IP Indikatorprotokollsatz Gesellschaft (SO) © 2000-2006 GRI Version 3.0 Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) IP Gesellschaft Leistungsindikatoren kern Aspekt: Gemeinwesen SO1 A rt, Umfang und Wirksamkeit jedweder Programme und Verfahrensweisen, welche die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf das Gemeinwesen bewerten und regeln, einschließlich Beginn, Durchführung und Beendigung der Geschäftstätigkeit in einer Gemeinde oder einer Region. kern SO3 Prozentsatz der Angestellten, die in der Antikorruptionspolitik und den -verfahrens­ weisen der Organisation geschult wurden. kern SO2 Prozentsatz und Anzahl der Geschäftseinheiten, die auf Korruptionsrisiken hin untersucht wurden. kern Aspekt: Korruption SO4 In Reaktion auf Korruptionsvorfälle ergriffene Maßnahmen. zusätzlich kern Aspekt: Politik SO5 Politische Positionen, Teilnahme an der politischen Willensbildung und Lobbying. SO6 Gesamtwert der Zuwendungen (Geld­ zuwendungen und Zuwendungen von Sach­werten) an Parteien, Politiker und damit verbundenen Einrichtungen, aufgelistet nach Ländern. zusätzlich Aspekt: Wettbewerbswidriges Verhalten SO7 Anzahl der Klagen, die aufgrund wettbewerbs­ widrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopol­ bildung erhoben wurden und deren Ergebnisse. kern Aspekt: Einhaltung der Gesetze SO8 Wesentliche Bußgelder (Geldwert) und Anzahl nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften. Version 3.0. IP Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) Relevanz Definitionen Die Bereiche Arbeit, Menschenrechte und Produktverantwortung behandeln gesellschaftliche Auswirkungen auf bestimmte Stakeholder-Gruppen (wie z. B. Mitarbeitern oder Kunden). Allerdings hängen diese sozialen Auswirkungen der berichtenden Organisationen auch von Wechselwirkungen mit Marktstrukturen und gesellschaftlichen Einrichtungen ab, die das gesellschaftliche Umfeld, in dem sich die Stakeholder-Gruppen bewegen, mitbestimmen. Dieses Zusammenspiel und auch die Einstellung der berichtenden Organisation zum Umgang mit gesellschaftlichen Gruppen, wie z. B. den örtlichen Gemeinden, sind eine wesentliche Komponente der Nachhaltigkeitsleistung. Die gesellschaftlichen Leistungsindikatoren konzentrieren sich daher auf die Auswirkungen, die die berichtenden Organisationen auf die Gemeinden haben, in denen sie tätig sind und darauf, wie das Zusammenwirken der Organisation mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen gehandhabt und nach außen vermittelt wird. Es werden insbesondere Informationen über Bestechung und Korruption, die Beteiligung an der politischen Willens­ bildung, Monopolbildung sowie die Einhaltung von Rechtsvorschriften mit Ausnahme arbeits- und umweltrechtlicher Bestimmungen abgefragt. Korruption Korruption liegt vor, wenn „eine Person, die ihr verliehenen Befugnisse missbraucht, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen“1 und kann von natürlichen Personen im öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich begangen werden. Der Begriff wird hier so ausgelegt, dass er auch korrupte Praktiken wie Bestechung, Betrug, Erpressung, rechtswidriges Zusammenwirken (Kollusion), Interessenkonflikte und Geldwäsche umfasst. In diesem Zusammenhang beinhaltet der Begriff auch das Anbieten oder die Annahme eines Geschenks, eines Darlehens, einer Gebühr oder einer Belohnung oder eines anderen Vorteils als Anreiz dafür, etwas zu tun, das im Zusammenhang mit der Führung der Geschäfte des Unternehmens unlauter oder illegal ist oder einen Vertrauensbruch darstellt.2 Dies kann auch Geschenke einschließen, die keine Geldgeschenke sind, sowie kostenlose Waren oder Reisen oder besondere persönliche Dienste, die zur Verfügung gestellt werden, um einen ordnungswidrigen Vorteil zu erlangen oder die die Gewährung eines solchen Vorteils verursachen oder dazu führen, dass moralischer Druck ausgeübt wird, einen solchen Vorteil zu erhalten. Allgemeine Quellen • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. • OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, 1997. • OECD-Prinzipien für Corporate Governance, 2004. • Inter-American Convention Against Corruption, 1996. • UN-Konvention gegen Korruption, 2003. 