Parteipolitische Ämterpatronage in der

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Universität Konstanz – Fachbereich für Politik- und Verwaltungswissenschaft
Parteipolitische
Ämterpatronage in der
Ministerialbürokratie der Bundesländer
Wissenschaftliche Arbeit
zur Erlangung des Grades eines Diplom-Verwaltungswissenschaftlers
am Fachbereich für Politik- und Verwaltungswissenschaft
der Universität Konstanz
Verfasser: Philip Wettengel
Lindenstr. 11
71296 Heimsheim
1. Gutachter: PD. Dr. Philip Manow
2. Gutachter: Prof. Dr. Jörg Bogumil
Konstanz, 11. Mai 2005
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS ........................................................................................................................1
TABELLENVERZEICHNIS ....................................................................................................................3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS................................................................................................................5
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..............................................................................................................8
1
EINLEITUNG...................................................................................................................................9
2
DEFINITION ..................................................................................................................................13
3
4
5
2.1
HISTORISCHE ERSCHEINUNGSFORMEN..........................................................................................13
2.2
PARTEIPOLITISCHE ÄMTERPATRONAGE ........................................................................................15
2.2.1
Herrschaftspatronage.........................................................................................................17
2.2.2
Versorgungspatronage .......................................................................................................18
RECHTLICHE EINORDNUNG...................................................................................................20
3.1
VERSTOß GEGEN DAS LEISTUNGSPRINZIP ......................................................................................20
3.2
BEEINTRÄCHTIGUNG DER NEUTRALITÄT ......................................................................................21
3.3
BEEINTRÄCHTIGUNG DES DEMOKRATIEPRINZIPS ..........................................................................21
STUDIEN ZUR ÄMTERPATRONAGE ......................................................................................23
4.1
STUDIEN ZUR PARTEIPOLITISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG .....................................26
4.2
STUDIEN ZU PERSONALMAßNAHMEN NACH REGIERUNGSWECHSELN ............................................34
POLITISCHE BEWERTUNG DER ÄMTERPATRONAGE....................................................42
5.1
PRO PARTEIENPATRONAGE ...........................................................................................................42
5.1.1
Überholte Neutralität der Verwaltung................................................................................42
5.1.2
Kontrolle der Verwaltung ...................................................................................................43
5.1.3
Stabilisierung des Parteiensystems.....................................................................................47
5.2
CONTRA PARTEIENPATRONAGE ....................................................................................................48
5.2.1
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft ................................................48
5.2.2
Aufblähung des öffentlichen Dienstes.................................................................................49
5.2.3
Gefährdung der Neutralität der Verwaltung ......................................................................50
5.2.4
Vertrauensschwund in der Bevölkerung .............................................................................50
5.2.5
Verbeamtung der Parteien und Parlamente .......................................................................51
5.3
HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN .......................................................................................................52
5.3.1
Verstärkung des gerichtlichen Schutzes .............................................................................52
5.3.2
Verbesserung des Einstellungs- und Beförderungsverfahrens ...........................................54
5.3.3
Parteipolitische Neutralisierung der Beamtenschaft..........................................................54
1
Inhaltsverzeichnis
5.3.4
6
7
Stellenbesetzungsquote für die Parteimitglieder ................................................................55
FORSCHUNGSDESGIN................................................................................................................58
6.1
HYPOTHESEN UND OPERATIONALISIERUNG ..................................................................................58
6.2
BEGRÜNDUNG FÜR FALLAUSWAHL UND FORSCHUNGSDESIGN .....................................................61
6.3
DER DATENSATZ...........................................................................................................................63
6.3.1
Die Einführung der Richterstellen in 1976/1977................................................................68
6.3.2
Die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierungen ........................................71
ANALYSE UND ERGEBNISSE ...................................................................................................74
7.1
DIE
AUSWIRKUNGEN
VON
REGIERUNGS-
UND
KOALITIONSWECHSELN
AUF
DAS
STELLENWACHSTUM ..............................................................................................................................77
7.1.1
Sequenzdiagramme.............................................................................................................77
7.1.2
Mittelwertvergleiche...........................................................................................................81
7.1.3
OLS-Regression ..................................................................................................................89
7.1.3.1
Test auf Autokorrelation............................................................................................................... 89
7.1.3.2
Test auf Normalverteilung der abhängigen Variablen .................................................................. 91
7.1.3.3
Das Modell ................................................................................................................................... 92
7.1.3.4
Gibt es einen Parteieneffekt? ........................................................................................................ 95
7.1.3.5
Regressionsdiagnostik .................................................................................................................. 96
Test auf Normalverteilung der Residuen ................................................................................ 97
Test auf Autokorrelation der Residuen ................................................................................... 98
Test auf Kollinearität und Multikollinearität .......................................................................... 99
Test auf einflussreiche Beobachtungen................................................................................. 103
Test auf Linearität................................................................................................................. 104
Test auf Homoskedastizität................................................................................................... 104
8
7.2
DIE BEDEUTUNG DES UMFANGS VON REGIERUNGSWECHSELN FÜR DAS STELLENWACHSTUM ...108
7.3
DIE BEDEUTUNG VON WAHLEN FÜR DIE STRUKTUR DES STELLENKEGELS .................................116
FAZIT ............................................................................................................................................123
LITERATURVERZEICHNIS ..............................................................................................................128
QUELLENVERZEICHNIS...................................................................................................................134
9
ANHANG.......................................................................................................................................136
9.1
SEQUENZDIAGRAMME: STELLENWACHSTUM UND REGIERUNGSWECHSEL ..................................136
9.2
SEQUENZDIAGRAMME: STELLENWACHSTUM UND KOALITIONSWECHSEL...................................141
9.3
EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN: COOK’S D.........................................................................146
9.4
PARTIELLE REGRESSIONSDIAGRAMME DER RESIDUEN ...............................................................151
9.5
REGIERUNGSZUSAMMENSETZUNGEN DER BUNDESLÄNDER ........................................................158
9.6
ERKLÄRUNG ...............................................................................................................................198
2
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: ANTEIL DER PARTEILOSEN BEAMTEN DES HÖHEREN DIENSTES AUF BUNDESEBENE ................31
TABELLE 2: PARTEIMITGLIEDSCHAFT DER ABTEILUNGSLEITER AUF BUNDESEBENE ..................................32
TABELLE 3: FLUKTUATION POLITISCHER BEAMTER NACH REGIERUNGSWECHSELN AUF BUNDESEBENE ....37
TABELLE 4: ÜBERSICHT AMTSBEZEICHNUNGEN .........................................................................................65
TABELLE 5: ANZAHL DER NEU GEBILDETEN RICHTERSTELLEN ...................................................................68
TABELLE 6: DURCHSCHNITTLICHE JÄHRLICHE WACHSTUMSFAKTOREN 1977-2004 ...................................69
TABELLE 7: WIRKUNGSZEITRAUM EINES REGIERUNGSWECHSELS FÜR DAS STELLENWACHSTUM ..............82
TABELLE 8: ÜBERSICHT UNABHÄNGIGE VARIABLEN ..................................................................................83
TABELLE 9: MITTELWERTE .........................................................................................................................84
TABELLE 10: ERGEBNISSE MANN-WHITNEY-TEST .....................................................................................88
TABELLE 11: REGRESSIONSMODELLE .........................................................................................................93
TABELLE 12: ERGEBNISSE OLS-REGRESSION .............................................................................................94
TABELLE 13: ERGEBNISSE OLS-REGRESSION – PARTEIENEFFEKT ..............................................................96
TABELLE 14: KORRELATIONSMATRIX DER UNABHÄNGIGEN VARIABLEN..................................................100
TABELLE 15: KOLLINEARITÄTSSTATISTIK.................................................................................................101
TABELLE 16: KOLLINEARITÄTSANALYSE ..................................................................................................102
TABELLE 17: RANGKORRELATION STELLENWACHSTUM * KONTINUITÄTSFAKTOR ..................................113
TABELLE 18: ANZAHL DER LANDTAGSWAHLEN IM UNTERSUCHUNGSZEITRAUM .....................................118
TABELLE 19: B-STELLENKEGEL BAYERN .................................................................................................120
TABELLE 20: B-STELLENKEGEL NIEDERSACHSEN ....................................................................................121
TABELLE 21: STELLENKEGELVERSCHIEBUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG ................................................122
TABELLE 22: RESSORTVERTEILUNG BADEN-WÜRTTEMBERG ...................................................................158
TABELLE 23: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BADEN-WÜRTTEMBERG ..........................................................159
TABELLE 24: RESSORTVERTEILUNG BAYERN ...........................................................................................161
TABELLE 25: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BAYERN ...................................................................................162
TABELLE 26: RESSORTVERTEILUNG BERLIN .............................................................................................164
TABELLE 27: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BERLIN ....................................................................................166
TABELLE 28: RESSORTVERTEILUNG BREMEN ...........................................................................................169
TABELLE 29: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BREMEN...................................................................................171
TABELLE 30: RESSORTVERTEILUNG HESSEN ............................................................................................175
TABELLE 31: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS HESSEN ....................................................................................176
TABELLE 32: RESSORTVERTEILUNG NIEDERSACHSEN ..............................................................................179
TABELLE 33: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS NIEDERSACHSEN ......................................................................180
TABELLE 34: RESSORTVERTEILUNG NORDRHEIN-WESTFALEN .................................................................183
TABELLE 35: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS NORDRHEIN-WESTFALEN ........................................................184
TABELLE 36: RESSORTVERTEILUNG RHEINLAND-PFALZ...........................................................................187
TABELLE 37: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS RHEINLAND-PFALZ ..................................................................188
TABELLE 38: RESSORTVERTEILUNG SAARLAND .......................................................................................190
3
Tabellenverzeichnis
TABELLE 39: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS SAARLAND ...............................................................................191
TABELLE 40: RESSORTVERTEILUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN .....................................................................194
TABELLE 41: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN ............................................................195
4
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: ENTWICKLUNG DER PERSONALSTELLEN (EXKLUSIVE R-STELLEN) .....................................74
ABBILDUNG 2: ENTWICKLUNG DER PERSONALSTELLEN (INKLUSIVE R-STELLEN)......................................75
ABBILDUNG 3: ENTWICKLUNG DER B-STELLEN..........................................................................................76
ABBILDUNG 4: REGIERUNGS- UND KOALITIONSWECHSEL IN RHEINLAND-PFALZ .......................................78
ABBILDUNG 5: REGIERUNGS- UND KOALITIONSWECHSEL IN SCHLESWIG-HOLSTEIN .................................79
ABBILDUNG 6: WACHSTUMSFAKTOR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN .................................................................80
ABBILDUNG 7: REGIERUNGS- UND KOALITIONSWECHSEL IN BAYERN ........................................................81
ABBILDUNG 8: BOXPLOT DES A-STELLENWACHSTUMS GETRENNT NACH ERSTEM HAUSHALT
NACH EINEM KOALITIONSWECHSEL (JA/NEIN) ...................................................................84
ABBILDUNG 9: HISTOGRAMM DES B-WACHSTUMSFAKTORS MIT NORMALVERTEILUNGSKURVE ................86
ABBILDUNG 10: TRENDBEREINIGTES Q-Q-DIAGRAMM DES B-WACHSTUMSFAKTORS ...............................87
ABBILDUNG 11: PARTIELLE AUTOKORRELATION FÜR DIE B-STELLENANZAHL (BERLIN) ...........................90
ABBILDUNG 12: PARTIELLE AUTOKORRELATION DER B-WACHSTUMSRATE FÜR BERLIN...........................91
ABBILDUNG 13: HÄUFIGKEITSVERTEILUNG DER RESIDUEN, MODELL 1 .....................................................97
ABBILDUNG 14: NORMALVERTEILUNGSPLOT DER RESIDUEN, MODELL 1...................................................98
ABBILDUNG 15: RESIDUALS-VS.-FITTED-PLOT FÜR MODELL 1 ................................................................105
ABBILDUNG 16: RESIDUALS-VS.-FITTED-PLOT FÜR MODELL 4 ................................................................105
ABBILDUNG 17: STREUDIAGRAMM BGROWTH * PREGOVTIME....................................................................109
ABBILDUNG 18: STREUDIAGRAMM AGROWTH * PREGOVTIME....................................................................109
ABBILDUNG 19: STREUDIAGRAMM BGROWTH * CONTI ..............................................................................112
ABBILDUNG 20: STREUDIAGRAMM AGROWTH * CONTI ..............................................................................112
ABBILDUNG 21: STREUDIAGRAMM BGROWTH * CONTI (NORDRHEIN-WESTFALEN) ..................................114
ABBILDUNG 22: STREUDIAGRAMM AGROWTH * CONTI (NORDRHEIN-WESTFALEN) ..................................114
ABBILDUNG 23: STREUDIAGRAMM BGRWOTH * LHHVW ............................................................................117
ABBILDUNG 24: STREUDIAGRAMM SPGRWOTH * LHHVW ...........................................................................117
ABBILDUNG 25: STREUDIAGRAMM SP2GROWTH * LHHVW .........................................................................117
ABBILDUNG 26: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN BADEN-WÜRTTEMBERG .............................................136
ABBILDUNG 27: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN BAYERN ......................................................................136
ABBILDUNG 28: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN BERLIN........................................................................137
ABBILDUNG 29: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN BREMEN ......................................................................137
ABBILDUNG 30: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN HESSEN .......................................................................138
ABBILDUNG 31: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN NIEDERSACHSEN .........................................................138
ABBILDUNG 32: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN NORDRHEIN-WESTFALEN ...........................................139
ABBILDUNG 33: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN RHEINLAND-PFALZ .....................................................139
ABBILDUNG 34: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN SAARLAND ..................................................................140
ABBILDUNG 35: GROßE REGIERUNGSWECHSEL IN SCHLESWIG-HOLSTEIN................................................140
ABBILDUNG 36: KOALITIONSWECHSEL IN BADEN-WÜRTTEMBERG ..........................................................141
ABBILDUNG 37: KOALITIONSWECHSEL IN BAYERN ..................................................................................141
5
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 38: KOALITIONSWECHSEL IN BERLIN ....................................................................................142
ABBILDUNG 39: KOALITIONSWECHSEL IN BREMEN ..................................................................................142
ABBILDUNG 40: KOALITIONSWECHSEL IN HESSEN ...................................................................................143
ABBILDUNG 41: KOALITIONSWECHSEL IN NIEDERSACHSEN .....................................................................143
ABBILDUNG 42: KOALITIONSWECHSEL IN NORDRHEIN-WESTFALEN ........................................................144
ABBILDUNG 43: KOALITIONSWECHSEL IN RHEINLAND-PFALZ .................................................................144
ABBILDUNG 44: KOALITIONSWECHSEL IM SAARLAND ..............................................................................145
ABBILDUNG 45: KOALITIONSWECHSEL IN SCHLESWIG-HOLSTEIN ............................................................145
ABBILDUNG 46: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (BADEN-WÜRTTEMBERG) ...............146
ABBILDUNG 47: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (BAYERN) ........................................146
ABBILDUNG 48: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (BERLIN)..........................................146
ABBILDUNG 49: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (BREMEN)........................................146
ABBILDUNG 50: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (HESSEN) .........................................147
ABBILDUNG 51: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (NIEDERSACHSEN)...........................147
ABBILDUNG 52: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (NORDRHEIN-WESTFALEN) .............147
ABBILDUNG 53: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (RHEINLAND-PFALZ) .......................147
ABBILDUNG 54: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (SAARLAND)....................................148
ABBILDUNG 55: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 1 (SCHLESWIG-HOLSTEIN)..................148
ABBILDUNG 56: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (BADEN-WÜRTTEMBERG) ...............148
ABBILDUNG 57: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (BAYERN) ........................................148
ABBILDUNG 58: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (BERLIN)..........................................149
ABBILDUNG 59: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (BREMEN)........................................149
ABBILDUNG 60: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (HESSEN) .........................................149
ABBILDUNG 61: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (NIEDERSACHSEN)...........................149
ABBILDUNG 62: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (NORDRHEIN-WESTFALEN) .............150
ABBILDUNG 63: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (RHEINLAND-PFALZ) .......................150
ABBILDUNG 64: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (SAARLAND)....................................150
ABBILDUNG 65: EINFLUSSREICHE BEOBACHTUNGEN IM MODELL 4 (SCHLESWIG-HOLSTEIN)..................150
ABBILDUNG 66: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * EHHNRKW .............................................................151
ABBILDUNG 67: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * RSTELLEN .............................................................151
ABBILDUNG 68: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * STATEEXP1 ...........................................................151
ABBILDUNG 69: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * STATESEXP3..........................................................151
ABBILDUNG 70: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * BW........................................................................152
ABBILDUNG 71: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * BER ......................................................................152
ABBILDUNG 72: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * BRE ......................................................................152
ABBILDUNG 73: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * HES ......................................................................152
ABBILDUNG 74: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * NIE .......................................................................153
ABBILDUNG 75: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * NRW .....................................................................153
ABBILDUNG 76: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * RP ........................................................................153
ABBILDUNG 77: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * SAAR .....................................................................153
ABBILDUNG 78: PARTIELLES DIAGRAMM: BGROWTH * SH ........................................................................154
6
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 79: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * EHHNRKW .............................................................154
ABBILDUNG 80: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * RSTELLEN .............................................................154
ABBILDUNG 81: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * STATEEXP1 ...........................................................154
ABBILDUNG 82: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * STATEEXP3 ...........................................................155
ABBILDUNG 83: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * BW........................................................................155
ABBILDUNG 84: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * BER ......................................................................155
ABBILDUNG 85: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * BRE ......................................................................155
ABBILDUNG 86: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * HES ......................................................................156
ABBILDUNG 87: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * NIE .......................................................................156
ABBILDUNG 88: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * NRW .....................................................................156
ABBILDUNG 89: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * RP ........................................................................156
ABBILDUNG 90: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * SAAR .....................................................................157
ABBILDUNG 91: PARTIELLES DIAGRAMM: AGROWTH * SH ........................................................................157
7
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
BBG
Bundesbeamtengesetz
BHE
1
Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten
BRRG
Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
CDU
Christlich Demokratische Union Deutschlands
CSU
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.
FDP
Freie Demokratische Partei
GG
Grundgesetz
Grüne
„Bündnis 90/Die Grünen“2
NRW
Nordrhein-Westfalen
OLS
Ordinary Least Squares
PDS
Partei des Demokratischen Sozialismus
PL
parteilos
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
StGB
Strafgesetzbuch
u.a.
unter anderem
USA
Vereinigte Staaten von Amerika
Vgl.
Vergleiche
z.B.
zum Beispiel
1
2
Name änderte sich mehrmals, u.a. in: GB/BHE, GDP/BHE, GPD/BHE
Name kann Bundesland und Zeitpunkt leicht variieren.
8
Einleitung
1 Einleitung
Mit schöner Regelmäßigkeit beschuldigen sich die politischen Parteien in Deutschland
gegenseitig der Ämterpatronage.3 Wer von der Oppositionsbank aus noch als Ankläger
fungierte, sieht sich nach der Amtsübernahme meist sehr schnell mit gleichlautenden
Vorwürfen konfrontiert. Wahlweise von schwarzem oder rotem Filz und von
„Versorgungsposten“ für verdiente Parteimitglieder ist die Rede. 4 Ämterpatronage sei
Teil des „ekelhaften Bestreben[s], die Macht zu ergreifen und zu erhalten.“5
Dass die Regierenden ihre (Partei)-Freunde mit Pöstchen bedenken, wird nicht nur in
der Presse unterstellt. Auch in der wissenschaftlichen Literatur zur Korruption und zum
Parteienstaat findet sich die Behauptung, Ämterpatronage sei eine verbreitete Methode
der Parteien, Einfluss auf die öffentliche Verwaltung der Bundesrepublik zu gewinnen.
Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Schmidt-Hieber (2003: 85) behauptet beispielsweise:
„Ämterpatronage gibt es überall und in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes“.
Ähnliche Aussagen finden sich bei zahlreichen anderen Autoren (siehe S. 23).
Doch der breiten politischen und wissenschaftlichen Diskussion mangelt es an einem
empirisch gesicherten Fundament. „Anekdoten statt Statistik“ bestimmen unser Bild der
Ämterpatronage.6 Wie in dieser Arbeit gezeigt wird, beschränken sich die wissenschaftlichen Untersuchungen auf die Parteipolitisierung des öffentlichen Dienstes sowie
auf Personalmaßnahmen im Bereich der politischen Beamten. Untersuchungen zur
Parteipolitisierung können streng genommen keinen Beweis, sondern nur Indizien für
eine Ämterpatronage liefern. Mehr Erfolg verspricht der Versuch, der Ämterpatronage
über die personalpolitischen Auswirkungen von Wahlen und Regierungswechseln auf
die Spur zu kommen. Nach Derlien (1989: 171) „sind Regierungswechsel das
experimentum crucius für die Behauptung einer Parteipolitisierung, müssen wir doch
erwarten, daß nach mit Regierungswechseln verbundenen Politik-Veränderungen auch
personalpolitische Konsequenzen in gesteigertem Umfang zu beobachten sind.“ Genau
dieser Zusammenhang ist allerdings bisher nicht umfassend empirisch untersucht
worden. Die meisten vorliegenden Studien beschränken sich auf die Bundesverwaltung
3
Siehe aktuell Tutt 2005.
Behr 2004
5
Bollmann 1995
4
9
Einleitung
und dort speziell auf die politischen Beamten. Da es auf Bundesebene bislang nur zu
drei Regierungswechseln kam, sind darauf gestützte Trendaussagen mit Vorsicht zu
genießen. Studien, die auch die Landesverwaltungen einbeziehen, stellen lediglich
Momentaufnahmen dar.
Mit der vorliegenden Arbeit möchte ich einen Beitrag zur Bestimmung des
tatsächlichen Ausmaßes der Ämterpatronage in Deutschland leisten. Im Mittelpunkt
steht die Frage, ob es empirische Belege für Ämterpatronage gibt. Dazu werte ich
erstmals die Entwicklung der Beamtenstellen in der Ministerialbürokratie von zehn
westdeutschen Bundesländern über einen Zeitraum von knapp 50 Jahren aus.
Gegenstand meiner Untersuchung ist ausschließlich die parteipolitische Begünstigung,
die von anderen Formen der institutionellen Patronage wie auch von der individuellen
Patronage abzugrenzen ist.
Die Arbeit gliedert sich in zwei Abschnitte. Die Kapitel 2 bis 5 bieten einen
Literaturüberblick. Sie schildern die grundlegenden Erscheinungsformen der Ämterpatronage, geben einen Überblick über den Stand der empirischen Forschung und fassen
die Kernpunkte der aktuellen Diskussion zusammen. Aufbauend darauf bilden die
Kapitel 6 und 7 den empirischen Teil meiner Arbeit. Jedes Kapitel schließt mit einer
kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Im Einzelnen ist die Arbeit wie folgt aufgebaut. Kapitel 2 führt in das Thema ein, indem
der Begriff der Ämterpatronage zunächst historisch nachgezeichnet wird. Es werden
verschiedene Kategorisierungen der Patronage unterschieden und die für diese Arbeit
verwendete Definition vorgestellt.
Kapitel 3 gibt einen kurzen Überblick über die herrschende Meinung zur rechtlichen
Einordnung der Ämterpatronage. Im einzelnen werden der Verstoß gegen das
Leistungsprinzip, die Beeinträchtigung der Neutralität des öffentlichen Dienstes sowie
die Beeinträchtigung des Demokratieprinzips besprochen. Nicht zuletzt weil Ämterpatronage als Verfassungsbruch angesehen wird, ist die öffentliche und zum Teil auch
wissenschaftliche Empörung so ausgeprägt.
6
Rubner 2004
10
Einleitung
In Kapitel 4 gebe ich einen Überblick über die vorherrschende Einschätzung zur
Verbreitung von Ämterpatronage. Diesen zum Teil undifferenzierten Urteilen stelle ich
die Ergebnisse der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Untersuchungen
gegenüber. Diese lassen sich in zwei Gruppen zusammenfassen. Die in 4.1 vorgestellten
Studien stammen größtenteils aus den 1970er Jahren und versuchen, mit sozialwissenschaftlichen Befragungen die Parteipolitisierung der Beamtenschaft zu erfassen.
In den 1980er Jahren konzentrierte sich das Forschungsinteresse auf die personalpolitischen Auswirkungen der Bonner Regierungswechsel 1969 und 1982. Die
gewonnenen Erkenntnisse sind in Kapitel 4.2 dargestellt. Mein eigenes, in Kapitel 6
entwickeltes Forschungsdesign wird sich bewusst von diesen Studien unterscheiden.
Während die Anzahl empirischer Untersuchungen überschaubar ist, gibt es eine Vielzahl von Publikationen, die Vor- und Nachteile der Ämterpatronage diskutieren und
mögliche Lösungsvorschläge entwerfen. Im ersten Abschnitt von Kapitel 5 fasse ich
zunächst die Argumente zusammen, die einer Ämterpatronage positive Funktionen
zuschreiben. Insbesondere die politische Kontrolle der Verwaltung bzw. die PrinzipalAgenten-Theorie sind hierbei von zentraler Bedeutung für die spätere empirische
Vorgehensweise. Im zweiten Kapitelabschnitt fasse ich die Fülle kritischer Argumente
zu fünf Thesen zusammen. Auch diese werden für den späteren Gang der empirischen
Untersuchung von Bedeutung sein. Der dritte Abschnitt von Kapitel 5 schließt den
Literaturüberblick ab. Hier werden einige der entwickelten Lösungsmöglichkeiten
vorgestellt und zu vier Themenbereichen zusammengefasst.
Kapitel 6 stellt das Forschungsdesign meiner Untersuchung vor. Aufbauend auf den aus
dem Literaturteil gewonnenen Erkenntnissen werden vier Hypothesen zur parteipolitischen Ämterpatronage aufgestellt. Anschließend werden die Fallauswahl und die
Wahl des Forschungsdesigns kurz begründet. Zur Überprüfung der Hypothesen wurde
ein eigener Datensatz erstellt, der die nach Besoldungsgruppen differenzierte Stellenentwicklung in zehn westdeutschen Bundesländer enthält. Der genaue Aufbau des
Datensatzes wird in Kapitel 6.3 geschildert. Neben dem Datensatz der Stellenentwicklung wurde eine Übersicht über die parteipolitische Ressortverteilung aller
bisherigen westdeutschen Landesregierungen erstellt. Mit Hilfe dieser Übersicht wird
eine Maßzahl für die Analyse berechnet, die auf Anregungen aus dem Literaturüberblick zurückgeht. Einzelheiten zu diesen Übersichten liefert Kapitel 6.3.2.
11
Einleitung
Kapitel 7 stellt die eigentliche Analyse vor. Ich teste die vier Hypothesen mit
unterschiedlichen Methoden der beschreibenden und schließenden Statistik und stelle
die Ergebnisse im Einzelnen vor. Im abschließenden Kapitel 8 fasse ich die
Erkenntnisse meiner Arbeit zusammen, diskutiere mögliche Einwände und gebe einen
kurzen Ausblick über die Implikationen für die weitere Forschung.
12
Definition
2 Definition
In der 17. Ausgabe der Brockhaus Enzyklopädie taucht erstmals das Stichwort
„Ämterpatronage“ auf. Es wird erläutert als „die Anstellung oder Beförderung von
Beamten, lediglich auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu Parteien oder Interessenorganisationen; sie ist mit den Grundsätzen des Beamtentums unvereinbar“.
Diese Brockhaus-Ausgabe erschien 1966. Fünf Jahre zuvor hatte Theodor Eschenburg
in seiner Abhandlung „Ämterpatronage“ (1961: 7) noch festgestellt, dieser Begriff sei in
keinem deutschen Lexikon zu finden. Laut Eschenburg geht er auf Julius Hatscheck und
Max Weber zurück, die ihn unabhängig voneinander um 1913 verwendeten. Die
Praktiken, die der Begriff Ämterpatronage beschreibt, sind jedoch viel älter.
2.1
Historische Erscheinungsformen
Patronage bedeutet ursprünglich Schutzherrschaft. Der Patron war im altrömischen
Recht der Schutzherr, der seinen Klienten vor Gericht und in Notfällen beizustehen
hatte. Dafür schuldeten sie ihm Dankbarkeit und politische Gefolgschaft.7
Im Mittelalter gab es ein kirchliches Patronat. Der Stifter einer Kirche durfte Vorschläge zur Besetzung kirchlicher Ämter machen. Mit der Institution der Eigenkirche
ging dieses Recht soweit, dass der Kirchenpatron alleine über die Ein- und Absetzung
der Geistlichen bestimmen konnte. Im Gegenzug musste er die Kirche ausstatten und
zumeist unterhalten. Eschenburg (1961: 7) resümiert: „Die Patronatsherren, meistens
Laien, verfügten also dank ihrer materiellen Leistungen über das Privileg institutionsfremder Einwirkungsmöglichkeiten auf die Besetzung der niederen kirchlichen Ämter.“
Analoge Patronatspraxen gab es auch bei höheren Ämtern im Verhältnis zwischen dem
Adel und den Bistümern sowie den Päpsten, welche schließlich im Investiturstreit
versuchten, die Hoheit über die Personalpolitik zurück zu erlangen.8
Von der Patronage im altrömischen sowie im kirchlichen Recht des Mittelalters wurde
der Begriff später auf die Beziehung von Politik und Beamtenschaft übertragen. In
Deutschland entstand das Berufsbeamtentum während des Absolutismus, als
7
Brockhaus-Enzyklopädie 2003
13
Definition
„Instrument in der Hand des absoluten Herrschers“, so Derlien (1988b: 62). Erst nach
1848 begann sich allmählich die Idee einer neutralen Verwaltung durchzusetzen, deren
Personal nicht Verfügungsmasse der politischen Herrscher ist. Die Realität war jedoch
weiterhin geprägt von der Einflussnahme der Regierenden.
Bis zum Ersten Weltkrieg gab es Ämterpatronage vor allem in einer „negativen“
Ausprägung: als Diskriminierung bestimmter Gruppen. Wer gewissen politischen
(insbesondere Anhänger der Sozialdemokraten und Linksliberalen), konfessionellen
(Katholiken) oder gesellschaftlichen Maßstäben (der Oberschicht) nicht entsprach, hatte
kaum Aussichten auf Einstellung in den öffentlichen Dienst beziehungsweise auf eine
Beförderung.9 In der Weimarer Republik überwog die „positive“, sprich aktive
Ämterpatronage. Speziell von den Möglichkeiten, die das Mitte des 19. Jahrhunderts
eingeführte politische Beamtentum bietet (siehe Kapitel 4.2), wurde nun reger Gebrauch
gemacht.10 Auch die Nationalsozialisten bedienten sich in großem Umfang der
Ämterpatronage, wobei sie negative und positive Patronage verbanden.11 Im
öffentlichen Dienst gab es systematische Säuberungen, zu einer totalen Gleichschaltung
fehlten der NSDAP aber ausreichend qualifizierte Parteimitglieder.12
In der Nachkriegszeit kam die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei einer
Eintrittskarte in den öffentlichen Dienst gleich, konnte der Bewerber doch dadurch am
besten seine oppositionelle Einstellung gegenüber dem Dritten Reich nachweisen. Laut
Dyson (1979: 132) war das Ergebnis eine Proporzpatronage: Die Stellen wurden
aufgeteilt zwischen Sozialdemokraten und Gewerkschaftern auf der einen Seite, Christdemokraten und Katholiken auf der anderen. Die Dominanz der CDU/CSU in den
ersten zwei Jahrzehnten der Bundesrepublik begünstigte eine Parteipolitisierung der
öffentlichen Verwaltung des Bundes. Trotzdem kam es, so Dyson (1979: 134), nicht zu
einer Besetzung aller Führungsstellen mit Parteimitgliedern. Es gab erhebliche
Unterschiede zwischen den Ministerien. So wurden die Vertriebenenministerien zu
regelrechten „Patronageministerien“ des BHE13. Als die SPD 1966 eine große Koalition
mit der CDU/CSU einging, versuchte sie, mit der Einrichtung neuer Stellen oder
8
Vgl. auch Fricke (1973: 4f).
Eschenburg 1961: 38, Derlien 1986: 40, Derlien 1988b: 65
10
Eschenburg 1961: 41ff.
11
Derlien 1988b: 66
12
Derlien 1986: 43
13
Eschenburg 1961: 51
9
14
Definition
komplett neuer Abteilungen und der Umsetzung von Beamten auf unwichtige Nebenstellen, eine ihr loyale Verwaltung aufzubauen. Dyson (1979: 134) nennt als Beispiel
die Ausweitung der Stellen im Bundespresse- und Informationsamt von 129 Stellen
(1969) auf 218 (1975). Die Personalmaßnahmen der sozial-liberalen Koalition, die dem
ersten Regierungswechsel auf Bundesebene folgten, führten zu einer hitzigen Debatte in
Wissenschaft und Öffentlichkeit und sorgten für eine Renaissance des Themas
Ämterpatronage.
Parteipatronage ist kein deutsches Phänomen. Eschenburg (1961: 8f.) verweist auf eine
ähnliche Praxis in anderen Ländern. In England wurden lange Zeit Anhänger der
regierenden Partei zu Beamten ernannt, während die der unterlegenen entlassen wurden.
Diese Praxis endete erst Mitte des 19. Jahrhunderts. Seitdem verbleiben nach einem
Regierungswechsel selbst die höchsten Ministerialbeamten im Amt.14 Zudem dürfen
ranghöhere Beamte keine politischen Ämter besetzen. Kandidiert ein Beamter für das
Unterhaus, scheidet er aus dem Staatsdienst aus.
In den USA wurden seit den 1830er Jahren nach einem Präsidentenwechsel fast alle
Stellen in der Bundesverwaltung neu besetzt. Diese Praxis, in der Verwaltungsämter zur
Beute der siegreichen Partei verkommen, wurde als „spoil system“ bekannt.15 Die
Stelleninhaber hatten an „ihre“ Partei Abgaben zu zahlen. Eschenburg (1961: 9) spricht
deshalb von einer „Parteisteuer der Beamten“. In der Folgezeit wurde mehrfach
versucht, diese Praxis schrittweise zurückzuführen und ein Berufsbeamtentum
einzuführen. Das amerikanische Sytem stellt als alternierende Patronage das Gegenteil
der konkurrierenden Patronage in Deutschland dar.
2.2
Parteipolitische Ämterpatronage
Nach diesem kurzen historischen Rückblick stellt sich die Frage, wie sich
Ämterpatronage heute definieren lässt. Eschenburgs (1961: 10) klassische Definition
lautet: „Wo die Einstellung, Beförderung und Abberufung von Beamten, also die
Personalpolitik im öffentlichen Dienst, auf Grund wirksamen Einflusses nichtzuständiger Personen, Parteien und Verbänden im weitesten Sinne, als auch von
Kirchen, praeter oder contra legem erfolgt, spricht man von Ämterpatronage.“ Die
14
15
Eschenburg 1961: 29ff., Wichmann 1986: 442ff.
Eschenburg 1961: 32
15
Definition
entscheidenden Kriterien seien die „Unzuständigkeit der Einwirkenden und die
Amtsfremdheit der Motivation.“16
In einem ersten Schritt kann man Ämterpatronage in eine individuelle und eine
institutionelle Ausprägung unterteilen.17 Bei letzterer liegen keine persönlichen sondern
institutionelle Interessen (von Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und Verbände)
zugrunde. Die parteipolitische Ämterpatronage, mit der sich die vorliegende
Untersuchung beschäftigt, wird heute als die wichtigste Spielart der Ämterpatronage
angesehen.18 Sie ist laut Arnim (1993c: 365, Anmerkung 1) „die Bevorzugung oder
Benachteiligung von Bewerbern um ein Amt im öffentlichen Dienst aufgrund der
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei bei Einstellung, Beförderung oder
funktioneller Veränderung des Aufgabenbereichs.“
Parteipolitische Ämterpatronage wird auch als Parteibuchwirtschaft bezeichnet. Vor
allem in den 1970er und 1980er Jahren wurde anstatt von Ämterpatronage zumeist von
einer Parteipolitisierung der öffentlichen Verwaltung gesprochen. Das Erkenntnisinteresse der Forschung verlagerte sich wohl auch deswegen ein Stück weit, da eine
Parteipolitisierung leichter empirisch zu messen war als die tatsächliche Patronage.
Trotzdem sind auch die Arbeiten zu diesem Themengebiet von Interesse und Nutzen für
die Untersuchung des Phänomens Ämterpatronage. Im Folgenden werden die Begriffe
Patronage, Ämterpatronage, Parteienpatronage, Parteibuchwirtschaft und parteipolitische Patronage synonym verwendet. Soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt,
wird bei Verwendung all dieser Begriffe auf die Ämterpatronage durch politische
Parteien nach Arnims Definition abgestellt.
Unter einem Amt versteht man im allgemeinen jede Beschäftigung im öffentlichen
Dienst. In dieser Untersuchung beziehe ich mich jedoch ausschließlich auf die höchsten
Beamtenpositionen in der Ministerialverwaltung der Bundesländer (siehe S. 62f.).
Zurückgehend auf Eschenburg (1961) werden in der Literatur häufig zwei verschiedene
Formen der Ämterpatronage unterschieden: Herrschafts- und Versorgungspatronage.
16
Eschenburg 1961: 11. Zu einer Kritik an Eschenburgs Definition der Ämterpatronage siehe Hövel
(1996: 88ff.).
17
Vgl. Kloepfer (2001: 108).
18
Vgl. Arnim (1980: 11f.).
16
Definition
Beiden gemeinsam ist die Annahme, dass Parteien nicht nur inhaltliche Ziele (policy
goals) haben, sondern auch an der politischen Macht an sich, an politischen Ämtern
(office goals) interessiert sind.19 Selbst wenn man die Existenz von office goals als
explizite Parteiziele bestreitet, ermöglichen oder verbessern diese zumindest die
Umsetzung der inhaltlichen Politikvorstellungen. Die im Folgenden geschilderten
Praktiken können deshalb als rationale Handlungen der Parteien angesehen werden.
2.2.1
Herrschaftspatronage
Bei der Herrschaftspatronage geht es um die Besetzung von Führungsämtern mit
Personen des eigenen Vertrauens. Sie dient vornehmlich der „Machtsicherung und
Machtverbreitung der politischen Parteien“.20 Diese erhoffen sich hierdurch
Informationen, beispielsweise über beabsichtige Gesetzesentwürfe, vor allem aber
Einfluss auf die Amtshandlungen der Patronierten. Um ihre politischen Ziele über den
Dienstweg einer neutralen Verwaltung umzusetzen, müssen die Parteien Zeit und
Ressourcen darauf verwenden, die Verwaltungsspitze zu kontrollieren und zu steuern.
