Untervazer Burgenverein Untervaz Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz 1790 Die Meuterei von Nancy Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini. -2- 1790 Die Meuterei von Nancy Emil Heller in: FIGURINA HELVETICA Mitteilungsblatt der Schweizer Freunde der Zinnfigur. 2002. Seite 05-11. Das Schweizer Regiment Châteauvieux und die Meuterei von Nancy 1790 Emil Heller S. 05: Neben anderen Schweizer Regimentern in französischen Diensten existierte auch das Regiment Jung Stuppa. Als 6. Schweizer Regiment wurde es am 28. Januar 1677 aus den Freikompagnien Stuppa und von Salis (Graubünden), den Kompagnien Leisler (Bern), Paravicini (Graubünden), Russinger (Basel), Gleresse (Freiburg), Jaeger und Baumgartner (Solothurn) gegründet. Erster Inhaber war Oberst Hans Paptist Stuppa. Am 3. Mai 1783 ernannte König Ludwig XVI. zu dessen neuem Oberst und Inhaber Lullin de Châteauvieux. Zur Zeit der Meuterei befand sich dieser Kommandant allerdings gerade im Urlaub. Das Regiment war ursprünglich in Brian stationiert. Am 1. April 1784 wurde es zu nächst nach Toulon und von dort für vier Jahre (bis 1788) nach Korsika verlegt. Nach seiner Rückkehr aufs Festland findet es sich zu erst in Saarlouis, dann in Nancy und schliesslich in Orléans. In dieser Stadt liegen die Wurzeln, die später in Nancy zur Meuterei führten. Orléans hatte bedeutende wirtschaftliche Probleme. So war die Stadt nicht gewillt, dem Regiment das für Heizung und Verpflegung nötige Brennholz zu liefern, wozu sie eigentlich verpflichtet gewesen wäre. Erst als die Kosten von der Regimentskasse übernommen wurden, erfolgte die Lieferung. Die Regimentskasse ihrerseits -3- finanzierte diese aus dem Geld, mit dem der Sold hätte bezahlt werden sollen. Zwar wurde diese Summe nach geraumer Zeit von der Krone zurückerstattet, doch statt nun den ausstehenden Sold auszuzahlen, behielt die Zahlmeisterei des Regiments die Beträge zurück. Dieses Vorgehen löste bei der Mannschaft begreiflicherweise höchste Unzufriedenheit aus. Anfangs Juni 1789 - also im Jahre des Ausbruchs der Französischen Revolution - wurde das Regiment in die Umgebung von Paris beordert. Es bezog ein Feldlager in der Nähe des Marsfeldes (Ort grossangelegter Übungen und Paraden). Mit andern bedeutenden Truppenteilen zusammen, darunter die Schweizer Regimenter Salis-Samedan, Diesbach und Rainach, hatte es die Aufgabe, die Gärung im Volk unter Kontrolle zu halten, was freilich nicht verhinderte, dass die Bastille, die Pariser Stadtfestung, besetzt mit lediglich 32 Füsilieren des Regiments Salis-Samedan, am 14. Juli erstürmt wurde. Zwei Tage später, am 16. Juli 1789, liess der König das Regiment nach Nancy verlegen. Dort befanden sich bereits das Infanterieregiment Le Roi und das Dragonerregiment Mestre-de-camp, zusammen etwa 3'000 bis 3'500 Mann, das Schweizer Regiment mitgezählt. Am 9. August 1790 beschloss die Nationalversammlung, dass die bisherigen Militär- und Militärstrafgesetze weiterhin Gültigkeit hätten, bis neue Gesetze erlassen würden. Daraufhin brachen im Regiment Le Roi Unruhen S. 06: -4- S. 07: aus, die auf die Dragoner übergriffen. Die Schweizer blieben diszipliniert, brachten aber ihren Unmut immerhin mündlich zum Ausdruck. Die Unruhe breitete sich indessen immer weiter aus, worauf die Nationalversammlung den früheren Kommandanten der Karabiniere (sie waren praktisch die Militärpolizei) namens Malseigne (nomen est omen!) nach Nancy schickte, der es jedoch nicht verstand, die Wogen zu glätten. Im Frühjahr 1790 war in Nancy ein Jakobinerklub gegründet worden. Die Stimmung kippte daher endgültig zugunsten der Meuterer um. Das Regiment Le Roi erpresste, nachdem es sich in den Besitz sämtlicher Munition gesetzt hatte, von seinen Offizieren eine beträchtliche Geldsumme. Die Kunde davon ging wie ein Lauffeuer durch die Garnison. Zwei Schweizer Grenadiere versuchten ihre Kameraden zu ähnlichen Schritten zu verleiten. Der interimistische Kommandant (Lullin de Châteauvieux war ja wie gesagt im Urlaub), Oberstleutnant Merian, befahl daraufhin die Durchsuchung