1790-Die Meuterei von Nancy

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Untervazer Burgenverein Untervaz
Texte zur Dorfgeschichte
von Untervaz
1790
Die Meuterei von Nancy
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1790
Die Meuterei von Nancy
Emil Heller
in: FIGURINA HELVETICA Mitteilungsblatt der Schweizer Freunde der Zinnfigur.
2002. Seite 05-11.
Das Schweizer Regiment Châteauvieux und die
Meuterei von Nancy 1790
Emil Heller
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Neben anderen Schweizer Regimentern in französischen Diensten existierte
auch das Regiment Jung Stuppa. Als 6. Schweizer Regiment wurde es am 28.
Januar 1677 aus den Freikompagnien Stuppa und von Salis (Graubünden), den
Kompagnien Leisler (Bern), Paravicini (Graubünden), Russinger (Basel),
Gleresse (Freiburg), Jaeger und Baumgartner (Solothurn) gegründet. Erster
Inhaber war Oberst Hans Paptist Stuppa.
Am 3. Mai 1783 ernannte König Ludwig XVI. zu dessen neuem Oberst und
Inhaber Lullin de Châteauvieux. Zur Zeit der Meuterei befand sich dieser
Kommandant allerdings gerade im Urlaub.
Das Regiment war ursprünglich in Brian stationiert. Am 1. April 1784 wurde
es zu nächst nach Toulon und von dort für vier Jahre (bis 1788) nach Korsika
verlegt. Nach seiner Rückkehr aufs Festland findet es sich zu erst in Saarlouis,
dann in Nancy und schliesslich in Orléans. In dieser Stadt liegen die Wurzeln,
die später in Nancy zur Meuterei führten. Orléans hatte bedeutende
wirtschaftliche Probleme. So war die Stadt nicht gewillt, dem Regiment das für
Heizung und Verpflegung nötige Brennholz zu liefern, wozu sie eigentlich
verpflichtet gewesen wäre. Erst als die Kosten von der Regimentskasse
übernommen wurden, erfolgte die Lieferung. Die Regimentskasse ihrerseits
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finanzierte diese aus dem Geld, mit dem der Sold hätte bezahlt werden sollen.
Zwar wurde diese Summe nach geraumer Zeit von der Krone zurückerstattet,
doch statt nun den ausstehenden Sold auszuzahlen, behielt die Zahlmeisterei
des Regiments die Beträge zurück. Dieses Vorgehen löste bei der Mannschaft
begreiflicherweise höchste Unzufriedenheit aus.
Anfangs Juni 1789 - also im Jahre des Ausbruchs der Französischen
Revolution - wurde das Regiment in die Umgebung von Paris beordert. Es
bezog ein Feldlager in der Nähe des Marsfeldes (Ort grossangelegter Übungen
und Paraden). Mit andern bedeutenden Truppenteilen zusammen, darunter die
Schweizer Regimenter Salis-Samedan, Diesbach und Rainach, hatte es die
Aufgabe, die Gärung im Volk unter Kontrolle zu halten, was freilich nicht
verhinderte, dass die Bastille, die Pariser Stadtfestung, besetzt mit lediglich 32
Füsilieren des Regiments Salis-Samedan, am 14. Juli erstürmt wurde. Zwei
Tage später, am 16. Juli 1789, liess der König das Regiment nach Nancy
verlegen. Dort befanden sich bereits das Infanterieregiment Le Roi und das
Dragonerregiment Mestre-de-camp, zusammen etwa 3'000 bis 3'500 Mann, das
Schweizer Regiment mitgezählt.
Am 9. August 1790 beschloss die Nationalversammlung, dass die bisherigen
Militär- und Militärstrafgesetze weiterhin Gültigkeit hätten, bis neue Gesetze
erlassen würden. Daraufhin brachen im Regiment Le Roi Unruhen
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aus, die auf die Dragoner übergriffen. Die Schweizer blieben diszipliniert,
brachten aber ihren Unmut immerhin mündlich zum Ausdruck.
