Der drogenauffällige Lenker aus fachärztlicher

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Der drogenauffällige Lenker
aus fachärztlicher Sicht
Prim. Dr. Andreas WALTER
Gerontopsychiatrische Abteilung und Memory Institut
Geriatriezentrum am Wienerwald (GZW)
Ordination: Hernalser Hauptstraße 15, 1170 Wien
27.November 2009, im Flemging‘s Hotel - Neubaugürtel
Zuweisung durch den Amtsarzt an den Facharzt
für Psychiatrie
Gründe:
• Alkoholismus
• Suchtgiftmissbrauch
• Geisteskrankheit
§ 14 ALKOHOL
SUCHTUND
ARZNEIMITTEL
§ 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
I.
• Personen , die von Alkohol, einem Sucht- oder
Arzneimittel abhängig sind oder den Konsum dieser
Mittel nicht so weit einschränken können, dass sie beim
Lenken eines Kfz nicht beeinträchtigt sind, darf
(ausgenommen medizinische Verabreichung) eine
Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden.
• Personen, bei denen der Verdacht einer Alkohol-,
Suchtmittel- oder Arzneimittel- Abhängigkeit besteht,
haben eine fachärztliche psychiatrische Stellungnahme
beizubringen
§ 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
II.
Lenker von Kraftfahrzeugen, bei denen ein
Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 g/l oder mehr
oder der Atemluft von 0.8 mg/l oder mehr
festgestellt wurde, haben ihre psychische
Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durch
eine verkehrspsychologische Stellungnahme
nachzuweisen
§ 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
III.
• Personen, die ohne abhängig zu sein, in einem
durch Sucht- oder Arzneimittel beeinträchtigten
Zustand ein Kraftfahrzeug gelenkt haben, darf
eine Lenkberechtigung weder erteilt noch
belassen werden, es sei denn, sie haben ihre
Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durch
eine verkehrspsychologische und eine
fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen
§ 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
IV.
• Personen, die aus medizinischen Gründen
Sucht- oder Arzneimittel erhalten, die geeignet
sind, die Fahrtauglichkeit zu beeinträchtigen,
darf nach einer befürwortenden fachärztlichen
Stellungnahme eine Lenkberechtigung erteilt
oder belassen werden
§ 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
V.
• Personen, die alkohol-, suchtmittel- oder
arzneimittelabhängig waren oder damit
gehäuften Missbrauch begangen haben, ist
nach einer befürwortenden fachärztlichen
Stellungnahme und unter der Auflage ärztlicher
Kontrolluntersuchungen eine Lenkberechtigung
der Gruppe 1 zu erteilten oder wiederzuerteilen
GUTACHTENAUFBAU
Deutsche Gesellschaft f.Verkehrspsychologie (DGVP)
Deutsche Gesellschaft f.Verkehrsmedizin (DGVM)
1.
2.
Anlass und Fragestellung der Untersuchung
Überblick über die Vorgeschichte
- Aktenübersicht
- Darlegung der Eignungsbedenken
- Voraussetzung für eine günstige Prognosen (Darlegung der geprüften Hypothesen)
3.
Untersuchungsbefunde
a) Medizinische Untersuchungsbefunde
ggf. Darstellung der Methoden, Befunde; Anamnese, körperlicher
Laboranalytik
Befund,
b) Psychologische Untersuchungsbefunde
Darstellung der Methoden, Befunde; Untersuchungsgespräch, Leistungstests,
Fragebogenverfahren
4.
Bewertung der Befunde
Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihrer Bedeutung für die Annahme oder
Zurückweisung der unter Punkt 2 angeführten Hypothesen (Voraussetzungen)
5.
Beantwortung der Fragestellung (und Empfehlungen)
Die fachärztliche Stellungnahme hat gemäß der
FSG – GV zu beinhalten
•
•
•
•
•
Anamnese
Diagnose
Behandlungsart und Dauer
Besteht eine Abhängigkeit?
Befürwortende Stellungnahme bei Therapie mit
Sucht- oder Arzneimitteln, die die
Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können oder
bei Personen, die gehäuften Missbrauch
begangen haben oder abhängig waren (Gruppe
2 nach Untersuchung meist ausgeschlossen)
Ärztliches Gutachten hat ggf. auszusprechen:
1.
Ob und nach welchem Zeitraum eine amtsärztliche
Nachuntersuchung erforderlich ist
2.
Ob und in welchen Zeitabständen ärztliche
Kontrolluntersuchungen erforderlich sind
3.
Ob die Verwendung eines Körperersatzstückes oder Behelfes
unumgänglich notwendig ist, um das sichere Lenken eines Kfz zu
gewährleisten
4.
