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Indikatorprotokollsatz
Gesellschaft (SO)
© 2000-2006 GRI
Version 3.0
Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
IP
Gesellschaft
Leistungsindikatoren
kern
Aspekt: Gemeinwesen
SO1 A
rt, Umfang und Wirksamkeit jedweder
Programme und Verfahrensweisen, welche
die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten
auf das Gemeinwesen bewerten und regeln,
einschließlich Beginn, Durchführung und
Beendigung der Geschäftstätigkeit in einer
Gemeinde oder einer Region.
kern
SO3 Prozentsatz der Angestellten, die in der
Antikorruptionspolitik und den -verfahrens­
weisen der Organisation geschult wurden.
kern
SO2 Prozentsatz und Anzahl der Geschäftseinheiten,
die auf Korruptionsrisiken hin untersucht
wurden.
kern
Aspekt: Korruption
SO4 In Reaktion auf Korruptionsvorfälle ergriffene
Maßnahmen.
zusätzlich
kern
Aspekt: Politik
SO5 Politische Positionen, Teilnahme an der
politischen Willensbildung und Lobbying.
SO6 Gesamtwert der Zuwendungen (Geld­
zuwendungen und Zuwendungen von
Sach­werten) an Parteien, Politiker und damit
verbundenen Einrichtungen, aufgelistet nach
Ländern.
zusätzlich
Aspekt: Wettbewerbswidriges Verhalten
SO7 Anzahl der Klagen, die aufgrund wettbewerbs­
widrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopol­
bildung erhoben wurden und deren Ergebnisse.
kern
Aspekt: Einhaltung der Gesetze
SO8 Wesentliche Bußgelder (Geldwert) und Anzahl
nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen
Rechtsvorschriften.
Version 3.0.
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Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
Relevanz
Definitionen
Die Bereiche Arbeit, Menschenrechte und Produktverantwortung behandeln gesellschaftliche Auswirkungen auf
bestimmte Stakeholder-Gruppen (wie z. B. Mitarbeitern
oder Kunden). Allerdings hängen diese sozialen Auswirkungen der berichtenden Organisationen auch von Wechselwirkungen mit Marktstrukturen und gesellschaftlichen
Einrichtungen ab, die das gesellschaftliche Umfeld, in dem
sich die Stakeholder-Gruppen bewegen, mitbestimmen.
Dieses Zusammenspiel und auch die Einstellung der
berichtenden Organisation zum Umgang mit gesellschaftlichen Gruppen, wie z. B. den örtlichen Gemeinden, sind
eine wesentliche Komponente der Nachhaltigkeitsleistung.
Die gesellschaftlichen Leistungsindikatoren konzentrieren
sich daher auf die Auswirkungen, die die berichtenden
Organisationen auf die Gemeinden haben, in denen sie
tätig sind und darauf, wie das Zusammenwirken der
Organisation mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen
gehandhabt und nach außen vermittelt wird. Es werden
insbesondere Informationen über Bestechung und
Korruption, die Beteiligung an der politischen Willens­
bildung, Monopolbildung sowie die Einhaltung von
Rechtsvorschriften mit Ausnahme arbeits- und umweltrechtlicher Bestimmungen abgefragt.
Korruption
Korruption liegt vor, wenn „eine Person, die ihr verliehenen
Befugnisse missbraucht, um einen persönlichen Vorteil
zu erlangen“1 und kann von natürlichen Personen im öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich begangen
werden. Der Begriff wird hier so ausgelegt, dass er auch
korrupte Praktiken wie Bestechung, Betrug, Erpressung,
rechtswidriges Zusammenwirken (Kollusion), Interessenkonflikte und Geldwäsche umfasst. In diesem Zusammenhang beinhaltet der Begriff auch das Anbieten oder die
Annahme eines Geschenks, eines Darlehens, einer Gebühr
oder einer Belohnung oder eines anderen Vorteils als
Anreiz dafür, etwas zu tun, das im Zusammenhang mit der
Führung der Geschäfte des Unternehmens unlauter oder
illegal ist oder einen Vertrauensbruch darstellt.2 Dies kann
auch Geschenke einschließen, die keine Geldgeschenke
sind, sowie kostenlose Waren oder Reisen oder besondere
persönliche Dienste, die zur Verfügung gestellt werden,
um einen ordnungswidrigen Vorteil zu erlangen oder die
die Gewährung eines solchen Vorteils verursachen oder
dazu führen, dass moralischer Druck ausgeübt wird, einen
solchen Vorteil zu erhalten.