Die Unruhe breitete sich indessen immer weiter aus, worauf die
Nationalversammlung den früheren Kommandanten der Karabiniere (sie waren
praktisch die Militärpolizei) namens Malseigne (nomen est omen!) nach Nancy
schickte, der es jedoch nicht verstand, die Wogen zu glätten.
Im Frühjahr 1790 war in Nancy ein Jakobinerklub gegründet worden. Die
Stimmung kippte daher endgültig zugunsten der Meuterer um. Das Regiment
Le Roi erpresste, nachdem es sich in den Besitz sämtlicher Munition gesetzt
hatte, von seinen Offizieren eine beträchtliche Geldsumme. Die Kunde davon
ging wie ein Lauffeuer durch die Garnison. Zwei Schweizer Grenadiere
versuchten ihre Kameraden zu ähnlichen Schritten zu verleiten. Der
interimistische Kommandant (Lullin de Châteauvieux war ja wie gesagt im
Urlaub), Oberstleutnant Merian, befahl daraufhin die Durchsuchung aller
Tornister. In denjenigen der Grenadiere L'Isle und Eméry kamen Abschriften
der Begehren zum Vorschein, welche an die Offiziere gestellt werden sollten.
Die beiden wurden zum zehnfachen Spiessrutenlaufen verurteilt, eine Strafe,
die oft tödlich ausging. Zuvor wurden sie kahlgeschoren und für den Fall des
Überlebens schimpflich aus der Armee ausgestossen. Dem widersetzten sich
nicht nur auch französische Soldaten, sondern selbst Zivilisten aus Nancy.
Dabei kam es zu Tumulten und tätlichen Angriffen auf die Offiziere. Die
Menge stürmte das Gefängnis, befreite die beiden Schweizer und drohte den
Offizieren, sie müssten ihrerseits Spiessruten laufen, es sei denn, dass die
Befreiten vom Kriegsgericht (jedes Schweizer Regiment durfte aus seinen
Offizieren ein eigenes, unabhängiges Gericht bilden) wieder als ehrlich erklärt
würden. Unter diesem Druck erklärte Oberstleutnant Merian die beiden für
ehrlich, er musste einem jeden sogar eine Genugtuungssumme von 106 Livres
erstatten. Die zwei kehrten später in ihren Heimatkanton Waadt zurück,
wurden dort indessen von Bern (Waadt war ja bis zum Einmarsch der
Franzosen 1798 bernisches Untertanengebiet) des Landes verwiesen!
Den harten Kern der Meuterer im Regiment Châteauvieux bildeten 254 Mann.
Diese zogen am Abend desselben Tags betrunken und gröhlend vors Haus
ihres Majors von Salis mit der Absicht, mit seiner Ermordung die - verhinderte
- Bestrafung ihrer Kameraden zu rächen. Sie suchten von Salis allerdings
umsonst, enttäuscht plünderten sie wenigstens sein Quartier.
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Am 12. August 1790 liess die Nationalversammlung an allen Strassenecken
von Nancy eine Verurteilung der Meuterei anschlagen. Darin hiess es zum
Schluss: "Man muss der so rasch überhandnehmenden Aufsässigkeit steuern,
da sie sonst in pure Piraterie umschlägt." Von Delanoue, dem
Platzkommandanten, wurde gefordert, er müsse sich für diesen Text
entschuldigen, andernfalls werde man ihn aus seinem Fenster in die Spitzen
der Bajonette stürzen. Um sein Leben zu retten, entschuldigte er sich
tatsächlich und liess die Anschläge entfernen. Darüber hinaus erpressten nun
auch die schweizerischen Meuterer von ihren Offizieren eine beträchtliche
Geldsumme.
