Korruptionsbekämpfung in der EU: Berücksichtigung

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
CCMI/132
Korruptionsbekämpfung
Brüssel, den 27. Juli 2015
Informationsvermerk
(510. Plenartagung)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema
Korruptionsbekämpfung in der EU: Berücksichtigung der Anliegen der Unternehmen und der
Zivilgesellschaft.
STELLUNGNAHME: EESC-2014-06520-00-00-AS-TRA
1.
Verfahren
Rechtsgrundlage:
Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Beschluss des Plenums:
16. Oktober 2014
Zuständig:
Beratende Kommission für den industriellen Wandel (CCMI)
Vorsitzender der CCMI:
Herr Ákos Topolánszky (HU-Gr. III)
Regelung der Arbeiten der 13. November 2014
CCMI:
Studiengruppe:
Korruptionsbekämpfung
Vorsitzender:
Herr Ákos Topolánszky (HU-Gr. III)
Berichterstatter:
Ko-Berichterstatter:
Herr Filip Hamro-Drotz (FI- Gr. I)
Herr Pierre Gendre (FR - Kat. 2)
Mitglieder:
Herr Mitov Veselin (BG-Gr. II)
Herr Pegado Liz Jorge (PT-Gr. III)
Frau Lucie Studničná (CZ - Gr. II)
Herr Ștefan Varfalvi (RO-Gr. I)
(Artikel 62 Absatz 3 für WESTENDORP)
Delegierte:
Herr Rumen Atanasov (BG-Kat. 1)
Herr Stilian Balasopulov (BG-Kat. 3)
Herr Enrico Gibellieri (IT-Kat. 2)
Herr Ulrich Paetzold (DE-Kat. 1)
Herr Adrian Zelaia Ulibarri (ES-Kat. 3)
STELLUNGNAHME von der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel am
15. Juli 2015 mit 35 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ANGENOMMEN
CCMI/132 - EESC-2014-06273-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3
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Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Sachverständiger:
Herr Carl Dolan (für den Berichterstatter)
2.
Hintergrund
Im Juni 2011 nahm die Kommission eine Mitteilung zur Korruptionsbekämpfung in der EU an, und
sie hat nun den EU-Korruptionsbekämpfungsbericht vorgelegt, um die Anstrengungen der
Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet zu beobachten und zu bewerten und ein stärkeres politisches
Engagement für ein wirksames Vorgehen gegen Korruption anzustreben. In dem Bericht wird
Korruption als "jeglicher Machtmissbrauch zur Erlangung privater Vorteile" definiert.
Der Bericht zur Korruptionsbekämpfung in der EU (COM(2014) 38 final) wurde erstmals im
Februar 2014 veröffentlicht; weitere Berichte sollen alle zwei Jahre erstellt werden. Mit diesem ersten
Bericht soll eine Debatte unter Beteiligung der Kommission, der Mitgliedstaaten, des Europäischen
Parlaments und anderer Akteure angestoßen werden, um die Bemühungen zur
Korruptionsbekämpfung zu unterstützen und zu ermitteln, wo die europäische Dimension
nutzbringend sein kann. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Berichts zur
Korruptionsbekämpfung in der EU wurden Anfang 2013 zwei Eurobarometer-Umfragen durchgeführt
und im Februar 2014 veröffentlicht: 1) eine Sonderumfrage und 2) eine unternehmensbezogene
Kurzumfrage. Bei den meisten Ländern entspricht der jeweilige Platz im CPI-Ranking (jährlich von
Transparency International veröffentlichter Korruptionswahrnehmungsindex) tendenziell den
Antworten aus den Eurobarometer-Umfragen.
Aus der Eurobarometer-Sonderumfrage geht hervor, dass 76% der EU-Bürger (drei Viertel der
Befragten) Korruption in ihrem Heimatland für weit verbreitet halten. Mehr als die Hälfte der
Unionsbürger (56%) glauben, dass das Ausmaß der Korruption in den vergangenen drei Jahren
zugenommen hat.