Allgemeine Quellen
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
•
OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung
der Bestechung ausländischer Amtsträger im
internationalen Geschäftsverkehr, 1997.
•
OECD-Prinzipien für Corporate Governance, 2004.
•
Inter-American Convention Against Corruption, 1996.
•
UN-Konvention gegen Korruption, 2003.
1
2
© 2000-2006 GRI
T ransparency International.
D
iese Definitionen basieren auf den „Business Principles for
Countering Bribery“ (Geschäftsprinzipien zum Kampf gegen
Bestechung und Bestechlichkeit), die im Rahmen eines von
Transparency International geleiteten Projekts entwickelt
wurden.
Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO1 Art, Umfang und Wirksamkeit
jedweder Programme und Verfahrens­
weisen, welche die Auswirkungen von
Geschäftstätigkeiten auf das Gemeinwesen
bewerten und regeln, einschließlich
Beginn Durchführung und Beendigung
einer Geschäftstätigkeit in einer
Gemeinde oder einer Region.
1. Relevanz
Die Geschäftstätigkeit einer Organisation, wie z. B. die Aufnahme, das Betreiben und das Beenden der Geschäftstätig­
keit haben eine Reihe erheblicher Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung einer Gemeinde oder einer Region.
Indikatoren im GRI-Berichtsrahmen, wie z. B. Umweltemissionen oder wirtschaftliche Daten, geben ein Gesamtbild dieser positiven und negativen Auswirkungen, aber sie erlauben
gegebenenfalls keine Aussage über einzelne Gemeinden
oder geografischer Gebiete. Daher ist es wichtig, eine Messgröße zu haben, die den von der berichtenden Organisation
verfolgten Ansatz widerspiegelt, seine positiven als auch
seine negativen Auswirkungen systematisch für alle Gemeinden/Regionen, in denen es tätig ist, übergreifend zu regeln.
Stakeholder sind an der Zuverlässigkeit des Ansatzes interessiert,
den die berichtende Organisation verfolgt, um ihre Auswirkungen
auf eine Gemeinde oder eine Region zu steuern. Demnach kann
ein verlässliches, etabliertes Managementsystem die Marke und
den Ruf der Organisation als potentieller Partner verbessern.
Gleichzeitig stärkt es die Fähigkeit von Organisationen, bestehende Geschäfts­tätigkeiten aufrechtzuerhalten und neue zu initiieren.
2. Datensammlung
2.1 Berichten Sie, ob es Programme für die Bewertung
der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf örtliche
Gemeinden und Regionen gibt:
•
vor Eintritt in die Gemeinde/Region
•
während der Geschäftstätigkeit in der Gemeinde/
Region und
•
während die Entscheidung getroffen wird, die
Gemeinde/Region zu verlassen.
2.2 Berichten Sie, ob Programme oder Richtlinien
folgende Verfahrensweisen festlegen:
•
•
wie die Daten für solche Programme erhoben
werden und von wem und
wie die Mitglieder der Gemeinde (Einzel­personen oder Gruppen) ausgewählt werden,
von denen Informationen erhoben werden.
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2.3 Berichten Sie die Anzahl und den Prozentsatz der
Geschäftstätigkeiten, auf die diese Programme
Anwendung finden.
2.4Berichten Sie, ob die Programme der berichtenden
Organisation zur Handhabung der Auswirkungen
auf die Gemeinde die negativen Auswirkungen tatsächlich vermindert und die positiven Auswirkungen
gesteigert haben, einschließlich der Größenordnung
der betroffenen Personen.
2.5 Nennen Sie Beispiele dafür, wie die Rückmeldung
und Analyse der Daten zu den Auswirkungen auf die
Gemeinde/Region die Schritte der berichtenden
Organisation in Bezug auf das weitere Engagement
in der Gemeinde/Region beeinflusst hat.