Diese Transaktionskosten entfallen, wenn Verwaltungsbeamte von sich aus im Sinne
der Regierungspartei handeln (siehe hierzu ausführlich Kapitel 5.1.2). Hinter Ämterpatronage kann aber auch schlicht die Absicht stehen, Anhänger einer anderen Partei
von bestimmten Stellen fernzuhalten. Eschenburg (1961: 12) fasst pointiert zusammen:
„Das letzte Ziel der Herrschaftspatronage ist, daß im Sinne des Patrons regiert und
verwaltet wird.“
Bei der Herrschaftspatronage kann weiter unterschieden werden zwischen einer
alternierenden Patronage, bei der die jeweils regierende Partei alle Ämter besetzt
(Voraussetzung hierfür ist in der Regel die Kündbarkeit der Beamten), und einer
konkurrierenden Patronage, bei der sich zwei oder mehr Parteien um die Posten
bemühen. Letztere ist typisch für Koalitionsregierungen und führt häufig zur Proporzoder Paritätspatronage, wie sie beispielsweise längere Zeit für Österreich typisch war
und heute in Deutschland bei der Besetzung der höchsten Richterstellen angewandt
wird. Hier kommt es zur faktischen Aufteilung der Ämter unter den Parteien.21
19
„Denn jede Partei erstrebt als solche: Macht, das heißt Anteil an der Verwaltung und also: an Einfluß
auf die Ämterbesetzung.“ (Weber 1980: 852). Siehe auch Arnim (1997: 230). Vgl. die Beiträge in
Müller/Strom (1999), insbesondere Kapitel 1.
20
Kloepfer 2001: 110
17
Definition
2.2.2
Versorgungspatronage
Mittels der Versorgungspatronage, auch Wohltätigkeitspatronage genannt, werden
verdiente Parteimitglieder mit Posten belohnt. Hier kommt es weniger auf die
zukünftige Leistung des Patronierten an, sondern darauf, ihn für in der Vergangenheit
erbrachte Leistungen materiell zu versorgen. Arnim (1997: 231) spricht von einem
Tausch von „Privilegien gegen Treue“. Für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit erhält
das „verdiente“ Parteimitglied eine Stelle im öffentlichen Dienst. Diese Pfründenvergabe dient zugleich der Mitgliederwerbung (siehe hierzu S. 47). Laut Eschenburg
(1961: 15) sind hiervon überwiegend niedrigere, unpolitische Ämter betroffen, die
wenig Ansprüche an den Stelleninhaber stellen. Schließlich könnten sich die Politiker
nicht erlauben, unqualifizierte Personen auf wichtige Positionen zu befördern.
Andererseits sind auch zahlreiche Beispiele bekannt, dass Politiker zum Karriereende
mit einer lukrativen Stelle in öffentlichen Unternehmen oder Toto-Lotto-Gesellschaften
belohnt werden. In der Realität sind die Grenzen zwischen der Herrschafts- und der
Versorgungspatronage wohl oft fließend.
Neben der Differenzierung zwischen Herrschafts- und Versorgungspatronage kann man
– wie oben bereits geschehen – auch zwischen positiver und negativer Patronage
unterscheiden. Einmal werden Ämter gezielt mit bestimmten Personen besetzt, das
andere Mal bestimmte Personen (meist Anhänger anderer Parteien) systematisch bei
Stellenbesetzungen und Beförderungen übergangen.
Eschenburg zählt in seiner Schrift noch eine Vielzahl weiterer Patronagetypen auf: unter
anderem Nominationspatronage, Merkmalspatronage und Nepotismus. Wichmann
(1986: 52f.) verweist auf die Praxis, gezielt Anhänger der Oppositionspartei mit Ämtern
zu versorgen. Durch diese Feigenblattpatronage versuche die Regierungspartei die
Oppositionspartei mit ins Boot zu holen und somit Kritik an ihrer eigenen
Personalpolitik zu minimieren. Kritisch merkt Fricke (1973: 15ff.) an, dass Eschenburg
seine Klassifikation nicht aufgrund empirischer Belege vornimmt. Die vielfachen
Unterscheidungsarten der Patronage ließen sich in der Realität nicht nachweisen.
21
Eschenburg 1961: 13
18
Definition
Zusammenfassung:
Ämterpatronage ist kein Phänomen der letzten Jahre oder Jahrzehnte sondern hat eine
lange Tradition. Sie kann danach unterschieden werden, welche Stelle vergeben wird
(öffentliche Verwaltung, öffentliches Unternehmen), und von wem die Stelle vergeben
wird (Parteien, Kirchen, Verbände, Gewerkschaften). Bei der Parteienpatronage sind in
erster Linie Herrschafts- und der Versorgungspatronage zu unterscheiden. Meine
Untersuchung betrachtet ausschließlich die Ämterpatronage durch politische Parteien in
der
Ministerialbürokratie
der
Bundesländer.
Als
Definition
parteipolitischer
Ämterpatronage wird die Definition von Arnim (1993c: 365) übernommen.
19
Rechtliche Einordnung
3 Rechtliche Einordnung
Die Ansicht, dass Ämterpatronage nicht nur unzulässig sondern auch verfassungswidrig
ist, wird von einer überwiegenden Mehrheit der Fachleute geteilt.22 Arnim (1980: 18ff.,
mit weiteren Nachweisen) stellt drei Verstöße gegen zentrale Verfassungsgrundsätze
fest:23 einen Verstoß gegen das Leistungsprinzip, eine Beeinträchtigung des
Neutralitätsgebotes des öffentlichen Dienstes und eine Beeinträchtigung des
Demokratieprinzips.
3.1
Verstoß gegen das Leistungsprinzip
Ämterpatronage verstößt gegen Art. 33 II 1 GG.24 Dort heißt es: „Jeder Deutsche hat
nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem
öffentlichen Amte“. Unter Eignung wird laut Ebert (1995: 105) die gesundheitliche, die
körperliche, die charakterliche und die persönliche Eignung sowie das Lebensalter und
die Gewähr der Verfassungstreue verstanden. „Die Befähigung umfaßt die für die
dienstrechtliche Verwendung wesentlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und sonstigen
Eigenschaften des Beamten.“25 Die fachliche Leistung schließlich stellt auf die
bisherige berufliche Leistungen ab. Sie wird in der Regel durch dienstliche
Beurteilungen erfasst.26 Die Verwaltung hat hinsichtlich dieser unbestimmten Rechtsbegriffe zwar einen Ermessensspielraum, dieser muss sich aber darauf konzentrieren,
„die bestmögliche Besetzung einer Stelle zu erreichen“.27 Insbesondere das Kriterium
der Eignung bietet jedoch, so Weigert (2004: 81) „ein Einfallstor für jede
Beförderungsmanipulation“. Neben diesen drei Kriterien dürfen bei der Personalauswahl keine weiteren hinzugezogen werden. Demnach ist der Bewerber mit der
besten Qualifikation auszuwählen, nicht derjenige mit dem richtigen Parteibuch.28
22
Zum Beispiel Benda 1982: 43f., Biehler 2000: 2401, Isensee 1982: 54, Kloepfer 2002: 686, SchmidtHieber 1989: 559, Wassermann 2000: 78, siehe Wichmann 1986: 59f. für zahlreiche weitere Nachweise.
23
Siehe auch Kloepfer 2001: 113ff.
24
Vgl. z.B. Schmidt-Hieber 1989: 559
25
Ebert 1995: 43
26
Zur Begriffstrias siehe die tabellarische Übersicht bei Weigert (2004: 83) sowie Fricke (1973: 92ff.)
mit weiteren Nachweisen.
27
Krusekamp 2004: 31
28
Für eine alternative Bewertung der Vereinbarkeit von Parteibuch und Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung siehe Klieve (2003: 183ff.).
20
Rechtliche Einordnung
Parteipolitische
Ämterpatronage
stellt
zudem
einen
Verstoß
gegen
das
Diskriminierungsverbot des Art. 3 III GG und des Art. 33 III 2 GG dar. Danach darf
niemanden aufgrund seiner „politischen Anschauungen“ oder „seiner Zugehörigkeit
oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein
Nachteil erwachsen.“
All diese Vorschriften besagen, dass die parteipolitische Haltung eines Bewerbers ihm
weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen darf. Sinngemäße Regelungen
enthalten zumeist auch die Landesverfassungen. Das Leistungsprinzip hat zudem in
verschiedene Vorschriften der Beamtengesetze auf Bundes- und Landesebene Eingang
gefunden. Nach Lorig (1994: 100) und Fricke (1973: 88) wird das Leistungsprinzip
aufgrund seiner langen Tradition den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zugerechnet, die nach Art. 33 V GG dem öffentlichen Dienstrecht
zugrunde liegen müssen.29
3.2
Beeinträchtigung der Neutralität
Im §35 I BRRG sowie im §52 I BBG heißt es: „Der Beamte dient dem ganzen Volk,
nicht einer Partei. Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei
seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.“ Dieses
Prinzip entstammt der Weimarer Reichsverfassung, hat Einzug in die hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums gehalten und damit Verfassungsrang.30 Unterliegen
Beamte in ihrer Arbeit parteipolitischen Verpflichtungen, ist eine neutrale Amtsführung
nicht gewährleistet.
3.3
Beeinträchtigung des Demokratieprinzips
Ämterpatronage stellt, so Arnim (1983: 224), eine Verletzung der Chancengleichheit
der politischen Parteien dar. Sie verschafft der regierenden Partei einen Vorteil und
wirkt aufgrund des Lebenszeitprinzips über eine Wahlperiode hinaus (siehe hierzu auch
S. 49). Parteien erhalten ihren Regierungsauftrag von den Wählern aber nur auf Zeit.
Sichern sie sich die Folgebereitschaft der Verwaltung über die Legislaturperiode hinaus,
29
Zu diesen zählen unter anderem die öffentlich-rechtliche Natur des Beamtenverhältnisses, das
Lebenszeitprinzip, das Laufbahngruppenprinzip, die gegenseitige Treuepflicht, die Unbestechlichkeit und
Unparteilichkeit. Vgl. Ebert 1995: 139f.
30
Klieve 2003: 185
21
Rechtliche Einordnung
verstoßen sie gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 I GG. 31 Arnim (1980: 22) geht
so weit, auch das daraus folgende nachlassende Vertrauen der Bürger in die Neutralität
der öffentlichen Verwaltung und die damit einhergehende Politikverdrossenheit als
Beeinträchtigung des Demokratieprinzips einzustufen. Schmidt-Hieber (1989: 559)
führt aufgrund der „Gewaltenverfilzung“ von Exekutive und Legislative zudem einen
Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip des Art. 20 II GG an.32
Einigkeit herrscht in der Literatur, dass auch Art. 21 GG Ämterpatronage nicht
rechtfertigen kann. Die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des
Volkes bezieht das Grundgesetz demnach nicht auf die Besetzung von öffentlichen
Ämtern, sondern lediglich auf Positionen in Parlamenten und Regierungen.33 Ebenso
wenig können Hinweise darauf, dass Ämterpatronage kein neues Phänomen ist, sondern
im deutschen öffentlichen Dienst schon eine lange Tradition besitzt, diese Praxis rechtfertigen. Als Bezugspunkt haben, so Kübler (1982: 361), einzig und allein das Grundgesetz und dessen Wertmaßstäbe zu gelten. Ausnahmen, in denen eine Parteimitgliedschaft eine Rolle bei Einstellung oder Beförderung spielen darf, gibt es nur in
zwei Bereichen: bei den politischen Beamten und den kommunalen Wahlbeamten. 34
Zusammenfassung:
Nach herrschender Auffassung in der Literatur ist die parteipolitische Ämterpatronage
verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Leistungsprinzip des Art. 33 II 1 GG und das
Diskriminierungsverbot der Art. 3 III GG und Art. 33 III 2 GG ebenso wie gegen die
Neutralitätspflicht des öffentlichen Dienstes (§35 I BRRG, Art. 33 V GG). Zudem liegt
ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 I GG vor. Einstellung und
Beförderung im öffentlichen Dienst dürfen demnach nicht auf Grund einer
Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer politischen Partei erfolgen.
31
Fricke 1973: 149ff.
Siehe Wichmann (1986: 76ff.) und Klieve (2003: 186) für eine alternative Bewertung.
33
Vgl. beispielsweise Arnim (1983: 223) und Klieve (2003: 188).
34
Klieve 2003: 185. Zu den kommunalen Wahlbeamten siehe beispielsweise Fricke (1973: 174ff.).
32
22
Studien zur Ämterpatronage
4 Studien zur Ämterpatronage
Weniger Einigkeit als bei der juristischen Bewertung der Ämterpatronage herrscht über
deren Verbreitung in der öffentlichen Verwaltung. Vor 25 Jahren bilanzierte Arnim
(1980: 13), es sei in der politischen Wissenschaft unbestritten, dass parteipolitische
Ämterpatronage existiere und mit den Jahren zunehme. Über das Ausmaß bestünden
jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Bis heute hat sich an diesem Forschungsstand
nichts Substantielles geändert. Noch immer sind fundierte empirische Untersuchungen
selten. Autoren, die auf die Nachteile und Gefahren der Ämterpatronage hinweisen,
begnügen sich zumeist mit Einzelfallbeispielen und Vermutungen, um Umfang und
Ausmaß zu dokumentieren. Dies hindert jedoch einige nicht an drastischen Aussagen
über dieses Phänomen, das andere wiederum für überschätzt halten. Zur Verdeutlichung
einige Beispiele:35
•
Ämterpatronage ist „ein fortschreitendes Krebsgeschwür im Körper von Staat und
Verwaltung (...) Täglich werden in Hunderten von Fällen Einstellungen und
Beförderungen nicht zugunsten des persönlich und sachlich Befähigten, sondern
aufgrund des Parteibuchs vorgenommen.“36
•
Es gibt „kein Elektrizitätswerk, keine öffentliche Sparkasse, keine städtischen oder
kommunalen Verkehrsbetriebe, kein irgendwie zum öffentlichen Dienstleistungssektor gehöriger Betrieb in diesem Lande, keine Behörde, kein Amt und erst recht
kein Ministerium, das nicht vor allem auch ein Versorgungsunternehmen für Parteigänger und -mitglieder wäre“.37
•
„Jedenfalls ist das Phänomen der Parteipatronage auf ihrem schleichenden Weg
durch die Institutionen grundsätzlich nicht bestreitbar.“38
•
„Das Faktum selbst ist unbestreitbar. Parteienproporz und Ämterpatronage gehören
zum heutigen Bild des Parteienstaates (...)“.39
•
Es gibt „ein gigantisches Parasitentum“.40
35
Frühere Aussagen zur Verbreitung von Ämterpatronage aus den 1960er Jahren finden sich bei Fricke
(1973: 79ff.). Dieser kritisierte schon damals die fehlende empirische Fundierung der Behauptungen.
36
Arnim 1993c: 129
37
Greven 1987: 169
38
Kloepfer 2002: 685
39
Stolleis 1986: 23
40
Schmidt-Hieber 1989: 562
23
Studien zur Ämterpatronage
•
„In der Ämterpatronage muss man die Bundesrepublik als ein hoch korruptes Land
werten.“41
•
„Wer vor unliebsamen Entwicklungen nicht die Augen verschließt, dem bleibt
jedoch die Einsicht nicht erspart, daß die Ämterpatronage durch politische Parteien
enorm zugenommen hat und immer engagierter betrieben wird (...) Vor allem
betrifft sie nicht mehr nur die oberen Ränge, sondern durchdringt die gesamte
Apparatur auf allen Ebenen und Stufen. Galt, was den höheren Verwaltungsdienst
betrifft, früher das Diktum, man könne es ohne Patronage bis zum Ministerialrat
bringen, so ist heute schon das Amt des Regierungsdirektors ohne Patronage kaum
noch erreichbar.“42
•
„Zur Parteipolitik gehört das Bemühen um Ämterpatronage in allen demokratischen
Ländern zu allen Zeiten und unter jeder verfassungsmäßigen Ordnung.“43
•
Es „verbreitet sich das Bild einer Re-Feudalisierung des öffentlichen Dienstes: Die
Parteien werden als Lehnsherren unterstellt, der Zugang zu höheren Positionen im
öffentlichen Dienst wird in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung stärker
als früher von Parteimitgliedschaften abhängig gesehen.“44
•
„Ich bin dafür, daß man sagt, wir sind allemal Sünder. Wir haben uns aber zu
fragen, ob wir nicht – das ist sehr ernsthaft gesagt und nicht parteipolitisch gemeint
– an eine Grenze gekommen sind, wo es ins Unerträgliche umschlägt.“45
Zu einer gänzlich anderen Einschätzung kam die Bundesregierung 1987. Auf die Kleine
Anfrage des Abgeordneten Häfner (Die Grünen), wie die Bundesregierung das Problem
der Ämterpatronage einschätze und was genau dagegen in der Bundesverwaltung
unternommen würde, antwortete die Regierung: „Der in der Frage unterstellte
parteipolitische Zugriff auf öffentliche Ämter findet nicht statt. Deswegen können auch
die behaupteten Konsequenzen nicht eintreten.“46 Der damals im Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung tätige Ministerialdirigent Gerd Pflaumer bestritt
(auf einer Tagung der Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer) ebenfalls das
Vorkommen von Ämterpatronage.47
41
Scheuch 2003: 66
Wassermann 2000: 77
43
Benda 1982: 41
44
Derlien 2002a: 325
45
Helmut Kohl 1982 auf der 23. beamtenpolitischen Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes. In:
Baum et. al. 1982: 178
46
Bundestagsdrucksache 11/209 (1987)
47
Ruppert/Jann 1983: 248
42
24
Studien zur Ämterpatronage
Auch in der wissenschaftlichen Diskussion bezweifeln einige Autoren die angeblich
enorme Ausbreitung der Ämterpatronage. Hövel (1996: 93) ist beispielsweise der
Ansicht: „Die Parteizugehörigkeit spielt bei der Einstellung und Beförderung des
Großteils des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik keine Rolle.“ Er unterscheidet zwischen der Ministerialverwaltung einerseits und der zahlenmäßig weit
größeren Leistungsverwaltung andererseits: Bei letzterer sei die Parteimitgliedschaft
„ein untergeordnetes Kriterium“. Und selbst in der Ministerialverwaltung stelle es nur
ein „Zusatzkriterium“ dar. Diese Stellen besäßen einerseits einen zu hohen Stellenwert
um zur Versorgungspatronage zu taugen, andererseits stünden sie unter dauernder
Beobachtung von Medien und Öffentlichkeit.48
Laut Derlien (1988b: 61) ist man zwar „über das Stadium der Vermutungen und
Verdächtigungen hinaus“, weil die Parteien längst in aller Öffentlichkeit die Besetzung
von Spitzenämtern mit ihren Kandidaten verhandelten. Trotzdem sei die Datenlage
unzureichend: „Einen empirischen Nachweis des Umfangs oder gar der Zunahme von
Parteimitgliedschaften, ganz zu schweigen von Fällen nachweislicher Patronage bleiben
uns die Protagonisten durchgängig schuldig. Wenn Patronage ein universelles, obgleich
quantitativ unbestimmtes Phänomen ist, läßt sich jederzeit darüber vor dankbaren
Zuhörern klagen. Wissenschaftlich zumindest bleibt die Diskussion auf der Ebene der
Selbsterfahrung unfruchtbar.“49
Die meisten Autoren, die eine weite Verbreitung der Ämterpatronage behaupten, sind
sich durchaus bewusst, dass ihre Aussagen auf wissenschaftlich wackeligen Füßen
stehen. Neben einer rein empirischen (Politik-)Wissenschaft müsse daher auch eine
normative Wissenschaft Platz finden, fordert Arnim (1992: 76). Denn dass man
Ämterpatronage nicht „messen“ könne, liege nicht an der Nicht-Existenz des
Phänomens, sondern an ungeeigneten Messverfahren. Es sei daher notwendig, die
methodischen Standards an das Forschungsproblem anzupassen: „Es ist besser,
ungefähr richtig zu liegen als völlig daneben.“50
48
Hövel 1996: 92f.
Derlien 1988b: 67
50
Arnim 1992: 75
49
25
Studien zur Ämterpatronage
Dies wirft die Frage auf, auf welche Untersuchungen und Ergebnisse sich all diese
Aussagen stützen? Im Folgenden wird ein Überblick über den empirischen Kenntnisstand der Forschung gegeben. Die vorliegenden Arbeiten lassen sich grob in zwei
Cluster einteilen: Die einen untersuchen eine mögliche Parteipolitisierung der gesamten
Beamtenschaft51, während die anderen sich auf die Frage konzentrieren, welche Auswirkungen die Regierungswechsel auf die politischen Beamten haben.
4.1
Studien zur Parteipolitisierung der öffentlichen Verwaltung
Etliche Abhandlungen beschränken sich auf qualitative Beschreibungen von
Einzelfällen. Dyson (1979) gibt beispielsweise einen geschichtlichen Überblick über die
parteipolitische Ämterpatronage im Deutschland der 1950er bis 1970er Jahre und liefert
speziell zu den Jahren 1970 bis 1972 einige Einzelfallbeispiele. Dabei schildert er etwa,
wie die Berliner SPD in den 1960er und 1970er Jahren Ämterpatronage zu innerparteilichen Zwecken nutzte: „Loyale Parteimitglieder wurden in Stellen der Landesverwaltung berufen, während den Linken in den Bezirken, in die die Verwaltung
dezentralisiert ist, Jobs angeboten wurden.“52 Die SPD sei damit zur „Karrierepartei für
den Öffentlichen Dienst“ geworden. Gleichzeitig wurden speziell die oberen Ebenen der
Parteihierarchie nun ihrerseits von Beamten beherrscht. Im Berliner Abgeordnetenhaus
waren zwei Drittel der SPD- und rund die Hälfte der CDU-Abgeordneten Mitarbeiter
des öffentlichen Dienstes.53 Auch im Bildungsbereich der Länder kam es laut Dyson
(1979: 143f.) zu einer Parteipolitisierung der Beamtenschaft. So seien beispielsweise in
Schleswig-Holstein in den 1970er Jahren insbesondere Lehrer mit CDU-Parteibuch zu
Schuldirektoren ernannt worden. Ähnliches habe sich in Baden-Württemberg im
Bereich der Universitäten ereignet. Zwischen den Ländern seien allerdings Unterschiede
zu beobachten. So waren nach Dyson (1979: 144) in den 1970er Jahren die
Einstellungen und Beförderungen in Schleswig-Holstein stärker parteipolitisch gefärbt
als etwa in Hamburg oder Rheinland-Pfalz, was unter anderem durch die stark
zentralisierte Kieler Personalpolitik begünstigt wurde.
51
Unter Parteipolitisierung soll hier das Verhältnis eines Beamten zu einer Partei im allgemeinen
verstanden werden. Dies kann sich in Form einer Mitgliedschaft, der Mitarbeit oder der
Funktionsübernahme in einer Partei artikulieren. Zum unterschiedlichen Gebrauch des Begriffs siehe
ausführlich Hövel (2003: 20ff.).
52
Dyson 1979: 142
53
Dyson 1979: 141f.
26
Studien zur Ämterpatronage
Luhmann/Mayntz (1973) befragten im Auftrag der „Studienkommission für die Reform
des öffentlichen Dienstrechts“ eine Stichprobe von 3000 Beamten und Angestellten aus
Bundesministerien sowie aus Landesministerien, Bezirksregierungen und Kommunalverwaltungen in Niedersachsen und Bremen. Eine der Fragen lautete: „Kennen Sie
viele, nur einige oder gar keine Fälle, in denen bei der Besetzung von Beförderungspositionen Befähigtere übergangen worden sind?“ Unter den Befragten des höheren
Dienstes gaben 8 Prozent „viele“, 64 Prozent „einige“ und 26 Prozent „keine“ Fälle
an.54 Damit vertraten zwei Drittel die Meinung, dass Leistung nicht allein ausschlaggebend sei. Auffällig ist, dass der gehobene und höhere Dienst die Verwirklichung des
Leistungsprinzips deutlich skeptischer beurteilt als der mittlere Dienst. Dies gilt auch
für die ähnliche Frage nach der wahrgenommenen „Häufigkeit unzureichender
Besetzung höherer Positionen“. Hier sagten 24 Prozent der Befragten des höheren
Dienstes „häufig“, 57 Prozent „selten“ und 11 Prozent „nie, so gut wie nie“.55 Hövel
(2003: 150ff.) replizierte diese Frage 30 Jahre später im Rahmen seiner Untersuchung
der Parteipolitisierung des Stadtstaates Hamburg.56 52,6 Prozent des höheren Dienstes
antworteten auf die leicht modifizierte Frage, dies käme häufig vor, 44,6 Prozent es
käme selten vor.
Luhmann/Mayntz fragten, welche Ratschläge die Beamten jüngeren Kollegen geben
würden, um deren Karriere zu beschleunigen. 19 Prozent des höheren Dienstes (12
Prozent der insgesamt Befragten) nannten das richtige Parteibuch und politische
Betätigung als karrierefördernd. Häufiger wurde im höheren Dienst nur die traditionelle
Arbeitsmoral genannt: „Arbeiten, strebsam sein, sich einsetzen, Pflichterfüllung,
Loyalität, Neutralität“ (30 Prozent). Fasst man allerdings die drei Einzelantworten
Leistung (15 Prozent), Fachwissen (14 Prozent) und Initative (10 Prozent) zu einer
Kategorie „Leistung“ zusammen, wie es Luhmann/Mayntz (1973: 245) getan haben, so
wurde Leistung doppelt so häufig wie das richtige Parteibuch genannt. Auch diese
Frage replizierte Hövel (2003: 140ff.). Bei ihm nannten 14,6 Prozent des höheren
Dienstes (16,1 Prozent aller Befragten) die (SPD-) Parteimitgliedschaft und 39,4
54
Luhmann/Mayntz 1973: 228
Luhmann/Mayntz 1973: 229
56
Befragt wurden 1100 Beamte. Die niedrige Rücklaufquote von 51,3 Prozent (oder 564 Beamte) lässt
Zweifel an der Validität der Daten aufkommen. Die Methodenforschung konnte zeigen, dass bei
Befragungen diejenigen, die antworten, und diejenigen, die eine Antwort verweigern, sich in für die
Fragestellung häufig zentralen Merkmalen systematisch unterscheiden. Eine Verzerrung der Ergebnisse
aufgrund eines „selection bias“ kann nicht ausgeschlossen werden.
55
27
Studien zur Ämterpatronage
Prozent „Leistung, Einsatz, Fachwissen“ als Karrieretipps.57 Auf die restlichen Antworten entfielen jeweils weniger als sieben Prozent. Die Angaben sind somit den 30
Jahren zuvor erhobenen Daten von Luhmann/Mayntz sehr ähnlich. Eine Ausnahme
stellt die Verteilung der Antwort „Parteimitgliedschaft“ dar. Nahm diese Antwort 1973
noch mit den Hierarchieebenen zu, ist nun das Gegenteil der Fall.
Ein Problem bei Befragungen dieser Art ist die sogenannte soziale Erwünschtheit.
Personen neigen dazu, in einem Interview eher solche Antworten zu geben, die sie für
sozial erwünscht halten. Zum einen um den Erwartungen zu entsprechen, zum anderen
auch ein Stück weit, um sich selbst etwas vorzuspiegeln: Nicht die Parteimitgliedschaft
sondern die fachliche Leistung war für die eigene Karriere ausschlaggebend. Die
Prozentanteile für „Parteibuch“ dürften daher eher höher zu veranschlagen sein.
Steinkemper (1974) unternahm meines Wissens die einzige Studie, die die
Parteimitgliedschaft auch auf Landesebene erhob.58 Demnach waren 55,2 Prozent der
Abteilungsleiter und 83,3 Prozent der Staatssekretäre Mitglied einer politischen Partei.59
34 Prozent der Staatssekretäre und 11,1 Prozent der Abteilungsleiter auf Landesebene
hatten zusätzliche Parteiämter inne. Sowohl bei den Staatssekretären als auch bei den
Abteilungsleitern
stellte
Steinkemper
(1974:
49f.)
eine
Konzentration
der
Mitgliedschaften auf die jeweilige Regierungspartei fest. In Bundesländern, in denen die
Regierungen wechselten, hielten sich die Anteile der CDU- und SPD-Mitglieder in etwa
die Waage. Zudem war der Anteil an parteilosen Staatssekretären dort höher.
Steinkemper (1974: 51ff.) untersuchte auch den Einfluss der Parteimitgliedschaft auf
die Karriere. Ergebnis: „Parteimitglieder haben grundsätzlich größere Aufstiegschancen
als Nichtparteimitglieder; Mitglieder der jeweiligen Regierungspartei haben die größten
Aufstiegschancen.“ So waren Parteimitglieder in Spitzenpositionen jünger als Beamte
ohne Parteibuch und sie erreichten diese Führungsstellen schneller als diese. Wiederum
stellte sich die Mitgliedschaft in einer Regierungspartei als größter Vorteil heraus.
57
Unter den Beamten mit SPD-Parteibuch gaben nur 6,2 Prozent die Empfehlung zur Parteimitgliedschaft
ab. Siehe hierzu die Anmerkungen im nächsten Absatz zur sozialen Erwünschtheit.
58
Der Untersuchung liegt eine Befragung von Staatssekretären und Abteilungsleitern der Bundes- und
Landesverwaltung sowie von Unterabteilungsleitern der Bundesverwaltung aus dem Jahr 1972 zugrunde.
Auf Steinkempers Untersuchung zur Wandlung des „klassischen“ zum „politischen“ Bürokraten wird
nicht weiter eingegangen.
59
Steinkemper 1974: 47. Angaben für die Bundesebene finden sich in Tabelle 1.
28
Studien zur Ämterpatronage
Auffällig ist zudem, dass bei den Unterabteilungsleitern auf Bundesebene (die keine
politischen Beamten sind) 85 Prozent der SPD-Mitglieder und 87,5 Prozent der FDPMitglieder ihre Position erst seit Antritt der sozial-liberalen Koalition 1969 inne hatten.
Ähnliche Muster sind auch auf Landesebene zu beobachten, wo der Anteil an
Regierungsparteimitgliedern
nach
einem
Regierungswechsel
meist
sprunghaft
ansteigt.60
Pippke (1975: 110) kommt in seiner Untersuchung zur Effizienz des Beförderungssystems61 in der öffentlichen Verwaltung zu ähnlichen Ergebnissen wie Steinkemper
(1974): Die Mitgliedschaft in einer Regierungspartei hat „sowohl auf die Besetzung von
Spitzenpositionen als auch auf den schnellen Besoldungsaufstieg einen starken
Einfluß“.62 Während 40,2 Prozent der Führungskräfte angeben, Mitglied einer Partei zu
sein, tun dies bei den restlichen Beamten nur 33,1 Prozent. Je jünger die Befragten sind,
desto bedeutsamer schätzen sie die Parteizugehörigkeit ein. Wie Steinkemper und
Pippke vergleicht auch Hövel (2003: 130ff.) die Merkmale von Spitzenbeamten mit
denen der anderen Beamten. Auch hier zeigt sich, dass Spitzenbeamte häufiger Mitglied
einer politischen Partei sind (59,6 Prozent gegenüber 25,2 Prozent). Beamte, die vom
gehobenen in den höheren Dienst aufsteigen, sind signifikant häufiger Mitglied einer
Partei als die anderen Beamten des gehobenen Dienstes (31,0 Prozent gegenüber 20,4
Prozent).63 Dagegen war die Karrieregeschwindigkeit von Parteimitgliedern nicht
generell höher als die von Parteilosen.64 Dies widerspricht den Befunden von
Steinkemper und Pippke. Insgesamt waren rund 25 Prozent der befragten Hamburger
Beamten Mitglied einer politischen Partei, 91,5 Prozent davon waren Mitglied bei der
regierenden SPD.65
Pippke (1975: 181ff.) bat die Befragten, die Bedeutung einiger Kriterien für den
Aufstieg im öffentlichen Dienst anzugeben. Etwa gleichauf an der Spitze der
Nennungen rangierten mit jeweils rund 80 Prozent Zustimmung „Fachwissen“,
„Einsatzbereitschaft, Fleiß und Arbeitseifer“ sowie „Fähigkeit zur Menschenführung
60
Steinkemper 1974: 51f.
Der Untersuchung liegt eine Befragung von 2154 Beamten und Angestellten des höheren Dienstes aus
der Bundesverwaltung sowie der Landes- und Kommunalverwaltung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr
1971 zugrunde. Siehe hierzu, auch zur Diskussion einiger Designschwächen, Pippke (1975: 189ff.).
62
Pippke 1982: 395
63
Hövel 2003: 134
64
Hövel 2003: 182
65
Hövel 2003: 160
61
29
Studien zur Ämterpatronage
und Arbeitsorganisation“. Auf Platz sieben mit 40,6 Prozent Zuspruch folgte die
Zugehörigkeit zur richtigen Partei. Damit stuften die Befragten die offiziellen SollKriterien als bedeutsamer ein als die von Pippke ermittelten tatsächlichen Faktoren.
Pippke (1975: 184; 1982: 400) kommentiert, die idealistische Einschätzung der
Karierre-Kriterien könne zunächst durchaus als Leistungsanreiz wirken. Allerdings
bestehe die Gefahr, dass die Beamten mit der Zeit durch die erlebte, tatsächliche
Beförderungspraxis demotiviert würden: Dass der Einfluss des Beförderungskriteriums
„Parteimitgliedschaft“ über die Zeit zugenommen habe, „dürfte kaum zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung führen“.66
Mayntz/Derlien (1989: 386f.) fragen nach der von den Beamten wahrgenommenen
Politisierung der Verwaltung.67 Sie hat deutlich zugenommen: Gaben 1970 erst 55
Prozent der Befragten an, dass die Verwaltung parteipolitisiert sei, bejahten dies nun
86,3 Prozent. Hövel (2003: 105) erhebt mit der gleichlautenden Frage nur noch einen
Anteil von 71 Prozent. Ob diese Abweichung auf eine Umkehr des Trends schließen
lässt oder auf Unterschiede der beiden Grundgesamtheiten zurückzuführen ist, muss
offen bleiben.
Die Einschätzung einer zunehmenden Parteipolitisierung wird gestützt durch den
deutlich rückläufigen Anteil der parteilosen Staatssekretäre und Abteilungsleiter, den
Tabelle 1 zeigt. Derlien (2001a: 325) kann auch unter der Regierung Schröder keine
Umkehr dieses Trends erkennen. Der hohe Anteil an Parteilosen 1970 ist wohl zum Teil
ein Artefakt. Die Autoren (1989: 401) gehen davon aus, dass mittlerweile offener über
eine Parteimitgliedschaft Auskunft gegeben wird: „What was once a taboo has become
normal practice.“ Wie bei der Studie von Steinkemper zeigt sich auch hier, dass
Beamte, die Mitglied der gerade regierenden Partei sind, sich jeweils in der Mehrheit
befinden. Zwar trat die Mehrheit dieser Beamten nicht aus Opportunitätsgründen der
Regierungspartei bei, da die durchschnittliche Parteimitgliedschaft zwischen 15 und 20
Jahren lag.68 Hierbei war die Varianz jedoch sehr groß und es scheinen durchaus
Einzelne opportunistisch gehandelt zu haben. Allerdings ist der Anteil der Beamten, die
66
Pippke 1975: 139
Der Untersuchung lag eine Befragung von 147 Beamten des höheren Dienstes auf Bundesebene
zugrunde.
68
Mayntz/Derlien 1989: 392f.
67
30
Studien zur Ämterpatronage
angeben parteipolitisch aktiv zu sein, gering und hat nur leicht zugenommen: 25,3
Prozent in 1987 gegenüber 17,1 Prozent in 1970.69
Tabelle 1: Anteil der parteilosen Beamten des höheren Dienstes auf Bundesebene
Angaben in % 1970
Parteilos
72,0
1972
1981
1987
1995
51,5
48,3
42,7
40,0
Quelle: Mayntz/Derlien (1989: 388), Derlien (2001a: 325). Erfasst sind Staatssekretäre, Abteilungsleiter,
Unterabteilungsleiter sowie einige Beamte unterhalb der Ebene der Unterabteilungsleiter.
Der Anteil der Parteimitglieder ist in der Gruppe der Staatssekretäre erwartungsgemäß
am höchsten und nimmt mit den Hierarchiestufen ab. Über einen längeren Zeitraum
liegen nur für Abteilungsleiter auf Bundesebene vergleichbare Daten zur Parteimitgliedschaft vor. Trägt man diese Angaben aus verschiedenen Studien zusammen,
ergibt sich das in Tabelle 2 dargestellte Bild. Fast über den gesamten betrachteten
Zeitraum stellen Beamte mit Parteibuch die Mehrheit. Die Angaben geben jedoch nur
einen kleinen Ausschnitt des öffentlichen Dienstes wieder, zudem zeigen die
unterschiedlichen Angaben zu 1972 die Schwierigkeit, die Parteimitgliedschaft valide
zu erfassen. Für das Jahr 1970 sei noch einmal auf die Interpretation der Autoren
hingewiesen, die Angaben würden die tatsächliche Höhe unterschätzen. Zwar zeigt sich
seit 1970 eine Zunahme an Parteimitgliedern im öffentlichen Dienst, doch stützen die
Daten nicht die zum Beispiel von Mayntz/Derlien oder Derlien aufgestellte These der
Politisierungsspriale70 (siehe hierzu ausführlicher S. 39). Deutlich zu erkennen ist aber,
dass
sich
die
Parteimitgliedschaften
auf
die
jeweiligen
Regierungsparteien
konzentrieren. Zudem treffen Aussagen wie die von Seemann (1980: 148f.), dass die
öffentliche Verwaltung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik parteipolitisch
überwiegend neutral gewesen sei und eine „systematische Parteipatronage“ erst mit dem
Regierungswechsel 1969 begonnen habe, nicht zu.71
69
Mayntz/Derlien 1989: 393
Manow 2005: 251
71
Siehe auch Wengst 1984:176
70
31
Studien zur Ämterpatronage
Tabelle 2: Parteimitgliedschaft der Abteilungsleiter auf Bundesebene
Angaben
in %
CDU/CSU
FDP
DP
SPD
Parteilos
1950
52,0
7,5
2,0
9,0
k.A.
1953
53,0
6,5
4,0
5,0
32,0
1970
10,3
-
-
28,2
61,5
1972
13,6/15,3
2,3/6,9
-
25,0/30,6
59,1/47,2
1981
8,9
13,3
-
37,8
40,0
1987
47,2
9,4
-
7,5
35,8
Quellen: Wengst (1984: 175f.), Steinkemper (1974: 47), Mayntz/Derlien (1989: 388)
1972: nach Schrägstrich Angaben von Steinkemper. Fettdruck = Regierungsparteien72
Einen anderen Ansatz zur Feststellung der Parteipolitisierung des öffentlichen Dienstes
unternahm der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. (im Folgenden
kurz: Bund der Steuerzahler). Er verglich die Anteile von Parteimitgliedern in der
Gesellschaft mit denen in der öffentlichen Verwaltung. Demnach waren zum Jahresende
2000 in Niedersachsen und Bremen 5,49 Prozent respektive 4,17 Prozent der Erwerbstätigen Mitglied einer der fünf damals im Bundestag vertretenen Parteien.73 In Bund und
Ländern seien, so der Bund der Steuerzahler, die Staatssekretäre bzw. Staatsräte beinahe
durchgängig Parteimitglieder, in Niedersachsen auch 90 Prozent der Abteilungsleiter. 74
70 Prozent der Parteimitglieder gehörten der Regierungspartei an. Für die stellvertretenden Abteilungsleiter seien ähnliche Zahlen zu erwarten, ebenso für die Spitzenämter in Bremen. Genaue Zahlen kann der Bund der Steuerzahler hierzu jedoch nicht
liefern.
