Muslimische Wohltätigkeit in der Schweiz 2. Sitzung 19. Oktober 2012 1 Ablauf • Referat Wohltätigkeit in den isl. Quellen (ca. 13:15–13:45) • Diskussion (ca. 13:45–14:15) • Pause • empirische Umsetzung, isl. Stiftungswesen (ca. 14:30–15:30) • Pause • Referat staatliche Armenfürsorge (ca. 16:00–16:30) • Diskussion (ca. 16:30–17:15) S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 2 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung religiöse Pflichten im Islam: • Glaubensbekenntnis (shahāda) • rituelles Gebet (salāt) ˙ • Fasten im Ramadan (sawm) ˙ • Almosen (zakāt) • Pilgerfahrt (haǧǧ) ˙ S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 3 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung sharı̄ ãa unterscheidet Handlungen in: • fard / wāǧib (verpflichtend) ˙ • mandūb / mustahabb (empfohlen) ˙ • mubāh (zulässig) ˙ • makrūh (missbilligt) • harām (verboten) ˙ Für die Beurteilung von Handlungen ist nı̄ya (Absicht) entscheidend. S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 4 2 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung zakāt (von z-k-y) • vermehren, reinigen, gerecht/gut sein u.a. • Bedeutung der Reinigung auch in anderen semitischen Sprachen und in anderen monotheistischen Religionen sadaqa (von s-d-q) ˙ ˙ • die Wahrheit sprechen“, aufrichtig sein“ ” ” • Glaube bzw. Fürwahrhalten (tasdı̄q) sowie Freundschaft (sadāqa) und Freund (sadı̄q) ˙ ˙ ˙ • Sprachverwandtschaft zum hebräischen sedaqah (Gerechtigkeit, Tugend) S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 5 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung Der Begriff zakāt/sadaqa kommt mehr als 30 Mal im Koran vor. Einerseits wird die ˙ Verpflichtung der Muslime zur Abgabe der zakāt betont, andererseits aber auch eine Belohnung dafür im Jenseits angekündigt: Dienjenigen, die ihr Vermögen um Gottes willen spenden, sind einem Saatkorn zu vergleichen, ” das sieben Ähren (aus sich) wachsen läßt, mit hundert Körnern in jeder Ähre. Gott vervielfacht (den himmlischen Lohn), wem er will. Und Gott umfaßt (alles) und weiß Bescheid.“ (2:261) [Nach der Koranübersetzung von Paret [2007, S. 39].] S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 6 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung In den meisten Fällen wird zakāt in Verbindung mit dem Gebet genannt, woraus viele Gelehrte ableiten, dass die zakāt neben dem Gebet zu den wichtigsten religiösen Pflichten gehört. Denen, die glauben und tun, was Recht ist, das Gebet verrichten und die Almosensteuer ” geben, steht bei ihrem Herrn ihr Lohn zu, und sie brauchen (wegen des Gerichts) keine Angst zu haben, und sie werden (nach der Abrechnung am jüngsten Tag) nicht traurig sein.“ (2:277) [Nach der Koranübersetzung von Paret [2007, S. 40].] S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 7 3 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung Im Koran (9:60) benannte Gruppen von zakāt-Berechtigten • al-fuqarā â (die Armen), • al-masākı̄n (die Bedürftigen), • al- ãāmilı̄n ãalayhā (Verwalter der zakāt), • al-mu âallafa qulūbuhum (deren Herzen gewonnen werden sollen), • fı̄ ar-riqāb ([die] in Sklaverei/Gefangenschaft), • al-ġārimı̄n (die Verschuldeten), • fı̄ sabı̄l Allāh ([die] auf dem Wege Gottes) und • ibn as-sabı̄l (Reisender) S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 8 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung andere Begriffe in Koran und Sunna • al-ihsān (das Erweisen einer Wohltat) ˙ • al-hairı̄ya (die Wohltätigkeit) ˘ • al- ãamal al-hairı̄ (das wohltätige Handeln) ˘ • al-birr (die Güte, die fromme Gabe) • al-infāq (die Geldspende) • al-kaffāra (die Ausgleichszahlung für eine Sünde) S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 9 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung Bedingungen für die zakāt • zakāt-pflichtig sind Einkommens- und