3. Definitionen
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit
Dieser Punkt bezieht sich in erster Linie auf gesellschaftliche Auswirkungen, wie:
•
Gesundheits- und Sicherheitsaspekte in den Gemeinden vor Ort in Bezug auf Infrastruktur, gefährliche Materialien, Emissionen und Entsorgungsaspekte sowie auf
Gesundheitszustand und Krankheiten der Bewohner
•
Zwangsumsiedlung, physische und ökonomische
Vertreibung sowie die Wiederherstellung einer
Existenzgrundlage und
•
örtliche Kultur, Geschlecht, (Ur)-Einwohner, und
kulturelles Erbe.
Diese Definition schließt Auswirkungen, die von anderen
Indikatoren abgedeckt werden aus, wie EN10 (Wasserquellen/von der Wassernutzung betroffene Lebensräume),
EN12 (Gebiete mit Biodiversität von hohem Wert) und LA8
(ernste Krankheiten). Sie umfasst auch keine freiwilligen
Zuwendungen an Gemeinden (Sach- oder Geldleistungen).
4. Dokumentation
Als Informationsquellen kommen u.a. Richtlinien und Verfahrensanweisungen, Ergebnisse von Datenerhebungen
im Rahmen von Gemeindeprogrammen und die Untersuchungsergebnisse externer Stakeholder-Foren, gemeinsamer Gemeindeausschüsse, Stakeholder-Gutachten und
andere Quellen in Betracht.
Es sollten sowohl interne als auch externe Quellen und
Referenzierungen verwendet werden.
5. Quellen
Keine.
Version 3.0.
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Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO2 Prozentsatz und Anzahl der
Geschäftseinheiten, die auf Korruptions­
risiken hin untersucht wurden.
1. Relevanz
Die Risiken für den Ruf einer Organisation die mit korrupten Praktiken von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern
verbunden sind zu handhaben, erfordert ein systematisches Verfahren. Dieser Indikator beschreibt zwei zentrale
Maßnahmen, um den effizienten Einsatz der Richtlinien
und Verfahrensanweisungen der berichtenden Organisation durch seine eigenen Mitarbeiter und Geschäftspartner
sicherzustellen. Die Risikoanalyse ist ein wichtiger und notwendiger Managementansatz, der dabei hilft, das Potential
für Korruptionsvorfälle in der Organisation abzuschätzen.
2. Datensammlung
2.1 Ermitteln Sie, welche Geschäftseinheiten während
des Berichtszeitraums auf organisatorische Risiken in
Bezug auf Korruption untersucht wurden. Dies
bezieht sich entweder auf eine formale Risikoprüfung mit dem Fokus Korruption oder auf Korruption
als einen Risikofaktor einer allumfassenden Risikoprüfung.
2.2 Berichten Sie den Prozentsatz und die Anzahl der
Geschäftseinheiten, die auf Korruptionsrisiken
untersucht wurden.
3. Definitionen
Keine.
4. Dokumentation
Eine mögliche Informationsquelle sind die MonitoringBerichte.
5. Quellen
•
OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung
der Bestechung ausländischer Amtträger im
internationalen Geschäftsverkehr, 1997.
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
•
Inter-American Convention Against Corruption, 1996.
•
UN-Konvention gegen Korruption, 2003.
•
Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von
Korruption, 2003.
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Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
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SO3 Prozentsatz der Angestellten, die
in der Antikorruptionspolitik und den
-verfahrensweisen der Organisation
geschult wurden.
1. Relevanz
Die Risiken für den Ruf einer Organisation, die mit korrupten Praktiken von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern
verbunden sind, zu handhaben, erfordert ein systematisches Verfahren. Schulungen sind ein wichtiges Element
eines solchen Verfahrens, da sie innerhalb der Organisation
das Problembewusstsein schärfen und Ressourcen schaffen, die erforderlich sind, um Korruptionsvorfälle zu verhindern. Diese Messgröße gibt den Anteil der Mitarbeiter der
Organisation an, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich der Antikorruptionsthematik bewusst sind.