Ob der Bewerber oder Führerscheinbesitzer nur unter zeitlichen,
örtlichen oder sachlichen Beschränkungen zum Lenken von Kfz
geeignet ist
Psychiatrische Befunderhebung: äußere
Merkmale
Merkmalsbereiche
Untersuchungsparameter
Äußeres Erscheinungsbild
Kleidung, Körperpflege, Gestik,
Mimik, Physiognomie
Verhalten in der
Untersuchungssituation
Auskunftsbereitschaft, Kooperation,
Simulation, Dissimulation,
interaktionelles Verhalten
Sprechverhalten und Sprache
Klang, Modulation,
Sprechstörungen (Stammeln,
Stottern), Sprachverständnis und
Ausdrucksvermögen
Psychiatrische Befunderhebung: Merkmalsbereiche I
(in Anlehnung an das AMDP – System)
Merkmalsbereiche
Untersuchungsparameter
Bewusstsein
quantitativ (Bewusstseinsverminderung),
qualitativ (Bewusstseinseintrübung, einengung, -verschiebung)
Orientierung
Zeitlich, örtlich, situativ und zur Person
Aufmerksamkeits- und
Gedächtnisstörungen
Auffassungsstörungen,
Konzentrationsstörungen,
Immediatgedächtnis, Kurz- und
Langzeitgedächtnis
Antriebs und
psychomotorische
Störungen
antriebsarm, -gehemmt, -gesteigert, motorisch
unruhig, Parakinesen, Hyperkinesen, Akinese,
Hypokinese, Stupor, Raptus, maniriert/bizarr,
theatralisch, mutistisch, logorrhöisch
Psychiatrische Befunderhebung: Merkmalsbereiche II
(in Anlehnung an das AMDP – System)
Merkmalsbereiche
Untersuchungsparameter
Affektivität
Ratlosigkeit, Gefühl der
Gefühllosigkeit, affektarm, Störung der
Vitalgefühle, deprimiert/depressiv,
hoffnungslos, ängstlich, euphorisch,
dysphorisch, gereizt, innerlich unruhig,
klagsam/jammervoll,
Insuffizienzgefühle, gesteigertes
Selbstwertgefühl, Schuldgefühle,
Verarmungsgefühle, ambivalent,
Paratyhmie, affektlabil,
Affektdurchlässigkeit (-inkontinenz),
affektstarr
Formales Denken
Verlangsamung, Hemmung,
umständliches Denken,
eingeengtes Denken,
Psychiatrische Befunderhebung: Merkmalsbereiche III
(in Anlehnung an das AMDP – System)
Merkmalsbereiche
Untersuchungsparameter
Ich - Störungen
Derealisation, Depersonalisation,
Gedankenausbreitung, -entzug, eingebung, andere
Fremdbeeinflussungserlebnisse
Inhaltliches Denken
Nichtwahnhaft: Zwang,
Hypochondrie, Phobien,
überwertige Ideen
Wahnhaft: formale und inhaltliche
Wahnmerkmale
Zirkadiane Besonderheiten
Morgentief, Abendtief
Sinnestäuschungen
Ilusion, Halluzinationen
Psychiatrische Befunderhebung: Merkmalsbereiche IV
(in Anlehnung an das AMDP – System)
Merkmalsbereiche
Untersuchungsparameter
Sozial- und Krankheitsverhalten
Krankheitseinsicht,
Krankheitsgefühl, Ablehnung der
Behandlung, sozialer Rückzug,
soziale Umtriebigkeit
Aggressives Erlebens- und
Verhaltensmuster
Aggressivität, Selbstschädigung,
Suizidalität
Dissoziative Symptome
z. B. Amnesie, Trance,
Lähmungen, Fugue
Somatische Symptome
z. B. Insomnie, Inkontinenz,
Tremor, Impotenz
ICD – 10 Kriterien für das Abhängigkeitssyndrom
•
Starker Wunsch oder Zwang, die jeweilige Substanz zu konsumieren
•
Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Beendigung oder
Menge des Konsums
•
Körperliches Entzugssyndrom
•
Toleranz: höherer Substanzkonsum ist nötig, um gleiche Wirkungen
wie früher zu erzielen; Beispiele sind die (hohen) Tagesdosen z.B.
Alkohol- und Opiatabhängigkeiten, die ohne Entwicklung eine
Toleranz zu schweren Beeinträchtigungen führen würden
•
Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des
Substanzkonsums
•
Anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutiger
schädlicher körperlicher, psychischer oder sozialer Folgen
Kriterien für das Vorliegen einer Drogenabhängigkeit I
DGVM + DGVP
Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine
vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte
Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt.
•
•
•
•
Fremddiagnostische Feststellung
Interdisziplinär aus den Befunden der medizinisch – psychologischen
Untersuchung
Einschätzung des Klienten selbst, seine Drogenproblematik stelle eine
Abhängigkeit dar, genügt für die Diagnose nicht.
