DEUTSCHLAND: VOM ZUSAMMENBRUCH DES KAISERREICHES BIS ZUR WEIMARER REPUBLIK Imperialismus und 1. Weltkrieg (1890-1918) Die große Verfassungskrise der 1890er Jahre, gekennzeichnet durch die Diskussion um das ›persönliche Regiment‹ Wilhelms II., verwies auf jenen unbewältigten gesellschaftlichen Wandlungsprozeß, den der Übergang vom Agrar- zum Industriestaat hervorrief. Ein konstruktiver Ansatz zu innerer Entspannung lag anfangs in dem ›Neuen Kurs‹ der Innenpolitik (Fortsetzung staatl. Sozialpolitik zur Lösung der sozialen Frage). Dieser Kurs konnte sich auf Dauer jedoch nicht durchsetzen; während sich in Preußen die konservativen Mehrheiten (Sammlungspolitik J. von Miquels) durchsetzen konnten, mußten im Reich die Kräfte des allg. Wahlrechts (Zentrum, Aufstieg der Sozialdemokratie) berücksichtigt werden. Die Reformansätze des Reichskanzlers T. von Bethmann Hollweg kamen jedoch zu spät. Die weltpolitische Gruppierung wurde seit der Jahrhundertwende vor allem durch die Einbeziehung Großbritanniens und Deutschlands (dt.-brit. Flottenrivalität) in zwei gegensätzliche Lager gekennzeichnet: Entente cordiale (später Tripelentente) bzw. Zweibund (der Dreibund wurde durch die stille Teilhaberschaft Italiens an der Tripelentente zur hohlen Form). Die Marokkokrisen 1905 und 1911 zeigten die Isolierung der deutschen Diplomatie. Aus der bosnischen Annexionskrise (1908/09) und den Balkankriegen entstand (1912/13) die Krisensituation, aus der nach dem Mord von Sarajevo der 1. Weltkrieg (1914-18) ausgelöst wurde. Während die parlamentarische Linke seit 1916 die Beendigung des Krieges verlangte und, gestützt auf Forderungen der alliierten Kriegsgegner, auf Einlösung des Versprechens verfassungspolitischer ›Neuorientierung‹ pochte, sahen die Gruppierungen der Rechten bis in das Zentrum hinein im Anschluß an die halbdiktatorische 3. Oberste Heeresleitung (Hindenburg, Ludendorff) die Alternative zum Kurs innerer Reform. Erst die Stoßwellen revolutionärer Explosionen 1918 veränderten die innere Kräfteverteilung in Deutschland. Die Ausweglosigkeit der militärischen Lage, verbunden mit den Friedensversprechungen der Vierzehn Punkte des amerikanischen Präsidenten Wodrow Wilson, führte Ende Sept. 1918 zur Bildung einer erstmals aus Parlamentariern bestehenden Regierung unter Prinz Max von Baden, deren Hauptaufgabe die Beendigung des Krieges wurde. Die Novemberrevolution war Ergebnis des Zusammenbruchs und beschleunigte nur in geringem Maß dessen Verlauf. Doch täuschte das Bild einer Revolution: Auf der Grundlage gegenseitiger Absicherung mit der Armee schaltete der Rat der Volksbeauftragten die mit ihm konkurrierende politische Willensbildung des Systems der Arbeiter-und-Soldaten-Räte aus. In den Wahlen zur in Weimar tagenden Nationalversammlung erhielten die Partner der Weimarer Koalition eine 3/4-Mehrheit und konnten weitgehend die Kompromißstruktur der Weimarer Reichsverfassung (11. 8. 1919) festlegen. Die Weimarer Republik Die Weimarer Republik war die republikanisch-demokratische Staatsform Deutschlands in den Jahren 1918–1933, benannt nach dem Ort, an dem die verfassunggebende Nationalversammlung vom 6. 2. bis zum 30. 9. 1919 tagte (anschließend bis 21. 5. 1920 in Berlin). Obwohl die Verfassung erst am 11. 8. 