2. Erstellung des Berichts
2.1 Ermitteln Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter,
wobei zu unterscheiden ist, ob sie der Leitungsebene
angehören oder nicht. Verwenden Sie dafür die
Daten aus LA1.
2.2 Weisen Sie den Prozentsatz der Mitarbeiter aus, die
im Berichtszeitraum in Methoden zur Vorbeugung
von Korruption geschult wurden. Differenzieren sie
hier zwischen Mitarbeitern die der Leitungsebene
angehören und solchen die ihr nicht angehören.
3. Definitionen
Keine.
4. Dokumentation
Mögliche Informationsquellen schließen Schulungs­
berichte mit ein.
5. Quellen
•
OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung
der Bestechung ausländischer Amtträger im
internationalen Geschäftsverkehr, 1997.
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
•
Inter-American Convention Against Corruption, 1996.
•
UN-Konvention gegen Korruption, 2003.
•
Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von
Korruption, 2003.
Version 3.0.
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Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO4 In Reaktion auf Korruptionsvorfälle
5. Quellen
ergriffene Maßnahmen.
•
UN-Konvention gegen Korruption, 2003.
•
OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung
der Bestechung ausländischer Amtträger im
internationalen Geschäftsverkehr, 1997.
•
Inter-American Convention Against Corruption, 1996.
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
•
Instrumente zur Korruptionsbekämpfung und die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
2003.
•
Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von
Korruption, 2003.
1. Relevanz
Korruption kann ein erhebliches Risiko für den Ruf und das
Geschäft einer Organisation sein. Korruption trägt wesentlich zur Armut in Schwellenländern, zu Umweltschädigung,
Menschenrechtsverstößen, dem Missbrauch von Demokratie, Fehlinvestitionen und der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit bei. Sowohl der Markt, als auch internationale
Normen und Standards sowie die Stakeholder erwarten
von Organisationen in zunehmendem Maße, dass sie die
Gesetze und die Grundsätze der Unternehmensführung
beachten und keine unlauteren Geschäftsmethoden anwenden. Dieser Indikator umfasst bestimmte Maßnahmen,
die ergriffen wurden, um das Risiko für neue Korruptionsvorfälle zu minimieren. Stakeholder möchten erfahren, ob
es Korruptionsvorfälle gab, und wie die Organisationen
darauf reagiert.
2. Datensammlung
2.1 Berichten Sie über als Folge von Korruptionsvorfällen
ergriffene Maßnahmen. Dies schließt ein:
•
Gesamtzahl von Fällen, in denen Mitarbeiter
aufgrund von Korruption entlassen oder Disziplinarmaßnahmen unterworfen wurden und
•
die Gesamtzahl der Fälle, in denen Verträge mit
Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im
Zusammenhang mit Korruption nicht erneuert
wurden.
2.2 Berichten Sie über alle im Berichtszeitraum abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren in Bezug auf
korrupte Praktiken, die gegen die berichtende
Organisation oder ihre Mitarbeiter vorgebracht
wurden sowie deren Ergebnisse.
3. Definitionen
Keine.
4. Dokumentation
Zu den möglichen Informationsquellen gehören die Unterlagen der Rechtsabteilung in Bezug auf Klagen, die gegen
die berichtende Organisation, ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Auftragnehmer eingereicht wurden. Darüber
hinaus die Protokolle interner Anhörungen im Rahmen von
Disziplinarmaßnahmen und Verträge mit Geschäftspartnern.
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Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO5 Politische Positionen, Teilnahme an
3. Definitionen
der politischen Meinungsbildung und
Lobbying.
Politische Meinungsbildung
1. Relevanz
Dieser Indikator liefert Informationen, mit deren Hilfe
Organisationen ihre politischen Positionen mit formalen
Nachhaltigkeitsrichtlinien und -zielen vergleichen können.