Vermögensarten über einem festgelegten Mindestvermögen (nisāb) von 85 g Gold oder 595 g Silber bzw. in CH derzeit ca. SFr. 4400 ˙ oder ca. SFr. 600 • Gold und Silber, Geldvermögen oder in Kauf- und Verkaufsgeschäften erworbene konkrete Handelsgüter, Nutztiere und Ernteerträge, Schmuck (Abweichende Ansichten je nach Rechtsschule) • trad. unterschiedlicher nisāb und zakāt-Raten je nach Vermögensart (2.5% auf ˙ Geldvermögen, 10% auf landwirtschaftl. Erträge . . . ) • Zahlung einmal im Mondjahr • zakāt al-fitr bzw. sadaqa al-fitr im Ramadan (entspricht Mahlzeit für einen Bedürftigen) ˙ ˙ ˙ S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 10 4 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung Bedeutung der zakāt • zakāt ist eine religiöse Pflicht und gottesdienstliche Handlung ( ãibāda) • Geber der zakāt erfüllt Pflicht, der legitime Empfänger klagt ein Recht (haqq) ˙ • durch die zakāt reinigt (zakkā) der Geber sein eigenes Eigentum, d.h. indem er einen Teil seines Vermögens an Bedürftige gibt, wird der Rest rein und rechtmässig • soziale Dimension: fördert Solidarität zwischen den Mitgliedern lokaler Gemeinschaften und stärkt Zusammenhalt der islamischen Gemeinschaft (umma); soziale Umverteilung wirkt gesellschaftsstabilisierend S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 11 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung Bedingungen der sadaqa ˙ • freiwillige Spende, die in Bezug auf Spendezeitpunkt, Zweck, Form und Umfang frei wählbar ist • nicht nur als materielle Spende verstanden • in klassischen Rechtswerken bezeichnet sadaqa alle Hilfeleistungen ˙ • Vorzug der nahen Armen“ (Verwandte, Nachbarn, Bedürftige in eigenen Land) ” Bedeutung der sadaqa ˙ • gottgefällige Tat (qurba), Hoffnung auf jenseitige Belohnung • Abwenden von Gefahr, Krankheit, Unglück • Ziele und soziale Bedeutung wie bei zakāt S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 12 Wohltätigkeit in Koran und Prophetenüberlieferung qurbān • Opfertier anlässlich des Opferfestes ( ãı̄d al-adhā) ˙˙ • ist eine sunna (denen empfohlen, die es sich leisten können) • Symbol für die Unterwerfung des Gläubigen unter den Willen Gottes (erinnert an das Opfer des Propheten Ibrahim (Abraham)) • Schlachtopfer wird in 3 Teile geteilt – ein Drittel zum eigenen Verbrauch, die anderen beiden Drittel des Opferfleisches (qurbān) werden an Verwandte, Nachbarn und Bedürftige verteilt • ebenfalls Wortstamm q-r-b S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 13 5 zakāt und sadaqa in musl. Gesellschaften ˙ zakāt • 2. Kalif Abu Bakr (gest. 634) institutionalisierte zakāt • ab dem 9. Jh.: zusätzliche Steuern (mukūs) • im Laufe der Geschichte immer wieder Versuche, zum ursprünglichen islamischen Steuerwesen zurückzukehren • zakāt mehrheitlich nicht als Steuer eingetrieben sadaqa ˙ • gegenseitigen Hilfe in der Verwandtschaft und der Nachbarschaft u.a.; aufgrund des informellen Charakters der sadaqa kaum Quellen, die konkret über die historische Praxis ˙ Auskunft geben • Ausnahme: Herrscher und gesellschaftliche Elite (insb. in Krisenzeiten); Stiftungsurkunden S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 14 zakāt und sadaqa in musl. Gesellschaften ˙ Begünstigte • nicht nur materiell Bedürftige • genossen z.T. hohes gesellschaftl. Ansehen und waren wohlhabend • Berechtigungskriterium: Würdigkeit (v. a. durch militärisches und religiöses Verdienst) • unter Bedürftigen: insb. Waisen und Frauen (Verstossene und Witwen mit Kindern) sowie Arme von Mekka, Medina und Jerusalem S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 15 religiöses Stiftungswesen waqf / sadaqa ǧārı̄ya ˙ • waqf (Pl. awqāf) oder sog. fromme Stiftung • w-q-f: anhalten oder festhalten • nicht in Koran erwähnt, aber Ursprung zu Lebzeiten des Propheten • erste urkundlich belegte awqāf aus 8. Jh. • Unterscheidung