Einen Tag später bildete das Regiment Châteauvieux unterm Schutz
französischer Truppen ein Karree, in dem von den Hauptleuten verlangt wurde,
sie sollten den noch immer ausstehenden Sold von ihren jeweiligen
Kantonsregierungen einfordern. Die weiteren Forderungen der Mannschaften
waren im wesentlichen die folgenden:
Gemäss der Allgemeinen Kapitulation (Vertrag) vom 3.11.1764 zwischen der
Eidgenossenschaft und Frankreich hatte jeder Hauptmann seine Unteroffiziere
und Soldaten auf seine Kosten auszurüsten, die Mannschaften ihrerseits hatten
mit ihrem kärglichen Sold von sechs bis neun Sous im Monat für den Unterhalt
ihrer Ausrüstung zu sorgen. Nun stiess man sich daran, dass die Hauptleute
ihrer Verpflichtung nicht immer nachkamen, obschon sie vom König für ihre
Kosten voll entschädigt wurden, so dass sie die Differenz in die eigene Tasche
stecken konnten. Ebenso weigerten sich die Offiziere, die Kosten für die Rasur
der Soldaten zu übernehmen. Deshalb verlangten die Mannschaften
umfassende Einsicht in die Abrechnungen. Ferner wurde das Regiment
Châteauvieux in seinen abendlichen Ausgangsrechten beschnitten. Als
besonders stossend wurde empfunden, dass die Sergeanten und Korporale mit
Stöcken ausgerüstet waren, mit denen sie prügeln durften. Das Offizierskorps
versprach, diesen Forderungen
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weitgehend nachzukommen. Nicht dieser Meinung war die
Nationalversammlung. Sie warf den Meuterern vor, sie hätten ihre Anliegen
auf dem Dienstweg vorbringen und sie nicht unter Gewaltanwendung und
Drohungen erzwingen sollen, weil der Gehorsam die erste Pflicht eines jeden
Bürger-Soldaten sein müsse. Deshalb seien die Urheber des Aufruhrs als
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Verräter an der Nation zu betrachten. Auch die Mitläufer würden bestraft,
sofern sie nicht binnen vierundzwanzig Stunden nach Verlesung des Dekrets
schriftlich erklärten, dass sie ihre Fehler einsähen und bereuten. Ausserdem
werde ein vom König zu ernennender General beauftragt, die meuternden
Truppen in Nancy bei Widerstand gegen diese Verfügung aufzulösen und
abzudanken. Am 24. August 1790 traf der schon einmal nach Nancy
geschickte Inspekteur Malseigne abermals in der Stadt ein, um die
Beschwerden des Regiments Châteauvieux zu prüfen. Erwartungsgemäss
befand er, die Forderungen seien unbegründet. Darum fühlte er sich bedroht, er
fürchtete von den Schweizern fest genommen zu werden. Tatsächlich hielten
ihn am Ausgang der Kaserne vier Schweizer mit ihren Bajonetten auf, doch
gelang es ihm, zwei von ihnen mit dem Degen zu verwunden, so dass er ins
Haus des Platzkommandanten Delanoue entkommen konnte. Zur
Unterstützung der Schweizer griffen nun aber Soldaten des Regiments Le Roi
und der Dragoner zu den Waffen mit der Absicht, Malseigne zu töten. Dieser
entwischte ihnen jedoch, zu Pferd von einigen Offizieren begleitet, auf der
Strasse nach Lunéville. Ausserdem gelang es ihm, regierungstreue Dragoner
gegen seine Verfolger aufzubieten. So kam es zum Gefecht zwischen den zwei
Gruppen. Dabei fielen neun der Verfolger, die übrigen wurden gefangen.
Daraufhin sattelte der grosse Rest des französischen Dragonerregimentes in
Nancy, und zusammen mit Fusstruppen arretierte es den zurückgebliebenen
Stadtkommandanten Delanoue mitsamt seinen Offizieren. Danach brachen sie
das Zeughaus auf und verteilten Waffen und Munition an jedermann. Andern
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Dragonern glückte es, auch den flüchtigen Malseigne festzunehmen, er wurde
ins selbe Gefängnis wie Delanoue gesteckt.