Der Versuch, Ämterpatronage über den Anteil der Parteimitglieder in der Beamtenschaft zu messen, kann nur ein Indiz für Ämterpatronage liefern. Zum einen können
auch Beamte ohne Parteibuch einer Partei nahe stehen (dies müsste im Extremfall nur
einer sehr kleinen Anzahl von Personen bekannt sein) und aufgrund dessen bevorzugt
werden. Dyson (1979: 155) berichtet beispielsweise, dass die CDU verhältnismäßig
72
Angaben beruhen auf Aussagen von: 1950: 77 Prozent, 1952: 74 Prozent der Abteilungsleiter. 1972
(Steinkemper): Stichprobe. Eine äquivalente Darstellung der hier präsentierten Daten findet sich bereits
bei Manow (2005: 251).
73
Bund der Steuerzahler 2002: 14. Dies stellt eine äußerst konservative Schätzung dar. Der Anteil ist eher
zu hoch, da ein Großteil der Parteimitglieder über 60 Jahre alt ist und damit zum Teil nicht mehr unter die
Erwerbstätigen fällt.
32
Studien zur Ämterpatronage
mehr Parteilose befördert habe, dabei aber auf Personen aus CDU-nahen
Gruppierungen,
wie
Studentenverbindungen
oder
Bauernverband,
zurückgriff.
Ämterpatronage bliebe in einem solchen Fall unerkannt. Zum anderen ist nicht jede
Beförderung eines Parteimitglieds automatisch ein Fall von Ämterpatronage, sie kann
ebenso auch vorbildlicher Arbeitsleistung geschuldet sein. Ein hoher Anteil von
Beamten mit Parteibuch könnte zudem schlicht ein Selbstrekrutierungseffekt75 oder
Ergebnis einer self-fullfilling prophecy sein.
Bei den vier Studien von Luhmann/Mayntz, Steinkemper, Pippke und Hövel ist die
Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse eingeschränkt. Zudem stellt sich bei den
angewandten Gruppenvergleichen wohl die Frage der Kausalität. Gemeinsam ist diesen
Studien – mit Ausnahme Hövel – der Erhebungszeitraum: Sie entstanden in den 1970er
Jahren, meist als Reaktion auf die Reform der Ministerialbürokratie und die versuchte
Dienstrechtsreform. Einige Einschätzungen der Beamten könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben, beispielsweise auch, weil erst jetzt ein gesteigertes Problembewusstsein für einige der untersuchten Aspekte entstanden ist. Erste Daten zur Beantwortung dieser Frage liefert nun die Studie von Hövel, die allerdings aufgrund der
unterschiedlichen Untersuchungsebenen vorsichtig verglichen werden sollte.
Einige Autoren, die sich auf diese Studien stützen, weisen zwar auf deren Schwächen
hin, ziehen aber aus ihren Ergebnissen „in Verbindung mit spektakulären Einzelfällen“
den Schluss, „daß die Parteien insbesondere Regierungspositionen dazu benutzen,
(bestimmte) Anhänger im öffentlichen Dienst unterzubringen und/oder in der Karriere
zu beschleunigen.“76 Einzelfälle und eingeschränkte empirische Hinweise mögen in der
Tat den Einzelnen überzeugen, dass das Phänomen Ämterpatronage wirklich – und in
nicht unerheblichem Ausmaß – existiert. Ob sie für die wissenschaftliche Debatte über
Existenz und Umfang hilfreich sind, darf bezweifelt werden.
74
Bund der Steuerzahler 2002: 15. Diese Angaben liegen deutlich über den in Tabelle 1 und 2
präsentierten.
75
Derlien 1988b: 61
76
Lorig 1994: 100
33
Studien zur Ämterpatronage
4.2
Studien zu Personalmaßnahmen nach Regierungswechseln
Neben der Betrachtung der Politisierung des öffentlichen Dienstes besteht die
Möglichkeit, der Ämterpatronage durch die Analyse von Personalmaßnahmen auf die
Spur zu kommen – insbesondere nach Regierungswechseln.
Eine Regierung hat verschiedene Möglichkeiten, Einfluss auf die Zusammensetzung der
Beamtenschaft zu nehmen. Um Spielraum für Neubesetzungen zu schaffen, können
neue Stellen ausgewiesen werden. Diese müssen allerdings erst vom Parlament
genehmigt werden. Politisch unerwünschte Beamte können zudem auf eine
gleichwertige, aber weniger einflussreiche Positionen umgesetzt werden. Gedacht sind
solche Rotationsmaßnahmen innerhalb eines oder zwischen verschiedenen Ministerien,
um die fachliche Mobilität der Beamten zu verbessern und den Ressortegoismus zu
begrenzen. Zugleich ermöglichen sie aber beispielsweise dem Ministerpräsidenten,
loyale Beamte aus der Staatskanzlei in den Fachressorts an verantwortlicher Stelle zu
installieren. Eine neu ins Amt gewählte Regierung kann vom Rotationsprinzip
Gebrauch machen, um an entscheidender Stelle Platz für neues Personal zu machen.77
Freilich sind auch für dieses Manöver freie Stellen erforderlich. Dafür sorgen neben der
natürlichen Fluktuation auch Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand (auf eigenem
Antrag, aber erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres) und in den einstweiligen (sprich:
zwangsweisen) Ruhestand von politischen Beamten.
Sind Stellen zur Besetzung vorhanden, stellt die selektive Beförderung eine Möglichkeit
der Rekrutierung dar. Sie ist jedoch langwierig, und die Regierung kann sich nur aus
dem bestehendem Beamtenpool bedienen – was nach langer Oppositionszeit unter
Umständen schwierig ist. Einen Ausweg bietet die vertikale Gewaltenteilung, die die
Rekrutierung von Beamten aus anderen Verwaltungsebenen (Bund, Länder,
Kommunen) ermöglicht. Auch können Seiteneinsteiger eingestellt werden.78 Mittels
Sprungbeförderung kann man schließlich die individuelle Beförderung beschleunigen,
indem eine Besoldungsstufe übersprungen wird.
77
Vergleiche Steinkemper 50ff., Wichmann: 56, Seemann 1980: 149
Diese beiden Punkte unterscheiden Deutschland zum Beispiel vom viel geschlosseneren System in
England.
78
34
Studien zur Ämterpatronage
Derlien (1984, 1988a, 1989, 2001b) und Otremba (1999) untersuchen die
Auswirkungen von Regierungswechseln auf die politische Beamten. Bei ihrer
Einstellung darf die politische Neigung – neben Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung – berücksichtigt werden.79 Dies wird mit ihrer „Transformationsfunktion
zwischen politischer Spitze und Beamtenhierarchie“ begründet.80 Politische Beamte
müssen „in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen
Ansichten und Zielen der Regierung stehen“.81 Wenn diese Übereinstimmung nicht
mehr gegeben ist, können sie jederzeit, ohne Angabe von Gründen, in den einstweiligen
Ruhestand versetzt werden. Da eine Versetzung auf eine äquivalente Stelle in der gleich
hohen Besoldungsstufe kaum möglich erscheint, sind sie keine Beamten auf
Lebenszeit.82
Die Bundesländer machen sehr unterschiedlich von der Institution politischer Beamter
Gebrauch. Die Leiter der Ministerien sind, außer in Bayern, alle politische Beamte. In
manchen Länder gehören auch Abteilungsleiter, Presssprecher, persönliche Referenten
des Ministers, Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten und -direktoren oder der
Generalstaatsanwalt dazu.83 Die Anzahl der politischen Beamten in den einzelnen
Ländern variierte (Stand 1996) zwischen 0 (Bayern) und 70 (Hessen). Insgesamt zählt
Arnim (1997: 38) 325 politische Beamte in den Ländern, eine eindeutige Bestimmung
aller politischen Beamten sei jedoch schwierig. Im Laufe der Jahrzehnte kam es
mehrmals zu Änderungen des Umfangs.
In wieweit die Institution des politischen Beamten notwendig und sinnvoll ist, ist
Gegenstand vieler Diskussionsbeiträge. Hier soll nur insofern darauf eingegangen
werden, als die politischen Beamten immer wieder im Zentrum von Vorwürfen der
parteipolitischen Ämterpatronage stehen. Ihnen wird nachgesagt das „Einfallstor“ für
Ämterpatronage sein.84 Zum einen mache die Ausnahmeregelung Appetit auf mehr85,
zum anderen hätten die politischen Beamten durch ihre herausgehoben Stellung meist
Einfluss auf die Personalentscheidungen in den Ministerien. Und wer sein Amt selbst
79
Nachweise bei Franz 1999: 50
Franz 1999: 49
81
§31 I 1 BRRG, §36 BBG sowie entsprechende Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen
82
Die Institution des politischen Beamten wurde 1848/1849 in Preußen eingeführt. Zur geschichtlichen
Entwicklung siehe Kugele (1978) und Fricke (1973: 153ff.).
83
Vgl. die tabellarischen Übersichten bei Arnim (1980: 48-51) und Arnim (1993b: 214f.)
84
Franz 1999: 51, Arnim 2001: 162
85
Isensee 1982: 70
80
35
Studien zur Ämterpatronage
einer Partei verdankt, werde auch bei anderen parteipolitische Kriterien anlegen.86
Dyson
(1979:
133)
und
Arnim
(1983:
221)
verweisen
auf
einen
„Demonstrationseffekt“: Das Beispiel der politischen Spitzenbeamten zeige den
ehrgeizigen Nachwuchsbeamten, dass sich eine Parteimitgliedschaft lohne und führe
somit zu vermehrten Parteieintritten. Je parteipolitischer die Beamtenschaft, desto
notwendiger würden jedoch politische Beamte bei einem Regierungswechsel.87
Dagegen sieht Schuppert (2000: 683) in den politischen Beamten „ein funktional
unentbehrliches Ventil für das Bedürfnis nach personeller Umsteuerung in besonderen
Situationen“. Insbesondere im Hinblick auf die „politische Macht der Verwaltung“ hält
Fricke (1973: 174) die politischen Beamten für „eine unerläßliche Voraussetzung für
eine verantwortliche und funktionsfähige Regierung.“ Sie könnten als Mittler zwischen
Politik und Verwaltung dienen. „Erst diese Einrichtung ermöglicht es den übrigen
Beamten, ihrer Aufgabe, eine stabile Verwaltung zu sichern, nachzukommen.“88 Fricke
(1973: 164) hält denn auch nichts von der Idee des unpolitischen Staatssekretärs: „Es
kann außerdem keinem Minister zugemutet werden, unter Umständen mit einem
Staatssekretär zusammenarbeiten zu müssen, bei dem nicht die Möglichkeit des
politischen Konsens gegeben ist.“ Das man auf politische Beamte verzichten kann, zeigt
allerdings das Beispiel Bayern, welches keine solche Institution kennt. Dort sind die
Staatssekretäre Politiker mit Sitz und Stimme im Kabinett. Eschenburg (1961: 72f.)
verweist auf ein weiteres Beispiel: Die Hamburger Senatssyndizi – die obersten
Beamten der Hansestadt – hatten zum damaligen Zeitpunkt alle unterschiedlich
besetzten Senate überdauert, ohne nach einem Regierungswechsel ausgetauscht zu
werden.
Welche Ergebnisse liefern die empirischen Studien zu den politischen Beamten?
Zunächst kann festgestellt werden, dass die Möglichkeit der Versetzung in den
einstweiligen Ruhestand seit 1949 zunehmend häufiger genutzt wird.89 Insbesondere die
drei Regierungswechsel 196990, 1982 und 1998 stellen Zäsuren dar, die zur „personellen
Umwälzung der Ministerialbürokratie“ führten.91 Sie zeitigten die höchsten Raten an
86
Arnim 2001: 163
Arnim 1980: 55
88
Fricke 1973: 160
89
Derlien 1984: 691, Derlien 2001b: 47ff.
90
Zu den personalpolitischen Maßnahmen der SPD 1969 im Einzelnen siehe auch Dyson (1979: 135ff.).
91
Derlien 1988b: 68, Derlien 2001b: 48
87
36
Studien zur Ämterpatronage
Neueinstellungen und Beförderungen und auch die Zahlen der einstweiligen Ruhestände
erreichten hier ihren Höhepunkt.92
Der Anstieg der einstweiligen Ruhestände von Regierungswechsel zu Regierungswechsel darf jedoch nicht zwangsläufig im Sinne einer zunehmenden Parteipolitisierung
interpretiert werden. Die Beamtenschaft war 1969 viel älter als zu den Zeitpunkten
späterer Regierungswechsel. Wesentlich mehr Beamte schieden aus, dem Bundesdienst
aus da sie das Pensionsalter erreicht hatten, oder gingen in den vorzeitigen Ruhestand.
Durch diesen Umstand hatte die neue Bundesregierung 1969 mehr unbesetzte Stellen
zur Verfügung als 1982 oder 1998 und musste daher weniger oft vom Instrument des
einstweiligen Ruhestandes Gebrauch machen. Hilfreicher als der Blick auf die
einstweiligen Ruhestände ist daher die Betrachtung der gesamten Personalfluktuation.
Sie ist für die Zeit nach den drei Regierungswechseln in Tabelle 3 angegeben. Erfasst
sind neben einstweiligen Ruheständen auch normale Ruhestände, vorzeitige Ruhestände
sowie das Ausscheiden aus dem Bundesdienst.
Tabelle 3: Fluktuation politischer Beamter nach Regierungswechseln auf
Bundesebene
Angaben in % 1969/1970 1982/1983 1998/1999
Fluktuation
33,0
37,5
55,2
Quelle: Derlien (1989), Derlien (2001b: 51), Otremba (1999: 266).
Eine Ursache für die Zunahme der Fluktuation 1998 kann auch darin gesehen werden,
dass es der bisher einzige Regierungswechsel war, bei dem es zu einem Austausch aller
an der Regierung beteiligten Parteien kam. 1969 war die SPD bereits drei Jahre mit
sechs Ministerien in einer großen Koalition vertreten, während die FDP 1982 drei
Ressorts inne hatte. Gewichtet man wie Manow (2005: 252f.) die Personalmaßnahmen
mit dem Umfang der Regierungswechsel, ist ein eindeutiger Trend nicht mehr zu
erkennen. Dem Umfang des Regierungswechsels muss demnach in einer Analyse
Rechnung getragen werden (siehe hierzu Hypothese 3 auf S. 60).
Verschiedentlich wurde in den 1970er Jahren argumentiert, dass die SPD aufgrund der
langen Oppositionszeit 1969 nicht über genügend geeignetes Personal in der
92
Derlien 1988a: 56f., Derlien 2001b: 47ff.
37
Studien zur Ämterpatronage
öffentlichen Verwaltung verfügte, das die Spitzenpositionen besetzten konnte. In
diesem Zusammenhang wird auf die hohe Zahl von externen Rekrutierungen verwiesen
(etwa 20 Prozent der Neubesetzungen). Ähnliche Rekrutierungsmuster finden sich aber
auch 1982 und 1998, so dass die Erklärung der langen Oppositionszeit, so Derlien
(1988a: 62), nicht schlüssig ist: Externe Rekrutierungen seien ebenso wie der Rückgriff
auf Personal aus den Landes- und Kommunalverwaltungen typisch für Regierungswechsel auf Bundesebene.
Es konnten Unterschiede sowohl zwischen den Besoldungsgruppen als auch den
Ministerien festgestellt werden. 93 Bei letzteren spielten die administrative Kultur sowie
die Häufigkeit von Ministerwechseln eine Rolle. Im Bundeskanzleramt wurden regelmäßig alle politischen Beamten ausgetauscht. Am häufigsten wurden erwartungsgemäß
Staatssekretäre in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Umsetzungen wurde 1969 und
1982 vor allem bei niedrigeren Rängen (Unterabteilungsleiter, persönliche Referenten,
Mitarbeiter des Ministerbüros) vorgenommen.94
Der politische Beamte, urteilt Derlien (1988b: 65), habe bisher seine „Funktion erfüllt,
administrative Widerstände bei der Übersetzung des politischen Willens in die
Verwaltungsarbeit auszuräumen“. Von einer völligen Säuberung oder gar Gleichschaltung der Ministerialverwaltung kann aber keine Rede sein. Insbesondere Seemann
(1975, 1978, 1980, 1981) beschuldigte in zahlreichen Publikationen die damalige
sozial-liberale Regierung, mit ihrer Personalpolitik 1969 den Trend zur Parteipolitisierung losgetreten und damit eine „stille Revolution“ verursacht zu haben.95 Wie
bereits gezeigt wurde, setzte die Parteipolitisierung der Beamtenschaft nicht erst 1969
ein. Zudem wurden bei den drei Regierungswechseln weniger als die Hälfte der
Ministerialdirektoren ausgetauscht.96 Die neuen Regierungen arbeiteten also mit vielen
Spitzenbeamten weiter, obwohl diese schon unter der Vorgängerregierung gedient
hatten. Auch haben nicht alle in den einstweiligen Ruhestand geschickten politischen
Beamten als Mitglieder der früheren Regierungspartei angehört, genauso wenig wie alle
93
Derlien 1984: 694f., Derlien 2001b: 51
Derlien 1988a: 59, Derlien 1989: 175
95
Seemann selbst war zunächst Mitglied der CSU, später der CDU. Er arbeitet unter anderem im
Bundeskanzleramt und war dort lange Zeit Personalrat. Laut Derlien (1988b: 67) wurde er nach dem
Regierungswechsel 1982 zum Ministerialrat befördert. Der Grund für die große Resonanz des Themas in
der Fachwelt und Öffentlichkeit ist wohl darin zu sehen, dass es der erste Regierungswechsel auf
Bundesebene war.
96
Derlien 1989: 188, Derlien 2001b: 52
94
38
Studien zur Ämterpatronage
Neuberufenen
das
Parteibuch
der
neuen
Regierungspartei
hatten.
Während
Staatssekretäre mit „oppositionellem“ Parteibuch 1969 und 1982 sämtlich ihren Posten
verloren, konnten einige Ministerialdirektoren ihren halten.97 1998 konnten auch einige
„oppositionelle“ Staatssekretär im Amt bleiben, zwei Ministerialdirektoren mit
„falschem“ Parteibuch wurden nach dem Regierungswechsel sogar zu Staatssekretären
befördert.98 Laut Dyson (1979: 137) verhinderte insbesondere die relativ hohe
Transparenz des deutschen Systems mit der Institution der Personalräte eine
vollständige Dominanz der Parteien. Es gab zudem anderweitige Möglichkeiten die
Ministerialbürokratie „auf Linie“ zu bringen. So wurde laut Seemann (1981: 146f.) eine
Parallelhierarchie in Form von Planungsstäben und -abteilungen, PR-Stellen und neuen
Verwaltungseinheiten geschaffen, um bestehende, als illoyal eingestufte Abteilungen zu
umgehen.99
Als
unzuverlässig
eingeschätzte
Beamte
seien
zudem
nur
mit
unzureichenden Informationen versorgt worden, um ihre Arbeit zu sabotieren.
War Derlien 1984 (699) in seinen Aussagen über das Ausmaß der Parteipolitisierung
der Ministerialbürokratie noch zurückhaltend und konstatierte nur „eine leichte Spirale
der Politisierung gegenüber 1969“, spricht er (2001b: 51) nach dem letzten
Regierungswechsel von einer seit 1969 ansteigenden Parteipolitisierung in Form einer
„Spiralbewegung“. Diese Hypothese geht auf die Untersuchung von Mayntz/Derlien
(1989: 400) zurück, in der die Autoren die These des Patronage-Zyklus („actionreaction process“) aufstellten. Demnach hat die Patronagepraxis einer Regierung eine
entgegenwirkende Patronage der neuen Regierung nach einem Machtwechsel
zwangsläufig zur Folge. Diese Spirale der Parteipolitisierung schaukele sich so mehr
und mehr auf. Aufgrund der – zugegeben wenigen – vorliegenden Daten kann diese
Hypothese bisher wohl nicht als bestätigt angesehen werden. Alle vorliegenden Daten
beschränken sich jedoch auf die Bundesebene. Einzig der Bund der Steuerzahler nennt
einige Zahlen für die Landesebene. Die unten geschilderte schubartige Entwicklung der
Stellenausweitung nach Regierungswechseln in Niedersachsen deckt sich mit den
Vorhersagen von Mayntz/Derlien (1989).
Laut dem Bund der Steuerzahler (2002: 24) kam es Anfang der 1970er Jahre in
Niedersachsen jeweils nach der Regierungsübernahme durch Alfred Kubel (SPD) und
97
98
Derlien 1988a: 74, Derlien 1989: 179
Otremba 1999: 266
39
Studien zur Ämterpatronage
danach durch Ernst Albrecht (SPD) zu bemerkenswerten Ausweitungen der Stellenzahlen. Eine ähnliche Entwicklung sei nach der rot-grünen Regierungsübernahme durch
Gerhard Schröder 1990 der Fall gewesen. Der Bund der Steuerzahler (2002: 24)
resümiert: Es „wurden seinerzeit in geradezu inflationärer Weise Spitzenpositionen in
der niedersächsischen Ministerialverwaltung geschaffen und mit Bediensteten, die das
richtige Parteibuch in der Tasche hatten, besetzt.“ In Bremen habe sich die Zahl der
Senatsräte (Abteilungs- und Referatsleiter in den Besoldungsgruppen B3, B2 und A16)
zwischen 1972 und 1997 verdoppelt, die Zahl der in der Regel als Referatsleiter
eingesetzten Regierungsdirektoren (A15) sogar verdreifacht.100
Während die Entwicklung in Niedersachsen schubartig gewesen sei, habe sie sich in
Bremen schleichend vollzogen. Da zusätzliche Aufgaben der Ministerialverwaltung
durch gleichzeitig wegfallende Tätigkeiten ausgeglichen werden müssten, kommt der
Bund der Steuerzahler (2002: 25) zu dem Schluss, „dass die Stellenausweitungen zu
einem beträchtlichen Teil auf Herrschafts- und Versorgungspatronage der Parteien
zurückgehen.“
Manow (2005) wertet
in
seiner Untersuchung erstmals
die Angaben
zur
Stellenentwicklung in den Bundeshaushaltsplänen aus. Für den Zeitraum 1965 bis 2004
zeigt er, dass es im höheren Bundesdienst zwar zu einigen, zum Teil dramatischen
Veränderungen der Stellenzahl kam, diese aber in keinerlei Verhältnis zu den drei
Regierungswechseln oder den Bundestagswahlen stehen. Vielmehr lassen sie sich der
„sozialliberalen Aufbruchsphase Anfang der 1970er Jahre“ und der deutschen Einigung
1990 zurechnen.101 Die Parteipolitisierungsthese von Mayntz/Derlien (1989) und
Derlien (2001b) wird von diesen Daten also nicht gestützt.
99
Siehe auch Dyson 1979: 136
Der Bund des Steuerzahlers berücksichtigt für diese Berechnung nur einen Teil aller Stellen der
angesprochenen Besoldungsgruppen. Insgesamt stieg im Bundesland Bremen den Haushaltsplänen
zufolge die Zahl aller B3/B2/A16-Stellen von 73 (1972) auf 119 (1997), das ist ein Plus von 63 Prozent.
Die A15-Stellen stiegen um 72 Prozent von 172 auf 295,5.
101
Manow 2005: 254
100
40
Studien zur Ämterpatronage
Zusammenfassung:
Es lassen sich in der Literatur zwei unterschiedliche Ansatzpunkte unterscheiden, das
Ausmaß der Ämterpatronage zu messen. Beiden gemeinsam ist die alleinige
Betrachtung der Bundesebene. Zum einen wird mittels sozialwissenschaftlicher
Umfrageuntersuchungen der Anteil der Beamten mit Parteibuch bestimmt, im
Zeitverlauf betrachtet und Beamte in Spitzenpositionen mit Beamten in niedrigeren
Positionen verglichen. Diese Untersuchungen zeigen zwar, dass Parteimitglieder
(speziell der Regierungsparteien) im öffentlichen Dienst, und dort wiederum in
Spitzenpositionen, um ein Vielfaches überrepräsentiert sind. Ein wissenschaftlicher
Beleg für Ämterpatronage ist dies nicht. Zum anderen werden die Personalmaßnahmen
im Bereich der politischen Beamten nach Regierungswechseln betrachtet. Auch hier
zeigen sich klare parteipolitische Muster. Sie treffen jedoch nicht pauschal für alle
politischen Beamten zu. Bleibt abschließend festzuhalten: Wer von der Existenz von
Ämterpatronage überzeugt ist, findet in den zitierten Studien genügend bestätigende
Hinweise. Ebenso findet jedoch der Skeptiker genügend Anknüpfungspunkte, die
Ergebnisse anders zu interpretieren oder sie aufgrund von Schwächen im
Untersuchungsdesign anzuzweifeln.
41
Politische Bewertung der Ämterpatronage
5 Politische Bewertung der Ämterpatronage
Abhandlungen, die die Folgeerscheinungen der parteipolitischen Ämterpatronage
negativ bewerten, sind klar in der Mehrheit. Einige Autoren behaupten aber auch eine
funktionale Berechtigung der Parteienpatronage. Im Folgenden sollen die Argumente
beider Lager kurz vorgestellt werden, um die Tragweite und Bedeutung des Themas für
das gesamte Regierungssystem zu verdeutlichen.
5.1
Pro Parteienpatronage
Zur Rechtfertigung einer gemäßigten Ämterpatronage werden hauptsächlich drei
Aspekte herangezogen: eine überholte Vorstellung von der Neutralität der öffentlichen
Verwaltung; darauf aufbauend die Notwendigkeit, diese politisch weiterhin steuern zu
können sowie schließlich die systemerhaltende Funktion für das Parteiensystem.
5.1.1
Überholte Neutralität der Verwaltung
Das schwächste Argument ist sicherlich der Verweis auf einen angeblich überholten
Antagonismus zwischen Parteipolitik und überparteilichem Gemeinwohl: Der
Weber’sche Idealtypus der Bürokratie, mit einer klaren Rollenaufteilung zwischen
führender Politik und folgender Verwaltung habe in dieser Reinform nie existiert. Die
Ministerialverwaltung könne aus ihrer Funktion heraus überhaupt nicht unpolitisch sein
und sei dies in der Vergangenheit auch nie gewesen. In diesem Zusammenhang wird
gerne auf die Geschichte des deutschen Berufsbeamtentums und die lange Tradition von
Ämterpatronage verwiesen. Für Stolleis (1986: 26) gehören Proporz und Patronage „zur
Normalität des Parteienstaats“. Zwar dürfe das Leistungsprinzip nicht verletzt werden,
aber: „Der politische Willensbildungsprozeß und mit ihm der legitime ‚Mitwirkungsanspruch‘ der Parteien reichen in Staatsverwaltung und Selbstverwaltung hinein.“102
Die Kombination von öffentlicher Verwaltung und Parteipolitik sei ein Strukturmerkmal, das zur Leistungssteigerung beitrage. Grundsätzlich sei, so Haungs (1992:
49), die Gegenüberstellung von „machtorientierten Parteimitgliedern und sachorientierten unabhängigen Beamten“ fragwürdig.
102
Stolleis 1986: 43
42
Politische Bewertung der Ämterpatronage
Politisierte Beamte verfügen, so die Argumentation der Befürworter, über das
notwendige politische Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen, das für eine
Spitzenposition an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung nötig sei. Beamte
müssten sowohl den politischen Willen in Gesetze und Verordnungen umsetzen, als
auch die Erfahrung und das Fachwissen des öffentlichen Dienstes in die Politik
einbringen. Die Vorstellung, der Beamte stehe über der Gesellschaft und damit über den
Parteien, sei überholt. Oder wie Hövel (1996: 93) es umschreibt: „Das Beamtentum darf
gegenüber Regierung und Parlament nicht neutral sein, sondern muß ihnen loyal
gegenüberstehen.“ Solange bei Einstellungen und Beförderungen dem Kriterium
Parteinähe/Parteimitgliedschaft kein „entscheidendes Gewicht“ beigemessen werde, sei
eine solche Auswahlentscheidung verfassungsrechtlich unbedenklich.103
Die Schwäche dieser Argumentation liegt darin, dass die Begriffe politisch und parteipolitisch häufig unterschiedslos gebraucht werden.104
5.1.2
Kontrolle der Verwaltung
Das gewichtigste Argument zur Rechtfertigung parteipolitischer Ämterpatronage zielt
auf die Steuerbarkeit und Kontrolle der Verwaltung durch die Politik ab. Fundament
dieser These ist – auch wenn sie überraschenderweise kaum ein Autor erwähnt – die
Prinzipal-Agenten-Theorie, auch Delegationstheorie genannt. Sie geht davon aus, dass
der Prinzipal, der Auftraggeber, bestimmte Aufgaben an einen Agenten, den Auftragnehmer, überträgt, da er selbst nicht über die notwendige Zeit und/oder Kapazitäten und
Informationen verfügt, um sie selbst auszuführen. Zentral sind die Punkte der
Unsicherheit und der asymmetrischen Informationsverteilung: Der Agent hat,
insbesondere durch seine Nähe zum Problem, einen Informationsvorsprung.105 Wenn
man von einem nutzenmaximierenden Verhalten beider Akteure ausgeht, kommt es
beinahe zwangsläufig zu Zielkonflikten. So besteht die Gefahr, dass der Agent aus
Faulheit seine Leistung reduziert (shirking) oder gar eigene Interessen verfolgt
(sabotage).106 Daraus ergibt sich für den Prinzipal die Aufgabe, sicherzustellen, dass der
103
Kübler 1982: 365
Siehe hierzu z.B. Arnim 1992: 77
105
Unterschieden wird hier zwischen dem Problem der hidden information (Agent hat vor der
Vertragsverhandlung bereits einen Informationsvorsprung) und der hidden action (Prinzipal hat keine
Informationen über Handlungsalternativen). Das erste Problem kann zur systematischen Auswahl der
falschen Agenten führen (adverse selection), das zweite kann bedeuten, dass Agenten systematisch
Anreize besitzen, entgegen den Interessen des Prinzipals zu handeln (moral hazard).
106
Strom 2000: 270, Brehm/Gates 1997
104
43
Politische Bewertung der Ämterpatronage
Agent wirklich in seinem Interesse handelt. Hierfür sind verschiedene institutionelle
Anreiz-, Kontroll- und Informationsmechanismen denkbar.
In der Prinzipal-Agenten-Theorie wird das parlamentarische Regierungssystem als
Delegationskette verstanden: ausgehend vom Wähler, über das Parlament, den
Regierungschef, die Minister, bis hin zum öffentlichen Dienst.107 Parlament,
Regierungschef und Minister sind sowohl Prinzipale als auch Agenten, während die
Verwaltung ausschließlich als Agent auftritt. Auch in der klassischen Theorie des
Verwaltungshandelns hat die öffentliche Verwaltung nur eine Hilfsfunktion für die
Politik:108 Die von dieser formulierten Gesetze und Verordnungen werden von den
Beamten neutral und sinngemäß umgesetzt. In der Realität besteht jedoch für die Politik
die Gefahr, dass die Verwaltung selbst aktiv wird und eine „administrative Eigenpolitik“ betreibt.109 Damit würde sie die Gewaltenteilung zum Teil aufheben. Die
Vorstellung von der Herrschaft der Bürokratie fand in der BBC-Fernsehserie „Yes,
Minister“ (später fortgesetzt als „Yes, Prime Minister“) ihren satirischen Niederschlag:
Eine aus dem Ruder laufende Ministerialbeamtenschaft brachte letztendlich alle
Minister zum Verzweifeln und setzte ihre eigenen Ziele durch.110
Nach Hövel (1996: 83, 2003: 52ff.), der sich hier insbesondere auf die
politikwissenschaftliche Forschungsarbeit zur Planungs- und Steuerungstheorie aus den
1970er und 1980er Jahren bezieht, hat die Verwaltung einige Vorteile gegenüber der
Politik, um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen:111
•
Während Regierungen nur eine beschränkte Zeitspanne im Amt sind, zeichnet sich
das Verwaltungspersonal durch eine sehr hohe Kontinuität aus.
•
Die Verwaltung verfügt durch ihre Nähe zu den Problemen über einen
Informationsvorsprung gegenüber der politischen Führung.
107
Strom 2000: 267f.
Böhret 1986: 12f.
109
Böhret 1986: 13f.
110
Lynn/Jay 1983 und Lynn/Jay 1996
111
Siehe auch Steinkemper (1974: 9f. und 102). Hövel (2003: 53) nennt als einen weiteren Grund für die
Verselbständigung der Verwaltung die „horizontale und vertikale Politikverflechtung im Föderalismus“.
Dieser Umstand kann aber auch so interpretiert werden, dass erst durch die Instrumentalisierung der
gegenseitigen Kontrolle der Verwaltungsebenen durch die Parteien die Politik verlorenes
Steuerungspotential zurück gewinnt. Vgl. zu dieser Interpretation Manow (2005).
108
44
Politische Bewertung der Ämterpatronage
•
Durch eine zunehmende Spezialisierung und Verrechtlichung ist die Politik in
immer stärkeren Ausmaße auf das Fachwissen der Verwaltung angewiesen. Dies ist
für die Politik um so dramatischer, als die Verwaltung natürlich Ziel von
Verbandslobbyisten ist. Laut Böhret (1986: 13) existieren in einzelnen Referaten
regelrechte „Brückenköpfe“ der Verbände. Die Politik befinde sich somit in einem
Konkurrenzkampf um Einfluss auf Politikinhalte mit Verbänden, Wirtschaftsunternehmen, Medien, Bürgerinitiativen, Gerichten und der Verwaltung selbst.112
Diese besitze, so Seemann (1980: 142), „Komplizierungs-, Verstärkungs- und
Bremsmöglichkeiten“.
•
Ein Großteil der Gesetzesinitiativen stammt von der Regierung – sprich von der
Ministerialverwaltung – und nicht vom Parlament.113 Die Verwaltung besitzt bei der
„Normenflut“ die Macht der selektiven Alternativenauswahl. Böhret (1986: 13)
nennt dies treffend eine „Vorbereitungsherrschaft“. Aber auch auf die Umsetzung
politischer
Maßnahmen
kann
die
Verwaltung
Einfluss
nehmen.
Vollzugsvorschriften können derart gestaltet werden, dass die eigentliche Intention
verwässert oder sogar in ihr Gegenteil verkehrt wird. Hier spielt auch die
zunehmende Informalisierung des Verwaltungshandelns eine Rolle.
•
Schließlich erlaubt schon die schiere Größe der Ministerien keine vollständige
Kontrolle aller Referate und Mitarbeiter durch den Minister.114
Eine Möglichkeit, den Primat der Politik wiederherzustellen, ist die Personalpolitik als
Mittel der Machtkontrolle.115 In diesem Sinne interpretiert zum Beispiel Hövel (1996:
84) Ämterpatronage: „Diese ist dann nicht Ausruck des Willens der Parteien sich den
Staat zur ‚Beute‘ zu machen (...) sondern vielmehr ein Versuch, verlorene
Steuerungspotentiale
gegenüber
der
Verwaltung
zu
kompensieren.“
Durch
Ämterpatronage könne eine Vertrauensbasis geschaffen und loyales Verhalten erzeugt
werden. Auch Kloepfer (2001: 110) sieht darin eine Möglichkeit die Distanz zwischen
Verwaltung und Regierung abzubauen. Parteipolitisch loyale Beamte, die ähnliche
politische Vorstellungen wie die Regierung haben, müssten weniger intensiv überwacht
112
Vgl. Haungs (1993: 61).
Siehe schon Fricke (1973: 23).
114
Fricke 1973: 28
115
Strom (2000: 271ff.) und Müller (2000: 322ff.) unterscheiden vier Möglichkeiten, einem
Effizienzverlust (agency loss), vorzubeugen: als ex-ante Maßnahmen Vertragsdesign sowie
Kandidatensichtung- und Auswahlmechanismen, als ex-post Maßnahmen Berichtspflichten und
Überwachung sowie institutionelle Kontrollen (z.B. Budget). Im parlamentarischen Regierungssystem
liege der Schwerpunkt auf den ex-ante Maßnahmen, also u.a. der Personalpolitik.
113
45
Politische Bewertung der Ämterpatronage
werden. Das Parteibuch diene demnach als leicht festzustellendes Selektionskriterium
für den Prinzipal.116 Insbesondere nach Regierungswechseln müsse die Politik über
loyale Mitarbeiter in der Verwaltung verfügen, um ein neues Regierungsprogramm
umsetzen zu können. Dies treffe um so mehr zu, je stärker die Verwaltung mit der
Vorgängerregierung sympathisiert. So sei, um die Einflussmöglichkeiten der politischen
Führung auf die Verwaltung zu sichern, in den politiknahen Bereichen eine
parteipolitische Stellenbesetzung „sogar
geradezu
demokratisch
legitimiert“.117
„‘Parteiendemokratie‘ scheint ohne ein gewisses Maß an Personalpatronage
(insbesondere Herrschaftspatronage) kaum vorstellbar zu sein, und politische Führung
ist zweifellos in erheblichen Maße auf persönliche Loyalität und Vertrauensverhältnisse
angewiesen.“118 „Bei dieser Betrachtungsweise“, resümiert Hövel (1996: 84) ist
Ämterpatronage nur eine zu vernachlässigende Größe in einem vielschichtigen Prozeß.“
Einschränkend wird aber auch vorgebracht, dass man die Ministerialbürokratie nicht
grundsätzlich als eigenständige politische Kraft werten dürfe. Während die Verwaltung
bei Routineentscheidungen oder bei komplizierten Detailfragen durchaus Einfluss auf
die Politik nehmen könne, sei dies bei richtungsentscheidenden Gesetzen kaum der Fall.
Böhret (1986: 14f.) weist darauf hin, dass eine aktive Rolle der Verwaltung oft durch
fehlende, unklare oder übertriebene Vorgaben angestoßen werde und somit ihren
Ursprung in einer „Schwäche der politischen Führung hat“. In diesem Sinne schlägt
Böhret (1986: 16) ein Bündel von Maßnahmen vor, wie der Primat der Politik
wiederhergestellt werden kann. Ämterpatronage zählt nicht dazu.
Eine parteipolitische Personalpolitik wird zumeist nur für den höheren Dienst der
Ministerialverwaltung akzeptiert.119 Die Politik müsse die Möglichkeit erhalten,
Implementationsprozesse so zu steuern, dass die von ihr intendierten Ziele erreicht
werden: „Ämterpatronage als Mittel der politischen Machtkontrolle und Sicherung der
Loyalität der höheren Beamtenschaft kann (...) nicht als absolut unvereinbar mit der
Funktion des Beamtentums im parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem
116
Siehe Huber/Shipan (2002: 28f.). Huber (2000: 399) verweist zudem darauf, dass durch die Förderung
des Personalaustausches zwischen öffentlichem Dienst und Politik, die zu einer zunehmenden
Politisierung der Beamtenschaft führt, der Gegensatz zwischen Prinzipal und Agenten reduziert werden
kann.
