Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis
V.II
Informationsmaterial
1.
Infektionsgefährdung bei beruflichen Tätigkeiten im
Gesundheitsdienst und bei Pflegeberufen ................................ S. 2
2.
Infektionsgefährdung beim beruflichen Umgang mit
Kindern und Jugendlichen .......................................................... S. 15
3.
Infektionsgefährdung beim beruflichen Umgang mit
Tieren sowie bei Tätigkeiten im Freien und in entsprechenden Bereichen der Lebensmittelindustrie ................... S. 35
Literatur ........................................................................... S. 14, S. 34, S. 70
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
www.lua.saarland.de
Telefon: (0681) 8500-0
E-Mail: [email protected]
Stand 01/2012
MUTTERSCH_30- Seite 1/70
Fax: (0681) 8500-1384
Infektionsgefährdung bei beruflichen Tätigkeiten im
Gesundheitsdienst und bei Pflegeberufen
Allgemeiner Teil
Werdende Mütter sind bei beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen und der
Wohlfahrtspflege erhöhten Infektionsgefährdungen ausgesetzt. Hierdurch können sie
und die Leibesfrucht ernsthaft akut oder chronisch erkranken bzw. durch die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen Schaden nehmen.
Beim Umgang mit kontaminierten verletzungsträchtigen Instrumenten und bei invasiven Tätigkeiten besteht ein erhöhtes Risiko einer Infektion. Studien haben aktuell
gezeigt, dass dieses Risiko durch Verwendung stichsicherer Systeme zwar reduziert,
aber nicht ausreichend beseitigt werden kann. Deshalb ist weiterhin ein Beschäftigungsverbot für diesen Bereich erforderlich.
Grundsätzlich darf eine werdende Mutter keinen Kontakt zu Patienten mit Fieber unklaren Ursprungs oder mit Durchfallerkrankungen haben. Bei Patienten mit bereits
gesicherten Infektionskrankheiten ist unter Berücksichtigung der Ansteckungswege,
der Risikogruppe nach BioStoffV und der Abwehrlage der werdenden Mutter ihr Einsatz im Einzelfall zu entscheiden. Einzelheiten dazu sind mit dem/der zuständigen
Betriebsarzt/ärztin zu klären.
Nach Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedW) (www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html) hat der Arbeitgeber für
Beschäftigte in „Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und
Pflege von Menschen, insbesondere von Kindern, sowie in Forschungseinrichtungen
und Laboratorien bei Tätigkeiten mit bestimmten in Spalte 1 aufgeführten biologischen Arbeitsstoffen unter in Spalte 3 definierten Expositionsbedingungen" arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und ihnen ggf. entsprechende Impfungen anzubieten. Impfungen während der Schwangerschaft sind in der Regel nicht möglich, mit Ausnahme der Influenzaimpfung.
Die Durchführung von Pflichtuntersuchungen ist Voraussetzung für die Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung mit der entsprechenden Tätigkeit.
Im Folgenden werden Ausführungen zu einigen für diesen Bereich relevanten Infektionserkrankungen, möglichen Impfungen und zur postexpositionellen Prophylaxe
(PEP) gemacht. Mehr zu Krankheiten und zu aktuellen Impfempfehlungen findet sich
auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de). Bezüglich der typischen „Kinderinfektionskrankheiten" wird auf Kapitel E.V.2 verwiesen.
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Anhang E
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I.
Zytomeqalie (Humanes Cytomeqalovirus - HCMV)
1.
Erreger
Das Zytomegalievirus ist ein DNA-Virus, das zur Gruppe der Herpesviren gehört. Es wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Zytomegalievirus ist weltweit verbreitet. In Entwicklungsländern sind bis zu
100 % der Bevölkerung infiziert, in den Industriestaaten zwischen 40 % und
70 %.
Die Durchseuchung der Bevölkerung der Industriestaaten erfolgt zweiphasig:
Ein erster Gipfel wird in den ersten zwei bis drei Lebensjahren durch Infektionen
während oder kurz nach der Geburt erreicht, so dass bis zum 6. Lebensjahr 5 %
bis 30 % der Kinder durchseucht sind. Zu einem zweiten Erkrankungsgipfel
kommt es durch Sexualkontakte zwischen dem 16. und 30. Lebensjahr.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Das Virus gelangt in den Körper:




über Schleimhautkontakte mit Urin, Speichel, Tränen, Muttermilch, Vaginalsekret, Blut u. a.,
durch Übertragung auf die Leibesfrucht während der Schwangerschaft
bzw. der Geburt,
beim Stillen über die Muttermilch oder
parenteral (über Blut oder Organtransplantationen).
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt vier bis acht Wochen. Danach wird das Virus in Urin,
Speichel, Muttermilch, vaginalen Sekreten und Samen ausgeschieden. Jede
Person mit einer HCMV-Infektion - auch einer ohne Krankheitszeichen - kann
das Virus übertragen.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist zeitlich schwer eingrenzbar, da es sowohl bei Erstinfektionen als auch bei Reaktivierungen zur Virusausscheidung
kommt, die über Monate bestehen bleiben kann. Die Infektion von Neugeborenen führt im Allgemeinen zur stärkeren und längeren chronischen Virusausscheidung als eine spätere Infektion. Kinder mit Abwehrschwäche scheiden das
Virus länger und intensiver aus als gesunde Kinder.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Erst- und Reinfektionen bzw. Reaktivierungen verlaufen bei gesunden Menschen zumeist ohne Auftreten von Krankheitserscheinungen. Bei abwehrgeschwächten Menschen kann eine Infektion mit dem HCMV schwere Krankheitsbilder mit Fieber, Lymphknotenschwellungen, Leberentzündung, Hirnhautentzündung, Lungenentzündung u. a. auslösen.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Etwa 1 % (0,3 % - 2,5 %) aller Neugeborenen ist mit dem Virus infiziert. Bei Erstinfektion der werdenden Mutter kommt es in 35 % bis 50 % der Fälle zu einer
Übertragung auf die Leibesfrucht, bei einer Reaktivierung einer schon vor-
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bestehenden Infektion nur in 0,2 % bis 2 % der Fälle. Bei der Zytomegalie handelt es sich somit um die häufigste angeborene Infektion. Bei etwa 7 % bis 10 %
der infizierten Säuglinge kommt es zu einer Erkrankung mit z. T. bleibenden
Schäden (z. B. geistige Retardierung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit, Bewegungsstörung), an deren Folge etwa 10 % der erkrankten Kinder versterben.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut oder Virusnachweis in Urin, Rachenabstrich, Blutkultur. Eine durchgemachte Erkrankung bietet
keinen sicheren Schutz vor einer zweiten Infektion mit einem anderen Virustyp.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Es gibt zurzeit keinen Impfstoff.
PEP: Die Gabe von Immunglobulinen bzw. von antiviral wirksamen Substanzen
ist möglich. Das Vorgehen ist im Einzelfall vom Arzt nach strenger Risikoabwägung zu entscheiden.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Da eine Schutzimpfung zurzeit nicht möglich ist, müssen alle werdenden Mütter
besonders intensiv zu den Übertragungswegen (Vorsicht: Virusübertragung
durch Urin, Speichel, Tränen und Blut) und den sich daraus ergebenden Hygienemaßnahmen beraten werden. Grundsätzlich sollten werdende Mütter vom
Wickeln freigestellt werden, auch bei älteren, behinderten Kindern. Ob werdende Mütter ohne Antikörperschutz beruflichen Umgang mit Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) haben dürfen, ist im
Einzelfall zu klären.
II.
Virusgrippe (Influenza)
1.
Erreger
Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Wegen der wechselnden Eigenschaften der Erreger und der Gefahr der Entstehung von Epidemien ist ein Überwachungssystem auf nationaler
und internationaler Ebene aufgebaut worden. Die Influenza-Viren werden nach
BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Die Krankheit kann sporadisch, geografisch begrenzt und epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen
Epidemien deutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung der Influenzaviren erfolgt vorwiegend durch Tröpfchen, die
ausgeatmet bzw. ausgehustet werden. Die Ansteckungsrate ist hoch.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt im Allgemeinen 1 - 2 Tage, kann aber bis 4 Tage
dauern.
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5.
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Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Bei der saisonalen Influenza beträgt sie im Allgemeinen 3 - 5 Tage ab Auftreten
der ersten Symptome, kann aber bis zu 7 Tagen andauern und in seltenen Fällen sogar länger sein.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Der Verlauf der Erkrankung variiert stark und kann von geringen Symptomen bis
zu schwersten tödlichen Verläufen reichen. Häufig ist die Erkrankung durch
plötzlich auftretendes hohes Fieber über 39° C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und trockenen Reizhusten gekennzeichnet.
Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten, betreffen jedoch vorrangig Personen mit Grundkrankheiten. Eine gefürchtete Komplikation ist die
primäre Lungenentzündung, die bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen
innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Relativ häufig entwickelt sich
eine Lungenentzündung durch zusätzliche bakterielle Besiedelung. Weitere
Komplikationen können Gehirnhautentzündung und Herzmuskelentzündung
sein.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Fehlbildungen der Leibesfrucht sind bislang nicht eindeutig bewiesen. Bei
Schwangeren gilt, dass das Risiko einer schweren Influenzaerkrankung mit voranschreitender Schwangerschaft steigt (RKI).
8.
Diagnostik
In der Regel Bestimmung von Virusbestandteilen im Blut oder im Rachenabstrich.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gegenüber der saisonalen Influenza gehört die Schutzimpfung, die jährlich - vorzugsweise in den Monaten
September bis November - durchgeführt werden sollte. Im Falle einer drohenden Epidemie ist eine Impfung auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich und
sinnvoll. Gesunde Menschen sind dadurch i. d. R. weitgehend geschützt. Wegen der wechselnden Eigenschaften des Virus erscheint jedes Jahr ein aktualisierter Impfstoff.
Zielgruppen der Impfung sind laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) am
Robert-Koch-Institut u. a. Personen, die durch ihren Beruf in erhöhtem Maß einer Infektion ausgesetzt sind oder selbst durch ihre Tätigkeit die Infektion auf
andere übertragen können, z. B. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material und in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Die STIKO empfiehlt seit dem Jahr 2010, alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab
dem 1. Trimenon zu impfen.
PEP: Es bestehen verschiedene Behandlungsansätze, die jedoch nur zum Teil
bei werdenden Müttern durchgeführt werden können.
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10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei regionalen Epidemien (siehe www.influenza.rki.de/agi und zuständige Landesbehörde) größeren Ausmaßes und ggf. bei Ausbruch der Erkrankung in der
Einrichtung ist für nicht geimpfte werdende Mütter ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (s. Liste E.V.7 - Wiederzulassungsfristen).
IM. Hepatitis A
1.
Erreger
Hepatitis A wird durch das Hepatitis A-Virus (HAV) verursacht. Es handelt sich
um ein RNA-Virus aus der Familie der Picornaviren. Die Virusvermehrung erfolgt wahrscheinlich ausschließlich in den Leberzellen. Der Erreger wird über
den Darm ausgeschieden. Charakteristisch für das HAV sind seine ausgeprägte
Umweltstabilität, hohe Thermostabilität und hohe Desinfektionsmittelresistenz.
Nach BioStoffV wird das Virus in Risikogruppe 2 eingeordnet.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Verbreitung erfolgt weltweit. In Entwicklungsländern ist die Durchseuchung
sehr hoch. Der Anteil der „Reisehepatitis" in Deutschland wird auf 50 % geschätzt.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung erfolgt gewöhnlich fäkal-oral (Aufnahme über den MagenDarm-Trakt) durch Kontakt- oder Schmierinfektion entweder auf direktem Weg
mit Erregern, die mit dem Stuhl ausgeschieden wurden oder indirekt durch verseuchte Lebensmittel (besonders häufig Muscheln oder Austern sowie fäkalgedüngtes Gemüse und Salate) oder Gebrauchsgegenstände, über verseuchtes
Trinkwasser oder Badewasser. Ausbrüche betreffen deshalb überwiegend Kindereinrichtungen und Schulen oder werden geografisch lokalisiert beobachtet.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit liegt zwischen 15 und 50 Tagen (im Durchschnitt 25 bis 30
Tage).
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach
Auftreten der Gelbsucht ansteckend. Auch bei Verläufen ohne Gelbsucht und
ohne typische Krankheitszeichen muss mit einer Ansteckungsfähigkeit gerechnet werden.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die HAV-Infektion verläuft meist ohne typische Krankheitszeichen und Komplikationen. Ein Übergang in chronische Formen wird nur ausnahmsweise beobachtet. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen Magen-Darm-Beschwerden
und allgemeinem Krankheitsgefühl. Im weiteren Verlauf kann es zur Gelbsucht
mit Lebervergrößerung kommen.
Bei insgesamt 0,01 % bis 0,1 % der Patienten kommt es zu schwersten akuten
Verläufen, deren Häufigkeit mit dem Alter ansteigt und die insbesondere bei
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Vorgeschädigten (z. B. Patienten mit chronischer Hepatitis B oder C) zu beobachten sind.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Bei werdenden Müttern kann die HAV-Infektion wegen der Übertragbarkeit auf
die Leibesfrucht zum Abort, zur Früh- sowie zur Totgeburt führen1.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Durchgemachte
Erkrankungen führen zu lebenslanger Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Danach hat er u. a. für Beschäftigte in
Einrichtungen für behinderte Menschen und auf Kinderstationen bei Tätigkeiten
mit regelmäßigem Kontakt mit Stuhl im Rahmen der Pflege von Kleinkindern
sowie der Betreuung von behinderten Menschen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzgl. Hepatitis A zu veranlassen und ihnen ggf. eine entsprechende Impfung anzubieten.
Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut eine Hepatitis-A-Impfung für u. a. folgenden Personenkreis:




HA-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst (inkl. Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst)
Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen (inkl. Küche und Reinigung)
u. ä.,
Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte sowie in
Behindertenwerkstätten,
Asylbewerberheime
PEP: Die Gabe eines schützenden Immunglobulins ist im Einzelfall vom Arzt zu
entscheiden.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter ohne Antikörperschutz müssen zur Hygiene besonders unterwiesen werden. Die Übertragung des Erregers kann weitgehend durch das
konsequente Vermeiden einer fäkal-oralen Schmierinfektion, vor allem also
durch das Tragen von Handschuhen bei potenziellem Kontakt mit Ausscheidungen und durch eine effektive Händehygiene, d. h. Desinfektion mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel, vermieden werden.
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IV. Hepatitis B (zusätzlich Hepatitis D)
1.
Erreger
Hepatitis B wird durch das Hepatitis B-Virus, ein kleines DNA-Virus aus der Familie der Hepadnaviren hervorgerufen. Das Virus wird nach BioStoffV in Risikogruppe 3** eingeordnet. Das Hepatitis D-Virus, ein Delta-Virus auch der Risikogruppe 3**, kann sich als defektes Virus nur bei gleichzeitigem Vorhandensein
des Hepatitis B-Virus vermehren und damit eine Erkrankung hervorrufen.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Hepatitis B-Virus ist weltweit verbreitet mit hoher Durchseuchung in Entwicklungsländern und speziellen Risikogruppen (z. B. Drogenabhängige, Homosexuelle, Dialysepatienten). Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten, wobei 5 % bis 7 % der Weltbevölkerung chronisch infiziert sind. In
Deutschland stellt die Hepatitis B weiterhin, obwohl eine Schutzimpfung möglich
ist, die häufigste berufsbedingte Erkrankung dar. Eine zusätzliche Infektion mit
dem Hepatitis D-Virus ist in Deutschland selten.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Es handelt sich bei der Hepatitis B um eine sehr ansteckende Erkrankung, bei
der bereits kleinste Mengen von erregerhaltigem Blut zur Infektion führen können, wenn dieses - auch über kleinste - Verletzungen der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangt. Der Erreger findet sich jedoch in geringeren Konzentrationen auch in Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret und
Muttermilch. Daraus ergeben sich folgende Übertragungswege:
parenteral (Einbringen von erregerhaltigem Blut oder Blutprodukten in die
Blutbahn) über Nadelstichverletzungen, Transfusionen, Verletzungen,
von der Mutter während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht, während der Geburt auf das Neugeborene oder durch Stillen,
über ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Körperkontakte im alltäglichen sozialen Miteinander sowie die gemeinsame Benutzung sanitärer Einrichtungen stellen kein Infektionsrisiko dar.
Die Hepatitis D hat die gleichen Übertragungswege und kann sich in seltenen
Fällen auf eine bestehende Hepatitis B aufpfropfen.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 40 bis 200 Tage, im Durchschnitt 60 bis 90 Tage.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit ist abhängig von der Viruskonzentration im Blut (Virämie) und besteht bei chronischen Verläufen u. U. lebenslang.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Bei der Hepatitis B-Infektion kommt es zu akuten und chronischen Leberentzündungen mit sehr unterschiedlich ausgeprägten Krankheitsverläufen. Sie beginnt mit unspezifischen Symptomen wie z. B. Gelenkschmerzen, Fieber, Übelkeit und Erbrechen. Bei einem Drittel der Erkrankten kommt es dann zu der typischen Gelbsucht. Aus ca. 5 % bis 10 % der akuten Fälle entwickelt sich eine
chronische Verlaufsform, mehr als 90 % heilen vollständig aus. Häufig entsteht
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die chronische Hepatitis, ohne dass vorher eine Erkrankung bemerkt wurde. Sie
kann zur Leberzirrhose und zu einem Leberzellkarzinom führen. Eine zusätzliche Hepatitis D-Infektion führt zu besonders schweren Verläufen.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Hepatitis B-Virus-infizierte Frauen können das Virus vor oder während der Geburt in bis zu 95 % auf ihr Kind übertragen; durch prophylaktische Maßnahmen
können 90 % dieser Infektionen verhindert werden.
Angeborene oder kurz nach der Geburt erworbene Hepatitiden beim Kind verlaufen besonders oft chronisch.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern bzw. Virus-Nachweis im
Blut. Eine ausgeheilte Hepatitis B-Virusinfektion hinterlässt eine lebenslange
Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten.
Danach hat er in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung
und Pflege von Menschen und Betreuung von behinderten Menschen einschließlich der Bereiche, die der Versorgung bzw. der Aufrechterhaltung dieser
Einrichtungen dienen sowie im Notfall- und Rettungsdienste arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen bzgl. Hepatitis B zu veranlassen und ggf. eine Impfung anzubieten.
Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut diese Impfung für u. a. folgenden Personenkreis:




