Geschichte Belgiens

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Geschichte Belgiens
und seiner Institutionen
Kurzer Überblick
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Geschichte Belgiens

Frühzeit
–
–

Heutiges Belgien schon von
den KELTEN besiedelt
gehörte zur `Gallia belgica´ 57 v. Chr. von den Römern
(Cäsar) erobert.
Mittelalter
–
–
–
–
Nach dem Untergang des
weströmischen Reiches (476 n.
Chr.): Gebiet der salischen
Franken + später zum Reich
der Karolinger
Vertrag von VERDUN (843):
Teilung des Gebietes zwischen
West- und Ostfranken 
FLANDERN +
NIEDERLOTHRINGEN (
BRABANT – HENNEGAU)
Im weiteren Verlauf:
Zugehörigkeit zu BURGUND
1477: Maximilian von
Habsburg („spanische
Niederlande“)
Vertrag von Verdun 843
Quelle: Microsoft Encarta 2006
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GESCHICHTE BELGIENS
Mitteleuropa nach dem Dreißigjährigen Krieg
Auszug der Karte aus: Leisering, W. (Hrsg.): Putzger Historischer Weltatlas, Berlin (Cornelsen)
1021997
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Geschichte Belgiens

NEUZEIT
– Durch die REFORMATION:
Abtrennung der nördlichen
Niederlande (1579: Utrechter
Union)
die
„Südstaaten“ (= +/- das
heutige Belgien) = Union von
Arras:
katholisch + weiterhin
unter spanischer
Herrschaft
- 1713: unter österreichischer
Herrschaft (=
„österreichische
Niederlande“)
– 1795: von Frankreich erobert
(Napoleon)
– 1815: WIENER KONGRESS:
Holland + Belgien =
Königreich der Vereinigten
Niederlande
– Aufgrund der religiösen
Unterschiede und der
Ungleichbehandlung der
„Belgier“ durch den
niederländischen König,
Wilhelm von Oranien:
–  1830: REVOLUTION +
Unabhängigkeitserklärung
–  1831: Verfassung =
liberal  konstitutionelle
Monarchie (Leopold I.)
– 1831 / 1839 (Londoner
Konferenz): Anerkennung
der Unabhängigkeit durch
die Großmächte
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Geschichte Belgiens
Mitteleuropa nach dem Wiener Kongress 1815
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Geschichte Belgiens

Die Zeit nach 1830
– Unter Leopold II. (1865 –
1909): Rasante
industrielle Entwicklung +
Erwerb des BelgischKongo (zunächst:
persönlicher Besitz, 1908
Staatsbesitz)
 Erster Weltkrieg
– Politik der Neutralität,
dennoch: Einfall deutscher
Truppen in Belgien
– Versailler Friedensvertrag
(1919): Eupen/Malmedy
(vormals: preußisch) 
Belgien
–  Militärbündnisse mit
Frankreich + England
–  1922: Besetzung des
Rurgebietes
 Zweiter Weltkrieg
– König Leopold III.: Politik
der Neutralität
– 1940: Einfall deutscher
Truppen in Belgien –
Kapitulation der
belgischen Armee Belgien unter deutscher
Militärverwaltung
– 1944: Befreiung Belgiens
durch die Alliierten
– Nach dem Krieg:
Spannungen zwischen
Flamen und Wallonen
wegen der
KÖNIGSFRAGE (Rolle
Leopolds III. während des
Krieges)  Abdankung
Leopolds zugunsten seines
Sohnes Baudouín (1951)
6
Geschichte Belgiens

Die Zeit nach 1945
– Aufgabe der Politik der
Neutralität zugunsten
einer Politik der
internationalen Bündnisse:
 1947: Belgien schließt sich
mit Luxemburg und den
Niederlanden zu einer
Zollunion zusammen
 1949: Beitritt in die NATO
 1952: Beitritt zur
Montanunion
 1958: Beitritt zur EWG
(Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft)
- 1960/62: Entlassung der
Kolonien in die
Unabhängigkeit

Vom Zentralstaat zum
Föderalstaat
– Ursachen: Konflikte
zwischen Flamen und
Wallonen
 1962: Festlegung der
Sprachengrenzen
(französisch, flämisch,
deutsch, Brüssel =
zweisprachig)
 1970 – 1993:
Verfassungsänderungen
zugunsten einer
Föderalisierung des
Landes (Einteilung in
Gemeinschaften und
Regionen)
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Belgien, der Föderalstaat
3 Gemeinschaften, 3 Regionen
Quelle:www.belgium.be
8
DIE DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT IM BELGISCHEN
STAATSGEFÜGE

Der Föderalstaat Belgien eingeteilt in:
Gemeinschaften und Regionen
(und Sprachgebiete)


D
d Gemeinschaften, Regionen und
Sprachgebiete sind nicht
deckungsgleich.
3 Gemeinschaften: Flämische Französische - Deutschsprachige mit
folgenden Zuständigkeiten:
– Alle kulturellen Angelegenheiten,
einen Teil der sozialen
(personenbezogenen) Bereiche,
das Unterrichtswesen, die
zwischengemeinschaftlichen und
internationalen Beziehungen.


Neben den 3 Gemeinschaften: 3
weitere Institutionen mit
eigenständigen Befugnissen: die
Wallonische Region, der auch die
Deutschsprachige Gemeinschaft
angehört (!), die Flämische Region und
die Region Brüssel mit u.a. folgenden
Zuständigkeiten (wiederum auch mit
gesetzgebender und ausführender
Gewalt):
– Umweltpolitik, Raumordnung und
Erhaltung der Natur,
Wohnungswesen, Wasserpolitik,
Teilbereiche der Wirtschafts- und
Energiepolitik, Aufsicht über
untergeordnete Behörden,
Beschäftigungspolitik, öffentliche
Arbeiten, Verkehrswesen ...,
Ausübung dieser Kompetenzen durch
ein Parlament mit gesetzgebender
Gewalt und eine eigene Regierung. Für
die Deutschsprachige Gemeinschaft:
das Parlament (PDG = Legislative)
und die Regierung (= Exekutive) der
Deutschsprachigen Gemeinschaft.
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DIE DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT IM
BELGISCHEN STAATSGEFÜGE


Belgien ist in vier Sprachgebiete
eingeteilt: das deutsche , französische
(Wallonie), niederländische (Flandern)
und zweisprachige Gebiet BrüsselHauptstadt.
d Allerdings: Gemeinden mit
Sonderrechten für die geschützten
Sprachminderheiten. So genießen die
französischsprachigen Bürger in den
neun Gemeinden der
deutschsprachigen Gemeinschaft
(Amel, Büllingen, Burg-Reuland,
Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen,
Raeren und St.Vith) in allen
Verwaltungsangelegenheiten und in
der Primarschule den Schutz ihrer
Sprache.

Weiterhin in der Zuständigkeit des
Föderalstaats sind u.a.
– das Justizwesen, die Finanzpolitik,
die innere Sicherheit, die
Außenpolitik, die
Landesverteidigung und die
soziale Sicherheit.

Die gesetzgebende Gewalt des
Föderalstaats wird vom Parlament
(Abgeordnetenkammer und Senat)
ausgeübt, die ausführende Gewalt vom
König (Albert II.) und den Ministern
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