Ausbilderinfo Vogelgrippe © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 1 Ausbilderinfo Erkältung, grippaler Infekt und Grippe • Erkältung und grippaler Infekt bedeutet das Gleiche – Viruserkrankung mit „schleichendem“ Beginn • Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Halsschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Schwäche, Mattigkeit und andere Allgemeinsymptome – mehr als 200 Virusarten als Auslöser • • • • Rhino-, Adeno- oder Coronaviren deshalb keine Impfung möglich mehrere Erkrankungen kurz hintereinander möglich selten lebensbedrohliche Komplikationen © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 2 Ausbilderinfo Erkältung, grippaler Infekt und Grippe • Grippe (Influenza) – ebenfalls Viruserkrankung aber mit hochakutem Beginn und Verlauf • Symptome ähneln denen des grippalen Infekts • häufig schwerste bis lebensbedrohliche Verläufe • in Deutschland jährlich ca. 20.000, weltweit etwa 1,5 Millionen Tote durch Influenzavieren – Auslöser bei Menschen sind Influenzaviren, z. B. • Influenza-B-Viren • Influenza A-Viren der Subtypen H1N1 und H3N2 – Auslöser bei Tieren (z. B. der Vogelpest) sind meist • Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 (hochpathogen) © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 3 Ausbilderinfo Begriffsbestimmungen • Epidemie: – massenhaftes Auftreten einer Krankheit, vor allem einer Infektionskrankheit, in einem begrenzten Gebiet und Zeitraum • Endemie: – in einer Gegend heimische Krankheit, von der ein größerer Anteil der Bevölkerung regelmäßig erfasst wird • Pandemie: – auf große Gebiete eines Landes oder Erdteils übergreifende Epidemie. © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 4 Ausbilderinfo Große Pandemien durch Influenzavieren • erste wissenschaftlich belegte Vogelgrippe-Epidemie 1878 im Norden Italiens aus • 1918-19 sog. "Spanische Grippe" verursacht durch den H1N1-Subtypus – kostete weltweit über 40 Mio. Menschen das Leben – allein im Deutschen Reich starben über 300.000 Menschen • Mangelernährung nach dem Krieg als Ursache • 1957-58 tötete die sog. "Asiatische Grippe" mehr als 100.000 Menschen • 1968-69 tötete die "Hongkong-Grippe" über 700.000 Menschen Quelle: http://www.bskw.de/tier/vogelgrippe.htm © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 5 Ausbilderinfo Aktuelle Situation (Dezember 2005) • aviäre Influenza ist (bisher) eine reine Tierseuche • laut Robert Koch Institut derzeitige Pandemiegefahr verhältnismäßig hoch • in Südostasien seit 2004 Infektionen bei Menschen aufgetreten – alle nach intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel – bisher 120 infizierte und davon 61 getötete Menschen • Mensch zu Mensch Übertragung bisher nicht beobachtet • für die allgemeine Bevölkerung in Deutschland derzeit kein Risiko erkennbar © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 6 Ausbilderinfo Derzeitige Ausbruchsgebiete der Vogelgrippe • Süd- Ostasien, z.B. – – – – – Indonesien Thailand Kambodscha Vietnam Laos • Japan • Russland • Türkei • Rümänien © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 7 Ausbilderinfo Empfehlungen des Auswärtigen Amtes • Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen. • Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden. • Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten. • Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten. • Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind. • Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen. • Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung. © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 8 Ausbilderinfo Funktion von Viren • Viren haben keinen eigenen Stoffwechsel • sie bestehen nur aus Erbmaterial, umgeben von einer Erweishülle • keine eigene Zellteilung • benötigen Wirtszelle zur Vermehrung Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 9 Ausbilderinfo Funktion von Viren • Virus dockt an eine Zelle (z. B. im Atemtrakt) an • durch Endozytose dringt das Virus in die Zelle ein Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 10 Ausbilderinfo Funktion von Viren • Virus dockt an eine Zelle (z. B. im Atemtrakt) an • durch Endozytose dringt das