HB-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst (inkl. Labor, technischer
Reinigungs-/Rettungsdienst) sowie Personal psychiatrischer Fürsorgeeinrichtungen/Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheime,
Durch Kontakt mit infiziertem Blut oder infizierten Körperflüssigkeiten Gefährdete, Auszubildende und Studenten
andere Personen, mit möglichem Kontakt mit infiziertem Blut oder infizierten Körperflüssigkeiten (Gefährdungsbeurteilung), z. B. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten), ehrenamtliche Ersthelfer, Polizisten, Sozialarbeiter und (Gefängnis-) Personal mit Kontakt zu Drogenabhängigen,
durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in einer Gemeinschaft (Kindergärten,
Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) gefährdete Personen
PEP: Eine PEP nach potenziellem Kontakt mit dem Hepatitis B-Virus ist möglich und im Einzelfall vom Arzt zu entscheiden. Näheres dazu ist den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut zu entnehmen.
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10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr (invasive Tätigkeiten und Umgang mit
kontaminierten verletzungsträchtigen Gegenständen) sowie Blutkontakt sind zu
vermeiden.
V. Hepatitis C
1.
Erreger
Hepatitis C wird durch ein RNA-Virus aus der Familie der Flaviviren hervorgerufen und nach BioStoffV in Risikogruppe 3** eingeordnet.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Virus ist weltweit verbreitet mit hoher Durchseuchung in Entwicklungsländern und speziellen Risikogruppen (z. B. Drogenabhängige, Homosexuelle, Dialysepatienten). In Deutschland liegt die Durchseuchung der Bevölkerung bei
mindestens 0,4 %.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Der Erreger findet sich hauptsächlich im Blut, jedoch in geringeren Konzentrationen auch in Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret und Muttermilch. Die Infektion erfolgt meistens parenteral (Einbringen von erregerhaltigem
Blut oder Blutprodukten in die Blutbahn) über Nadelstichverletzungen, Transfusionen und Verletzungen. Das Übertragungsrisiko bei Nadelstichverletzungen
ist geringer (um ca. eine Zehnerpotenz) als bei Hepatitis B.
Andere Übertragungswege - von der Mutter während der Schwangerschaft auf
die Leibesfrucht, während der Geburt auf das Neugeborene, durch Stillen oder
über ungeschützten Geschlechtsverkehr - sind deutlich weniger wahrscheinlich.
Körperkontakte im alltäglichen sozialen Miteinander sowie die gemeinsame Benutzung sanitärer Einrichtungen stellen kein Infektionsrisiko dar.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 26 Wochen, im Mittel drei Monate.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit ist abhängig von der Viruskonzentration im Blut (Virämie) und besteht bei chronischen Verläufen u. U. lebenslang.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Bei der Hepatitis C-Infektion kommt es auch zu akuten und chronischen Leberentzündungen mit sehr unterschiedlich ausgeprägten Krankheitsverläufen. Sie
beginnt teilweise mit unspezifischen Symptomen eines Infektes. Bei einem Viertel der Erkrankten kommt es zu einer akuten, meist mild verlaufenden Leberentzündung, die nur selten mit einer Gelbsucht einhergeht. Etwa 75 % der Infektionen verlaufen primär ohne Krankheitszeichen. Jedoch kommt es in 50 % bis 80
% aller Infektionen zu einer chronischen Hepatitis.
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7.
Risiken während der Schwangerschaft
Das Risiko der Übertragung des Hepatitis C-Virus von der Mutter auf das Kind
während der Schwangerschaft oder unter der Geburt ist geringer als bei Hepatitis B und beträgt abhängig von der Viruskonzentration im mütterlichen Blut 3 %
bis 5 %.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern bzw. Virus-Nachweis im
Blut. Inwieweit eine ausgeheilte Hepatitis C eine lebenslange Immunität hinterlässt, ist noch unklar.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Danach hat er in Einrichtungen zur
medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen und Betreuung von behinderten Menschen einschließlich der Bereiche, die der Versorgung bzw. der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen sowie im Notfall- und Rettungsdienste arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzgl.
Hepatitis C zu veranlassen. Zurzeit sind weder Schutzimpfung noch PEP, lediglich eine frühzeitige Therapie nach einer Infektion, möglich.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr (invasive Tätigkeiten und Umgang mit
kontaminierten verletzungsträchtigen Gegenständen) sowie Blutkontakt sind zu
vermeiden.
VI. HIV-Infektion (AIDS)
1.
Erreger
Die HIV-Infektion mit dem Vollbild AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) wird durch zwei verschiedene Typen der humanen Immundefizienz-Viren
(HIV-1 bzw. HIV-2), die zu den Retroviren gehören, hervorgerufen. Sie werden
nach BioStoffV in Risikogruppe 3** eingeordnet.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Viren sind weltweit verbreitet mit hoher Durchseuchung in Entwicklungsländern und speziellen Risikogruppen (z. B. Drogenabhängige, Homosexuelle).
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Hauptübertragungswege sind:



parenteral (Einbringen von erregerhaltigem Blut oder Blutprodukten in die
Blutbahn) über Nadelstichverletzungen, Transfusionen, Verletzungen,
von der Mutter während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht,
während der Geburt auf das Neugeborene oder durch Stillen,
über ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Das Übertragungsrisiko bei Nadelstichverletzungen ist geringer (um ca. eine
Zehnerpotenz) als bei Hepatitis C. Körperkontakte im alltäglichen sozialen Mit-
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einander sowie die gemeinsame Benutzung sanitärer Einrichtungen stellen kein
Infektionsrisiko dar.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt mehrere Wochen bis Monate.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit ist abhängig von der Viruskonzentration im Blut (Virämie) und besteht lebenslang.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Infektion mit dem HI-Virus führt zu einer Erkrankung des Immunsystems mit
Schädigung der Lymphozyten, welche in verschieden Stadien verläuft. Dadurch
kommt es zu einer erhöhten Infektionsbereitschaft auch für Erreger, die normalerweise keine Erkrankung verursachen. Zudem wird das Nervensystem befallen. Das Vollbild der Erkrankung im letzten Stadium wird AIDS genannt.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Die HIV-Infektion der werdenden Mutter kann zu Frühgeburten führen. Das Risiko der Übertragung des HI-Virus von der Mutter auf die Leibesfrucht beträgt
15 % bis 25 % und kann durch entsprechende Therapie auf unter 2 % gesenkt
werden.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern bzw. Virus-Nachweis im
Blut.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Eine Schutzimpfung ist zurzeit noch nicht verfügbar.
PEP: Eine PEP nach potenziellem Kontakt mit dem HI-Virus muss zeitnah erfolgen (innerhalb von wenigen Stunden nach Verletzung) und wird in spezialisierten Zentren und Praxen abhängig von der Infektionswahrscheinlichkeit entschieden und ggf. durchgeführt. Konkrete Hinweise zur Vorgehensweise gibt
das Robert-Koch-Institut.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr (invasive Tätigkeiten und Umgang mit
kontaminierten verletzungsträchtigen Gegenständen) sowie Blutkontakt sind zu
vermeiden.
VII. Tuberkulose
1.
Erreger
Es handelt sich um stäbchenförmige, säurefeste Bakterien (Mykobakterien) aus
der Familie der Mycobacteriaceae. Davon sind sechs Arten für den Menschen
relevant, wobei die meisten Infektionen durch Mycobacterium tuberculosis verursacht werden, das nach BioStoffV in Risikogruppe 3 eingeordnet wird.
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2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Tuberkulose (Tbc) ist weltweit verbreitet mit hoher Durchseuchung in Entwicklungsländern. Besonders betroffen sind die afrikanischen Länder südlich
der Sahara, der Süden und Osten Asiens und zunehmend die Nachfolgestaaten
der Sowjetunion. Die Tbc ist heute weltweit die häufigste zum Tode führende Infektionskrankheit und die führende Todesursache bei HlV-Infizierten.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Infektion erfolgt fast immer durch feinste Exspirationströpfchen (Aerosole),
die insbesondere beim Husten und Niesen freigesetzt werden. Insbesondere
Patienten mit einer offenen Lungen-Tbc (der Krankheitsherd hat einen Anschluss an die Luftwege) husten große Erregermengen ab und stellen damit die
Hauptinfektionsquellen dar. Andere Organtuberkulosen sind selten ansteckend.
Die Ansteckungsrate ist abhängig von der Häufigkeit und Intensität des Kontaktes, der Menge der inhalierten Erreger und der Empfänglichkeit der exponierten
Person.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt im Durchschnitt 6 - 8 Wochen. Nur ein Teil der Infizierten erkrankt tatsächlich an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist abhängig von der Erregerkonzentration
im Atemtrakt. Unter einer wirksamen Behandlung sind Patienten nach zwei bis
drei Wochen meist nicht mehr infektiös.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Tbc manifestiert sich bei etwa 80 % der Erkrankten als Lungen-Tbc, kann
aber jedes Organ (Knochen, Gelenke und Nieren) befallen. Dementsprechend
vielgestaltig präsentiert sich die Erkrankung. Die Erkrankung beginnt oft mit Appetitmangel, Müdigkeit, allgemeiner Schwäche, Fieber und vermehrtem, typischerweise nächtlichem Schwitzen. Dazu kommen Atembeschwerden und Husten. Der weitere Verlauf ist von vielen Faktoren abhängig. Komplikationen können an der Lunge und an anderen Organen auftreten. Bei Kleinkindern und abwehrgeschwächten Personen (u. a. HlV-Infizierten) kann es zu schwersten
Krankheitsverläufen u. a. mit Hirnhautentzündung kommen.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Das Risiko für die Leibesfrucht ergibt sich aus der Schwere der mütterlichen Erkrankung und den Nebenwirkungen der medikamentösen Behandlung.
8.
Diagnostik und Immunität
Die Diagnostik der Tbc erfolgt über spezielle Haut-Tests, Röntgen-Aufnahmen
und Untersuchung von Sputum, Magensaft, Urin und anderen Körpersekreten
auf den Erreger. Dabei kommen verschiedene Methoden zur Anwendung.
Daneben existieren seit 2005 auch immunologische Testverfahren, die mittels
einer Blutprobe im Labor durchgeführt werden (Interferon-Gamma Release
Assays, IGRA).
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Anhang E
9.
EV/1
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach der Biostoffverordnung sind auch bzgl. dieser Erreger für bestimmte Bereiche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vom Arbeitgeber zu veranlassen. Eine Impfung mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff wird von der
STIKO nicht empfohlen. Nach Kontakt zu infektiösen Patienten werden engmaschige Kontrolluntersuchungen und dann ggf. eine Behandlung durchgeführt.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter muss ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit
erkrankten oder verdächtigen Patienten ausgesprochen werden.
Literatur:
Die Informationen zu den verschiedenen Infektionskrankheiten wurden den jeweiligen Schriften des Robert Koch Instituts entnommen.
1
F. Hofmann, Wuppertal u. R. Jäckel, Berlin, Merkblättern Biologische Arbeitsstoffe, ecomed Verlag
2
Hoeprich, PD., Jordan, M., C, Ronald. A. R., Infectious Diseases, J. B. Lippincott Company 1994
3
Hahn, H., Falke, D., Kaufmann, S. H. E., Ullmann, U., Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie, Springer Verlag Berlin, Heidelberg, New York 1999
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Anhang E
E V/2
Infektionsgefährdung beim beruflichen Umgang mit
Kindern und Jugendlichen
Allgemeiner Teil
Werdende Mütter sind beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen erhöhten Infektionsgefährdungen ausgesetzt. Dies geht z. B. aus dem Merkblatt für
Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter des Robert-Koch-Instituts „Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen" http://www.rki.de hervor (s. auch Kapitel E.V.7 - Liste
zu Wiederzulassungsfristen nach bestimmten Infektionskrankheiten).
Viele dieser Erkrankungen verlaufen im Erwachsenenalter deutlich schwerer als in
der Kindheit und können daher eine ernste Gefahr für die werdende Mutter oder die
Leibesfrucht darstellen.
Bei Tätigkeiten im Freien, insbesondere in Waldkindergärten, sind auch die unter
TOP E.V.3 genannten Infektionsgefährdungen zu beachten.
Nach Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html) hat der Arbeitgeber für
Beschäftigte in „Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und
Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung, in denen regelmäßiger Kontakt zu Kindern besteht" arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzgl.
Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zu veranlassen und ihnen
ggf. entsprechende Impfungen anzubieten.
Impfungen während der Schwangerschaft sind in der Regel nicht möglich, mit Ausnahme der Influenzaimpfung.
Die Durchführung von Pflichtuntersuchungen ist Voraussetzung für die Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung mit der entsprechenden Tätigkeit.
Im Folgenden werden Ausführungen zu einigen für diesen Bereich relevanten Infektionserkrankungen, möglichen Impfungen und zur postexpositionellen Prophylaxe
(PEP) gemacht. Mehr zu Krankheiten und zu aktuellen Impfempfehlungen findet sich
auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de).
Grundsätzlich sind beim Auftreten von anderen Erkrankungen (z. B. Norovirus, Rotavirus, Campylobacter, Hand- und Fußseuche, Meningokokken) abhängig von den
Übertragungswegen ggf. befristete Beschäftigungsverbote auszusprechen. Einzelheiten dazu sind mit dem/der zuständigen Betriebsarzt/ärztin zu klären.
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Anhang E
E V/2
I.
Masern (Morbilli)
1.
Erreger
Das Masern-Virus ist ein RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren und
wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Masern-Virus ist weltweit verbreitet. In Entwicklungsländern, besonders in
Afrika, gehören die Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten mit
einem hohen Anteil tödlicher Verläufe.
In Deutschland ist die Häufigkeit der Masern deutlich zurückgegangen, doch
kommt es immer wieder auch zu weiträumigen Ausbrüchen.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Masern - eine der ansteckendsten Krankheiten - werden im direkten Kontakt
durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten sowie
Niesen entstehen können, oder durch infektiöse Sekrete aus Nase oder Rachen
übertragen. Das Masernvirus führt bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion
(Ansteckungsrate nahe 100 %) und löst bei über 95 % der ungeschützten Infizierten Krankheitszeichen aus.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen
Stadiums, 14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems, im Einzelfall sind bis zu
21 Tage bis zum Exanthembeginn möglich.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit besteht etwa 9 Tage. Sie beginnt bereits 5 Tage vor
Auftreten des Hautausschlags und hält bis 4 Tage nach Auftreten des Hautausschlags an. Unmittelbar vor Erscheinen des Hautausschlags ist sie am größten.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Masern beginnen mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und
Schleimhautveränderungen im Mund. Der Masernausschlag (bräunlichrosafarbene zusammenfließende Hautflecken) entsteht am 3. bis 7. Tag nach
Auftreten der Symptome.
Die Masernvirusinfektion führt zu einer ca. 6 Wochen andauernden Immunschwäche mit der Gefahr von zusätzlichen bakteriellen Infektionen. Außerdem
können schwere Krankheitsverläufe auftreten, insbesondere eine Gehirnentzündung (Enzephalitis). Diese in 0,1 % der Fälle vorkommende Erkrankung endet bei 10 % bis 20 % der Betroffenen tödlich; bei etwa 20 % bis 30 % sind
schwere Defektheilungen zu befürchten.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Masern in der Schwangerschaft stellen eine signifikante Ursache für Tod- und
Frühgeburten dar. Werdende Mütter, die an Masern erkranken, haben ein erhöhtes Risiko, an einer Lungenentzündung zu erkranken bzw. zu versterben.
Wenn Neugeborene während oder kurz vor der Geburt mit dem Masern-Virus
angesteckt werden, so kann die Erkrankung sehr schwer verlaufen2.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt im Allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
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Anhang E __________________________________ E V/2__________________________________________
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten.
Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut für alle ungeimpften Personen in Einrichtungen mit erhöhter Ansteckungsgefahr wie Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der
Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen die Masernimpfung mit einem dreifach wirksamen
Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff).
PEP: Bei werdenden Müttern ohne Antikörperschutz ist die Gabe von schützendem Immunglobulin (Antikörper enthaltendes Serum) möglich, das jedoch nicht
sicher wirksam ist und Nebenwirkungen haben kann.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter ohne ausreichenden Antikörper- bzw. Impfschutz
muss ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft ausgesprochen werden. Dies gilt für den beruflichen Umgang mit Kindern im Vorschulalter.
Bei Tätigkeiten mit engem Körperkontakt (z. B. Behinderteneinrichtungen) ist
auch jenseits des Vorschulalters ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. In
Einrichtungen mit älteren Kindern (jenseits des Vorschulalters) ist bei Auftreten
eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot
auszusprechen (s. Kapitel E.V.7 - Wiederzulassungsfristen). Weitere Beschäftigungsverbote können sich aus der jeweils aktuellen epidemiologischen Situation der Bundesländer bzw. der Impfrate der Kinder in der Einrichtung ergeben.
II.
Mumps - „Ziegenpeter" (Parotitis epidemica)
1.
Erreger
Das Mumpsvirus ist ein RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren und wird
nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Mumpsvirus ist weltweit verbreitet. Infektionen treten während des ganzen
Jahres, jedoch gehäuft im Winter und im Frühjahr auf. In Deutschland kommt es
zu Erkrankungswellen im Abstand von einigen Jahren. Unter dem Einfluss der
zunehmend verbesserten Impftätigkeit verschieben sich die Erkrankungen ins
Erwachsenenalter.
Die Durchseuchungsrate beträgt im Erwachsenenalter mehr als 90 %.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, seltener durch mit Speichel
kontaminierte Gegenstände. Die Ansteckungsrate liegt zwischen 40 % und
50 %.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 16 bis 18 Tage ( 1 2 - 2 5 Tage sind
möglich).
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Anhang E __________________________________ E V/2__________________________________________
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am
größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten
der typischen Schwellung der Ohrspeicheldrüse (Parotitis) ansteckend sein.
Auch klinisch symptomlose Infektionen sind ansteckend.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Mindestens 30 % bis 40 % der Infektionen verlaufen ohne die typischen Symptome. Besonders bei Kindern unter fünf Jahren kann die Mumpsinfektion unter
dem Bild einer grippeähnlichen Erkrankung ablaufen (40 % bis 50 % der Fälle).
Das typische Erkrankungsbild ist eine Entzündung der Speicheldrüsen mit
Schwellung. Schwere Krankheitsverläufe mit Komplikationen sind möglich, insbesondere eine Hirnhautentzündung (Meningitis), Brustentzündung oder Hodenentzündung (Orchitis). Mit zunehmendem Lebensalter werden schwere Verlaufsformen häufiger.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft kann die Erkrankung, vor allem wenn sie während der
ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft auftritt, in bis zu 25 % der Fälle zu
einem Spontanabort führen. Fetale Missbildungen und Frühgeburten sind nicht
bekannt (WHO - Weekly epidemiological record - Nr. 7, 2007, 82). Während
der Geburt erworbene Infektionen können beim Neugeborenen Lungen- und
Hirnhautentzündungen verursachen3.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt im Allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut für alle ungeimpften Personen in
Einrichtungen mit erhöhter Ansteckungsgefahr wie Einrichtungen der Pädiatrie,
in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen die
Mumpsimpfung mit einem dreifach wirksamen Impfstoff gegen Masern, Mumps
und Röteln (MMR-Impfstoff).
PEP: Bei werdenden Müttern ohne Antikörperschutz ist die Gabe von schützendem Immunglobulin (Antikörper enthaltendes Serum) möglich, das jedoch nicht
sicher wirksam ist und Nebenwirkungen haben kann.
10.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter ohne ausreichenden Antikörper- bzw. Impfschutz
muss ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft ausgesprochen werden. Dies gilt für den beruflichen Umgang mit Kindern im Vorschulalter.
Bei Tätigkeiten mit engem Körperkontakt (z. B. Behinderteneinrichtungen) ist
auch jenseits des Vorschulalters ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. In
Einrichtungen mit älteren Kindern (jenseits des Vorschulalters) ist bei Auftreten
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eines Erkrankungsfalles bei den betreuten Kindern ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen, (s. Kapitel E.V.7 - Wiederzulassungsfristen). Weitere Beschäftigungsverbote können sich aus der jeweils aktuellen epidemiologischen Situation der Bundesländer bzw. der Impfrate der Kinder in der Einrichtung ergeben.
IM. Rinqelröteln (Ervthema infectiosum)
1.
Erreger
Das Parvovirus B 19 gehört zur Familie der Parvoviren und wird nach BioStoffV
in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Virus ist weltweit verbreitet. In Regionen mit gemäßigtem Klima (Europa)
werden Infektionen hauptsächlich im Spätwinter bis Frühsommer beobachtet.
Im Abstand von etwa vier bis fünf Jahren treten kleine Epidemien in Gemeinschaftseinrichtungen auf. Der Häufigkeitsgipfel der Ringelröteln liegt im Schulalter. In den Industriestaaten haben 2 % bis 10 % der Kinder unter fünf Jahren eine Infektion durchgemacht, Personen über 20 Jahre zeigen in 40 % bis 60 %,
über 70-jährige in über 85 % Antikörper gegen Ringelröteln.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung des Ringelröteln-Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Die
Ansteckungsrate beträgt ca. 50 %.
Wenn sich eine werdende Mutter ohne Antikörperschutz mit dem RingelrötelnVirus infiziert, kann das Virus über die Plazenta auf die Leibesfrucht übertragen
werden.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 14, max. 21 Tage.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die infizierten Personen sind während der gesamten Inkubationszeit ansteckend. Mit Auftreten von Symptomen ist die Ansteckungsfähigkeit beendet.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Beim gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion meist ohne Krankheitserscheinungen oder wie ein grippaler Infekt. Bei Kindern im Vorschulalter zeigen
sich in 15 % bis 20 % der Fälle die typischen Merkmale der Ringelröteln: Die
Erkrankung zeigt sich zunächst an den Wangen, später an Körper und Gliedmaßen in Form von großen roten Flecken (etwa ab dem 12. Tag mit gelegentlichem Juckreiz). Die Infektion zeigt sich bei Frauen zu 60 % atypisch als eine
Gelenkentzündung.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Untersuchungen der letzten Jahre zeigten, dass die Rate an fetalen Todesfällen
bei werdenden Müttern, die während der ersten 20 Schwangerschaftswochen
(SSW) akut mit Parvovirus B 19 infiziert werden, um 5,6 % erhöht ist. Akute Infektionen, insbesondere wenn sie zwischen der 8. und der 20. SSW erfolgen,
können in seltenen Fällen auch zum Hydrops fetalis beim Fetus führen. Der
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Hydrops fetalis entwickelt sich bei etwa 4 % der akuten Infektionen. Er tritt beim
Fetus zwischen der 14. und 30. SSW auf. Meist liegt zwischen der akuten Infektion der werdenden Mutter und dem Auftreten der Symptome beim Fetus ein
Abstand von 4 bis 8, in seltenen Fällen von bis zu 20 Wochen. Bei prospektiv
untersuchten, akut B 19-infizierten werdenden Müttern ist gezeigt, dass ein Drittel der Hydrops fetalis-Fälle spontan reversibel und nicht therapiebedürftig ist, in
zwei Drittel der Fälle entwickelt sich ein schwerer Hydrops fetalis. Ohne intrauterine Bluttransfusion über die Nabelschnurvene versterben diese Feten, mit
intrauteriner Transfusion beträgt die Sterberate 20 %. Embryopathien mit nachfolgenden Missbildungen sind mit der Infektion nicht verbunden.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt im Allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Es gibt zurzeit weder einen Impfstoff noch eine wirksame PEP.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter ohne ausreichenden Antikörperschutz muss ein
Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden. Dies gilt für den
beruflichen Umgang mit Kindern im Vorschulalter. Jenseits des Vorschulalters
bzw. ab der 21 SSW ist bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung
ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (s. Kapitel E.V.7 - Wiederzulassungsfristen).
IV. Röteln (Rubella)
1.
Erreger
Das Röteln-Virus ist ein stabiles RNA-Virus aus der Familie der Togaviren, das
nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft wird.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Röteln-Virus ist weltweit endemisch verbreitet. In Populationen, in denen
nicht geimpft wird, erfolgen 80 % bis 90 % der Infektionen im Kindesalter. Aufgrund der Impfungen hat sich in Deutschland das Altersmaximum für die Infektion ins junge Erwachsenenalter verschoben (Ausbrüche z. B. bei Rekruten). In
Deutschland hält die Viruszirkulation aufgrund unzureichender Durchimpfung
der Bevölkerung an, und es kommt weiterhin zu angeborenen Rötelnerkrankungen.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung des Röteln-Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion.
Wenn sich eine werdende Mutter ohne Antikörperschutz mit dem Röteln-Virus
infiziert, kann das Virus über die Plazenta auf die Leibesfrucht übertragen werden.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage.
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5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits eine Woche vor Ausbruch des Ausschlags und dauert bis zu einer Woche nach dem Auftreten des Ausschlags.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Röteln sind eine klassische „Kinderkrankheit". Etwa 50 % der Infektionen im
Kindesalter verlaufen ohne erkennbare Krankheitszeichen. Die Erkrankung ist
durch einen kleinfleckigen Hautausschlag gekennzeichnet, der im Gesicht beginnt, sich über Körper und Gliedmaßen ausbreitet und nach ein bis drei Tagen
verschwindet. Weiter können Kopfschmerzen, leicht erhöhte Temperaturen,
Lymphknotenschwellungen, ein leichter Katarrh der oberen Luftwege und eine
Augenbindehautentzündung auftreten.
Seltene (jedoch mit zunehmendem Lebensalter der erkrankten Person häufigere) Komplikationen sind entzündliche Gelenkerkrankungen, Bronchitis, Mittelohrentzündung, Gehirnentzündung, entzündliche Erkrankungen des Herzmuskels sowie eine erhöhte Blutungsneigung.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Eine Rötelnerstinfektion im ersten bis vierten Schwangerschaftsmonat kann zur
Fehlgeburt, zu einer späteren Frühgeburt oder einem angeborenen Rötelnsyndrom mit Defekten an Herz, Augen und Ohren führen, dem Gregg-Syndrom. Je
früher die Infektion stattfindet, desto schwerer und häufiger sind die Schäden.
So löst eine Infektion der Leibesfrucht in der vierten Schwangerschaftswoche
(SSW) das Vollbild der Erkrankung aus, während z. B. durch eine Infektion in
der 20. SSW eine isolierte Taubheit entstehen kann. Die Gesamtletalität dieses
Syndroms beträgt 15 % bis 20 %. Kinder, die im Mutterleib oder bei der Geburt
infiziert werden, sind hochinfektiös und können das Virus für ein Jahr und länger
über Lunge und Urin ausscheiden.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt im Allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut für alle ungeimpften Personen in
Einrichtungen mit erhöhter Ansteckungsgefahr wie Einrichtungen der Pädiatrie,
der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen die Rötelnimpfung mit einem dreifach wirksamen Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMRImpf stoff).
Bei Frauen sollte nachfolgend der Impferfolg kontrolliert werden. Wirksame Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Rötelninfektionen existieren nicht.
PEP: Die STIKO empfiehlt zurzeit keine PEP bei werdenden Müttern ohne Antikörperschutz.
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10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter ohne ausreichenden Antikörper- bzw. Impfschutz
muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden. Dies
gilt für den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Ab der 21. SSW ist bei Auftreten eines Erkrankungsfalles bei den betreuten Kindern ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (s. Kapitel
E.V/7 - Wiederzulassungsfristen).
V. Windpocken (Varizella) / Gürtelrose (Herpes Zoster)
1.
Erreger
Das Varizella-Zoster-Virus (VZV), das beide Erkrankungen verursacht, gehört
zur Familie der Herpesviren und wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Varizellen sind weltweit verbreitet. In Deutschland sind Varizellen unter den Infektionskrankheiten im Kindesalter mit etwa 700.000 Fällen im Jahr am häufigsten. Die meisten Kinder haben schon im Schulalter einen Antikörperschutz. Bei
über 95 % aller Erwachsenen sind Antikörper gegen das VZV vorhanden.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung des Virus erfolgt aerogen durch virushaltige Tröpfchen, die
beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden (fliegende Infektion - das Virus
kann große Strecken zurücklegen!), wobei die Ansteckungsrate mehr als 90 %
beträgt.
Ferner ist eine Übertragung durch virushaltigen Bläscheninhalt oder virushaltige
Krusten als Schmierinfektion möglich und zwar sowohl bei Windpocken als auch
bei Gürtelrose.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit kann 8 bis 28 Tage betragen, sie liegt in der Regel bei 14
bis 16 Tagen.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 bis 2 Tage vor dem Auftreten des Ausschlags und endet 7 Tage nach Auftreten der letzten Bläschen.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Nach uncharakteristischen Vorzeichen (1 bis 2 Tage vor Krankheitsbeginn) beginnt die Windpocken-Erkrankung mit einem juckenden Hautausschlag und Fieber bis über 39 °C für einen Zeitraum von 3 bis 5 Tagen. Die Bläschen erscheinen zuerst am Oberkörper und im Gesicht und können schnell auf andere Körperteile unter Einbeziehung der Schleimhäute und behaarten Kopfhaut übergreifen.
Bei Neugeborenen und abwehrgeschwächten Menschen können sich jedoch
schwere Krankheitsverläufe - nicht selten mit tödlichem Ausgang - entwickeln.
Eine sehr schwerwiegende Komplikation ist die Varizellen-Lungenentzündung.
Sie tritt häufiger bei Erwachsenen (bis 20 %) als bei Kindern auf und beginnt
gewöhnlich 3 bis 5 Tage nach Krankheitsausbruch. Nach einer Windpocken-
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Infektion bleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen des Menschen. Es
kann später durch verschiedene Mechanismen (z. B. bei Abwehrschwäche) reaktiviert werden und führt dann zum Krankheitsbild der Gürtelrose.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Eine Windpocken-Erkrankung bei Erwachsenen kann besonders schwer verlaufen.
Bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft kann das Virus auf die
Leibesfrucht übertragen werden und in 1 % bis 2 % das fetale Varizellensyndrom (angeborene Missbildungen) hervorrufen, das durch Hautveränderungen, Erkrankungen des Nervensystems, Augenschäden und Skelettanomalien
gekennzeichnet ist.
Für das Neugeborene besteht bei einer Erkrankung der Mutter innerhalb von 5
Tagen vor bis 2 Tage nach der Geburt ein Ansteckungsrisiko mit sehr schweren
Verläufen und einer Letalitätsrate bis zu 30 %.
Bei endogenen Reaktivierungen des Virus, d. h. einer Gürtelrose der Mutter,
wurde keine Schädigung der Leibesfrucht beschrieben.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt im Allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten.
Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut die Windpockenimpfung für Frauen ohne Antikörperschutz mit Kinderwunsch, für seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den
Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und
im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in
Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter.
PEP: Bei werdenden Müttern ohne Antikörperschutz ist eine Gabe von schützendem Immunglobulin (Antikörper enthaltendes Serum) innerhalb der ersten
96 Stunden nach Kontakt möglich, das jedoch nicht sicher wirksam ist und Nebenwirkungen haben kann.
Ansonsten kann bei nicht schwangeren Beschäftigten ohne Antikörperschutz
eine Impfung innerhalb der ersten fünf Tage nach Kontakt die Erkrankung unterdrücken.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter ohne ausreichenden Antikörper- bzw. Impfschutz
muss ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft ausgesprochen werden. Dies gilt für den Umgang mit Kindern bis zum 10. Lebensjahr.
Jenseits dieser Altersgrenze ist bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (s. Kapitel E.V.7 Wiederzulassungsfristen)
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Falls eine Umsetzung einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz in einen
Bereich ohne Kontakt zu Kindern möglich ist, muss auf strikte räumliche Trennung geachtet werden, da es sich bei Windpocken um eine luftgetragene Infektion handelt.
Außerdem dürfen werdende Mütter ohne Antikörperschutz keinen Körperkontakt
zu Personen mit Gürtelrose (Herpes Zoster) haben.
VI. Zytomegalie (Humanes Cytomegalovirus - HCMV)
1.
Erreger
Das Zytomegalievirus ist ein DNA-Virus, das zur Gruppe der Herpesviren gehört. Es wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Zytomegalievirus ist weltweit verbreitet. In Entwicklungsländern sind bis zu
100 % der Bevölkerung infiziert, in den Industriestaaten zwischen 40 % und
70 %.
Die Durchseuchung der Bevölkerung der Industriestaaten erfolgt zweiphasig:
Ein erster Gipfel wird in den ersten zwei bis drei Lebensjahren durch Infektionen
während oder kurz nach der Geburt erreicht, so dass bis zum 6. Lebensjahr 5 %
bis 30 % der Kinder durchseucht sind. Zu einem zweiten Erkrankungsgipfel
kommt es durch Sexualkontakte zwischen dem 16. und 30. Lebensjahr.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Das Virus gelangt




