14. Bayerisches Forum AIDS-Prävention, München, 14. – 15. Juli 2015 Änderung der Leitlinien zum HIV-Test Prof. Dr. Josef Eberle Max von Pettenkofer-Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie, Lehrstuhl Virologie Nach 23 Jahren ersetzt und ergänzt die aktuelle Stellungnahme der Gemeinsamen Diagnostikkommission von DVV (Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten e.V.) und GfV (Gesellschaft für Virologie e.V.) in Kooperation mit der DAIG (Deutsche AIDS Gesellschaft e.V.), DAGNÄ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V.) sowie BÄMI (Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V.) die Vorgaben der DVV zur „Interpretation der Immunoblots zum Nachweis von Antikörpern gegen HIV-1 und HIV-2“ (Habermehl und Maas, 1992). Die neuen Leitlinien regeln den „Nachweis einer Infektion mit Humanem Immundefizienzvirus (HIV)“ (Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 27. Juni 2015, 1–10. doi:10.1007/s00103-015-2174-x). Vielfältige Gründe für eine Überarbeitung der Empfehlungen zur HIV-Diagnostik hatten sich in den letzten Jahren angesammelt. So konsolidierte sich die Qualität der Beurteilung von Immunoblots in den darauf spezialisierten Laboren und dank der Einführung besser definierter Antigene bei Blotstreifen oder Line-Immuno-Assays wurde die Fehlerrate für falsch-positive HIV-Bestätigungsteste deutlich reduziert. Die technische Entwicklung bei den Suchtesten führte über kombinierte Teste zur Erfassung von HIV-1- und HIV-2-Infektionen zur Entwicklung von Antikörpertesten, die alle derzeit bekannten HIV-Typen erkennen können und zusätzlich HIV p24-Antigen mit einer Empfindlichkeit von 2 IU/ml erfassen. Mit diesen Testen schrumpft das sogenannte serologische Fenster am Anfang einer Infektion von 12 auf 6 Wochen zusammen. Daneben hat der regelmäßige Einsatz von quantitativen HIV-1 PCR Testen zur Therapieüberwachung den Wunsch nach einer alternativen Bestätigung mittels Nukleinsäurenachweisverfahren (NAT) nahegelegt. Somit wäre in Zukunft mit schneller verfügbaren Testergebnissen die Option für einen zügigen Therapiebeginn offen, vielleicht sogar noch vor einer vollständigen Serokonversion, als Frühtherapie. Auf alle Fälle ließe sich dadurch mindestens eine Blutabnahme einsparen. Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung zpg.bayern.de 14. Bayerisches Forum AIDS-Prävention, München, 14. – 15. Juli 2015 Alle diese Punkte wurden in der neuen Stellungnahme berücksichtigt. Die Verkürzung des initialen serologischen Fensters auf 6 Wochen gilt allerdings nur beim Einsatz von laborgestützten Suchtesten der 4. Generation mit hoher Empfindlichkeit und nicht bei sogenannten „Schnelltesten“, die häufig nur HIV-1 Antikörper nachweisen und allesamt eine geringere Sensitivität am Anfang der Infektion aufweisen. Der Einsatz der HIVNAT im Rahmen der Stufendiagnostik wird in die aktuellen Empfehlungen zur HIVBestätigungsdiagnostik aufgenommen, obwohl diese Teste ursprünglich nur für die Verlaufsdiagnostik vorgesehen waren. Die Verwendung von Serum für die NAT anstelle von Plasma ist mit einer nur geringfügigen Einschränkung der Sensitivität verbunden. Diesem Umstand wird durch die Empfehlung einer Verlaufskontrolle Rechnung getragen. Überlegungen, auf eine zweite Blutprobe generell zu verzichten, wurden aufgrund der unveränderten Gefahr einer Fehlzuordnung des Materials fallengelassen. Für die Labore wurden Textvorschläge u. a. für die Befundung nach der Bestätigung des Suchtests durch Immunverfahren oder NAT gemacht. In diesem Fall erfolgt die Meldung ans RKI und der Patient wird über den Nachweis einer HIV-Infektion und die Gefahr einer Probenverwechslung aufgeklärt. Die Einbindung eines auf HIV/AIDS spezialisierten Klinikers oder Schwerpunktarztes im Rahmen der Abnahme der zweiten Blutprobe wird angeraten. Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung zpg.bayern.de