Diese Informationen bieten einen Einblick in den Umfang
der kohärenten Umsetzung öffentlich geäußerter Positionen zum Thema Nachhaltigkeit innerhalb der Organisation, und der geschäftsbereichsübergreifenden Verknüpfung. Dies ermöglicht einen Vergleich der Prioritäten der
Organisation (insbesondere wenn man Vergleiche mit
Organisationen desselben Sektors anstellt). Gleichzeitig
können die Standpunkte zu bestimmten politischen
Fragen die strategische Bedeutung von Nachhaltigkeitsfragen für die Organisation verdeutlichen. Mit Hilfe dieser
Informationen kann auch Transparenz in Bezug auf die
Lobbying-Aktivitäten der Organisation für jene geschaffen werden, die sich mit der Lauterkeit der Praktiken der
Organisation und den möglichen Auswirkungen auf die
Stakeholder befassen.
2. Datensammlung
2.1 Die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung
bezieht sich auf solche Vorgehensweisen, bei denen
die Organisation eine formale Position bezogen
hat oder auf Aktivitäten, bei denen die Beteiligung
förmlich anerkannt wurde. Dazu können Aktivitäten
im Rahmen von Wirtschaftsverbänden, Diskussionsrunden, Arbeitsgruppen oder andere Formen von
Lobbyismus bei öffentlichen Entscheidungsträgern
gehören. Die Offenlegung der Informationen bezieht
sich auf die Position der Organisation und nicht auf
die der Gremien und Einrichtungen, an denen es
beteiligt ist.
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Organisierte und koordinierte Aktivitäten, um die Politik
der Regierung zu beeinflussen.
Lobbyarbeit
Bezieht sich auf Bemühungen, diejenigen Personen, die
ein politisches Amt bekleiden oder dafür kandidieren, zu
überzeugen oder zu beeinflussen, sich für bestimmte
politische Ansichten einzusetzen bzw. auf die Entwicklung
der Gesetzgebung oder auf politische Entscheidungen
Einfluss zu nehmen. Unter diesem Indikator kann sich
der Begriff Lobbyarbeit sowohl auf das Lobbying bei
Regierungen aller Ebenen als auch bei internationalen
Institutionen beziehen.
4. Dokumentation
Zu den Informationsquellen gehören Grundsatzerklärungen der berichtenden Organisation zu politischen
Themen, interne Protokolle von Ausschüssen oder Abteilungen, die für die Beziehungen zu öffentlichen Stellen
zuständig sind, von dem berichtende Organisationen
in einschlägigen Wirtschaftsverbänden verabschiedete
Positionspapiere und Aufzeichnungen von Kontakten mit
politischen Entscheidern.
5. Quellen
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
•
OECD-Prinzipien für Corporate Governance, 2004.
2.2 Berichten Sie über die wesentlichen Themen, auf
die sich die Beteiligung der Organisation an der
politischen Meinungsbildung und die Lobbyarbeit
konzentrieren. Dies bezieht sich in erster Linie auf die
Beteiligung auf der Ebene der gesamten Organisation und weniger auf der Ebene einzelner Einheiten.
2.3 Stellen Sie die wichtigsten Positionen der Organisation zu jedem der oben dargestellten Themen dar und
erklären Sie alle wesentlichen Unterschiede zwischen
der Position der Organisation bei seiner Lobbyarbeit
und den erklärten Grundsätzen, Nachhaltigkeitszielen oder anderen öffentlichen Positionen.
Version 3.0.
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Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO6 Gesamtwert der Zuwendungen (Geld­
3. Definitionen
zuwendungen und Zuwendungen von
Sachwerten) an Parteien,
Politiker und den damit verbundenen
Einrichtungen aufgelistet nach Ländern.
Zuwendungen
1. Relevanz
Das Ziel dieses Indikators ist es, die Größenordnung des
finanziellen Engagements des Berichterstatters in Bezug
auf die Finanzierung der politischen Willensbildung abzubilden und die Transparenz der politischen Beziehungen
der berichtenden Organisation zu gewährleisten. In vielen
Ländern gibt es gesetzliche Höchstgrenzen für die offiziellen Wahlkampfausgaben von Parteien und Kandidaten.
2. Datensammlung
2.1 Ermitteln Sie den Geldwert der Geld- und Sachzuwendungen, die die berichtende Organisation
Parteien, Politikern und verbundenen Einrichtungen
während des Berichtszeitraums zugesagt hat.
Der Wert der Sachzuwendungen sollte geschätzt
werden.
