Hauptseminar: Dozenten: Wintersemester: Referenten: Menschenrechte und internationale Politik Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Reinhard Meyers, Dr. Dina Rossbacher 2011/2011 Dennis Stratmann, Johannes Schildknecht,Thomas Reinert, Jonas Pfister Entstehung, Entwicklung und Organisation des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen 1) Grundlagen über den Menschenrechtsschutz der UNO Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und staatlicher Souveränität o Menschenrechte garantieren dem Individuum in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat (Rechte 1. Generation) und verpflichten diesen (2. Generation); Menschenrechte betreffen also in erster Linie staatsinterne Verhältnisse o Interventionsverbot (Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta) verbietet ein Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines Staates UN-Charta selbst erwähnt zwar Menschenrechte (z.B. Präambel, Art. 13 Ziff. 1 lit. b, Art. 55 lit. c usw.) und stellt sogar deren Schutz als ein Hauptziel der UNO dar (Art. 1 Ziff. 3 UN-Charta), doch füllt sie den Begriff „Menschenrechte“ nicht weiter aus Dilemma des Menschenrechtsschutzes keine internationale Organisation mit der Kontrolle, Durchführung und Sanktionierung befasst Verantwortung bleibt bei Staaten diese sind aber auch Adressaten des Menschenrechts „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 definiert den in der Charta bis dahin „leeren“ Begriff der Menschenrechte Erklärung besitzt aber keine Rechtsverbindlichkeit Resolution der Generalversammlung Menschenrechtsaktivitäten innerhalb der UNO werden durch Generalversammlung und Wirtschafts- und Sozialrat vollzogen Menschenrechtskommission (1946-2006) war hauptsächlich für die Erarbeitung neuer Konzepte zuständig o Problem: In ihr waren häufig radikale „Menschenrechtsverletzer“ vertreten Kommission entwarf die beiden „großen“ Menschenrechtspakte von 1966 o „Zivilpakt“ (Rechte 1. Generation) & „Sozialpakt“ (Rechte 2. Generation) o Völkerrechtliche Verträge mit Rechtsverbindlichkeit Unterscheidung: „Charta-basierende“ und „Vertrags-basierende“ Mechanismen 2) Entstehung und Organisation des Menschenrechtsrates Reaktion auf Kritik Konsens über Notwendigkeit eines neuen Gremiums Verhandlungen zwischen Staaten, weitgehend nach Regionalgruppen: o Westliche Staaten = starke, effiziente Struktur des neuen Gremiums mit länderspezifischen Resolutionen VS. o G-77 Staaten = gegen länderspezifische Resolutionen; „kooperativer“ Ansatz Ergebnis: Klassischer Kompromiss Der UN-Menschenrechtsrat: o Errichtet 2006 mit Sitz in Genf o Ziel: Schutz und Förderung von Menschenrechten o 47 Mitglieder, nach Regionalgruppen aufgeschlüsselt o Möglichkeit des Ausschlusses aus MR-Rat durch Mehrheit der Generalversammlung o Instrumente: Spezialverfahren (Entsendung von unabhängigen Experten als Sonderberichterstatter) Beratender Ausschuss des MR-Rates („Think Tank“ des MRR) Beschwerdeverfahren (Befassung mit MR-Lage in Staat auf Antrag von Individuum oder NGO) Universal Periodic Review 3) Universal Periodic Review als zentrales Menschenrechtsschutzinstrument Alle 192 Staaten der UN werden in einem 4 Jahreszyklus innerhalb der UPR hinsichtlich ihrer Menschenrechtslage kontrolliert Staaten sowohl als Kontrollobjekt als auch als eigenständiger Kontrolleur (wenn Mitglied in der UPR-Arbeitsgruppe) UPR basiert auf der AEMR, der UN-Charter, freiwilligen Vereinbarungen von Staaten und jeweils anwendbarem internationalen humanitären Völkerrecht UPR aus hauptsächlich drei Informationsquellen/Dokumenten: o Nationaler Staatenbericht o Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte o Verlässliche Informationen weiterer relevanter „stakeholders“ wie NGOs, Zivilgesellschaft, etc. Ablauf eines UPR-Prozesses: Phase 1: Berichte über den jeweiligen Staat werden angefertigt Phase 2: Sitzung der UPR-Gruppe inkl. zu untersuchtender Staat Phase 3: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wird vorbereitet Phase 4: Annahme dieses Berichtes durch den Menschenrechtsrat Phase 5: Nachfolgende Prozesse, Implementation der Empfehlungen 4) Vergleich der Menschenrechtskommission mit dem Menschenrechtsrat & Kritik a) Wichtige Verbesserungen Änderung Regionalschlüssel Institutionelle Aufwertung Schnellere Reaktion auf MR Verletzungen Abwahl möglich Mehr Sichtbarkeit durch bessere Instrumente Staaten, die MR verletzen sind im UNHRC in der Mehrheit Immer noch Blockbildung und Blockade Fokussierung auf Nahostkonflikt Politisches Gremium statt Beschützer und Vertreter der Opfer b) Kritik Vergleich der Menschenrechtskommission (UNCHR) mit dem Menschenrechtsrat (UNHRC) UNCHR UNHRC Mitglieder 56 47 Stellung Unterorgan ECOSOC Nebenorgan GV Wahl Einfacher Mehrheit der ECOSOC Staaten – für 3 Jahre Wiederwahl mögl. Absolute Mehrheit GV – Wiederwahl auf 2 aufeinanderfolgegen Amtsperioden beschr. Kritierien Nein Höchste Standards der Menschenrechte Abwahl Nein 2/3 Mehrheit der GV Beschwerdeverfahren Grds. übernommen 5) Ausblick und Verbesserungsmöglichkeiten „Eine Reform zur Umsetzung der Menschenrechtsarbeit der UN wird nicht erfolgreich sein ohne den politischen Willen der Staaten.“ Unabhängige Beurteilung von MG durch regionale Expertengruppen Verbesserung von Inklusion und Partizipation lokaler NGOs Breitere Abdeckung von MR Fällen Bessere Mittel zum Ausschluss / Ablehnung von MG Effektive Nutzung von Tools wie dem UPR und deren Folgen 6) Literatur Alston, Philip: Reconceiving the UN Human Rights regime: Challenges confronting the new UN Human Rights Council, Journal of International Law and International Relations, Vol.6, Nr.1 Cox, Eric: State Interests and the Creation and Functioning of the United Nations Human Rights Council, Journal of International Law and International Relations, Vol.6, Nr.1 Hobe, Stephan: Einführung in das Völkerrecht, 9.Auflage, UTB-Verlag, 2008 http://www.upr-info.org/ (Stand. 01.11.2011) http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/MR-Rat_node.html (Stand. 01.11.2011) http://www.forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/Von_der_MRK_zum_MRR.pdf (Stand. 01.11.2011)