Universität Panthéon-Assas Paris 2 Christina Kott Deutschkurse M1/M2 Deutsche Debatten, 1945-2011: Die Diskussion um das Verbot der NPD NPD-Verbot: Die rechtlichen Hürden sind hoch Die seit 10 Jahren andauernde Diskussion um ein Verbot der NPD (2) in Deutschland wurde durch die Mordserie von Neonazis wieder angeheizt. Doch sind die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot hoch. Nach der Mordserie von Neonazis mehren sich die Stimmen für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Auch wenn die rechtsextreme Partei offenbar keinen Kontakt zu der Zwickauer Terrorzelle gehabt habe, schaffe sie doch „das geistige Umfeld“, sagte der SPD-Innenexperte Thomas Oppermann. Die NPD gehöre ganz klar verboten. Zuvor hatten bereits der Zentralrat der Juden sowie mehrere Landespolitiker für ein Parteiverbot geworben. Sie belebten damit eine altbekannte Debatte. Doch die rechtlichen Hürden liegen hoch. Der erste Versuch, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen, endete für Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in einem Debakel: Am 18. März 2003 stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren ein, nachdem bekannt wurde, dass sich das Beweismaterial teilweise auf Aussagen von V-Leuten (Verbindungsleute) des Verfassungsschutzes (1) stützte. Das Verbot einer Partei gilt als schärfste Waffe des Rechtsstaats. Denn die politischen Parteien sind „notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, wie es in Paragraf 1 des Parteiengesetzes heißt. Sie wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit und erfüllen somit eine „öffentliche Aufgabe“. Die bloße Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung genügt deshalb nicht für ein Verbot. Hinzukommen müsse eine dagegen gerichtete „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“, urteilten die Karlsruher Richter beim Verbot der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD) im Jahre 1956. Einige Vokabeln die Hürde, das Hindernis - lʼobstacle, la barrière anheizen - hier: wieder aufgreifen ein Verfahren einstellen - prononcer un non-lieu, suspendre une procédure sich auf etwas (Akk.) stützen - sʼappuyer sur qc. die V(sprich: fau)-Leute (Verbindungs-) - agents/hommes de liaison jemand wird in etwas geschleust - qn. est infiltré dans sich einer Sache (Dat.) rühmen - se vanter de jmdn anwerben - recruter qn der Vorstand (ände) - bureau (dʼun parti politique, dʼune association) jmdn aus etwas abziehen - faire partir qn Um diese Haltung der rechtsextremen NPD zu prüfen, arbeitet der Verfassungsschutz mit V-Leuten zusammen. Diese sind aber keine verdeckten Ermittler, die mit einer falschen Identität gezielt in die zu beobachtenden Kreise geschleust werden. Nach Verfassungsschutzangaben besteht kein Vertrauensverhältnis zu solch einer Person. Für ihre Auskunftsbereitschaft erhalten die Verbindungspersonen ein „Honorar“, über dessen Höhe die Behörden schweigen. Durch ihren Einsatz erhofft sich der Verfassungsschutz Informationen aus erster Hand zu kommen, ohne eigenes Personal einsetzen zu müssen. In rechtsextremistischen Kreisen waren die V-Leute vor dem ersten Verbotsverfahren oftmals bekannt. Die Rechten rühmten sich, über diese Personen den Verfassungsschutz zu benutzen. Nicht nur deshalb ist der Einsatz von V-Leuten umstritten. Kritiker bringen immer wieder vor, die Verbindungsleute wirkten bei Straftaten mit und würden neue Mitglieder anwerben. Auch für das Verfassungsgericht war der Einsatz der V-Leute der entscheidende Grund, das Verbotsverfahren einzustellen. Das Gericht wies darauf hin, dass etwa 30 von 200 NPD-Vorstandsmitgliedern für den Verfassungsschutz des Bundes und der Länder arbeiteten, also rund 15 Prozent. Der Staat habe durch seine massive Präsenz innerhalb der NPD teilweise die als verfassungswidrig erachteten Äußerungen steuern können. Für einen erfolgreichen zweiten Versuch des Parteiverbots müsste der Verfassungsschutz seine V-Leute vollständig aus der NPD abziehen. Davor warnen hingegen wieder Sicherheitsexperten, weil dann die NPD nicht mehr kontrollierbar wäre. Fokus, 14.11.2011 gxs/dapd http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/npd-verbot-die-rechtlichen-huerden-sind-hoch_aid_684206.html Aufgaben: 1. Unterstreichen Sie alle Konjunktive im Text und erklären Sie ihre Bedeutung 2. Fragen zum Text: 2.1. Wer hat sich für ein Verbot der NPD ausgesprochen und mit welchem Argument? 