In der Vergangenheit wurde bereits vom behandelnden Arzt oder
einer suchttherapeutischen Einrichtung die Diagnose einer
Drogenabhängigkeit gestellt
Kriterien für das Vorliegen einer Drogenabhängigkeit II
DGVM + DGVP
•
•
•
•
Die extern gestellte Abhängigkeitsdiagnose orientierte sich
erkennbar an anerkannten Diagnosekriterien (ICD bzw. DSM in der
jeweils aktuellen Fassung). Ein entsprechender Arztbericht oder
eine vergleichbare Bestätigung der Diagnose liegt vor.
Eine oder mehrere Entwöhnungsbehandlungen wurden
durchgeführt oder abgebrochen. Die Eingangsdiagnose
„Abhängigkeit“ ist nachvollziehbar gestellt worden
Eine oder mehrere Entgiftungen wurden durchgeführt. Ein ärztlicher
Bericht bestätigt die Abhängigkeitsdiagnose
Der Akte oder den vorgelegten Attesten ist ein Hinweis auf eine
fachlich indizierte Substitutionsbehandlung zu entnehmen
(z. B. toxikologischer Nachweis von Methadon oder Buprenorphin)
„Drogenabhängigkeit“ nach aktueller Befundlage
Im folgenden Kriterienkatalog sind Indikatoren aus DSM – IV* und
ICD10 aufgeführt, die eine Abhängigkeitsdiagnose begründen können.
Das Vorliegen eines einzelnen Merkmals erlaubt es nicht, eine solche
Diagnose zu stellen; als Orientierungshilfe ist zu fordern, dass
ausreichend sichere diagnostische Hinweise aus mindestens drei der
Folgenden Befundbereiche vorliegen. Der Ausprägungsgrad des
Merkmals muss in der Regel Relevanz besitzen und innerhalb der
letzten 12 Monate feststellbar gewesen sein.
* Die Kriterien für Substanzabhängigkeit sind unverändert in die aktuelle
Textrevision DSM – IV – TR übernommen worden, so dass weiterhin die
diagnostischen Kriterien des DSM – IV Verwendung finden können
1. Bereich: Ausgeprägte Toleranzentwicklung
1.
Der Klient hatte auch nach Etablieren eines regelmäßigen
Konsums noch den Wunsch nach ausgeprägter Dosissteigerung
2.
Wegen zunehmender Giftfestigkeit hat der Klient die
Konsummengen erheblich gesteigert
3.
Bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis war die Wirkung
deutlich vermindert
4.
Der Drogenkonsum fand zum Ausgleich des Wirkungsverlusts in
immer kürzeren Zeitintervallen statt
5.
Der Klient versuchte einen Wirkungsverlust durch gestaffelte
Einnahme oder Suche nach höher wirksamen Konzentrationen
oder Applikationsformen zu kompensieren
2. Bereich: Auftreten von Entzugssymptomen
•
Der Klient hat bereits körperliche Entzugserscheinungen (Zittern,
Schwitzen, Ganzkörperschmerzen, motorische Unruhe,
Krampfanfälle) oder psychische (Nervosität, u. U. starkes „Craving“,
Gereiztheit, Affektinkontinenz) erlebt
•
Der Klient hat Drogen konsumiert, um Entzugssymptome zu
vermeiden oder zu bekämpfen
•
Der Klient hat Ausweichmedikamente oder Substitutionsmittel
konsumiert
•
Der Klient hat durch (vermehrten) Alkoholkonsum versucht,
Entzugssymptome zu vermeiden oder zu mildern
3.Bereich: Fortsetzung des Konsums trotz
negativer Folgen
•
•
•
•
•
Der Klient berichtet über rezidivierende Intoxikationszustände mit
negativ erlebten Folgen
Der Klient konsumierte Drogen wiederholt unter gefährdenden
Bedingungen. Der Umstand der Gefährlichkeit war ihm dabei
bewusst (z.B. Lenken eines Kfz trotz wahrgenommener
Auswirkungen)
Es sind Eigentumsdelikte (Diebstahl, Betrug) oder andere Straftaten
zur Beschaffung von Drogen zum Eigenkonsum bekannt
Der Klient konsumierte weiter Drogen, obwohl im bewusst war, dass
eine gesundheitliche Störung dadurch hervorgerufen, verschlimmert
oder in der Heilung verzögert wird
Der Klient konsumierte trotz kritischer und / oder vorwurfsvoller
Reaktionen vonseiten des Umfelds weiter Drogen
4. Bereich: Fehlende Kontrolle der
Konsummenge und - dauer
•
Der Klient konsumierte wesentlich größere Menden oder höher
konzentrierte Drogen, als er sich dies in einer konkreten Situation
vorgenommen hatte
•
Der Klient war nicht in der Lage, Vorsätze hinsichtlich der Dauer
oder Häufigkeit von Konsumsituationen einzuhalten
5. Bereich: Zwang zum Drogenkonsum (Craving) und
