Melderegisterauskunft – Antrag 1. Ich beantrage, mir die Adressdaten zu folgender Person mitzuteilen: Familienname Vorname Geburtsdatum u. Geburtsort Ggf. letzte bekannte Adresse : PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer 2. Angaben zu meiner Person: Familienname Vorname PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Telefonnummer 3. Verwendungszweck ☐ Gewerbliche Verwendung (der Verwendungszweck ist in jedem Fall anzugeben) ☐ Sonstige Verwendung Angabe des Verwendungszweckes – Mehrfachnennung möglich: (z. B. Adressabgleich, Forderungsmanagement, Adressermittlung mit Weitergabe an folgende Personen oder Stellen(…), Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Bonitätsrisikoprüfung, Werbung, Adresshandel, Markt- Meinungs- u. Sozialforschung) Ich erkläre gegenüber der Meldebehörde des Marktes Markt Schwaben, dass die angefragten Daten ☐ nicht zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels verwendet werden ☐ zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels, wie oben angegeben, verwendet werden. ☐ Die betroffene Person hat mir gegenüber ausdrücklich erklärt, dass sie der Auskunftserteilung für jeweils diesen Zweck einwilligt. Mir ist bekannt, dass ich der Meldebehörde des Marktes Markt Schwaben auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis darüber vorzulegen habe. ☐ Nach meiner Kenntnis liegt der Meldebehörde eine generelle Einwilligung der betroffenen Person für jeweils diesen Zweck vor. Ort, Datum Unterschrift der antragstellenden Person Hinweise und Erläuterungen zum Melderegisterauskunft – Antrag 1. Einfache Melderegisterauskunft: Das Meldegesetz bietet Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Meldebehörde des Marktes Markt Schwaben eine Melderegisterauskunft über namentlich bestimmte Personen zu beantragen. diese sogenannte einfache Melderegisterauskunft beinhaltet sämtliche Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift/en sowie einen evtl. vorhandenen Doktorgrad. 2. Erweiterte Melderegisterauskunft / Archivauskunft: Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft können auch weitere Daten abgefragt werden. Dabei handelt es sich jedoch um schutzwürdige Daten, welche nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses mit eindeutiger Begründung der Erfordernis dieser Daten, erteilt werden kann. Archivauskünfte sind Auskünfte über Personen deren Wegzug länger als 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. Die Anforderungen für eine solche Auskunft entsprechen denen einer erweiterten Auskunft. Sollten sie bei Ihrer Anfrage nicht explizit um Archivauskunft bitten, wird die Auskunft ausschließlich aus dem aktuellen Meldebestand erfolgen. 3. Auskunftssperre: Eine Auskunft ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Sie als Privatperson oder private Stelle eine Anfrage zu einer Person stellen, der eine Auskunftssperre bewilligt wurde. Unter Umständen kann eine Kontaktaufnahme nach Anhörung der betroffenen Person möglich sein. Dies ist jedoch ein Prüfungsverfahren welches einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine Rückmeldung kann nicht garantiert werden. 4. Antragstellung / Gebühr: Um Personenverwechslung auszuschließen, sollten Sie möglichst genaue Angaben machen. Insoweit vermerken Sie bitte auf dem Antrag alle Daten die Ihnen vorliegen. Neben dem Vor- und Familiennamen benötigen wir entweder das Geburtsdatum oder die letztbekannte Anschrift. Bei Auskunftsersuchen für eine gewerbliche Nutzung der Daten ist die Angabe eines Verwendungszweckes sowie die Erklärung zur möglichen Verwendung zu Werbezwecken und/oder zum Adresshandel zwingend erforderlich. Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,- €, für eine erweiterte Melderegisterauskunft und eine Archivauskunft 15,- €. Die Gebühr ist auch in dem Fällen zu entrichten, in denen die Anfrage erfolglos ist bzw. die Auskunft nicht erteilt werden kann. 5. Persönliche Antragstellung Die persönliche Antragstellung können Sie in unserem Bürgerservice in der unter Nr. 5 benannten Adresse zu unseren Öffnungszeiten vornehmen. Postalische Antragstellung Sie können auch das im Original unterschriebene Formblatt mit der Post an uns übersenden. Hinsichtlich der Gebühren ist es möglich, dem Antrag Bargeld oder einen Verrechnungsscheck beizufügen. Alternativ können Sie auch den Betrag vorab bei der Sparkasse München Starnberg Ebersberg, IBAN: : DE57 7025 0150 0000 3001 11, BIC / SWIFT: BYLADEM1KMS überweisen. Geben Sie dazu bitte den Verwendungszweck „Melderegisterauskunft“ sowie den Namen der angefragten Person an und fügen Sie Ihrer Anfrage eine Überweisungsbestätigung bei. Adresse und Öffnungszeiten der Meldebehörde Markt Schwaben: Bürgerservice Markt Markt Schwaben Schloßplatz 2 85570 Markt Schwaben Tel. (08121) 418 -0 Öffnungszeiten Mo- Fr 8:00 – 12:00 Uhr sowie Mo 13:30 – 16:00 Uhr & Mi 13:30 – 18:00 Uhr