Privatrechtsklausur 1. PT SS 2011

Werbung
UNIVERSITÄT SIEGEN
PRÜFUNGSAMT FAKULTÄT III
SS 2011
1. PT
Matrikel-Nr.:
Bachelor
Modulelement
Prüf.-Nr.: 95605
Klausurarbeit i. Prüfungsfach: Privatrecht I/II + Fallbeispiele Privatrecht (3-stündig)
Prüfer
Name
Prüfer
Erst (1)
Prof. Dr. Nadine Klass
Zweit (1)
Erst (2)
Name
Zweit (2)
Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzestexte; Unterstreichungen (Bleistift/Kugelschreiber und einfarbige
Hervorhebungen) und Markierungen mit einfarbigen Post-it-Zetteln. Nicht erlaubt ist das Vermerken
von Wörtern und Paragraphen sowie jegliche sonstige systematische Markierung.
Der Aufgabentext besteht aus 4 Seite(n) und ist mit dem Klausurheft abzugeben! Bitte prüfen Sie den
Aufgabentext auf Vollständigkeit!
Frage 1:
Welche verschiedenen Funktionen erfüllen Formvorschriften?
Frage 2:
Was ist eine Willenserklärung? Nennen und erläutern Sie die Tatbestände einer Willenserklärung.
Welche Bestandteile des subjektiven Erklärungstatbestandes sind nicht notwendige Voraussetzung einer
Willenserklärung?
Frage 3:
A bietet sein neues iPhone, das 600 € wert ist, dem 14 Jahre alten B zu einem Freundschaftspreis von
300 € an. B nimmt das Angebot an, bezahlt und nimmt das Handy mit. Welche Rechtsgeschäfte sind zu
unterscheiden. Beurteilen Sie diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.
Frage 4:
Was versteht man unter einer „invitatio ad offerendum“? Worin besteht der Unterschied zu einer
„offerte ad incertas personas“? Nennen Sie jeweils ein Beispiel.
Frage 5:
Was versteht man unter einer Duldungsvollmacht, was unter einer Anscheinsvollmacht? Worin
unterscheiden sich beide Rechtsscheinstatbestände?
UNIVERSITÄT SIEGEN
PRÜFUNGSAMT FAKULTÄT III
Klausurarbeit im Prüfungsfach: Privatrecht I/II + Fallbeispiele
Privatrecht – 1. PT, 3-stündig
SS 2011
Fortsetzung Prüfungsaufgaben
Seite 2
Frage 6:
Grenzen Sie die Stückschuld von der Gattungsschuld ab. Was versteht man unter einer Konkretisierung
der Gattungsschuld. Erläutern Sie die Voraussetzungen für eine Konkretisierung.
Frage 7:
Durch welche Ereignisse kann ein Dauerschuldverhältnis beendet werden?
Frage 8:
Nennen und erläutern Sie vier Ausnahmen zu dem Grundsatz, dass die Gegenleistung entfällt, wenn der
Schuldner nach § 275 BGB nicht zu leisten braucht.
Frage 9:
Was versteht man unter „Zweckerreichung“, „Zweckfortfall“ und „Zweckstörung“? Handelt es sich
hierbei um Fälle der Unmöglichkeit?
Frage 10:
Nennen Sie die Anspruchsgrundlage und die Voraussetzungen, unter denen der Gläubiger
Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit fordern kann.
Frage 11:
Welche Relevanz hat die Werbeaussage des Herstellers für die Mängelgewährleistungshaftung des
Verkäufers. Erläutern Sie die Voraussetzungen unter denen der Verkäufer für die Aussagen des
Herstellers einzustehen hat.
Frage 12:
Was versteht man im Bereich des Kaufgewährleistungsrechts unter Nacherfüllung und welche Arten
sind zu unterscheiden? Unter welchen Voraussetzungen ist der Nacherfüllungsanspruch ausgeschlossen?
