Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss CCMI/132 Korruptionsbekämpfung Brüssel, den 27. Juli 2015 Informationsvermerk (510. Plenartagung) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Korruptionsbekämpfung in der EU: Berücksichtigung der Anliegen der Unternehmen und der Zivilgesellschaft. STELLUNGNAHME: EESC-2014-06520-00-00-AS-TRA 1. Verfahren Rechtsgrundlage: Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung Beschluss des Plenums: 16. Oktober 2014 Zuständig: Beratende Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) Vorsitzender der CCMI: Herr Ákos Topolánszky (HU-Gr. III) Regelung der Arbeiten der 13. November 2014 CCMI: Studiengruppe: Korruptionsbekämpfung Vorsitzender: Herr Ákos Topolánszky (HU-Gr. III) Berichterstatter: Ko-Berichterstatter: Herr Filip Hamro-Drotz (FI- Gr. I) Herr Pierre Gendre (FR - Kat. 2) Mitglieder: Herr Mitov Veselin (BG-Gr. II) Herr Pegado Liz Jorge (PT-Gr. III) Frau Lucie Studničná (CZ - Gr. II) Herr Ștefan Varfalvi (RO-Gr. I) (Artikel 62 Absatz 3 für WESTENDORP) Delegierte: Herr Rumen Atanasov (BG-Kat. 1) Herr Stilian Balasopulov (BG-Kat. 3) Herr Enrico Gibellieri (IT-Kat. 2) Herr Ulrich Paetzold (DE-Kat. 1) Herr Adrian Zelaia Ulibarri (ES-Kat. 3) STELLUNGNAHME von der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel am 15. Juli 2015 mit 35 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ANGENOMMEN CCMI/132 - EESC-2014-06273-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3 Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE Sachverständiger: Herr Carl Dolan (für den Berichterstatter) 2. Hintergrund Im Juni 2011 nahm die Kommission eine Mitteilung zur Korruptionsbekämpfung in der EU an, und sie hat nun den EU-Korruptionsbekämpfungsbericht vorgelegt, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet zu beobachten und zu bewerten und ein stärkeres politisches Engagement für ein wirksames Vorgehen gegen Korruption anzustreben. In dem Bericht wird Korruption als "jeglicher Machtmissbrauch zur Erlangung privater Vorteile" definiert. Der Bericht zur Korruptionsbekämpfung in der EU (COM(2014) 38 final) wurde erstmals im Februar 2014 veröffentlicht; weitere Berichte sollen alle zwei Jahre erstellt werden. Mit diesem ersten Bericht soll eine Debatte unter Beteiligung der Kommission, der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und anderer Akteure angestoßen werden, um die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen und zu ermitteln, wo die europäische Dimension nutzbringend sein kann. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Berichts zur Korruptionsbekämpfung in der EU wurden Anfang 2013 zwei Eurobarometer-Umfragen durchgeführt und im Februar 2014 veröffentlicht: 1) eine Sonderumfrage und 2) eine unternehmensbezogene Kurzumfrage. Bei den meisten Ländern entspricht der jeweilige Platz im CPI-Ranking (jährlich von Transparency International veröffentlichter Korruptionswahrnehmungsindex) tendenziell den Antworten aus den Eurobarometer-Umfragen. Aus der Eurobarometer-Sonderumfrage geht hervor, dass 76% der EU-Bürger (drei Viertel der Befragten) Korruption in ihrem Heimatland für weit verbreitet halten. Mehr als die Hälfte der Unionsbürger (56%) glauben, dass das Ausmaß der Korruption in den vergangenen drei Jahren zugenommen hat. Wie die unternehmensbezogene Kurzumfrage belegt, sind mehr als 40% der Unternehmen der Ansicht, dass die Korruption ein Problem für ihre Geschäftstätigkeit darstellt. Gleiches gilt für Klientelismus und Vetternwirtschaft. Bei der Frage, ob Korruption ein Problem für die Geschäftstätigkeit darstellt, gaben 50% der Unternehmen aus dem Bausektor und 33% der IT-/Telekommunikationsunternehmen an, dass es sich um ein sehr ernstes Problem handele. In mehreren Mitgliedstaaten schienen staatseigene Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors besonders korruptionsanfällig zu sein. Mehr als drei von zehn Unternehmen (32%) in den Mitgliedstaaten, die an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilgenommen haben, geben an, aufgrund von Korruption einen Auftrag nicht bekommen zu haben. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen sind der Ansicht, dass Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch nationale (56%) oder regionale/lokale Behörden (60%) weit verbreitet ist. Durch Interessenkonflikte, unfaire Praktiken, außerwettbewerbliche Vergabe und Hemmnisse für den freien Handel entstehen so zusätzliche Kosten für die Unternehmen aufgrund von Korruption in öffentlichen oder staatseigenen Unternehmen, die als korruptionsanfällig herausgestellt wurden. Ziel dieser Initiativstellungnahme ist es, eine dringend notwendige Debatte über Korruptionsprobleme bei der Geschäftstätigkeit von Unternehmen anzuregen, um die Transparenz sowie einen Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und den Bürgern bzw. Verbrauchern zu fördern. Durch das Hervorheben von Problemen sowie von in der EU praktizierten bewährten Verfahren will der EWSA hohe Standards für die Korruptionsbekämpfung innerhalb und außerhalb der EU fördern und Empfehlungen dazu vorlegen, was getan werden sollte, um den Anliegen der Unternehmen und der Zivilgesellschaft beim Kampf gegen Korruption gerecht zu werden. Die Analyse soll sich auf einige Wirtschaftszweige konzentrieren, die laut dem Bericht zur Korruptionsbekämpfung in der EU CCMI/132 - EESC-2014-06273-00-00-NISP-TRA (EN) 2/3 besonders korruptionsanfällig sind und daher ein gezieltes Vorgehen erfordern: Stadtentwicklung und Baugewerbe, Gesundheitswesen und Steuerverwaltung. 3. Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses Die EU sollte eine Fünfjahresstrategie für die Korruptionsbekämpfung und einen Aktionsplan ausarbeiten. Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention sollten zentrale Ziele für alle Maßnahmen der EU sein. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten die transnationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung ausbauen und ein wirksames Management des EU-Kontaktstellennetzes zur Korruptionsbekämpfung (EACN) sicherstellen. Der Europäische Rat sollte Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Wert der Integrität in Gesellschaft und Wirtschaft fördern, das Engagement für die Harmonisierung der einzelstaatlichen Strafrechtsvorschriften verstärken und eine Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) errichten. Die EU-Organe sollten die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, wie sich Bürgerinnen und Bürger im Kampf gegen die Korruption engagieren können. Die EU sollte alternative Maßnahmen unterstützen, um die Annahme und Durchführung von Kodizes und Standards zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in den Unternehmen zu fördern. Die Europäische Kommission sollte die Vergaberichtlinien erneut überarbeiten. Großunternehmen, die sich um Aufträge bewerben, sollten über einen soliden Verhaltenskodex für die Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung verfügen. Die Einhaltung der geltenden EU-Rechtsvorschriften durch die Banken sollte verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch angehalten werden, den Straftatbestand der absichtlich begangenen unerlaubten Bereicherung durch einen Amtsträger einzuführen. Die Europäische Kommission sollte den Informantenschutz fördern. Die EU sollte sich stärker an der Korruptionsbekämpfung auf internationaler Bühne beteiligen. Ferner sollte die EU ihr Finanzsystem mit mehr Engagement davor schützen, ein sicherer Hafen für schmutzige Gelder zu werden. Es obliegt den EU-Organen selbst, dafür zu sorgen, ein Vorbild in Sachen Transparenz, Integrität und verantwortungsvoller Regierungsführung zu sein. _____________ CCMI/132 - EESC-2014-06273-00-00-NISP-TRA (EN) 3/3