über Schleimhautkontakte mit Urin, Speichel, Tränen, Muttermilch, Vaginalsekret, Blut u. a.,
durch Übertragung auf die Leibesfrucht während der Schwangerschaft
bzw. der Geburt,
beim Stillen über die Muttermilch oder
parenteral (über Blut oder Organtransplantationen) in den Körper.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt vier bis acht Wochen. Danach wird das Virus in Urin,
Speichel, Muttermilch, vaginalen Sekreten und Samen ausgeschieden. Jede
Person mit einer HCMV-Infektion - auch einer ohne Krankheitszeichen - kann
das Virus übertragen.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist zeitlich schwer eingrenzbar, da es sowohl bei Erstinfektionen als auch bei Reaktivierungen zur Virusausscheidung
kommt, die über Monate bestehen bleiben kann. Die Infektion von Neugeborenen führt im Allgemeinen zur stärkeren und längeren chronischen Virusausscheidung als eine spätere Infektion. Kinder mit Abwehrschwäche scheiden das
Virus länger und intensiver aus als gesunde Kinder.
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6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Erst- und Reinfektionen bzw. Reaktivierungen verlaufen bei gesunden Menschen zumeist ohne Auftreten von Krankheitserscheinungen. Bei abwehrgeschwächten Menschen kann eine Infektion mit dem HCMV schwere Krankheitsbilder mit Fieber, Lymphknotenschwellungen, Leberentzündung, Hirnhautentzündung, Lungenentzündung u. a. auslösen.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Etwa 1 % (0,3 % - 2,5 %) aller Neugeborenen ist mit dem Virus infiziert. Bei
Erstinfektion der werdenden Mutter kommt es in 35 % bis 50 % der Fälle zu einer Übertragung auf die Leibesfrucht, bei einer Reaktivierung einer schon vorbestehenden Infektion nur in 0,2 % bis 2 % der Fälle. Bei der Zytomegalie handelt es sich somit um die häufigste angeborene Infektion. Bei etwa 7 % bis 10 %
der infizierten Säuglinge kommt es zu einer Erkrankung mit z. T. bleibenden
Störungen (z. B. geistige Retardierung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit, Bewegungsstörungen), an deren Folgen etwa 10% der erkrankten Kinder versterben.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut oder Virusnachweis in Urin, Rachenabstrich, Blutkultur. Eine durchgemachte Erkrankung bietet
keinen sicheren Schutz vor einer zweiten Infektion mit einem anderen Virustyp.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Es gibt zurzeit keinen Impfstoff.
PEP: Die Gabe von Immunglobulinen bzw. von antiviral wirksamen Substanzen
ist möglich. Das Vorgehen ist im Einzelfall vom Arzt nach strenger Risikoabwägung zu entscheiden.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Da eine Schutzimpfung zurzeit nicht möglich ist, müssen alle werdenden Mütter
besonders intensiv zu den Übertragungswegen (Vorsicht: Virusübertragung
durch Urin, Speichel, Tränen und Blut) und den sich daraus ergebenden Hygienemaßnahmen beraten werden. Grundsätzlich sollten werdende Mütter vom
Wickeln freigestellt werden, auch bei älteren, behinderten Kindern. Ob werdende Mütter ohne ausreichenden Antikörperschutz beruflichen Umgang mit Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) haben dürfen, ist im Gesundheitswesen im Einzelfall zu klären, während bei der
Kinderbetreuung, die auf soziale Kontakte ausgerichtet ist, immer ein generelles
Beschäftigungsverbot gilt.
VII. Keuchhusten (Pertussis)
1.
Erreger
Bordetella pertussis ist ein Bakterium, das eine Vielzahl von Giften produziert.
Nach BioStoffV wird es in Risikogruppe 2 eingestuft. Die Vermehrung der Bordetellen erfolgt auf der Oberfläche der Atemwegsschleimhäute.
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Anhang E
E V/2
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das höchste Vorkommen wird in Mitteleuropa im Herbst und Winter beobachtet.
Früher eher eine Kinderkrankheit, wird in den letzten Jahren zunehmend eine
Verschiebung der Erkrankungen in das Jugend- und Erwachsenenalter deutlich.
So betreffen nur noch 0,8 % der Erkrankungen Kinder im ersten Lebensjahr.
Rund 48 % aller Erkrankten sind älter als 25 Jahre.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Infektion erfolgt durch Tröpfcheninfektion bei engem Kontakt. Auch gegen
Keuchhusten geimpfte Kinder können nach Keuchhusten-Kontakt vorübergehend Träger von Bordetella sein.
Die Ansteckungsrate beträgt in nicht geimpften Populationen 25 % bis 50 % in
Schulen und 70 % bis 100 % in Familien1. In Staub, Kleidung u. a. kann der Erreger 3 bis 5 Tage überleben1.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 14, max. 20 Tage.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren
Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der Erkrankung und klingt dann
allmählich ab (insgesamt etwa 3 Wochen). Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa fünf
Tage ab Beginn der Therapie.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Keuchhusten ist in der Regel eine Erkrankung über mehrere Wochen bis Monate. Der typische Keuchhusten wird in drei Stadien eingeteilt:
7.

Stadium catarrhale (Dauer 1 bis 2 Wochen):
Es ist durch grippeähnliche Symptome gekennzeichnet.

Stadium convulsivum (Dauer 4 bis 6 Wochen):
In diesem Stadium kommt es zu anfallsweise auftretenden Hustenstößen,
die häufig mit Hervorwürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen einhergehen. Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten
gehäuft nachts auf. Das typische Keuchen besteht in der Hälfte der kindlichen Fälle. Fieber fehlt oder ist nur geringfügig ausgeprägt.