117
Klieve 2003: 187
118
Lorig (1994: 106) sowie nahezu wortgleich Haugns (1992: 50). Ähnlich äußert sich auch Kübler
(1982: 363).
119
Zum Beispiel Fricke (1973: 34).
46
Politische Bewertung der Ämterpatronage
verurteilt werden.“120 Die Parteien würden schon aus Eigeninteresse das Leistungsprinzip nicht zu sehr vernachlässigen. Dennoch müssten neben diesem auch die
Interessen des Dienstherren (insbesondere die Loyalität der Bediensteten) und das
Eigeninteresse der Betroffenen berücksichtigt werden.121 Lorig (1994: 107) fordert in
diesem Zusammenhang eine klare und transparente Regelung des Dienstrechts, die
sowohl dem „legitimen Führungsanspruch der politischen Leitung“ als auch dem
Leistungsniveau der Bürokratie besser Rechnung trägt. Konkrete Vorschläge macht er
jedoch nicht.
Nicht nur die Regierung, auch das Parlament profitiert nach Fricke (1973: 45ff.) von
einer parteipolitischen Personalpolitik. So erhalte das Parlament mittels parteinaher
Beamter Informationen direkt aus den Ministerien, wodurch eine strukturelle
Benachteiligung gegenüber der Regierung teilweise ausgeglichen werde. Dies sei
insbesondere für die Opposition von großer Bedeutung.
5.1.3
Stabilisierung des Parteiensystems
Ein weiteres Argument, das zur Rechtfertigung einer parteipolitischen Patronage
herangezogen wird, ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Parteiensystems.
Ämterpatronage, so schon Eschenburg (1961: 24), belebe als „realpolitisches Ziel die
Parteiarbeit“. Sie stelle ein nicht zu unterschätzendes Machtmittel dar. Innerparteiliche
Gegner könnten mit Ämtern abgefunden und so von weiterer rivalisierender Parteiarbeit
abgehalten werden. Treue im politischen Kampf könne mit einem lukrativen Posten
belohnt werden. Bosetzky (1974: 435) glaubt, nur so ließe sich das politische und
gesellschaftliche System erhalten. Denn genügend Stellen für diese „systemunentbehrlichen Funktionäre“ biete nun einmal nur der öffentliche Dienst.
Die Ämterpatronage erleichtert zudem die Rekrutierung neuer Parteimitglieder. Auch
Kloepfer (2001: 109f.), der Parteienpatronage gegenüber kritisch eingestellt, schreibt ihr
die Funktion zu, „das ausufernde Parteiensystem zu erhalten“. Sie bewirke eine
„Attraktivitätserhöhung für die Parteimitglieder“. Ohne die Möglichkeit, Karrierechancen als Gegenleistung für Parteiarbeit anzubieten, könnten die Parteien erheblich
weniger Mitglieder anwerben.
120
121
Fricke 1973: 210
Kübler 1982: 363
47
Politische Bewertung der Ämterpatronage
5.2
Contra Parteienpatronage
Unmittelbar betroffen von den negativen Folgen einer parteipolitischen Ämterpatronage
ist der einzelne Bürger. Den direkten Schaden hat jeder Parteilose, der den Berufsweg
eines Beamten einschlagen bzw. als Beamter entsprechend seiner Leistung befördert
werden will. Ihm wird durch Ämterpatronage die Chancengleichheit genommen. Unter
Umständen wird er zum Parteieintritt und damit zum Opportunismus verführt. Den
größten Druck in dieser Hinsicht entwickelt die Proporzpatronage, die nahezu alle
Stellen unter den Anhängern der Parteien aufteilt.122
Mit den Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft beschäftigt sich die Wissenschaft.
Heftigster Kritiker der parteipolitischen Ämterpatronage ist zweifellos Hans Herbert
von Arnim. Er hat in zahlreichen Publikationen auf die meisten der hier angeführten
negativen Auswirkungen hingewiesen.123 Im Kern lassen sich unterscheiden: die
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Verwaltung, die
Aufblähung des öffentlichen Dienstes, die Gefährdung der Neutralität der Verwaltung,
der Vertrauensschwund in der Bevölkerung sowie negative Auswirkungen auf die
Parteien und Parlamente.
5.2.1
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft
Wenn Stellen in erster Linie nach dem Parteibuch vergeben werden, werden sie nicht
mit den besten Bewerbern besetzt. Mit zunehmender Patronagehäufigkeit sinkt das
Leistungsniveau der Verwaltung. Zudem geht die Anreizwirkung der Beförderung
verloren, was die Leistungsbereitschaft im Amt beeinträchtigt. Die Übergangenen sind
zunächst frustriert, später demotiviert oder gar demoralisiert.124 Dies führt nicht selten
zu passivem Verhalten – schließlich haben Beamte mit oppositionellem Parteibuch
sowieso keine Beförderung zu erwarten – und geringerer Arbeitsqualität. Über kurz
oder lang werden vor allem Opportunisten vom öffentlichen Dienst angezogen.125
Aufstiegswillige, so Pippke (1982: 395), „richten ihr Leistungsverhalten dann nicht
nach der Verwaltung, sondern nach der Partei aus“. „Ein auch nur halbwegs
intelligenter Beamter muß (...) für sich zu dem Resultat kommen, daß es eine Illusion
122
Schmidt-Hieber 1989: 558
Siehe zu den folgenden Ausführungen insbesondere Arnim (1980: 15ff., 1983: 221ff., 1993c: 131ff.)
124
Eschenburg 1961: 23, Bund der Steuerzahler 2002: 26
123
48
Politische Bewertung der Ämterpatronage
sei, die traditionellen Werte aufrechtzuerhalten und für sie einzutreten“.126 In
Anspielung auf die These, Ämterpatronage sei für die Existenz der Parteien überlebenswichtig, betont Isensee (1982: 54), der Sinn der Ämterbesetzung sei nicht, „daß
Verdienste um das Gemeinwesen belohnt werden, sondern daß optimale fachliche
Arbeit gewährleistet wird.“ Und der Bund der Steuerzahler (2002: 5) merkt an, dass
Bürger sich in kirchlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen sehr wohl auch ohne
die Aussicht auf ein gut dotiertes Amt engagieren. Auch dies widerspreche der These
der funktionalen Notwendigkeit der Ämterpatronage.
Ämterpatronage wirkt länger als eine Wahlperiode und schränkt so die politische
Handlungsfähigkeit der Nachfolgeregierung ein. Der Vorteil der Interessengleichheit
verkehrt sich nach einem Regierungswechsel in sein Gegenteil.127 Im Extremfall könne,
so Seemann (1980: 148), eine solche Konstellation „zur Unregierbarkeit führen“. Dies
müsse nicht einmal Ergebnis vorsätzlicher Obstruktion sein, sondern könne sich auch
als Folge einseitigen Denkens aufgrund einseitiger parteipolitischer Anschauungen
einstellen.
5.2.2
Aufblähung des öffentlichen Dienstes
Ämterpatronage führt aus verschiedenen Gründen zu einer Aufblähung des
Personalbestandes im öffentlichen Dienst. Zum einen müssen aufgrund der nachlassenden Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Mitarbeiter mehr Stellen geschaffen
werden, um das Leistungsniveau zu halten.128 Zum anderen führt der Wunsch nach
Versorgungspatronage zur Ausweitung oder zumindest Beibehaltung der Stellenzahl.
Laut Hövel (1996: 94) ist allerdings das Ansteigen der Personalzahlen – mit Ausnahme
der beiden Regierungswechsel von 1969 und 1982 – in erster Linie auf die Ausweitung
der Staatsaufgaben zurückzuführen und im internationalen Vergleich keineswegs
überdurchschnittlich. Die von ihm eingeräumten Ausnahmen weisen auf den Umstand
hin, dass für eine Herrschaftspatronage neue Stellen geschaffen werden müssen, weil
aufgrund des Lebenszeitprinzips Beamten nicht gekündigt werden kann.129 „Besonders
vor und nach anstehenden Regierungswechseln pflegt Ämterpatronage sich zu
verstärken. Die bisherigen Regierungsparteien suchen verdiente Parteimitglieder noch
125
Benda 1982: 42f.
Seemann 1981: 140
127
Huber 2000: 399f.
128
Seemann 1981: 140
126
49
Politische Bewertung der Ämterpatronage
schnell unterzubringen oder zu befördern. Das gibt nach dem Regierungswechsel der
neuen Mehrheit dann ihrerseits den Vorwand für Patronage mit umgekehrten Vorzeichen.“130 Wenn der öffentliche Dienst zudem einer neuen Regierung die
Gefolgschaft versagt und deren Programme verfälscht und blockiert, droht diese ihr
Regierungsamt wegen scheinbarer Unfähigkeit rasch wieder zu verlieren – soweit sie
nicht selbst von der Herrschaftspatronage Gebrauch macht. Ämterpatronage führt so zu
neuer Ämterpatronage, oder wie Isensee (1982: 67) es umschreibt: „Patronage steckt
an“.
5.2.3
Gefährdung der Neutralität der Verwaltung
Beamte sollen die Entscheidungen der Politik neutral umsetzten. Der öffentliche Dienst
ist nie unpolitisch und damit völlig neutral gewesen, wichtig ist aber die parteipolitische
Neutralität. Sind Beamte von den Parteien eingesetzt, ist diese nicht immer möglich. Es
ist davon auszugehen, dass sie sich diesen zu Dank verpflichtet fühlen. Mögliche
negative Auswirkung auf Vergabeentscheidungen von öffentlichen Aufträgen und
Subventionen oder auf die Verteilung von Finanzmitteln sind nicht auszuschließen.131
Schmidt-Hieber (1989: 561f.) verweist auf einen Zusammenhang zwischen Ämterpatronage und Korruption, der seine Ursache im „Zersetzungseffekt der systematischen
Patronage“ habe. Patronage sei bereits Korruption und führe zu einer „verstärkten
Korruptionsanfälligkeit“.
5.2.4
Vertrauensschwund in der Bevölkerung
Ämterpatronage fördert die Demokratie- und Politikverdrossenheit. Der freie Zugang
zum öffentlichen Dienst sei eine große Errungenschaft der Demokratiebewegung
gegenüber der Monarchie gewesen. Nun dürfe nicht den Parteien das Privileg gegeben
werden, das der Monarchie genommen wurde.132 Dass Ämterpatronage zur Leistungsminderung bei gleichzeitig steigenden Kosten führt, bleibt auch den Bürgern nicht
verschlossen. Die Amtsautoriät und das Vertrauen der Bevölkerung in die Objektivität
der öffentlichen Verwaltung nehmen ab.133 Hierbei ist es nicht so wichtig, ob tatsächlich
alle oben genannten negativen Folgen eintreten, sondern es reicht – wie allgemein bei
Korruption – schon der Zweifel der Bürger.
129
Bund der Steuerzahler 2002: 23
Arnim 1993c: 132, Seemann 1981: 140
131
Bund der Steuerzahler 2002: 20
132
Arnim 1983: 227, 1993c: 144, 1997: 302
130
50
Politische Bewertung der Ämterpatronage
5.2.5
Verbeamtung der Parteien und Parlamente
Der oben bereits genannte Demonstrationseffekt zwingt karrierebewusste Beamte
förmlich in die Parteien. Dies fördert den Frust nicht nur innerhalb der Beamtenschaft,
sondern auch in den Parteien. Parteimitglieder, die der Sache wegen in eine Partei
eingetreten sind, fühlen sich von den Karrieristen bald an den Rand gedrängt. Zudem ist
es fraglich, ob es für die inhaltliche Arbeit einer Partei förderlich ist, wenn zu viele
Opportunisten Mitglied werden. Die Patronage kann sich zunehmend weiter verfeinern
bis hin zur Parteienflügelpatronage, die dann die eigentlich parteipolitisch gleichgeschaltete Beamtenschaft erneut spaltet - die beabsichtigte Effizienzsteigerung der
Verwaltungssteuerung würde so in ihr Gegenteil verkehrt werden.134 Zudem garantiert
die Mitgliedschaft in derselben Partei nicht, dass Minister und Verwaltungsbeamte nicht
doch in bestimmten Punkten unterschiedliche Ansichten haben. Ämterpatronage könne
auch zum Nachteil für Politiker werden, die dadurch anfälliger für einen Skandal
seien.135 Seemann (1975: 103) geht so weit, den Fall des DDR-Spions Guillaume in
Verbindung mit Ämterpatronage zu bringen: „Nur auf dem Boden einer solchen von der
Parteipolitik durchtränkten Personalpolitik konnte sich auch der Fall des (...) Agenten
Günter Guillaume entwickeln (...)“. Derlien (1988b: 57) weist auf die Verstrickung der
Verwaltungsspitze in Schleswig-Holstein in die Barschel/Engholm-Affäre hin, als
Beamte dienstfremden, parteipolitisch motivierten Aufgaben nachgingen.
Ämterpatronage sorgt darüber hinaus für eine Chancenungleichheit zwischen den
Parteien. Wer nicht als Regierungspartei Ämter im oben beschriebenen Sinne realpolitisch einsetzen kann, ist benachteiligt. Ämterpatronage ist eine verdeckte Parteienfinanzierung oder, wie Schmidt-Hieber (1989: 561) bemerkt, eine indirekte Subvention
der Parteien.
Durch die Verbeamtung der Parlamente funktioniert die parlamentarische Kontrolle der
Verwaltung nicht mehr, genau wie umgekehrt der ausgleichende Faktor der öffentlichen
Verwaltung aufgrund der Parteipolitisierung nicht mehr zum Tragen kommt.136 Dem
Bund der Steuerzahler (2002: 16) zufolge entstammen in den Landtagen in Bremen und
133
Eschenburg 1961: 23, Benda 1982: 43
Isensee 1982: 65
135
Arnim 2001: 167
136
Arnim 1997: 249ff., 254f.
134
51
Politische Bewertung der Ämterpatronage
Niedersachsen 40 Prozent respektive 38 Prozent der Parlamentarier dem öffentlichen
Dienst. So entscheiden beispielsweise Beamte im Parlament und dessen Ausschüssen
über Gesetze, die sie selbst betreffen. Die parteipolitische Ämterpatronage gefährdet
somit die Gewaltenteilung, die vor einer Machtmonopolisierung im Staat schützen soll.
Der neutrale öffentliche Dienst soll dabei zu einer Ausbalancierung der Gewalten
beitragen. Wenn Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zunehmend in der
Hand der Parteien sind, ist dieses im Grundgesetz verankerte Prinzip verletzt: „Im
gewaltenvereinigenden Parteienmonismus geht dann auch nicht mehr alle Staatsgewalt
vom Volke, sondern von der Partei aus, welche die konstituierten Gewalten
beherrscht.“137 Am Ende der Entwicklung stehe, so Seemann (1981: 152) „die
unkontrollierte Exekutive“.
Beamtenparlamente haben in Deutschland Tradition und sind keine neue Entwicklung.138 Allerdings wirft Derlien (1986: 44) im Hinblick auf die hohe Anzahl von
Beamten in den Parlamenten und Parteien die Frage auf, ob man nicht eher von einer
Bürokatisierung der Politik sprechen muss, als von einer Politisierung der Bürokratie.
5.3
Handlungsmöglichkeiten
Während sich die Wissenschaft nur selten mit dem Versuch aufhält, Ämterpatronage
empirisch zu erfassen, steht - neben der Diskussion über die mögliche Folgeerscheinungen - vor allem die Entwicklung von Lösungsvorschlägen im Zentrum des
Erkenntnisinteresses. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorschläge kurz vorgestellt
und eine knappe generelle Einschätzung der Umsetzungsmöglichkeiten gegeben. Die
Vorschläge lassen sich in vier Bereiche untergliedern: Verstärkung des gerichtlichen
Schutzes, Verbesserung der Einstellungs- und Beförderungsverfahren, parteipolitische
Neutralisierung der Beamtenschaft sowie Selbstbeschränkung der Parteien.139
5.3.1
Verstärkung des gerichtlichen Schutzes
Häufig wird vorgeschlagen, bessere Voraussetzungen für die Konkurrentenklage zu
schaffen, mit der unterlegene Kandidaten vermeintliche Patronagefälle gerichtlich über-
137
Seemann: 1981: 156
Arnim 1997: 224f., siehe auch Klatt 1988
139
Für eine ausführliche Diskussion der Umsetzbarkeit und der rechtlichen Zulässigkeit der
Lösungsvorschläge siehe Wichmann (1986).
138
52
Politische Bewertung der Ämterpatronage
prüfen lassen können.140 Ein Beispiel für die Wirksamkeit dieses Rechtsmittels liefert
Biehler (2000) mit der Schilderung eines Vorfalls im Auswärtigen Amt (AA).141 Trotz
allgemeiner Stellenstreichungen seien vier neue, nicht vom AA beantragte Planstellen
geschaffen worden, die mit Quereinsteigern (drei SPD-Fraktionsmitarbeitern und einem
Mitarbeiter der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung) besetzt werden sollten. Aufgrund
einer angestrengten Konkurrentenklage konnte der Mitarbeiter der Friedrich-EbertStiftung sein Amt nicht antreten. Arnim (2001: 215f.) und der Bund der Steuerzahler
(2002: 30) verweisen darauf, dass Beamte, die eine solche Klage anstrengen, zumeist
von Vorgesetzten und Kollegen gemobbt werden: Ihre Karriere sei damit am Ende.
Daher sei die Einrichtung einer Verbandsklagemöglichkeit zu erwägen. Erhielten
Gewerkschaften, der Beamtenbund oder andere Verbände das Recht, Verfahren
anzustrengen, müsse sich der Einzelne nicht mehr aus der Deckung wagen. Kloepfer
(2001: 116, 2002: 691) schlägt die Umkehrung der Beweislast vor, da es eine der
Hauptschwierigkeiten bei gerichtlichen Überprüfungen sei, dem Staat amtsfremde
Motivation nachzuweisen. Demnach müsste der Staat die Korrektheit der jeweiligen
Einstellung oder Beförderung dokumentieren. Des weiteren wird empfohlen, die
gerichtliche Aufhebung einer Beamtenernennung zuzulassen. Heute kann eine
Einstellung selbst dann nicht wieder rückgängig gemacht werden, wenn sie durch
Gerichtsbeschluss als unzulässig erklärt wurde.142 Zu bedenken ist aber, dass der
Ermessensspielraum der Verwaltung dennoch groß bleibt. Die Motive, die einer
Einstellung oder Beförderung zu Grunde lagen, sind - da größtenteils subjektiv - schwer
zu bewerten.143 Dies gilt auch für den Vorschlag von Arnim (1980: 35f.), Personalentscheidungen nachträglich durch Rechnungshöfe überprüfen zulassen..
Ebenfalls zum Bereich der juristischen Vorschläge zählt die verschärfte Anwendung des
§ 266 StGB (Untreue) bei Stellenbesetzung aufgrund amtsfremder Gründe. SchmidtHieber (1989: 559ff.) argumentiert, dass Ämterpatronage einen Verfassungsmissbrauch
darstelle, der zu einer Verminderung der Arbeitsleistung der öffentlichen Verwaltung,
140
Z.B. Arnim (1993c: 150), Biehler (2000), Kloepfer (2002: 690f.), kritisch: Bund der Steuerzahler
(2002: 30f.)
141
Biehler war zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung als Legationsrat in der Rechtsabteilung des AA
tätig.
142
Arnim 1980: 33. Siehe hierzu auch Wichmann (1986: 327f.)
143
Bosetzky (1974: 427ff., 436) spricht in diesem Zusammenhang von „Dunkelfaktoren“, die nicht
empirisch feststellbar seien und von den Beamten häufig dem eigenen Selbstbild zuliebe verdrängt
würden. Auch Kübler (1982: 363) verweist darauf, dass der am besten geeignetste Bewerber nicht
objektiv feststellbar sei.
53
Politische Bewertung der Ämterpatronage
zu einer Fehlleitung öffentlicher Gelder (Verstoß gegen Sparksamkeits- und
Wirtschaftlichkeitsprinzip der Haushaltsgrundsätze) sowie zu einem „Zersetzungsschaden“ zu Lasten des öffentlichen Dienstherrn führe und demnach den Tatbestand der
Untreue nach § 266 StGB erfülle.144
5.3.2
Verbesserung des Einstellungs- und Beförderungsverfahrens
Für das Einstellungs- und Beförderungsverfahren schlägt Arnim (1993c: 151) die
Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor. Da die Personalhoheit aber bei der
demokratisch legitimierten Regierung liegen muss, ist dieser Vorschlag verfassungsrechtlich zumindest zweifelhaft. Isensee (1982: 74) empfiehlt für die Einstellung eine
strenge Formalisierung wie in Bayern, wo nach Note und Rang beim 2. Staatsexamen
eingestellt wird. Werde bei der Einstellung von dieser Systematik abgewichen, gerate
die Regierung in Erklärungszwang. Auch eine Verbesserung des Beurteilungswesens ist
Gegenstand der Debatte.145 Zudem solle die Ausschreibungspflicht auf Beförderungen
ausgedehnt
werden.146
Kloepfer
(2002:
688)
steht
regelmäßigen
(externen)
Beurteilungen jedoch ablehnend gegenüber, da sie abschreckend auf potentielle
Bewerber wirkten. Schließlich läßt sich diesen Verbesserungsvorschlägen auch die
Forderung zurechnen, die Anzahl der politischen Beamten zu reduzieren.147 Diese seien
Mitauslöser und Verstärker von Ämterpatronage.
5.3.3
Parteipolitische Neutralisierung der Beamtenschaft
Ein weiterer Vorschlag zielt auf eine „parteipolitische Neutralisierung der Beamten“.148
Diese könnte, je nach hierarchischer Stellung der Beamten, unterschiedlich ausfallen.
Vom Verbot einer Parteimitgliedschaft für Beamte, über das Verbot der parteipolitischen Tätigkeit (Wahlkampf) bis hin zum Verbot der Übernahme von Parteiämtern
reicht die Spannweite der Empfehlungen.149 Während in England ähnliche Regelungen
gelten, sind sie in Deutschland aber wohl verfassungsrechtlich unzulässig. Kübler
(1982: 365) und Kloepfer (2002: 689) stehen diesem Vorschlag kritisch gegenüber.
Beamte sollten sich zwar mäßigen, aber die Parteien seien auch auf ihre Mitarbeit
144
Siehe auch Kloepfer (2002: 689f.).
Zum Beispiel Krusekamp (2004: 34)
146
Zu Möglichkeiten, diese Vorschriften mittels Scheinausschreibungen zu umgehen, bzw. sogar aktiv für
Patronagezwecke zu nutzen, siehe Bund der Steuerzahler (2002: 28f.).
147
Beispielsweise Benda (1982: 45), Arnim (1993c: 150).
148
Siehe zum Beispiel: Arnim 1980: 54f, Arnim 1993c: 151, Schauer 1974
149
Für eine Argumentation, warum Beamte parteipolitisch neutral sein sollen, siehe Schauer (1974: 2f.).
145
54
Politische Bewertung der Ämterpatronage
angewiesen. Ein Verbot der Parteimitgliedschaft könne die Beamtenschaft von der
Demokratie entfremden. Auch Fricke (1973:197ff.) lehnt ein Mitglieds- oder
Betätigungsverbot strikt ab. Die Existenz von Versorgungspatronage reiche als
Begründung für diese Grundrechtseinschränkung nicht aus. Solche Vorschläge
wurzelten in einer falsch verstandenen „Antinomie von Staat und Gesellschaft“,
respektive Verwaltung und Parteien. Isensee (1982: 75) schlägt die Veröffentlichung
einer Statistik über Parteimitgliedschaften im öffentlichen Dienst vor. Dies würde die
Parteien zur Rechtfertigung vor der Öffentlichkeit zwingen, sollten sich auffällige
Häufungen zeigen.150 Auch hier bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Da die
Parteimitgliedschaft kein Einstellungskriterium sein darf, darf auch nicht in anderem
Zusammenhang danach gefragt werden. Zudem könnten solche Erhebungen gegen die
Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit und der Wahlfreiheit
verstoßen. Andererseits vertritt der Bund der Steuerzahler (2002: 35) hierzu die Ansicht,
dass auch die Ämterpatronage gegen Verfassungsgrundsätze verstoße und daher die
Einschränkung individueller Grundrechte im Rahmen einer Abwägung gerechtfertigt
sei.151 Allerdings besteht weiterhin das Problem, dass Parteien trotzdem parteinahe
Personen – ohne Parteibuch – bevorzugen können.
5.3.4
Stellenbesetzungsquote für die Parteimitglieder
Frickes (1973: 200) Vorschlag, die Parteien sollten „im Eigeninteresse“ parteipolitischer Ämterpatronage entgegenwirken, konkretisiert Kloepfer (2001: 111, 2002:
689). Er schlägt ein Selbstbeschränkungsabkommen der Parteien vor, in dem sich diese
auf eine Quote von Stellen einigen, die nicht mit Parteimitgliedern besetzt werden.
Alternativ könne dies auch per Gesetz geregelt werden. Auch der Bund der Steuerzahler
(2002: 36f.) sieht in einer solchen „negativen Parteien-Besetzungsquote“ eine
Möglichkeit, der Ämterpatronage entgegenzuwirken: 80 Prozent der Stellen sollten,
zunächst nur im höheren Dienst, parteilosen Beamten vorbehalten bleiben. Zudem solle
die Parteizugehörigkeit, analog zur Förderung von Schwerbehinderten und Frauen im
öffentlichen Dienst, erst bei Gleichstand der Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung zum Zuge kommen.
150
In einen verstärkten Einfluss von Presse und öffentlicher Meinung wird verschiedentlich Hoffnung
gesetzt. Siehe zum Beispiel Arnim (1980: 63) oder Kloepfer (2001: 117).
151
Ähnlich auch Wichmann 1986: 487
55
Politische Bewertung der Ämterpatronage
Ein Schwachpunkt all dieser Vorschläge ist der Umstand, dass die meisten der
Zustimmung derjenigen bedürfen, die von der Ämterpatronage am meisten profitieren:
der politischen Parteien. Dass sie Gesetzesänderungen zu ihrem Nachteil beschließen,
darf - auch vor dem Hintergrund von Reformversuchen in den Bereichen Besoldung,
Altersversorgung und Nebentätigkeiten von Abgeordneten sowie insbesondere der
Föderalismusreform - bezweifelt werden. Erinnert sei an eine Kleine Anfrage zur
Beseitigung von Ämterpatronage (siehe S. 24), auf die die Bundesregierung antwortete,
sie sehe „davon ab, sich mit den Vorschlägen zu befassen, die einem nicht vorhandenen
Problem abhelfen wollen“.152
Setzte Arnim (1980: 60f., 1983: 228ff.) vor gut 20 Jahren noch auf verschiedene, dem
parteipolitischen Wettbewerb nicht ausgesetzte Akteure wie Gerichte (insbesondere das
Bundesverfassungsgericht), Rechnungshöfe, den Bundespräsidenten und die öffentliche
Meinung, sah er ein gutes Jahrzehnt später153 zusätzlich im Partizipationsdefizit der
Bürger einen Ursprung für die Mängel der deutschen Demokratie und folglich in der
direkten Demokratie den Schlüssel zur erfolgreichen Bekämpfung von Ämterpatronage:
„Wirkliche Erfolge bei der Bekämpfung der Ämterpatronage sind nur bei
Systemänderungen zu erwarten.“154 So könnten beispielsweise direkt gewählte
Ministerpräsidenten die zunehmende Parteipolitisierung im öffentlichen Dienst
zurückdrängen. Wer nicht von den Parteien abhängig sei, müsse auch auf deren
Personalwünsche keine Rücksicht nehmen.155
152
Bundestagsdrucksache 11/209 (1987)
Arnim 1992, 1993c, 1997, 2001
154
Arnim 2001: 311
155
Arnim 1997: 390
153
56
Politische Bewertung der Ämterpatronage
Zusammenfassung:
Befürworter einer parteipolitischen Ämterpatronage verweisen auf heute angeblich
überholte Vorstellungen einer unpolitischen Verwaltung. Eine parteipolitisch ausgerichtete Personalpolitik ermögliche es der Regierung zudem, die Steuerung der
Verwaltung sicherzustellen. Diese sei aufgrund einer ungleichen Informationsverteilung
(Prinzipal-Agenten-Theorie) gegenüber der demokratisch legitimierten Politik im Vorteil. Auch für das Bestehen des Parteiensystems, und damit schlussendlich für die
Existenz des gesellschaftlichen Systems, sei Ämterpatronage unerlässlich.
Kritiker der Ämterpatronage verweisen als deren negative Folgen vor allem auf eine
verminderte Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Bürokratie, auf das Aufblähen des
Personalbestandes, auf eine Gefährdung der Neutralität der Verwaltung und auf den
Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Zudem habe diese Praxis auch auf die Parteien
selbst nicht nur positive Auswirkungen.
An Lösungsvorschlägen zur Eindämmung der Ämterpatronage herrscht in der
wissenschaftlichen Literatur kein Mangel. Sie setzen meist an einer Ausweitung des
gerichtlichen Schutzes, der Verbesserung der Einstellungs- und Beförderungsverfahren,
der parteipolitischen Neutralisierung der Beamtenschaft und einer Selbstbeschränkung
der Parteien an. Einige Vorschläge treffen auf juristische Bedenken, fast alle benötigen
die Zustimmung der Parteien. Eine Umsetzung ist nicht allzu wahrscheinlich. Arnim
sieht daher in einer Ausweitung direktdemokratischer Elemente den Schlüssel zum
Erfolg.
57
Forschungsdesgin
6 Forschungsdesgin
Die die Untersuchung leitende Forschungsfrage lautet: Gibt es parteipolitische
Ämterpatronage in der Ministerialbürokratie der Bundesländer? Wie ich im Literaturüberblick gezeigt habe, ist das Wissen über Umfang und Ausmaß der Ämterpatronage
in Deutschland äußerst fragmentarisch. Für meine Arbeit habe ich ein Untersuchungsdesign gewählt, das sich bewusst von den bisherigen Studien zum Thema abgrenzt. Ich
versuche Ämterpatronage durch die Beobachtung von bestimmten Personalmaßnahmen
zu genau definierten Zeitpunkten nachzuweisen. Aufbauend auf Eschenburgs Unterscheidung von Herrschafts- und Versorgungspatronage und den im Literaturüberblick
gewonnenen Einsichten, werde ich im Folgenden Hypothesen zur Ämterpatronage
aufstellen und diese im anschließenden siebten Kapitel anhand eines selbst erstellten
Datensatzes testen.
6.1
Hypothesen und Operationalisierung
Wie im Kapitel „Kontrolle der Verwaltung“ auf S. 43ff. dargelegt, erschweren
zahlreiche Faktoren den Regierungen die Steuerung und Kontrolle der öffentlichen
Verwaltung. Eine Möglichkeit, diesem Problem zu begegnen, ist eine parteipolitisch
ausgerichtete Personalpolitik. Parteien, die die Regierungsmacht neu erobert haben,
treffen
allerdings
auf
einen
Beamtenapparat,
der
von
ihren
Vorgängern
„zusammengestellt“ wurde. Nach der Prinzipal-Agenten-Theorie werden sie möglichst
viele Stellen mit eigenen Leuten besetzen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass die
Verwaltung im Parteiinteresse handelt. Dazu müssen bisherige Stelleninhaber
freigesetzt werden. Abgesehen von einer kleinen Anzahl politischer Beamter, können
Beamte aber nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Wollen sich die
neuen Regierungsparteien nicht auf die Stellen beschränken, die im Lauf der Jahre
aufgrund natürlicher Fluktuation frei werden (Ausscheiden aus dem Staatsdienst,
Erreichen der Altersgrenze, vorzeitiger Ruhestand), bleibt einzig die Rotation:
Unerwünschte Stelleninhaber werden mit neuen, „unwichtigen“ Aufgaben betraut, und
ihre bisherigen Schlüsselfunktionen neuen Mitarbeitern zugewiesen, für die neue
Stellen geschaffen werden. Somit müsste es im Jahr nach einem Regierungswechsel,
eventuell auch zwei Jahre danach, zu einer Ausweitung der Personalstellen kommen.
58
Forschungsdesgin
Hypothese 1:
Nach einem Regierungswechsel wächst die Zahl der Personalstellen
stärker als in den sonstigen Jahren.
Ich unterscheide zwischen zwei Formen des Regierungswechsels. Unter einem „Großen
Regierungswechsel“ verstehe ich im Folgenden die Ablösung derjenigen Partei, die den
Ministerpräsidenten stellt. Ein solcher „Großer Regierungswechsel“ könnte mit einem
entscheidenden Politikwechsel verbunden sein und dementsprechend einschneidende
Veränderungen in der Verwaltung nach sich ziehen.
Da diese Definition aber sehr eng gefasst ist, untersuche ich in einem zweiten Schritt
auch „Kleine Regierungswechsel“ (im Folgenden auch Koalitionswechsel genannt).
Dabei bleibt zwar die Partei, die den Ministerpräsidenten stellt, an der Macht, aber die
Regierungszusammensetzung verändert sich: sei es, dass bisherige Koalitionsparteien
ausscheiden und/oder neue Parteien in die Regierung eintreten. Es ist wenig
wahrscheinlich, dass solche Koalitionswechsel mit extremen politischen Kursänderungen verbunden sind, aber der Zugriff der Parteien auf die Ministerien verändert
sich in jedem Fall. Wenn sowohl „Große“ als auch „Kleine“ Regierungswechsel
gemeint sind, wird lediglich von „Regierungswechseln“ gesprochen.
Zur Operationalisierung des Begriffs „Personalstellen“ siehe den Abschnitt zum
Datensatz S. 63ff.
Geht man davon aus, dass Herrschaftspatronage tatsächlich stattfindet, stellt sich die
Frage, welche Umstände ihren Umfang beeinflussen. Denkbar sind in erster Linie zwei
Faktoren: die Zeitdauer, in der die Vorgängerregierung im Amt war, und der Umfang
des Regierungswechsels. Je länger eine Partei/Koalition die Regierung gestellt hat,
desto umfassender konnte sie Ämterpatronage betreiben und die Schaltstellen der
öffentlichen Verwaltung in ihrem Sinn besetzen. Entsprechend umfangreicher dürfte das
Revirement im Beamtenapparat ausfallen, das nach einem Machtwechsel von den neuen
Regierungsparteien ausgelöst wird.
59
Forschungsdesgin
Hypothese 2:
Der Stellenzuwachs nach einem „Großen Regierungswechsel“ ist umso
größer, je länger die vorherige Regierung an der Macht war.
Nicht nur die Dauer der vorangehenden Regierung hat Auswirkungen auf die
Personalmaßnahmen nach einem Regierungswechsel, sondern auch dessen Umfang. Die
unterschiedliche Anzahl von einstweiligen Ruheständen nach Regierungswechseln auf
Bundesebene konnte maßgeblich auf den Umfang der Regierungswechsel zurückgeführt
werden (siehe S. 37). Träger der Personalhoheit in einem Ministerium ist aufgrund des
Ressortprinzips in Art. 65 2 GG156 der jeweilige Ressortminister. Unter Personalhoheit
versteht man laut Kröger (1978:152) das „Recht zur Auswahl, Anstellung, Beförderung
und Entlassung der staatlichen Bediensteten“. Somit ist die parteipolitische Besetzung
der Ministerien bei der Bestimmung des Umfangs eines Regierungswechsel
entscheidend.
Dieser Gedanke liegt bereits der Unterscheidung in „Große“ und „Kleine Regierungswechsel“ zugrunde. Kommt es zu einem Austausch von nur einem Koalitionsspartner,
dann werden die Ressorts der in der Koalition verbleibenden Parteien weiterhin
parteipolitisch gleich geführt. Parteipolitische Personalmaßnahmen sind in diesen
Ressorts nicht zu erwarten. Kommt es dagegen bei einem „Großen Regierungswechsel“
zu einem Austausch aller an der Regierung beteiligten Parteien und sind alle
Ministeriumsspitzen neu zu besetzen, sollten umfangreichere Personalmaßnahmen zu
beobachten sein.
Hypothese 3:
Der Stellenzuwachs nach einem Regierungswechsel ist umso größer, je
mehr Ministerien parteipolitisch die Führung wechseln.
Neben der Herrschaftspatronage wird den Parteien immer wieder der Missbrauch des
öffentlichen Dienstes zur Versorgung ihrer Mitglieder vorgeworfen. Stellen vergeben
können nur Parteien, die an der Regierung sind. Da bei demokratischen Wahlen ein
Verlust der Regierungsmacht niemals sicher ausgeschlossen werden kann, sollten sich
156
„Jeder Minister leitet seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“ Nahezu
wortgleiche Vorschriften finden sich in allen Landesverfassungen.
60
Forschungsdesgin
rational verhaltende Parteien das Instrument der Versorgungspatronage vor den Wahlen
einsetzen, auch um ihren Einfluss auf die öffentliche Verwaltung in eventuell folgenden
Oppositionszeiten zu sichern. Infolge dessen erwarte ich Beförderungen im öffentlichen
Dienst vermehrt vor Wahlen.
Hypothese 4:
Der Stellenkegel verschiebt sich im letzten Landeshaushalt, den die
regierende Partei/Koalition vor einer Wahl verabschiedet hat, deutlicher
nach oben als in den Jahren ohne bevorstehende Landtagswahl.
Unter einem Stellenkegel verstehe ich im Folgenden die prozentuale Verteilung der
Personalstellen auf die Besoldungsgruppe.
6.2
Begründung für Fallauswahl und Forschungsdesign
Eine Fokussierung auf die Landesebene hat mehrere Vorteile: Um zu verlässlichen
Aussagen beim Hypothesentesten zu kommen, benötigt man eine genügend große
Fallzahl. Diese wird hier durch die Anzahl der Wahlen, vor allem aber der Regierungswechsel, beschränkt. Bei der Betrachtung der westdeutschen Bundesländer über einen
Zeitraum von knapp 50 Jahren erreicht man eine vielfach höhere Fallzahl als bei einer
Betrachtung der Bundesebene. Der Ausschluss der fünf neuen Bundesländer lässt sich
nicht nur mit dem begrenzten zeitlichen Rahmen einer Diplomarbeit, sondern auch mit
dem Ziel einer einheitlichen Zeitreihe rechtfertigen. Mit Hamburg musste ein
westdeutsches Bundesland von der Analyse ausgeschlossen werden, weil die Haushaltspläne des Stadtstaates - abweichend von der Struktur aller anderen Länderhaushalte keine Stellenübersichten enthalten. Die Stellen werden auch nicht für die einzelnen
Ministerien ausgewiesen, sondern unterteilen sich in eine Vielzahl von Teilstellenplänen. Eine Auswertung dieser Teilstellenpläne und ihre Zusammenfassung zu rund 50
Jahres-Stellenplänen konnte in dem für diese Diplomarbeit vorgegebenen Bearbeitungszeitrahmen von vier Monaten nicht bewerkstelligt werden.