1919 in Kraft trat und formal, wenn auch in der Substanz ausgezehrt, bis 1945 gültig blieb, rechnet man die Dauer der Weimarer Republik von der Ausrufung der Republik am 9. 11. 1918 bis zur Bildung der Regierung Hitler am 30. 1. 1933. Die Weimarer Reichsverfassung ging vom Prinzip der Volkssouveränität aus. Ursprüngliche Pläne, einen Einheitsstaat mit starker Exekutive um den Reichspräsidenten zu schaffen, wurden aufgegeben; sie fanden allerdings einen Niederschlag in dem Notstandsartikel 48, der in Verbindung mit Artikel 25 (Auflösung des Reichstages) eine “Reserveverfassung” bildete. Der Reichsaufbau blieb föderativ. Das Schwergewicht lag bei den politischen Parteien und den von ihnen abhängigen Politikern und Regierungen. Plebiszitäre Elemente (Volksbegehren u. Volksentscheid) spielten nur gelegentlich eine wichtige Rolle. Ansätze von rätedemokratischen Vorstellungen fanden sich in der Wirtschaftsverfassung, wurden aber nicht ausgebaut. In der Geschichte der Weimarer Republik läßt sich deutlich in 3 Phasen unterscheiden: 1. Revolution, Gegenrevolution, Wiederaufbau (1918–1924): In den Tagen des deutschen militärischen Zusammenbruchs bildeten sich Anfang November 1918 in ganz Deutschland spontan Arbeiter- und Soldatenräte, die zunächst vornehmlich die Beendigung des Krieges und die Lösung drängender sozialer Probleme anstrebten. Ab Dezember 1918 wandten sie sich stärker allgemeinpolitischen Zielsetzungen zu. Der in der Novemberrevolution paritätisch aus Vertretern von SPD und USPD als Regierungsautorität gebildete Rat der Volksbeauftragten unter dem Vorsitz von Friedrich Ebert und H. Haase hatte die Last der Kriegsbeendigung zu tragen. Die unter seinen Mitgliedern von Anfang an bestehenden Meinungsverschiedenheiten ließen sich jedoch nur mühsam überbrücken. Während die SPD-Vertreter auf eine Fortführung der bereits im Krieg eingeleiteten Parlamentarisierung abzielten und deshalb die baldige Einberufung einer Nationalversammlung betrieben, sahen die USPDVertreter das vorrangige Ziel in einer grundlegenden Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie schieden am 29. 12. 1918 aus dem Rat aus. Ein wichtiges Element der Kontinuität bildeten in der Umbruchzeit die Beamten. Sie waren in ihrer großen Mehrheit obrigkeitsstaatlich eingestellt, wurden aber zur Abwicklung der Kriegsfolgen und der Friedensvorbereitungen gebraucht. Eine Vereinbarung zwischen Ebert und General W. Groener vom 10. 11. 1918 sicherte die Kooperation zwischen der revolutionären Regierung und der Obersten Heeresleitung. Das Stinnes-Legien-Abkommen vom 15. 11. 1918 ermöglichte Arbeitgebern und Gewerkschaften die Fortsetzung der im Krieg begonnenen Zusammenarbeit unabhängig von den Räten. Unter dem Einfluß des linken Flügels der USPD und des zahlenmäßig schwachen Spartakusbundes, aus dem am 1. 1. 1919 die KPD hervorging, radikalisierten die ursprünglich überwiegend sozialdemokratisch eingestellten Räte ihre Forderungen. Enttäuschung über die bisherigen Ergebnisse der Revolution und zunehmende Auseinandersetzungen mit den Kräften der alten Ordnung, die sich durch die zurückströmenden Truppen des Feldheeres wieder konsolidierten, spielten bei dieser Entwicklung eine Rolle. Seit Anfang 1919 kam es in verschiedenen Teilen des Reiches zu Erhebungen der revolutionären Linken. Zu ihrer Bekämpfung setzte die Regierung die neugebildeten Freikorps ein, deren Mitglieder größtenteils republikfeindlich eingestellt waren. Die Wahlen zur Nationalversammlung am 19. 