Wer hat die Kosten der Nacherfüllung zu tragen?
Frage 13:
Was versteht man im rechtlichen Sinne unter einer Bedingung, was unter einer Befristung? Grenzen Sie
beide Begriffe voneinander ab.
UNIVERSITÄT SIEGEN
PRÜFUNGSAMT FAKULTÄT III
Klausurarbeit im Prüfungsfach: Privatrecht I/II + Fallbeispiele
Privatrecht – 1. PT, 3-stündig
SS 2011
Fortsetzung Prüfungsaufgaben
Seite 3
Frage 14:
Was versteht man unter einem Erfüllungsgehilfen und was unter einem Verrichtungsgehilfen? Grenzen
Sie diese voneinander ab.
Frage 15:
Grenzen Sie die Begriffe Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum voneinander ab.
Fall 1:
K bekommt von V eine E-Mail folgenden Inhalts: „Verkaufe mein iPad für 30 €. Nimmst Du es?“ K
schreibt nach zwei Stunden zurück: „Auf jeden Fall!“ Als V die E-Mail von K erhält, bemerkt er, dass er
sich vertippt hat. Er wollte eigentlich 300 € schreiben. Deshalb antwortet er direkt mit einer weiteren EMail des Inhalts: „Sorry! Hab mich im Preis vertan...“. K fühlt sich schlecht behandelt und möchte
wissen, ob V ihm das iPad für 30 € verkaufen muss.
Fall 2:
Autohändler V verkauft K ein 3-er BMW Sondermodell in der Farbe pink für 20.000 €. Der tatsächliche
Wert des Wagens beträgt 18.000 €. Nach Bezahlung des Kaufpreises, aber noch vor Übergabe meldet
sich ein weiterer Kaufinteressent D. Dieser möchte den Wagen unbedingt für seine Tochter kaufen, die
erfolgreich ihr BWL-Studium abgeschlossen hat. Er ist sogar bereit, 24.000 € für das Model zu zahlen.
V ist bei dem Geschäft zwar äußert mulmig zu Mute, in Aussicht auf den winkenden Gewinn lässt er
sich jedoch darauf ein. Kurzerhand verkauft und übereignet er den Pkw an D, der die Summe bar
bezahlt. Als K davon hört, ist dieser empört. Er fragt sich, ob er von V Übergabe des Wagens verlangen
kann. Ansonsten möchte er die gezahlten 20.000 € zurück haben.
Welche Ansprüche hat K gegen V?
Hinweis: Zu prüfen ist nur das allgemeine Leistungsstörungsrecht!
UNIVERSITÄT SIEGEN
PRÜFUNGSAMT FAKULTÄT III
Klausurarbeit im Prüfungsfach: Privatrecht I/II + Fallbeispiele
Privatrecht – 1. PT, 3-stündig
SS 2011
Fortsetzung Prüfungsaufgaben
Seite 4
Fall 3:
K ersteht bei Fachhändler V einen neuen iMac für einen sensationellen Preis von 800 €. Der Marktwert
beträgt derzeit 1.000 €. K zahlt den Kaufpreis und nimmt den Computer sofort mit. Als er das Gerät zu
Hause anschließt, gibt es aufgrund eines Defekts des Netzteils einen Kurzschluss. Das Netzteil wird
dabei zerstört; der restliche Computer bleibt unversehrt. Der dadurch verursachte Minderwert des
Computers beträgt 200 €. Die defekte Komponente könnte ohne Schwierigkeiten ausgetauscht werden.
V weigert sich jedoch, eine Reparatur vorzunehmen. Er ist der Auffassung, K solle sich mit seinen
Problemen an Apple wenden. Den schicken iMac möchte K gerne behalten. Er fragt sich, ob er
zumindest einen Teil des Kaufpreises von V zurückverlangen kann.
Kann K den Kaufpreis mindern?
Viel Erfolg!!!
Herunterladen