1 2 © 2000-2006 GRI T ransparency International. D iese Definitionen basieren auf den „Business Principles for Countering Bribery“ (Geschäftsprinzipien zum Kampf gegen Bestechung und Bestechlichkeit), die im Rahmen eines von Transparency International geleiteten Projekts entwickelt wurden. Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO1 Art, Umfang und Wirksamkeit jedweder Programme und Verfahrens­ weisen, welche die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf das Gemeinwesen bewerten und regeln, einschließlich Beginn Durchführung und Beendigung einer Geschäftstätigkeit in einer Gemeinde oder einer Region. 1. Relevanz Die Geschäftstätigkeit einer Organisation, wie z. B. die Aufnahme, das Betreiben und das Beenden der Geschäftstätig­ keit haben eine Reihe erheblicher Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung einer Gemeinde oder einer Region. Indikatoren im GRI-Berichtsrahmen, wie z. B. Umweltemissionen oder wirtschaftliche Daten, geben ein Gesamtbild dieser positiven und negativen Auswirkungen, aber sie erlauben gegebenenfalls keine Aussage über einzelne Gemeinden oder geografischer Gebiete. Daher ist es wichtig, eine Messgröße zu haben, die den von der berichtenden Organisation verfolgten Ansatz widerspiegelt, seine positiven als auch seine negativen Auswirkungen systematisch für alle Gemeinden/Regionen, in denen es tätig ist, übergreifend zu regeln. Stakeholder sind an der Zuverlässigkeit des Ansatzes interessiert, den die berichtende Organisation verfolgt, um ihre Auswirkungen auf eine Gemeinde oder eine Region zu steuern. Demnach kann ein verlässliches, etabliertes Managementsystem die Marke und den Ruf der Organisation als potentieller Partner verbessern. Gleichzeitig stärkt es die Fähigkeit von Organisationen, bestehende Geschäfts­tätigkeiten aufrechtzuerhalten und neue zu initiieren. 2. Datensammlung 2.1 Berichten Sie, ob es Programme für die Bewertung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf örtliche Gemeinden und Regionen gibt: • vor Eintritt in die Gemeinde/Region • während der Geschäftstätigkeit in der Gemeinde/ Region und • während die Entscheidung getroffen wird, die Gemeinde/Region zu verlassen. 2.2 Berichten Sie, ob Programme oder Richtlinien folgende Verfahrensweisen festlegen: • • wie die Daten für solche Programme erhoben werden und von wem und wie die Mitglieder der Gemeinde (Einzel­personen oder Gruppen) ausgewählt werden, von denen Informationen erhoben werden. IP 2.3 Berichten Sie die Anzahl und den Prozentsatz der Geschäftstätigkeiten, auf die diese Programme Anwendung finden. 2.4Berichten Sie, ob die Programme der berichtenden Organisation zur Handhabung der Auswirkungen auf die Gemeinde die negativen Auswirkungen tatsächlich vermindert und die positiven Auswirkungen gesteigert haben, einschließlich der Größenordnung der betroffenen Personen. 2.5 Nennen Sie Beispiele dafür, wie die Rückmeldung und Analyse der Daten zu den Auswirkungen auf die Gemeinde/Region die Schritte der berichtenden Organisation in Bezug auf das weitere Engagement in der Gemeinde/Region beeinflusst hat. 3. Definitionen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit Dieser Punkt bezieht sich in erster Linie auf gesellschaftliche Auswirkungen, wie: • Gesundheits- und Sicherheitsaspekte in den Gemeinden vor Ort in Bezug auf Infrastruktur, gefährliche Materialien, Emissionen und Entsorgungsaspekte sowie auf Gesundheitszustand und Krankheiten der Bewohner • Zwangsumsiedlung, physische und ökonomische Vertreibung sowie die Wiederherstellung einer Existenzgrundlage und • örtliche Kultur, Geschlecht, (Ur)-Einwohner, und kulturelles Erbe. Diese Definition schließt Auswirkungen, die von anderen Indikatoren abgedeckt werden aus, wie EN10 (Wasserquellen/von der Wassernutzung betroffene Lebensräume), EN12 (Gebiete mit Biodiversität von hohem Wert) und LA8 (ernste Krankheiten). Sie umfasst auch keine freiwilligen Zuwendungen an Gemeinden (Sach- oder Geldleistungen). 4. Dokumentation Als Informationsquellen kommen u.a. Richtlinien und Verfahrensanweisungen, Ergebnisse von Datenerhebungen im Rahmen von Gemeindeprogrammen und die Untersuchungsergebnisse externer Stakeholder-Foren, gemeinsamer Gemeindeausschüsse, Stakeholder-Gutachten und andere Quellen in Betracht. Es sollten sowohl interne als auch externe Quellen und Referenzierungen verwendet werden. 