1. 1919 brachten der SPD 165 Mandate, dem Zentrum 91 und der DDP 77. Diese drei Parteien der Weimarer Koalition besaßen damit eine Mehrheit. In Opposition standen 22 Abgeordnete der USPD, 44 der rechten Sammlungspartei DNVP, 19 der DVP und 7 Sonstige. Ebert wurde am 11. 2. zum Reichspräsidenten gewählt. Die Parteien der Weimarer Koalition bildeten eine Regierung unter P. Scheidemann (SPD). Die schwerste Belastung der jungen Republik bildete der Zwang zur Annahme des Versailler Vertrages. Sie erfolgte im wesentlichen mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und Zentrum. Die Parteien, die den Vertrag ablehnten, waren nicht bereit, ihrerseits eine Regierung zu bilden und den Krieg wiederaufzunehmen. Eine dringende Aufgabe war eine Finanzreform, die das Reich finanziell unabhängig von den Ländern machen sollte; sie wurde 1920 von M. Erzberger durchgeführt. Eine wirtschaftliche Neuordnung im Sinne der “Gemeinwirtschaft” wurde angestrebt, kam aber nicht zustande. Die linksradikalen Erhebungen wurden in der ersten Hälfte des Jahres 1919 niedergeschlagen. Im Kapp-Lüttwitz-Putsch (März 1920) manifestierte sich der Widerstand von rechts gegen die neu geschaffene Ordnung; der Generalstreik der Gewerkschaften u. die Weigerung der Beamtenschaft, mit den Putschisten zusammenzuarbeiten, ließen ihn scheitern. Anschließend flammte der Bürgerkrieg im Ruhrgebiet erneut auf; die “Rote Ruhr-Armee” wurde rasch von Reichswehr und Freikorps niedergeworfen. Die ersten Reichstagswahlen am 6. 6. 1920 zeigten, daß die Weimarer Koalition weithin diskreditiert war. Sie erlangte von nun an bis ans Ende der Weimarer Republik keine Mehrheit mehr. Die USPD konnte ihre Mandatszahl vervierfachen, und auch die Rechtsparteien erzielten erhebliche Stimmengewinne. Im Juli 1920 begann eine lange Serie von Konferenzen zur Regelung der Reparationsfrage. Eine emotional geladene Öffentlichkeit erschwerte aber der Regierung die Kooperation mit den Siegern im Rahmen einer “Erfüllungspolitik”. Der vorläufige Ausgleich mit Sowjetrußland im Rapallo-Vertrag (April 1922) vermochte nur bedingt ein Gegengewicht und neuen Spielraum zu schaffen. Das Republikschutzgesetz von 1922 konnte dem Terror von rechts (Morde an Erzberger und W. Rathenau) kein Ende bereiten. Das Jahr 1923 brachte die bisher schwerste Krise des Reiches, dem zeitweise der Zerfall zu drohen schien. Wegen der Nichterfüllung von Reparationsverpflichtungen besetzten französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet. Die Reichsregierung antwortete mit der Ausrufung des passiven Widerstandes (Ruhrkampf), der sich als finanziell ruinös erwies und im Herbst 1923 abgebrochen werden mußte. Die Hyperinflation wurde durch eine Währungsreform am 15. 11. beendet, die allerdings weite bürgerliche Kreise in ihrer sozialen Stellung erschütterte. Der rheinische Separatismus, der seinen Höhepunkt mit der Ausrufung der “Rheinischen Republik” am 21. 10. erreichte, konnte sich nicht durchsetzen. Eine schon länger virulente (drängend)bayerische Sonderpolitik, die die Reichseinheit bedrohte, erfuhr eine weitere Steigerung durch den Hitler-Putsch vom 9. 