Am 31. August 1790 traf um halb zwölf Uhr Bouillé, der vom König mit der
Niederschlagung
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der Empörung beauftragte General, mit seinen Truppen vor Nancy ein. Er
stellte den Meuterern ein Ultimatum. Sie sollten sich bis drei Uhr nachmittags
ergeben. Andernfalls werde die Stadt gestürmt und die Meuterer müssten über
die Klinge springen.
Die beiden französischen Regimenter, Le Roi von der Infanterie und die
Dragoner, bekamen es mit der Angst zu tun und liessen Bouillé wissen, dass
sie sich ergeben würden. Die schweizerischen Empörer dagegen, rund
dreihundert Mann, waren zu allem entschlossen, zumal sie der Unterstützung
von seiten der Nationalgarde von Nancy sicher sein durften. Zudem gesellten
sich einige Zuzüger der bei den französischen Einheiten zu ihnen. Die loyalen
Schweizer, also jene, die Bouillé keinen Widerstand entgegensetzen wollten,
wurden von ihren aufrührerischen Kameraden in ihren Quartieren
eingeschlossen. Immerhin gelang es Oberstleutnant Merian und Major von
Salis mit 171 Untergebenen zu entkommen und sich in der Zitadelle der Stadt
in Sicherheit zu bringen.
Am Stanislaus-Tor machten die Aufständischen Geschütze schussbereit. Ein
junger Offizier vom Regiment Le Roi stellte sich je doch vor die Mündung der
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einen Kanone. Mit Gewalt entfernt, setzte er sich auf das Zündloch des
Geschützes, bezahlte dieses mutige Zeichen der Vernunft aber mit dem Leben,
er wurde erschossen. Nun wurden die Kanonen abgefeuert. Etwa fünfzig Mann
von Bouillés Truppen fielen. Jetzt begann das, was das Blutbad von Nancy
genannt wird.
Den Angreifern gelang es, das Stanislaus-Tor zu erstürmen und so den
nachfolgenden Truppen freie Bahn zu schaffen. In der Stadt selbst
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kam es zu einem erbitterten Nah- und Häuserkampf. Drei Stunden später
waren die Meuterer überwältigt. Bouillé zog als Sieger ein. Dafür dass das
französische Regiment Le Roi und die Dragoner nicht eingriffen, wurden sie
belohnt, indem sie nie zur Rechenschaft gezogen wurden, obschon die
Unruhen nicht zu letzt von ihnen ausgegangen waren. Sie hatten Nancy freilich
zu verlassen. Das Schweizer Regiment Châteauvieux hingegen wurde nach
Bitche dirigiert. Vom ursprünglichen Bestand von 972 Mann fielen oder
wurden verwundet 309 Mann, und 63 wurden dort unehrenhaft entlassen, so
dass noch genau 600 Mann übrigblieben. Die Verluste auf seiten Bouillés
betrugen 43 Offiziere und rund 500 Mann.
Am Abend herrschte Ruhe in Nancy. Ein Teil von Bouillés Truppen blieb die
Nacht durch zur Sicherheit unter den Waffen. Am 1. September marschierten
sie unter Zurücklassung von Einheiten ab, die weiterhin für Ruhe und Ordnung
zu sorgen hatten. Am selben Tag befahl Bouillé den ihm unterstellten
schweizerischen Bataillonen Vigier und Castella, das Kriegsgericht zu bilden
und die Rädelsführer nach schweizerischem Brauch und Recht ab zuurteilen.
Angeklagt wurden in der Folge 113 Männer von Châteauvieux.
Zwei Tage danach, also am 3. September 1790, fiel das Urteil: Es lautete auf
Meuterei und Diebstahl mit der Waffe in der Hand (Plünderung des Hauses des
Majors von Salis und Ausräumung des Zeughauses von Nancy etc.) Am Tag
darauf, am 4. September, hatten alle Truppen in Bitche um sechs Uhr in der
Frühe auf der Place de Grève anzutreten. Die Bataillone Vigier und Castella
bildeten ein Geviert, in dessen Zentrum das Gericht an Tischen Platz nahm.