5. Quellen Keine. Version 3.0. IP Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO2 Prozentsatz und Anzahl der Geschäftseinheiten, die auf Korruptions­ risiken hin untersucht wurden. 1. Relevanz Die Risiken für den Ruf einer Organisation die mit korrupten Praktiken von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern verbunden sind zu handhaben, erfordert ein systematisches Verfahren. Dieser Indikator beschreibt zwei zentrale Maßnahmen, um den effizienten Einsatz der Richtlinien und Verfahrensanweisungen der berichtenden Organisation durch seine eigenen Mitarbeiter und Geschäftspartner sicherzustellen. Die Risikoanalyse ist ein wichtiger und notwendiger Managementansatz, der dabei hilft, das Potential für Korruptionsvorfälle in der Organisation abzuschätzen. 2. Datensammlung 2.1 Ermitteln Sie, welche Geschäftseinheiten während des Berichtszeitraums auf organisatorische Risiken in Bezug auf Korruption untersucht wurden. Dies bezieht sich entweder auf eine formale Risikoprüfung mit dem Fokus Korruption oder auf Korruption als einen Risikofaktor einer allumfassenden Risikoprüfung. 2.2 Berichten Sie den Prozentsatz und die Anzahl der Geschäftseinheiten, die auf Korruptionsrisiken untersucht wurden. 3. Definitionen Keine. 4. Dokumentation Eine mögliche Informationsquelle sind die MonitoringBerichte. 5. Quellen • OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtträger im internationalen Geschäftsverkehr, 1997. • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. • Inter-American Convention Against Corruption, 1996. • UN-Konvention gegen Korruption, 2003. • Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von Korruption, 2003. © 2000-2006 GRI Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) IP SO3 Prozentsatz der Angestellten, die in der Antikorruptionspolitik und den -verfahrensweisen der Organisation geschult wurden. 1. Relevanz Die Risiken für den Ruf einer Organisation, die mit korrupten Praktiken von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern verbunden sind, zu handhaben, erfordert ein systematisches Verfahren. Schulungen sind ein wichtiges Element eines solchen Verfahrens, da sie innerhalb der Organisation das Problembewusstsein schärfen und Ressourcen schaffen, die erforderlich sind, um Korruptionsvorfälle zu verhindern. Diese Messgröße gibt den Anteil der Mitarbeiter der Organisation an, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich der Antikorruptionsthematik bewusst sind. 2. Erstellung des Berichts 2.1 Ermitteln Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter, wobei zu unterscheiden ist, ob sie der Leitungsebene angehören oder nicht. Verwenden Sie dafür die Daten aus LA1. 2.2 Weisen Sie den Prozentsatz der Mitarbeiter aus, die im Berichtszeitraum in Methoden zur Vorbeugung von Korruption geschult wurden. Differenzieren sie hier zwischen Mitarbeitern die der Leitungsebene angehören und solchen die ihr nicht angehören. 3. Definitionen Keine. 4. Dokumentation Mögliche Informationsquellen schließen Schulungs­ berichte mit ein. 5. Quellen • OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtträger im internationalen Geschäftsverkehr, 1997. • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. • Inter-American Convention Against Corruption, 1996. • UN-Konvention gegen Korruption, 2003. • Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von Korruption, 2003. Version 3.0. IP Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO4 In Reaktion auf Korruptionsvorfälle 5. Quellen ergriffene Maßnahmen. • UN-Konvention gegen Korruption, 2003. • OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtträger im internationalen Geschäftsverkehr, 1997. • Inter-American Convention Against Corruption, 1996. • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. • Instrumente zur Korruptionsbekämpfung und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, 2003. • Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von Korruption, 2003. 