Virus in die Zelle ein • Virus setzt virale RNA frei Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 11 Ausbilderinfo Funktion von Viren • Virus dockt an eine Zelle (z. B. im Atemtrakt) an • durch Endozytose dringt das Virus in die Zelle ein • Virus setzt virale RNA frei • Zelle wird „umprogrammiert“ und produziert Viren Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 12 Ausbilderinfo Funktion von Viren • Virus dockt an eine Zelle (z. B. im Atemtrakt) an • durch Endozytose dringt das Virus in die Zelle ein • Virus setzt virale RNA frei • Zelle wird „umprogrammiert“ und produziert Viren Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 13 Ausbilderinfo Funktion von Viren • Virus dockt an eine Zelle (z. B. im Atemtrakt) an • durch Endozytose dringt das Virus in die Zelle ein • Virus setzt virale RNA frei • Zelle wird „umprogrammiert“ und produziert Viren • Infektion von Nachbarzellen © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy Version 1.0; Stand: Dezember 2005 14 Ausbilderinfo Mögliche Übertragungswege bei sehr engem Kontakt • tierische Ausscheidungen – Kot, Speichel • direkter Kontakt – Tröpfchen-, schmier- und Kontaktinfektion • indirekte Übertragung – starke Staubentwicklung • Übertragung von Mensch zu Mensch derzeit nicht wahrscheinlich © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 15 Ausbilderinfo Gefahr durch Zwischenwirt (z. B. Hausschwein) • Influenzaviren können sich verändern – z. B. in einem Zwischenwirt – Vogelgrippevirus trifft auf humanes Influenzavirus • vermeidbar nur durch Impfung der Menschen – Vermischung des Erbgutes • es entsteht ein neuer Keim – Immunsystem völlig unvorbereitet – keine Impfung möglich – extreme Gefahr © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 16 Ausbilderinfo Impfempfehlung gegen Influenza Die „Ständige Impfkommission“ empfiehlt: • Standardimpfung: – Personen über 60 Jahre • Indikationsimpfung: – Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung – Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen • Indikationsimpfung: – Wenn Epidemien auftreten oder befürchtet werden (entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden) © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 17 Ausbilderinfo Impfempfehlung gegen Influenza Die „Ständige Impfkommission“ empfiehlt: • Berufliche/Indikationsimpfung: – Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können • im BRK z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von – Rettungsdienst und Krankentransport / Fahrdienste – Heime und ähnliche Einrichtungen – sonstige Bereiche mit Publikumsverkehr © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 18 Ausbilderinfo Hinweise auf Vogelgrippe beim Menschen • mögliche "Vogelgrippe" auf Grund – akute auftretende Symptome • • • • Fieber Husten Atemnot akuter Verlauf, usw. – Reise oder Aufenthalt in einer Region in der Vogelgrippe ausgebrochen ist – eventuell enger Kontakt zu Vögeln oder Geflügel • Besuch eines Geflügelmarktes © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 19 Ausbilderinfo Nachweis der Vogelgrippe beim Menschen • Falldefinition des Robert Koch Instituts • eingehende körperliche Untersuchung • Erregernachweis im Speichel • spezielle Labordiagnostik • Impfung gegen Vogelgrippe ist derzeit nicht möglich – kein Impfstoff vorhanden © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 20 Ausbilderinfo Meldepflicht nach IfSG • § 6 IfSG: Meldepflichtige Krankheiten – Namentlich sind zu melden der Verdacht, die Erkrankung und der Tod: – Abs. 1 Nr. 5 IfSG: soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten • a) einer bedrohlichen Krankheit • § 7 IfSG: Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern: – Abs. 1: Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen: • 24. Influenzavieren (Meldepflicht für direkten Nachweis) © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 21 Ausbilderinfo Meldepflichtige Personen • § 8 Abs. 1, IfSG: Zur Meldung verpflichtete Personen – – – – – feststellender Arzt, Klinikleiter Heilpraktiker Laborleiter Flugkapitän Schiffsführer • § 8 Abs. 2, IfSG: – Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wurde. © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 