Grundbegriffe der Staatslehre Zusammenfassung D - as Recht alleine ist nicht ausreichend, um das „Miteinander“ in einem Staat zu gewährleisten, daneben gibt es noch die Sitte und die Moral. as österreichische Rechtssystem ist durch unterschiedliche Rechtsarten gekennzeichnet. Ganz grob wird zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht unterschieden. Im Privatrecht stehen einander zwei gleichberechtigte Parteien gegenüber, im öffentlichen Recht ist eine der Parteien der Staat, das heißt, er ist mit Hoheitsgewalt ausgestattet und somit „stärker“ als die andere Partei. urch den EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 hat sich der Stufenbau der Rechtsordnung wesentlich geändert: Über dem nationalen Recht steht nun das europäische Recht, über diesem wiederum stehen unsere sechs leitenden Baugesetze. m zu wissen, was Recht ist, gibt es die Möglichkeit, unentgeltlich eine Rechtsauskunft beim Bezirksgericht im Rahmen des Amtstages und in Form von Nachschlagen in Schriftstücken zu erlangen. Kostenpflichtig, aber dafür viel spezifischer, sind Beratungsstellen von praktizierenden Juristen wie Rechtsanwält/innen oder Notar/innen. in Staat braucht, um als solcher gelten zu können, die drei Elemente: Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Was zum österreichischen Staatsgebiet gehört, ergibt sich durch die vorhandenen Grenzen. Zum Staatsvolk gehören die Personen, die die jeweilige Staatsbürgerschaft besitzen, was wiederum mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Die Staatsbürgerschaft erlangt man entweder aufgrund des Abstammungsprinzips oder des Gebietsund Bodenrechts. Die Staatsgewalt wird in Legislative, Exekutive und Judikative unterteilt, sie müssen in jeder Instanz voneinander getrennt sein. sterreich ist eine demokratische Republik: Das Staatsoberhaupt von Österreich, der amtierende Bundespräsident, wird auf begrenzte Zeit vom Staatsvolk gewählt. Weiters wählen die wahlberechtigten Österreicher/innen die Nationalratsabgeordneten, die die Gesetze für ganz Österreich machen. D D P olitische Parteien sind die Grundlage des politischen Geschehens in Österreich. Sinn und Zweck einer politischen Partei ist in erster Linie die Vertretung des Volkes mit der Wahrnehmung der Staatswillensbildung, in Form der Regierung oder der Oppositionsparteien. Parteien werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aber auch durch Zuschüsse aus dem Bundesbudget finanziert, das bedeutet, politische Parteien bekommen finanzielle Hilfe von der Republik Österreich. edien sind die wirksamste Informationsquelle in Österreich. Grundsätzlich erfüllen sie die Funktionen Information, Kritik und Kontrolle sowie Bildung und Unterhaltung. Medien sind Printmedien, Wochenzeitungen und Magazine, Rundfunk, Fernsehen, Tele- und Mobilkommunikation sowie Internet. nteressenverbände vertreten bestimmte Gruppen gegenüber anderen Verbänden, Parteien und dem Staat. Es gibt gesetzliche Interessenvertretungen, die eine Pflichtmitgliedschaft haben, und freiwillige Interessenvertretungen. Eine verantwortungsbewusste Interessenvertretung sucht immer den Interessenausgleich. n der Sozialpartnerschaft sollen die Gegensätze der Interessen von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen durch Verhandlungen und nicht durch Arbeitskampf ausgeglichen werden. Die Sozialpartner sind die Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertreter, die mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. rund- und Freiheitsrechte werden nach dem Personenkreis in Bürger- und Menschenrechte eingeteilt. Bürgerrechte werden nur Staatsbürger/-innen eingeräumt, sie sind also an eine Staatsbürgerschaft geknüpft, wobei österreichischen Staatsbürger/innen neben den österreichischen Bürgerrechten auch die europäischen Bürgerrechte zustehen. Menschenrechte gelten auch für Fremde und Staatenlose, sofern sie sich in einem Staat aufhalten, in dem die Menschenrechte anerkannt werden. n Österreich obliegt der Schutz der Grundrechte dem VfGH und dem OGH, zusätzlich kann man sich auch noch an den EUGH für Menschenrechte in Straßburg wenden. M U I E I Ö 21 G I aus: Politische Bildung und Recht – Fachschulen © 2009 Verlag E. DORNER GmbH, Wien