1. Relevanz Korruption kann ein erhebliches Risiko für den Ruf und das Geschäft einer Organisation sein. Korruption trägt wesentlich zur Armut in Schwellenländern, zu Umweltschädigung, Menschenrechtsverstößen, dem Missbrauch von Demokratie, Fehlinvestitionen und der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit bei. Sowohl der Markt, als auch internationale Normen und Standards sowie die Stakeholder erwarten von Organisationen in zunehmendem Maße, dass sie die Gesetze und die Grundsätze der Unternehmensführung beachten und keine unlauteren Geschäftsmethoden anwenden. Dieser Indikator umfasst bestimmte Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Risiko für neue Korruptionsvorfälle zu minimieren. Stakeholder möchten erfahren, ob es Korruptionsvorfälle gab, und wie die Organisationen darauf reagiert. 2. Datensammlung 2.1 Berichten Sie über als Folge von Korruptionsvorfällen ergriffene Maßnahmen. Dies schließt ein: • Gesamtzahl von Fällen, in denen Mitarbeiter aufgrund von Korruption entlassen oder Disziplinarmaßnahmen unterworfen wurden und • die Gesamtzahl der Fälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption nicht erneuert wurden. 2.2 Berichten Sie über alle im Berichtszeitraum abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren in Bezug auf korrupte Praktiken, die gegen die berichtende Organisation oder ihre Mitarbeiter vorgebracht wurden sowie deren Ergebnisse. 3. Definitionen Keine. 4. Dokumentation Zu den möglichen Informationsquellen gehören die Unterlagen der Rechtsabteilung in Bezug auf Klagen, die gegen die berichtende Organisation, ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Auftragnehmer eingereicht wurden. Darüber hinaus die Protokolle interner Anhörungen im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen und Verträge mit Geschäftspartnern. © 2000-2006 GRI Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO5 Politische Positionen, Teilnahme an 3. Definitionen der politischen Meinungsbildung und Lobbying. Politische Meinungsbildung 1. Relevanz Dieser Indikator liefert Informationen, mit deren Hilfe Organisationen ihre politischen Positionen mit formalen Nachhaltigkeitsrichtlinien und -zielen vergleichen können. Diese Informationen bieten einen Einblick in den Umfang der kohärenten Umsetzung öffentlich geäußerter Positionen zum Thema Nachhaltigkeit innerhalb der Organisation, und der geschäftsbereichsübergreifenden Verknüpfung. Dies ermöglicht einen Vergleich der Prioritäten der Organisation (insbesondere wenn man Vergleiche mit Organisationen desselben Sektors anstellt). Gleichzeitig können die Standpunkte zu bestimmten politischen Fragen die strategische Bedeutung von Nachhaltigkeitsfragen für die Organisation verdeutlichen. Mit Hilfe dieser Informationen kann auch Transparenz in Bezug auf die Lobbying-Aktivitäten der Organisation für jene geschaffen werden, die sich mit der Lauterkeit der Praktiken der Organisation und den möglichen Auswirkungen auf die Stakeholder befassen. 2. Datensammlung 2.1 Die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung bezieht sich auf solche Vorgehensweisen, bei denen die Organisation eine formale Position bezogen hat oder auf Aktivitäten, bei denen die Beteiligung förmlich anerkannt wurde. Dazu können Aktivitäten im Rahmen von Wirtschaftsverbänden, Diskussionsrunden, Arbeitsgruppen oder andere Formen von Lobbyismus bei öffentlichen Entscheidungsträgern gehören. Die Offenlegung der Informationen bezieht sich auf die Position der Organisation und nicht auf die der Gremien und Einrichtungen, an denen es beteiligt ist. IP Organisierte und koordinierte Aktivitäten, um die Politik der Regierung zu beeinflussen. Lobbyarbeit Bezieht sich auf Bemühungen, diejenigen Personen, die ein politisches Amt bekleiden oder dafür kandidieren, zu überzeugen oder zu beeinflussen, sich für bestimmte politische Ansichten einzusetzen bzw. auf die Entwicklung der Gesetzgebung oder auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Unter diesem Indikator kann sich der Begriff Lobbyarbeit sowohl auf das Lobbying bei Regierungen aller Ebenen als auch bei internationalen Institutionen beziehen. 4. Dokumentation Zu den Informationsquellen gehören Grundsatzerklärungen der berichtenden Organisation zu politischen Themen, interne Protokolle von Ausschüssen oder Abteilungen, die für die Beziehungen zu öffentlichen Stellen zuständig sind, von dem berichtende Organisationen in einschlägigen Wirtschaftsverbänden verabschiedete Positionspapiere und Aufzeichnungen von Kontakten mit politischen Entscheidern. 5. Quellen • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. • OECD-Prinzipien für Corporate Governance, 2004. 