aller Tornister. In denjenigen der Grenadiere L'Isle und Eméry kamen Abschriften der Begehren zum Vorschein, welche an die Offiziere gestellt werden sollten. Die beiden wurden zum zehnfachen Spiessrutenlaufen verurteilt, eine Strafe, die oft tödlich ausging. Zuvor wurden sie kahlgeschoren und für den Fall des Überlebens schimpflich aus der Armee ausgestossen. Dem widersetzten sich nicht nur auch französische Soldaten, sondern selbst Zivilisten aus Nancy. Dabei kam es zu Tumulten und tätlichen Angriffen auf die Offiziere. Die Menge stürmte das Gefängnis, befreite die beiden Schweizer und drohte den Offizieren, sie müssten ihrerseits Spiessruten laufen, es sei denn, dass die Befreiten vom Kriegsgericht (jedes Schweizer Regiment durfte aus seinen Offizieren ein eigenes, unabhängiges Gericht bilden) wieder als ehrlich erklärt würden. Unter diesem Druck erklärte Oberstleutnant Merian die beiden für ehrlich, er musste einem jeden sogar eine Genugtuungssumme von 106 Livres erstatten. Die zwei kehrten später in ihren Heimatkanton Waadt zurück, wurden dort indessen von Bern (Waadt war ja bis zum Einmarsch der Franzosen 1798 bernisches Untertanengebiet) des Landes verwiesen! Den harten Kern der Meuterer im Regiment Châteauvieux bildeten 254 Mann. Diese zogen am Abend desselben Tags betrunken und gröhlend vors Haus ihres Majors von Salis mit der Absicht, mit seiner Ermordung die - verhinderte - Bestrafung ihrer Kameraden zu rächen. Sie suchten von Salis allerdings umsonst, enttäuscht plünderten sie wenigstens sein Quartier. -5- Am 12. August 1790 liess die Nationalversammlung an allen Strassenecken von Nancy eine Verurteilung der Meuterei anschlagen. Darin hiess es zum Schluss: "Man muss der so rasch überhandnehmenden Aufsässigkeit steuern, da sie sonst in pure Piraterie umschlägt." Von Delanoue, dem Platzkommandanten, wurde gefordert, er müsse sich für diesen Text entschuldigen, andernfalls werde man ihn aus seinem Fenster in die Spitzen der Bajonette stürzen. Um sein Leben zu retten, entschuldigte er sich tatsächlich und liess die Anschläge entfernen. Darüber hinaus erpressten nun auch die schweizerischen Meuterer von ihren Offizieren eine beträchtliche Geldsumme. Einen Tag später bildete das Regiment Châteauvieux unterm Schutz französischer Truppen ein Karree, in dem von den Hauptleuten verlangt wurde, sie sollten den noch immer ausstehenden Sold von ihren jeweiligen Kantonsregierungen einfordern. Die weiteren Forderungen der Mannschaften waren im wesentlichen die folgenden: Gemäss der Allgemeinen Kapitulation (Vertrag) vom 3.11.1764 zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich hatte jeder Hauptmann seine Unteroffiziere und Soldaten auf seine Kosten auszurüsten, die Mannschaften ihrerseits hatten mit ihrem kärglichen Sold von sechs bis neun Sous im Monat für den Unterhalt ihrer Ausrüstung zu sorgen. Nun stiess man sich daran, dass die Hauptleute ihrer Verpflichtung nicht immer nachkamen, obschon sie vom König für ihre Kosten voll entschädigt wurden, so dass sie die Differenz in die eigene Tasche stecken konnten. Ebenso weigerten sich die Offiziere, die Kosten für die Rasur der Soldaten zu übernehmen. Deshalb verlangten die Mannschaften umfassende Einsicht in die Abrechnungen. Ferner wurde das Regiment Châteauvieux in seinen abendlichen Ausgangsrechten beschnitten. Als besonders stossend wurde empfunden, dass die Sergeanten und Korporale mit Stöcken ausgerüstet waren, mit denen sie prügeln durften. Das Offizierskorps versprach, diesen Forderungen S. 08: weitgehend nachzukommen. Nicht dieser Meinung war die Nationalversammlung. Sie warf den Meuterern vor, sie hätten ihre Anliegen auf dem Dienstweg vorbringen und sie nicht unter Gewaltanwendung und Drohungen erzwingen sollen, weil der Gehorsam die erste Pflicht eines jeden Bürger-Soldaten sein müsse. Deshalb seien die Urheber des Aufruhrs als -6- Verräter an der Nation zu betrachten. Auch die Mitläufer würden bestraft, sofern sie nicht binnen vierundzwanzig Stunden nach Verlesung des Dekrets schriftlich erklärten, dass sie ihre Fehler