Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN BELGIEN Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über das Thema Tourismus in Belgien. Sie beinhaltet praktische und rechtliche Hinweise für verschiedene Bereiche. Wir haben versucht, alle relevanten Aspekte für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Belgien zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden Informationen nicht allumfassend und sollten eher als Leitfaden und nicht als wörtliche Darstellung der Rechtslage gesehen werden. Ankunft Verwaltungstechnische Formalitäten und Grenzkontrollen Jeder EU-Bürger hat das Recht, ohne ein Visum belgisches Territorium zu betreten; ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass genügen hierzu. Auf dem Ausweis muss Ihre Nationalität zu erkennen sein, ein Führerschein reicht daher nicht aus. Bitte fragen Sie das Außenministerium Ihres Landes nach Rat, um zu erfahren, welche Dokumente Sie benötigen, um im Schengen-Gebiet zu reisen. Dank des Schengen-Abkommens gibt es zwischen 25 europäischen Ländern keine Grenzkontrollen mehr: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz. Irland und Großbritannien, die auch dem Schengen Gebiet angehören, führen immer noch Grenzkontrollen durch, ebenso Zypern, Bulgarien und Rumänien. Bürger dieser Länder benötigen kein Visum, um in das Schengengebiet einzureisen. Sie müssen allerdings jederzeit Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis vorzeigen können. Können Sie dies nicht, kann die Polizei Sie verhaften, um Ihre Identität zu überprüfen. Die Fluggesellschaften fordern generell Reisende am Flughafen auf, ihren Reisepass oder ihren Ausweis vorzuzeigen. Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate), das von einem Land, welches der Schengenzone angehört, ausgestellt wurde, gilt im gesamten Schengengebiet. Ausländer, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in einem Schengenstaat aufhalten, benötigen kein Visum, um maximal drei Monate in Belgien zu verbringen. Zoll Bei der Ankunft in Belgien muss man Waren, die man innerhalb der EU für den persönlichen Gebrauch gekauft hat, nicht verzollen. Dies gilt nur für klar definierte Mengen, die für den Eigengebrauch gedacht sind. Sie können eine Liste der genehmigten Mengen über folgenden Link finden: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/within_eu/ind ex_de.htm Für Waren, die außerhalb der Europäischen Union gekauft wurden und in die EU eingeführt werden, sind bis zu einem Wert von 430 Euro (Luft- oder Schifftransport) und bis zu 300 Euro (mit anderen Transportmitteln) keine Zollgebühren oder Steuern fällig. Allerdings gelten für bestimmte Waren Höchstmengen. Solange Ihre Einkäufe nicht die maximal erlaubten Mengen überschreiten, wird davon ausgegangen, dass diese für Ihren eigenen Gebrauch sind. Falls Sie größere Mengen importieren, könnte es sein, dass Sie nachweisen müssen, dass die Güter für den eigenen Gebrauch bestimmt sind. Die zugelassenen Mengen können Sie unter folgendem Link finden: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/ind ex_de.htm Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr an Bargeld oder in Form von übertragbaren Wertpapieren in die Europäische Union reisen, müssen diese verzollen. Die Europäische Kommission hat eine Broschüre zu diesem Thema herausgegeben: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/c ustoms_controls/cash_controls/leaflet_original.pdf Um Informationen über den Import von Gütern, die von Vereinbarungen betroffen sind, zu erhalten (wie zum Beispiel Elfenbein, Tiere oder Güter, die durch das Abkommen von Washington geschützt sind), setzen Sie sich bitte mit dem Belgischen Bundesdienst für öffentliche Gesundheit in Verbindung; diese Einrichtung hat eine Broschüre zu diesem Thema herausgegeben. http://fiscus.fgov.be/interfdanl/nl/citizens/files/namaak.pdf flämischer Sprache) (in Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit mit den nationalen Zollbehörden in Verbindung setzen. Medikamente: Bei unpsychotropischen und unnarkotischen Medikamenten muss die Menge dem Behandlungszeitraum entsprechen (maximal drei Monate). Führen Sie immer ein ärztliches Attest mit, da man Sie kontrollieren könnte. Bei narkotischen und psychotropischen Medikamenten muss die Menge, die importiert wird, der Menge für den persönlichen Gebrauch entsprechen. Sie müssen den Bedarf und die Menge an Medikamenten durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Einkaufen in Belgien Allgemeine Öffnungszeiten Die Geschäfte sind normalerweise montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr geöffnet (Supermärkte bis 20 Uhr) Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen beträgt in Belgien 21% und ist immer im Verkaufspreis inbegriffen. Besucher von außerhalb der EU können den