2.2 Berechnen Sie den Wert der Zuwendungen
entsprechend den nationalen Rechnungslegungsvorschriften (wo solche existieren).
2.3 Stellen Sie den Gesamtgeldwert aufgesplittet nach
Ländern für jene Länder dar:
•
in denen die Organisation wesentliche
Geschäftstätigkeiten hat bzw. wesentlichen
Umsatz macht;
•
in denen die Organisation im Vergleich zu
anderen Organisationen einen erheblichen
Marktanteil hat oder
•
in denen die Summe der Zuwendungen
gegenüber den weltweit insgesamt geleisteten
Zuwendungen erheblich ist.
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Unter Zuwendungen können Spenden, Darlehen,
Sponsoring, der Kauf von Eintrittskarten für FundraisingVeranstaltungen, Werbung, die Bereitstellung von
Räumlichkeiten, Design und Druck, das Spenden von
Sachmitteln, Vergütungen oder Positionen für gewählte
Politiker oder Kandidaten usw. fallen.
Verbundene Einrichtungen
Dieser Begriff bezeichnet alle Einrichtungen, die mit dem
vorrangigen Ziel gegründet wurden, für Parteien, ihre
gewählten Vertreter, oder Personen, die für ein politisches
Amt kandidieren, offizielle oder inoffizielle finanzielle
Unterstützung einzuwerben und zu verwalten. Diese Definition schließt auch Denkfabriken, politische Organe, Wirtschaftsverbände und andere Organisationen mit ein, die
politische Parteien, ihre Vertreter oder Kandidaten
unterstützen.
4. Dokumentation
Informationen zu diesem Thema können u. a. den
Buchhaltungsunterlagen über Zahlungen an Dritte sowie
den Erklärungen im Rahmen von Offenlegungspflichten
entnommen werden.
5. Quellen
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO7 Anzahl der Klagen, die aufgrund
3. Definitionen
wettbewerbswidrigen Verhaltens,
Kartell- oder Monopolbildung erhoben
wurden und deren Ergebnisse.
Wettbewerbswidriges Verhalten
1. Relevanz
Fusionen und Übernahmen können das Verbraucher­
verhalten, die Preisgestaltung und andere Faktoren
beeinflussen, die für funktionierende Märkte wesentlich
sind. In vielen Ländern wurden Gesetze zur Kontrolle oder
Vermeidung der Monopolbildung verabschiedet. Dem
liegt die Annahme zugrunde, dass Wettbewerb zwischen
Unternehmen auch die wirtschaftliche Effizienz und nachhaltiges Wachstum fördert. Anhängige Klagen weisen auf
eine Situation hin, in der das Auftreten eines Unternehmens am Markt oder die Position eines Unternehmens
einen Umfang erreicht haben, der für Dritte Grund zur
Besorgnis gibt. Urteile, die sich daraus ergeben, bergen das
Risiko einer erheblichen Störung der Marktaktivitäten der
Organisation und/oder einer Bestrafung.
Dieser Begriff beschreibt Vorgehensweisen der berichtenden Organisation bzw. ihrer Mitarbeiter, die zu betrügerischen Absprachen mit möglichen Wettbewerbern führen
könnten, um Preise festzulegen, Angebote abzustimmen,
Markt- und Produktionsbeschränkungen zu schaffen,
Quoten für bestimmte Gebiete zuzuteilen oder Kunden,
Lieferanten, Gebiete und Produktlinien aufzuteilen, um die
Auswirkungen des Wettbewerbs einzuschränken.
Kartell- und Monopolbildung
Dieser Begriff beschreibt Vorgehensweisen der berichtenden Organisation, die zu einer betrügerischen Absprache führen könnten, um den Zugang zu einer Branche
zu behindern, bzw. die zu unfairen Geschäftspraktiken,
den Missbrauch einer Marktposition, Kartellbildung, wett­
bewerbswidrigen Fusionen, Preisabsprachen und anderen
kollusiven Maßnahmen führen könnten, die den Wett­
bewerb behindern.