Französische Einheiten hatten um den Gerichtsplatz herum Polizeidienst zu
leisten und die Fenster der umliegenden Häuser zu beobachten. Kavalleristen
sperrten alle Zugänge zum Platz. Sechs Galgen waren errichtet worden. Von
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den 138 Verurteilten waren in der Nacht zwei entwichen, so dass noch 136 zur
Exekution vorgeführt wurden. Der Urteilsspruch lautete:
Soldat Soret auf Genf, Anführer der Rebellen, wurde zum Tod auf dem Rad
verurteilt, obgleich diese grausame Strafe vor langer Zeit abgeschafft worden
war, deshalb wurde er "nur" gehenkt. 23 weitere Männer sollten durch den
Strang hingerichtet werden, und 41 wurden für je 30 Jahre auf die Galeeren
geschickt. Die Todesurteile wurden sofort vollstreckt und die
Galeerensträflinge nach Brest transportiert. Die Nationalversammlung
begnadigte am 31. Dezember 1791 die Galeerensträflinge indessen, obwohl die
Kantone von dieser Begnadigung nichts wissen wollten! Vierzig von ihnen
wurden sogar von der Versammlung ehrenvoll empfangen und am 15. April
1792 anlässlich des ersten Festes der Freiheit durch Paris geführt und von den
Zuschauern gefeiert. So sehr hatten sich binnen zweier Jahre die Ansichten
über das Verhalten der Schweizer in Nancy gewandelt!
Als in der Folge der Herzog von Braunschweig am 19. August 1792 in
Frankreich einmarschierte, um die französische Revolution zu bekämpfen und
womöglich rückgängig zu machen, bemühte man sich sogar wieder um die
Schweizer Regimenter. Auch Châteauvieux sollte sich bereithalten, doch
angesichts der Tatsache, dass das Regiment bloss noch 530 Mann zählte,
beschlossen Offiziere und Mannschaften, den Rückmarsch in die Heimat an
zutreten, und zwar dem rechten Rheinufer entlang, also auf deutschem Boden.
Am 24. August marschierte das Regiment mit wehenden Fahnen und unter
Trommelschlag um sechs Uhr morgens nach Zweibrücken ab. Dort erlaubte
der regierende Herzog den Durchmarsch. In der Pfalz wurde mit Einwilligung
des Kurfürsten in Landstuhl Quartier genommen, von wo aus die Schweizer
dann den Rhein überschritten. In Baden gestattete der Markgraf den Marsch
auf seinem Gebiet bis nach Basel, wo sie am 14. September 1792 eintrafen. Sie
wurden in der Rheinstadt erstaunlich freundlich empfangen, mit Ausnahme der
Überreste der drei Kompagnien aus Genf, denen man anlastete, dass sie für die
Meuterei verantwortlich seien. Man forderte sie deshalb kategorisch auf, sich
am nächsten Tag sogleich auf den Weg in ihre Heimatstadt zu machen. So
rächten sich die Basler dafür, dass das Regiment seinerzeit dem Genfer
Jacques André Châteauvieux (1728-1816) anvertraut worden war und nicht
dem Basler Johann Heinrich Merian (1731-1796). Derart freundeidgenössisch
war man schon damals...
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Bei seiner Entlassung führte das Regiment die Nummer 76, da nach dem
spanischen Erbfolgekriegen alle französischen Regimenter der
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Ancienität entsprechend neu numeriert worden waren. Diese Nummer wurde
während der Revolution von einer neuen Halb-Brigade übernommen und
später in das Infanterieregiment 76. umgewandelt. Es hat den Namen
Châteauvieux beibehalten und führt im Abzeichen die Fahne des Regiments
Jung-Stuppa.
Internet-Bearbeitung: K. J.
Version 12/2013
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