10/2009 Gewinnspiele mit Kaufzwang bald erlaubt?

Werbung
10/2009
Gewinnspiele mit Kaufzwang bald erlaubt?
Der Discounter Plus vergab beim Kauf von Waren Bonuspunkte, mit denen die Kunden gratis Lotto
spielen konnten, andere Händler erklären den Kassenzettel direkt zum Teilnahmecoupon an einem
Gewinnspiel. Im § 4 Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht, dass
die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht von dem Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme
einer Dienstleistung abhängig gemacht werden darf. Dieses sogenannte Kopplungsverbot soll die
Ausnutzung der Spiellust verhindern. Ein Angebot soll kritisch geprüft und um seiner selbst Willen
angenommen werden. Jetzt entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob dieser Passus
des UWG europarechtlichen Bestimmungen zuwider läuft.
Obwohl die Entscheidung noch nicht gefallen ist, häufen sich in letzter Zeit solche Gewinnspiele. Es
ist zu vermuten, dass Abmahnungen mit einem Hinweis auf die schwebende EuGH-Entscheidung
gekontert werden. Das könnte auch zum Glücksspiel werden: Zu einem Wettrennen zwischen
Prozessterminen hierzulande und der EugH-Entscheidung. Wobei noch nicht einmal gesagt ist,
dass der EuGH die deutsche Regelung für unzulässig erklärt.
Quelle: direkt marketing
POINT WERBEAGENTUR
GmbH & Co. KG
Wittelsbacherallee 59
32427 Minden
Tel. +49-571-83759-0
Fax +49-571-83759-90
[email protected]
www.point-werbeagentur.de
Herunterladen