Teil der Grundgesamtheit sind somit die Ministerialverwaltungen der Bundesländer
•
Baden-Württemberg
•
Bayern
•
Berlin
61
Forschungsdesgin
•
Bremen
•
Hessen
•
Niedersachsen
•
Nordrhein-Westfalen
•
Rheinland-Pfalz
•
Saarland
•
Schleswig-Holstein.
Ein weiterer Vorteil der Landesebene ergibt sich aus dem Umstand, dass die
Verwaltung in Deutschland (mit wenigen Ausnahmen) Aufgabe der Bundesländer ist.
Die Beschäftigtenzahl in den Ministerialverwaltungen der Länder liegt um ein Vielfaches höher als in den Bundesministerien. Dies trifft zwar auch für die kommunale
Ebene zu, doch bestehen hier erhebliche Schwierigkeiten, die benötigten Daten zu
erheben. Deshalb müsste der Erhebungsumfang zeitlich und/oder räumlich sehr stark
eingeschränkt werden, was zulasten der Verallgemeinerungsfähigkeit ginge.
Zum Testen der Hypothesen genügt es, die Hierarchieebenen des höheren Verwaltungsdienstes zu analysieren. Niedrigere Besoldungsstufen umfassen Tätigkeiten die aus
verschiedenen Gründen nicht Patronage-würdig erscheinen. Zur Herrschaftspatronage
taugen lediglich die höchsten Hierarchieebenen, die mit ausreichender Entscheidungsautonomie ausgestattet sind. Zudem ist die Informationsverarbeitungskapazität einer
Landesregierung beschränkt. Eine Versorgungspatronage bis auf untere Ebenen in den
Ministerien würde eine enorme Informations- und Beurteilungsleistung voraussetzen.
Aufgrund der Datenauswahl und des gewählten Forschungsdesigns ist eine
Bestätigung/Ablehnung der These der generellen Ämterpatronage in der öffentlichen
Verwaltung nicht möglich. Der Anwendungsbereich ist insoweit eingeschränkt, als er
sich zum einen auf parteipolitische Patronage, zum anderen auf die Landesebene und
hier auf die oberen Ebenen der Ministerialbürokratie beschränkt. Aussagen über
Ämterpatronage in der Kommunalverwaltung oder in Eigenbetrieben der öffentlichen
Hand z.B. sind nicht ohne weiteres möglich.
62
Forschungsdesgin
6.3
Der Datensatz
Um die Hypothesen empirisch zu überprüfen, benötigt man drei Informationen für alle
zehn westdeutschen Bundesländer: Die Termine der Landtagswahlen, die Regierungszusammensetzungen und Ressortverteilungen sowie die Beschäftigtenzahlen in der
Ministerialbürokratie nach Besoldungsordnungen und -gruppen.
In den letzten beiden Punkten kann meine Arbeit auf nahezu keine Vorarbeiten
zurückgreifen. Ein Großteil der Bearbeitungszeit wurde daher für die Erstellung des
Datensatzes verwendet. Im Folgenden werde ich Aufbau und Struktur des Datensatzes
erläutern sowie auf Probleme hinweisen, die während der Aufbereitung des Datensatzes
aufgetreten sind.
Angaben zur Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der öffentlichen Verwaltung der
Bundesländer können den Stellenübersichten und -plänen sowie weiterführenden
Angaben der jeweiligen Landeshaushaltspläne entnommen werden.
„Der Haushaltsplan ist in erster Linie ein Zahlungsplan.“157 Er enthält alle erwarteten
Einnahmen und Ausgaben. Er kann entweder jährlich oder alle zwei Jahre als
sogenannter Doppelhaushalt durch Gesetz festgestellt werden, wozu die Landesregierung das alleinige Initiativrecht besitzt. Das Haushaltsgesetz, das den Haushaltsplan feststellt, muß vom Landtag verabschiedet werden. Durch den Haushalt wird die
Landesregierung, beziehungsweise die Verwaltung, ermächtigt, Ausgaben zu tätigen
und Personal einzustellen. Ein Haushaltsplan besteht aus nach dem Ressortprinzip
gegliederten Einzelplänen, die sich wiederum in einzelne Kapitel, Gruppen und Titel
gliedern sowie einem Gesamtplan. Teil der Einzelpläne sind die Stellenpläne. In ihnen
legen die Landesparlamente fest, wieviele Beamte, Angestelle und Arbeiter die
jeweiligen Ressorts einstellen dürfen. Die Binnenstruktur des Personals ist dadurch
festgelegt, dass für jede Stelle eine genehmigte Besoldungsgruppe vorgegeben ist. Die
Angaben in den Stellenplänen stellen Obergrenzen dar. Nicht immer werden diese von
der Verwaltung voll ausgeschöpft. So können ausgewiesene Stellen aufgrund von
Personalwechseln, dem Ausscheiden von Mitarbeitern oder dem noch nicht abgeschlossenen Personalauswahlprozess unbesetzt sein. Überschritten werden dürfen die
157
Lüder 1997: 417
63
Forschungsdesgin
Stellenangaben von der Verwaltung jedoch nicht. Möchte eine Landesregierung neue
Stellen ausweisen, muss der Landtag diese in einem Nachtragshaushalt beschließen. Die
Stellenpläne der Einzelpläne sind als sogenannte Stellenübersichten zusammengefasst
und als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.
Bei dem Personal des öffentlichen Dienstes muss nach Art des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Beamten, Angestellten und Arbeitern unterschieden werden. Nur
Beamte dürfen dauerhaft hoheitsrechtliche Befugnisse und Aufgaben wahrnehmen, die
der Sicherung des Staates und des öffentlichen Lebens dienen.158 Der öffentliche Dienst
kennt vier Laufbahngruppen: Den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den
gehobenen Dienst und den höheren Dienst. Der höhere Dienst umfasst die
Besoldungsgruppen A13 bis A16 sowie die Besoldungsordnung B. Während für die BGruppen feste Gehälter bestehen, sind die A-Gruppen durch aufsteigende Gehälter
gekennzeichnet. In meiner Analyse werden nur Beamte der Besoldungsgruppen A15
und A16 sowie der Besoldungsordnung B untersucht. Eine Fokussierung der Analyse
auf Ämter anstatt auf Besoldungsgruppen war nicht möglich, da sich die Einstufung der
meisten Ämter während des Untersuchungszeitraumes mehrmals änderte: Die jeweils
gültigen Einstufungen hätten demnach aus allen verabschiedeten Fassungen der zehn
Landesbesoldungsgesetze einzeln ermittelt werden müssen. Die folgende Übersicht
zeigt beispielhaft für alle Besoldungsgruppen ab A15 jeweils ein zugeordnetes Amt,
gültig für die Ministerialverwaltung von Baden-Württemberg.
158
Art. 33 IV GG, §§ 2 II und III BRRG und entsprechende Landesbeamtengesetze
64
Forschungsdesgin
Tabelle 4: Übersicht Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe Beispiel
A15
Direktor
A16
Leitender Direktor
B1
Direktor und Professor
B2
Ministerialrat
B3
Leitender Ministerialrat
B4
Leitender Ministerialrat
B5
Ministerialdirigent
B6
Ministerialdirigent
B7
Ministerialdirigent
B8
Regierungspräsident
B9
Ministerialdirektor (Amtschef)
B10
Staatssekretär
B11
Ministerpräsident
Quelle: BBesG, Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg
Personen, die bei juristischen Personen des Privatrechts beschäftigt sind, sind nicht Teil
des öffentlichen Dienstes. Hierunter fallen zum Beispiel städtische Straßenbahnen-AGs.
Aus diesem Grund wurden beispielsweise die im Haushaltsplan Berlin separat
ausgewiesenen Wirtschaftsbetriebe nicht in den Datensatz aufgenommen worden. In
Berlin wurden zudem nur die Stellenübersichten der Hauptverwaltung, nicht aber die
der Bezirksverwaltungen ausgewertet. Die Ministerpräsidenten und Minister159 stehen
in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältniss. Sie werden im Haushaltsplan zum Teil
unter B10 bzw. B11, zum Teil auch außerhalb der Besoldungsordnungen unter
„Amtsgehälter“ geführt. Diese Stellen wurden aus dem Datensatz herausgenommen.
Keine Angaben liegen für die Jahre 1999 und 2000 für Berlin sowie die Jahre 1982,
1984, 1988 – 1993 sowie 2004 für Bremen vor. Die fraglichen Stellenpläne sind alle als
separate Bände aus dem Haushaltsplan ausgegliedert und konnten trotz mehrerer
Fahrten zu verschiedenen Universitäts- und Landesbibliotheken im gesamten Bundesgebiet nicht eingesehen werden. Auch per Fernleihe konnten diese Bände nicht be-
159
Wird im Folgenden vom Ministerpräsidenten gesprochen, so ist ebenfalls der Regierende
Bürgermeister gemeint. Analog fasse ich die in den Stadtstaaten regierenden Senatoren mit unter dem
Begriff Minister. Selbstverständlich sind, wie bei vergleichbaren Begriffen in der ganzen Arbeit,
Personen beiderlei Geschlechts gemeint.
65
Forschungsdesgin
schafft werden. Die entsprechenden Fälle wurden im Datensatz entsprechend als
fehlende Werte codiert. Wurden die Stellenzahlen für einzelne Besoldungsgruppen auf
die Kommastelle genau angegeben, wurden diese auf- oder abgerundet.
Der Erhebungszeitraum umfasst die Jahre 1959-2004. Gegen einen früheren Beginn der
Zeitreihe sprach die Geschichte der Bundesländer Baden-Württemberg, das 1952 durch
Fusion der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
entstand, sowie Saarland, das erst 1956 der Bundesrepublik Deutschland beitrat.
Ausschlaggebend für die Wahl der Zeitspanne waren jedoch Regelungen der Beamtenbesoldung. Bereits wenige Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland
unterschied sich das Beamten- und Besoldungsrecht in den Bundesländern erheblich.
Um ein weiteres Auseinanderdriften zu verhindern, erließ der Bund am 1. Juli 1957 das
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) und am 27. Juli 1957 das Bundesbesoldungsgesetz (BBG). Mit dieser grundlegenden Reform der Besoldungsordnung160 wurde ein –
zumindest einigermaßen – einheitliches Besoldungsrecht für Bund und Länder
geschaffen. Da die Besoldungsgruppen vor und nach der Reform nicht vergleichbar
sind, setzt meine Analyse mit der Einführung der neuen Besoldungsordnungen ein.161
Da diese Reform je nach Bundesland in den Jahren 1957 bis 1959 umgesetzt wurde,
startet die Zeitreihe zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wurden die Daten für einzelne
Analysen aggregiert, wurde der Zeitraum 1959 bis 2004 verwendet, für den für alle
Bundesländer Angaben vorliegen.
In den folgenden Jahren entwickelten sich die Besoldungsordnungen der Länder und
des Bundes jedoch erneut unterschiedlich, so dass es Ende der 1960er Jahre zu neuen
Vereinheitlichungsbestrebungen kam. Nachdem der Bund die konkurrierende
Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Besoldungsrechts erhalten hatte, kam es mit
dem Ersten sowie Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des
Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1.BesVNG vom 18. Juli 1971, 2.BesVNG vom
23. Juli 1975) zu erneuten Reformen.162 Unter anderem wurde eine eigene Besoldungs-
160
Richter/Struckmann 1989: 1
Die höchste Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A hieß beispielsweise A1a, gefolgt von A1b
und so weiter. Diese Stufen wurden unterschiedlich auf die neuen, noch heute bestehenden
Besoldungsgruppen aufgeteilt. Um zu entscheiden welche der bisherigen Stellen zum Beispiel den
heutigen Gruppen A16 und A15 entsprachen, müsste jede in Frage kommende Stelle in den
Stellenüberleitungsplänen einzeln nachgeschlagen werden.
162
Richter/Struckmann 1989: 2
161
66
Forschungsdesgin
ordnung für Richter, die Besoldungsordnung R eingeführt (siehe hierzu ausführlich das
nächste Kapitel). Auch im Folgenden gab es weitere Anpassungen im Besoldungs- und
Versorgungsrecht. Professoren und Hochschulassistenten werden seit 1978 in der
Besoldungsordnung C geführt, welche die Besoldungsordnung H der Länder ablöste.
Diese Besoldungsordnung ist nicht Teil der Untersuchung, ebenso wie die in manchen
Ländern eine Zeitlang bestehenden A16c-, A16b-, A16a-Stellen, die ebenfalls Vorläufer
der heutigen Besoldungsordnung C waren.
Im Datensatz sind demnach die Beschäftigtenzahlen der Ministerialverwaltung der
westdeutschen Bundesländer (ohne Hamburg) in den Besoldungsgruppen A15, A16 und
B1 bis B10 erfasst. Zusätzlich aufgeführt sind die Termine aller Landtagswahlen im
Untersuchungszeitraum sowie das Datum, an dem die Haushaltsgesetze verabschiedet
wurden.163 Diese beiden Angaben ermöglichen es, den jeweils letzten Haushalt vor
einer Wahl, sowie die ersten Haushalte nach einer Wahl zu bestimmen. Insgesamt gab
es im Beobachtungszeitraum 114 Wahlen. Dabei kam zu 16 „Großen Regierungswechseln“ und 43 Koalitionswechseln.
Die Nachtragshaushalte haben keinen Eingang in den Datensatz gefunden. Viele
enthalten keine Stellenübersichten oder Angaben über Stellenveränderungen. Die
Stellenpläne sind nicht auf Basis der Einzelpläne, sondern aufgegliedert nach Kapiteln
angegeben. Sie können so leicht mehrere hundert Seiten pro Jahr umfassen. Die
individuelle Auszählung und Addition aller dort aufgeführten Stellen ist im Zeitrahmen
einer Diplomarbeit nicht realisierbar. Aus theoretischer Sicht spricht zwar einiges dafür,
dass gerade in den Nachtragshaushalten vor Wahlen und nach Regierungswechseln
parteipolitische Personalmaßnahmen vorgenommen werden. Die Nichtberücksichtigung
lässt sich neben dem Zeitfaktor aber auch durch folgenden Umstand rechtfertigen:
Stellenveränderungen aus Nachtragshaushalten müssen im nächsten regulären Haushalt
inkorporiert und damit zeitverzögert sichtbar sein. Darauf werde ich im Verlauf der
Analyse noch zu sprechen kommen.
163
In der Regel ist das Haushaltsgesetz dem Haushaltsplan vorangestellt. War dies nicht der Fall oder ist
der Verabschiedungszeitpunkt nicht im Gesetz angegeben, wurde das Datum mittels der jeweiligen
Gesetzes- und Verordnungsblätter (der genaue Titel variiert zwischen den Ländern) der Bundesländer
ermittelt.
67
Forschungsdesgin
6.3.1
Die Einführung der Richterstellen in 1976/1977
Tabelle 5 enthält die in den 1970er Jahren neu eingeführten R-Stellen. Bis zu diesem
Zeitpunkt wurden Richter je nach Bundesland unterschiedlich in den Besoldungsgruppen A13/14/15, A13/14/15/16, A15/16 und in der Besoldungsordnung B geführt.
Die Umwandlung der Richterstellen stellt ein Problem dar, da an einem Zeitpunkt eine
beträchtliche Anzahl an B-Stellen wegfallen. Der Wachstumsfaktor der B-Stellen für
das betreffende Jahr liegt zwischen minus 20% und minus 35%. Eine Ausnahme stellt
Hessen dar, wo die Einführung der R-Stellen in zwei Etappen 1971 und 1976 vollzogen
wurde.
Tabelle 5: Anzahl der neu gebildeten Richterstellen
Land
Jahr
R8 R7 R6 R5 R4 R3
R2
R1
Baden-Württemberg
1977
4
0
5
2
14
110 641 1273
Bayern
1977
6
0
7
13
16
170 728 1700
Berlin
1977
1
0
6
1
4
57
311 611
Bremen
1976
1
0
0
5
4
13
80
Hessen
1971
53
305 1034
Hessen
1976
1
0
6
3
8
82
440 1051
Niedersachsen
1976
4
0
4
8
11
81
451 1065
Nordrhein-Westfalen
1976
1
0
2
0
1
48
74
Rheinland-Pfalz
1976
2
0
1
7
3
51
275 565
Saarland
1976
1
0
1
5
2
17
89
Schleswig-Holstein
1976
1
0
2
4
4
29
167 439
145
207
185
Quelle: Eigene Berechnungen
Prinzipiell bieten sich zwei Möglichkeiten zum Umgang mit der Einführung der RStellen an. Zum einen kann der Datensatz so belassen werden wie er ist. Für den
Einfluss der in Tabelle 5 aufgeführten Jahre kann in den statistischen Modelle
kontrolliert werden. Eine zweite Möglichkeit ist die fiktive Weiterführung der
weggefallenen B-Stellen. Um mögliche Unterschiede festzustellen, wurden die Analyse
nach beiden Methoden durchgeführt und miteinander verglichen. Dabei zeigte sich, dass
nur marginale Unterschiede in den Ergebnissen festzustellen sind. Um zu verstehen,
warum dies so ist, soll zunächst die genaue Vorgehensweise der Stellenfortschreibung
beschrieben werden.
68
Forschungsdesgin
Um den Wegfall der Richterstellen aus der Entwicklung herauszurechnen, wurden diese
ab deren Einführungsjahr zu den entsprechenden B-Stellen addiert. D.h. R3 wurde zu
B3 addiert, R4 zu B4 usw. Eine Ausnahme stellen R1 und R2 dar, die sich fast
vollständig aus den vormaligen (oben benannten) A-Richterstellen speisen. Da diese zu
keiner Zeit im Datensatz erfasst wurden, kommt es hier zu nahezu keinen
Auswirkungen auf das Stellenwachstum. Die Einschränkung „nahezu“ trägt dem
Umstand Rechnung, dass nicht abschließend geklärt werden konnte, ob einige wenige
A16- und A15-Stellen ebenfalls in R-Stellen umgewandelt wurden. Das leichte Minus
beider Besoldungsgruppen zum fraglichen Zeitpunkt deutet darauf hin.
Um die allgemeine Stellenentwicklung in den Folgejahre zu berücksichtigen wurden die
Stellen vor der Addition zunächst mit dem Wachstumsfaktor der B-Stellen
multipliziert.164 Hierbei wird angenommen, dass sich die Anzahl der Richterstellen
gleich entwickelt, wie die Anzahl der Beamtenstellen. Zusätzlich wird unterstellt, dass
der Wachstumsfaktor für alle Besoldungsgruppen der Ordnung B gleich ist, dass also
zum Beispiel B3-Stellen nicht stärker anwachsen als B6-Stellen. Um den Realitätsgehalt
dieser Annahme zu überprüfen wurde zu Testzwecken für Baden-Württemberg der
durchschnittliche jährliche Wachstumsfaktor der Jahre 1977-2004 für die Besoldungsgruppen B9 bis B3 ermittelt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 6 wiedergegeben. Sie
zeigen, dass der Wachstumsfaktor für die gesamten B-Stellen mit einer kleinen
vertretbaren Verzerrung die tatsächliche Stellenentwicklung in allen einzelnen BGruppen wiedergibt. Die B5-Stellen wuchsen am stärksten an, bei den B7- und B4Stellen waren es am Ende eine Stelle weniger als am Anfangszeitpunkt.
Tabelle 6: Durchschnittliche jährliche Wachstumsfaktoren 1977-2004
Stellen
Wachstumsfaktor
B9
B8
B7
B6
B5
B4
B3 B-Gesamt
0,01 0,02 0,00 0,01 0,04 0,00 0,02
0,02
Quelle: Eigene Berechnung
164
Für das Jahr, in dem die R-Stellen ursprünglich wegfielen, wurde auf das Multiplizieren mit dem in
diesem Jahr stark negativen Wachstumsfaktor verzichtet. Ebenso wurde bei den Fällen in Bremen und
Berlin verfahren, wo aufgrund fehlender Werte kein Wachstumsfaktor berechnet werden konnte. Nach
fehlenden Werten wird der zuletzt bekannte Wert verwendet.
69
Forschungsdesgin
Im Gegensatz zu den Hypothesen 1 bis 3 werden zur Überprüfung der Hypothese 4
Daten der Binnenstruktur der Personalstellen benötigt. Hierzu gibt die Tabelle 6 keine
Auskunft, da nur ein langjähriges Mittel angegeben wird. Es kam in einzelnen Jahren
tatsächlich zu größeren unterschiedlichen Entwicklungen des Wachstumsfaktors als die
angegebenen Mittelwerte vermuten lassen. Dies war beispielsweise dann der Fall, wenn
einzelne Stellen „hochgestuft“ wurden. In diesen Fällen könnte der Stellenkegel durch
meine Vorgehensweise leicht verzerrt werden. Dies kann jedoch nur in dem Sinne
geschehen, dass eine Anhebung des Stellenkegel nicht im vollen Umfang wiedergegeben wird. Meine Berechnung würde eine eher konservative Schätzung der
Entwicklung des Stellenkegels darstellen. Zudem sprechen wir hier von Ausmaßen, die
– wenn überhaupt –äußerst niedrig zu veranschlagen sind. Für Baden-Württemberg
wurde der Wachstumsfaktor separat für jede einzelne B-Gruppe berechnet. Ein
Vergleich zeigte, dass auf diese Weise insgesamt 49 Stellen über einen Zeitraum von 27
Jahren unterschiedlich eingestuft wurden. Bezogen auf die Gesamtzahl von 15.563 BStellen in diesem Zeitraum, entspricht dies rund 0,31 Prozent. Daher wurde auf eine
Berechnung des Wachstumsfaktors für jede einzelne Besoldungsgruppe für jedes
einzelne Land und jedes Jahr seit 1977 bewusst verzichtet, da der mögliche zu
erzielende Präzisionsgewinn in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand steht.
Zum Schluss wurde der Wachstumsfaktor für die B-Stellen, inklusive der addierten
Richterstellen für diese Jahre erneut berechnet, da es aufgrund von Rundungen zu
Abweichungen von einem Prozentpunkt kommen kann. Zur einfacheren Replikation ist
der Arbeit der Datensatz sowohl in einer Version mit, und einer Version ohne die
addierten R-Stellen beigefügt.
Nach Darstellung der genauen Vorgehensweise der Fortführung der Richterstellen wird
nun auch deutlich, warum sich die Ergebnisse kaum von denen des ursprünglichen
Datensatzes unterscheiden. Da die R-Stellen proportional zum Wachstumsfaktor den BStellen zugeschlagen werden, kommt es lediglich zu einer Niveau-Veränderung nicht
aber zu einer Tendenz-Veränderung. Es ändert sich zwar die absolute Stellenanzahl, der
Wachstumsfaktor bleibt aber bis auf das erste Additionsjahr beinahe identisch. Da im
Folgenden, wie noch ausführen sein wird, überwiegend mit den Wachstumsraten
gerechnet wird, kommt es nicht zu nennenswerten Unterschieden. Daher werden im
70
Forschungsdesgin
Weiteren nur die Ergebnisse präsentiert, die auf dem ursprünglichen Datensatz, also
ohne addierte R-Stellen, beruhen.
6.3.2
Die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierungen
Um den Einfluss des Ausmaßes eines Regierungswechsel auf die Stellenentwicklung
bestimmen zu können, wurden in einem weiteren Schritt sämtliche Landesregierungen
seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und deren exakte Ressortverteilung
ermittelt. Auf dieser Basis wird ein sogenannter Kontinuitätsfakor berechnet, der ein
Maß für die Stabilität der parteipolitischen Ressortverteilung darstellt.165 Auch für die
Regierungszusammensetzungen konnte kaum auf Vorarbeiten zurückgegriffen werden.
Die vorhandenen Quellen sind lücken-, zum Teil auch fehlerhaft – und dies unabhängig
davon ob es sich um offizielle Übersichten oder Sekundärquellen handelt. Deshalb habe
ich durchgängig jede Information mittels mindestens zweier Quellen unabhängig
voneinander zu verifizieren versucht. Im wesentlichen stütze ich mich dabei auf vier
Quellen166:
•
Soweit vorhanden wurden offizielle Übersichten der Bundesländer verwendet.
Bereitgestellt werden diese von den Landesregierungen selbst, von den Landtagen
oder auch von den Statistischen Landesämtern.
•
Die einzige vorhandene Gesamtübersicht über die Ressortverteilung der Landesregierungen hat Storbeck (1970, 1974) bis 1973 zusammengestellt.
•
Als weitere Quelle wurden die Einträge zu den Landesregierungen im „Archiv der
Gegenwart“ ausgewertet.
•
Zudem stütze ich mich auf die Angaben im „Munzinger Archiv“.167
Das Ergebnis dieser Recherche ist erstmals eine vollständige Übersicht über die
parteipolitische Verteilung der Ministerien in den zehn westdeutschen Bundesländern.
Die Staatskanzleien168 wurden nicht als eigenständiges Ressort in die Übersicht
aufgenommen, sondern werden unter dem Ministerpräsidenten geführt. Auch wenn
dieser zumeist über ein eigenes Büro mit persönlichem Stab verfügt, kann doch die
165
Zur genauen Berechnung des Kontinutitätsfaktors siehe S.109f.
Für Einzelheiten wird auf das Quellenverzeichnis im Anhang verwiesen.
167
Zugang für Angehörige der Universität Konstanz frei.
168
In Baden-Württemberg: Staatsministerium, in den Stadtstaaten: Senatskanzlei.
166
71
Forschungsdesgin
Staatskanzlei als das „Ministerpräsidentenministerium“ angesehen werden. So waren
diese in den letzten 50 Jahren auch parteipolitisch analog zum Ministerpräsidenten
besetzt. Soweit der „Bevollmächtigte des Landes beim Bund“ (Titel variiert über Zeit
und Länder leicht) der Staatskanzlei zugeordnet ist, entscheidet sein Rang über die
Aufnahme des Ressorts in die Übersicht. Minister wurden aufgenommen, da man bei
ihnen davon ausgehen kann, dass sie über eigene Personalhoheit verfügen. In den
Staatskanzleien sind zum Teil weitere Beauftragte angesiedelt, beispielsweise für
Verwaltungsreform, Frauen oder Ausländer. Diese Beauftragten, zumeist im
Staatssekretärsrang, haben in erster Linie eine politische Signalfunktion und finden sich
daher nicht in der Ressortzusammenstellung.
Die Kabinettsübersichten im Anhang geben Anzahl, Name und parteipolitische
Besetzung der Ministerien wieder. Da bei der Datenerhebung das genaue Startjahr der
Zeitreihe noch nicht feststand, wurden die Kabinettsübersichten für alle bisherigen
Legislaturperioden erstellt.
Eine Schwierigkeit stellten die vielen „normalen“ Ministerwechsel während der
Legislaturperioden dar, bei denen der neue Minister derselben Partei angehört wie sein
Vorgänger.169 Da ich einzig die parteipolitische Patronage untersuche, sind diese
Ministerwechsel und etwaige damit verbundene individuelle Patronagefälle für meine
Fragestellung irrelevant. Um die Komplexität der Übersichten auf ein Minimum zu
reduzieren, habe ich deshalb ausschließlich die parteipolitischen Veränderungen in der
Besetzung der Ministerien verzeichnet. Nach jedem solchen Wechsel wurde eine neue
Zeile begonnen, die die neue parteipolitische Verteilung der Ministerien für den aufgeführten Zeitraum angibt. Folgende Veränderungen in wurden dokumentiert:
•
Ein parteipolitischer Wechsel in der Ministeriumsspitze,
•
die Errichtung eines neuen Ministeriums,
•
der Wegfall eines bestehenden Ministeriums
sowie:
•
jede Landtagswahl (auch wenn sie keinerlei Veränderung der Ressortverteilung
bewirkte).
169
Wären diese Wechsel ebenfalls in den Tabellen erfasst, hätten diese bei einigen Ländern mehr als das
zehnfache des jetzigen Umfangs erreicht.
72
Forschungsdesgin
Eine weitere Schwierigkeit ergab sich aus den häufigen Umgestaltungen der
Ministerien. Einzelne Referate und Abteilungen wechselten wiederholt von einem zum
anderen Ministerium oder wurden zu komplett neuen Ressorts zusammengefasst. Ein
beliebtes Objekt solcher Umorganisationen ist beispielsweise der Komplex Arbeit,
Gesundheit und Soziales, aus dem häufig die Sachbereiche Frauen, Familie und Jugend
aus- oder eingegliedert wurden. Gelegentlich wurde, um ein politisches Signal zu
setzten, auch nur der Name eines Ressorts geändert. Im Nachhinein ist es dann nicht
immer eindeutig nachvollziehbar, welche Ministerien auf welchen Vorgänger aufbauten. Dem Abkürzungsverzeichnis der Ressortübersichten kann die jeweilige
Bezeichnung der Ministerien entnommen werden. Wie bereits erwähnt ist die Datenqualität der verwendeten Quellen nicht immer die Beste – und das sowohl bei offiziellen
Dokumenten als auch dem „Archiv der Gegenwart“ und den beiden Bänden von
Storbeck. Konnten Fehler in der parteipolitischen Zuordnung von Ministerien durch den
Abgleich mehrerer Quellen und die Heranziehung von biographischen Daten weitgehend korrigiert werden, können solche bei der Bezeichnung der einzelnen Ministerien
nicht ausgeschlossen werden.170 So wird beispielsweise ein „Ministerium für Arbeit,
Soziales und Gesundheit“ in manchen Quellen gerne auf „Arbeitsministerium“ verkürzt.
Bei den Ministeriumsbezeichnungen stütze ich mich, soweit möglich, auf das offizielle
Quellenmaterial.
170
Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die auf dieser Übersicht basierenden Maßzahl.
73
Analyse und Ergebnisse
7 Analyse und Ergebnisse
Bevor mit der Überprüfung der vier Hypothesen begonnen wird, soll zunächst die
aggregierte Stellenentwicklung der zehn Bundesländer betrachtet werden. Die
Abbildungen 1 und 2 veranschaulichen, dass die Entwicklung der Personalstellen nicht
stetig und linear verlief, sondern dass es insbesondere zu Beginn der 1970er Jahre zu
einen enormen Anstieg kam.171 Bereits seit Mitte der 1960er Jahre waren die personalintensiven staatlichen Leistungen in den Bereichen Bildung, Sicherheit, Soziales und
Gesundheit ausgeweitet worden.172 Später wurden Stellen im öffentlichen Dienst
geschaffen, um die steigende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Auch die zunehmende
gesetzliche Regulierung sowie wiederholte tarifliche Arbeitszeitverkürzungen machten
Neueinstellungen notwendig. Als dann in den späten 1970er Jahren Haushaltsprobleme
auftraten, verlangsamte sich das Stellenwachstum. Privatisierungen führten schließlich
sogar zu einem Stellenabbau, der sich in der hier betrachteten Personalstatistik der
Ministerialbürokratie aber kaum bemerkbar macht.
B-Stellen
gesamt
aggregiert
A-Stellen
gesamt
aggregiert
60000,00
50000,00
40000,00
30000,00
20000,00
10000,00
0,00
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 1: Entwicklung der Personalstellen (exklusive R-Stellen)
171
Laut Arnim (1997: 240) haben Bund, Länder und Kommunen ihre Personalausgaben zwischen 1969
und 1972 um 55 Prozent erhöht.
172
Im Gegensatz zu dieser Einschätzung behauptet das Parkinson‘sche Gesetz, dass die Zahl der
Beschäftigten unabhängig vom Arbeitsvolumen zunimmt. Siehe Parkinson (1959).
74
Analyse und Ergebnisse
Der Wegfall der R-Stellen ist in Abbildung 1 als leichter Knick der blauen Linie zu
erkennen. Hier wird ebenfalls ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt auch einige AStellen abgebaut werden. Wie im Abschnitt zum Wegfall der R-Stellen (siehe S. 68ff.)
bereits erwähnt, kann dies auf eine Umwandlung in die Richterstellen R1 und R2
hindeuten.
B-Stellen
gesamt
aggregiert
A-Stellen
gesamt
aggregiert
60000,00
50000,00
40000,00
30000,00
20000,00
10000,00
0,00
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 2: Entwicklung der Personalstellen (inklusive R-Stellen)
Die Entwicklung der B-Stellen ist weniger stetig verlaufen, als die Abbildungen 1 und 2
auf den ersten Blick nahe legen. Dieser Eindruck ist auf die unterschiedliche absolute
Höhe der B- und A-Stellenanzahl zurückzuführen. In Abbildung 3 ist daher die
Entwicklung der B-Stellen separat ausgewiesen. Auch hier wird ein starkes Ansteigen
der Stellenzahlen Anfang der 1970er Jahre deutlich. Noch ausgeprägter als bei den AStellen begann die Stellenausweitung hier bereits Mitte der 1960er Jahre. Der Vergleich
der B-Stellen veranschaulicht grafisch, dass sich durch die Addition der R-Stellen nicht
die Entwicklung, sondern lediglich die Höhe der Stellenzahlen ändert.
75
Analyse und Ergebnisse
B-Stellen
gesamt
aggregiert
(ohne R)
B-Stellen
gesamt
aggregiert
(mit R)
5000,00
4000,00
3000,00
2000,00
1000,00
0,00
2002
1999
1996
1993
1990
1987
1984
1981
1978
1975
1972
1969
1966
1963
1960
1957
Jahr
Abbildung 3: Entwicklung der B-Stellen
76
Analyse und Ergebnisse
7.1
Die Auswirkungen von Regierungs- und Koalitionswechseln auf das
Stellenwachstum
Der in Hypothese 1 behauptete Zusammenhang von Regierungswechseln und
Stellenwachstum wird in drei Schritten überprüft: mittels einer grafischen Darstellung,
dem Vergleich von Mittelwerten sowie mittels einer OLS-Regression.
7.1.1
Sequenzdiagramme
Für jedes Bundesland wurde zunächst ein Sequenzdiagramm konstruiert, in dem die
Zeitpunkte der „Großen Regierungswechsel“ und der Koalitionswechsel durch
senkrechte, gestrichelte Linien kenntlich gemacht wurden. Nach Hypothese 1 müsste
jeweils nach diesen Linien ein stärkeres Stellenwachstum erkennbar sein.
Die Sequenzdiagramme sämtlicher Länder sind im Anhang aufgeführt. Der besseren
Übersichtlichkeit wegen, sind für Regierungs- und Koalitionswechsel separate
Diagramme erstellt worden. Auf eine gleichzeitige Kennzeichnung von Regierungs- und
Koalitionswechseln in einem Diagramm, wie in den folgenden Abbildungen, wurde im
Anhang bewusst verzichtet. In Niedersachsen kam es im Untersuchungszeitraum
beispielsweise zu vier „Großen Regierungswechseln“ und acht Koalitionswechseln. Mit
dann insgesamt zwölf Referenzlinien wird das Schaubild unübersichtlich und schwer zu
interpretieren. Hier ist es sinnvoller, auf statistische Maßzahlen zurückzugreifen.
Zunächst soll aber auf drei Länder näher eingegangen werden. In Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein kam es nach relativ langer Dominanz einer Partei zu einem
Regierungswechsel. Diese Länder eignen sich daher besonders zur Überprüfung der
Ämterpatronage-Hypothesen. Als Kontrollfall wird Bayern hinzugezogen, das
Bundesland mit der größten parteipolitischen Stabilität in Deutschland.
In Rheinland-Pfalz war die CDU von 1947 bis 1987 stärkste Kraft, gewann sogar
sechsmal die absolute Mehrheit der Landtagsmandate. Bis 1971 und von 1987 bis 1991
stellte die CDU mit der FDP die Regierung, dazwischen regierten die Christdemokraten
alleine. 1991 kam es durch die Regierungsübernahme einer SPD/FDP-Koalition unter
Ministerpräsident Rudolf Scharping zum bisher einzigen „Großen Regierungswechsel“.
Nach Hypothese 1 müsste es je nach verwendeter Operationalisierung nach 1991
und/oder nach 1971 und 1987 zu einem Anstieg der Stellen kommen. Hypothese 2
konstruiert einen Zusammenhang zwischen der Dauer, die die Vorgängerregierung im
77
Analyse und Ergebnisse
Amt war und dem Umfang der Stellenvermehrung. Nachdem Rheinland-Pfalz bis 1991
als CDU-dominiert angesehen werden kann, müsste es nach dem Regierungswechsel zu
einer bemerkenswerten Stellenvermehrung gekommen sein. Dies ist nicht der Fall.
Zwar steigen, wie in Abbildung 4 ersichtlich, die A-Stellen 1992 um zwei Prozent an,
die Stellen der Besoldungsordnung B nehmen dagegen um dieselbe Größeneinheit ab.
4000
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
3000
Regierungswechsel
Koalitionswechsel
2000
1000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 4: Regierungs- und Koalitionswechsel in Rheinland-Pfalz
Auch in Schleswig-Holstein dominierte lange Zeit die CDU. Nach der BarschelPfeiffer-Affäre eroberte die SPD unter Björn Engholm 1988 die absolute Mehrheit.
Anders als in Rheinland-Pfalz kam es hier zu einer beachtlichen Ausweitung der BStellen, wie die Abbildungen 5 und 6 zeigen. Betrug der Wachstumsfaktor der B-Stellen
in den letzten acht Jahren vor Regierungsübernahme der SPD nie mehr als drei Prozent,
schnellte er im ersten Haushalt nach der Machtübernahme auf 16 Prozent empor, um
sich anschließend wieder im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu bewegen.
Allerdings gab es bei den A-Stellen keinen Zuwachs.
78
Analyse und Ergebnisse
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
2500
2000
Regierungswechsel
Koalitionswechsel
1500
1000
500
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 5: Regierungs- und Koalitionswechsel in Schleswig-Holstein
Als 1996 die Grünen in eine Koalitionsregierung mit der SPD eintraten, wiederholte
sich das Schauspiel. Der B-Stellen-Wachstumsfaktor betrug für den ersten Haushalt
nach dem Koalitionswechsel 8 Prozent, während er in den Vor- und Nachjahren nie
höher als 1 Prozent, meist sogar negativ war. Wiederum gab es keinen vergleichbaren
Zuwachs bei den A-Stellen. Die bisher präsentierten Abbildungen haben den Nachteil,
dass die Entwicklung der B-Stellen aufgrund ihrer geringeren Anzahl gegenüber den AStellen nicht deutlich erkennbar ist. Um die Stellenzunahme infolge der Regierungsneubildungen 1988 und 1996 zu verdeutlichen, wird daher in der folgenden Abbildung
anstatt der Absolutzahlen der Wachstumsfaktor verwendet. Dieser hat als standardisierte
Maßzahl den Vorteil, die Entwicklung von A- und B-Stellen besser vergleichbar zu
machen. Hierzu wurden zunächst für jedes Jahr alle Stellen der Besoldungsordnung B
(Bsum)173 und alle Stellen der Besoldungsordnung A (Asum) addiert. Anschließend
wurden die Wachstumsfaktoren bgrowth und agrowth mit den Formeln (Bsumt Bsumt-1)/Bsumt-1 bzw. (Asumt - Asumt-1)/Asumt-1 berechnet.
Aus Abbildung 6 werden zwei Punkte ersichtlich: Zum einen kam es nach den
Regierungsumbildungen 1996 und insbesondere 1988 zu deutlichen Ausweitungen der
173
Zur leichteren Identifizierung sind im Folgenden Variablennamen kursiv geschrieben.
