Geschichte Belgiens und seiner Institutionen Kurzer Überblick 1 Geschichte Belgiens Frühzeit – – Heutiges Belgien schon von den KELTEN besiedelt gehörte zur `Gallia belgica´ 57 v. Chr. von den Römern (Cäsar) erobert. Mittelalter – – – – Nach dem Untergang des weströmischen Reiches (476 n. Chr.): Gebiet der salischen Franken + später zum Reich der Karolinger Vertrag von VERDUN (843): Teilung des Gebietes zwischen West- und Ostfranken FLANDERN + NIEDERLOTHRINGEN ( BRABANT – HENNEGAU) Im weiteren Verlauf: Zugehörigkeit zu BURGUND 1477: Maximilian von Habsburg („spanische Niederlande“) Vertrag von Verdun 843 Quelle: Microsoft Encarta 2006 2 GESCHICHTE BELGIENS Mitteleuropa nach dem Dreißigjährigen Krieg Auszug der Karte aus: Leisering, W. (Hrsg.): Putzger Historischer Weltatlas, Berlin (Cornelsen) 1021997 3 Geschichte Belgiens NEUZEIT – Durch die REFORMATION: Abtrennung der nördlichen Niederlande (1579: Utrechter Union) die „Südstaaten“ (= +/- das heutige Belgien) = Union von Arras: katholisch + weiterhin unter spanischer Herrschaft - 1713: unter österreichischer Herrschaft (= „österreichische Niederlande“) – 1795: von Frankreich erobert (Napoleon) – 1815: WIENER KONGRESS: Holland + Belgien = Königreich der Vereinigten Niederlande – Aufgrund der religiösen Unterschiede und der Ungleichbehandlung der „Belgier“ durch den niederländischen König, Wilhelm von Oranien: – 1830: REVOLUTION + Unabhängigkeitserklärung – 1831: Verfassung = liberal konstitutionelle Monarchie (Leopold I.) – 1831 / 1839 (Londoner Konferenz): Anerkennung der Unabhängigkeit durch die Großmächte 4 Geschichte Belgiens Mitteleuropa nach dem Wiener Kongress 1815 5 Geschichte Belgiens Die Zeit nach 1830 – Unter Leopold II. (1865 – 1909): Rasante industrielle Entwicklung + Erwerb des BelgischKongo (zunächst: persönlicher Besitz, 1908 Staatsbesitz) Erster Weltkrieg – Politik der Neutralität, dennoch: Einfall deutscher Truppen in Belgien – Versailler Friedensvertrag (1919): Eupen/Malmedy (vormals: preußisch) Belgien – Militärbündnisse mit Frankreich + England – 1922: Besetzung des Rurgebietes Zweiter Weltkrieg – König Leopold III.: Politik der Neutralität – 1940: Einfall deutscher Truppen in Belgien – Kapitulation der belgischen Armee Belgien unter deutscher Militärverwaltung – 1944: Befreiung Belgiens durch die Alliierten – Nach dem Krieg: Spannungen zwischen Flamen und Wallonen wegen der KÖNIGSFRAGE (Rolle Leopolds III. während des Krieges) Abdankung Leopolds zugunsten seines Sohnes Baudouín (1951) 6 Geschichte Belgiens Die Zeit nach 1945 – Aufgabe der Politik der Neutralität zugunsten einer Politik der internationalen Bündnisse: 1947: Belgien schließt sich mit Luxemburg und den Niederlanden zu einer Zollunion zusammen 1949: Beitritt in die NATO 1952: Beitritt zur Montanunion 1958: Beitritt zur EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) - 1960/62: Entlassung der Kolonien in die Unabhängigkeit Vom Zentralstaat zum Föderalstaat – Ursachen: Konflikte zwischen Flamen und Wallonen 1962: Festlegung der Sprachengrenzen (französisch, flämisch, deutsch, Brüssel = zweisprachig) 1970 – 1993: Verfassungsänderungen zugunsten einer Föderalisierung des Landes (Einteilung in Gemeinschaften und Regionen) 7 Belgien, der Föderalstaat 3 Gemeinschaften, 3 Regionen Quelle:www.belgium.be 8 DIE DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT IM BELGISCHEN STAATSGEFÜGE Der Föderalstaat Belgien eingeteilt in: Gemeinschaften und Regionen (und Sprachgebiete) D d Gemeinschaften, Regionen und Sprachgebiete sind nicht deckungsgleich. 3 Gemeinschaften: Flämische Französische - Deutschsprachige mit folgenden Zuständigkeiten: – Alle kulturellen Angelegenheiten, einen Teil der sozialen (personenbezogenen) Bereiche, das Unterrichtswesen, die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen. Neben den 3 Gemeinschaften: 3 weitere Institutionen mit eigenständigen Befugnissen: die Wallonische Region, der auch die Deutschsprachige Gemeinschaft angehört (!), die Flämische Region und die Region Brüssel mit u.a. folgenden Zuständigkeiten (wiederum auch mit gesetzgebender und ausführender Gewalt): – Umweltpolitik, Raumordnung und Erhaltung der Natur, Wohnungswesen, Wasserpolitik, Teilbereiche der Wirtschafts- und Energiepolitik, Aufsicht über untergeordnete Behörden, Beschäftigungspolitik, öffentliche Arbeiten, Verkehrswesen ..., Ausübung dieser Kompetenzen durch ein Parlament mit gesetzgebender Gewalt und eine eigene Regierung. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft: das Parlament (PDG = Legislative) und die Regierung (= Exekutive) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 9 DIE DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT IM BELGISCHEN STAATSGEFÜGE Belgien ist in vier Sprachgebiete eingeteilt: das deutsche , französische (Wallonie), niederländische (Flandern) und zweisprachige Gebiet BrüsselHauptstadt. d Allerdings: Gemeinden mit Sonderrechten für die geschützten Sprachminderheiten. So genießen die französischsprachigen Bürger in den neun Gemeinden der deutschsprachigen Gemeinschaft (Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und St.Vith) in allen Verwaltungsangelegenheiten und in der Primarschule den Schutz ihrer Sprache. Weiterhin in der Zuständigkeit des Föderalstaats sind u.a. – das Justizwesen, die Finanzpolitik, die innere Sicherheit, die Außenpolitik, die Landesverteidigung und die soziale Sicherheit. Die gesetzgebende Gewalt des Föderalstaats wird vom Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) ausgeübt, die ausführende Gewalt vom König (Albert II.) und den Ministern 10