Handout Menschenrechtsrat - Prof. Dr. Dr. hc Reinhard Meyers

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Hauptseminar:
Dozenten:
Wintersemester:
Referenten:
Menschenrechte und internationale Politik
Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Reinhard Meyers, Dr. Dina Rossbacher
2011/2011
Dennis Stratmann, Johannes Schildknecht,Thomas Reinert, Jonas Pfister
Entstehung, Entwicklung und Organisation des Menschenrechtsrates der
Vereinten Nationen
1) Grundlagen über den Menschenrechtsschutz der UNO
 Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und staatlicher Souveränität
o Menschenrechte garantieren dem Individuum in erster Linie Abwehrrechte
gegen den Staat (Rechte 1. Generation) und verpflichten diesen (2.
Generation); Menschenrechte betreffen also in erster Linie staatsinterne
Verhältnisse
o Interventionsverbot (Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta) verbietet ein Eingreifen in die
inneren Angelegenheiten eines Staates
 UN-Charta selbst erwähnt zwar Menschenrechte (z.B. Präambel, Art. 13 Ziff. 1 lit. b,
Art. 55 lit. c usw.) und stellt sogar deren Schutz als ein Hauptziel der UNO dar (Art. 1
Ziff. 3 UN-Charta), doch füllt sie den Begriff „Menschenrechte“ nicht weiter aus
 Dilemma des Menschenrechtsschutzes  keine internationale Organisation mit der
Kontrolle, Durchführung und Sanktionierung befasst  Verantwortung bleibt bei
Staaten  diese sind aber auch Adressaten des Menschenrechts
 „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 definiert den in der Charta bis
dahin „leeren“ Begriff der Menschenrechte  Erklärung besitzt aber keine
Rechtsverbindlichkeit  Resolution der Generalversammlung
 Menschenrechtsaktivitäten innerhalb der UNO werden durch Generalversammlung
und Wirtschafts- und Sozialrat vollzogen
 Menschenrechtskommission (1946-2006) war hauptsächlich für die Erarbeitung neuer
Konzepte zuständig
o Problem: In ihr waren häufig radikale „Menschenrechtsverletzer“ vertreten
 Kommission entwarf die beiden „großen“ Menschenrechtspakte von 1966
o „Zivilpakt“ (Rechte 1. Generation) & „Sozialpakt“ (Rechte 2. Generation)
o Völkerrechtliche Verträge mit Rechtsverbindlichkeit
 Unterscheidung: „Charta-basierende“ und „Vertrags-basierende“ Mechanismen
2) Entstehung und Organisation des Menschenrechtsrates
 Reaktion auf Kritik  Konsens über Notwendigkeit eines neuen Gremiums
 Verhandlungen zwischen Staaten, weitgehend nach Regionalgruppen:
o Westliche Staaten = starke, effiziente Struktur des neuen Gremiums mit
länderspezifischen Resolutionen
VS.
o G-77 Staaten = gegen länderspezifische Resolutionen; „kooperativer“ Ansatz
 Ergebnis: Klassischer Kompromiss
 Der UN-Menschenrechtsrat:
o Errichtet 2006 mit Sitz in Genf
o Ziel: Schutz und Förderung von Menschenrechten
o 47 Mitglieder, nach Regionalgruppen aufgeschlüsselt
o Möglichkeit des Ausschlusses aus MR-Rat durch Mehrheit der
Generalversammlung
o Instrumente:
 Spezialverfahren (Entsendung von unabhängigen Experten als
Sonderberichterstatter)
 Beratender Ausschuss des MR-Rates („Think Tank“ des MRR)
 Beschwerdeverfahren (Befassung mit MR-Lage in Staat auf Antrag von
Individuum oder NGO)
 Universal Periodic Review
3) Universal Periodic Review als zentrales Menschenrechtsschutzinstrument
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Alle 192 Staaten der UN werden in einem 4 Jahreszyklus innerhalb der UPR
hinsichtlich ihrer Menschenrechtslage kontrolliert
Staaten sowohl als Kontrollobjekt als auch als eigenständiger Kontrolleur (wenn
Mitglied in der UPR-Arbeitsgruppe)
UPR basiert auf der AEMR, der UN-Charter, freiwilligen Vereinbarungen von Staaten
und jeweils anwendbarem internationalen humanitären Völkerrecht
UPR aus hauptsächlich drei Informationsquellen/Dokumenten:
o Nationaler Staatenbericht
o Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte
o Verlässliche Informationen weiterer relevanter „stakeholders“ wie NGOs,
Zivilgesellschaft, etc.
Ablauf eines UPR-Prozesses:
Phase 1: Berichte über den jeweiligen Staat werden angefertigt
Phase 2: Sitzung der UPR-Gruppe inkl. zu untersuchtender Staat
Phase 3: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wird vorbereitet
Phase 4: Annahme dieses Berichtes durch den Menschenrechtsrat
Phase 5: Nachfolgende Prozesse, Implementation der Empfehlungen
4) Vergleich der Menschenrechtskommission mit dem Menschenrechtsrat & Kritik
a) Wichtige Verbesserungen
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Änderung Regionalschlüssel
Institutionelle Aufwertung
Schnellere Reaktion auf MR Verletzungen
Abwahl möglich
Mehr Sichtbarkeit durch bessere Instrumente
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Staaten, die MR verletzen sind im UNHRC in der Mehrheit
Immer noch Blockbildung und Blockade
Fokussierung auf Nahostkonflikt
Politisches Gremium statt Beschützer und Vertreter der Opfer
b) Kritik
Vergleich der Menschenrechtskommission (UNCHR) mit dem Menschenrechtsrat (UNHRC)
UNCHR
UNHRC
Mitglieder
56
47
Stellung
Unterorgan ECOSOC
Nebenorgan GV
Wahl
Einfacher Mehrheit der
ECOSOC Staaten – für 3
Jahre Wiederwahl mögl.
Absolute Mehrheit GV –
Wiederwahl auf 2
aufeinanderfolgegen
Amtsperioden beschr.
Kritierien
Nein
Höchste Standards der
Menschenrechte
Abwahl
Nein
2/3 Mehrheit der GV
Beschwerdeverfahren
Grds. übernommen
5) Ausblick und Verbesserungsmöglichkeiten
 „Eine Reform zur Umsetzung der Menschenrechtsarbeit der UN wird nicht
erfolgreich sein ohne den politischen Willen der Staaten.“
 Unabhängige Beurteilung von MG durch regionale Expertengruppen
 Verbesserung von Inklusion und Partizipation lokaler NGOs
 Breitere Abdeckung von MR Fällen
 Bessere Mittel zum Ausschluss / Ablehnung von MG
 Effektive Nutzung von Tools wie dem UPR und deren Folgen
6) Literatur
Alston, Philip: Reconceiving the UN Human Rights regime: Challenges confronting the new UN
Human Rights Council, Journal of International Law and International Relations, Vol.6, Nr.1
Cox, Eric: State Interests and the Creation and Functioning of the United Nations Human Rights
Council, Journal of International Law and International Relations, Vol.6, Nr.1
Hobe, Stephan: Einführung in das Völkerrecht, 9.Auflage, UTB-Verlag, 2008
http://www.upr-info.org/ (Stand. 01.11.2011)
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/MR-Rat_node.html
(Stand. 01.11.2011)
http://www.forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/Von_der_MRK_zum_MRR.pdf
(Stand. 01.11.2011)
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