79
Analyse und Ergebnisse
Führungsstellen. Zum anderen erfolgte eine solche Stellenausweitung nicht nach allen
Regierungswechseln, und es kam zu Zeitpunkten ohne vorausgehende Regierungwechsel zu Neueinstellungen in weitaus größerem Umfang.
BWachstumsrat
e
AWachstumsrat
e
1,50
1,00
Regierungswechsel
Koalitionswechsel
0,50
0,00
-0,50
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 6: Wachstumsfaktor in Schleswig-Holstein
Zum Vergleich soll abschließend Bayern betrachtet werden. Hier kam es im gesamten
Beobachtungszeitraum lediglich zu einem Koalitionswechsel: 1962 beendete die CSU
die Koalition mit FDP und GB/BHE, und stellte fortan dank absoluter Mehrheit alleine
die Regierung. Auch in Bayern ist die Stellenentwicklung in erster Linie durch zwei
Umstände gekennzeichnet: durch die enorme Expansion Ende der 1960er, Anfang der
1970er Jahre sowie den Wegfall der R-Stellen wenige Jahre darauf. Ansonsten verlief
die Stellenentwicklung sehr gleichmäßig.
80
Analyse und Ergebnisse
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
12000
10000
Koalitionswechsel
8000
6000
4000
2000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 7: Regierungs- und Koalitionswechsel in Bayern
Aus den hier präsentierten Länderbeispielen sowie den restlichen Darstellungen im
Anhang der Arbeit kann als vorläufiges Fazit festgestellt werden, dass es nach einzelnen
„Großen Regierungswechseln“ und Koalitionswechseln zu der in Hypothese 1 vorhergesagten Stellenausweitung kam. Dies war jedoch weder durchgängig der Fall, noch
kam es nur nach Regierungswechseln zu erhöhtem Stellenwachstum. Um zu eindeutigeren Ergebnissen zu kommen, wird daher im Folgenden auf die deskriptive sowie
die Inferenzstatistik zurückgegriffen.
7.1.2
Mittelwertvergleiche
Zunächst soll das durchschnittliche Stellenwachstum nach Regierungswechseln mit
demjenigen in den sonstigen Jahren verglichen werden. Als abhängige Variable wird
nicht die absolute Stellenzahl, sondern der Wachstumsfaktor der summierten B- bzw.
A-Stellen verwendet.
Ein möglicher Stellenzuwachs nach Regierungswechseln kann erst zeitverzögert in den
Haushaltsplänen aufgespürt werden. Tabelle 7 zeigt die Zeitspanne, innerhalb derer die
Auswirkung eines Regierungswechsels in den Haushaltsplänen zu beobachten sein
könnte. Zunächst stellt sich die Frage, ob die neue Regierung alle Personalmaßnahmen
in ihrem ersten Haushalt tätigt. Derlien (1989: 172) berichtet als Faustregel, dass die
81
Analyse und Ergebnisse
Personalentscheidungen nach den beiden Regierungswechseln auf Bundesebene 1969
und 1982 zur Hälfte innerhalb der ersten vier Wochen nach Regierungsbildung
getroffen wurden. Neun Monate nach Regierungsübernahme seien die Umbildungen
abgeschlossen gewesen. Da in der Regel ein Jahr für die Planung eines Haushaltes
benötigt wird, sollten alle Personalmaßnahmen im ersten Haushalt enthalten sein.
Normalerweise wird der erste Haushaltsplan der neuen Regierung im ersten Jahr nach
der Wahl verabschiedet (in der Tabelle als Beispiel „b“ dargestellt). Je nach dem, ob die
Wahl sehr früh oder sehr spät im Jahr stattgefunden hat, können auch die durch „a“
bzw. „c“ gekennzeichneten Situationen eintreten. Im Fall „a“ könnte der Zeitraum
zwischen Regierungsantritt und Haushaltsverabschiedung jedoch so knapp sein, dass
einige Personalmaßnahmen erst im zweiten Haushalt getätigt werden. Schließlich ist
auch zu beachten, dass in einigen Ländern zeitweise Doppelhaushalte verabschiedet
wurden. In diesem Fall würde sich ein möglicher erster Effekt in zwei Jahren
niederschlagen. Auch hier ist eine Verschiebung je nach Wahltermin und Zeitpunkt der
Haushaltsverabschiedung um plus/minus ein Jahr möglich. Zudem sind bei Betrachtung
des ersten und zweiten Haushaltes nach einem Regierungswechsel auch Kombinationen
aus einem Doppel- und einem einfachen Haushalt denkbar.
Tabelle 7: Wirkungszeitraum eines Regierungswechsels für das Stellenwachstum
Jahr
Regierungs- Zeitpunkt des
wechsel
1. Haushaltes
Zeitpunkt bei
Doppelhaushalten
1980
1981
1982
1983
1984
X
a
a
b
a
c
b
b
c
c
(Die verschiedenen Buchstaben veranschaulichen die Zeitpunkte, zu denen der Erster Haushalt nach
einem Regierungswechsel in Kraft treten kann.)
Üblicherweise wird bei Zeitreihenanalysen eine sogenannte Lag-Variable generiert, die
der Zeitverzögerung des Wirksamwerdens eines Effektes Rechnung trägt.174 Dabei wird
die abhängige Variable um ein bestimmtes Zeitintervall verschoben. Für die vorliegende
Untersuchung wurde dieses Verfahren verfeinert, da eine einfache Time-Lag-Variable
174
Um im vorliegenden Fall eine Time-Lag-Variable erster Ordnung für bgrowth zu berechnen, steht in
SPSS der Befehl „CREATE /bgrowth_lag=LAG(bgrowth 1)“ zur Verfügung.
82
Analyse und Ergebnisse
erster oder zweiter Ordnung, wie dargestellt, nicht zwangsläufig den ersten oder zweiten
Haushalt nach einem Regierungswechsel erfasst. Basierend auf den Angaben zum
Regierungsantritt (siehe hierzu die Tabellen „Regierungszusammensetzung“ im
Anhang) und dem Datum der Verabschiedung der Haushaltsgesetze wurden neue
Dummy-Variablen erzeugt, die den Wert 1 annehmen, wenn der Haushalt der erste nach
einem „Großen Regierungswechsel“ (ehhnrw) bzw. nach einem Koalitionswechsel
(ehhnkw) ist. Analog wurde der zweite Haushalt nach einem „Großem Regierungswechsel“ (zhhnrw) und nach einem Koalitionswechsel (zhhnkw) codiert. Anschließend
wurde eine Variable gebildet, die den ersten und zweiten Haushalt nach einem „Großen
Regierungswechsel“ umfasst (ezhhnrw), und eine Variable die für Koalitionswechsel
den ersten und zweiten Haushalt angibt (ezhhnkw). Zuletzt wurden die bisher genannten
Variablen kombiniert, um die ersten, die zweiten sowie ersten und zweiten Haushaltspläne nach „Großen Regierungs-“ und Koalitionswechseln zu erfassen. Tabelle 8 enthält
die generierten Variablen, die im Weiteren als unabhängige Variablen dienen.
Tabelle 8: Übersicht unabhängige Variablen
„Großer
Koalitions-
„Großer Regierungs-“
Regierungswechsel“
wechsel
und Koalitionswechsel
1. Haushalt
ehhnrw
ehhnkw
ehhnrkw
2. Haushalt
zhhnrw
zhhnkw
zhhnrkw
ezhhnkw
ezhhnrkw
1. + 2. Haushalt ezhhnrw
In einem ersten Schritt wurde der jährliche durchschnittliche Wachstumsfaktor
berechnet. Dieser beträgt 0,0547 für die B- und 0,0678 für die A-Stellen. Anschließend
wurden die Durchschnittswerte für die in Tabelle 8 aufgeführten Variablen berechnet.
Neben dem arithmetischen Mittel wurde zusätzlich der Median verwendet. Dieser ist
einzelnen Extremwerten gegenüber robust (erinnert sei an das Stellenwachstum
1971/1972 oder den Wegfall der Richterstellen 1976/1977) und daher im vorliegenden
Fall das geeignetere Maß. Die Ergebnisse finden sich in Tabelle 9.175 Vergleicht man
die Haushalte nach „Großen Regierungswechseln“ mit allen anderen Haushalten, so ist
der Median gleich, die Mittelwerte sind sogar durchgängig niedriger als der Gesamtdurchschnitt. In den ersten beiden Jahren nach einem Koalitionswechsel“ ist der Median
83
Analyse und Ergebnisse
des B-Stellenwachstums mit 2 Prozent dagegen höher als in den Vergleichsjahren (1
Prozent). Bei den A-Stellen liegt er im ersten Haushalt sogar deutlich höher (4 Prozent)
als in den restlichen Jahren (1 Prozent), ebenso das arithmetische Mittel. Kombiniert
man „Kleine“ und „Große Regierungswechsel“ ist der Median sowohl bei den B- als
auch bei den A-Stellen nur noch im ersten Haushalt höher als in den Vergleichshaushalten. Die gleichen Ergebnisse erhält man bei Verwendung des Datensatzes, der
die addierten R-Stellen enthält.
Tabelle 9: Mittelwerte
Fehlende Werte: 27
Wachstumsrate B
Mean
Median
St.Ab.
Wachstumsrate A
Mean
Median
St.Ab. N
176
0,0547
0,0100 0,2062 0,0678
0,0100 0,2458 439
Ja
0,0097
0,0100 0,0661 0,0124
0,0100 0,0282
Nein
0,0583
0,0100 0,2132 0,0723
0,0100 0,2550 406
Ja
0,0111
0,0100 0,0885 0,0133
0,0100 0,0318
Nein
0,0565
0,0100 0,2097 0,0701
0,0100 0,2507 421
Ja
0,0504
0,0200 0,1413 0,0884
0,0200 0,1991
Nein
0,0557
0,0100 0,2199 0,0625
0,0100 0,2563 350
Ja
0,0529
0,0200 0,1236 0,1006
0,0400 0,2158
Nein
0,0549
0,0100 0,2143 0,0638
0,0100 0,2492 391
0,0438
0,0100 0,2287 0,0698
0,0100 0,1768 117
Nein
0,0586
0,0100 0,1253 0,0670
0,0100 0,2667 322
Ja
0,0433
0,0200 0,1173 0,0792
0,0200 0,1908
Nein
0,0566
0,0100 0,2179 0,0658
0,0100 0,2542 375
wechsel
ezhhnrw
ehhnrw
ezhhnkw
ehhnkw
Koalitionswechsel
Großer Regierungs-/ Koalitionswechsel Großer Regierungs-
INSGESAMT
ezhhnrkw Ja
ehhnrkw
33
18
89
48
64
Quelle: Eigene Berechnung
Um die Verteilung der Wachstumsfaktoren grafisch zu verdeutlichen, wurde für die AStellen ein Boxplot gezeichnet. Innerhalb der gelben Box befinden sich die mittleren 50
175
Die Ergebnisse für die zweiten Haushalte wurden der Übersichtlichkeit halber nicht mit aufgeführt.
Theoretisch bedeutsam sind nur die Stellenbewegungen im ersten Haushalt sowie im ersten und zweiten
Haushalt zusammen. Alle SPSS-Ergebnis-Tabellen wurden in elektronischer Form der Arbeit beigefügt.
176
Aufgrund kurz aufeinanderfolgenden Wahlen kann ein Haushalt sowohl erster Haushalt nach einer
Wahl, als auch zweiter Haushalt nach einer anderen Wahl sein. Daher kann die Anzahl von „erster und
zweiter Haushalt“ geringer sein als die Addition von „erster Haushalt“ und „zweiter Haushalt“ ergäbe.
84
Analyse und Ergebnisse
Prozent der Werte. Der schwarze Balken in der Mitte der Box stellt den Median dar.
Alle Werte außerhalb des durch die dünnen Striche ober- und unterhalb der Box die
gekennzeichneten Bereichs stellen Ausreißer bzw. Extremwerte dar. Die linke Box zeigt
die Verteilung in normalen Jahren, ohne vorangegangenen Koalitionswechsel. Man
kann deutlich erkennen, dass die Verteilung durch eine breite Streuung der Werte
gekennzeichnet ist, während die mittleren 50 Prozent sehr eng beieinander liegen. Das
heißt: die Wachstumsfaktoren sind sich in den meisten Jahren sehr ähnlich, in einzelnen
Jahren kommt es aber zu sehr großen Abweichungen. Die rechte Box stellt die
Verteilung der Werte im ersten Haushalt nach einem Koalitionswechsel dar. Die Werte
schwanken in geringerem Maß und es gibt kaum negative Wachstumsraten. Dies
bedeutet, dass nach einem Koalitionswechsel seltener Stellen abgebaut werden als in
normalen Jahren. Die leicht nach oben verschobene Box weist auf etwas höhere
Wachstumsraten nach einem Koalitionswechsel hin.
Abbildung 8: Boxplot des A-Stellenwachstums getrennt nach erstem
Haushalt nach einem Koalitionswechsel (ja/nein)
85
Analyse und Ergebnisse
Bei Stichproben besteht generell die Möglichkeit, dass beobachtete Mittelwertunterschiede rein zufällig sind und in der Grundgesamtheit nicht auftreten. Daher wird
meist ein sogenannter T-Test durchgeführt, der angibt in wie vielen von hundert Fällen
der beobachtete Wert auch in der Grundgesamtheit beobachtet werden kann. Der von
mir erstellte Datensatz stellt keine Stichprobe sondern eine Kompletterhebung dar. Ob
Signifikanztests für solche „apparent populations“ zulässig sind und inwiefern die
Ergebnisse sinnvoll interpretiert werden können, ist in der Wissenschaft umstritten.177
Da der Signifikanztest aber nicht als alleinige Basis der Bestätigung oder Ablehnung
meiner Hypothesen dient, wird er hier unter Vorbehalt angewandt.
Der T-Test setzt neben dem Vorliegen einer Zufallsstichprobe eine annähernde Gleichverteilung der abhängigen Variablen voraus.178 Um diese Annahme zu testen wurde zunächst die Häufigkeitsverteilung der beiden abhängigen Variablen gezeichnet. Aus
Platzgründen wird hier nur die Abbildung für den B-Stellenwachstum präsentiert. Die
Häufigkeitsverteilung des A-Stellenwachstums war nahezu identisch. Die schwarze
Kurve stellt die Normalverteilung dar. Werte im Bereich von 0,1 sind viel häufiger
vertreten als unter einer Normalverteilung zu erwarten wäre.
Häufigkeit
300
200
100
Mean = 0,0547
Std. Dev. =
0,20623
N = 439
0
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
B-Wachstumsrate
Abbildung 9: Histogramm des B-Wachstumsfaktors mit Normalverteilungskurve
177
Berk/Western/Weiss (1995) mit anschließender Diskussion. Vgl. auch Harlow/Mulaik/Steiger (1997).
86
Analyse und Ergebnisse
Als weiterer Überprüfungsschritt wurden sogenannte Q-Q-Diagramme gezeichnet. In
diesen werden die standardisierten beobachteten Werte gegen die theoretischen Werte
einer Normalverteilung abgetragen. Abbildung 10 zeigt das trendbereinigte Q-QDiagramm des B-Stellenwachstumsfaktors. Wiederum wurde aus Platzgründen auf eine
Wiedergabe des nahezu identischen Diagramms für die A-Stellen verzichtet.
Abweichung von Normal
1,5
1,0
0,5
0,0
-0,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
Beobachteter Wert
Abbildung 10: Trendbereinigtes Q-Q-Diagramm des B-Wachstumsfaktors
Da die beobachteten Werte systematisch und nicht zufällig von den theoretischen
Werten abweichen ist es sicherer, die Annahme der Normalverteilung aufzugeben. Zum
gleichen Ergebnis kommt der Kolmogorov-Smirnov-Test, dessen Werte für alle
Bundesländer auf dem 0,001-Level signifikant sind.179 Daher wurde anstatt eines TTests der nichtparametrische Mann-Whitney-U-Test verwendet. Dieser testet (analog
zum T-Test) die Hypothese, dass es in der Grundgesamtheit keinen Unterschied in den
Wachstumsraten je nach verwendeter unabhängiger Variable gibt. Er vergleicht dazu
nicht wie der T-Test Mittelwerte, sondern Rangwerte.
178
Brosius 2004: 479
Die Signifikanz beim Kolmogorov-Smirnov-Test gibt die geschätzte Irrtumswahrscheinlichkeit für die
Ablehnung der Nullhypothese an, dass die abhängige Variable normalverteilt ist. Die Ergebnis-Tabellen
sind auf CD-Rom der Arbeit beigefügt.
179
87
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 10: Ergebnisse Mann-Whitney-Test
N=439, Fehlende Werte: 27
Bgrowth
Agrowth
Z
Z
P<
0,364
P<
1. Haushalt nach Regierungswechsel
-0,276 0,783
-,908
1. und 2. Haushalt nach Regierungswechsel
-0,685 0,493
-1,505 0,132
1. Haushalt nach Koalitionswechsel
-1,908 0,056
-2,433 0,015*
1. und 2. Haushalt nach Koalitionswechsel
-1,408 0,159
-2,284 0,022*
1. Haushalt nach Regierungs- und Koalitionswechsel -1,832 0,067
-1,821 0,069
1.
-1,470 0,142
und
2.
Haushalt
nach
Regierungs-
und -1,387 0,165
Koalitionswechsel
Quelle: Eigene Berechnung
Für die B-Stellen konnte kein signifikanter Unterschied zwischen den gewählten
Haushaltsplänen und den Vergleichshaushalten festgestellt werden. Einzig die
Wachstumsraten in den ersten Haushalten nach einem Koalitionswechsel sind nur
knapp nicht auf dem 0,05-Prozentniveau signifikant. Bei den A-Stellen dagegen ist der
Wachstumsfaktor sowohl im ersten als auch im ersten und zweiten Haushalt nach einem
Koalitionswechsel signifikant höher als in den restlichen Haushaltsjahren. Insgesamt
gilt, dass das Signifikanzniveau durch Hinzunahme des zweiten Haushaltsjahres
durchweg sinkt. Dies deutet darauf hin, dass in diesen Haushaltsplänen keine verzögerte
Stellenausweitung stattfindet.
Etwas überraschend ist das Ergebnis, dass die Stellenzahl nach „Kleinen Regierungswechseln“ offenbar stärker wächst als nach „Großen Regierungswechseln“, bei denen
die Mittelwerte sogar noch niedriger liegen als in „normalen“ Haushaltsjahren.
Theoretisch war das genaue Gegenteil zu erwarten, da der Wechsel der Regierungspartei ein größeres Revirement verursacht als der Austausch eines Juniorpartners in
einer Koalition. Eine mögliche Erklärung für das festgestellte Ergebnis könnte eine Art
„spurious relationship“ sein. Der Unterschied im Stellenwachstum wäre dann nicht auf
die unabhängige Variable (hier die ersten und/oder zweiten Haushaltspläne nach einem
Koalitionswechsel) zurückzuführen, sondern auf einen weiteren, bisher unentdeckten
Faktor. Betrachtet man noch einmal die Abbildungen 4 und 5 dann fällt auf, dass
sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Schleswig-Holstein ein Koalitionswechsel in die
Phase der enormen Ausweitung der Personalstellen fällt. Auch für Baden-Württemberg,
88
Analyse und Ergebnisse
Niedersachsen sowie das Saarland trifft dies zu. Es ist daher zu vermuten, dass nicht die
Koalitionswechsel zum höheren Stellenwachstum führten, sondern dass dieser Effekt
auf die staatliche Expansion Anfang der 1970er Jahre zurückzuführen ist. Dies soll
mittels einer OLS-Regression geklärt werden, die es ermöglicht, für einzelne Variablen
zu „kontrollieren“.
7.1.3
OLS-Regression
Um einen möglichen Effekt von Regierungswechseln auf das Stellenwachstum festzustellen, wird als letzte Analysemethode eine Ordinary-Least-Squares (OLS)
Regression durchgeführt. Ein Vorteil dieses statistischen Verfahrens ist die Möglichkeit,
zusätzliche Variablen in das Modell aufzunehmen. Dadurch kann der Effekt einer
unabhängigen Variablen unter „Konstanthaltung“ der zusätzlichen Variablen bestimmt
werden.
Damit eine lineare Regression angewendet werden kann, sind zwei Vorbedingungen zu
erfüllen: Die abhängige Variable sollte annähernd normalverteilt sein und keine
Autokorrelation aufweisen. Zudem sind weitere ex-post Bedingungen zu erfüllen, die
im Anschluss an die Berechnung überprüft werden (siehe hierzu S. 96).180
7.1.3.1 Test auf Autokorrelation
Eines der größten Probleme bei Zeitreihen ist die Autokorrelation. Der Wert zu einem
bestimmten Zeitpunkt ist nicht völlig unabhängig von den vorherigen Werten, sondern
beruht meist zu einem großen Anteil auf dem Vorgängerwert. Dies ist auch bei der
absoluten Stellenzahl der Fall.
Zum Aufspüren von Autokorrelation einer Variablen eignen sich am besten grafische
Darstellungen. Hierfür wurde der Datensatz in Zeitreihen für jedes Bundesland
aufgeteilt. Anschließend wurden partielle Autokorrelationsdiagramme gezeichnet. Diese
zeigen die Stärke der Autokorrelation für insgesamt 16 Jahre an (sogenannte „Lags“). Je
höher ein „Lag“ ist, desto stärker erklärt sich dessen Wert allein durch den
Vorjahreswert. Die Korrelation höherer „Lags“ wird beim partiellen Diagramm um die
Korrelation geringerer Verzögerungen bereinigt. Abbildung 11 zeigt als Beispiel die
partielle Autokorrelation der B-Stellenanzahl für Berlin. Die beiden schwarz
89
Analyse und Ergebnisse
eingezeichneten Linien stellen 95%-Konfidenzintervalle dar. Liegt ein „Lag“ über dem
Konfidenzintervall, liegt demnach in 95 von 100 Fällen Autokorrelation vor. Wie in
Berlin gibt es in allen Ländern eine starke Autokorrelation ersten Grades.
B-Stellen Gesamt
Bundesland: (West-)Berlin
Koeffizient
Konfidenzhöch
stgrenzen
Untere
Konfidenzgren
ze
1,0
Partielle ACF
0,5
0,0
-0,5
-1,0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Lag-Nummer
Abbildung 11: Partielle Autokorrelation für die B-Stellenanzahl (Berlin)
Durch
eine
einfache Transformation
der
Daten
(Differenzwerte,
natürlicher
Logarithmus) konnte das Problem der Autokorrelation nicht behoben werden. Daher
wurden (wie bereits weiter oben beschrieben) die Wachstumsraten der Stellenanzahl
berechnet und als abhängige Variable benutzt. Nun verschwand die Autokorrelation 1.
Grades in allen Ländern bis auf Niedersachsen. Hier lag sie jedoch nur sehr knapp über
dem Konfidenzintervall. Dagegen deutete sich nun eine Autokorrelation 4. Grades an,
wie Abbildung 12 zeigt. Ähnlich verzögerte Autokorrelationen waren in den Ländern
Bayern (5. Grades), Niedersachsen (4. Grades) und Nordrhein-Westfalen (5. und 10.
Grades) zu beobachten. Diese sind aber nur schwach signifikant und es wechseln sich
positive und negative Werte anscheinend zufällig ab. Es fällt theoretisch schwer, einen
plausiblen Mechanismus für diese Art der Zeitverzögerung bei Wachstumsraten (im
Unterschied zu Absolutzahlen) zu benennen. Die schwache Autokorrelation höheren
Grades in den vier Bundesländern wird daher als unbedenklich eingestuft.
180
Tabachnik/Fidell 1996: 132ff.
90
Analyse und Ergebnisse
B-Wachstumsrate
Bundesland: (West-)Berlin
Koeffizient
Konfidenzhöch
stgrenzen
Untere
Konfidenzgren
ze
1,0
Partielle ACF
0,5
0,0
-0,5
-1,0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Lag-Nummer
Abbildung 12: Partielle Autokorrelation der B-Wachstumsrate für Berlin
7.1.3.2 Test auf Normalverteilung der abhängigen Variablen
Bereits im Vorfeld des Mittelwerttests wurde festgestellt, dass die abhängigen Variablen
bgrowth und agrowth nicht normalverteilt sind. Es wurde versucht, mittels
Transformation der ursprünglichen summierten B- bzw. A-Stellenanzahl annähernde
Normalverteilung
zu
erreichen.
Die
in
solchen
Fällen
vorgeschlagenen
Transformationen (bspw. Logarithmus) erzielten kaum Verbesserungen hinsichtlich
einer Normalverteilung der Werte. Zudem würde durch Verzicht auf die Verwendung
des Wachstumsfaktors das Problem der Autokorrelation wieder auftreten. Streng
genommen ist die OLS-Regression bei nicht normalverteilten abhängigen Variablen
nicht zulässig, da diese nicht mehr über die BLUE-Eigenschaft (best linear unbiased
estimator) verfügt. Man müsste daher auf robustere Testverfahren zurückgreifen. Hier
soll noch einmal daran erinnert werden, dass der Datensatz von mir selbst erstellt
wurde, und dies den größten Teil der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit in Anspruch
nahm. In der anschließend noch verbleibenden Zeit konnte kein neues, robustes
Schätzmodell entwickelt werden. Bereits die multivariate Regression geht über das in
der Disposition vorgeschlagene Analyseinstrumentarium hinaus. Da der Test meiner
91
Analyse und Ergebnisse
Hypothesen sich nicht alleine auf die Regressionsergebnisse stützt, wird die OLSRegression trotzdem angewandt. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss dieser
Umstand jedoch berücksichtigt werden.
7.1.3.3 Das Modell
Als abhängige Variable dient sowohl bei den B-Stellen (Modelle 1 bis 3) als auch bei
den A-Stellen (Modelle 4 bis 6) der jeweilige Wachstumsfaktor. Als unabhängige
Variablen fungieren die bereits beschriebenen Dummy-Variablen, die die ersten
Haushalte nach Regierungswechseln ausweisen (siehe Tabelle 8). Nachdem bei der
Analyse der Mittelwerte bereits festgestellt wurde, dass die Wachstumsraten im zweiten
Haushalt durchgängig abnehmen, wurde die Regression nur mit den unabhängigen
Variablen für den ersten Haushalt gerechnet. Zusätzlich wurden in alle Modelle weitere
Dummy-Variablen als Kontrollvariablen eingeführt. Im einzelnen sind dies:
•
die Variable rstellen, die für das Jahr, in dem die R-Stellen wegfallen den Wert 1
annimmt,
•
die Variable stateexp1, die für 1966, das Jahr des ersten außergewöhnlichen, in
nahezu allen Ländern beobachtbaren Stellenausbaues, den Wert 1 annimmt,
•
die Variable stateexp3 kennzeichnet die extreme Stellenausweitung in den Jahren
1971 und 1972,
•
eine Dummy-Variable für jedes Bundesland.
Die ersten drei unabhängigen Variablen dienen in erster Linie dazu, die Modellschätzung für diese „extremen“ Umstände statistisch zu kontrollieren. Dadurch wird
deren Effekt aus den Werten der eigentlich interessierenden unabhängigen Variablen
heraus gerechnet. Die Länderdummies überprüfen, ob die Wachstumsraten in einem
Bundesland grundsätzlich höher sind als in anderen. Bei den Länderdummies schließt
SPSS automatisch einen Dummy aus, um eine perfekte Kollinearität dieser Variablen zu
verhindern (zur Kollinearität siehe S. 99). Die Koeffizienten der verbliebenen Länderdummies geben demnach an, in welchem Ausmaß der Wachstumsfaktor im Vergleich
zur ausgeschlossenen Variablen höher oder niedriger ist. Im vorliegenden Fall wurde
dem Vorschlag von SPSS gefolgt, Bayern als Referenz zu wählen.
92
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 11: Regressionsmodelle
Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6
Abhängige
bgrowth
Variablen
Unabhängige
Variable
agrowth
ehhnrkw
ehhnrw
ehhnkw
ehhnrkw
ehhnrw
ehhnkw
rstellen
rstellen
rstellen
rstellen
rstellen
rstellen
stateexp1 stateexp1 stateexp1 stateexp1 stateexp1 stateexp1
stateexp3
stateex3
stateexp3 stateexp3 stateexp3 stateexp3
Länder-
Länder-
Länder-
Länder-
Länder-
Länder-
dummies
dummies
dummies
dummies
dummies
dummies
Bei der Analyse der in Tabelle 12 wiedergegebenen Werte muss folgendermaßen
vorgegangen werden. Zunächst sollte das Vorzeichen des B-Koeffizienten betrachtet
werden. Ein positiver Wert führt zu einer Erhöhung der abhängigen Variablen, ein
negativer Wert zu einer Reduzierung. Damit Hypothese 1 bestätigt werden kann,
müssen die Haushaltsvariablen ein positives Vorzeichen aufweisen. Die exakten Werte
der B-Koeffizienten geben das Gewicht an, das die jeweilige unabhängige Variable auf
den vorherzusagenden Wert hat. Der B-Wert von 0,245 der Variablen stateexp3 im
Modell 1 bedeutet beispielsweise, dass sich der Wert des Stellenwachstums um 0,245
Einheiten erhöht wenn die Variable stateexp3 einen um 1 höheren Wert annimmt. Da
alle im Modell verwendeten Variablen Dummy-Variablen sind, stellen die B-Werte
jeweils das zusätzliche Stellenwachstum dar, das sich bei Eintreten der DummyVariablen ergibt. Zum Vergleich der Koeffizienten unterschiedlicher unabhängiger
Variablen dienen die standardisierten Beta-Koeffizienten. Da alle im Modell
verwendeten unabhängigen Variablen Dummy-Variablen sind, können die geschätzten
Koeffizienten direkt interpretiert werden. Auf eine Aufführung der Beta-Koeffizienten
wurde daher verzichtet. Um Hypothese 1 zu bestätigen, sollten die B-Koeffizienten der
Haushaltsvariablen möglichst hoch sein. In Klammern wurde der jeweilige
Standardfehler des geschätzten Parameters angegeben. Mit Hilfe dieser Werte lässt sich
bestimmen, wie aussagekräftig die Koeffizienten überhaupt sind.
93
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 12: Ergebnisse OLS-Regression
Korrigiertes R²
N
Durbin-Watson
Konstante
Regierungswechsel
rstellen
stateexp1
stateexp3
bw
bay
ber
bre
hes
nie
nrw
rp
saar
sh
Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6
0,371
0,371
0,371
0,186
0,185
0,186
439
439
439
439
439
439
2,112
2,109
2,111
2,295
2,288
2,293
Nicht-standardisierte Koeffizienten B (in Klammer: Standardfehler)
0,042
0,042
0,042
0,067*
0,067*
0,067*
(0,024)
(0,024)
(0,024)
(0,033)
(0,033)
(0,033)
-0,014
-0,008
-0,016
-0,028
-0,028
-0,029
(0,023)
(0,040)
(0,026)
(0,031)
(0,055)
(0,035)
-0,299*** -0,299*** -0,300***
-0,082
-0,081
-0,084
(0,050)
(0,050)
(0,050)
(0,068)
(0,068)
(0,068)
0,767*** 0,769*** 0,767*** 0,239*** 0,242*** 0,240***
(0,055)
(0,055)
(0,055)
(0,075)
(0,075)
(0,075)
***
***
***
***
***
0,245
0,241
0,246
0,515
0,506
0,516***
(0,038)
(0,038)
(0,038)
(0,051)
(0,051)
(0,052)
-0,001
-0,003
-0,001
-,019
-,023
-,019
(0,034)
(0,034)
(0,034)
(0,047)
(0,047)
(0,047)
-0,005
-0,007
-0,006
0,016
0,014
0,014
(0,035)
(0,035)
(0,035)
(0,048)
(0,048)
(0,048)
-0,038
-0,039
-0,037
-0,016
-0,019
-0,016
(0,037)
(0,037)
(0,037)
(0,050)
(0,050)
(0,050)
0,013
0,011
0,012
-0,021
-0,024
-0,022
(0,034)
(0,034)
(0,034)
(0,047)
(0,046)
(0,046)
-0,024
-0,026
-0,024
-0,036
-0,040
-0,038
(0,035)
(0,035)
(0,035)
(0,048)
(0,047)
(0,047)
-0,006
-0,006
-0,006
-0,032
-0,033
-0,032
(0,034)
(0,034)
(0,034)
(0,047)
(0,047)
(0,047)
0,009
0,008
0,009
-0,028
-0,030
-0,029
(0,034)
(0,034)
(0,034)
(0,046)
(0,046)
(0,046)
0,002
0,001
0,002
-0,044
-0,046
-0,046
(0,034)
(0,034)
(0,034)
(0,047)
(0,047)
(0,047)
-0,008
-0,009
-0,008
-0,031
-0,033
-0,032
(0,034)
(0,034)
(0,034)
(0,046)
(0,046)
(0,046)
Quelle: Eigene Berechnung. * = Signifikant auf dem 0,05-Niveau, *** = Signifikant auf 0,001-Niveau
Als Gütemaß der Modellschätzungen dient das korrigierte R². Dieses gibt an, wieviel
Prozent der Varianz durch das Modell „erklärt“ werden kann. Je kleiner R² ist, desto
mehr einflussreiche Faktoren sind im Modell nicht enthalten. Da das normale R² alleine
durch die Hinzunahme weiterer unabhängiger Variablen steigen kann, wurde die für die
multivariaten Regressionen entwickelte korrigierte Maßzahl verwendet. Insbesondere
die Modelle 4 bis 6 erzielen ein äußerst geringes R². Die niedrigen Werte deuten darauf
hin, dass das Stellenwachstum in erster Linie durch Faktoren erklärt werden kann, die
nicht im Modell enthalten sind.
94
Analyse und Ergebnisse
Die Vorzeichen der Regierungswechsel-Variablen sind in allen Modellen negativ. Dies
steht der Vorhersage der Hypothese 1 diametral entgegen. Zudem sind sämtliche
Koeffizienten nicht signifikant und die Standardfehler sind größer als der geschätzte
Koeffizient. Die Aussagekraft der Haushaltsvariablen ist demnach äußerst gering. Auch
bei den Länderdummies sind die Standardfehler größer als die geschätzten
Koeffizienten. Die Vorhersage ist demnach sehr ungenau. Allein durch die Kenntnis des
Bundeslandes kann man somit nicht auf ein höheres oder niedrigeres Stellenwachstum
(verglichen zum durchschnittlichen Wachstum) schließen. Dagegen sind die beiden
Variablen, die für den Stellenausbau 1966 sowie 1971/1972 kontrollieren, hoch
signifikant bzw. deren Standardfehler relativ klein. Dass der Koeffizient von stateexp1
in den Modellen 1 bis 3 höher ist, bedeutet, dass 1966 mehr B- als A-Stellen geschaffen
wurden, während 1971/1972 der Stellenausbau bei den A-Stellen deutlich höher ausfiel
als bei den B-Stellen. Letzteres kann an den Koeffizienten der Variablen stateexp3
abgelesen werden. Die Variable rstellen, die für die Einführung der Richterbesoldungsordnung 1976/1977 kontrolliert, ist lediglich für die Modelle 1 bis 3
signifikant. Bei den Modellen 4 bis 6 ist der Standardfehler im Vergleich zu den
Koeffizienten viel zu groß. Dies bestätigt die Beobachtung, dass die neuen R-Stellen
aus den B-Stellen hervorgegangen sind (siehe S. 68ff.). Die vermutete Umwandlung
einiger A16- und A15-Stellen in R-Stellen kann durch die Regression nicht bestätigt
werden. Zwar stützen das negative Vorzeichen sowie die Höhe der rstellenKoeffizienten in den Modellen 4 bis 6 (relativ zu den Koeffizienten in den Modellen 1
bis 3) diese Vermutung, die Koeffizienten sind aber nicht signifikant.
7.1.3.4 Gibt es einen Parteieneffekt?
Im Untersuchungszeitraum stellten ausschließlich SPD und CDU die Ministerpräsidenten. Um einen möglichen Unterschied zwischen den beiden Volksparteien
hinsichtlich des Stellenausbaus zu überprüfen, wurden Modell 2 sowie Modell 5 leicht
modifiziert. Zunächst wurde für jeden „Großen Regierungswechsel“ festgestellt, welche
Partei die Regierung neu übernahm. Diese Angaben können den Regierungstabellen im
Anhang entnommen werden. Im Untersuchungszeitraum war dies neunmal die SPD und
siebenmal die CDU. Nun wurden zwei neue Dummy-Variablen generiert, die die ersten
Haushalte nach einer SPD-Regierungsübernahme (ehhspd) sowie einer CDURegierungsübernahme (ehhcdu) angeben. Diese beiden Variablen ersetzten nun in der
95
Analyse und Ergebnisse
Regression die Variable ehhnrw. Da sich die Koeffizienten der anderen unabhängigen
Variablen nicht änderten, werden im Folgenden nur die Werte der beiden neuen
Variablen sowie die Modellzusammenfassung angegeben. Das korrigierte R² reduzierte
sich in beiden Modellen minimal. Durch die Aufspaltung der erklärenden Variablen
wurde das Modell also nicht verbessert.
Tabelle 13: Ergebnisse OLS-Regression – Parteieneffekt
Korrigiertes R²
N
ehhcdu
ehhspd
Model 2 Model 5
0,369
0,183
439
439
B (Std. Fehler)
-0,003
-0,015
(0,064)
(0,086)
-0,012
-0,035
(0,051)
(0,069)
Quelle: Eigene Berechnung
Die Koeffizienten bleiben in beiden Modellen negativ. Es kommt folglich nach
Regierungswechseln,
gleich
welcher
politischen
Couleur,
nicht
zu
einem
systematischen Stellenzuwachs. Die Koeffizienten deuten darauf hin, dass nach einer
SPD-Regierungsübernahme sogar mehr Stellen eingespart werden als nach einer CDURegierungsübernahme. Allerdings sind die Standardfehler viel größer als die
geschätzten, erneut nicht signifikanten Koeffizienten. Deren Schätzung ist demnach
nicht sehr genau.
7.1.3.5 Regressionsdiagnostik
Damit die Ergebnisse einer OLS-Regression gültig sind, müssen neben den beiden
eingangs getesteten Voraussetzungen auch die folgenden erfüllt sein:181
•
Die Fehler müssen normalverteilt sein.
•
Es darf keine Autokorrelation vorherrschen, d.h. die Fehler müssen untereinander
unabhängig sein.
•
Es darf keine Kollinearität oder Multikollinearität geben, d.h. die unabhängigen
Variablen dürfen nicht voneinander abhängig sein.
•
Der Erwartungswert der Fehler muss gleich 0 sein. Somit dürfen keine einflussreichen Beobachtungen vorliegen.
181
Tabachnik/Fidell 1996: 132ff.
96
Analyse und Ergebnisse
•
Zwischen den unabhängigen und der abhängigen Variable muss eine lineare
Beziehung bestehen.
•
Es muss Homoskedastizität vorliegen, d.h. die Fehlervarianzen müssen gleich sein.
