Verbot der NPD

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Universität Panthéon-Assas Paris 2
Christina Kott
Deutschkurse M1/M2
Deutsche Debatten, 1945-2011: Die Diskussion um das Verbot der NPD
NPD-Verbot: Die rechtlichen Hürden sind hoch
Die seit 10 Jahren andauernde Diskussion um ein Verbot der NPD (2) in Deutschland wurde durch die Mordserie
von Neonazis wieder angeheizt. Doch sind die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot hoch.
Nach der Mordserie von Neonazis mehren sich die Stimmen für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Auch wenn die
rechtsextreme Partei offenbar keinen Kontakt zu der Zwickauer Terrorzelle gehabt habe, schaffe sie doch „das geistige
Umfeld“, sagte der SPD-Innenexperte Thomas Oppermann. Die NPD gehöre ganz klar verboten. Zuvor hatten bereits
der Zentralrat der Juden sowie mehrere Landespolitiker für ein Parteiverbot geworben. Sie belebten damit eine
altbekannte Debatte. Doch die rechtlichen Hürden liegen hoch.
Der erste Versuch, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen, endete für Bundesregierung, Bundestag
und Bundesrat in einem Debakel: Am 18. März 2003 stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das
Verfahren ein, nachdem bekannt wurde, dass sich das Beweismaterial teilweise auf Aussagen von V-Leuten
(Verbindungsleute) des Verfassungsschutzes (1) stützte.
Das Verbot einer Partei gilt als schärfste Waffe des
Rechtsstaats. Denn die politischen Parteien sind
„notwendiger Bestandteil der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung“, wie es in Paragraf 1
des Parteiengesetzes heißt. Sie wirken an der
politischen Willensbildung des Volkes mit und erfüllen
somit eine „öffentliche Aufgabe“. Die bloße Ablehnung
der freiheitlich demokratischen Grundordnung genügt
deshalb nicht für ein Verbot. Hinzukommen müsse eine
dagegen gerichtete „aktiv kämpferische, aggressive
Haltung“, urteilten die Karlsruher Richter beim Verbot
der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD) im
Jahre 1956.
Einige Vokabeln
die Hürde, das Hindernis - lʼobstacle, la barrière
anheizen - hier: wieder aufgreifen
ein Verfahren einstellen - prononcer un non-lieu, suspendre une procédure
sich auf etwas (Akk.) stützen - sʼappuyer sur qc.
die V(sprich: fau)-Leute (Verbindungs-) - agents/hommes de liaison
jemand wird in etwas geschleust - qn. est infiltré dans
sich einer Sache (Dat.) rühmen - se vanter de
jmdn anwerben - recruter qn
der Vorstand (ände) - bureau (dʼun parti politique, dʼune association)
jmdn aus etwas abziehen - faire partir qn
Um diese Haltung der rechtsextremen NPD zu prüfen, arbeitet der Verfassungsschutz mit V-Leuten zusammen. Diese
sind aber keine verdeckten Ermittler, die mit einer falschen Identität gezielt in die zu beobachtenden Kreise geschleust
werden. Nach Verfassungsschutzangaben besteht kein Vertrauensverhältnis zu solch einer Person. Für ihre
Auskunftsbereitschaft erhalten die Verbindungspersonen ein „Honorar“, über dessen Höhe die Behörden schweigen.
Durch ihren Einsatz erhofft sich der Verfassungsschutz Informationen aus erster Hand zu kommen, ohne eigenes
Personal einsetzen zu müssen.
