Birgit von Bülow Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1952) BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH Nomos Verlagsgesellschaft Abkürzungsverzeichnis Einleitung Erstes Kapitel Vorstellung der Staatsrechtslehre zwischen 1945 und 1952 I. Die Staatsrechtslehre bis 1949 1. Die Veröffentlichungen 2. Die beteiligten Staatsrechtslehrer II. Die Staatsrechtslehre ab 1949 1. Die Veröffentlichungen 2. Die beteiligten Staatsrechtslehrer III. Das Selbstverständnis der Staatsrechtslehrer IV. Die Auseinandersetzung mit der jüngsten deutschen Vergangenheit Zweites Kapitel Die vier großen Diskussionen der Staatsrechtslehre I. Die Parteienstaatsdiskussion 1. Überblick 2. Ablehnung der demokratischen Legitimation der Staatsgewalt (Herrfahrdt) 3. Anerkennung einer antipluralistischen Gemeinwillensbildung in der Demokratie (Weber) a) Die Kritik an der Mediatisierung des Volks durch die Parteien b) Anerkennung des Gemeinwillens als apriorische Gegebenheit 4. Anerkennung des pluralististischen Parteienstaats bei Zugrundelegung eines consensus omnium (Grewe, Forsthoff, Kaufmann, Peters, Scheuner) a) 5. 6. II. Anerkennung der Parteien als Träger des pluralistischen Willensbildungsprozesses des Volks b) Der Willensbildungsprozeß unter dem Vorbehalt eines consensus omnium Die Leibholz'sche Parteienstaatslehre a) Leibholz' Schilderung des Parteienstaats als Direktdemokratie b) Kritische Untersuchung der Gemeinwillensbildung nach der Parteienstaatslehre Das Bild der Diskussion Die Diskussion um die Gerichtskontrolle der Staatsführung und das Verhältnis von Recht und Politik 1. Überblick 2. Ablehnung der Justitiabilität des politischen Handelns a) Strikte Leugnung der Normgebundenheit des politischen Handelns (Forsthoff, Ipsen, Schneider, Weber) b) Anerkennung der Sachgerechtigkeit als justitiable Schranke des Staatshandelns (Kaufmann, Krüger) 3. Anerkennung der umfassenden Justitiabilität des politischen Handelns a) Lückenlose Bindung an zwingendes Verfassungsrecht (Jahrreiß) b) Bindung an zwingendes und gestaltungsbedürftiges Verfassungsrecht (Scheuner) c) Bindung an gestaltungsbedürftiges Verfassungsrecht (Drath) 4. Das Bild der Diskussion III. Die Diskussion um das vorzugswürdige Regierungssystem 1. Überblick 2. Befürwortung eines Präsidialsystems a) Die Auffassung von Bühler b) Die Auffassung von Weber c) Die Auffassung von Jerusalem 3. Befürwortung eines parlamentarischen Regierungssystems a) Vereinigung der Herrschaftsgewalt auf eine Parlamentsregierung (Drath, Glum) b) Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf das Parlament 4. und eine parlamentskontrollierte Regierung aa) Die Auffassung von Peters, Schneider und Scheuner aaa) Anerkennung des grundgesetzlichen Regierungssystems bbb) Die Funktionsverteilung zwischen Parlament und Regierung bb) Die Auffassung von Kaufmann und v. Mangoldt Das Bild der Diskussion IV. Die Naturrechtsdiskussion 1. Überblick 2. Anerkennung ungeschriebener überpositiver Rechtssätze und einer diesbezüglichen richterlichen Prüfungsbefugnis (Bachof, v.d. Heydte, Heyland, v.Hippel, Jerusalem, Kaufmann, Küchenhoff, Leibholz, Schmid) a) Anerkennung überpositiver Naturrechtssätze mit verfassungsbrechender Kraft b) Anerkennung der richterlichen Prüfungsbefugnis am Naturrechtsmaßstab trotz grundgesetzlicher Naturrechtspositivierung aa) Anerkennung der verfassungsrichterlichen Normenkontrollbefugnis am Naturrechtsmaßstab bb) Bachofs Begründung für den Rückgriff auf ungeschriebene Naturrechtssätze trotz grundgesetzlicher