Diese Voraussetzungen wurden für alle Modelle überprüft. Die Ergebnisse werden im
Folgenden – wenn nicht anders angegeben –für das Modell 1 vorgestellt.
Test auf Normalverteilung der Residuen
Die Residuen, also die Fehler der Schätzung, müssen zufällig auftreten und keinem
systematischen Muster folgen. Zudem soll die Streuung der Residuen einer
Normalverteilung folgen. Die nächsten beiden Abbildungen stellen die Häufigkeitsverteilung der Residuen einer Normalverteilung (schwarze Linie) gegenüber. Aus
Abbildung 13 wird ersichtlich, dass die Residuen sehr stark um den Wert 0 streuen. Die
für eine Normalverteilung zu erwartende Häufigkeit wird in diesem Bereich um das
Dreifache übertroffen.
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
Häufigkeit
300
200
100
0
-5,0
-2,5
0,0
2,5
5,0
7,5
10,0
Regression Standardisiertes
Residuum
Mean = -3,12E-17
Std. Dev. = 0,985
N = 439
Abbildung 13: Häufigkeitsverteilung der Residuen, Modell 1
In Abbildung 14 wird die kumulierte Normalverteilung durch eine Gerade dargestellt.
Folgen die standardisierten Residuen (dargestellt durch Punkte) einer Normalverteilung
liegen sie exakt auf der Geraden. Dies ist offensichtlich nicht der Fall: Im Bereich
97
Analyse und Ergebnisse
höherer Werte weichen sie nach unten, im Bereich niedriger nach oben ab. Dies deutet
darauf hin, dass das Modell fehlerhaft oder unvollständig ist. Letzteres wäre für die
vorliegende Fragestellung weniger gravierend, da nicht nach einem möglichst guten
Modell für die Vorhersage des Stellenwachstums gesucht wird, sondern der Einfluss
eines einzigen Faktors (Regierungswechsel) ermittelt werden soll. Da die Voraussetzung der Normalverteilung der Residuen nicht erfüllt ist, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die Signifikanzprüfungen der Regressionskoeffizienten verzerrt sind.
Weitere Auswirkungen auf die Schätzung der Koeffizienten hat die Verletzung dieser
Annahme nicht. In Tabelle 12 wurden daher zusätzlich die Standardfehler angegeben.
Mit deren Hilfe kann die Güte der B-Koeffizienten auch ohne Signifikanz bestimmt
werden. Dazu müssen sie immer relativ zum Koeffizienten B interpretiert werden. Als
Faustregel gilt, dass der Standardfehler im Vergleich zu B möglichst klein sein sollte.
P-P-Diagramm von Standardisiertes Residuum
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
Erwartete Kum. Wahrsch.
1,0
0,8
0,6
0,4
0,2
0,0
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Beobachtete Kum. Wahrsch.
Abbildung 14: Normalverteilungsplot der Residuen, Modell 1
Test auf Autokorrelation der Residuen
Bestehen zwischen den Residuen benachbarter Fälle systematische Zusammenhänge,
spricht man von einer Autokorrelation der Residuen. Dies ist beispielsweise dann der
Fall, wenn einem besonders großen Residuum systematisch weitere große Residuen
folgen. Eine Autokorrelation der Residuen hat keine Auswirkungen auf die Schätzwerte,
aber die Standardabweichungen wären dann zu groß. Um dies zu überprüfen, wurde in
98
Analyse und Ergebnisse
allen Regressionsmodellen der Durbin-Watson-Test durchgeführt. Dieser testet die
Residuen auf Autokorrelation 1. Grades. Zulässig ist er nur, wenn die abhängige
Variable nicht zugleich zeitversetzt als erklärende Variable in das Modell aufgenommen
wurde, was in allen Modellen auch nicht geschah. Bei einem Testwert von 2 besteht
keine Autokorrelation. Werte, die größer als 2 sind, kennzeichnen negative, Werte
kleiner als 2 kennzeichnen positive Autokorrelation. Werte zwischen 1,5 und 2,5 gelten
meist als akzeptabel.182 Alle in Tabelle 12 angegebenen Werte liegen in diesem Bereich.
Eine Autokorrelation der Residuen kann demnach verneint werden.
Test auf Kollinearität und Multikollinearität
Kollinearität liegt vor, wenn sich eine unabhängige Variable durch eine Linearkombination einer anderen unabhängigen Variablen darstellen lässt. Kann man eine
Variable durch die Kombination mehrerer anderer unabhängiger Variablen darstellen,
spricht man von Multikollinearität. Eine solche führt zu einer systematischen
Verzerrung der geschätzten Koeffizienten. Um auf Kollinearität zu testen, wurden die
Korrelationswerte aller unabhängigen Variablen berechnet. Die Ergebnisse finden sich
in der Korrelationsmatrix der Tabelle 14. Ein Wert von +1,00 bedeutet eine perfekte
positive Korrelation, ein Wert von –1,00 eine perfekte negative Korrelation. Nimmt der
Koeffizient den Wert 0 an, liegt keine Korrelation vor. Einzig die Variable ehhnrkw
korreliert hoch mit den beiden Variablen ehhnkw und ehhnrw. Dies ist auch nicht
verwunderlich, schließlich ist die Variable eine Kombination der beiden anderen. Da
jede dieser drei Variablen aber nur einzeln in einem Modell verwendet wird, sind diese
hohen Korrelationen nicht von Belang. Einen Sonderfall stellen die verwendeten
Länderdummies dar. Jeder einzelne lässt sich durch eine Linearkombination der
restlichen Länderdummies darstellen. Es herrscht demnach perfekte Kollinearität. Daher
wird ein Länderdummy (im Modell war dies Bayern) aus dem Modell ausgeschlossen.
Die in den Modellen gleichzeitig verwendeten Variablen haben sehr niedrige
Korrelationswerte. Eine Kollinearität kann damit ausgeschlossen werden.
182
Brosius 2004: 584
99
Tabelle 14: Korrelationsmatrix der unabhängigen Variablen
ehhnrw ehhnkw ehhnrkw
rstellen
state
state
exp1
exp3
bw
bay
ber
bre
hes
nie
nrw
rp
saar
sh
ehhnrw
1,000
,001
,489
,042
-,030
-,042
-,066
-,067
,120
-,068
,044
,083
-,029
,007
,008
-,030
ehhnkw
,001
1,000
,855
-,009
-,004
,197
,022
-,095
,045
,040
,020
,091
-,047
-,026
-,024
-,026
ehhnrkw
,489
,855
1,000
,017
-,018
,155
-,013
-,117
,069
,002
,046
,131
-,054
-,015
-,013
-,036
rstellen
,042
-,009
,017
1,000
-,023
,037
-,004
-,005
-,004
-,006
,042
-,004
-,004
-,005
-,004
-,005
stateexp1
-,030
-,004
-,018
-,023
1,000
-,031
,001
,000
,001
-,001
,000
,001
,001
,000
,001
,000
stateexp3
-,042
,197
,155
,037
-,031
1,000
,001
-,001
,001
-,002
-,001
,001
,001
-,001
,001
-,001
bw
-,066
,022
-,013
-,004
,001
,001
1,000
-,111
-,110
-,112
-,111
-,110
-,110
-,111
-,110
-,111
bay
-,067
-,095
-,117
-,005
,000
-,001
-,111
1,000
-,111
-,113
-,112
-,111
-,111
-,112
-,111
-,112
ber
,120
,045
,069
-,004
,001
,001
-,110
-,111
1,000
-,112
-,111
-,110
-,110
-,111
-,110
-,111
bre
-,068
,040
,002
-,006
-,001
-,002
-,112
-,113
-,112
1,000
-,113
-,112
-,112
-,113
-,112
-,113
hes
,044
,020
,046
,042
,000
-,001
-,111
-,112
-,111
-,113
1,000
-,111
-,111
-,112
-,111
-,112
nie
,083
,091
,131
-,004
,001
,001
-,110
-,111
-,110
-,112
-,111
1,000
-,110
-,111
-,110
-,111
nrw
-,029
-,047
-,054
-,004
,001
,001
-,110
-,111
-,110
-,112
-,111
-,110
1,000
-,111
-,110
-,111
rp
,007
-,026
-,015
-,005
,000
-,001
-,111
-,112
-,111
-,113
-,112
-,111
-,111
1,000
-,111
-,112
saar
,008
-,024
-,013
-,004
,001
,001
-,110
-,111
-,110
-,112
-,111
-,110
-,110
-,111
1,000
-,111
-,030
-,026
-,036
-,005
,000
-,001
-,111
-,112
-,111
-,113
-,112
-,111
-,111
-,112
-,111
1,000
sh
Quelle: Eigene Berechnung
10
0
Analyse und Ergebnisse
Zur Bestimmung von möglicher Multikollinearität wurden einige Teststatistiken für das
Modell 1 berechnet. Tabelle 15 enthält für alle unabhängigen Variablen die sogenannten
Toleranzwerte und deren Kehrwerte, den Variance Inflation Factor (VIF). Toleranzwerte unterhalb von 0,1 oder ein VIF-Wert über 10 deuten auf Multikollinearität hin.183
Die ermittelten Werte sind deutlich von diesen Schwellenwerten entfernt.
Tabelle 15: Kollinearitätsstatistik
Toleranz
Konstante
ehhnrkw
rstellen
stateexp1
stateexp3
bw
ber
bre
hes
nie
nrw
rp
saar
sh
0,933
0,996
0,993
0,973
0,560
0,567
0,614
0,550
0,557
0,562
0,556
0,560
0,557
VIF
1,072
1,004
1,007
1,028
1,785
1,765
1,630
1,817
1,796
1,779
1,800
1,785
1,797
Quelle: Eigene Berechnung
Tabelle 16 präsentiert eine weitere Methode, um Multikollinearität aufzuspüren. Hier
sind die Werte des Konditionsindexes sowie die Varianzanteile der einzelnen
Dimensionen (zeilenweise zu lesen) von Bedeutung. Ein Konditionsindex über 10 weist
auf moderate, Werte über 30 auf starke Multikollinearität hin.184 Der höchste Wert
beträgt hier 6,648. Demnach liegt keine Multikollinearität vor. Bei den Varianzanteilen
sollte ein und derselbe Eigenwert möglichst nicht die Varianzen vieler unabhängiger
Variablen erklären. Dies ist zum Teil bei der Dimension 14 der Fall, deren Eigenwert
jeweils gut 50 Prozent der Varianzen der Länderdummies erklärt. Ich betrachte diese
Werte jedoch als noch akzeptabel.
183
184
Tabachnik/Fidell 1996: 86, Brosius 2004: 588f.
Brosius 2004: 589
101
Tabelle 16: Kollinearitätsanalyse
Varianzanteile
Dimension
Eigen- Konditions- Kons ehhn
wert
index
tante rkw
rstell
en
state state
exp1 exp3
bw
ber
bre
hes
nie
nrw
rp
saar
sh
1
2,366
1,000
,02
,05
,01
,01
,03
,01
,01
,01
,01
,01
,01
,01
,01
,01
2
1,113
1,458
,00
,09
,00
,29
,05
,01
,01
,01
,00
,11
,03
,01
,01
,02
3
1,024
1,520
,00
,00
,27
,01
,00
,01
,05
,00
,24
,02
,00
,01
,01
,00
4
1,010
1,530
,00
,01
,00
,07
,00
,00
,25
,02
,02
,05
,08
,01
,00
,04
5
1,003
1,536
,00
,00
,00
,00
,03
,01
,02
,44
,03
,00
,00
,02
,01
,01
6
1,000
1,538
,00
,00
,00
,00
,00
,03
,04
,01
,00
,00
,25
,16
,00
,01
7
1,000
1,538
,00
,00
,00
,00
,00
,25
,01
,00
,00
,00
,02
,13
,07
,02
8
1,000
1,538
,00
,00
,00
,00
,00
,00
,00
,00
,00
,00
,04
,10
,01
,35
9
1,000
1,538
,00
,00
,00
,00
,00
,14
,00
,00
,00
,00
,02
,00
,34
,00
10
,973
1,559
,00
,00
,12
,20
,13
,01
,02
,00
,06
,16
,00
,01
,01
,01
11
,933
1,592
,00
,02
,51
,01
,22
,00
,02
,00
,06
,06
,00
,00
,00
,00
12
,869
1,650
,01
,00
,07
,38
,44
,00
,01
,03
,01
,01
,00
,00
,00
,00
13
,655
1,901
,01
,82
,01
,04
,10
,00
,04
,00
,02
,06
,00
,00
,00
,00
14
,054
6,648
,97
,00
,00
,00
,00
,54
,52
,47
,54
,52
,54
,54
,54
,54
Quelle: Eigene Berechnung. Abhängige Variable: bgrowth
10
2
Analyse und Ergebnisse
Die Kollinearitätsprüfung hat ergeben, dass für Modell 1 keine (Multi-)Kollinearität
vorliegt. Diese Überprüfung wurde auch für die anderen Modelle durchgeführt und
lieferte erwartungsgemäß die gleichen Ergebnisse. Schließlich wird in den
verschiedenen Modellen lediglich eine unabhängige Variable ausgetauscht sowie das BStellenwachstum und das A-Stellenwachstum als abhängige Variable variiert.
Test auf einflussreiche Beobachtungen
Um einflussreiche Beobachtungen zu entdecken, wurde das Distanzmaß Cook’s D
sowohl für das Modell 1 (B-Stellen) als auch für das Modell 4 (A-Stellen) berechnet.
Anschließend wurden diese Werte für jedes Bundesland als Liniendiagramm dargestellt.
Die gestrichelte horizontale Linie stellt den Schwellenwert (berechnet mit 4/n) dar,
Werte oberhalb dieser Linie gelten als einflussreich. Ist kein Schwellenwert eingezeichnet, bedeutet dies, dass er größer als die im Diagramm dargestellten Werte ist.
Aus den Schaubildern (aufgeführt im Anhang) wird ersichtlich, dass die einflussreichen
Beobachtungen bei den A-Stellen mit zwei Ausnahmen sämtlich in die Zeit fallen, für
die bereits mittels eigener Dummy-Variablen im Modell kontrolliert wurde. Ausnahmen
stellen Bremen 1957 und Berlin 1997 dar. In Berlin kommt es zu einer enormen
Ausweitung der A-Stellen. Es ist anzunehmen, dass dies eine Folge der deutschen
Einigung ist. Durch die Zusammenlegung der Verwaltungen von Ost- und Westberlin
kam es insbesondere im A-Stellen-Bereich zu einer Vervielfachung des Personals.
Dadurch, dass nur die Hauptverwaltung und nicht auch die Bezirksverwaltungen im
Datensatz berücksichtigt wurden, konnte dieser Effekt bereits reduziert werden. Die
Zeitverzögerung kam u.a. auch deshalb zustande, weil die Haushalte 1995 und 1996 als
Doppelhaushalte bereits im Kalendarjahr 1994 verabschiedet wurden.
Bei den B-Stellen gibt es zwei Ausnahmen: Das Saarland 1980 und Schleswig-Holstein
1962 stellen außerordentlich einflussreiche Beobachtungen dar, die nicht in die Zeiten
allgemeiner Stellenausweitung fallen. Die Modelle 1 und 4 wurden daher erneut ohne
alle Fälle gerechnet, die über dem Schwellenwert liegen. Da sich weder ein Vorzeichen
änderte, noch bisher nicht signifikante Koeffizienten nun signifikant sind, wurde das
ursprüngliche Modell mit allen Fällen beibehalten. Auch konnte durch diesen
Ausschluss keine bessere Normalverteilung der abhängigen Variablen erreicht werden.
103
Analyse und Ergebnisse
Neben den Cook’s D-Werten wurde auch DFBeta berechnet. Hierzu wird die
Regression so oft gerechnet, dass jede Beobachtung einmal nicht Teil der Regressionsschätzung war. Sollten diese Berechnungen Unterschiede bei den Koeffizienten ergeben, lassen sich diese auf die ausgeschlossene Beobachtung zurückführen. Sämtliche
DFBeta-Werte lagen unterhalb des kritischen Wertes von |DFBeta| > 2/√n. Demnach
liegen keine einflussreichen Fälle vor.
Test auf Linearität
Um zu überprüfen, ob die Beziehung zwischen der abhängigen Variablen und den
unabhängigen Variablen linear ist, wurden sogenannte partielle Diagramme der
Residuen gezeichnet. Dazu wird für die abhängige Variable und jede einzelne
unabhängige Variable eine eigene Regression gegen alle anderen unabhängigen
Variablen berechnet. Die sich hierbei ergebenden Residuen der abhängigen Variablen
und der jeweiligen unabhängigen Variablen werden dann in einem Streudiagramm
eingezeichnet. Die entsprechenden Abbildungen finden sich im Anhang. Da alle
erklärenden Variablen im Modell Dummy-Variablen sind, sind die partiellen
Diagramme nicht sehr einfach zu interpretieren. Ich betrachte die zugrunde liegenden
Beziehungen aber als noch annehmbar linear.
Test auf Homoskedastizität
Um die Verteilung der Varianzen der Residuen zu überprüfen, wurde ein sogenannter
Residuals-vs.-Fitted-Plot gezeichnet. In diesem werden die standardisierten vorhergesagten Werte gegen die standardisierten Residuen abgetragen. Für die abhängige
Variable bgrowth können die Residuenvarianzen nicht als konstant angesehen werden.
Dies ist maßgeblich auf die Verteilung der abhängigen Variablen zurückzuführen. Der
Versuch, dem Problem der nicht gegebenen Normalverteilung mittels Transformation
Herr zu werden, war, wie eingangs geschildert, nicht erfolgreich.
104
Analyse und Ergebnisse
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
Regression Standardisiertes Residuum
10,0
7,5
5,0
2,5
0,0
-2,5
-5,0
-4
-2
0
2
4
6
Regression Standardisierter geschätzter Wert
Abbildung 15: Residuals-vs.-Fitted-Plot für Modell 1
Abbildung 16 zeigt den Residuals-vs.-Fitted-Plot für die abhängige Variable agrowth.
Wieder streuen die Werte an den Außenstellen der Verteilung stärker als in der Mitte.
Hier kann jedoch von einer annähernden Gleichverteilung der Varianzen gesprochen
werden.
Regression Standardisiertes Residuum
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
12
9
6
3
0
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
5
Regression Standardisierter geschätzter Wert
Abbildung 16: Residuals-vs.-Fitted-Plot für Modell 4
105
Analyse und Ergebnisse
Die Verletzung der Homoskedastizitätsannahme für bgrowth bedeutet, dass die
Schätzung der Koeffizienten der Modelle 1 bis 3 ineffizient sein kann.
Zusammenfassung:
Laut Hypothese 1 hätte das Stellenwachstum nach Regierungswechseln höher sein
müssen als in den sonstigen Jahren. Bei der Analyse wurde hierbei zwischen „Großen“
und „Kleinen Regierungswechseln“ unterschieden. Zwar konnte in Schleswig-Holstein
nach beiden Ereignissen ein starkes Anwachsen der Stellen gegen den Trend beobachtet
werden, dieses Ergebnis kann jedoch nicht auf alle Regierungswechsel in SchleswigHolstein und auch nicht auf alle Länder übertragen werden. Zur Analyse wurden
Sequenzdiagramme sowie der Vergleich von Mittelwerten (Median) herangezogen. Die
Mittelwertvergleiche
ergaben
ein
etwas
höheres
Stellenwachstum
nach
Koalitionswechseln, insbesondere bei den A-Stellen. Dies ist aber in erster Linie dem
Umstand zuzuschreiben, dass einige Koalitionswechsel in eine Zeit fielen, in der die
Beschäftigtenzahl in der Ministerialverwaltung aller Bundesländer sehr stark ausgebaut
wurde. Diese Koalitionswechsel in den Jahren 1970 bis 1972 waren größtenteils Folge
des Machtwechsels auf Bundesebene. So schied beispielsweise in Rheinland-Pfalz, dem
Saarland und in Schleswig-Holstein die FDP aus schwarz-gelben Regierungsbündnissen
aus.
Die Vermutung, dass der beobachtete Mittelwertunterschied die Folge einer Drittvariablen ist, bestätigte eine multivariate OLS-Regression, die für den angesprochenen
Zeitraum sowie weitere prägnante Ereignisse statistisch kontrollierte. Die Vorhersagekraft des Modells ist niedrig. Das bedeutet, dass das Stellenwachstum nur zu einem
kleinen Teil durch die verwendeten unabhängigen Variablen erklärbar ist. Wichtiger für
den Test von Hypothese 1 ist der Umstand, dass die Koeffizienten der Haushaltsvariablen nicht signifikant sind und die Vorzeichen entgegen der Erwartung negativ
sind. Die Unterscheidung von Regierungs- und Koalitionswechsel führte ebenfalls zu
keinen Unterschieden bei den Effekten. Die Koeffizienten für die einzelnen Bundesländer zeigten, dass kein „Ländereffekt“ bei dem Stellenwachstum bestand.
Die Aussagekraft der Regressionsschätzung ist leider durch den Umstand getrübt, dass
die zentrale Annahme der Normalverteilung der abhängigen Variablen nicht erfüllt ist.
Auch Versuche, eine solche mittels einer Transformation der Werte zu erzielen, führten
106
Analyse und Ergebnisse
nicht zum Erfolg. Da die Erstellung des Datensatzes aufgrund des enormen
Datenumfangs sehr zeitaufwendig war, konnte die Verletzung der Normalverteilungsannahme erst zu einem Zeitpunkt ermittelt werden, an dem das Ausweichen auf andere
statistische Verfahren (robuste Regression, Panel-Regression) nicht mehr möglich war.
Zudem geht die multivariate Analyse bereits über das in der Disposition dargelegte
Analyseinstrumentarium hinaus. Die Regressionsdiagnostik ergab, dass keine
Autokorrelation, keine (Multi-) Kollinearität und keine einflussreichen Beobachtungen
vorliegen, die die Schätzungen beeinträchtigen. Während die Linearitätsannahme als
erfüllt angesehen werden kann, wurde das Vorliegen von Heteroskedastizität für das BStellenwachstum festgestellt. Dies führt zu einer weiteren Ineffizienz der geschätzten
Koeffizienten der Modelle 1 bis 3.
Abschließend kann festgestellt werden, dass Hypothese 1 verworfen werden muss. Es
kommt nicht systematisch zu einem höheren Stellenwachstum nach Regierungswechseln.
107
Analyse und Ergebnisse
7.2
Die
Bedeutung
des
Umfangs
von
Regierungswechseln
für
das
Stellenwachstum
Die in Hypothese 1 aufgestellte Behauptung, dass nach Regierungswechseln ein
erhöhtes Stellenwachstum als Folge parteipolitischer Herrschaftspatronage zu
beobachten ist, wird von den Hypothesen 2 und 3 konkretisiert. Demzufolge ist das
Stellenwachstum umso größer, je länger die Vorgängerregierung im Amt war und je
mehr Ministerien die parteipolitische Führung wechseln.
Um den Einfluss der Zeitspanne der Vorgängerregierung zu untersuchen, wurde die
Variable pregovtime in den Datensatz aufgenommen. Diese gibt zum Zeitpunkt des
ersten Haushalts nach einem „Großen Regierungswechsel“ die Zahl der Jahre an, die die
Vorgängerregierung im Amt war. In Jahren, in denen es zu keinem Regierungswechsel
kam, hat sie den Wert 0. Der Hypothese 2 folgend müsste das Stellenwachstum umso
größer sein, je länger die Vorgängerregierung amtierte. Um dies zu überprüfen, wurde
die Variable pregovtime gegen das Stellenwachstum der B- bzw. A-Stellen in einem
Streudiagramm gegeneinander abgetragen. In „normalen“ Jahren streut der Wachstumsfaktor enorm. Mit zunehmender Amtszeit der Vorgängerregierung steigt das Stellenwachstum jedoch nicht an. Die Wachstumsraten der B-Stellen streuen mehr oder
weniger zufällig im niedrigen einstelligen Prozentbereich um den Median (0,01). Dieser
wurde in den Abbildungen 17 und 18 als gestrichelte horizontale Linie eingetragen.
Nachdem es in Schleswig-Holstein nach 38 Jahren und in Hessen nach 40 Jahren
erstmals im Untersuchungszeitraum zu einem „Großen Regierungswechsel“ kam,
stiegen die B-Stellen um immerhin 16 bzw. 8 Prozent. Dagegen folgte dem ersten
„Großen Regierungswechsel“ in Rheinland-Pfalz ein Abbau der B-Stellen um 2
Prozent. Niedersachsen ist 1976 ein Sonderfall, da in diesem Jahr die Richterstellen ausgegliedert wurden. Ein systematischer Trend ist nicht erkennbar.
108
Analyse und Ergebnisse
2,50
3,00
A-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
2,00
1,50
1,00
0,50
Schleswig-Holstein 1989
2,00
1,00
Hessen 1988
0,00
0,00
Niedersachsen 1976
-0,50
0
10
20
30
40
50
Anzahl der Jahre, die die Vorgängerregierung
im Amt war
0
10
20
30
40
50
Anzahl der Jahre, die die Vorgängerregierung
im Amt war
Abbildung 17: Streudiagramm
Abbildung 18: Streudiagramm
bgrowth * pregovtime
agrowth * pregovtime
Bei den A-Stellen ist das Wachstum nach allen Regierungsübernahmen etwa gleich
groß, wie Abbildung 18 zeigt. Wie lange die Vorgängerregierung amtierte, spielt für das
Stellenwachstum keine Rolle. Hypothese 2 kann demnach verworfen werden. Neue
Regierungen schaffen auch dann nicht mehr Führungsstellen, wenn sie auf eine
vermeintlich vom politischen Gegner durchdrungene Ministerialbürokratie treffen.
Die dritte Hypothese stellt einen Zusammenhang zwischen dem Ausmaß eines
Regierungswechsels und dem Stellenwachstum her. Das Ausmaß wurde hierbei über
den selbst entwickelten Kontinuitätsfaktor operationalisiert. Dieser gibt für jedes Jahr
und jedes Bundesland den relativen Anteil der parteipolitisch gleichbesetzten
Ministerien an der Zahl aller Ministerien an. Hierzu wurden erstmals systematisch
Angaben über die parteipolitische Ressortverteilung aller westdeutschen Länderministerien erhoben. Diese Tabellen ermöglichen es, für jedes Jahr die Gesamtzahl der
Ministerien eines Bundeslandes sowie eventuelle parteipolitische Veränderungen in der
Ressortverteilung zu ermitteln. Bei der dichotomen Einteilung der Ministerien in
„gleichbesetzt“ oder „wechselnd“ mussten drei Sonderfälle besondere Beachtung
finden. Erstens stellte sich die Frage, wie neu geschaffene Ministerien einzuordnen sind,
da es an einem Vergleichswert im Vorjahr mangelt. Ein zweites Problem warfen neu
geschaffene Ministerien auf, die zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal existiert
hatten. Drittens musste geklärt werden, wie parteilose Minister einzuordnen sind.
109
Analyse und Ergebnisse
Neu geschaffene Ministerien können dem Wortlaut nach eigentlich nicht als
„gleichbesetzt“ eingestuft werden. Andererseits soll der Kontinuitätsfaktor die
parteipolitische Stabilität – und im Umkehrschluss die Veränderung – messen. Eine
simple Einstufung als Wechsel würde dem nicht gerecht werden. Für beide Argumente
lassen sich leicht Beispiele angeben. In Nordrhein-Westfalen schuf die SPD-Alleinregierung nach den Landtagswahlen 1990 zusätzlich zu den bestehenden elf Ministerien
zwei neue Ressorts (Verkehr, Soziales). Eine Kodierung dieser beiden Ministerien als
„wechselnd“ hätte einen Kontinuitätsfaktor von 11/13 zur Folge und würde somit einen
parteipolitischen Wechsel anzeigen, der nicht existierte. In Rheinland-Pfalz schufen
SPD und FDP nach der Regierungsübernahme 1991 ebenfalls zwei neue Ministerien
(Gleichstellung, Wissenschaft). Eine Kodierung dieser beiden Ministerien als
„gleichbesetzt“ würde das Ausmaß des parteipolitischen Wechsels nicht korrekt wiedergeben. Um dieses Dilemma aufzulösen, wurde bei neu geschaffenen Ministerien nach
der Zahl der beteiligten Parteien unterschieden. Während bei Einparteien-Regierungen
das neue Ministerium als gleichbesetzt angesehen wird, zählt es bei Koalitionsregierungen als Wechsel. Tatsächlich sind neu geschaffene Ministerien nie wirklich neu,
sondern werden aus Abteilungen und Referaten gebildet, die zuvor Teil eines bereits
bestehenden Ministeriums waren. In Einparteien-Regierungen wird das neue
Ministerium demnach immer aus einem – oder mehreren – parteipolitisch gleichbesetzten Ministerium „herausgelöst“, bei Koalitionsregierungen kann dies der Fall
sein, muss es aber nicht. Eine Vergrößerung des Kabinetts in Koalitionsregierungen ist
häufig Folge von Stimmengewinnen oder -verlusten bei Wahlen. Diese sollen sich für
den Wähler sichtbar in der Ressortverteilung niederschlagen. Daher halte ich die
Annahme, dass einzelne Referate oder ganze Abteilungen bei einer solchen Regierungsumbildung „die Partei wechseln“ für realistisch. Höchstwahrscheinlich kommt es bei
der gewählten Einteilung neu geschaffener Ministerien zu einer gewissen Irrtumsrate.
Diese ist meines Erachtens jedoch bei keiner der alternativen Vorgehensweisen
geringer.
Das zweite zu lösende Problem waren neu geschaffene – genauer gesagt: erneut
geschaffene – Ministerien, die in der Vergangenheit bereits einmal existierten.
Beispielsweise gab es in Bremen drei Jahre lang kein Umweltministerium und zwölf
Jahre lang kein Ministerium für kirchliche Angelegenheiten. Wird ein Ministerium
110
Analyse und Ergebnisse
„abgeschafft“, verschwindet zwar dessen Name, die Abteilungen oder zumindest die
Referate bestehen aber weiter. Sie sind nur anderen Ministerien zugeordnet. Aufgrund
der hohen Stabilität und fachlichen Spezialisierung der Beamtenschaft kann davon
ausgegangen werden, dass die meisten Mitarbeiter noch eine erhebliche Zeit in diesen
Abteilungen und Referaten arbeiten. Daher wurde pauschal eine Zeitspanne von acht
Jahren (etwa zwei Legislaturperioden) festgelegt, innerhalb derer ein solches
„wiederbesetztes“ Ministerium nicht als neu geschaffen gilt. Zusätzlich wird zwischen
Ministerien unterschieden, die von derselben Partei und denjenigen, die von einer
anderen Partei wiederbesetzt werden. Ressorts, die innerhalb zweier Legislaturperioden
parteipolitisch gleich wiederbesetzt wurden, zähle ich als gleichbleibend, die anderen
als wechselnd. Ministerien, die länger als zwei Legislaturperioden unbesetzt waren,
werden bei Neuerrichtung als neu geschaffenes Ministerium eingestuft und nach der
oben beschriebenen Vorgehensweise kodiert.
Zuletzt musste die Einordnung von parteilosen Ministern festgelegt werden. Bei
Einparteien-Regierungen wurden sie der Regierungspartei zugerechnet. Bei Koalitionsregierungen wurde im verwendeten Quellenmaterial recherchiert, welche Partei den
parteilosen Minister berief.
Um einen ersten Eindruck des Zusammenhangs von Kontinuitätsfaktor und
Stellenwachstum zu erhalten, wurden die Variablen conti und bgrowth bzw. agrowth in
Streudiagrammen abgetragen. Mit abnehmendem Kontinuitätsfaktor müssten laut
Hypothese 3 die Wachstumsraten der Personalstellen ansteigen. Abbildungen 19 und 20
zeigen, dass dies nicht der Fall ist.
111
Analyse und Ergebnisse
2,50
3,00
A-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
2,00
1,50
1,00
0,50
2,00
1,00
0,00
0,00
-0,50
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
0,00
0,20
Kontinutiätsfaktor
0,40
0,60
0,80
1,00
Kontinutiätsfaktor
Abbildung 19: Streudiagramm
Abbildung 20: Streudiagramm
bgrowth * conti
agrowth * conti
Um die Richtung und die Stärke des Zusammenhangs zu ermitteln, wurden
Korrelationskoeffizienten berechnet. Da die beiden abhängigen Variablen bgrowth und
agrowth nicht normalverteilt sind, wurde anstatt Pearsons R eine nichtparametrische
Rangkorrelation nach Spearman sowie nach Kendall berechnet.185 Auch hier können die
Ergebnisse zwischen –1,00 und +1,00 streuen, wobei das Vorzeichen wiederum die
Richtung des Zusammenhangs angibt. Nach Hypothese 3 erwarte ich negative
Vorzeichen bei den Koeffizienten. Die Signifikanz gibt lediglich an, ob ein linearer
Zusammenhang zwischen den beiden Variablen besteht. Rückschlüsse auf die Effektstärke erlaubt sie nicht. Die Berechnung wurde getrennt nach Bundesländern
durchgeführt. Kendalls tau-b-Werte sind durchgängig geringfügig höher, wie Tabelle 17
zeigt. Die Ergebnisse zeigen überwiegend niedrige, nicht signifikante Werte. In einigen
Ländern wie beispielsweise Bremen oder Rheinland-Pfalz bestand sogar ein positiver
Zusammenhang zwischen den Variablen. Das heißt, je größer die parteipolitische
Stabilität, desto größer ist gleichzeitig das Stellenwachstum. Ein Beispiel ist das AStellenwachstum in Bremen. Hier ist Spearmans rho-Wert sogar signifikant (der tau-bWert allerdings nicht). Dies ist genau das Gegenteil von dem, was Hypothese 3
vorhersagt.
185
Brosius 2004: 528
112
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 17: Rangkorrelation Stellenwachstum * Kontinuitätsfaktor
Gesamt
bw
bay
ber
bre
hes
conti
bgrowth
agrowth
*
rho
-0,002
-0,104
-0,138
0,186
0,243
-0,048
tau-b
-0,001
-0,093
-0,122
0,154
0,203
-0,045
rho
-0,023
-0,158
-0,161
0,309*
0,308
0,076
tau-b
-0,020
-0,137
-0,141
0,241
0,244
0,065
**
= signifikant auf dem 0,05-Niveau; = signifikant auf dem 0,01-Niveau
nie
nrw
rp
saar
sh
conti
bgrowth
agrowth
*
rho
0,049
-0,386**
0,104
-0,079
-0,111
tau-b
0,041
-0,338**
0,089
-0,068
-0,092
rho
-0,203
-0,344
*
0,021
-0,155
-0,031
tau-b
-0,166
-0,290*
0,020
-0,136
-0,026
= signifikant auf dem 0,05-Niveau; ** = signifikant auf dem 0,01-Niveau
Einzig in Nordrhein-Westfalen (NRW) waren sowohl der Korrelationskoeffizient für
die A- als auch für die B-Stellen signifikant. Die Effektstärke kann hierbei mit Werten
zwischen -0,290 bis -0,386 als schwach bezeichnet werden. Einzig NRW entsprach
demnach auf den ersten Blick der in Hypothese 3 erwarteten Beziehung. Zeichnet man
die Streudiagramme nur für die Beziehung der Variablen in NRW, erhält man das in
den Abbildungen 21 und 22 dargestellte Muster. Zusätzlich zum Median des
Stellenwachstums für NRW (0,01 für bgrowth; 0,02 für agrowth) wurde für die
einflussreichen Fälle das jeweilige Jahr angegeben. Nun zeigt sich, dass zwei die
Korrelation maßgeblich beeinflussende Fälle den Zeitpunkten allgemeinen Stellenausbaus zugerechnet werden muss (1966, 1970).
113
Analyse und Ergebnisse
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
1,20
1,20
1966
1971
1,00
1971
0,60
0,30
1970
A-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
0,90
0,80
0,60
1970
0,40
1966
0,20
0,00
0,00
-0,30
-0,20
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
0,00
Kontinutiätsfaktor
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
Kontinutiätsfaktor
Abbildung 21: Streudiagramm
Abbildung 22: Streudiagramm
bgrowth * conti (Nordrhein-
agrowth * conti (Nordrhein-
Westfalen)
Westfalen)
Eine erneute Berechnung der Rangkorrelation für NRW ohne die beiden Fälle 1966 und
1970 ergab nicht-signifikante Koeffizienten. Ob das Stellenwachstum in den Jahren
1966 und 1970 nun auf die Veränderungen in der Ressortverteilung zurückzuführen ist,
oder auf die allgemeine Personalerweiterung der Ministerialbürokratie zu diesen Zeiten,
bleibt offen.
Aussagen über kausale Wirkungszusammenhänge sind allein auf Korrelationswerten
basierend nicht zulässig. Für die Überprüfung der Hypothese 3 ist die Angabe einer
kausalen Wirkung nicht notwendig. Es ist zwar theoretisch möglich, dass eine dritte
Variable entweder eine oder beide Variablen beeinflusst und sich dadurch die
beobachteten Korrelationswerte ändern, ich halte dies im vorliegend Fall aber für
unwahrscheinlich. Da keine signifikante negative Korrelation vorliegt, muss Hypothese
3 verworfen werden. Somit konnte auch durch die in diesem Abschnitt vorgenommene
weitere Differenzierung der Einflussfaktoren keine Belege für die systematische
Anwendung von parteipolitischer Ämterpatronage gefunden werden.
Beide in diesem Abschnitt verwendeten Variablen wurden in die Regressionsmodelle 2
und 5 integriert. Die Koeffizienten waren nahe null und nicht signifikant. Deshalb – und
aus Platzgründen – wird auf eine Wiedergabe der Ergebnisse verzichtet. Zudem ist die
114
Analyse und Ergebnisse
Anwendung des OLS-Modells erneut durch die Verletzung der Normalverteilungsannahme eingeschränkt. Die Hypothesen 2 und 3 können allein schon wegen
Nichterfüllung der dargelegten notwendigen Bedingungen verworfen werden.
Zusammenfassung:
Die Hypothesen 2 und 3 unterstellten einen Zusammenhang zwischen dem Umfang
eines Regierungswechsels und dem Ausmaß des Stellenwachstums. Dieses sollte umso
höher ausfallen, je länger die Vorgängerregierung im Amt war und je mehr Ministerien
parteipolitisch die Führung wechselten. Die Analyse mittels Streudiagrammen und
Rangkorrelationen führte zu dem Ergebnis, dass beide Hypothesen verworfen werden
müssen. Ein Hypothese 3 entsprechender signifikanter negativer Zusammenhang
zwischen dem Kontinuitätsfaktor und dem Stellenwachstum in NRW stellte sich bei
näherer Untersuchung als Ergebnis zweier einflussreicher Beobachtungen heraus. Zu
dem Zeitpunkt, an dem der Kontinuitätsfaktor in NRW niedrige Werte annahm, kam es
in allen Bundesländern zu einem größerem Personalausbau. Ob das höhere
Stellenwachstum in diesen beiden Jahren auf den Kontinuitätsfaktor oder schlicht den
Zeitpunkt zurückzuführen ist, kann nicht abschließend geklärt werden. Vieles spricht
aber dafür, dass letzteres zutrifft.