In rechtsextremistischen Kreisen waren die V-Leute vor dem ersten Verbotsverfahren oftmals bekannt. Die Rechten
rühmten sich, über diese Personen den Verfassungsschutz zu benutzen. Nicht nur deshalb ist der Einsatz von V-Leuten
umstritten. Kritiker bringen immer wieder vor, die Verbindungsleute wirkten bei Straftaten mit und würden neue Mitglieder
anwerben. Auch für das Verfassungsgericht war der Einsatz der V-Leute der entscheidende Grund, das
Verbotsverfahren einzustellen. Das Gericht wies darauf hin, dass etwa 30 von 200 NPD-Vorstandsmitgliedern für den
Verfassungsschutz des Bundes und der Länder arbeiteten, also rund 15 Prozent. Der Staat habe durch seine massive
Präsenz innerhalb der NPD teilweise die als verfassungswidrig erachteten Äußerungen steuern können. Für einen
erfolgreichen zweiten Versuch des Parteiverbots müsste der Verfassungsschutz seine V-Leute vollständig aus der NPD
abziehen. Davor warnen hingegen wieder Sicherheitsexperten, weil dann die NPD nicht mehr kontrollierbar wäre.
Fokus, 14.11.2011 gxs/dapd
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/npd-verbot-die-rechtlichen-huerden-sind-hoch_aid_684206.html
Aufgaben:
1. Unterstreichen Sie alle Konjunktive im Text und erklären Sie ihre Bedeutung
2. Fragen zum Text:
2.1. Wer hat sich für ein Verbot der NPD ausgesprochen und mit welchem Argument?
2.2. Was sind die Voraussetzungen für ein Parteiverbot?
2.3. Welche Rolle spielen V-Leute beim Verfassungsschutz?
2.4. Warum wurde das Verfahren 2003 eingestellt?
Universität Panthéon-Assas Paris 2
Christina Kott
Deutschkurse M1/M2
(2)
NPD
(Nationaldemokratische Partei Deutschlands)
(1) D e r V e r f a s s u n g s s c h u t z ( B u n d e s a m t f ü r
Verfassungsschutz, Landesämter für Verfassungsschutz)
V. bezeichnet Maßnahmen des Staates, die dem Schutz der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und
der Sicherheit des Bundes oder eines Landes dienen (Art. 73 Nr.
10b GG). Das hierfür nach dem V.-Gesetz eingerichtete
Bundesamt für V. mit Sitz in Köln ist dem Bundesminister des
Inneren unterstellt. Der V. ist in D als Geheimdienst ohne
polizeiliche Befugnisse organisiert, d.h. die Hauptaufgabe besteht
im Sammeln und Auswerten von Informationen über
verfassungsfeindliche Aktivitäten und in der Kooperation mit
anderen dt. Geheimdiensten (Bundesnachrichtendienst,
Militärischer Abschirmdienst) sowie den Geheimdiensten
verbündeter Staaten. Die Länder verfügen über Landesämter für
V., die untereinander und mit dem Bund zusammenarbeiten. Die
Tätigkeiten des V. unterliegen der Überwachung durch die
Legislative, der sog. Parlamentarischen Kontrollkommission.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4.,
aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.Siehe auch: http://
www.verfassungsschutz.de/de/das_bfv/waswirtun/was_genau.html
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Die "Nationaldemokratische Partei
Deutschlands" (NPD) wurde 1964 gegründet.
Zwischen 1966 und 1968 war sie in sieben
Landesparlamenten vertreten und erreichte bei der
Bundestagswahl 1969 4,3 Prozent. Danach setzte
ein jahrzehntelanger Abwärtstrend ein. Während sie
im Bund bis heute schwach blieb (2009: 1,5
Prozent), ist sie in Sachsen (seit 2004) und
Mecklenburg-Vorpommern (seit 2006) wieder im
Landtag vertreten. Ende 2010 wurde bundesweit
eine Fusion mit der im Zerfall befindlichen DVU
beschlossen, die bisher allerdings aufgrund eines
Rechtsstreits nicht rechtskräftig ist. Die Partei trägt
seitdem auch den Zusatz "Die Volksunion".
Die rechtsextreme Partei lehnt den demokratischen
Verfassungsstaat ab und vertritt einen völkischen
Nationalismus mit anti-kapitalistischen,
globalisierungskritischen, aggressivsozialpopulistischen, ausländerfeindlichen und
antisemitischen Elementen.
Prof. Dr. Oskar Niedermayer
Quelle: http://www.bpb.de/methodik/
TEI1N2,0,0,NPD.html
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