Geschäftsinhaber bitten, ihnen ein spezielles Formular zum Ausfüllen mitzugeben, damit sie die Mehrwertsteuer später zurückverlangen können. Zahlungsmöglichkeiten Barzahlungen und Zahlungen mit Kreditkarten (Kreditkarten werden in den meisten Geschäften und Restaurants akzeptiert) sind das gängigste Zahlungsmittel in Belgien. Kleinere Geschäfte und Kioske nehmen nicht immer bargeldlose Zahlungsmittel an. Normalerweise hängt am Eingang zum Geschäft eine Liste mit den möglichen Zahlungsmitteln aus. Käuferrechte Das belgische Gesetz findet normalerweise bei Streitfällen Anwendung, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware von einem belgischen Händler auftreten. Laut Gesetz besteht kein Rückgaberecht, solange der Artikel keinen Fehler aufweist; allerdings sprechen manche Geschäfte ihren Kunden dieses Recht zu. In solchen Fällen kann der Verkäufer die Bedingungen festlegen, sofern es sich um einen Gefallen seitlich des Händlers handelt und nicht um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Der Verkäufer muss Ihnen die Kosten der zurückgegebenen Artikel nicht zurückerstatten, er kann Ihnen dafür auch einen Gutschein ausstellen. Sollte der Artikel, den Sie erworben haben, einen Fehler aufweisen, und haben Sie diesen zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bemerkt, können Sie laut belgischem Gesetz einen Ersatz oder eine Reparatur verlangen. Banken sind montags bis freitags von 9 bis 16 oder 16.30 Uhr geöffnet. Manche Filialen haben an bestimmten Tagen länger geöffnet; andere öffnen auch samstags morgens. Sollten dies nicht möglich sein, hat der Käufer Anspruch auf eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises bzw. eines Teils des Preises, sollte es sich nur um kleinere Defekte handeln. Die Post hat normalerweise montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet, manche Filialen auch länger; andere haben samstags morgens geöffnet. Der Verbraucher kann zwar zwischen Reparatur und Ersatz wählen, der Verkäufer sich jedoch weigern, diese Wahl zu akzeptieren, wenn er sie für unmöglich oder übertrieben hält. Wenn der Verkäufer eine Reparatur oder einen Ersatz anbietet, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rabatt des Kaufpreises oder Widerruf. Garantiefälle müssen innerhalb eines angebrachten Zeitraumes ohne Kosten für den Verbraucher geregelt werden. Der Verbraucher genießt eine Garantie von zwei Jahren. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (maximal zwei Monate) über jegliche Probleme informieren. Von Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftreten, wird angenommen, dass diese schon zur Zeit der Lieferung bestanden. Nach dieser Zeitspanne muss der Käufer erst nachweisen, dass der Defekt schon zum Lieferungszeitraum bestand. Sollten defekte Artikel dem Käufer oder einer anderen Person Schaden zufügen, haftet der Hersteller für den Schaden und muss eine Entschädigung zahlen. Der Verbraucher hat Anspruch auf Wiedergutmachung für jeglichen Schaden, den er erlitten hat. Schlussverkauf: Tipps für „Schnäppchenjäger” In Belgien ist von 3. bis 31. Januar Winterschlussverkauf, der Sommerschlussverkauf vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres Für Artikel, die Sie in diesen Zeiträumen erwerben, gelten dieselben Garantien wie für solche, die außerhalb des Schlussverkaufes gekauft werden (siehe oben). Der Verkäufer muss daher defekte Artikel reparieren lassen oder ersetzen. Der Hinweis „Diese Artikel können nicht umgetauscht oder zurückerstattet werden.“ Ist nur für Artikel zulässig, die keinen Defekt aufweisen und solche, bei denen der Defekt beim Zeitpunkt des Kaufes sichtbar war. Die Differenz zwischen Originalpreis und reduzierten Preis muss im Geschäft deutlich hervorgehoben werden, ansonsten handelt es sich um unlautere Werbung. Sollte derselbe Preis oder dieselbe Preissenkung für alle Artikel in einem bestimmten Bereich gelten, genügt eine allgemeine Preisangabe, z.B. 10 % auf alle Damenmäntel. Folgendes muss auf dem Etikett deutlich hervorgehoben sein: der durchgestrichene Originalpreis der neue reduzierte Preis der Rabatt Rauchen und Alkohol Rauchen ist in Belgien in allen Restaurants und Gaststätten, die Getränke ausschenken, verboten. sofern es keinen abgegrenzten Raucherbereich gibt. Der Raucherbereich darf nicht größer als ein Viertel der Gesamtfläche des Restaurants oder der Bar sein. Weitere Ausnahmen gelten für Pommesbuden (maximal 16 Sitz- oder Stehplätze) und für Gaststätten, die kleine Imbisse oder Snacks verkaufen, deren Gesamtpreis nicht mehr als ein Drittel des Gesamtpreises für alle angebotenen Getränke und Speisen beträgt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkäufer darf den Käufer nach seinem Ausweis fragen. Taxis Taxis sind an Taxiständen zu finden, die mit einem Schild ausgewiesen sind. Die