Stadium decrementi (Dauer 6 bis 10 Wochen): Es kommt zum allmählichen
Abklingen der Hustenanfälle. Komplikationen können insbesondere im ersten Lebensjahr auftreten. Die häufigsten Komplikationen sind Lungenentzündungen und Mittelohrentzündungen. Plötzliche Todesfälle können,
insbesondere bei Säuglingen, vereinzelt auftreten.
Risiken während der Schwangerschaft
Bei werdenden Müttern verläuft die Erkrankung nicht schwerer und ist mit Antibiotika im ersten Stadium behandelbar. Jedoch ist eine Provokation von Wehen
durch Hustenanfälle möglich. Eine Übertragung auf die Leibesfrucht kommt
nicht vor. Gefährdet sind dagegen wegen des schweren Verlaufs der Erkrankung Früh- und Neugeborene bzw. Kinder im ersten Lebensjahr.
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Anhang E
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8.
Diagnostik und Immunität
Wegen der begrenzten Dauer der Immunität sowohl nach natürlicher Erkrankung - etwa 15 bis 20 Jahre - als auch nach vollständiger Impfung - etwa 10
Jahre - sind Jugendliche und Erwachsene wieder neu infizierbar. Eine Bestimmung von spezifischen Antikörpern ist im Einzelfall abzuwägen.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut die Keuchhustenimpfung für das
Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen.
PEP: Für enge Kontaktpersonen besteht die Empfehlung einer Prophylaxe mit
Antibiotika, z. B. Erythromcin.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei Auftreten der Erkrankung bei den betreuten Kindern ist ein befristetes Beschäftigungsverbot für werdende Mütter ohne ausreichenden Antikörper- bzw.
Impfschutz auszusprechen (s. Liste E.V.7 - Wiederzulassungsfristen).
VIII. Scharlach und andere Erkrankungen durch ß-hämolysierende
Streptokokken der Gruppe A
1.
Erreger
Es handelt sich um Bakterien, beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe
A, die Gifte produzieren können. Sie werden nach BioStoffV in Risikogruppe 2
eingeordnet.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Rachen- und Hautinfektionen durch diese Bakterien sind weltweit verbreitet. Sie
gehören zu den häufigsten bakteriellen Erkrankungen im Kindesalter und weisen einen Gipfel in der Altersgruppe der 4- bis 7-jährigen auf. Ausbrüche sind
allerdings auch in allen anderen Altersgruppen möglich. Die Zahl der akuten
Scharlach-Erkrankungen in Deutschland wird auf 1 bis 1,5 Millionen pro Jahr
geschätzt.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Scharlach und andere durch A-Streptokokken verursachte Erkrankungen werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen, selten durch Hautkontakte, verunreinigte Lebensmittel und Wasser.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 1-3 Tage, selten länger.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Patienten mit einer akuten Streptokokken-Infektion, die nicht spezifisch behandelt wurde, können bis zu 3 Wochen ansteckend sein. Nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit nach 24 Stunden.
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6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Scharlach zählt zu den Erkrankungen, die durch die Gift-Produktion des Bakteriums vermittelt werden. Die Infektion zeigt sich meist als eine Halsentzündung,
die von einem charakteristischen Hautausschlag begleitet wird. Der Scharlachausschlag beginnt am ersten oder zweiten Krankheitstag am Oberkörper und
breitet sich unter Aussparung der Handinnenflächen und Fußsohlen aus. Zu
den zusätzlichen Symptomen gehören die Blässe um den Mund herum und die
Himbeerzunge. Der Hautausschlag verschwindet nach 6 bis 9 Tagen. Einige
Tage danach kommt es zur Abschuppung der Haut, insbesondere der Handinnenflächen und Fußsohlen. Andere A-Streptokokkeninfektionen verlaufen als
eitrige Halsentzündungen, Hautentzündungen, Nierenbeckenentzündungen
oder bakterielle Allgemeininfektionen (Sepsis). Als Spätfolgen von A-Streptokokkeninfektionen kann es zu rheumatischen und Herz- bzw. Nieren-Erkrankungen kommen.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Für die Leibesfrucht bestehen keine speziellen Risiken.
8.
Diagnostik und Immunität
Eine dauerhafte Immunität gegenüber allen beta-hämolysierenden Streptokokken existiert nicht.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Eine Schutzimpfung ist nicht möglich. Die Behandlung mit geeigneten Antibiotika ist i. d. R. auch bei werdenden Müttern möglich.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei Auftreten eines Erkrankungsfalles bei den betreuten Kindern ist ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (s. Liste E.V.7 - Wiederzulassungsfristen).
IX. Virusgrippe (Influenza)
1.
Erreger
Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Wegen der wechselnden Eigenschaften der Erreger und der Gefahr der Entstehung von Epidemien ist ein Überwachungssystem auf nationaler
und internationaler Ebene aufgebaut worden. Die Influenza-Viren werden nach
BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Die Krankheit kann sporadisch, geografisch begrenzt und epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen
Epidemien deutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung der Influenzaviren erfolgt vorwiegend durch Tröpfchen, die
ausgeatmet bzw. ausgehustet werden. Die Ansteckungsrate ist hoch.
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4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt im Allgemeinen 1 - 2 Tage, kann aber bis 4 Tage
dauern.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Bei der saisonalen Influenza beträgt sie im Allgemeinen 3 - 5 Tage ab Auftreten
der ersten Symptome, kann aber bis zu 7 Tagen andauern und in seltenen Fällen sogar länger sein.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Der Verlauf der Erkrankung variiert stark und kann von geringen Symptomen bis
zu schwersten tödlichen Verläufen reichen. Häufig ist die Erkrankung durch
plötzlich auftretendes hohes Fieber über 39° C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmer
zen und trockenen Reizhusten gekennzeichnet.
Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten, betreffen jedoch vorrangig Personen mit Grundkrankheiten. Eine gefürchtete Komplikation ist die
primäre Lungenentzündung, die bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen
innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Relativ häufig entwickeln sich
Lungenentzündungen durch zusätzliche bakterielle Besiedelung. Weitere Komplikationen können Gehirnhautentzündungen und Herzmuskelentzündungen
sein.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Fehlbildungen der Leibesfrucht sind bislang nicht eindeutig bewiesen. Bei
Schwangeren gilt, dass das Risiko einer schweren Influenzaerkrankung mit voranschreitender Schwangerschaft steigt (RKI).
8.
Diagnostik
In der Regel Bestimmung von Virusbestandteilen im Blut oder im Rachenabstrich.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gegenüber der saisonalen Influenza gehört die Schutzimpfung, die jährlich - vorzugsweise in den Monaten
September bis November - durchgeführt werden sollte. Im Falle einer drohenden Epidemie ist eine Impfung auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich und
sinnvoll. Gesunde Menschen sind dadurch i. d. R. weitgehend geschützt. Wegen der wechselnden Eigenschaften des Virus erscheint jedes Jahr ein aktualisierter Impfstoff.
Zielgruppen der Impfung sind laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) am
Robert-Koch-Institut u. a. Personen, die durch ihren Beruf in erhöhtem Maß einer Infektion ausgesetzt sind oder selbst durch ihre Tätigkeit die Infektion auf
andere übertragen können, z. B. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material und in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Die STIKO empfiehlt seit dem Jahr 2010, alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab
dem 1. Trimenon zu impfen.
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PEP: Es bestehen verschiedene Behandlungsansätze, die jedoch nur zum Teil
bei werdenden Müttern durchgeführt werden können.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei regionalen Epidemien (siehe www.influenza.rki.de/agi und zuständige Landesbehörde) größeren Ausmaßes und ggf. bei Ausbruch der Erkrankung in der
Einrichtung ist für nicht geimpfte werdende Mütter ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (s. Liste E.V.7 - Wiederzulassungsfristen).
X. Hepatitis A
1.
Erreger
Hepatitis A wird durch das Hepatitis A-Virus (HAV) verursacht. Es handelt sich
um ein RNA-Virus aus der Familie der Picornaviren. Die Virusvermehrung erfolgt wahrscheinlich ausschließlich in den Leberzellen. Der Erreger wird über
den Darm ausgeschieden. Charakteristisch für das HAV sind seine ausgeprägte
Umweltstabilität, hohe Thermostabilität und hohe Desinfektionsmittelresistenz.
Nach BioStoffV wird das Virus in Risikogruppe 2 eingeordnet.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Verbreitung erfolgt weltweit. In Entwicklungsländern ist die Durchseuchung
sehr hoch. Der Anteil der „Reisehepatitis" in Deutschland wird auf 50 % geschätzt.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung erfolgt gewöhnlich fäkal-oral (Aufnahme über den MagenDarm-Trakt) durch Kontakt- oder Schmierinfektion entweder auf direktem Weg
mit Erregern, die mit dem Stuhl ausgeschieden wurden oder indirekt durch verseuchte Lebensmittel (besonders häufig Muscheln oder Austern sowie fäkalgedüngtes Gemüse und Salate) oder Gebrauchsgegenstände, über verseuchtes
Trinkwasser oder Badewasser. Ausbrüche betreffen deshalb überwiegend Kindereinrichtungen und Schulen oder werden geografisch lokalisiert beobachtet.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit liegt zwischen 15 und 50 Tagen (im Durchschnitt 25 bis 30
Tage).
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach
Auftreten der Gelbsucht ansteckend. Auch bei Verläufen ohne Gelbsucht und
ohne typische Krankheitszeichen muss mit einer Ansteckungsfähigkeit gerechnet werden.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Der Verlauf der HAV-Infektion ist sehr häufig ohne typische Krankheitszeichen
und komplikationslos. Ein Übergang in chronische Formen wird nur ausnahmsweise beobachtet. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen Magen-DarmBeschwerden und allgemeinem Krankheitsgefühl. Im weiteren Verlauf kann es
zur Gelbsucht mit Lebervergrößerung kommen.
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Bei insgesamt 0,01 % bis 0,1 % der Patienten kommt es zu schwersten akuten
Verläufen, deren Häufigkeit mit dem Alter ansteigt und die insbesondere bei
Vorgeschädigten (z. B. Patienten mit chronischer Hepatitis B oder C) zu beobachten sind.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Bei werdenden Müttern kann die HAV-Infektion wegen der Übertragbarkeit auf
die Leibesfrucht zum Abort, zur Früh- sowie zur Totgeburt führen1.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Durchgemachte
Erkrankungen führen zu lebenslanger Immunität.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Danach hat er u. a. für Beschäftigte in
Einrichtungen für behinderte Menschen und auf Kinderstationen bei Tätigkeiten
mit regelmäßigem Kontakt mit Stuhl im Rahmen der Pflege von Kleinkindern
sowie der Betreuung von behinderten Menschen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzgl. Hepatitis A zu veranlassen und ihnen ggf. eine entsprechende Impfung anzubieten.
Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut eine Hepatitis-A-Impfung für u. a. folgenden Personenkreis:




HA-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst (inkl. Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst)
Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen (inkl. Küche und Reinigung) u. ä.,
Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte sowie in
Behindertenwerkstätten,
Asylbewerberheime.
PEP: Die Gabe eines schützenden Immunglobulins ist im Einzelfall vom Arzt zu
entscheiden.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter ohne ausreichenden Antikörper- bzw. Impfschutz müssen zur
Hygiene besonders unterwiesen werden. Die Übertragung des Erregers kann
weitgehend durch das konsequente Vermeiden einer fäkal-oralen Schmierinfektion, vor allem also durch das Tragen von Handschuhen bei potenziellem Kontakt mit Ausscheidungen und durch eine effektive Händehygiene, d. h. Desinfektion mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel, vermieden werden. Grundsätzlich sollten werdende Mütter nicht Wickeln und nicht beim Toilettengang begleiten. Bei Auftreten der Erkrankung bei den betreuten Kindern ist ein befristetes Beschäftigungsverbot für werdende Mütter ohne ausreichenden Antikörper
bzw. Impfschutz auszusprechen (s. Kapitel E.V.7- Wiederzulassungsfristen).
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XI. Hepatitis B-, Hepatitis C-, Hl-Virusinfektion
1.
Erreger
Diese drei Infektionen werden durch verschiedene Viren hervorgerufen:



die Hepatitis B durch das Hepatitis B-Virus, ein kleines DNA-Virus aus der
Familie der Hepadnaviren,
die Hepatitis C durch ein RNA-Virus aus der Familie der Flaviviren,
die HIV-Infektion (AIDS) durch zwei verschiedene Typen der humanen
Immundefizienz-Viren (HIV-1 bzw. HIV-2) aus der Familie der Retroviren.
Alle drei Viren werden nach BioStoffV in Risikogruppe 3** eingeordnet.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Viren sind weltweit verbreitet mit hoher Durchseuchung in Entwicklungsländern und speziellen Risikogruppen (z. B. Drogenabhängige, Homosexuelle, Dialysepatienten).
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Hauptübertragungswege sind:



parenteral (Einbringen von erregerhaltigem Blut oder Blutprodukten in die
Blutbahn) über Nadelstichverletzungen, Transfusionen, Verletzungen,
von der Mutter während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht, während der Geburt auf das Neugeborene oder durch Stillen,
über ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Körperkontakte im alltäglichen sozialen Miteinander sowie die gemeinsame Benutzung sanitärer Einrichtungen st ellen kein Infektionsrisiko dar.
Die Ansteckungsrate der Viren ist sehr unterschiedlich, wobei die Infektionswahrscheinlichkeit mit dem Hepatitis B-Virus (abhängig von der VirusKonzentration zwischen 30 % und 100 %) um ca. eine Zehnerpotenz höher ist
als mit dem Hepatits C-Virus und diese ca. eine Zehnerpotenz höher ist als mit
dem HI-Virus.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt mehrere Wochen bis Monate.
5.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist abhängig von der Viruskonzentration im
Blut (Virämie) und besteht bei chronischen Verläufen u. U. lebenslang.
6.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Bei der Hepatitis B- und der Hepatitis C-Virusinfektion kommt es zu akuten
und chronischen Leberentzündungen mit sehr unterschiedlich ausgeprägten
Krankheitsverläufen. Bei bereits bestehender chronischer Hepatitis kommt es
durch eine Infektion mit einem anderen Hepatitis-Erreger zu besonders schweren Krankheitsverläufen.
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Die Infektion mit dem HI-Virus führt zu einer Erkrankung des Immunsystems
mit Schädigung der Lymphozyten, die in verschieden Stadien verläuft. Dadurch
kommt es zu einer erhöhten Infektionsbereitschaft auch für Erreger, die normalerweise keine Erkrankung verursachen. Zudem wird das Nervensystem befallen. Das Vollbild der Erkrankung im letzten Stadium wird AIDS genannt.
Alle drei Viren können in unterschiedlichem Maße das Entstehen von bösartigen
Tumoren begünstigen.
7.
Risiken während der Schwangerschaft
Hepatitis B-Virus-infizierte Frauen können das Virus vor oder während der Geburt in bis zu 95 % auf ihr Kind übertragen; durch prophylaktische Maßnahmen
können 90 % dieser Infektionen verhindert werden.
Das Risiko der Übertragung des Hepatitis C-Virus ist deutlich geringer und beträgt abhängig von der Viruskonzentration im Blut der Mutter 3 % bis 5%.
Angeborene oder kurz nach der Geburt erworbene Hepatitiden beim Kind verlaufen besonders oft chronisch.
Die HIV-Infektion der werdenden Mutter kann zu Frühgeburten führen. Das Risiko der Übertragung des HI-Virus von der Mutter auf die Leibesfrucht beträgt
15% bis 25% und kann durch entsprechende Therapie auf unter 2% gesenkt
werden.
8.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern bzw. Virus-Nachweis im
Blut. Eine ausgeheilte Hepatitis B-Virusinfektion hinterlässt eine lebenslange
Immunität. Inwieweit eine ausgeheilte Hepatitis C eine lebenslange Immunität
hinterlässt, ist noch unklar.
9.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedW hat der Arbeitgeber die im allgemeinen
Teil dieses Kapitels genannten Pflichten. Danach hat er in Einrichtungen zur
medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen und Betreuung von behinderten Menschen einschließlich der Bereiche, die der Versorgung bzw. der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen sowie im Notfall- und Rettungsdienst arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzgl.
Hepatitis B und Hepatitis C zu veranlassen und ggf. eine Hepatitis B-Impfung
anzubieten. Zurzeit ist lediglich ein Impfstoff gegen das Hepatitis B-Virus verfügbar.
Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut diese Impfung für u. a. folgenden Personenkreis:


HB-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst sowie Personal psychiatrischer Fürsorgeeinrichtungen/Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheime,
durch Kontakt mit infiziertem Blut oder infizierten Körperflüssigkeiten Gefährdete, Auszubildende und Studenten
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

andere Personen, mit möglichem Kontakt mit infizierten Blut oder infizierten
Körperflüssigkeiten (Gefährdungsbeurteilung), z. B. ehrenamtliche Ersthelfer, Sozialarbeiter,
durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in einer Gemeinschaft (Kindergärten,
Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) gefährdete Personen.
PEP:



Eine PEP nach potenziellem Kontakt mit dem Hepatitis B-Virus ist möglich
und im Einzelfall vom Arzt zu entscheiden. Näheres dazu ist den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RobertKoch-Institut zu entnehmen.
Eine vorbeugende Maßnahme nach einer Exposition mit dem Hepatitis CVirus steht bisher nicht zur Verfügung, jedoch kann sehr frühzeitig mit einer
entsprechenden Therapie begonnen werden.
Eine PEP nach potentiellem Kontakt mit dem HI-Virus ist möglich und im
Einzelfall vom Arzt zu entscheiden (vgl. www.rki.de).
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr sowie Blutkontakt sind zu vermeiden.
Beim beruflichen Umgang mit jugendlichen Drogenabhängigen und Straftätern
ist ein generelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Je nach Gefährdungsbeurteilung ist auch bei der Betreuung von behinderten Kindern und Jugendlichen ein generelles Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Literatur:
Die Informationen zu den verschiedenen Infektionskrankheiten wurden den jeweiligen Schriften des Robert Koch Instituts entnommen.
1
F. Hofmann, Wuppertal u. R. Jäckel, Berlin Merkblätter Biologische Arbeits
stoffe ecomed Verlag
2
Hoeprich, PD., Jordan, M., C, Ronald. A. R. Infectious Diseases J. B. Lippincott
Company 1994
3
Hahn, H., Falke, D., Kaufmann, S. H. E., Ullmann, U. Medizinische Mikrobiolo
gie und Infektiologie Springer Verlag Berlin, Heidelberg, New York 1999
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Anhang E
E V/3
Infektionsgefährdung beim beruflichen Umgang mit
Tieren sowie bei Tätigkeiten im Freien und in entsprechenden Bereichen der Lebensmittelindustrie
Allgemeiner Teil
Werdende Mütter sind beim beruflichen Umgang mit Pflanzen, Tieren und deren
Produkten einer erhöhten Gefährdung durch biologische und toxische / sensibilisierende Stoffe ausgesetzt. Hierdurch können sie und die Leibesfrucht ernsthaft akut
oder chronisch erkranken bzw. durch die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen
Schaden nehmen.
Nach Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedW) (www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html) hat der Arbeitgeber für
Beschäftigte in „Forschungseinrichtungen und Referenzlaboratorien, die regelmäßige
Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Tieren/und Proben, Verdachtsproben bzw. krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist,
verrichten", arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und ihnen
ggf. entsprechende Impfungen anzubieten. Impfungen während der Schwangerschaft
sind in der Regel nicht möglich.
Die Durchführung von Pflichtuntersuchungen ist Voraussetzung für die Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung mit der entsprechenden Tätigkeit.
Im Folgenden werden Ausführungen zu einigen für diesen Bereich relevanten Infektionserkrankungen, möglichen Impfungen und zur postexpositionellen Prophylaxe
(PEP) gemacht. Mehr zu Krankheiten und zu aktuellen Impfempfehlungen findet sich
auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de).
Die im nachfolgenden Text genannten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe sowie die Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe sind im
Internet auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter: Themen von A - Z, Biologische Arbeitsstoffe, veröffentlicht (www.baua.de).
I.
Borreliose (Lyme-Disease)
1.
Erreger
Borrelien sind gramnegative schraubenförmige, aktiv bewegliche Bakterien. Der
Erreger wird nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) in die Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Borrelien kommen weltweit in Zecken vor. Die Zecken halten sich in der Niedrigvegetation bis zu 1,5 m Höhe auf. In Deutschland besteht überall eine Infektionsgefährdung. Da die Durchseuchung der Zeckenpopulation sehr unter-
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schiedlich ist, kann man von bestimmten Endemiegebieten sprechen. So sind in
Endemiegebieten 10 % - 20 % der Zecken mit Borrelien infiziert. Jährlich treten
30.000 bis 60.000 Neuerkrankungen auf. Das Naturreservoir des Erregers sind
wildlebende Nager, Igel, Reh, Rotwild, Vögel.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Der Erreger wird durch den Stich bzw. Saugakt der infizierten Zecken übertragen. Eine Übertragung durch Mutterkuchen ist auch möglich. Eine Ansteckung
von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
4.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt im ersten Stadium zwischen drei Tagen und fünf
Wochen, bis zum Stadium 2 und 3 mehrere Monate bis Jahre.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
50 % der Infektionen verlaufen völlig symptomlos. Die Borreliose kann in drei
Stadien ablaufen, wobei die verschiedenen Krankheitsstadien ineinander übergehen, sich überlappen oder ganz fehlen können.
Im ersten Stadium (meist in den Sommermonaten) entsteht an der Stelle des
Zeckenstiches eine Rötung, die sich ringförmig vergrößert und in der Mitte abblasst, unter Umständen begleitet von grippeartigen oder meningitisartigen
Krankheitserscheinungen. Einige Wochen bis Monate nach Beginn der Erkrankung können Hirnhaut-, Hirn- und Nervenentzündungen auftreten. Im dritten
Stadium treten verschiedene Gelenkentzündungen, Herzmuskelentzündungen,
Hautveränderungen und Erkrankungen des zentralen Nervensystems auf.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Eine Erregerübertragung auf den Fetus ist möglich. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist zu Beginn der Schwangerschaft höher als im weiteren Verlauf.
Etwa bei 30 % der infizierten werdenden Mütter kann es zu Schädigungen in
der Schwangerschaft kommen. Hierzu gehören:




Aborte,
Fruchttod,
Erkrankungen (Hautausschlag, Schwerhörigkeit, Blindheit, Herzrhythmusstörungen, Atemweginfekte) des Neugeborenen,
Missbildungen (Wasserkopf, Fingermissbildung).
7.
Diagnostik und Immunität
Die Diagnose erfolgt durch Einholung der Krankengeschichte in Verbindung mit
dem Erregernachweis bzw. Nachweis spezifischer Antikörper. Mehrmalige Infektionen sind möglich.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV hat der Arbeitgeber für Wald- und
Forstarbeiterinnen mit Tätigkeiten in niedriger Vegetation und ggf. für Beschäftigte in Forschungseinrichtungen/Laboratorien arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.
Grundsätzlich sollte durch Tragen von geeigneter Kleidung und durch Insektenabwehrmittel jeglicher Zeckenbiss vermieden werden. Nach einem Aufenthalt
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im Freien sollte der Körper nach Zecken abgesucht und ggf. Zecken möglichst
rasch entfernt werden. Die Bisswunde muss sorgfältig desinfiziert werden. Die
Zecken können ins Labor eingesandt werden und dort auf Antigen untersucht
werden. Bei positivem Befund ist eine prophylaktische Antibiotikatherapie abzuwägen.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Vermeidung von Tätigkeiten in Zeckenbiotopen mit Niedrigvegetation (z. B. Büsche, Farne, hoch gewachsenes Gras etc.).
II.
Brucellose (Mb. Bang, Maltafieber)
1.
Erreger
Es handelt sich um ein unbewegliches stäbchenförmiges Bakterium aus der
Familie der Brucellaceae. Der Erreger (Brucella) wird nach BioStoffV in Risikogruppe 3 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Brucellen sind weltweit verbreitet, wobei in Deutschland der Erreger ausgerottet
ist. Die Brucellose wird in Deutschland gelegentlich durch importierte Lebensmittel oder importierte infizierte Rinder, Ziegen, Schafe und andere Tiere (Mittelmeerraum) eingeschleppt. Die Möglichkeit, sich hier zu infizieren, ist äußerst
gering. Eine gehäufte Infektionsrate weisen Mittelmeerurlauber auf.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die infizierten Tiere (Kühe, Ziegen, Schweine, Schafe, aber auch Hunde und
Hasen) scheiden den Erreger mit der Milch, dem Stuhl, dem Urin und bei der
Geburt aus. Die Menschen infizieren sich durch direkten, engen Kontakt (durch
Atemtröpfchen oder über die Haut) mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen. Infektionen können auch bei Verzehr von nicht ausreichend erhitzter
Milch und Milchprodukten, Weichkäse sowie rohem Fleisch und Fleischprodukten erworben werden.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt eine Woche bis mehrere Monate, in der Regel aber
5 bis 60 Tage.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Erkrankung verläuft in drei Stadien. Sie beginnt mit grippeähnlichen Beschwerden. Nach einer beschwerdefreien Zeit kommt es zu hohem Fieber mit
typischen Fieberschüben, die 1 - 3 Wochen anhalten. Dabei werden verschiedene Organe befallen (Leber mit Gelbsucht, Herz, Haut sowie das zentrale und
periphere Nervensystem). Die Sterblichkeit der unbehandelten Erkrankung liegt
bei ca. 2 %.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Eine Übertragung durch Muttermilch auf Säuglinge ist möglich. Brucellosekranke Mütter dürfen deshalb nicht stillen. Eine antibiotische Therapie in der
Schwangerschaft ist nicht möglich.
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7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Erregernachweis oder Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Nach durchgemachter Erkrankung besteht eine langanhaltende
Immunität.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Einhaltung der Hygienevorschriften. Hände desinfizieren und danach gründlich
waschen; Tragen von geeigneter Schutzkleidung (z. B. Gummihandschuhe mit
hohen Stulpen, Schutzschuhe, flüssigkeitsdichte Schürze). Desinfektion kontaminierter Gegenstände und Wäsche mit geeigneten Desinfektionsmitteln aus
der Liste des Robert-Koch-Instituts. Kein Verzehr von nicht pasteurisierten
Milchprodukten, Rohmilch oder Schafs- und Ziegenkäse.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Keine Tätigkeit bzw. kein Kontakt mit erkrankten oder verdächtigen Tieren. Eine
antibiotische Therapie in der Schwangerschaft ist nicht möglich.
IIl. BSE (Bovine Sponqiforme Enzephalopathie) und andere
TSE (Transmissible Sponqiforme Enzephalopathien)
1.
Erreger
Zurzeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Erregern um Prionen
handelt, infektiöse, fehlgefaltete Körpereiweiße. Diese Erreger sollen verschiedene übertragbare (transmissible) Erkrankungen, die zu schwammartigen
(spongiformen) Veränderungen des Gehirns (Enzephalopathie) bei Tieren und
Menschen führen, hervorrufen. Der relevanteste ist der BSE-Erreger des Rindes. Sie werden nach BioStoffV in Risikogruppe 3** eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
TSE-Erreger kommen weltweit beim Tier (Rind, Schaf, Ziege, Hirsch, Elch,
Nerz, Katze, Gazelle) vor. BSE-Erreger beschränkten sich zunächst auf England und breiteten sich über exportiertes Tiermehl bzw. Rinder nach Europa
und in Einzelfällen nach Kanada, Oman und den Falklandinseln aus.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Allgemein wird die Aufnahme mit der Nahrung als Hauptübertragungsweg beim
Tier und vermutlich auch beim Menschen angesehen. Tätigkeitsabhängig ist eine Aufnahme von TSE-Erregern möglich:

über die Schleimhäute des Mundes und der Nase,

über die Schleimhäute der Augen,

durch Verschlucken und

bei Verletzungen der Haut (insbes. Schnitt- und Stichverletzungen).
Mit einer Gefährdung wird nur gerechnet beim Umgang mit sog. Risikomaterialien (Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Mandeln, Wirbelsäule mit Rückenmark und Teilen des Darms (lleum) sowie beim Umgang mit Tiermehlen
als Dünger (Gartenbau).
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4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt vermutlich mehrere Jahre bis Jahrzehnte.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Bei transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) handelt es sich um
infektiöse Erkrankungen des Zentralen Nervensystems mit einer Degeneration
von Nervenzellen. Der Tod tritt innerhalb von 2 Monaten bis 2 Jahren nach Beginn der Krankheitszeichen ein. Es werden verschiedene Krankheitsbilder unterschieden, wobei die beiden folgenden für Europa relevant sind:

Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) bei Rindern;

Scrapie oder Traberkrankheit bei Schaf und Ziege.
Es muss damit gerechnet werden, dass BSE als Ursache für die neue Variante
der Creutzfeldt-Jacob-Erkrankung beim Menschen in Betracht kommt, die gekennzeichnet ist durch das Auftreten von Psychosen (Persönlichkeitsstörungen), Muskelkrämpfen und später Bewegungsstörungen und Muskelsteife. Eine
Behandlung ist nicht möglich; die Erkrankung endet immer tödlich.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
Exakte Diagnosemöglichkeiten sind erst nach dem Tod des erkrankten Individuums anwendbar. Dabei werden besondere, fehlgefaltete Eiweiße im Gehirn
von Mensch oder Tier nachgewiesen. Testverfahren für die Diagnostik von
BSE-Infektionen bei Tieren während der langen Inkubationszeit befinden sich
erst in der Entwicklung.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Eine Impfung gegen diese Erkrankungen ist nicht möglich. Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe die Beschlüsse 602 und 603 veröffentlicht.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter muss ein Beschäftigungsverbot für den Umgang
mit Risikomaterial von erkrankten oder verdächtigen Tieren ausgesprochen
werden, insbesondere wenn dabei eine Verletzungsgefahr besteht.
IV. Campylobacter
1.
Erreger
Es handelt sich um spiralige bis gewundene stäbchenförmige Bakterien der
Gattung Campylobacter mit verschiedenen Untergruppen, die alle nach
BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft sind. In Deutschland ist der Campylobacter jejuni am häufigsten.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Diese Erreger kommen weltweit vor. Besonders häufig treten die Erkrankungen
beim Menschen in warmen Sommermonaten auf.
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3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Das hauptsächliche Reservoir sind Wildtiere, insbesondere Wildvögel (Enten,
Gänse, Möwen). Eine Übertragung kann auch von Geflügel sowie anderen
Haustieren ausgehen. Das Reservoir für Campylobacter fetus stellen vor allem
Schweine und Rinder dar.
Campylobacter werden überwiegend durch die Nahrung, z. B. nicht ausreichend durchgegartes Geflügelfleisch, rohe Milch und Milchprodukte oder durch
mit Oberflächenwasser kontaminiertes Trinkwasser sowie infizierte Haustiere
übertragen.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 2 bis 7 Tage.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Viele Infektionen verlaufen ohne Krankheitszeichen. Ansonsten treten akute
Durchfallerkrankungen unterschiedlichsten Ausmaßes auf, denen Fieber und
Allgemeinbeschwerden häufig vorausgehen. Dabei kann es zu krampfartigen
Bauchschmerzen, selten zu blutigem Durchfall kommen. Eine seltene schwere
Komplikation stellt das Guillain-Barre-Syndrom, eine aufsteigende Lähmung der
Gliedmaßen, dar. Selten kann es zu septischen Allgemeininfektionen kommen.
Dies ist insbesondere auch bei Campylobacter fetus der Fall, meist bei abwehrschwachen Menschen. Noch seltener sind Hirnhaut-, Herz-, Venen-, Gelenksentzündungen und Abszesse.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Werdende Mütter weisen eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Erregern
von Lebensmittelinfektionen auf, also auch gegenüber Campylobacter3. Bei
werdenden Müttern kann es durch Infektion mit Campylobacter fetus zu fieberhaften Aborten oder zu Frühgeburten kommen.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Nachweis des Erregers im Stuhl. Eine Immunität ist nicht bekannt.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Strenge lebensmittelhygienische Maßnahmen sind einzuhalten. Bei der Geflügelhaltung, Schweine- und Rinderhaltung, Schlachtung und der Milchgewinnung ist auf eine strenge Betriebshygiene zu achten.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Erkrankte oder verdächtige Tiere und deren Ausscheidungen sind zu meiden.
Beim Umgang mit rohem Fleisch und Rohmilch ist auf konsequente Hygienemaßnahmen zu achten.
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V.
Chlamydien-Infektionen (Papageienkrankheit, Psittakose,
Ornithose)
1.
Erreger
Es handelt sich um unbewegliche Bakterien aus der Familie der Chlamydiaceae. Die Erreger sind Zellparasiten. Es gibt drei verschiedene Arten, die für die
Menschen gefährlich sind. Der Erreger der Papageienkrankheit gehört zu der
Gattung Chlamydia psittaci und wird nach BioStoffV in die Risikogruppe 3 eingestuft.
2.
Vorkommen
Der Erreger ist weltweit verbreitet. Die natürlichen Wirte sind Vögel und fast alle
Haus- und Wildtiere. Insbesondere die Stämme von papageienartigen Vögeln
sind für die Menschen gefährlich.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Tauben und Vögel von Tierfarmen sind als Infektionsquelle für den Menschen
bedeutsam. Der Erreger ist bei Raumtemperatur bis ca. vier Wochen infektiös.
Die infizierten Vögel sind entweder symptomlos oder schwer krank. Sie scheiden den Erreger mit Speichel, Urin und Kot aus. Die Übertragung auf den Menschen (insbesondere bei Kontakt zu infizierten Vögeln) erfolgt:

durch unmittelbare Berührung der Vögel,

durch Einatmen des infektiösen Staubes,

durch Kontakt mit den Ausscheidungen infizierter Tiere,

durch Schmierinfektion von Säugetieren.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt etwa eine bis vier Wochen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Erkrankung verläuft unterschiedlich schwer, vom einfachen grippeähnlichen
Infekt bis zur schweren Lungenentzündung mit Todesfolge.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Das Gefährdungspotential für den Menschen ist in der Mehrzahl der Fälle gering einzuschätzen. Wichtige Ausnahme stellen Infektionen von werdenden
Müttern mit Chlamydia abortus dar. Der Erreger hat eine hohe Affinität zum
Mutterkuchen und kann bei werdenden Müttern eine grippeähnliche Erkrankung
verursachen, in deren Verlauf es zum Abort oder zur Totgeburt kommt.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Die Bekämpfung dieser Tierseuche ist tierseuchenrechtlich geregelt. Die Einzelheiten der Bekämpfungs- und Schutzmassnahmen sind der Verordnung zum
Schutz gegen die Psittakose und Ornithose: PsittakoseV http://www.qesetzeim-internet.de/psittakosev/BJNR010550970.html festgelegt. Weitere Hinweise sind in der TRBA 230 zu finden.
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9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter dürfen keinen Kontakt mit erkrankten oder verdächtigen Tieren wie Vögeln und Ziegen haben.
VI. Escherichia coli
1.
Erreger
Der Erreger, Escherichia coli ist ein Stäbchen der Gattung Escherichia. Beim
Menschen kann es Entzündungen der Nieren und Harnwege, Gallenblasenentzündungen und Sepsis hervorrufen. Bei Neugeborenen kann der Erreger Sepsis
und Meningitis hervorrufen. Einige Stämme können Darmerkrankungen auslösen bzw. zählen zu den wichtigen Erregern von Lebensmittelinfektionen. Sie
sind sehr umweltstabil, können in saurer Umgebung überleben und Gifte bilden.
Der Erreger der EHEC wird nach BioStoffV in Risikogruppe 3**, andere in die
Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Der Erreger kommt weltweit vor. Beim Menschen findet man Escherichia coli
als Bestandteil der normalen Stuhlflora. Wiederkäuer, vor allem Rinder aber
auch Schafe und Ziegen sind ebenfalls ein wichtiges Reservoir.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Der Mensch infiziert sich durch Schmierinfektion (faekal-oral) sowie durch Kontakt zu o. g. infizierten Tieren oder durch Verzehr von unzureichend erhitzten
Lebensmitteln (Rohmilch, Hackfleisch und sonstige Lebensmittel). Die Infektionsdosis ist sehr gering (weniger als 102 Keime).
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt meist 1 - 3 Tage, kann aber auch bis zu 8 Tagen
dauern.
Stuhl und Abwasser enthalten im Allgemeinen Escherichia coli. Bei darmpathogenen Keimen besteht eine Ansteckungsfähigkeit, solange der Erreger im Stuhl
nachgewiesen wird. In der Regel dauert die Keimausscheidung hier 5 - 1 0 (bis
20) Tage, kann aber (besonders bei Kindern) auch über einen Monat betragen.
Ausscheider von EHEC dürfen nach § 34 Abs. 2 IfSG im Regelfall Gemeinschaftseinrichtungen bis zum Vorliegen von drei aufeinander folgenden negativen Stuhlproben (Abstand 1 - 2 Tage) nicht besuchen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Viele Infektionen verlaufen klinisch stumm.
Bei enteropathogenen Colistämmen treten bei etwa einem Drittel leichte, wässrige Durchfälle mit Bauchkrämpfen auf. Bei 10 % - 20 % der Erkrankten entwickelt sich als schwere Verlaufsform eine blutige Darmentzündung mit Fieber.
Schwere Komplikationen treten in wenigen Fällen auf. Zu den Komplikationen
zählen:

das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit Zerstörung der roten Blutkörperchen, Blutgerinnungsstörungen und Nierenschädigungen bis Nieren-versagen,
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
die thrombotischthrombozytopenische Purpura (TTP) mit Zerstörung der
Blutplättchen und roten Blutkörperchen gefolgt von Hautblutungen und Befall des Nervensystems.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Harnwegsinfektionen können in der Schwangerschaft gehäuft auftreten, wenn
der normale Harnfluss durch die Schwangerschaft behindert ist. Bei werdenden
Müttern kann die Infektion mit EHEC lebensbedrohlich verlaufen und zu Nierenversagen führen. Die Sterblichkeit ist besonders im Kindesalter hoch (1 % 5 %).
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Erregerisolierung aus Urin, Blut, Galle, Liquor, Stuhl bzw.
durch Bestimmung von Antikörpern gegen EHEC aus Blut.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Persönliche Hygiene (Tragen von Handschuhen beim Umgang mit Exkreten),
Meiden des Kontaktes zu Abwasser und Abfall. Sorgfältige Einhaltung von Hygienevorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln. Kein unmittelbarer Kontakt
zu den Tieren in Streichelzoos oder auf Bauernhöfen (kein Gesichtskontakt,
gründliches Händewaschen!). Milch sollte nicht in rohem Zustand, sondern nur
nach Wärmebehandlung verzehrt werden (Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ist es rechtlich untersagt, rohe oder nicht ausreichend erhitzte Milch
an Verbraucher abzugeben).
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Strengste Hygienemaßnahmen und kein Umgang mit EHEC-Erkrankten.
VII. Fischtuberkulose (Schwimmbadqranulom, Fischzüchtergranulom)
1.
Erreger
Der Erreger, Mycobacterium marinum, ist ein unbewegliches Stäbchen aus der
Familie der Familie Mycobacteriaceae. Er wird nach BioStoffV in die Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Der Erreger ist weltweit verbreitet, besonders in tropischen Bereichen. Reservoir sind die Fische.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Der Erreger gedeiht in unzureichend gechlortem und warmem Wasser. Bei
Kontakt mit verunreinigten stehenden Gewässern dringt er in oberflächliche
Hautwunden. In Deutschland kann man sich hauptsächlich bei Arbeiten an/in
schlecht gepflegten Aquarien und privaten Schwimmbädern anstecken.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt zwei bis vier Wochen.
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5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Beschwerden treten am Ort der Verletzung, am häufigsten auf der Haut der
Hände bzw. Arme, Ellenbogen und Füße auf. Hier entstehen blaurote schmerzlose Knötchen, die manchmal erst nach ein bis zwei Jahren abheilen und Narben hinterlassen. Gelegentlich treten am Arm in einer Reihe mehrere dieser
Knoten auf als Folge einer Ausbreitung der Erreger über die Lymphbahnen. Oft
sind auch tiefe Strukturen betroffen (Gelenks- und Knochenmarksentzündungen).
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt. In der Schwangerschaft sind die Therapiemöglichkeiten eingeschränkt.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Erregernachweis in der Kultur.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Eine Impfung gegen diese Erkrankung ist nicht möglich, daher sind z. B. bei
Reinigungsarbeiten geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Auf Symptome bei
den Fischen ist zu achten. Kranke Fische dürfen nicht mit ungeschützten Händen angefasst werden. Die Wasserqualität ist zu gewährleisten. Becken nicht
„überbesetzen".
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen.
VIII. Frühsommer-Meninqoenzephalitis (FSME)
1.
Erreger
Erreger ist ein Flavivirus, welches zur Familie der Flaviviridae gehört. Es handelt
sich dabei um das zentraleuropäische Zeckenenzephalitis-Virus, das nach
BioStoffV in Risikogruppe 3 (**) eingestuft wird.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
FSME-Virus übertragende Zecken kommen in vielen europäischen Ländern,
Russland und in Asien vor. Wesentliche Verbreitungsgebiete in Deutschland
liegen in Baden-Württemberg und Bayern. Endemiegebiete liegen ebenfalls im
südlichen Hessen (Odenwald), im LK Birkenfeld in Rheinland-Pfalz und in vereinzelten Landkreisen in Thüringen.
Jährlich wird in einer Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins - in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Ausführungen in den Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission am RKI (STIKO) - eine aktualisierte Darstellung der
Risikogebiete in Deutschland in einer Einteilung nach Kreisgebieten als Grundlage für gezielte präventive Maßnahmen publiziert (www.rki.de). In diesen Gebieten sind Zecken in unterschiedlicher Häufigkeit (von < 0,2 % bis > 2 %) mit
dem Virus befallen. Das primäres Erregerreservoir sind Kleinsäugerpopulationen, insbesondere Mäuse, aber auch Vögel, Rehe und Rotwild.
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3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die Übertragung erfolgt durch Zeckenstich, sehr selten durch virusinfizierte
Milch von Ziegen und Schafen, in Ausnahmefällen auch von Kühen. Eine Infektion von Mensch zu Mensch gibt es nicht.
Zecken halten sich bevorzugt in Wäldern, in nicht zu trockenen Lagen, in hohem Gras und Gebüsch sowie in losem Laub auf (bis 1,5 m Höhe). Nur 40 %
der mit FSME-Virus-Infizierten erinnern sich an einen Zeckenstich!
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt gewöhnlich 7 - 1 4 Tage, in Einzelfällen bis zu 28
Tagen. Erkrankte sind nicht ansteckend.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis führt zur Entzündung des Gehirns, der
Hirnhäute und des Zentralnervensystems. Sie kann mit leichten grippeähnlichen
Symptomen (10 % - 30 %) verlaufen und zu Dauerschäden wie Lähmungen
führen. Bei ca. 1% der Erkrankten mit ZNS-Beteiligung führt die Erkrankung
zum Tode. Ca. 70 % der Patienten bleiben ohne Symptome. Die Therapie erfolgt symptomatisch. Eine spezifische antivirale Therapie ist nicht verfügbar.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Hier stehen die Gefährdungen der werdenden Mutter selbst und die eingeschränkten Therapiemöglichkeiten im Vordergrund. Sonstige Besonderheiten in
der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel erfolgt eine Bestimmung von spezifischen Antikörpern in
Blut/Gehirnflüssigkeit mit Beginn der zweiten Krankheitsphase. Zu Beginn der
Erkrankung ist eine Virusisolierung aus Blut/Gehirnflüssigkeit möglich.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV hat der Arbeitgeber in Endemiegebieten Beschäftigten in Land-, Forst- und Holzwirtschaft, Gartenbau, Tierhandel
und Jagd bei regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation und in Wäldern
und bei Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu freilebenden Tieren
und ggf. für Beschäftigte in Forschungseinrichtungen/Laboratorien arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und ggf. eine Impfung anzubieten.
Grundsätzlich sollte durch Tragen von geeigneter Kleidung und durch Insektenabwehrmittel jeglicher Zeckenbiss vermieden werden. Nach einem Aufenthalt
im Freien sollte der Körper nach Zecken abgesucht und ggf. Zecken möglichst
rasch entfernen werden. Die Bisswunde muss sorgfältig desinfiziert werden. Eine postexpositionelle Immunprophylaxe ist nicht möglich.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Vermeidung von Tätigkeiten in Zeckenbiotopen mit Niedrigvegetation (z. B. Büsche, Farne, hoch gewachsenes Gras etc.).
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IX. Hantavirus
1.
Erreger
Hantaviren gehören zur Familie der sogenannten Bunyaviridae. Es gibt ca. 12
verschiedene Hantavirustypen weltweit, die sich hinsichtlich der von ihnen ausgelösten Infektionen unterscheiden. Die in Mitteleuropa vorkommenden Typen
gehören nach BioStoffV meist zur Risikogruppe 2, seltener zur Risikogruppe 3.
2.
Vorkommen Epidemiologie
In Mittel- u. Nordeuropa kommen insbesondere der Puumula- und der Dobravatyp, weltweit der Seoultyp vor. Jeder Typ hat einen „eigenen" Nager, an dessen
Verbreitungsgebiet er gebunden ist. Hauptüberträger sind in Mitteleuropa die
Rötelmaus, Brand-/Gelbhalsmaus und verschiedene Ratten. Ca. 1 % - 2 % der
Bevölkerung in Deutschland haben Antikörper gegen Hantaviren. Die Zahl der
jährlich in Deutschland geschätzten Fälle liegt bei ca. 600 - 1200. Gebiete mit
gehäuften Fällen liegen im Münsterland und der nördlichen Eifel, in Nordbaden,
Unterfranken und auf der Schwäbischen Alb. Eine berufliche Gefährdung besteht aufgrund der Übertragungswege bei beruflichen Tätigkeiten mit erhöhter
Staubentwicklung im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tierpflege, Zoohandel, Veterinärmedizin ggf. auch beim Umgang mit Labormäusen oder Laborratten, besonders in Endemiegebieten.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die infizierten Nager erkranken selbst nicht, scheiden aber große Virusmengen
mit Kot, Urin oder Speichel aus. Der Mensch infiziert sich durch direkten oder
indirekten Kontakt mit diesen Ausscheidungen, vor allem durch Einatmen von
virushaltigen Staubpartikeln, z. B. bei Aufenthalt in alten Scheunen, Dachböden
und Lagerhallen, beim Ausbringen von Gartenerde, durch Nagerbisse oder kontaminierte Lebensmittel.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die klassische Hantavirusinfektion hat eine Inkubationszeit von 1 2 - 2 4 Tagen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die meisten Infektionen verlaufen ohne Symptome oder als grippaler Infekt. Etwa 30 % der Infektionen mit dem Puumula-Virus zeigen klinische Symptome,
wobei unspezifische Symptome wie Fieber, Kopf-, Bauch- und Rückenschmerzen dominieren. In wenigen Fällen kommt es zu Nierenfunktionsstörungen bzw.
zum akuten Nierenversagen. In Ausnahmefällen kann es zu einer lebensbedrohlichen, hochfiebrigen Erkrankung mit ausgedehnten Blutungen im Bereich
der Haut, Lunge, Magen-Darm-Trakt und Nieren mit Nierenversagen kommen.
Die Sterberate beträgt hierbei je nach Virustyp 1 % -10 %.
6.
Risiken für die Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel erfolgt eine Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Allerdings bilden nur ca. 60 % - 70 % der mit dem Puumulatyp infizierten Personen während der akuten Krankheitsphase nachweisbare spezifische Antikörper.
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Anhang E
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8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Impfstoffe gegen Hantaviren durchlaufen derzeit die vorklinische Testphase.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Da das größte Risiko für eine Hantavirusinfektion bei Kontakt mit Mäusen, Ratten oder deren Ausscheidungen, insbesondere durch Staub besteht, ist ein Kontakt mit erkrankten oder verdächtigen Tieren bzw. die Exposition gegenüber deren Ausscheidungen zu verhindern.
X.
Hasenpest (Tularämie)
1.
Erreger
Es handelt sich um ein unbewegliches stäbchenförmiges Bakterium aus der
Familie der Brucellaceae. Der Erreger (Francisella tularensis) wird nach
BioStoffV in Risikogruppe 3 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Bakterium kommt auf der nördlichen Hemisphäre in Russland, Japan, USA
und Kanada vor.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Als Reservoir dienen vor allem Hasen, Wildkaninchen, Biber, Schildzecken,
landwirtschaftliche Nutztiere und Haustiere (insbesondere Katzen). Eine Ansteckung ist möglich über:





Einatmen von infektiösem Staub,
Haut- oder Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial,
Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen)
bzw. Wasser,
Stechmücken oder Zecken und
Tierbisse.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 2 -10, in der Regel 3 Tage.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Das Krankheitsbild ist abhängig von der Eintrittspforte des Erregers. Es variiert
von schmerzlosen Hautgeschwüren mit hohem Fieber, Lymphknotenschwellungen, Lungenentzündungen, Beteiligungen des Verdauungstraktes bis zu
schwersten Verläufen mit einer Sterberate von bis zu 10 % ohne Behandlung.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Für die Leibesfrucht bestehen keine speziellen Risiken. Eine Behandlung mit
Antibiotika ist in der Schwangerschaft problematisch.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt zu einer Teil-Immunität.
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Anhang E
E V/3
8. Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
In Deutschland ist kein Impfstoff zugelassen.
9. Konsequenzen für den Mutterschutz
Meiden von erkrankten oder verdächtigen Tieren und deren Ausscheidungen,
Beachtung von Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Fleisch aus Endemiegebieten.
XI. Hepatitis E
1. Erreger
Hepatitis E wird durch das Hepatitis E-Virus (HEV) verursacht. Es handelt sich um
ein RNA-Virus aus der Familie der Hepeviridae. Nach oraler Aufnahme des Virus
gelangt das Virus in die Leber. Dort findet die Virusvermehrung statt. Der Erreger
wird über den Darm ausgeschieden. Nach BioStoffV wird das Virus in Risikogruppe 2 eingeordnet.
2. Vorkommen (Epidemiologie)
Zurzeit sind 4 Genotypen bekannt, die weltweit unterschiedliche Verbreitungen
aufweisen. In den Endemiegebieten in Südost- und Zentralasien, im Nahen Osten, Nord- und Westafrika sowie Mittelamerika macht die Hepatitis E ca. 25 %
aller Hepatitiden aus. Hierbei handelt es sich vor allem um Infektionen mit den
rein humanpathogenen Genotypen 1 und 2. In den Industrieländern einschließlich Deutschland wurden in den letzten Jahren vermehrt autochthone Infektionen
mit den Hepatitis E Genotypen 3 und 4 beobachtet. Diese Genotypen kommen
nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Schweinen (Haus-/Wildschwein)
vor. Bei Infektionen mit diesen Genotypen handelt es sich somit um Zoonosen.
3. Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Das Virus wird fäkal-oral übertragen; kontaminiertes Trinkwasser und schlechte
hygienische Verhältnisse sind im Wesentlichen für die Verbreitung der HEVGenotypen 1 und 2 in den Endemiegebieten verantwortlich. In den Industrieländern einschließlich Deutschland, in denen v. a. die Genotypen 3 und 4 beobachtet werden, sind die relevanten Übertragungswege noch weitgehend unbekannt.
Der Verzehr von rohen infizierten Innereien und nicht ausreichend gegartem
Fleisch vom Schwein/Wildschwein scheint nach ersten Studien eine bedeutende
Rolle zu spielen. Die Erreger werden mit dem Stuhl ausgeschieden.
4. Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich 4 - 5 Wochen (15-64 Tage).
5. Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach
Auftreten der Gelbsucht ansteckend. Auch bei Verläufen ohne Gelbsucht und
ohne typische Krankheitszeichen muss mit einer geringen Ansteckungsfähigkeit
gerechnet werden.
6. Krankheitsbild mit Komplikationen
Der Verlauf der HEV-Infektion ist sehr häufig ohne typische Krankheitszeichen
und komplikationslos. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen Magen-
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Darm-Beschwerden und allgemeinem Krankheitsgefühl. Im weiteren Verlauf
kann es zur Gelbsucht mit Lebervergrößerung kommen.
Schwere akute Verläufe bei Infektionen mit den Genotypen 1 und 2 kommen mit
einer Häufigkeit von bis zu 1 % in allen Altersgruppen vor. Nach einigen Monaten
kommt es immer zu einer spontanen Ausheilung.
7. Risiken während der Schwangerschaft
Infektionen mit den HEV-Genotypen 1 und 2 können während der Schwangerschaft zu besonders schweren Verläufen bei der werdenden Mutter führen. Im
frühen Stadium der Schwangerschaft kommt es häufig zu Spontanaborten. Bei Infektionen im zweiten und letzten Trimenon kommt es gehäuft zu Fehlgeburten
und erhöhter Neugeborenensterblichkeit. Eine Infektion im 3. Trimenon ist bei der
werdenden Mutter mit einer hohen Letalität (20 %) verbunden. Inwieweit auch Infektionen mit den Genotypen 3 und 4 zu diesen Komplikationen führen können,
ist noch nicht bekannt.
8. Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Durchgemachte
Erkrankungen führen zu lebenslanger Immunität.
9. Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Es gibt zurzeit weder einen Impfstoff noch eine wirksame PEP.
10. Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter müssen zur Hygiene besonders unterwiesen werden. Die Übertragung des Erregers kann weitgehend durch das konsequente Vermeiden einer
fäkal-oralen Schmierinfektion, vor allem also durch das Tragen von Handschuhen
bei potenziellem Kontakt mit Ausscheidungen und durch eine effektive Händehygiene, d.h. Desinfektion mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel, vermieden werden.
XII. Katzenkratzkrankheit
1.
Erreger
Der Erreger, Bartonella henselae, ist eine kleine Bakterie aus der Familie der
Bartonellaceae. Der Erreger wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen
Weltweit sind etwa ein Drittel aller Hauskatzen mit dem Erreger symptomlos infiziert, insbesondere junge Tiere, seltener Hunde und Eichhörnchen. Auch in
Deutschland sind Katzen offensichtlich mit "Bartonella henselae" infiziert. Die infizierten Katzen erkranken nicht, sie sind nur Wirtsorganismen. Der Erreger wird
mit Blut, wo er in roten Blutkörperchen lebt, ausgeschieden.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Durch bloßen Kontakt zu Katzen, aber auch durch Kratzen oder Beißen der
Katze bzw. durch Insektenstiche (z. B. Katzenfloh) kommt es zu Infektionen von
Menschen.
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E V/3
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt ein bis zwei Wochen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
An der Eintrittstelle (Kratzstelle) bildet sich zuerst ein gerötetes Knötchen, gefolgt von Lymphbahnentzündung mit eitriger Lymphknotenentzündung. Nur bei
einem Drittel der Infizierten entwickeln sich Fieber und generelle Infektionszeichen. Die Erkrankung heilt spontan nach zwei Monaten aus. Schwere Komplikationen treten selten auf.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Nachweis von Antikörpern im Blut sowie Erregernachweis
durch Anzüchtung.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Direkten ungeschützten Kontakt bzw. Kratzverletzungen durch Katzen vermeiden.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
XIII. Klassische Geflüqelpest (aviäre Influenza) und
atypische Geflügelpest (Newcastle-Disease)
1.
Erreger
Die beiden Erkrankungen werden durch zwei verschiedene Viren hervorgerufen:
 die klassische Geflügelpest durch ein Influenza-A-Virus aus der Familie der
Orthomyxoviren,
 die atypischen Geflügelpest durch das Newcastle-Disease-Virus aus der
Familie der Paramyxoviren.
Beide Viren werden nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Erreger sind weltweit verbreitet. Infektionen treten bei allen Geflügelarten,
insbesondere bei Hühnern und Puten, sowie Wildvögeln und Tauben auf.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Infizierte Tiere scheiden die Viren in hohen Konzentrationen mit ihren Körperausscheidungen (Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit) aus. Die Übertragung auf
den Menschen erfolgt sowohl luftgetragen als auch durch Schmierinfektion über
die Schleimhäute. Bei der Newcastle-Disease kann eine Infektion auch von unsachgemäßem Umgang mit dem Impfstoff bzw. den geimpften Tieren (bis 15
Tage nach Impfung) herrühren.
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4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt mehrere (1 - 4) Tage.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Beide Erkrankungen können eine schwere Bindehautentzündung der Augen
hervorrufen; in Einzelfällen kann es auch zu teils schweren grippeähnlichen Allgemeinsymptomen kommen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern oder Virusbestandteilen
im Blut bei gleichzeitig vorhandener Infektionsquelle.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe= vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Die genaue Vorgehensweise nach Kontakt mit erkrankten oder verdächtigen
Tieren wird vom Robert-Koch-Institut unter www.rki.de und der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter Beschluss 608 beschrieben.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter dürfen nicht in Kontakt mit erkrankten oder verdächtigen bzw.
frisch geimpften Tieren und dem Impfstoff kommen.
XIV. Leptospirosen
1.
Erreger
Leptospiren gehören zur Familie der Leptospiraceae (gramnegative Spirochäten).
2.
Vorkommen
Der Erreger ist weltweit verbreitet, überwiegend in feuchtem Milieu, insbesondere in stehenden Gewässern (Abwässer, Süßwasserseen) und ggf. Ställen
(Schweinekoben). Als Reservoir dienen Nagetiere (Hasen, Ratten und Mäuse),
Fuchs, Igel, aber auch viele Haus- und Nutztiere. Diese scheiden den Erreger
jahrelang mit Urin aus. In Deutschland erkranken jährlich etwa 30 Menschen.
Epidemien können bei Überschwemmungen vorkommen.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die Ansteckung erfolgt über verletzte Haut bzw. Schleimhaut bei gleichzeitigem
Kontakt mit kontaminiertem Wasser bzw. Urin.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 2 - 2 0 Tage.
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E V/3
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Krankheit verläuft in zwei Stadien. Am Anfang treten Fieber und Übelkeit,
begleitet von Waden- und Rückenschmerzen auf. In der zweiten Phase tritt eine
Organmanifestation mit schweren Leber-, Nieren- und Hirnschäden auf. Die
Krankheit dauert unbehandelt ca. 10 Tage, kann aber lebensbedrohlich werden
und in bis zu 30 % auch tödlich enden.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Der Erreger kann auf die Leibesfrucht übertragen werden und zu Totgeburt,
Frühgeburt und Gehirnhautentzündungen führen. Eine Ansteckung ist auch
über die Muttermilch möglich.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Erregernachweis mittels Anzucht sowie mit Bestimmung von
spezifischen Antikörpern im Blut. Nach einer durchgemachten Erkrankung tritt
eine typspezifische Immunität auf.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Zurzeit ist kein Impfstoff für Menschen auf dem deutschen Markt. Bei beruflicher
Exposition ist das Tragen von wasserdichter Schutzbekleidung und Beachtung
von Hygienemaßnahmen erforderlich. Regelungen dazu finden sich in der
TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen". Vermeidung von Kontakt mit Nagetieren.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei werdenden Müttern muss ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren ausgesprochen werden. Für Tätigkeiten in
Klärwerken, in der Abfallwirtschaft oder bei der Probennahme von Oberflächenwasser besteht ein Beschäftigungsverbot.
XV. Listeriose
1.
Erreger
Listerien sind kurze bewegliche Stäbchen der Gattung Listeria. Als Krankheitserreger ist nur Listeria monocytogenes beim Menschen von Bedeutung.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Der Erreger kommt weltweit vor, vor allem in der Landwirtschaft (Kompost, Erde, Pflanzen) und im Oberflächen- und Abwasser. L. monocytogenes kommt
häufig im Kot von Tieren (Rinder, Schafe, Schweine, Hühner, Hunde, Katzen,
Rehe, Pelztiere, Vögel, Kaltblüter, Insekten, Zoo- und Labortiere), aber auch im
Stuhl gesunder Menschen (Ausscheider) vor. Sie kann auch außerhalb des tierischen Körpers überleben und sich bei Temperaturen von - 0, 4 bis + 54 Grad
Celsius, also auch im Kühlschrank und im Gefrierbereich, weitervermehren. Das
Vorkommen von Listeriose-Erkrankungsfällen in Deutschland ist wegen fehlender Daten nur schwer einzuschätzen. In den Jahren 2001 und 2002 wurden 213
bzw. 222 Erkrankungen gemeldet. Jährlich erkranken 30 - 40 Neugeborene. Etwa 90 % der Erwachsenen sind immun.
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3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Eine Ansteckung von Menschen erfolgt durch Kontakt mit infizierten Tieren und
Erde, durch Nahrungsaufnahme von infizierten tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln wie z. B. Milch, Rohmilchprodukten, Käse, Butter, rohem Fleisch
und Fleischerzeugnissen, Gemüse und Salat, durch Einatmen von infektiösem
Staub z. B. beim Reinigen von Ställen sowie durch Schmutz- und Schmierinfektionen. Eine Erregerübertragung während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht und während der Geburt auf Neugeborene ist möglich.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 3 - 7 0 Tage bei Lebensmittelinfektionen und 1 - 3
Tage bis 4 Wochen bei Tierinfektionen.
Der Erreger kann mehrere Monate über den Stuhl ausgeschieden werden. Bei
infizierten Müttern sind Listerien noch 7 - 1 0 Tage nach der Entbindung im Urin
und in Geburtssekreten nachweisbar.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Schwere der Erkrankung ist abhängig von den Abwehrkräften der Erkrankten. Bei Abwehrgesunden verläuft die Infektion meist ohne Krankheitszeichen
oder mit milden grippeartigen Symptomen. Es kommt zur Besiedlung des Darmtraktes.
Bei Abwehrgeschwächten, z. B. Neugeboren und werdenden Müttern, beginnt
die Erkrankung mit Fieber, starken Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und
Nackensteifigkeit.
Die Listeriose kann jedes Organ befallen und zu Blutvergiftungen, Leber-,
Herzmuskel-, Hirnhaut- und Gehirnentzündungen führen. Die Sterblichkeitsrate
liegt bei 30 %.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Werdende Mütter und Neugeborene gehören zum gefährdeten Personenkreis.
Werdende Mütter haben ein zwölffach höheres Risiko zu erkranken als die
Durchschnittsbevölkerung.
Schwangerschaftslisteriose: Infektionen in der Frühschwangerschaft führen
zu Abort oder Totgeburt. In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft können
grippeähnliche Symptome bei der werdenden Mutter auftreten. Bei einer Infektion des ungeborenen Kindes kann es zu Tot- oder Frühgeburt kommen.
Der Erreger kann über den Mutterkuchen auf das ungeborene Kind bzw. währen der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden. Im letzten Schwangerschaftsdrittel oder während der Geburt kann es zu Neugeborenenlisteriose
kommen. Treten die Symptome in der ersten Lebenswoche auf, spricht man von
einer Frühinfektion. Diese Neugeborenen haben eine Trinkschwäche, leiden unter Krampfanfällen, Atemnot, Hautveränderungen, Durchfall, Erbrechen, Vergrößerung von Leber und Milz sowie Blutvergiftung. Infektionen unmittelbar
bzw. während der Geburt führen in der zweiten Lebenswoche zu eitrigen Gehirn- und Hirnhautentzündungen. Die Sterblichkeit der Neugeborenen ist hoch.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Erregernachweis aus Blut, Eiter, Stuhl, Vaginalabstrich.
Nach einer durchgemachten Erkrankung bleibt eine Teilimmunität.
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8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Eine Impfung gegen diese Erkrankungen ist nicht möglich. Auf strikte Einhaltung
von Hygienevorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln und erkrankten oder
verdächtigen Tieren ist zu achten. Persönliche Hygiene und wasserdichte geeignete Schutzkleidung bei Kontakt mit Abwasser und Oberflächenwasser sind
ebenfalls erforderlich.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Für werdende Mütter sind alle Tätigkeiten verboten, bei denen ein ungeschützter Kontakt zu erkrankten oder verdächtigten Tieren besteht. Verboten ist das
Abschmecken von rohen tierischen Produkten (Köchinnen). Strenge Einhaltung
von Hygienevorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln, Tieren, Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser, Erde.
XVI. Lymphozytäre Choriomeninqitis (LCM)
1.
Erreger
Der Erreger ist das lymphozytäre Choriomeningitis-Virus (LCM-V). Er wird nach
BioStoffV in Risikogruppe 3 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Diese Krankheit ist weltweit verbreitet, wobei lokale Endemieherde vorkommen.
Hauptwirte sind junge Mäuse, Labormäuse, Zwerghamster, Hamster, Meerschweinchen im Alter zwischen 3 und 6 Monaten. Nicht alle infizierten Tiere erkranken auch mit Krankheitsanzeichen.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Das Virus wird über Harn, Kot und Speichel des infizierten Tieres ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt durch Einatmen der Viren, durch direkten Kontakt
mit befallenen Tieren oder deren Ausscheidungen, durch Verschmieren auf der
Haut und Kontamination von Speisen, über blutsaugende Insekten
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 6 - 1 3 Tage, bei Infektionen durch Biss- und Kratzwunden
36 Stunden.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Infektion kann symptomlos oder wie ein leichter grippaler Infekt verlaufen.
Bei schweren Formen kommt es zu Fieber mit Gehirnhaut- und Hirnentzündungen, die nach wenigen Tagen wieder abklingen. Sie kann aber zu Bewusstseinstrübung, Lähmungen und Todesfällen führen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Bei Infektionen bis zur 14. Schwangerschaftswoche kann es zu Totgeburten
kommen. Ab der 15. Woche bis zum Ende der Schwangerschaft können in Einzelfällen Hirnentzündung, Missbildungen und Fehlgeburten auftreten. Bei Neugeborenen kommt es zu geistiger und körperlicher Unterentwicklung und
Krampfanfällen.
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7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel durch Nachweis von spezifischen Antikörpern und Virusisolierung
aus Blut.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen. Betroffen sind überwiegend Tierzüchter, Laboranten, Beschäftigte in Tierhandlungen und Zoos. Regelungen für Beschäftigte in Laboratorien bzw. Versuchstierhaltung sind in der
TRBA 120 „Versuchstierhaltung" und in der TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für
gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu finden.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Nur Umgang mit gesichert nicht infektiösen (pathogenfreien) Tieren und deren
Ausscheidungen.
XVII. Mikrosporie
1.
Erreger
Die Mikrosporie wird durch Hautpilze der Gattung Microsporum ausgelöst. Derzeit sind ca. 16 Microsporumarten bekannt. Sie werden nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen
Die Mikrosporie kommt weltweit vor. Bekannt sind die mediterranen „Mikrosporieländer", aus denen häufig Microsporum canis eingeschleppt wird. Microsporum canis und Microsporum gypseum sind häufige Erreger von Hautpilzerkrankungen bei Kleintieren wie Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, aber
auch bei größeren Haustieren wie Pferden und Kälbern.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die Mikrosporie ist eine hochansteckende Hautpilzerkrankung, die in Deutschland meist vom Tier auf den Menschen übertragen wird (sogenannte zoophile
Dermatophyten).
Die primären Infektionsquellen sind hierzulande meist Hunde und Katzen. Ferner ist eine Infektion von Mensch zu Mensch über kontaminierte Gegenstände
oder aber über Parasiten wie Flöhe und Milben möglich. Die infizierten Tiere,
insbesondere Katzen, zeigen häufig keinerlei Symptome. Bei Katzen sind über
90 % der Pilzinfektionen durch Microsporum canis verursacht, beim Hund ca. 50
%.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt mehrere Tage bis wenige Wochen.
5.
Krankheitsbild und Komplikationen
Man unterscheidet zwei Krankheitsbilder, eines im Bereich der Kopfhaut, das
andere im Bereich der nicht von Kleidung bedeckten Hautareale. Betroffen ist
die Hornschicht der Haut und die Haare. Hier breiten sich kleine gerötete juckende Stellen mit einem dunkleren Randwall ringförmig aus. Auf behaarter
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Haut kommt es zum Abbrechen der Haare und zum Entstehen von haararmen
Arealen (abgemähte Wiese). Die Kopfhaut darunter wirkt durch eine feine
Schuppung wie bestäubt. Die Hauterscheinungen heilen in der Regel spurlos
ab.
Typischerweise sind die Hauterscheinungen in erster Linie an den Stellen zu
beobachten, an denen direkter Tierkontakt bestand.
Bei immungeschwächten Personen und Kindern kann es zum Organbefall
kommen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt. Eine Behandlung
der werdenden Mutter muss als problematisch angesehen werden, weil verschiedene Medikamente in Verdacht stehen, bei der Leibesfrucht Schädigungen
auszulösen bzw. ernsthafte Nebenwirkungen bei der werdenden Mutter verursachen zu können.
7.
Diagnostik und Immunität
Die Diagnostik wird mittels mikroskopischer Untersuchung der Schuppen/Krusten und Haare gestellt. Eine Anzüchtung der Erreger ist über mehrere Wochen
möglich.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Beim Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren oder Menschen sind
adäquate Hygienemaßnahmen erforderlich.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter dürfen keinen Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren haben.
XVIII. Milzbrand (Anthrax)
1.
Erreger
Der Bacillus anthracis ist ein bekapseltes sporenbildendes Stäbchen aus der
Familie der Bacteriaceae. Er wird nach BioStoffV in Risikogruppe 3 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Der Bacillus anthracis ist weltweit vor allem in Viehzuchtgegenden, besonders
in wärmeren Klimazonen, verbreitet, kommt aber auch in Klärwerken vor, die
vor 1970 Gerbereiabwässer verarbeitet haben. Die Sporen sind sehr umweltresistent und können im Boden und Tierprodukten jahrzehntelang überleben.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Milzbranderkrankungen sind in Deutschland sehr selten.
 Hautmilzbrand: Die Infektion erfolgt durch Kontakt mit infizierten Tieren
oder kontaminierten tierischen Materialien (Organe, Fell, Häute, Wolle, Knochenmehl) bzw. Fliegenbiss. Die Sporen dringen über kleine Hautverletzungen ein.
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 Lungenmilzbrand: Die Inhalation erfolgt über sporenhaltigen Staub oder
Aerosole, zum Beispiel beim Schlachten, Gerben oder Schafe scheren.
 Darmmilzbrand: Die Infektion erfolgt durch orale Aufnahme der Sporen mit
ungenügend gekochtem Fleisch oder Innereien von erkrankten Tieren.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 2 - 7 Tage, meist innerhalb von 48 Stunden nach Infektion.
Milzbrand wird durch Kontakt mit erkrankten oder verstorbenen Tieren sowie
durch tierische Rohstoffe übertragen. Die Sporen sind Jahrzehnte und länger
lebensfähig.
5.
Krankheitsbild und Komplikationen
Milzbrand ist eine akut verlaufende Infektionskrankheit der pflanzenfressenden
Säugetiere, die von diesen auf den Menschen übertragen werden kann.