Wie die unternehmensbezogene Kurzumfrage belegt, sind mehr als 40% der Unternehmen der
Ansicht, dass die Korruption ein Problem für ihre Geschäftstätigkeit darstellt. Gleiches gilt für
Klientelismus und Vetternwirtschaft. Bei der Frage, ob Korruption ein Problem für die
Geschäftstätigkeit darstellt, gaben 50% der Unternehmen aus dem Bausektor und 33% der
IT-/Telekommunikationsunternehmen an, dass es sich um ein sehr ernstes Problem handele. In
mehreren Mitgliedstaaten schienen staatseigene Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen
Sektors besonders korruptionsanfällig zu sein. Mehr als drei von zehn Unternehmen (32%) in den
Mitgliedstaaten, die an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilgenommen haben, geben an, aufgrund
von Korruption einen Auftrag nicht bekommen zu haben. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen sind
der Ansicht, dass Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch nationale (56%) oder
regionale/lokale Behörden (60%) weit verbreitet ist. Durch Interessenkonflikte, unfaire Praktiken,
außerwettbewerbliche Vergabe und Hemmnisse für den freien Handel entstehen so zusätzliche Kosten
für die Unternehmen aufgrund von Korruption in öffentlichen oder staatseigenen Unternehmen, die
als korruptionsanfällig herausgestellt wurden.
Ziel dieser Initiativstellungnahme ist es, eine dringend notwendige Debatte über Korruptionsprobleme
bei der Geschäftstätigkeit von Unternehmen anzuregen, um die Transparenz sowie einen
Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und den Bürgern bzw. Verbrauchern zu fördern.
Durch das Hervorheben von Problemen sowie von in der EU praktizierten bewährten Verfahren will
der EWSA hohe Standards für die Korruptionsbekämpfung innerhalb und außerhalb der EU fördern
und Empfehlungen dazu vorlegen, was getan werden sollte, um den Anliegen der Unternehmen und
der Zivilgesellschaft beim Kampf gegen Korruption gerecht zu werden. Die Analyse soll sich auf
einige Wirtschaftszweige konzentrieren, die laut dem Bericht zur Korruptionsbekämpfung in der EU
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besonders korruptionsanfällig sind und daher ein gezieltes Vorgehen erfordern: Stadtentwicklung und
Baugewerbe, Gesundheitswesen und Steuerverwaltung.
3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses
Die EU sollte eine Fünfjahresstrategie für die Korruptionsbekämpfung und einen Aktionsplan
ausarbeiten. Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention sollten zentrale Ziele für
alle Maßnahmen der EU sein.
Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten die transnationale
Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung ausbauen und ein wirksames Management
des EU-Kontaktstellennetzes zur Korruptionsbekämpfung (EACN) sicherstellen. Der Europäische
Rat sollte Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den
Wert der Integrität in Gesellschaft und Wirtschaft fördern, das Engagement für die
Harmonisierung der einzelstaatlichen Strafrechtsvorschriften verstärken und eine Europäische
Staatsanwaltschaft (EStA) errichten.
Die EU-Organe sollten die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, wie sich Bürgerinnen und Bürger im
Kampf gegen die Korruption engagieren können. Die EU sollte alternative Maßnahmen unterstützen,
um die Annahme und Durchführung von Kodizes und Standards zur Bekämpfung von
Bestechung und Korruption in den Unternehmen zu fördern. Die Europäische Kommission sollte
die Vergaberichtlinien erneut überarbeiten.
Großunternehmen, die sich um Aufträge bewerben, sollten über einen soliden Verhaltenskodex für
die Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung verfügen. Die Einhaltung der geltenden
EU-Rechtsvorschriften durch die Banken sollte verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch
angehalten werden, den Straftatbestand der absichtlich begangenen unerlaubten Bereicherung
durch einen Amtsträger einzuführen. Die Europäische Kommission sollte den Informantenschutz
fördern.
Die EU sollte sich stärker an der Korruptionsbekämpfung auf internationaler Bühne beteiligen.
Ferner sollte die EU ihr Finanzsystem mit mehr Engagement davor schützen, ein sicherer Hafen
für schmutzige Gelder zu werden. Es obliegt den EU-Organen selbst, dafür zu sorgen, ein
Vorbild in Sachen Transparenz, Integrität und verantwortungsvoller Regierungsführung zu
sein.
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