Preise variieren von Gemeinde zu Gemeinde und errechnen sich aus zurückgelegter Distanz und Mietzeit. Die Preise müssen für den Kunden deutlich sichtbar angezeigt werden. Auf Wunsch des Kunden muss Taxifahrer eine Quittung ausstellen. Telefon, Post, Fax, Internet Telefon Die internationale Vorwahl für Belgien ist 0032. Sie müssen diese Ländervorwahl für Anrufe innerhalb Belgiens nicht wählen. In den meisten Telefonzellen kann man mit Münzen oder Telefonkarten zahlen. Diese sind unter anderem bei der Post oder an Kiosken erhältlich. Mit dem Wachstum auf dem Mobilfunksektor sinkt auch in Belgien die Zahl der verfügbaren Telefonzellen. Ihr Mobiltelefon wird automatisch lokale Betreiber suchen, sobald Sie in Belgien ankommen. Vergessen Sie nicht, dass die Nutzung Ihres Mobiltelefons im Ausland mehr als zu Hause kostet (Roaminggebühren). Fragen Sie vor der Abreise Ihren Mobilfunkanbieter nach den günstigsten belgischen Mobilfunkbetreibern. Post Nützliche Telefonnummern Briefkästen: Die Briefkästen in Belgien sind rot und befinden sich in der Nähe von Postfilialen, Bahnhöfen, Supermärkten und Einkaufszentren. Für weitere Postdienstleistungen gehen Sie entweder in eine Postfiliale oder zu den „PostPunten“ („Postpunkte“, Post-Servicestellen in Kaufhäusern, Zeitschriftenläden etc., erkennbar an einem roten PostAufkleber). Briefmarken: Sie können in allen Postfilialen oder Post-Servicestellen Briefmarken kaufen. In manchen Postfilialen gibt es Briefmarkenautomaten. Einen Standardbrief ins Ausland zu schicken kostet mindestens 0,80€. Folgen Sie diesem Link: http://www.post.be/de/international.html Briefpreise. für die Polizei Europäische Notrufnummer/ Feuerwehr und Notfallambulanz Kinderhilfsorganisation « Child Focus » Suizidprävention Giftnotruf Apotheke im Notdienst Kartensperrung 101 112 110 117 070 245 245 0900 10 500 070 344 344 internationalen Internet Internetcafés gibt es in den meisten Städten. Sie berechnen ihre Gebühren normalerweise im Stundentakt. Reisen mit Haustieren Wenn Sie ein Haustier mit nach Belgien nehmen möchten, muss es identifizierbar sein (durch ein Tattoo oder einen eingepflanzten Mikrochip) und einen Europäischen Heimtierausweis haben, der von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wurde. Der Ausweis muss folgendes bescheinigen: o Geburtstag bzw. Alter des Tieres o Mikrochip: Nummer sowie Datum und Ort, an dem er implantiert wurde o Impfdatum (insbesondere gegen Tollwut) o Name des Impfstoffes o Lotnummer der Impfung o Datum der nächsten Impfung (wird nach dem Impfplan des Herstellers berechnet) Bestimmte Kampfhunderassen sind in einigen belgischen Gemeinden verboten. Bei Verlust… … Ihrer Ausweispapiere: Wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle und füllen Sie dort ein entsprechendes Formular aus. Kontaktieren Sie anschließend die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes. … Ihrer Schlüssel oder anderer Gegenstände: Erkundigen Sie sich bei der Polizei nach der Telefonnummer des Fundbüros der jeweiligen Stadt. Wenn Sie persönliche Gegenstände im Zug, im Bus oder auf der Fähre verlieren, müssen Sie sich an die jeweilige Gesellschaft oder Linie richten, mit der Sie gereist sind. … Ihres Autos: Wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Setzen Sie sich außerdem so schnell wie möglich mit Ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung. … Ihres Haustieres: Setzen Sie Tierschutzgesellschaft in Verbindung. sich mit der örtlichen … Ihrer Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Karte so schnell wie möglich sperren und wenden Sie sich dann an die Polizei. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Bank zu kontaktieren bzw. die Service-Hotline Ihrer Kreditkartenorganisation anzurufen: American Express Tel + 32 (0)2 676 21 21 24h/24: Tel (0)2 676 26 26 Mastercard Tel + 32 (0)2 205 85 85 24h/24: Tel (070) 344 344 Visa Tel (0)2 205 85 85 24h/24: Tel (070) 344 344 Diners Club Tel + 32 (0)2 626 50 24 24h/24: Tel (0)2 626 50 04 Japanese Credit card Call: Visa International Tel 0800/18756 Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren Sollten Sie als Ausländer mit einem belgischen Unternehmer Schwierigkeiten haben, können Sie sich immer an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Ihres Heimatlandes wenden, welches sich daraufhin mit dem EVZ Belgien in Verbindung setzt. Zusammen werden sie versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und dem Händler zu finden. Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden Sie auf der Webseite http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm Europäisches Verbraucherzentrum Belgien European Consumer Centre Belgium Hollandstraat 13 1060 Brüssel BELGIUM Tel: +32 2 542 33 46 Fax: +32 2 542 32 43 E-mail: [email protected] Website: www.eccbelgie.be