einsähen und bereuten. Ausserdem werde ein vom König zu ernennender General beauftragt, die meuternden Truppen in Nancy bei Widerstand gegen diese Verfügung aufzulösen und abzudanken. Am 24. August 1790 traf der schon einmal nach Nancy geschickte Inspekteur Malseigne abermals in der Stadt ein, um die Beschwerden des Regiments Châteauvieux zu prüfen. Erwartungsgemäss befand er, die Forderungen seien unbegründet. Darum fühlte er sich bedroht, er fürchtete von den Schweizern fest genommen zu werden. Tatsächlich hielten ihn am Ausgang der Kaserne vier Schweizer mit ihren Bajonetten auf, doch gelang es ihm, zwei von ihnen mit dem Degen zu verwunden, so dass er ins Haus des Platzkommandanten Delanoue entkommen konnte. Zur Unterstützung der Schweizer griffen nun aber Soldaten des Regiments Le Roi und der Dragoner zu den Waffen mit der Absicht, Malseigne zu töten. Dieser entwischte ihnen jedoch, zu Pferd von einigen Offizieren begleitet, auf der Strasse nach Lunéville. Ausserdem gelang es ihm, regierungstreue Dragoner gegen seine Verfolger aufzubieten. So kam es zum Gefecht zwischen den zwei Gruppen. Dabei fielen neun der Verfolger, die übrigen wurden gefangen. Daraufhin sattelte der grosse Rest des französischen Dragonerregimentes in Nancy, und zusammen mit Fusstruppen arretierte es den zurückgebliebenen Stadtkommandanten Delanoue mitsamt seinen Offizieren. Danach brachen sie das Zeughaus auf und verteilten Waffen und Munition an jedermann. Andern -7- Dragonern glückte es, auch den flüchtigen Malseigne festzunehmen, er wurde ins selbe Gefängnis wie Delanoue gesteckt. Am 31. August 1790 traf um halb zwölf Uhr Bouillé, der vom König mit der Niederschlagung S. 09: der Empörung beauftragte General, mit seinen Truppen vor Nancy ein. Er stellte den Meuterern ein Ultimatum. Sie sollten sich bis drei Uhr nachmittags ergeben. Andernfalls werde die Stadt gestürmt und die Meuterer müssten über die Klinge springen. Die beiden französischen Regimenter, Le Roi von der Infanterie und die Dragoner, bekamen es mit der Angst zu tun und liessen Bouillé wissen, dass sie sich ergeben würden. Die schweizerischen Empörer dagegen, rund dreihundert Mann, waren zu allem entschlossen, zumal sie der Unterstützung von seiten der Nationalgarde von Nancy sicher sein durften. Zudem gesellten sich einige Zuzüger der bei den französischen Einheiten zu ihnen. Die loyalen Schweizer, also jene, die Bouillé keinen Widerstand entgegensetzen wollten, wurden von ihren aufrührerischen Kameraden in ihren Quartieren eingeschlossen. Immerhin gelang es Oberstleutnant Merian und Major von Salis mit 171 Untergebenen zu entkommen und sich in der Zitadelle der Stadt in Sicherheit zu bringen. Am Stanislaus-Tor machten die Aufständischen Geschütze schussbereit. Ein junger Offizier vom Regiment Le Roi stellte sich je doch vor die Mündung der -8- einen Kanone. Mit Gewalt entfernt, setzte er sich auf das Zündloch des Geschützes, bezahlte dieses mutige Zeichen der Vernunft aber mit dem Leben, er wurde erschossen. Nun wurden die Kanonen abgefeuert. Etwa fünfzig Mann von Bouillés Truppen fielen. Jetzt begann das, was das Blutbad von Nancy genannt wird. Den Angreifern gelang es, das Stanislaus-Tor zu erstürmen und so den nachfolgenden Truppen freie Bahn zu schaffen. In der Stadt selbst S. 10: kam es zu einem erbitterten Nah- und Häuserkampf. Drei Stunden später waren die Meuterer überwältigt. Bouillé zog als Sieger ein. Dafür dass das französische Regiment Le Roi und die Dragoner nicht eingriffen, wurden sie belohnt, indem sie nie zur Rechenschaft gezogen wurden, obschon die Unruhen nicht zu letzt von ihnen ausgegangen waren. Sie hatten Nancy freilich zu verlassen. Das Schweizer Regiment Châteauvieux hingegen wurde nach Bitche dirigiert. Vom ursprünglichen Bestand von 972 Mann fielen oder wurden verwundet 309 Mann, und 63 wurden dort unehrenhaft entlassen, so dass noch genau 600 Mann übrigblieben. Die Verluste auf seiten Bouillés betrugen 43 Offiziere und rund 500 Mann. Am Abend herrschte Ruhe in Nancy. Ein Teil von Bouillés Truppen blieb die