gescheiterte Reduktions – oder Abstinenzversuche
•
Der Klient hat erfolglose Versuche der Reduktion, Einschränkung
oder des Verzichts auf psychotrope Substanzen unternommen
•
Eine tatsächlich erfolgte Reduktion oder Karenz hatte nur kurzfristig
Erfolg
•
Der Klient versucht oder versuchte eine Eigensubstitution mit dem
Motiv, von einer bestimmten Droge wegzukommen
•
Der Klient hat oder hatte beim Drogenkonsum ein anhaltend
schlechtes Gewisse, das er als belastend erlebt(e)
•
Der Klient erlebte seine erfolglosen Selbstkontrollversuche als
bedrohlich für sein Selbstbild
5. Bereich: Zwang zum Drogenkonsum (Craving) und
gescheiterte Reduktions – oder Abstinenzversuche
•
Der Klient hat ohne den erwarteten Erfolg an Treffen einer
Selbsthilfegruppe, einer Drogentherapie- oder Nachsorgeeinrichtung
teilgenommen, um Drogenabstinenz zu erreichen oder
aufrechtzuerhalten
•
Der Klient geriet in eine psychische Notlage oder in panikartige
Zustände, wenn keine Drogen zur Verfügung standen
•
Der Klient berichtet davon, viel über Drogen geredet zu haben oder
Schwierigkeiten gehabt zu haben, von Gedanken loszukommen, die
um Drogen kreisten
6.Bereich: Vernachlässigung anderer Aktivitäten oder Aufgaben
und hoher Aufwand für den Umgang mit der Droge
•
Der Klient hat viel Zeit und Energie für die aktive
Drogenbeschaffung aufgewendet
•
Der Klient hat für den Konsum viel Zeit aufgewendet
•
Der Klient hat viel Zeit gebraucht, um sich vom Drogenkonsum zu
erholen ( z.B. Fehlen auf der Arbeit oder in der Schule wegen
Konsum am Vorabend)
•
Der Klient hat vormals gepflegte Hobbys oder Freizeitaktivitäten
aufgegeben, da er immer mehr Zeit für den Drogenkonsum
benötigte oder dafür, sich vom Konsum zu erholen
•
Der Klient hat mögliche berufliche Entwicklungen wegen der Folgen
des Drogenkonsums nicht wahrgenommen, oder es ist sogar zu
einem beruflichen Abstieg gekommen
6.Bereich: Vernachlässigung anderer Aktivitäten oder Aufgaben
und hoher Aufwand für den Umgang mit der Droge
•
Die sozialen Kontakte des Klienten beschränkten sich zunehmend
auf Personen aus der Konsumentenszene
•
Der Klient berichtet von der Zunahme sozialer Kontakte zu
Konsumenten, die er als unter seinem früheren sozialen Niveau
empfindet
•
Der Klient war nicht mehr in der Lage, seine familiären
Verpflichtungen nachzukommen
•
Der Klient interessierte sich nicht mehr für die Interesen und
Probleme seiner inmittelbaren Familie (Partner, Kinder)
•
Der Klient war aufgrund des Drogenkonsums nicht mehr ind der
Lage, seine finanzielle Lage angemessen zu steuern
Nachweis von Drogen im Urin
Substanzen im Urin
Nachweisbarkeitsdauer seit letztem Konsum
THC und Metabolite
Hauptmetabolit THC – COOH – Glucuronid:
Bei vereinzelten / gelegentlichem Konsum: 2 – 4 Tage
Bei Konsum mehrmals wöchentlich: ca. 5 – 14 Tage
Bei Dauerkonsumenten: 2 – 6 Wochen, in Einzelfällen
ggf. länger
Opiate
Heroin: Ausscheidung als konjugiertes Morphin:
Dosisabhängig ca. 48 – 96 h
6 – MAM : Im Urin nur wenige Stunden, je nach
Blasenentleerung max. etwa bis zu 10 h nachweisbar
Freies Morphin: 24 – 48 h
Konjugiertes Codein: 48 – 72 h
Kokain
Benzoylegonin: Dosisabhängig 2 – 3 Tage
Ecgoninmethylester: bis 2 Tage
Unverändertes Kokain: dosisabhängig bis 12 h
Amphetamine,
Methylamphetamin,
Methylendioxyamphetamine
Verschiedene Wirkstoffe: vom pH – Wert des Urins
und von der Dosis abhängig 1 – 3 Tage
Zusammenfassung
Alkohol und Drogen am Steuer
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol
oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den
schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen.
Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng.
Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in
Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und
gerichtliche Folgen nach sich ziehen.
Bedeutung der formalen und inhaltlichen Kriterien
für fachärztlichen Stellungnahme
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