Melderegisterauskunft – Antrag

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Melderegisterauskunft – Antrag
1. Ich beantrage, mir die Adressdaten zu folgender Person mitzuteilen:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum u. Geburtsort
Ggf. letzte bekannte Adresse :
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
2. Angaben zu meiner Person:
Familienname
Vorname
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefonnummer
3. Verwendungszweck
☐ Gewerbliche Verwendung (der Verwendungszweck ist in jedem Fall anzugeben)
☐ Sonstige Verwendung
Angabe des Verwendungszweckes – Mehrfachnennung möglich: (z. B. Adressabgleich, Forderungsmanagement, Adressermittlung mit
Weitergabe an folgende Personen oder Stellen(…), Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Bonitätsrisikoprüfung, Werbung, Adresshandel,
Markt- Meinungs- u. Sozialforschung)
Ich erkläre gegenüber der Meldebehörde des Marktes Markt Schwaben, dass die angefragten Daten
☐
nicht zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels verwendet werden
☐
zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels, wie oben angegeben, verwendet werden.
☐
Die betroffene Person hat mir gegenüber ausdrücklich erklärt, dass sie der Auskunftserteilung
für jeweils diesen Zweck einwilligt. Mir ist bekannt, dass ich der Meldebehörde des Marktes
Markt Schwaben auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis darüber vorzulegen habe.
☐
Nach meiner Kenntnis liegt der Meldebehörde eine generelle Einwilligung der betroffenen
Person für jeweils diesen Zweck vor.
Ort, Datum
Unterschrift der antragstellenden Person
Hinweise und Erläuterungen zum Melderegisterauskunft – Antrag
1.
Einfache Melderegisterauskunft:
Das Meldegesetz bietet Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Meldebehörde des Marktes Markt
Schwaben eine Melderegisterauskunft über namentlich bestimmte Personen zu beantragen. diese
sogenannte einfache Melderegisterauskunft beinhaltet sämtliche Vornamen, den Familiennamen, die
Anschrift/en sowie einen evtl. vorhandenen Doktorgrad.
2.
Erweiterte Melderegisterauskunft / Archivauskunft:
Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft können auch weitere Daten abgefragt werden.
Dabei handelt es sich jedoch um schutzwürdige Daten, welche nur bei Nachweis eines berechtigten
Interesses mit eindeutiger Begründung der Erfordernis dieser Daten, erteilt werden kann.
Archivauskünfte sind Auskünfte über Personen deren Wegzug länger als 5 Jahre in der Vergangenheit
liegt. Die Anforderungen für eine solche Auskunft entsprechen denen einer erweiterten Auskunft. Sollten
sie bei Ihrer Anfrage nicht explizit um Archivauskunft bitten, wird die Auskunft ausschließlich aus dem
aktuellen Meldebestand erfolgen.
3.
Auskunftssperre:
Eine Auskunft ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Sie als Privatperson oder private Stelle eine
Anfrage zu einer Person stellen, der eine Auskunftssperre bewilligt wurde. Unter Umständen kann eine
Kontaktaufnahme nach Anhörung der betroffenen Person möglich sein. Dies ist jedoch ein
Prüfungsverfahren welches einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine Rückmeldung kann nicht garantiert
werden.
4.
Antragstellung / Gebühr:
Um Personenverwechslung auszuschließen, sollten Sie möglichst genaue Angaben machen. Insoweit
vermerken Sie bitte auf dem Antrag alle Daten die Ihnen vorliegen. Neben dem Vor- und Familiennamen
benötigen wir entweder das Geburtsdatum oder die letztbekannte Anschrift.
Bei Auskunftsersuchen für eine gewerbliche Nutzung der Daten ist die Angabe eines
Verwendungszweckes sowie die Erklärung zur möglichen Verwendung zu Werbezwecken und/oder zum
Adresshandel zwingend erforderlich.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,- €, für eine erweiterte
Melderegisterauskunft und eine Archivauskunft 15,- €.
Die Gebühr ist auch in dem Fällen zu entrichten, in denen die Anfrage erfolglos ist bzw. die Auskunft
nicht erteilt werden kann.
5.

Persönliche Antragstellung
Die persönliche Antragstellung können Sie in unserem Bürgerservice in der unter Nr. 5 benannten
Adresse zu unseren Öffnungszeiten vornehmen.

Postalische Antragstellung
Sie können auch das im Original unterschriebene Formblatt mit der Post an uns übersenden. Hinsichtlich
der Gebühren ist es möglich, dem Antrag Bargeld oder einen Verrechnungsscheck beizufügen.
Alternativ können Sie auch den Betrag vorab bei der Sparkasse München Starnberg Ebersberg, IBAN: :
DE57 7025 0150 0000 3001 11, BIC / SWIFT: BYLADEM1KMS überweisen. Geben Sie dazu bitte den
Verwendungszweck „Melderegisterauskunft“ sowie den Namen der angefragten Person an und fügen
Sie Ihrer Anfrage eine Überweisungsbestätigung bei.
Adresse und Öffnungszeiten der Meldebehörde Markt Schwaben:
Bürgerservice Markt Markt Schwaben
Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben
Tel. (08121) 418 -0
Öffnungszeiten
Mo- Fr 8:00 – 12:00 Uhr sowie
Mo 13:30 – 16:00 Uhr &
Mi 13:30 – 18:00 Uhr
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