11., der sich sowohl gegen die bayerische Regierung wie gegen Berlin richtete. Er brach trotz des zweifelhaften Verhaltens der bayerischen Teile der Reichswehr schnell zusammen und wurde nicht zum erhofften Signal für einen allgemeinen Aufstand von rechts. Zugleich versuchte die Kommunistische Internationale, von legal gebildeten SPD-KPDRegierungen in Sachsen und Thüringen aus die Revolution durch einen “deutschen Oktober” militärisch vorzubereiten; jedoch kam die Reichswehr hier wie in Hamburg diesen Versuchen zuvor. Die zur Liquidierung des Ruhrkampfes am 13. 8. gebildete Große Koalition (Weimarer Koalition und DVP) unter Gustav Stresemann (DVP) trat zwar am 23. 12. zurück; die der Reichswehr (General H. von Seeckt ) übertragene vollziehende Gewalt wurde jedoch zur Konsolidierung der Verhältnisse benutzt. 2. Relative Stabilisierung (1924 –1930): Bis zur Regierung Stresemann hatten acht Kabinette amtiert. Bis 1930 folgten ihr weitere sieben Regierungen, allerdings unter nur drei Reichskanzlern. Bis 1928 war die SPD nicht in ihnen vertreten; sie tolerierte sie jedoch in außenpolitischen und in einigen innenpolitischen Fragen. Die Regierungen hatten z. T. eine parlamentarische Mehrheit (unter Einschluß der nur taktisch zur Kooperation im Rahmen der Republik bereiten DNVP), z. T. stützten sie sich als “Fachkabinette” mit dem Anspruch auf Überparteilichkeit nur auf eine Minderheit und auf das Vertrauen des Reichspräsidenten. Nach dem Tod Eberts wurde als Kandidat der Rechten am 26. 4. 1925 Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten gewählt; ihm unterlag W. Marx (Zentrum). Die Stabilisierung beruhte vordergründig auf dem Fehlen radikaler Auseinandersetzungen, auch wenn die Arbeitslosenzahl 1925/26 zwei Millionen erreichte und Arbeitskämpfe mit Massenbeteiligung geführt wurden. Entscheidend für die Erfolgsbilanz dieser Jahre war die Außenpolitik, die 1923– 1929 unter der Leitung Stresemanns stand. Der Dawes-Plan regelte unter dem für die Weimarer Republik insgesamt beherrschenden Einfluß der USA vorläufig die Reparationsfrage. Die Locarno-Verträge leiteten eine Aussöhnung mit dem Westen ein, ohne daß gleichzeitig die Ostgrenze gegenüber Polen anerkannt wurde. Der Berliner Vertrag mit der Sowjetunion von 1926 bildete ein Gegengewicht zum gleichzeitigen Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, wo es einen ständigen Ratssitz als Großmacht erhielt. Das Deutsche Reich unterzeichnete einen deklaratorischen Kriegsächtungspakt (Briand-Kellogg-Pakt von 1928), erreichte den Abzug der seit Kriegsende bestehenden Internationalen Militärischen Kontrollkommission (1927) und – im Rahmen der deutschfranzösischen Annäherung – die Räumung des militärisch besetzten Rheinlandes (endgültig 30. 6. 1930). Der Dawes-Plan wurde in engem politischem Zusammenhang hiermit 1929/30 durch den Young-Plan ersetzt. 1928–1930 bestand unter H. Müller (SPD) zum letzten Male eine auf eine Reichstagsmehrheit gestützte Regierung der Großen Koalition, deren Flügel jedoch in wehr- und wirtschaftspolitischen Fragen nur einen losen Zusammenhalt aufwiesen, woran die Koalition letztlich zerbrach. – In den Jahren der Stabilisierung kam es in den Großstädten, vor allem in Berlin und München, zu einer Entfaltung des kulturellen Lebens, die diese Epoche in der verklärenden Rückschau als “goldene zwanziger Jahre” erscheinen ließ.