Nacht durch zur Sicherheit unter den Waffen. Am 1. September marschierten sie unter Zurücklassung von Einheiten ab, die weiterhin für Ruhe und Ordnung zu sorgen hatten. Am selben Tag befahl Bouillé den ihm unterstellten schweizerischen Bataillonen Vigier und Castella, das Kriegsgericht zu bilden und die Rädelsführer nach schweizerischem Brauch und Recht ab zuurteilen. Angeklagt wurden in der Folge 113 Männer von Châteauvieux. Zwei Tage danach, also am 3. September 1790, fiel das Urteil: Es lautete auf Meuterei und Diebstahl mit der Waffe in der Hand (Plünderung des Hauses des Majors von Salis und Ausräumung des Zeughauses von Nancy etc.) Am Tag darauf, am 4. September, hatten alle Truppen in Bitche um sechs Uhr in der Frühe auf der Place de Grève anzutreten. Die Bataillone Vigier und Castella bildeten ein Geviert, in dessen Zentrum das Gericht an Tischen Platz nahm. Französische Einheiten hatten um den Gerichtsplatz herum Polizeidienst zu leisten und die Fenster der umliegenden Häuser zu beobachten. Kavalleristen sperrten alle Zugänge zum Platz. Sechs Galgen waren errichtet worden. Von -9- den 138 Verurteilten waren in der Nacht zwei entwichen, so dass noch 136 zur Exekution vorgeführt wurden. Der Urteilsspruch lautete: Soldat Soret auf Genf, Anführer der Rebellen, wurde zum Tod auf dem Rad verurteilt, obgleich diese grausame Strafe vor langer Zeit abgeschafft worden war, deshalb wurde er "nur" gehenkt. 23 weitere Männer sollten durch den Strang hingerichtet werden, und 41 wurden für je 30 Jahre auf die Galeeren geschickt. Die Todesurteile wurden sofort vollstreckt und die Galeerensträflinge nach Brest transportiert. Die Nationalversammlung begnadigte am 31. Dezember 1791 die Galeerensträflinge indessen, obwohl die Kantone von dieser Begnadigung nichts wissen wollten! Vierzig von ihnen wurden sogar von der Versammlung ehrenvoll empfangen und am 15. April 1792 anlässlich des ersten Festes der Freiheit durch Paris geführt und von den Zuschauern gefeiert. So sehr hatten sich binnen zweier Jahre die Ansichten über das Verhalten der Schweizer in Nancy gewandelt! Als in der Folge der Herzog von Braunschweig am 19. August 1792 in Frankreich einmarschierte, um die französische Revolution zu bekämpfen und womöglich rückgängig zu machen, bemühte man sich sogar wieder um die Schweizer Regimenter. Auch Châteauvieux sollte sich bereithalten, doch angesichts der Tatsache, dass das Regiment bloss noch 530 Mann zählte, beschlossen Offiziere und Mannschaften, den Rückmarsch in die Heimat an zutreten, und zwar dem rechten Rheinufer entlang, also auf deutschem Boden. Am 24. August marschierte das Regiment mit wehenden Fahnen und unter Trommelschlag um sechs Uhr morgens nach Zweibrücken ab. Dort erlaubte der regierende Herzog den Durchmarsch. In der Pfalz wurde mit Einwilligung des Kurfürsten in Landstuhl Quartier genommen, von wo aus die Schweizer dann den Rhein überschritten. In Baden gestattete der Markgraf den Marsch auf seinem Gebiet bis nach Basel, wo sie am 14. September 1792 eintrafen. Sie wurden in der Rheinstadt erstaunlich freundlich empfangen, mit Ausnahme der Überreste der drei Kompagnien aus Genf, denen man anlastete, dass sie für die Meuterei verantwortlich seien. Man forderte sie deshalb kategorisch auf, sich am nächsten Tag sogleich auf den Weg in ihre Heimatstadt zu machen. So rächten sich die Basler dafür, dass das Regiment seinerzeit dem Genfer Jacques André Châteauvieux (1728-1816) anvertraut worden war und nicht dem Basler Johann Heinrich Merian (1731-1796). Derart freundeidgenössisch war man schon damals... - 10 - Bei seiner Entlassung führte das Regiment die Nummer 76, da nach dem spanischen Erbfolgekriegen alle französischen Regimenter der S. 11: Ancienität entsprechend neu numeriert worden waren. Diese Nummer wurde während der Revolution von einer neuen Halb-Brigade übernommen und später in das Infanterieregiment 76. umgewandelt. Es hat den Namen Châteauvieux beibehalten und führt im Abzeichen die Fahne des Regiments Jung-Stuppa. Internet-Bearbeitung: K. J. Version 12/2013 --------