2. Datensammlung
4. Dokumentation
2.1 Dieser Indikator betrifft Klagen, die sich auf
nationales oder internationales Recht stützen, das
in erster Linie den Wettbewerbsschutz oder die
Verhinderung der Kartell- bzw. der Monopolbildung
zum Gegenstand hat.
Zu den möglichen Quellen für Informationen gehören u. a.
die Akten der Rechtsabteilung und die öffentlichen
Register.
2.2 Identifizieren Sie Klagen, die während des Berichtszeitraums anhängig waren oder die während des
Berichtszeitraums abgeschlossen wurden und
die sich auf wettbewerbswidriges Verhalten und
Verstöße gegen das Kartellrecht bezogen und bei
denen die berichtende Organisation als Beteiligte
ermittelt wurde.
IP
5. Quellen
•
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
Ausgabe 2000.
2.3 Geben Sie die Anzahl der Klagen an, die aufgrund
wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder
Monopolbildung gemäß 2.2 identifiziert wurden.
2.4 Berichten Sie über die wichtigsten Ergebnisse
solcher Klagen einschließlich aller Beschlüsse oder
Urteile.
Version 3.0.
IP
Indikatorprotokollsatz: Gesellschaft (SO)
SO8 Wesentliche Bußgelder (Geldwert)
und Anzahl nicht monetärer Strafen
wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften.
1. Relevanz
Der Grad der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften
durch die berichtende Organisation macht auf die Fähigkeit des Managements aufmerksam zu gewährleisten, dass
die Geschäftstätigkeit bestimmte Leistungsparameter erfüllt. Aus wirtschaftlicher Sicht hilft die Gewährleistung der
Einhaltung der Gesetze dabei, finanzielle Risiken zu minimieren, die entweder direkt durch Bußgelder oder indirekt
durch Auswirkungen auf den Ruf entstehen. Wie gut eine
Organisation die Rechtsvorschriften einhält, kann auch ihre
Fähigkeit beeinflussen, die eigenen Geschäfte auszubauen
oder Genehmigungen zu erhalten.
Die Indikatoren EN28 und PR9 beschäftigen sich mit der
Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorschriften. Von gleichem Interesse ist der Bericht über die uneingeschränkte
Gesetzestreue einer Organisation in Bezug auf alle Gesetze,
denen ihre Geschäftstätigkeit unterworfen ist. Dieser Indikator dient dazu, wesentliche Bußgelder und verhängte
nicht monetäre Strafen gemäß Rechtsvorschriften, die
nicht von EN28 und PR9 abgedeckt werden, wie z. B.
Rechtsvorschriften in Bezug auf Abrechnungsbetrug,
Diskriminierung am Arbeitsplatz, Korruption, usw. darzustellen.
2. Datensammlung
2.1 Ermitteln Sie, welche Sanktionen Behörden oder
Gerichte der Organisation aufgrund der Nicht­
erfüllung von Rechtsvorschriften auferlegt haben,
einschließlich:
10
•
Verstößen gegen Internationale Erklärungen/
Konventionen/Verträge und nationale, regionale
und kommunale Vorschriften und
•
Fällen, die gegen die Organisation unter
Verwendung internationaler oder nationaler
Mechanismen zur Streitbeilegung unter
behördlicher Aufsicht vorgebracht werden.
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2.2 Berichten Sie folgende Details über wesentliche
Bußgelder und nicht monetäre Strafen:
•
Gesamtgeldwert der wesentlichen Bußgelder
•
Anzahl der nicht monetären Strafen und
•
Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungs­
mechanismen vorgebracht wurden.
2.3 Sollte die berichtende Organisation keine Verstöße
gegen Rechtsvorschriften ermittelt haben, reicht eine
kurze Darlegung dieser Tatsache aus.
2.4 Organisationen werden ermutigt, bei der Mitteilung
der Bußgelder und Strafen anzugeben, welche
Gesetze schwerpunktmäßig betroffen sind.
3. Definitionen
Keine.
4. Dokumentation
Als Quellen kommen Ergebnisse von Audits oder Kontrollsysteme der Rechtsabteilung in Betracht. Informationen in
Bezug auf Bußgelder sind in der Buchhaltung vorhanden.
5. Quellen
Keine.
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