22 Ausbilderinfo Therapie mit Antibiotika • Antibiotika wirken nur auf Bakterien nicht auf Viren – vorbeugender Einsatz bei Erkältung oder Influenza nicht nötig – unkritischer Einsatz kann resistente Keime schaffen – wenn nötig, dann Einnahme immer wie verordnet • bei viralen Infekten wird das Immunsystem geschwächt • dann können bakterielle Infektionen verstärkt auftreten – in diesem Fall sind Antibiotika erforderlich – unbedingt vorher Abklärung durch den Arzt © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 23 Ausbilderinfo Prophylaxe mit Neuraminidasehemmern? • eine prophylaktische Einnahme von Neuraminidasehemmern kann nicht empfohlen werden • nach beruflicher Exposition erforderlich • kann Krankheitsverlauf mildern • kein „Heilmittel“ gegen Influenza © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 24 Ausbilderinfo Wirkungsweise von Neuraminidasehemmern • um sich von der Zelle zu lösen braucht das Virus das Enzym Neuraminidase Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 25 Ausbilderinfo Wirkungsweise von Neuraminidasehemmern • um sich von der Zelle zu lösen braucht das Virus das Enzym Neuraminidase • Neuraminidasehemmer (Tamiflu ®) verhindern die Ablösung des Virus und somit eine weitere Infektion anderer Zellen Alex Vögtli, Ph.D. Student Institute of Molecular Pharmacy © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 26 Ausbilderinfo Verhalten im Falle einer Pandemie © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 27 Ausbilderinfo Regeln für Rettungs- und Sanitätsdienst • bei Verdacht ist der Patient möglichst in einem separaten Raum unterzubringen – wenn zumutbar mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) ausstatten – Personen, die unmittelbar Kontakt zum Patienten haben, sollten sich mit einem Schutzkittel, Einmalhandschuhen und einem MNS, der den Anforderungen der Geräteklasse FFP 1 erfüllt, ausstatten • bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus dieses im voraus über die Verdachtsdiagnose (Erkrankung) informieren – Vorbereitung einer Isolierung © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 28 Ausbilderinfo Regeln für Rettungs- und Sanitätsdienst • das den Transport durchführende Personal trägt bei Tätigkeit am Patienten – – – – Einmalhandschuhe Schutzkittel FFP 2 – Masken Schutzbrille • Nach dem Transport – Scheuerwischdesinfektion sämtlicher Flächen und Gegenstände – Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ – nach Ablegen der Schutzkleidung Händedesinfektion © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 29 Ausbilderinfo Regeln für Rettungs- und Sanitätsdienst • Der Arbeitgeber hat Beschäftigten mit möglichem direkten Kontakt zu Erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern (z. B.Tamiflu ®) zur Verfügung zu stellen. • gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Helfer im Sanitätsdienst, für den Fall einer größeren Infektionslage © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 30 Ausbilderinfo Erstellung und Freigabe Im Auftrag des BRK Bezirksverband Schwaben Berliner Allee 50 a 86153 Augsburg Tel: 0821 / 6507070 Ersteller: Hubert Kappacher ([email protected]) Freigegeben durch den Landesarzt des BRK Prof. Dr. Sefrin am 19. Dezember 2005 © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 31 Ausbilderinfo Quellen und Hinweise • • • • • • • • • • Landesarzt des BRK, Prof. Dr. Sefrin (Freigegeben am 19.12.2005) Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland Robert Koch Institut Bildfreigabe Titel: Associated Press Frankfurt/Main, Moselstr. 27 - 60329 Frankfurt am Main Grafiken Virusinfektion der Zelle mit freundlicher Genehmigung: Alex Vögtli, Ph.D. Student, Institute of Molecular Pharmacy Pharmacenter, University of Basel, Klingelbergstrasse 50, CH-4056 Basel Grafiken Infektionswege: Hubert Kappacher, [email protected] Weltgesundheitsorganisation Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Centers for Disease Control and Prevention, Public Inquiries/MASO, Mailstop F07, 1600 Clifton Road, Atlanta, GA 30333, U.S.A. weitere Quellen im Internet © Bayerisches Rotes Kreuz Bezirksverband Schwaben Version 1.0; Stand: Dezember 2005 32