10/2009 Gewinnspiele mit Kaufzwang bald erlaubt? Der Discounter Plus vergab beim Kauf von Waren Bonuspunkte, mit denen die Kunden gratis Lotto spielen konnten, andere Händler erklären den Kassenzettel direkt zum Teilnahmecoupon an einem Gewinnspiel. Im § 4 Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht von dem Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden darf. Dieses sogenannte Kopplungsverbot soll die Ausnutzung der Spiellust verhindern. Ein Angebot soll kritisch geprüft und um seiner selbst Willen angenommen werden. Jetzt entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob dieser Passus des UWG europarechtlichen Bestimmungen zuwider läuft. Obwohl die Entscheidung noch nicht gefallen ist, häufen sich in letzter Zeit solche Gewinnspiele. Es ist zu vermuten, dass Abmahnungen mit einem Hinweis auf die schwebende EuGH-Entscheidung gekontert werden. Das könnte auch zum Glücksspiel werden: Zu einem Wettrennen zwischen Prozessterminen hierzulande und der EugH-Entscheidung. Wobei noch nicht einmal gesagt ist, dass der EuGH die deutsche Regelung für unzulässig erklärt. Quelle: direkt marketing POINT WERBEAGENTUR GmbH & Co. KG Wittelsbacherallee 59 32427 Minden Tel. +49-571-83759-0 Fax +49-571-83759-90 [email protected] www.point-werbeagentur.de