Naturrechtspositivierung cc) Begründung der richterlichen Prüfungsbefugnis mit der Verhinderung erneuten Unrechts in Gesetzesform 3. Ablehnung der richterlichen Prüfungsbefugnis am Naturrechtsmaßstab wegen der grundgesetzlichen Naturrechtspositivierung (Friesenhahn, Ipsen, Krüger, v. Mangoldt, Maunz, Schätzel, Scheuner) 4. Leugnung ungeschriebener Gerechtigkeitssätze mit Rechtsqualität und der diesbezüglichen richterlichen Prüfungsbefugnis (Apelt, Brill, Forsthoff, Helfritz, Jahrreiß, Nawiasksy, Peters, Thoma, Ule, Voigt) a) Leugnung ungeschriebener Naturrechtssätze b) Ablehnung der richterlichen Prüfungsbefugnis am Naturrechtsmaßstab 5. Zur Existenz eines ungeschriebenen Widerstandsrechts 6. V. gegen naturrechtswidrige Ausübung der Staatsgewalt a) Anerkennung eines naturrechtlichen Widerstandsrechts (Bachof, Drath, v.d. Heydte, Heyland, v. Hippel, Leibholz, Scheuner) b) Ablehnung des naturrechtlichen Widerstandsrechts (Nawiasky, Peters, Voigt) Das Bild der Diskussion a) Die staatsrechtliche Naturrechtsdiskussion im Lichte der rechtsphilosophischen Hintergründe der Naturrechtsrenaissance b) Die Sonderstellung der Naturrechtsdiskussion Gesamtschau der sich aus den Diskussionen ergebenden Staatsauffassungen und des Selbstverständnisses der Staatsrechtslehrer 1. Die Staats- und Demokratieauffassungen a) Befürworter und Gegner der strikten Machtgebundenheit der Staatsgewalt b) Die Sonderstellung der in der Naturrechtsdiskussion geäußerten Auffassungen 2. Die Staatsauffassungen als Lehren aus der jüngsten Vergangenheit 3. Die Rezeption des Grundgesetzes 4. Gesamteindruck des Selbstverständnisses der Staatsrechtslehrer Drittes Kapitel Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit im Lichte ihrer Rolle während des Nationalsozialismus I. Vorstellung des Untersuchungsgegenstands II. Die Staatsrechtslehre in der Zeit zwischen 1933 und 1945 1. Überblick über die Sachthemen der nationalsozialistischen Staatsrechtslehre 2. Ermittlung der Befürwortung und der Gegnerschaft der Staatsrechtslehrer zum Nationalsozialismus a) Die eindeutigen Befürworter des Nationalsozialismus b) Die nicht eindeutigen Befürworter des Nationalsozialismus c) Die zum Nationalsozialismus schweigenden Staatsrechtslehrer d) Exponierte Gegner des Nationalsozialismus III. Gegenüberstellung der Staatsrechtslehre der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit 1. Der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten in der Staatsrechtslehrervereinigung und auf der Referentenliste der ersten Tagungen 2. Der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten an den Veröffentlichungen nach 1945 3. Der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten an den Nachkriegsdiskussionen 4. Kontinuität und Diskontinuität der Staatsauffassungen a) Kontinuität aufweisende Auffassungen ehemaliger Nationalsozialisten b) Diskontinuität aufweisende Auffassungen ehemaliger Nationalsozialisten c) Kontinuität und Diskontionuität der Auffassungen der übrigen Staatsrechtslehrer IV. Betrachtung der Nachkriegsdiskussionen im Lichte der Vergangenheit ihrer Teilnehmer 1. Die Parteienstaatsdiskussion 2. Die Diskussion um die Gerichtskontrolle der Staatsführung und das Verhältnis von Recht und Politik 3. Die Diskussion um das Regierungssystem 4. Die Naturrechtsdiskussion 5. Argumentationsmethode und Demokratiebekenntnisse in den Veröffentlichungen nach V. Das Bild der Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit im Lichte ihrer Vergangenheit Literaturverzeichnis Stichwortregister Personenregister 1945