Baustein zum Einsatz in der Politischen Bildung Autor: Hinrich Eberhardt Ist das Verbot der NPD ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der extremen Rechten? 2 Inhalt Inhalt Einleitung....................................... Zustand und Bedeutung der NPD ...................... Das aktuelle Verbotsverfahren ..................... Vorüberlegungen.................................. Exemplarisches Ablaufschema ...................... Materialien .................................... Warum ein Verbot der NPD nötig und möglich ist ..... Für und Wider eines Verbots ...................... Symptombekämpfung ............................. Würde ein Verbot der NPD schaden? ................ Falsche Hoffnung NPD-Verbot .................... 3 4 5 6 8 12 13 14 15 16 17 Arbeitsaufträge Vorbereitung eines Diskussionsbeitrages ........ 18 Beobachtung ................................... 19 Zusatzmaterial.................................. 20 Literaturverzeichnis............................ 22 Das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Hamburg ist ein Projekt von Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V. und der DGB Jugend Nord. Im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN« wird es gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg. Herausgeber: Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V. · Vereinsregister: Amtsgericht Hamburg Registernummer: VR 9937 Autor: Hinrich Eberhardt · Gestaltung: pbdt · Verantwortlich im Sinne des Presserechtes: Horst H. Hopmann Kontakt: Arbeit und Leben Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg · Telefon: 040 284016-0, [email protected] · www.beratung-gegen-rechts-hamburg.de. Einleitung 3 Einleitung Die seit mehr als einem Jahrzehnt geführte Debatte über ein Verbot der NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) erlebt angesichts der offengelegten terroristischen Strukturen der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) und der aktuellen Erkenntnisse über die erschreckenden Bedrohungen durch faschistischen Terrorismus ein Revival. sich stets eine ablehnende bzw. skeptische Haltung.1 Die Geschichte der Verbotsdiskussion ist schon alt; es gibt bereits zwei gescheiterte Verbotsanträge, ein dritter wurde seitens der SPD-regierten Länder vorbereitet. Als Konsequenz aus dem letzten gescheiterten Antrag wurden in einigen Bundesländern V-Leute aus den Führungsgremien der NPD abgezogen, die Hamburger SPD-Fraktion hat einen solchen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. Im Bereich der demokratischen und emanzipatorischen Parteien und Bewegungen wird die NPD übereinstimmend als politische Bedrohung angesehen. Es gibt innerhalb des demokratischen Spektrums keine einzige Stimme, die das Bedrohungspotenzial als gering ansieht und die Inhalte oder Propagandaaktionen der NPD als harmlos bezeichnet. Es gibt einen breiten Konsens darüber, dass der NPD der politische Boden entzogen werden muss. Die seit November 2011 wieder breit geführte Verbotsdebatte hat bisher nur unwesentlich neue Argumentationsmuster zutage befördert. Gleichwohl findet dieser prinzipielle Konsens seine Begrenzung in der Frage nach einem Verbot der NPD. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der NPD taucht in regelmäßigen Abständen in der öffentlichen Debatte auf. Nach beinahe jeder (durch mediale Vermittlung skandalisierten) rechtsextremen Straftat wurde fast reflexartig der Ruf nach einem NPD-Verbot laut – gleichzeitig artikuliert Das über den konkreten Fall hinausragend politisch bedeutsame Element ist, dass sich die Positionen auf den ersten Blick scheinbar nur schwer in eine »Links-rechts-Schablone« zwängen lassen. In dem Befund, dass sich eine rechte Gesinnung, autoritäre Einstellungen und Hass auf (angebliche) Minderheiten nicht verbieten lassen, besteht ebenfalls Übereinstimmung. Einwände gegen das Verbot werden auch nicht aus einer politischen Nähe zur NPD heraus geäußert. An der Frage jedoch, ob ein Verbot der legalen und von der Gesellschaft somit finanzierten und legitimierten Parteiarbeit ein wirksames Mittel zur Eindämmung der Gefahr darstellt oder ob ein solches Ver1 Vgl. Leggewie, C./Meier, H. (2002) bot letztlich eine auf die sichtbare Symptomatik reduzierende Alibiaktion darstellt, lassen sich exemplarisch sehr gut grundlegende Ursachenanalysen und demokratietheoretische Annahmen unterscheiden. In dem vorliegenden Baustein für den Einsatz im Seminar wird die Kontroverse anhand ausgewählter, durch Zuspitzung besonders anschaulicher Debattenbeiträge vergegenwärtigt. Die TeilnehmerInnen lernen in Form eines 4-stündigen Moduls in holzschnittartiger Form die wichtigsten Positionen in dieser Frage kennen; sie beschäftigen sich in komprimierter, aber kritischer Form mit den Argumentationen. Das handlungsorientierte Setting (Talkshow) ist an die konflikttheoretischen Überlegungen Hermann Gieseckes angelehnt. Zwecks Inhaltsfokussierung wird das Thema auf die zentralen Fragen nach der Rolle von »Rechtsstaat« und »Zivilgesellschaft« in politischen Prozessen sowie auf die Frage nach den »Politik-Ergebnissen«, also nach den angenommenen (un-)beabsichtigten Wirkungen eines Verbotes, begrenzt. Der Baustein wurde primär für den Einsatz im Politik-/Gemeinschaftskunde-Unterricht an Oberstufen entwickelt, kann aber auch in der außerschulischen (politischen) Bildungsarbeit genutzt werden.