, die sehen Löhne als Kosten, basta. Leider haben die deutschen Gewerkschaften und die SPD laut Vontobel diese merkantilistische Optik übernommen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft zu stärken, gab es erst die Politik der "Lohnmäßigung" und dann auch noch die bewusste Schaffung eines "Niedriglohnsektors". Die "Lohnkosten" gingen im Median von 1993 bis 2005 um 11% real zurück (nicht der Mittelwert, sondern der Wert, bei dem die Hälfte der Durchschnittseinkommen drüber liegt und die Hälfte drunter). Gleichzeitig stieg die Produktivität um 24% – der Autor nennt das einen Irrsinn. Durch die jährlich gut 200 Milliarden Euro Exportüberschüsse gebe es "nur" noch 6% Arbeitslosigkeit. Dafür aber 11% geringfügig Beschäftigte mit monatlich weniger als 400 Euro, und weitere 8% Geringverdiener mit netto bloß 1.200 Euro. Rund ein Viertel der Arbeitsbevölkerung lebt also in etwa auf dem Niveau von Hartz IV und fällt als Konsummotor total aus. Entsprechend lag Deutschlands Binnennachfrage weit hinter der von Resteuropa zurück. Umgerechnet in Nachfrageeinbußen übertreffe das den Exportgewinn jährlich um Hunderte von Milliarden. Und seit 2009 seien die übrigen EU-Länder gezwungen, Deutschlands Politik nachzuahmen, mit den bekannten traurigen Ergebnissen. Aber Politik und Gewerktschaftspolitik haben keine Konsequenzen aus diesem Misserfolg gezogen, es gab keine Renaissance der Sozialpolitik. Im Gegenteil sei Deutschlands Niedriglohnsektor inzwischen auch für Europas Gewerkschaftsbewegung zum Maßstab geworden. Doch das Ziel eines Mindestlohnes von 60% vom ohnehin stark gesunkenen Medianeinkommen zementiere die Nachfrageschwäche. Am Beispiel der Schweiz sehe man, wieviel wirklich gebraucht wird. Dank der "volkswirtschaftlich alphabetisierten" Schweizer Gewerkschaften beträgt der durchschnittliche Jahreslohn des ärmsten Fünftels und 40.000 Franken, und die entsprechenden 36.400 Euro müssten auch die Zielgrösse für Deutschland sein. Die Schweiz hat darüber hinaus ein soziales Rentensystem, das dem ärmsten Fünftel der Rentner 80% des Durchschnittskonsums gestattet. Doch selbst das "System Schweiz" schaffe noch zu wenig Nachfrage, abzulesen an 5% Arbeitslosigkeit und 12% vom Schweizer BIP Exportüberschuss. Laut Vontobel sind markträumende Löhne ein Tabuthema in Europa. Wo bliebe auch die Wettbewerbsfähigkeit?! Das sei der Grund für die derzeitige "esoterische Diskussion um den Werkzeugkasten der Geldpolitik". Fragen dazu: Bringen höhere Inflationsraten mehr Konsum heute statt erst morgen? Löst der "Reichtumseffekt" der steigenden Aktien- und Immobilienpreise eine Konsumorgie aus? (Anmerkung wb: durch die steigenden Armutseffekt.) Mieten ist es eher ein Schwächen die tiefen Eurozinsen den Euro und beflügeln sie dadurch wenigstens den Export? Kurbelt der Negativzins die Investitionen doch noch an? Der Autor ist pessimistisch, er sieht die Hoffnungen schwinden. Andere auch, deshalb beflügele jetzt ein neues Stichwort die Diskussion: das Helikoptergeld. Nach einem Schweizer Vorschlag soll die Schweizer Nationalbank "im Rahmen ihres Mandats" jedem Schweizer regelmässig eine "gewisse Geldration" gutschreiben. Interessant sei vor allem die Begründung: "Obwohl unsere Volkswirtschaften unter einer zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage leiden, findet sich kein Mechanismus, um die Kaufkraft auf breiter Ebene anzuheben" (siehe auch Direkte monetäre Staatsfinanzierung als Helicopter Money?). Dem stimmt Vontobel zu. So wie die Dinge liegen, könne nur Helikoptergeld das Nachfrageproblem in absehbarer Zeit lösen. Es könne Jahrzehnte dauern, bis die Löhne wieder ein markträumendes Niveau erreichen. Damit dieser Prozess überhaupt in Gang komme, müsse sich die deutsche Sozialdemokratie endlich daran erinnern, "dass man einst Nachfrage auch mit Lohntüten-Geld geschaffen habe." Soweit Teil I des wb-Kapitalismus-Referats. Im Teil II kommen dann Texte zum Grundeinkommen und zur neuen Arbeiterbewegung unter die Lupe. Links zum Thema: Megatrend Ungleichheit Einkommensungleichheit wächst Pleitepolitik Wieviel Jahre ausgegeben ist das Geld im Voraus Reload 1970 Was die Deregulierung uns gebracht hat Referat zum Interview zum Buch „Reichtum ohne Gier“ von Sahra Wagenknecht Abgesang auf die SPD Antikapitalistische Proteste „nuit debout“ (geht trotz Verbot weiter)