2.2 Berichten Sie über die wesentlichen Themen, auf die sich die Beteiligung der Organisation an der politischen Meinungsbildung und die Lobbyarbeit konzentrieren. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Beteiligung auf der Ebene der gesamten Organisation und weniger auf der Ebene einzelner Einheiten. 2.3 Stellen Sie die wichtigsten Positionen der Organisation zu jedem der oben dargestellten Themen dar und erklären Sie alle wesentlichen Unterschiede zwischen der Position der Organisation bei seiner Lobbyarbeit und den erklärten Grundsätzen, Nachhaltigkeitszielen oder anderen öffentlichen Positionen. Version 3.0. IP Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO6 Gesamtwert der Zuwendungen (Geld­ 3. Definitionen zuwendungen und Zuwendungen von Sachwerten) an Parteien, Politiker und den damit verbundenen Einrichtungen aufgelistet nach Ländern. Zuwendungen 1. Relevanz Das Ziel dieses Indikators ist es, die Größenordnung des finanziellen Engagements des Berichterstatters in Bezug auf die Finanzierung der politischen Willensbildung abzubilden und die Transparenz der politischen Beziehungen der berichtenden Organisation zu gewährleisten. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Höchstgrenzen für die offiziellen Wahlkampfausgaben von Parteien und Kandidaten. 2. Datensammlung 2.1 Ermitteln Sie den Geldwert der Geld- und Sachzuwendungen, die die berichtende Organisation Parteien, Politikern und verbundenen Einrichtungen während des Berichtszeitraums zugesagt hat. Der Wert der Sachzuwendungen sollte geschätzt werden. 2.2 Berechnen Sie den Wert der Zuwendungen entsprechend den nationalen Rechnungslegungsvorschriften (wo solche existieren). 2.3 Stellen Sie den Gesamtgeldwert aufgesplittet nach Ländern für jene Länder dar: • in denen die Organisation wesentliche Geschäftstätigkeiten hat bzw. wesentlichen Umsatz macht; • in denen die Organisation im Vergleich zu anderen Organisationen einen erheblichen Marktanteil hat oder • in denen die Summe der Zuwendungen gegenüber den weltweit insgesamt geleisteten Zuwendungen erheblich ist. © 2000-2006 GRI Unter Zuwendungen können Spenden, Darlehen, Sponsoring, der Kauf von Eintrittskarten für FundraisingVeranstaltungen, Werbung, die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Design und Druck, das Spenden von Sachmitteln, Vergütungen oder Positionen für gewählte Politiker oder Kandidaten usw. fallen. Verbundene Einrichtungen Dieser Begriff bezeichnet alle Einrichtungen, die mit dem vorrangigen Ziel gegründet wurden, für Parteien, ihre gewählten Vertreter, oder Personen, die für ein politisches Amt kandidieren, offizielle oder inoffizielle finanzielle Unterstützung einzuwerben und zu verwalten. Diese Definition schließt auch Denkfabriken, politische Organe, Wirtschaftsverbände und andere Organisationen mit ein, die politische Parteien, ihre Vertreter oder Kandidaten unterstützen. 4. Dokumentation Informationen zu diesem Thema können u. a. den Buchhaltungsunterlagen über Zahlungen an Dritte sowie den Erklärungen im Rahmen von Offenlegungspflichten entnommen werden. 5. Quellen • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO7 Anzahl der Klagen, die aufgrund 3. Definitionen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung erhoben wurden und deren Ergebnisse. Wettbewerbswidriges Verhalten 1. Relevanz Fusionen und Übernahmen können das Verbraucher­ verhalten, die Preisgestaltung und andere Faktoren beeinflussen, die für funktionierende Märkte wesentlich sind. In vielen Ländern wurden Gesetze zur Kontrolle oder Vermeidung der Monopolbildung verabschiedet. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Wettbewerb zwischen Unternehmen auch die wirtschaftliche Effizienz und nachhaltiges Wachstum fördert. Anhängige Klagen weisen auf eine Situation hin, in der das Auftreten eines Unternehmens am Markt oder die Position eines Unternehmens einen Umfang erreicht haben, der für Dritte Grund zur Besorgnis gibt. Urteile, die sich daraus ergeben, bergen das Risiko einer erheblichen Störung der Marktaktivitäten der Organisation und/oder einer Bestrafung. Dieser Begriff beschreibt Vorgehensweisen der berichtenden Organisation bzw. ihrer Mitarbeiter, die zu betrügerischen Absprachen mit möglichen Wettbewerbern führen könnten, um Preise festzulegen, Angebote abzustimmen, Markt- und Produktionsbeschränkungen zu schaffen, Quoten für bestimmte Gebiete zuzuteilen oder Kunden, Lieferanten, Gebiete und Produktlinien aufzuteilen, um die Auswirkungen des Wettbewerbs einzuschränken. Kartell- und Monopolbildung Dieser Begriff beschreibt Vorgehensweisen der berichtenden Organisation, die zu einer betrügerischen Absprache führen könnten, um den Zugang zu einer Branche zu behindern, bzw. die zu unfairen Geschäftspraktiken, den Missbrauch einer Marktposition, Kartellbildung, wett­ bewerbswidrigen Fusionen, Preisabsprachen und anderen kollusiven Maßnahmen führen könnten, die den Wett­ bewerb behindern. 