2.2. Was sind die Voraussetzungen für ein Parteiverbot? 2.3. Welche Rolle spielen V-Leute beim Verfassungsschutz? 2.4. Warum wurde das Verfahren 2003 eingestellt? Universität Panthéon-Assas Paris 2 Christina Kott Deutschkurse M1/M2 (2) NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) (1) D e r V e r f a s s u n g s s c h u t z ( B u n d e s a m t f ü r Verfassungsschutz, Landesämter für Verfassungsschutz) V. bezeichnet Maßnahmen des Staates, die dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes dienen (Art. 73 Nr. 10b GG). Das hierfür nach dem V.-Gesetz eingerichtete Bundesamt für V. mit Sitz in Köln ist dem Bundesminister des Inneren unterstellt. Der V. ist in D als Geheimdienst ohne polizeiliche Befugnisse organisiert, d.h. die Hauptaufgabe besteht im Sammeln und Auswerten von Informationen über verfassungsfeindliche Aktivitäten und in der Kooperation mit anderen dt. Geheimdiensten (Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst) sowie den Geheimdiensten verbündeter Staaten. Die Länder verfügen über Landesämter für V., die untereinander und mit dem Bund zusammenarbeiten. Die Tätigkeiten des V. unterliegen der Überwachung durch die Legislative, der sog. Parlamentarischen Kontrollkommission. Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.Siehe auch: http:// www.verfassungsschutz.de/de/das_bfv/waswirtun/was_genau.html Das Verbot der NPD: Pro und Contra Contra in einungen ist er Gegner: d M n te e n h e sc m ti u li rg o Die A und p akzeptabel von Parteien ‐ das Verbot lichen Demokratie nicht aft muss gross einer freiheit he Kraft einer Gesellsch tie etwas tisc kra ‐ die demokra m den Feinden der Demo genug sein, u tzen ten e ge von Verbo s ra u F z n ie e d g f e u tg a en atte rung der Deb er ‐ die Reduzie ma nicht gerecht ren nur zu ein r h e ü h f T n e m g e n d d ru ir w hre ppie ne, nicht zu i en rechte Gru ‐ Verbote geg hen Veränderung der Sze sc organisatori gie en die Ideolo b g e n , l u d ir ch ä w w n Sch ote ie Partei verb ‐ auch wenn d änger weiter e Mitglieder und ihre Anh ot könnten sich ehemalig erb ‐ durch ein V n re radikalisie Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) wurde 1964 gegründet. Zwischen 1966 und 1968 war sie in sieben Landesparlamenten vertreten und erreichte bei der Bundestagswahl 1969 4,3 Prozent. Danach setzte ein jahrzehntelanger Abwärtstrend ein. Während sie im Bund bis heute schwach blieb (2009: 1,5 Prozent), ist sie in Sachsen (seit 2004) und Mecklenburg-Vorpommern (seit 2006) wieder im Landtag vertreten. Ende 2010 wurde bundesweit eine Fusion mit der im Zerfall befindlichen DVU beschlossen, die bisher allerdings aufgrund eines Rechtsstreits nicht rechtskräftig ist. Die Partei trägt seitdem auch den Zusatz "Die Volksunion". Die rechtsextreme Partei lehnt den demokratischen Verfassungsstaat ab und vertritt einen völkischen Nationalismus mit anti-kapitalistischen, globalisierungskritischen, aggressivsozialpopulistischen, ausländerfeindlichen und antisemitischen Elementen. Prof. Dr. Oskar Niedermayer Quelle: http://www.bpb.de/methodik/ TEI1N2,0,0,NPD.html Pro Die Argumente der Befü rworter: ‐ die Demokratie darf nic ht die schützen, die die Demokra jenigen tie abschaffen wollen ‐ Rassismus und Antisem itismus sind keine Meinungen wie andere; na ch den historischen Erfahrunge n darf der Staat nicht neutral bleiben, we nn das Lebensrecht anderer bestr itten wird ‐ die NPD ist Motor des N eofaschismus in der BRD; sie erhält Steuerg eld Wahlkampf: durch ein Verb er für ihren ot würde die rechte Infrastruktur erhe blich geschwächt werden ‐ ein Verbot hätte eine ab schreckende Wirkung auf mögliche Sy mpathisanten Universität Panthéon-Assas Paris 2 Christina Kott Deutschkurse M1/M2