In 95 % der Fälle handelt es sich um Hautmilzbrand (schmerzlose, oft zerfallende Knötchen) mit evtl. Lymphknotenbeteiligung bis zu starken Allgemeinsymptomen, dann fortgeleiteter Schmerz. Die Sterblichkeit liegt unbehandelt zwischen 5 % und 20 %; bei rechtzeitiger Antibiotikatherapie bestehen gute Heilungsaussicht.
Lungenmilzbrand: Nach grippeähnlichen Symptomen Lungenentzündung
mit hohem Fieber, das rasch tödlich verläuft.
Darmmilzbrand: Blutiges Erbrechen, blutiger Durchfall, Ascites, in 25 % 100 % tödlich, auch unter Antibiotikatherapie. Komplikationen sind eine
tödlich verlaufende, mit Blutungen verbundene Hirnhautentzündung oder
Hirnentzündung bei 5 % der Patienten sowie eine Milzbrandblutvergiftung
mit hohem Fieber, Kreislaufkollaps und Herzrhythmusstörungen, die innerhalb von 3 - 5 Tagen zum Tode führen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Risiken während der Schwangerschaft ergeben sich aus der Schwere der Erkrankung.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Nachweis des Erregers aus Hautläsionen, Sputum oder Stuhl bzw.
Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut. Eine durchgemachte Erkrankung führt im Allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Siehe Beschluss 604 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe. Die vorgeschlagene Chemoprophylaxe/Behandlung mit Doxycyclin oder Ciprofloxacin ist
in der Schwangerschaft nicht möglich. Zurzeit gibt es keinen in Deutschland zugelassenen Impfstoff zur Milzbrandprophylaxe.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Kein Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren, nicht sterilisierten Tierhäuten, -feilen, -ledern aus Endemiegebieten, keine Arbeit bei der Sanierung
von kontaminierten Klärwerken. Generelles Beschäftigungsverbot im Milzbrandlabor.
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XIX. Pasteurellosen
1.
Erreger
Die Pasteurella multocida ist ein kurzes Stäbchen. Es wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Die Pasteurella multocida kommt weltweit bei Haus- und Wildtieren als Bestandteil der normalen Rachenflora vor und kann bei diesen Tieren gelegentlich Blutvergiftungen hervorrufen. Gefährdete Berufe sind Tierhalter, Tierärzte, Tierpfleger, Tierzüchter, Landwirte, Schlachthofpersonal.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Der Erreger wird durch Bisse und Kratzverletzungen auf den Menschen übertragen. Bei engem Kontakt sind Schmierinfektionen möglich. Auch eine Aufnahme über die Atemwege und orale Aufnahme ist möglich.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt Stunden bis14 Tage.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Pasteurella multocida verursacht Wundinfektionen mit Beteiligung der
Lymphknoten, Sehnen und kleinen Gelenke. Als Komplikation kommt es zu
Hirnhautentzündung und Knochenmarksentzündung. Bei Einatmung kann es zu
chronischer Bronchitis, Bronchienerweiterungen und Asthma kommen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
Züchtung des Erregers aus Abstrich, Eiter, Punktat, Liquor, Sputum, Blut, Operationsmaterial. Eine Serologie wird meist nicht durchgeführt.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Beachtung von Hygienemaßnahmen bei Umgang mit Tieren, operative Wundversorgung bei Biss- und Kratzwunden.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Keine Tätigkeit mit erkrankten oder verdächtigen Tieren.
XX. Q-Fieber
1.
Erreger
Das Q-Fieber wird durch Coxiella burnetii (unbewegliches stäbchenförmiges
Bakterium) hervorgerufen. Der Erreger wird nach BioStoffV in die Risikogruppe
3 eingestuft.
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2.
Vorkommen
Der Erreger kommt in Australien, USA, Kanada, Deutschland, besonders Baden-Württemberg, der Schweiz, Frankreich, England, Spanien vor. Er wird von
Leder-Zecken auf Schafe, Kühe oder Rehe, selten auch Haustiere übertragen.
Es bestehen örtlich begrenzte Naturherde.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Einatmung von infiziertem Staub
oder Tröpfcheninfektion bei direktem oder indirektem Kontakt mit infizierten Tieren und deren getrockneten Ausscheidungen oder Mutterkuchen sowie durch
Genuss von Rohmilchprodukten. Eine Übertragung auf die Leibesfrucht wird
selten beschrieben. Betroffene Berufe sind Schäfer, Tierpfleger, Tierärzte, Nahrungsmittelindustrie (Verarbeitung von nicht pasteurisierter Milch), Pathologiepersonal, Personen, die sich beruflich auf infizierten Weiden aufhalten. Der Erreger kann auch durch Aerosole beim Transport von Tiermist übertragen werden.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 39 Tage (im Allgemeinen drei Wochen). Tierherden sind oft dauerhaft infiziert und Ausscheider. Im Frühjahr und Frühsommer ist die Ansteckungsgefahr erhöht, da bei der Geburt infizierte Mutterkuchen
abgegeben werden.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Erkrankung kann symptomlos oder akut mit plötzlichem Fieberanstieg über
40° C mit starker Allgemeinsymptomatik auftreten. 30 % - 50 % der Patienten
erkranken an einer interstitiellen Lungenentzündung. Erkrankungen anderer Organe sind möglich, wie z. B. der Hirnhäute, der Leber, aber auch des Mutterkuchens oder der Hoden. Chronisch kann es zu Herzinnenhautentzündung und
Leberentzündung kommen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Infektionen der Leibesfrucht sind beschrieben. Es ergeben sich Einschränkungen der Therapie in der Schwangerschaft.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut bzw. Erregernachweis. Eine durchgemachte Erkrankung führt im allgemeinen zu lebenslanger Immunität.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Keine Aufnahme von Rohmilch und Rohmilchprodukten, wenn eine Erkrankung
nicht ausgeschlossen werden kann oder der Tierbestand nicht geimpft ist.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Kein Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren (insbesondere deren
Mutterkuchen) und deren Ausscheidungen (Mist). Kein Aufenthalt auf Schafweiden/-ställen in Endemiegebieten.
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XXI. Rotlauf (Erysipeloid)
1.
Erreger
Der Schweinerotlauf wird durch ein stäbchenförmiges Bakterium aus der Gattung Erysipelothrix hervorgerufen. Es wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2
eingestuft.
2.
Vorkommen
Der Erreger kommt weltweit bei allen Haussäugetieren, Geflügel, Fischen und
Reptilien, Krabben und anderen Meeresfrüchten vor und kann im feuchten und
warmen Milieu mehrere Monate überleben.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Der Rotlauf ist eine hauptsächlich im Sommer und Herbst beim Schwein auftretende, meist akut verlaufende Infektionserkrankung, die auch beim Menschen
vorkommen kann. Die Infektion des Menschen erfolgt durch Verletzung mit infiziertem Material oder kontaminierten Instrumenten, beim Verarbeiten von Rohfleisch und -fisch sowie Meeresfrüchten.
Schweine können den Erreger über Harn und Kot schon vor Auftreten der Erkrankung ausscheiden.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 2 - 7 Tage. Die Tiere sind während der Inkubationszeit infektiös und können ohne Krankheitssymptome den Erreger ausscheiden.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Das Erysipeloid ist eine meist örtlich begrenzte, peripher fortschreitende Rötung. Als seltene Komplikationen sind Gelenkbeteiligungen, Blutvergiftung oder
Herzklappenentzündung beschrieben.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Die Risiken ergeben sich aus der Schwere der Erkrankung bzw. der Komplikationen.
7.
Diagnostik und Immunität
Der Erreger kann aus Abstrichmaterial angezüchtet werden. Die Erkrankung
hinterlässt eine erregerspezifische Immunität.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maß
nahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Beim Umgang mit erkrankten Tieren oder infiziertem Material müssen Schutzhandschuhe getragen werden. In Deutschland sind die Schweinebestände i. d.
R. geimpft. Auf Hygienemaßnahmen ist beim Umgang mit möglicherweise kontaminierten Lebensmitteln zu achten.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Kein Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren. Die Impfungen der
Schweine dürfen nicht von werdenden Müttern durchgeführt werden.
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XXII.Salmonellosen (Enteritissalmonellen, akute Gastroenteritis)
1.
Erreger
Die etwa 2.000 unterschiedlichen Salmonellen sind stäbchenförmige Bakterien
aus der Familie der Enterobacteriaceae, die Magen- und Darmerkrankungen
(Lebensmittelvergiftungen) hervorrufen. Sie sind nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft. Die Überlebensdauer im Abwasser liegt in Abhängigkeit
von der Temperatur bei mehreren Wochen bis Monaten, in Schlamm, Abfall und
Erdboden über mehrere Monate bis Jahre. Im trockenen Milieu, z. B. in Staub
oder getrockneten Lebensmitteln (Trockenmilch, Gewürze) können Salmonellen
Monate bis mehrere Jahre überleben.
2.
Vorkommen
Die Erreger kommen weltweit im Stuhl von Tieren, in Oberflächenwasser und
Abwasser, in Abfällen sowie in Fleisch- und Eiprodukten vor.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die Infektion erfolgt meist oral über Lebensmittel, nur in einzelnen Fällen durch
direkten Kontakt mit ausscheidenden Tieren. Eine hohe Keimzahl (100.000 bis
1 Billion Bakterien) ist erforderlich. Infektionen treten gehäuft bei Kindern bis 4
Monate auf. Auch ältere und abwehrschwache Menschen sind gefährdeter als
die Normalbevölkerung.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 5 - 7 2 Stunden.
Dauerausscheider kommen vor (2 %o - 50 %o der Bevölkerung), 3 % der Haustiere sind infiziert.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Krankheitszeichen sind u. a. Erbrechen, Übelkeit, wässrige Durchfälle und Fieber. Die Erkrankungen treten häufig in Form von Kleinraumepidemien auf. Auslöser sind meist mit Salmonellen verunreinigte Fleisch- und Eiprodukte.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Werdende Mütter weisen eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Erregern
von Lebensmittelinfektionen auf, also auch gegenüber Salmonellen. Die ggf. erforderliche Therapie ist in der Schwangerschaft problematisch.
7.
Diagnostik und Immunität
Die Bakterien lassen sich aus Stuhl anzüchten. Eine Salmonellenerkrankung
bewirkt nur eine auf den speziellen Salmonellenstamm begrenzte Teilimmunität.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Beim Umgang mit Tieren und Lebensmitteln ist die strenge Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen notwendig. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Das Abschmecken von Lebensmitteln muss unterbleiben, ansonsten sind die
Hygienemaßnahmen konsequent durchzuführen.
MUTTERSCH_30- Seite 61/70
Anhang E
E V/3
XXIII. Tierpocken
1.
2.
Erreger
Es handelt sich um verschiedene Pockenviren, von denen nur einige Krankheitswert für Menschen haben. Die Viren unterscheiden sich hinsichtlich ihres
Wirtsspektrums und ihres Vorkommens. Für Deutschland können folgende
Viren relevant sein:

Kuhpocken-Viren (Orthopoxviren), die nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft werden,

Affenpocken-Viren (Orthopoxviren), die nach BioStoffV in Risikogruppe 3 eingestuft werden,

Elefantenpocken (Orthopoxviren), Kamelpocken (Orthopoxviren),

Melkerknoten = Pseudokuhpocken-Viren (Parapoxviren), die nach
BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft werden und

Orfviren (Parapoxviren), die nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft werden.
Vorkommen (Epidemiologie)
Kuhpockenviren kommen natürlicherweise nur in Europa und südlich des Urals
bei Rindern, Katzen und Zootieren vor.