2. Datensammlung 4. Dokumentation 2.1 Dieser Indikator betrifft Klagen, die sich auf nationales oder internationales Recht stützen, das in erster Linie den Wettbewerbsschutz oder die Verhinderung der Kartell- bzw. der Monopolbildung zum Gegenstand hat. Zu den möglichen Quellen für Informationen gehören u. a. die Akten der Rechtsabteilung und die öffentlichen Register. 2.2 Identifizieren Sie Klagen, die während des Berichtszeitraums anhängig waren oder die während des Berichtszeitraums abgeschlossen wurden und die sich auf wettbewerbswidriges Verhalten und Verstöße gegen das Kartellrecht bezogen und bei denen die berichtende Organisation als Beteiligte ermittelt wurde. IP 5. Quellen • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Ausgabe 2000. 2.3 Geben Sie die Anzahl der Klagen an, die aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung gemäß 2.2 identifiziert wurden. 2.4 Berichten Sie über die wichtigsten Ergebnisse solcher Klagen einschließlich aller Beschlüsse oder Urteile. Version 3.0. IP Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO) SO8 Wesentliche Bußgelder (Geldwert) und Anzahl nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften. 1. Relevanz Der Grad der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften durch die berichtende Organisation macht auf die Fähigkeit des Managements aufmerksam zu gewährleisten, dass die Geschäftstätigkeit bestimmte Leistungsparameter erfüllt. Aus wirtschaftlicher Sicht hilft die Gewährleistung der Einhaltung der Gesetze dabei, finanzielle Risiken zu minimieren, die entweder direkt durch Bußgelder oder indirekt durch Auswirkungen auf den Ruf entstehen. Wie gut eine Organisation die Rechtsvorschriften einhält, kann auch ihre Fähigkeit beeinflussen, die eigenen Geschäfte auszubauen oder Genehmigungen zu erhalten. Die Indikatoren EN28 und PR9 beschäftigen sich mit der Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorschriften. Von gleichem Interesse ist der Bericht über die uneingeschränkte Gesetzestreue einer Organisation in Bezug auf alle Gesetze, denen ihre Geschäftstätigkeit unterworfen ist. Dieser Indikator dient dazu, wesentliche Bußgelder und verhängte nicht monetäre Strafen gemäß Rechtsvorschriften, die nicht von EN28 und PR9 abgedeckt werden, wie z. B. Rechtsvorschriften in Bezug auf Abrechnungsbetrug, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Korruption, usw. darzustellen. 2. Datensammlung 2.1 Ermitteln Sie, welche Sanktionen Behörden oder Gerichte der Organisation aufgrund der Nicht­ erfüllung von Rechtsvorschriften auferlegt haben, einschließlich: 10 • Verstößen gegen Internationale Erklärungen/ Konventionen/Verträge und nationale, regionale und kommunale Vorschriften und • Fällen, die gegen die Organisation unter Verwendung internationaler oder nationaler Mechanismen zur Streitbeilegung unter behördlicher Aufsicht vorgebracht werden. © 2000-2006 GRI 2.2 Berichten Sie folgende Details über wesentliche Bußgelder und nicht monetäre Strafen: • Gesamtgeldwert der wesentlichen Bußgelder • Anzahl der nicht monetären Strafen und • Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungs­ mechanismen vorgebracht wurden. 2.3 Sollte die berichtende Organisation keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften ermittelt haben, reicht eine kurze Darlegung dieser Tatsache aus. 2.4 Organisationen werden ermutigt, bei der Mitteilung der Bußgelder und Strafen anzugeben, welche Gesetze schwerpunktmäßig betroffen sind. 3. Definitionen Keine. 4. Dokumentation Als Quellen kommen Ergebnisse von Audits oder Kontrollsysteme der Rechtsabteilung in Betracht. Informationen in Bezug auf Bußgelder sind in der Buchhaltung vorhanden. 5. Quellen Keine.