zw. wohltätiger öffentlicher Stiftung (al-waqf al-hayrı̄) und privater ˘ Familien- bzw. Nachkommenschaftsstiftung (al-waqf al-ahlı̄) S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 16 6 religiöses Stiftungswesen Bedingungen von awqāf • Stifter überträgt sein Eigentum auf Gott • gestiftete Sache muss einem gottgefälligen Zweck“ dienen (gemeinnütziger Stiftungszweck) ” • Stiftungssachen gelten als für alle Zeiten unveräusserlich; werden somit dem regulären Wirtschaftskreislauf entzogen • i.d.R. unbewegliche Güter wie Immobilien und Land, aber auch Bücher und Bargeldstiftungen • erzielte Gewinne kommen dem festgelegten Zweck zugute S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 17 religiöses Stiftungswesen Bedeutung • ab 9. Jh.: Stiftungen zur Finanzierung grosser öffentlicher Einrichtungen • bspw. Moscheen und Schulen, Brunnen und öffentliche Bäder, Suppenküchen und Ställe, Waisenhäuser und Hospitäler • für die grundlegende Infrastruktur der islamischen Stadt“ von grosser Bedeutung ” • Schutz von Eigentum vor staatlicher Konfiszierung und Umgehung von Erbfolgebestimmungen S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 18 staatliche Armenfürsorge in der Vormoderne • Herrscher intervenierten nur in Notfällen, d.h. bspw. um das Betteln einzuschränken und das Verhalten von Bettlern in der Öffentlichkeit zu kontrollieren • ab 19. Jh. restriktiveres Vorgehen gegen Bettler • Herrscher präsentierten sich z.T. als grosszügige Spender • systematische soziale Versorgung von Bedürftigen durch Staat erst ab Ende 19. Jh. • dennoch ersetzten staatliche Bemühungen bis heute nie informelle Hilfe S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 19 Reziprozität? Beziehungsverhältnis zw. Gebern und Empfängern • Geheimes Geben bevorzugt • Geber stellt keine Erwartungen an eine Gegenleistung durch Empfänger • Transzendenzbezug: Ziel ist eigene Reinigung und jenseitige Lohn; eigentlicher Adressat der Handlung ist Gott 7 S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 20 Roswitha Badry. Zwischen “Armengabe” und “Missionspfennig”. Zur Distribution der Zakāt nach klassischer und moderner sunnitischer Interpretation. Asiatische Studien, 55(4):885–916, 2001. Bärbel Beinhauer-Köhler. Formen islamischer Wohlfahrt in Deutschland. In Diakonie der Religionen 2. Schwerpunkt Islam, pages 75–166. Peter Lang Verlag, 2005. Faruk Bilici. Les ’imaret ottomanes: un instrument de lutte contre la pauvreté? . In Jean-Paul Pascual, editor, Pauvreté et richesse dans le monde musulman méditerranéen/Poverty and Wealth in the Muslim Mediterranean World, pages 271–288. Maisonneuve & Larose, 2003. Mine Ener. Religious Prerogatives and Policing the Poor in Two Ottoman Contexts. Journal of Interdisciplinary History, 35(3):501–511, 2005. Sohail H. Hashmi. The Problem of Poverty in Islamic Ethics. In William A. Galston and Peter H. Hoffenberg, editors, Poverty and Morality: Religious and Secular Perspectives, pages 180–203. Cambridge University Press, 2010. Franz Kogelmann. Die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftliche Verankerung des Islamischen und anderen privaten Stiftungswesens. In Islamische Stiftungen und wohltätige Einrichtungen mit entwicklungspolitischen Zielsetzungen in arabischen Staaten. Deutsches Orient-Institut, 2003. Rudi Paret. Der Koran. Kohlhammer Verlag, 10. auflage edition, 2007. Norman A. Stillman. Charity and Social Service in Medieval Islam. In L.I. Conrad, editor, The Development of Islamic Ritual, volume 26, pages 211–221. Ashgate Variorum, 2006 (1975). Nadir Özbek. Imperial Gifts and Sultanic Legitimation during the Late Ottoman Empire, 1876-1909. In Michael Bonner, Mine Ener, and Amy Singer, editors, Poverty and Charity in Middle Eastern Contexts, pages 203–220. State University of New York Press, 2003. S. Martens muslimische Wohltätigkeit – 21 8