Affenpockenviren sind auf den tropischen Regenwald West- und
Zentralafrikas beschränkt und haben als natürliche Wirte Nagetiere
und Affen.

Elefantenpocken kommen bei Elefanten vor,

Kamelpocken bei Kamelen,

Pseudokuhpockenviren sind weltweit verbreitet und gehen von Rindern aus und

Orfviren kommen ebenfalls weltweit vor und befallen Schafe,
Ziegen und Wild.
Aus ihren natürlichen Reservoirs können diese Viren in andere Gebiete importiert werden (z. B. Auftreten der Affenpocken in Amerika).
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit infizierten Tieren,
durch Biss, Kontakt mit tierischem Blut und Sekreten, Nahrungsaufnahme und
Tröpfcheninfektion.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 4 Tage bis max. 3 Wochen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Zunächst kommt es bei all diesen Virusinfektionen zu unspezifischen Symptomen wie Fieber und Lymphknotenschwellungen.
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Anhang E




E V/3
Bei Kuh- und Affenpocken zeigen sich dann lokalisiert typische Pockenähnliche Bläschen und Pusteln, die eine Kruste bilden und schlecht heilen.
Orfläsionen sind großknotig und schmerzhaft. Ein Befall der Augen kann
zur Blindheit führen.
Melkerknoten sind kirschrote halbrunde, feste Knoten, die relativ schmerzlos sind.
Die Prognose ist im Allgemeinen als günstig zu bewerten.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten in der Schwangerschaft sind nicht bekannt.
7.
Diagnostik und Immunität
Der Erreger wird direkt oder nach Anzüchtung mikroskopisch dargestellt. Verschiedene Antikörpertests sind ebenfalls durchführbar.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe= vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Zurzeit ist kein Impfstoff für den Menschen auf dem deutschen Markt zugelassen. Das Impfen von Zootieren muss von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden.
PEP: Die Gabe von Immunglobulinen bzw. von antiviral wirksamen Substanzen
ist möglich, deren Wirksamkeit aber ungewiss. Das Vorgehen ist im Einzelfall
vom Arzt nach strenger Risikoabwägung zu entscheiden.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter muss ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit
erkrankten oder verdächtigen Tieren ausgesprochen werden.
XXIV. Tollwut (Rabies)
1.
Erreger
Das Tollwut-Virus ist ein RNA-Virus aus der Familie der Rhabdoviren, Genus
Lyssa-Viren. Es wird nach BioStoffV in Risikogruppe 3** eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Das Virus ist weltweit verbreitet, wobei wenige Länder wie Australien, Japan,
Schweden, Großbritannien und Irland tollwutfrei sind.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Infizierte Tiere (Hunde, Katzen, Füchse, Fledermäuse, Marder, Dachse etc.)
scheiden das Virus bereits 3 - 1 0 Tage vor den ersten Krankheitszeichen und
dann während der Erkrankung mit dem Speichel aus. Die Ansteckung erfolgt
meist über verletzte Haut bei Biss- oder Kratzwunden, seltener über intakte
Schleimhäute. Auch eine luftgetragene Infektion, insbesondere in Fledermaushöhlen, ist möglich.
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4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 5 Tage bis mehrere Jahre, in der Regel 60-140 Tage-
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Erkrankung beginnt mit unspezifischen Beschwerden an der Eintrittspforte
des Erregers, später kommen starke Kopfschmerzen, Erbrechen und Fieber
hinzu. Das Endstadium ist durch eine ausgeprägte Scheu vor Wasser und Licht
mit Krämpfen gekennzeichnet. Die Erkrankung verläuft immer tödlich, zumeist
durch Lähmung der Atemmuskulatur.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Das Risiko für die Leibesfrucht ergibt sich aus dem tödlichen Verlauf der mütterlichen Erkrankung.
7.
Diagnostik und Immunität
Der Virusnachweis ist aus dem Speichel infizierter Personen bzw. dem Gehirn
verdächtiger Tiere möglich.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Nach Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in
Gebieten mit Wildtollwut, die regelmäßigen Kontakt zu freilebenden Tieren haben bzw. ggf. für Beschäftigte in Forschungseinrichtungen/Laboratorien, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und eine Impfung
anzubieten.
PEP: Nach einer potenziellen Exposition ist ggf. unverzüglich mit der PEP zu
beginnen, konkrete Hinweise dazu gibt das Robert-Koch-Institut (www.rki.de).
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren bzw. Tiermaterialien für die gesamte Schwangerschaft ausgesprochen werden.
XXV. Toxoplasmose
1.
Erreger
Toxoplasma gondii ist ein einzelliger Parasit, der zu den Sporozoen gehört. Der
Erreger wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Toxoplasma gondii ist weltweit einer der häufigsten Parasiten des Menschen
sowie der Haus- und Wildtiere. Der Parasit wird von frisch infizierten Katzen
(Hauptwirt) mit dem Kot in Form von sogenannten Oozysten (Eier) ausgeschieden. Diese sind sehr widerstandsfähig und können auf dem Fell und im Erdreich
überdauern oder werden durch Wind oder Staub verteilt und können von Menschen oder von Schlachttieren (insbesondere Schweinen) aufgenommen werden.
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E V/3
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Die Übertragung erfolgt durch Genuss von zystenhaltigem rohem oder ungenügend gebratenem Fleisch oder anderen Fleischprodukten (Roh- oder Teewurst),
vor allem von Schwein und Lamm (z. B. Mett, Tartar) bzw. durch direkten oder indirekten (z. B. Gartenerde) Kontakt mit infektiösem Katzenkot (z. B. beim Reinigen
von Katzenklos oder durch Streicheln der Katzen). Im Allgemeinen nimmt die
Durchseuchung beim Menschen in jedem Lebensjahrzehnt um ca. 10 % zu, bei
den 60 - 65-jährigen beträgt sie bis 70 %. Die Übertragung auf die Leibesfrucht
erfolgt über den Mutterkuchen.
Bei Schlachtfleisch im Kühlraum bleiben Toxoplasmazysten bis 30 Tage lebensund infektionsfähig, Oozysten aus Katzenkot oder Gartenerde bis zu einem
Jahr.
Durch Erhitzen auf > 70°C oder Tieffrieren auf - 20°C werden die Zysten abgetötet.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt ca. 1 - 3 Wochen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
80 % - 90 % der Infektionen verlaufen unbemerkt, ohne Krankheitssymptome.
Nur in seltenen Fällen kommt es zur Erkrankung, der sogenannten Toxoplasmose mit grippeähnlichen Symptomen und Lymphknotenvergrößerung. Bei abwehrschwachen Personen kommt es selten zur Herzmuskelentzündung, Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Bei der Erstinfektion von werdenden Müttern verläuft diese im Allgemeinen
Symptom los. In seltenen Fällen erkrankt die werdende Mutter an Toxoplasmose
mit grippeähnlichen Symptomen.
Mit der Dauer der Schwangerschaft nimmt einerseits die Wahrscheinlichkeit der
Übertragung auf das Ungeborene zu, andererseits die Schwere des Krankheitsbildes ab. Bei der Leibesfrucht kann es zu schweren Schäden des Zentralnervensystems (z. B. Wasserkopf, Entzündungen des Gehirns, geistige Fehlentwicklung) Augenveränderungen (bis zur Erblindung) sowie zur Fehl- oder Totgeburt kommen. Spätschäden durch Toxoplasmoseinfektionen des Kindes während der Schwangerschaft können erst nach Monaten oder Jahren auftreten (z.
B. geistige Verlangsamung, Augenveränderung). Das Robert-Koch-Institut
schätzt, dass im Jahr bis 1.500 Kinder durch Toxoplasmoseinfektionen während
der Schwangerschaft geschädigt werden.
7.
Diagnostik und Immunität
In der Regel erfolgt die Bestimmung von spezifischen Antikörpern im Blut.
Bei Frauen, die bereits vor der Schwangerschaft eine Toxoplasmoseinfektion
durchlebt haben, besteht bei erneutem Erregerkontakt während der Schwangerschaft keine Gefahr für die Leibesfrucht.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Eine Impfung ist derzeit nicht möglich, deshalb ist die Beachtung von hygienischen Maßnahmen entscheidend.
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9.
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Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei werdenden Müttern ohne Antikörperschutz müssen bestimmte berufliche
Tätigkeiten untersagt werden:



kein Verzehr/Abschmecken von rohem oder nicht völlig durchgegartem
Fleisch sowie rohen Fleischprodukten (z. B. Tartar, Hackfleischteig, Rohoder Teewurst);
Beachtung strenger Hygienemaßnahmen beim Umgang mit rohem
Fleisch, rohem Gemüse und Obst sowie bei Garten- oder Erdarbeiten;
kein Umgang mit Katzen und Katzenkot, wenn die Exposition gegenüber
Oozysten nicht sicher auszuschließen ist.
XXVI. Trichophytie (Borken-, Knötchen- oder Glatzflechte)
1.
Erreger
Derzeit sind ca. 26 Trichophytonarten bekannt. Trichophyten zählen zu den
Hautpilzen (Dermatophyten). Nach der BioStoffV werden sie in Risikogruppe 2
eingestuft.
2.
Vorkommen
Die Trichophytie ist weltweit verbreitet. Es gibt Arten, die von Tieren auf den
Menschen übertragen werden (zoophile Trichophyton-Arten) und solche, die
von Menschen übertragen werden (anthropophile Arten). Aus mediterranen
Ländern werden häufig zoophile Arten eingeschleppt, viele anthropophile Arten
aus westeuropäischen Ländern, Afrika und den USA.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate
Neben Direktkontakt mit Tieren wie z. B. Hund, Katze, Maus, Kaninchen, Chinchilla, Ratte, Meerschweinchen, gelegentlich Pferd, Rind, Schaf, Schwein und
Zootieren überträgt sich der Erreger auch indirekt über kontaminierte Gegenstände (Käfige, Bürsten, Kämme, Decken) oder über Parasiten wie Flöhe und
Milben. Infizierte Tiere zeigen oft keinerlei Symptome, sind aber trotzdem Ansteckungsquellen. Die Ansteckung der extrem infektiösen zoophilen Arten
überwiegt gegenüber den weit harmloseren antropophilen Dermatophyten deutlich.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht solange, bis die Überträger (Tier oder
Mensch) sicher kuriert sind.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit schwankt zwischen 14 Tagen und 4 Wochen.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Bevorzugte Infektionsstellen beim Menschen sind die Haut und Haare von vornehmlich unbedeckten Körperteilen wie z. B. des Kopfes und der Gliedmaßen.
Die Erreger rufen beim Mensch in erster Linie oberflächliche Hautpilzerkrankungen mit Hautrötung, Schuppung und Bläschenbildung hervor, wobei die Herde
eine Randbetonung aufweisen. Ein Mitbefall von Haaren und Nägeln ist möglich. Seltener kommt es zu akut entzündlichen, tief greifenden Prozessen (Abszesse, knotig-tumoröse Verdickungen, Lymphknotenverdickungen). Eine Son-
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derform, ausgelöst durch Trichophyton schönleinii führt zur dauerhaften Kahlköpfigkeit (Erbgrind). In seltenen Fällen, insbesondere bei immungeschwächten
Personen, kann es zum Organbefall kommen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Besonderheiten für die Schwangerschaft sind nicht bekannt. Als problematisch
muss die teilweise über viele Wochen andauernde innerliche und/oder äußerliche Behandlung angesehen werden, weil verschiedene dieser Medikamente im
Verdacht stehen, Missbildungen bei der Leibesfrucht zu verursachen bzw.
ernsthafte Nebenwirkungen bei der werdenden Mutter auszulösen.
7.
Diagnostik und Immunität
Die Diagnose wird mittels mikroskopischer Untersuchung der Schuppen/Krusten, Nägel und Haare gestellt. Eine exakte Bestimmung des Erregers ist nur
durch Anzüchtung über mehrere Wochen möglich.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorübergehende Maßnahmen nach Exposition gegenüber Krankheitserregern)
Beim Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren oder Menschen sind
adäquate Personenschutzmaßnahmen erforderlich.
Zurzeit sind Impfstoffe für Tiere, nicht aber für Menschen erhältlich.
Auch Kleidung, Liegedecken, Kämme, Bürsten usw. sind mit pilzabtötender
Desinfektion zu behandeln.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Werdende Mütter dürfen keinen Umgang mit erkrankten oder verdächtigen Tieren haben, wenn eine Infektion nicht sicher ausgeschlossen ist.
XXVII Tuberkulose bei Tieren
1.
Erreger
Es handelt sich um verschiedene säurefeste, stäbchenförmige Bakterien, das
Mycobacterium tuberculosis, bovis (nach BioStoffV Risikogruppe 3), das Mycobacterium avium und africanum (nach BioStoffV Risikogruppe 2) u. a.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Mycobacterium bovis ist weltweit verbreitet. In Deutschland spielt die dadurch
ausgelöste Rindertuberkulose nur noch eine untergeordnete Rolle, weil der
Rinderbestand weitestgehend tuberkulosefrei ist. Mycobacterium avium kommt
ubiquitär in Haustieren, bes. Geflügel und Schweinen, aber auch in Erdreich,
Oberflächenwasser und Lebensmitteln vor. Mycobacterium africanum kommt
vor allem bei Affen vor.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die Übertragung erfolgt in der Regel über den Verzehr von roher Milch und
Rohmilchprodukten sowie rohem Fleisch infizierter Tiere. Selten sind Infektionen über erregerhaltigen Staub oder Kontakt mit infizierten Tieren.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt 4 - 6 Wochen, selten auch länger.
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5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die beim Menschen ausgelöste Erkrankung zeigt sich bei Aufnahme über die
Nahrung als Darmtuberkulose, bei Hautkontakt als Hauttuberkulose und bei Inhalation von infektiösem Staub als typische Lungentuberkulose. Diese Krankheitsbilder zeigen nach Infektion mit dem Mycobacterium avium einen milderen
Verlauf als nach Infektion mit den anderen beiden Erregern.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Die Therapie in der Schwangerschaft ist problematisch.
7.
Diagnostik und Immunität
Es wird versucht, den Erreger direkt mikroskopisch oder nach Anzüchtung darzustellen bzw. auf molekularer Ebene zu typisieren. Zur Frühdiagnostik werden
verschiedene Hauttests sowie eine Röntgen-Untersuchung angewandt.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe = vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Regelungen finden sich in der TRBA 230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten".
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Bei einer werdenden Mutter muss ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit
erkrankten oder verdächtigen Tieren ausgesprochen werden.
XXVIII. Wundstarrkrampf (Tetanus)
1.
Erreger
Der Erreger (Clostridium tetani) ist ein sporenbildendes Stäbchen aus der Familie der Bacillaceae, der nur unter Luftabschluss überlebensfähig ist. Demgegenüber sind die Sporen dieses Erregers sehr umweltresistent. Er wird nach BioStoffV in Risikogruppe 2 eingestuft.
2.
Vorkommen (Epidemiologie)
Der Erreger ist weltweit verbreitet.
3.
Infektionsweg und Ansteckungsrate (Kontagiosität)
Die umweltresistenten Tetanussporen finden sich in Staub, in Erde, tierischen
Exkrementen z. B. von Pferden u.a. Sie können über kontaminierte Wunden,
auch kleinste Verletzungen durch Dornen, Verbrennungen, Bissverletzungen
oder Stiche in den Körper eindringen. Die Erkrankung wird durch das von den
Tetanussporen gebildete Gift (Tetanustoxin) verursacht.
4.
Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit beträgt einen Tag bis mehrere Monate, in der Regel 3 - 2 1
Tage.
5.
Krankheitsbild mit Komplikationen
Die Erkrankung beginnt häufig mit einem Spannungsgefühl im Wundgebiet oder
im Bauchraum. Typischerweise kommt es dann zu einer Verkrampfung der Kaumuskulatur und im späteren Verlauf weiterer Körpermuskeln, insbesondere der
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Rumpf- und schließlich auch der Arm- und Beinmuskulatur. Unbehandelt sterben 30 % - 90 % der Patienten, vor allem ältere Menschen, an Atemlähmung,
Lungenentzündung oder komplizierenden Zweitinfektionen.
6.
Risiken während der Schwangerschaft
Das Risiko für die Leibesfrucht ergibt sich aus der Schwere der mütterlichen Erkrankung.
7.
Diagnostik und Immunität
Die Diagnosestellung erfolgt aufgrund des klinischen Bildes. Eine durchgemachte Erkrankung hinterlässt keine Immunität.
8.
Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe= vorbeugende Maßnahmen
nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)
Eine Tetanus-Schutzimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO)
am Robert-Koch-Institut für die Bevölkerung empfohlen. Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter sind Auffrischimpfungen alle 10 Jahre erforderlich.
PEP: Im Verletzungsfall ist bei unzureichendem oder unklarem Immunschutz
eine unverzügliche passive und/oder aktive Impfung erforderlich und vom Arzt
durchzuführen.
9.
Konsequenzen für den Mutterschutz
Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr sind grundsätzlich zu vermeiden. Beim Umgang mit Erdreich sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Auf Hygienemaßnahmen ist zu achten.
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Literatur:
Allgemein

Robert Koch Institut: Infektionskrankheiten A - Z - www.rki.de

Hofmann, F., Handbuch der Infektionskrankheiten, ecomed Verlagsgesell
schaft

Hofmann, F., Jäckel, R., Merkblätter Biologische Arbeitsstoffe, ecomed Ver
lagsgesellschaft

Krauss, H. et. al., Zoonosen, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Deut
scher Ärzteverlag Köln 1997
Borreliose

MacDonald, A.B. Zentralblatt Bakteriol. Mikrobiol. Hyg (A) 1986:263:189-200

Friese, K., Schäfer, A., Hof, H., Infektionskrankheiten in Gynäkologie und
Geburtshilfe; Springer Verlag, 2003
Campylobacter

Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 01/02 Lebensmittelbedingte
Erkrankungen in Deutschland www.rki.de
Fischtuberkulose

Leuenberger, R., Bodmer, T., Klinische Präsentation und Therapie der Mycobacterium-marinum-lnfektion anhand von 12 Fallbeispielen; Dtsch. med.
Wschr. 125(2000), 7 - 1 0
Katzenkratzkrankheit

Haimerl, Michael, Untersuchungen zur Seroprävalenz von BartonellaSpezies und Afipia felis bei Katzen in Deutschland; Dissertation Univ. München, Vet. - Med. Fakultät, WS 98 - 99
Listeriose

Hof, H., Listeriose: Was Ärzte über Infektionsrisiken und Erkrankung wissen
sollten, Bundesgesundheitsblatt 7 (1999) 558-561
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