115
Analyse und Ergebnisse
7.3
Die Bedeutung von Wahlen für die Struktur des Stellenkegels
Hypothese 4 behandelt im Gegensatz zu den ersten drei Hypothesen nicht die
Herrschafts-, sondern die Versorgungspatronage. Insbesondere vor Wahlen häufen sich
Vorwürfe, die regierende Partei würde noch schnell vor einer möglichen Wahlniederlage treue Beamte befördern. So schlug beispielsweise aktuell in NRW die
Beförderung einiger Beamter von B4 nach B7 hohe Wellen.186
Laut Hypothese 4 müssten im letzten Haushalt vor einer Wahl überdurchschnittlich
viele Beförderungen sichtbar werden. Dies lässt sich mit Hilfe der verwendeten
Aggregatdaten nur indirekt testen. Um einen indirekten Schluss auf Beförderungen zu
ziehen, sollte man zwei Faktoren beobachten können. Zum einen sollte es vor Wahlen
zu einer Stellenvermehrung in den obersten Besoldungsgruppen kommen. Zum anderen
sollte sich die Verteilung der Besoldungsgruppenanteile verschieben. Während diese
Anteile für die meisten Behörden im BBesG in einem sogenannten Stellenschlüssel fest
vorgegeben sind, sind Landesministerien an diese Obergrenzen für Beförderungsämter
nicht gebunden.187
Zunächst soll die Entwicklung der Spitzenämter betrachtet werden. Hierzu wurde das
Wachstum der B-Stellen in einem Streudiagramm gegen die Variable lhhvw abgetragen.
Diese Dummy-Variable unterscheidet zwischen „normalen“ Haushalten und den letzten
Haushalten vor einer Wahl. Abbildung 23 zeigt etwas höhere Wachstumsraten in
Haushalten vor einer Wahl: Das arithmetische Mittel liegt bei 0,684 gegenüber 0,484 in
Wahlhaushalten. Ein Mann-Whitney-U-Test ergab jedoch, dass der Unterschied der
Mittelwerte nicht signifikant ist (Z=-1,668, p<0,095). Der Median (0,0 1) ist in beiden
Gruppen gleich. Zudem waren die Rangkorrelationskoeffizienten rho und tau-b beide
nicht signifikant. Demnach kommt es kurz vor Wahlen zu keinem verstärken
Stellenwachstum in der Besoldungsordnung B.
186
Tutt 2005. Allerdings werden Spitzenpositionen in NRW zunächst auf Zeit vergeben. Nach einem
Regierungswechsel könnte die neue Regierung diese Beförderungen wieder zurücknehmen.
187
Richter und Struckmann 1989: 53
116
Analyse und Ergebnisse
2,50
B-Wachstumsrate
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
-0,50
0
1
Letzter Haushalt vor Wahl
Abbildung 23: Streudiagramm bgrwoth * lhhvw
In einem weiteren Schritt wurden nicht alle B-Stellen, sondern lediglich die
Spitzenämter betrachtet. Hierzu wurde einmal das Wachstum der summierten B6- bis
B10-Stellen sowie einmal das Wachstum der summierten B7- bis B10-Stellen in einem
Streudiagramm gegen die Variable lhhvw abgetragen. Die Schaubilder zeigen, dass im
letzten Haushalt vor einer Wahl nicht vermehrt Spitzenpositionen geschaffen werden.
12,00
3,00
Wachstumsrate der B6-B10
Wachstumsrate B7-B10
10,00
8,00
6,00
4,00
2,00
2,00
1,00
0,00
0,00
-2,00
-1,00
0
1
Letzter Haushalt vor Wahl
0
1
Letzter Haushalt vor Wahl
Abbildung 24: Streudiagramm
Abbildung 25: Streudiagramm
spgrwoth * lhhvw
sp2growth * lhhvw
117
Analyse und Ergebnisse
Um Hypothese 4 zu testen, reicht es nicht aus, nur die Entwicklung der
Spitzenpositionen untersuchen. Zusätzliche Spitzenpositionen könnten Teil einer
allgemeinen Stellenausweitung und nicht Folge von Beförderung sein. Um eine
Verschiebung des Stellenkegels nach oben zu entdecken, muss daher die Dynamik der
gesamten Besoldungsordnung erfasst werden. Dafür bieten sich zwei Vorgehensweisen
an. Zum einen kann man die Anzahl der Stellen in den einzelnen Besoldungsgruppen
über die Zeit hinweg betrachten. Bei dieser Betrachtungsweise besteht die Gefahr, das
Verhältnis der Stellenzahlen zur Gesamtstellenzahl aus den Augen zu verlieren. Da die
Stellenanzahl über die Jahre kontinuierlich gestiegen ist, ist dies ein nicht zu
vernachlässigender Faktor. Die zweite Vorgehensweise trägt diesem Umstand
Rechnung, indem die Stellenzahlen jeder Besoldungsgruppe zunächst in Prozentwerte
umgerechnet werden. Hier stellt sich allerdings das Problem, dass kleinere
Stellenverschiebungen leicht übersehen werden, da sie sich in Prozentwerte kaum
bemerkbar machen.
Um Beförderungen vor Wahlen aufzuspüren, muss die Stellenentwicklung im Haushalt
vor einer Wahl mit dem Haushalt davor verglichen werden. Dies gestaltet sich aufgrund
der enormen Datenmenge als äußerst schwierig. Im Beobachtungszeitraum kam es zu
insgesamt 114 Wahlen. Am seltensten wurde in NRW gewählt (neunmal), am
häufigsten in Hessen (13-mal).
Tabelle 18: Anzahl der Landtagswahlen im Untersuchungszeitraum
Gesamt bw
Wahlen
114
11
bay
bre
12
12
ber
12
hes
13
nie
12
nrw
9
rp
11
saar sh
10
12
Erfasster Zeitraum: 1959-2004 (Bremen 1957-2004; Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein 1958-2004)
Aus Platzgründen beschränke ich mich hier auf zwei Vergleichsländer: das Bundesland
mit der höchsten parteipolitischen Volatilität und das mit der höchsten Stabilität. Zu den
meisten „Großen Regierungswechseln“ kam es in Berlin und Niedersachsen (je vier
mal). Da es in Hannover mehr Koalitionswechsel gab, wird Niedersachsen ausgewählt.
Das Land mit der höchsten Stabilität – lediglich ein Koalitions- und kein „Großer
Regierungswechsel“ – ist Bayern.
118
Analyse und Ergebnisse
Die im Datensatz erfassten Stellenzahlen wurden zunächst in Anteile umgerechnet.188
Auf diese Weise kann das Verhältnis der Anteile der Ämter einer Laufbahngruppe zueinander betrachtet werden. Tabelle 19 zeigt die Verteilung der B-Stellen im letzten
Haushalt vor einer Wahl für Bayern (Jahreszahl ist fett gedruckt). In Bayern wurden
zumeist Doppelhaushalte verabschiedet. Unterschieden sich im Doppelhaushalt vor
einem Vorwahljahres-Haushalt die Stellenanteile, wurden diese nur für das zweite Jahr
als Vergleich angegeben (beispielsweise 2001/2002). 1969 und 1977/1978 kam es jeweils vor einer Wahl zu einer teilweisen Verschiebung des Stellenkegels nach oben,
wobei dies 1977/1978 auf überproportional hohe Stellenkürzungen in den niedrigen BBesoldungsgruppen zurückzuführen ist. 1966 wurden zwölf B6-Stellen zu B7-Stellen
umgewandelt. 1981/1982 wurden zudem einige B2- in B3-Stellen umgewandelt. Zu
massiveren Höhergruppierungen kam es in „normalen“ Jahren, beispielsweise 1971, als
ein Großteil der Beamten eine Besoldungsstufe aufstieg.
188
Der Versuch mittels Gewichtung und anschließender Summierung der Anteilswerte eine Maßzahl zu
konstruieren, die die jährliche Stellenbeförderung widerspiegelt lieferte keine verwertbaren Ergebnisse.
119
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 19: B-Stellenkegel Bayern
in %
B10
B9
B8
B7
B6
B5
B4
B3
B2
B1
1960/1961
1962
0
0
0
0
14
14
0
0
11
11
47
48
0
0
22
23
1
1
5
5
1965
1966
0
0
0
0
13
5
0
4
10
2
50
22
0
7
21
33
1
25
4
1
1968
1969
1970
0
0
0
0
0
0
5
5
4
4
4
4
2
2
1
22
22
21
7
7
6
36
40
43
23
20
20
1
1
1
1971/1972
1973/1974
0
0
2
2
0
0
2
2
11
12
3
3
4
4
60
60
16
16
0
0
1976
1977/1978
0
0
2
3
0
0
1
1
10
13
3
1
4
4
64
61
15
17
0
0
1980
1981/1982
0
0
3
2
0
0
1
1
13
12
0
1
4
4
63
66
16
13
0
0
1983/1984
1985/1986
0
0
2
2
0
0
2
2
12
12
1
1
4
4
66
66
13
12
0
0
1987/1988
1989/1990
0
0
2
2
0
0
2
2
12
12
1
1
4
4
67
67
12
13
0
0
1991/1992
1993/1994
0
0
2
2
0
0
2
2
12
12
1
1
4
4
67
66
12
13
0
0
1995/1996
1997/1998
0
0
2
2
0
0
2
2
12
13
1
1
4
4
66
65
13
13
0
0
1
1
4
3
66
65
13
14
0
0
2002
0
2
0
2
13
0
2
0
2
13
2003/2004
Differenzen zu 100% ergeben sich aufgrund von Rundungen.
Niedersachen ist das Bundesland mit den häufigsten Regierungswechseln. Da die
Wahrscheinlichkeit, das Regierungsamt zu verlieren, somit höher war als in Bayern,
sind vermehrte Beförderungen vor Wahlen zu erwarten. Eine Verschiebung des Stellenkegels ist nach Tabelle 20 jedoch nicht erkennbar. Im Jahr 1966 kam es zu einer
wesentlichen Verschiebung des Stellenkegels. Für dieses Jahr wurde im Haushalt auf
eine Zergliederung der Stellenpläne nach Besoldungs- und Vergütungsgruppen
verzichtet, da die Maßnahmen der Reform des Landesbesoldungsgesetzes noch nicht
abgeschlossen waren.189 Eine weitere erhebliche Verschiebung des Stellenkegels gab es
1972. Dieser Zeitpunkt steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit einer
Landtagswahl.
189
Vgl. Niedersachsen 1996: Haushaltsplan des Landes Niedersachsen: Haushaltsjahr 1966.
120
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 20: B-Stellenkegel Niedersachsen
in %
B10
B9
B8
B7
B6
B5
B4
B3
B2
B1
1962
1963
0
0
0
0
13
13
4
4
13
13
39
40
0
0
26
26
5
5
0
0
1966
1967
.
0
.
6
.
2
.
7
.
17
.
3
.
3
.
41
.
22
.
0
1969
1970
0
0
5
5
2
2
6
6
16
17
3
3
3
3
43
43
21
21
0
0
1973
1974
0
0
3
3
2
1
3
2
10
10
4
3
4
3
34
33
41
44
0
0
1977
1978
0
0
4
4
0
1
3
1
14
14
2
1
1
2
25
24
51
53
0
0
1981
1982
0
0
4
4
1
1
2
2
15
15
1
1
3
3
20
20
55
55
0
0
1985
1986
0
0
3
4
1
1
2
2
15
14
1
1
3
2
20
21
55
56
0
0
1989
1990
0
0
4
4
1
1
1
1
16
16
1
1
2
2
21
22
54
54
0
0
1993
1994
0
0
4
3
0
0
2
2
16
15
1
2
2
1
22
22
53
55
0
0
1996
a
1997
a
1998
0
0
0
3
3
3
0
0
0
2
2
2
14
13
13
2
2
2
1
1
1
23
22
21
54
56
56
0
0
0
2001
0
4
1
2
13
3
a
0
4
1
2
13
2
2002
a
0
4
1
2
13
2
2003
Differenzen zu 100% ergeben sich aufgrund von Rundungen.
1998 und 2003 waren Doppelhaushalte.
a
2
5
5
Die letzten
21
55
19
55
20
55
Haushalte vor den
0
0
0
Wahlen
In weiteren Ländern lässt sich beobachten, dass die deutlichsten Verschiebungen des
Stellenkegels nicht systematisch mit Wahljahren in Verbindung stehen. So kam es
Anfang/Mitte der 1960er Jahre und Anfang der 1970er Jahre zu beinahe kompletten
Verschiebungen des Stellenkegels um eine Stufe nach oben. Die Schlüsseljahre waren
meist 1962 oder 1966 sowie 1970-1972. Die enorme Staatsexpansion in diesen Jahren
sorgte somit nicht nur für einen Anstieg der absoluten Beschäftigtenzahlen, sondern
auch für eine Anhebung des Stellenkegels. Als Beispiel ist in Tabelle 21 die
Entwicklung in Baden-Württemberg dargestellt.
121
Analyse und Ergebnisse
Tabelle 21: Stellenkegelverschiebung in Baden-Württemberg
B10
1961
1962
...
1970
1971
B9
B8
B7
B6
B5
B4
B3
B2
B1
0
0
0
1
1
14
14
7
7
1
16
15
0
7
19
37
0
0
3
3
0
0
1
12
12
4
7
7
1
51
43
8
7
31
48
167
53
38
0
0
Angaben in Absolutzahlen
Zwei Länder weichen von diesen Zeitpunkten ab. Sowohl im Saarland als auch in
Schleswig-Holstein kam es 1980 zu einer weiteren Verschiebung des Stellenkegels um
eine Stufe. Während 1980 der letzte Haushalt vor einer Wahl in Saarbrücken war, war
dies in Kiel nicht der Fall. Auch diese beiden „Ausreißer“ stützen die Hypothese 4
nicht, die damit abgelehnt werden muss.
Zusammenfassung:
Hypothese 4 unterstellte eine systematische Versorgungspatronage. Sie müsste
insbesondere vor Wahlen zu beobachten sein, da den Regierungsparteien der Verlust der
Macht und damit der Patronagemöglichkeit droht. Deshalb wurde der Stellenkegel der
einzelnen Bundesländern nach prägnanten Höhergruppierungen untersucht. Die
beobachtbaren Verschiebungen scheinen auf länderübergreifende Reformen des
Besoldungsrechts zurückzugehen, und nicht auf eine gezielte Versorgungspatronage vor
Wahlen. Hypothese 4 wird somit verworfen. Einschränkend sei zwar angemerkt, dass
einzelne Beförderungen, wie eingangs für NRW geschildert, in der großen Datenmenge
leicht untergehen und übersehen werden können. Trotzdem kann als Schlussfolgerung
festgehalten werden, dass der Großteil der Stellenkegelanhebungen in erster Linie nicht
auf parteipolitische Motive zurückgeht, sondern auf länder- und parteiübergreifende
Faktoren.
122
Fazit
8
Fazit
Die vorliegende Arbeit hatte zum Ziel, das Vorhandensein parteipolitischer
Ämterpatronage in der Ministerialbürokratie der Bundesländer empirisch zu überprüfen.
Hierzu wurde zunächst die Literatur zum Thema erfasst und systematisiert. Für den
weiteren Verlauf der Arbeit waren folgende daraus abgeleitete Erkenntnisse wichtig:
•
Die empirische Datenlage ist dürftig, gesicherte Erkenntnisse zur Ämterpatronage
liegen nicht vor. Die zahlreichen negativen und positiven Effekte, die einer
parteipolitischen Ämterpatronage zugeschrieben werden, wurden bisher nicht in
Hypothesenform gefasst und empirisch überprüft.
•
Für eine solche empirische Untersuchung ist die grundlegende Unterscheidung in
Herrschafts- und Versorgungspatronage notwendig.
•
Im Hinblick auf die Herrschaftspatronage sind insbesondere die Erkenntnisse der
Prinzipal-Agenten-Theorie dazu geeignet, empirisch überprüfbare Hypothesen
herzuleiten.
Basierend auf den pauschalen Behauptungen einiger Autoren sowie auf theoretisch zu
erwartenden Entwicklungen wurden drei Hypothesen zur Herrschaftspatronage sowie
eine Hypothese zur Versorgungspatronage formuliert. Allen vier Hypothesen ist
gemeinsam, dass sie Ämterpatronage nicht wie bisher über die Parteimitgliedschaft der
Beamten erfassen wollen. Statt dessen werden zu genau definierten Zeitpunkten
beobachtbare Änderungen beim Personal der Länderministerien vorhergesagt. Um diese
empirisch zu testen, wurde ein Datensatz erstellt, der die Stellenentwicklung aller
westdeutschen Bundesländer (ohne Hamburg), aufgegliedert nach Besoldungsgruppen,
enthält. Hierzu wurden die einzelnen Länderhaushaltspläne ausgewertet.
Mit Hilfe von deskriptiver sowie schließender Statistik können als zentrale Ergebnisse
der Analyse folgende Punkte festgehalten werden:
•
Das Stellenwachstum ist nach Regierungswechseln nicht, wie erwartet, systematisch
höher als in den sonstigen Jahren.
123
Fazit
•
Eine
Unterscheidung
von
„Großen
Regierungswechseln“
(Wechsel
der
Ministerpräsidentenpartei) und „Kleinen Regierungswechseln“ (Koalitionswechsel)
führte zu keiner Veränderung dieses Ergebnisses.
•
Das Stellenwachstum nach Regierungswechseln unterschied sich nicht danach, ob
die SPD oder die CDU die Regierungsgeschäfte übernahm.
•
Es wurden zwei Zeitspannen festgestellt, in denen es zu einer extremen Ausweitung
der Stellenzahl kam. Die erste Phase hatte ihren Schwerpunkt im Jahr 1966, die
zweite, längere Phase kann je nach Bundesland zwischen 1970 und 1973 verankert
werden.
•
War die Vorgängerregierung besonders lange im Amt, kommt es nicht, wie erwartet,
zu einem höheren Stellenwachstum als Folge verstärkter Herrschaftspatronage.
•
Das Stellenwachstum steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Anzahl der
Ministerien, die parteipolitisch neu besetzt wurden.
•
Im letzten Haushalt, den eine Regierung vor einer Wahl – und damit vor einem
möglichen Verlust der Regierungsmacht – verabschiedet, kommt es zu keinen
systematischen Verschiebungen des Stellenkegels.
Wie sind diese Ergebnisse, nach denen alle vier Hypothesen zur parteipolitischen
Ämterpatronage verworfen wurden, zu bewerten? Gibt es keine Parteienpatronage?
Kann sie mit dem gewählten Forschungsdesign und den verwendeten Methoden nicht
erfasst werden? Oder äußert sie sich vielleicht überhaupt nicht in der vorhergesagten Art
und Weise?
Zu Beginn dieser Arbeit war ich davon überzeugt – und in dieser Einschätzung wurde
ich durch das Literaturstudium noch bestärkt –, dass Ämterpatronage in nicht
unerheblichem Ausmaß ausgeübt wird. Zu zahlreich sind die Aussagen von Praktikern,
zu drastisch die konkreten Einzelbeispiele, die von Kritikern angeführt werden. Zudem
kann theoretisch plausibel dargelegt werden, warum insbesondere die Herrschaftspatronage für rational handelnde politische Parteien unverzichtbar ist. Daher war ich
nicht wenig erstaunt, als sich nach und nach abzeichnete, dass die erhobenen Daten die
Patronagethesen durchgängig nicht stützen. Hält man trotz der vorgelegten Ergebnisse
an der Einschätzung fest, dass es parteipolitische Patronage gibt, stellt sich die Frage,
warum man sie nicht in den Daten wiederfindet.
124
Fazit
Den möglichen Einwand, dass Ämterpatronage sich nicht in der Art manifestiert, die in
den vier Hypothesen behauptet wird, halte ich für nicht stichhaltig. Die Hypothesen
testen die zentralen Aussagen der Literatur zur Parteienpatronage: Die nach Regierungswechseln vorhergesagte Herrschaftspatronage zur Behebung von Prinzipal-AgentenProblemen. Die beispielsweise von Derlien (1989: 51) aufgestellte Behauptung,
Herrschaftspatronage falle umso höher aus, je länger die Vorgängerregierung im Amt
war. Und die immer wiederkehrenden Klagen über Versorgungspatronage vor
drohenden Wahlniederlagen.190
Ein weiterer Ansatzpunkt für Kritik könnten die in dieser Arbeit angewandten
Methoden sein. Wie dargelegt, sind die Ergebnisse der OLS-Regression mit Vorsicht zu
genießen. Aber selbst ohne dieses Analyseverfahren können alle Hypothesen so klar
widerlegt werden, dass die gewählten Untersuchungsmethoden meines Erachtens als
Fehlerquelle ausscheiden.
Bleiben als letzte Möglichkeit die verwendeten Daten. Zwei denkbare Umstände
könnten dazu führen, dass Ämterpatronage durch die Maschen des konstruierten Datennetzes schlüpft. Zum einen könnten die politischen Parteien das Machtmittel
Ämterpatronage seltener einsetzen als in der Literatur behauptet wird. In diesem Fall
gingen die einzelnen Patronagefälle in der schieren Masse der im Datensatz erfassten
Stellen unter. Zum anderen könnte die zentrale Annahme meines Ansatzes falsch sein,
dass Ämterpatronage immer zu Neueinstellungen führen muss, da die übernommenen
Beamten aufgrund des Lebenszeitprinzips nicht kündbar sind. Sollte es entgegen der
Annahme zu einer erhöhten Fluktuation nach Regierungswechseln kommen, könnte die
neue Regierung mit den freiwerdenden Ämtern Patronage betreiben, ohne sofort neue
Stellen schaffen zu müssen. Beide Fälle konnte ich mit Aggregatdaten nicht erfassen.
Das Ausmaß der parteipolitischen Ämterpatronage könnte demnach unterschätzt
worden sein. Ob dies zutrifft kann nicht abschließend beurteilt werden. Gegen die
zweite Vermutung spricht, dass bisher noch nie von massenhafter Fluktuation der
Beamtenschaft nach Regierungswechseln berichtet wurde.
Um Effekte geringeren Ausmaßes zu entdecken, hätte es eines Datensatzes bedurft, der
nicht alle Führungspositionen der Ministerialverwaltung, sondern nur Stellen mit hohem
190
Vgl. beispielsweise Eschenburg (1961: 22) und Bund der Steuerzahler (2002: 25).
125
Fazit
Patronagepotential enthält. Ich denke hier insbesondere daran, anstatt ganzer
Besoldungsgruppen lediglich bestimmte Funktionsgruppen wie Abteilungs- und
Referatsleiter zu betrachten. Diese Konstruktion würde den Umfang des Datensatzes
erheblich reduzieren und mögliche Stellenveränderungen leichter sichtbar machen.
Hierzu müssten jedoch die Funktionen aller Personalstellen aus den Haushaltsplänen
ermittelt werden, was einen kaum zu bewältigenden Arbeitsaufwand bedeutet.
Übersichten, die das Ministerialpersonal nach Funktionsarten zusammenstellen, gibt es
nicht.
Die vorliegende Untersuchung konnte keinen Beweis für Ämterpatronage in der
Ministerialverwaltung
der
Bundesländer
liefern.
Ich
halte
es
trotzdem
für
wahrscheinlich, dass die im Literaturüberblick geschilderten und in den Hypothesen
aufgestellten Praktiken tatsächlich vorkommen – allerdings in weit geringerem Maß als
häufig behauptet. Vielmehr halte ich es für realistisch, dass eine neue Regierungspartei
lediglich einige wenige Schlüsselpositionen sofort mit eigenen Leuten besetzt. Als
illoyal angesehene Beamte können durch die Einrichtung von Stabsstellen umgangen
oder durch die Einbindung in Arbeitsgruppen unter Kontrolle gehalten werden.
Außerdem gehe ich davon aus, dass Spitzenbeamte bei Regierungswechseln doch in
größerem Umfang aus dem Landesdienst ausscheiden, als ich in meiner Arbeit
angenommen habe. Vorstellbar ist der Wechsel in parteinahe Einrichtungen und vor
allem in Bundesministerien, soweit diese durch die eigene Partei geführt werden. Um
Ämterpatronage nach einem Regierungswechsel zu erfassen, müsste neben der Stellenvermehrung auch die Personalfluktuation in die Analyse aufgenommen werden.
Zwar kann trotz der Widerlegung aller getesteten Hypothesen die Existenz von
Ämterpatronage nicht generell ausgeschlossen werden. Aufgrund der vorliegenden
Untersuchung können jedoch einige in der Literatur bisher als sicher angenommene
Behauptungen zweifelsfrei zurückgewiesen werden:
•
Ämterpatronage existiert nicht in dem häufig behaupteten Ausmaß.
•
Es kommt zu keiner Aufblähung des öffentlichen Dienstes durch Ämterpatronage.
•
Es gibt keinen Patronagezyklus, der sich mit jedem Regierungswechsel selbst
verstärkt.
126
Fazit
Die zentrale Frage, die die vorliegende Arbeit aufwirft, lautet demnach: Wieso tritt
Ämterpatronage (wenn überhaupt) in geringerem Umfang auf als theoretisch vermutet
werden kann? Für die Bundesebene stellt Manow (2005) die These auf, dass Parteien
Landesbürokratien, die über einen längeren Zeitraum ihrer Kontrolle unterstanden, als
Kontrollinstrument gegenüber den Bundesministerien einsetzen. Auf diese Weise
können Praktiken der Herrschaftspatronage nach einem Regierungswechsel auf
Bundesebene weniger dramatisch und über einen längeren Zeitraum geschehen als
erwartet. Ob die Parteien ähnliche Instrumente zur Kontrolle der Landesministerien
entwickelt haben, wäre eine interessante Fragestellung für die zukünftige politikwissenschaftliche Forschung.
127
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135
Anhang
9 Anhang
9.1
Sequenzdiagramme: Stellenwachstum und Regierungswechsel
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
10000
8000
6000
4000
2000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 26: Große Regierungswechsel in Baden-Württemberg
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
12000
10000
8000
6000
4000
2000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 27: Große Regierungswechsel in Bayern
136
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
4000
3000
2000
1000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 28: Große Regierungswechsel in Berlin
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
600
500
400
300
200
100
0
2002
1999
1996
1993
1990
1987
1984
1981
1978
1975
1972
1969
1966
1963
1960
1957
Jahr
Abbildung 29: Große Regierungswechsel in Bremen
137
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 30: Große Regierungswechsel in Hessen
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 31: Große Regierungswechsel in Niedersachsen
138
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
15000
12000
9000
6000
3000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 32: Große Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
4000
3000
2000
1000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 33: Große Regierungswechsel in Rheinland-Pfalz
139
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
1000
800
600
400
200
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 34: Große Regierungswechsel in Saarland
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
2500
2000
1500
1000
500
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 35: Große Regierungswechsel in Schleswig-Holstein
140
Anhang
9.2
Sequenzdiagramme: Stellenwachstum und Koalitionswechsel
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
10000
8000
6000
4000
2000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 36: Koalitionswechsel in Baden-Württemberg
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
12000
10000
8000
6000
4000
2000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 37: Koalitionswechsel in Bayern
141
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
4000
3000
2000
1000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 38: Koalitionswechsel in Berlin
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
600
500
400
300
200
100
0
2002
1999
1996
1993
1990
1987
1984
1981
1978
1975
1972
1969
1966
1963
1960
1957
Jahr
Abbildung 39: Koalitionswechsel in Bremen
142
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 40: Koalitionswechsel in Hessen
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 41: Koalitionswechsel in Niedersachsen
143
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
15000
12000
9000
6000
3000
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 42: Koalitionswechsel in Nordrhein-Westfalen
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
4000
3000
2000
1000
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 43: Koalitionswechsel in Rheinland-Pfalz
144
Anhang
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
1000
800
600
400
200
0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 44: Koalitionswechsel im Saarland
B-Stellen
Gesamt
A15 und
A16-Stellen
Gesamt
2500
2000
1500
1000
500
0
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Abbildung 45: Koalitionswechsel in Schleswig-Holstein
145
Anhang
9.3
Einflussreiche Beobachtungen:
Cook’s D
Bundesland: (West-)Berlin
Bundesland: Baden-Württemberg
0,30000
0,30000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,25000
0,20000
0,15000
0,10000
0,20000
0,10000
0,05000
0,00000
0,00000
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Jahr
Abbildung 46: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1 (BadenWürttemberg)
Abbildung 48: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1 (Berlin)
Bundesland: Bayern
Bundesland: Bremen
0,20000
0,30000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,25000
0,15000
0,10000
0,05000
0,20000
0,15000
0,10000
0,05000
0,00000
0,00000
Abbildung 47: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1 (Bayern)
2002
1999
1996
1993
1990
1987
1984
1981
1978
1975
1972
1969
1966
1963
1960
1957
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Jahr
Abbildung 49: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1 (Bremen)
146
Anhang
Bundesland: Hessen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
0,04000
0,30000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,25000
0,20000
0,15000
0,10000
0,03000
0,02000
0,01000
0,05000
0,00000
0,00000
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Jahr
Abbildung 50: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1 (Hessen)
Abbildung 52: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1
(Nordrhein-Westfalen)
Bundesland: Rheinland-Pfalz
1,25000E-2
1,00000
1,00000E-2
0,80000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
Bundesland: Niedersachsen
7,50000E-3
5,00000E-3
0,60000
0,40000
2,50000E-3
0,20000
0,00000E0
0,00000
Abbildung 51: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1
(Niedersachsen)
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Jahr
Abbildung 53: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1
(Rheinland-Pfalz)
147
Anhang
Bundesland: Saarland
Bundesland: Baden-Württemberg
0,07000
0,06000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,03000
0,02000
0,01000
0,05000
0,04000
0,03000
0,02000
0,01000
0,00000
0,00000
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Jahr
Abbildung 54: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1 (Saarland)
Abbildung 56: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4 (BadenWürttemberg)
Bundesland: Schleswig-Hollstein
Bundesland: Bayern
0,14000
0,80000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,12000
0,10000
0,08000
0,06000
0,04000
0,60000
0,40000
0,20000
0,02000
0,00000
0,00000
Abbildung 55: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 1
(Schleswig-Holstein)
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Jahr
Abbildung 57: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4 (Bayern)
148
Anhang
Bundesland: (West-)Berlin
Bundesland: Hessen
0,20000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,03000
0,15000
0,10000
0,05000
0,00000
0,02000
0,01000
0,00000
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Abbildung 58: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4 (Berlin)
Jahr
Abbildung 60: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4 (Hessen)
Bundesland: Bremen
Bundesland: Niedersachsen
0,04000
0,06000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,05000
0,04000
0,03000
0,02000
0,03000
0,02000
0,01000
0,01000
0,00000
0,00000
Abbildung 59: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4 (Bremen)
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
2002
1999
1996
1993
1990
1987
1984
1981
1978
1975
1972
1969
1966
1963
1960
1957
Jahr
Jahr
Abbildung 61: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4
(Niedersachsen)
149
Anhang
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Bundesland: Saarland
0,04000
1,20000E-2
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
1,00000E-2
0,03000
0,02000
0,01000
8,00000E-3
6,00000E-3
4,00000E-3
2,00000E-3
0,00000
0,00000E0
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
2004
2001
1998
1995
1992
1989
1986
1983
1980
1977
1974
1971
1968
1965
1962
1959
Jahr
Jahr
Abbildung 62: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4
(Nordrhein-Westfalen)
Abbildung 64: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4 (Saarland)
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Bundesland: Schleswig-Hollstein
0,07000
0,04000
Wert Cook's Distance
Wert Cook's Distance
0,06000
0,03000
0,02000
0,01000
0,05000
0,04000
0,03000
0,02000
0,01000
0,00000
0,00000
Abbildung 63: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4
(Rheinland-Pfalz)
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
2003
2000
1997
1994
1991
1988
1985
1982
1979
1976
1973
1970
1967
1964
1961
1958
Jahr
Jahr
Abbildung 65: Einflussreiche
Beobachtungen im Modell 4
(Schleswig-Holstein)
150
Anhang
9.4
Partielle Regressionsdiagramme der Residuen
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
1,5
2,5
1,0
2,0
B-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
0,5
0,0
1,5
1,0
0,5
-0,5
0,0
-1,0
-0,5
-0,5
0,0
0,5
1,0
Erster Haushalt nach Regierungs- oder
Koalitionswechsel
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Staatsexpansion 1966
Abbildung 66: Partielles Diagramm:
Abbildung 68: Partielles Diagramm:
bgrowth * ehhnrkw
bgrowth * stateexp1
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
1,5
1,5
1,0
1,0
B-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
0,5
0,0
0,5
0,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,0
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
Einführung der Besoldungsordnung R
1,0
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Staatsexpansion 1971-1972
Abbildung 67: Partielles Diagramm:
Abbildung 69: Partielles Diagramm:
bgrowth * rstellen
bgrowth * statesexp3
151
Anhang
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
1,5
1,5
1,0
B-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
1,0
0,5
0,0
0,5
0,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,0
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
-0,2
Baden-Württemberg
0,0
0,2
0,4
0,6
Bremen
Abbildung 70: Partielles Diagramm:
Abbildung 72: Partielles Diagramm:
bgrowth * bw
bgrowth * bre
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
1,5
1,5
1,0
1,0
B-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
0,5
0,0
0,5
0,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,0
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
Berlin
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Hessen
Abbildung 71: Partielles Diagramm:
Abbildung 73: Partielles Diagramm:
bgrowth * ber
bgrowth * hes
152
Anhang
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
1,5
1,5
1,0
1,0
B-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
0,5
0,0
0,5
0,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,0
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Rheinland-Pfalz
Niedersachsen
Abbildung 74: Partielles Diagramm:
Abbildung 76: Partielles Diagramm:
bgrowth * nie
bgrowth * rp
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
1,5
1,5
1,0
1,0
B-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
0,5
0,0
0,5
0,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,0
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
Nordhein-Westfalen
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Saarland
Abbildung 75: Partielles Diagramm:
Abbildung 77: Partielles Diagramm:
bgrowth * nrw
bgrowth * saar
153
Anhang
Abhängige Variable: B-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
1,5
3
A-Wachstumsrate
B-Wachstumsrate
1,0
0,5
0,0
2
1
0
-0,5
-1
-1,0
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
-0,2
0,6
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Einführung der Besoldungsordnung R
Schleswig-Holstein
Abbildung 78: Partielles Diagramm:
Abbildung 80: Partielles Diagramm:
bgrowth * sh
agrowth * rstellen
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
3
3
2
2
A-Wachstumsrate
A-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
1
0
1
0
-1
-1
-0,5
0,0
0,5
1,0
Erster Haushalt nach Regierungs- oder
Koalitionswechsel
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
Staatsexpansion 1966
Abbildung 79: Partielles Diagramm:
Abbildung 81: Partielles Diagramm:
agrowth * ehhnrkw
agrowth * stateexp1
154
Anhang
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
3
A-Wachstumsrate
A-Wachstumsrate
3
2
1
2
1
0
0
-1
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
-0,6
-0,4
-0,2
Staatsexpansion 1971-1972
0,0
0,2
0,4
0,6
Berlin
Abbildung 82: Partielles Diagramm:
Abbildung 84: Partielles Diagramm:
agrowth * stateexp3
agrowth * ber
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
3
3
2
2
A-Wachstumsrate
A-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
1
1
0
0
-1
-1
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
Baden-Württemberg
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Bremen
Abbildung 83: Partielles Diagramm:
Abbildung 85: Partielles Diagramm:
agrowth * bw
agrowth * bre
155
Anhang
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
3
3
2
2
A-Wachstumsrate
A-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
1
1
0
0
-1
-1
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
-0,6
0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Nordhein-Westfalen
Hessen
Abbildung 86: Partielles Diagramm:
Abbildung 88: Partielles Diagramm:
agrowth * hes
agrowth * nrw
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
3
3
2
2
A-Wachstumsrate
A-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
1
1
0
0
-1
-1
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Rheinland-Pfalz
Niedersachsen
Abbildung 87: Partielles Diagramm:
Abbildung 89: Partielles Diagramm:
agrowth * nie
agrowth * rp
156
Anhang
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
3
3
2
2
A-Wachstumsrate
A-Wachstumsrate
Abhängige Variable: A-Wachstumsrate
1
1
0
0
-1
-1
-0,6
-0,4
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
-0,6
-0,4
Saarland
-0,2
0,0
0,2
0,4
0,6
Schleswig-Holstein
Abbildung 90: Partielles Diagramm:
Abbildung 91: Partielles Diagramm:
agrowth * saar
agrowth * sh
157
9.5 Regierungszusammensetzungen der Bundesländer
Tabelle 22: Ressortverteilung Baden-Württemberg
Legislatur
periode
1
1
1
1
2
2
3
4
4
5
6
7
7
8
9
9
10
10
11
12
13
Wahl
Start
09.03.1952 25.04.1952
15.05.1953
11.07.1953
07.10.1953
04.03.1956 09.05.1956
17.12.1958
15.05.1960 23.06.1960
26.04.1964 11.06.1964
16.12.1966
28.04.1968 12.06.1968
23.04.1972 08.06.1972
04.04.1976 02.06.1976
11.05.1978
16.03.1980 04.06.1980
25.03.1984 06.06.1984
01.07.1987
20.03.1988 08.06.1988
22.01.1991
05.04.1992 11.06.1992
24.03.1996 12.06.1996
25.03.2001 13.06.2001
Ende
MP
IM
JM
KM
15.05.1953
11.07.1953
07.10.1953
09.05.1956
17.12.1958
23.06.1960
11.06.1964
16.12.1966
12.06.1968
08.06.1972
02.06.1976
11.05.1978
04.06.1980
06.06.1984
01.07.1987
08.06.1988
22.01.1991
11.06.1992
12.06.1996
13.06.2001
31.12.2004
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
SPD
FDP
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
WKM
FM
WM
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
FDP
FDP
VM
CDU
CDU
ELFM
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
UM
AM
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
FFM
VFKM
BM
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
Tabelle 23: Abkürzungsverzeichnis Baden-Württemberg
Parteien
FDP/DVP
GB/BHE
Freie Demokratische Partei / Demokratische Volkspartei
(Landesverband Baden-Württemberg der FDP)
(in Tabelle als FDP erfasst)
Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und
Entrechteten
Vorläufige Regierungen
Wahl zur verfassunggebenden Landesversammlung: 09.03.1952
1. vorläufige Regierung:
amtierend 25.04.1952 – 07.10.1953 unter Ministerpräsident Maier (FDP),
Koalition aus FDP/DVP, SPD und GB/BHE
2. vorläufige Regierung:
amtierend 07.10.1953 – 09.05.1956 unter Ministerpräsident Müller (CDU),
Allparteien-Regierung ohne KPD, verfassungsmäßige Regierung ab 19.11.1953
(Verkündung der Landesverfassung)
159
Regierungen
25.04.1952
07.10.1953
09.05.1956
17.12.1958
23.06.1960
11.06.1964
16.12.1966
12.06.1968
08.06.1972
02.06.1976
30.08.1978
04.06.1980
06.06.1984
08.06.1988
22.01.1991
11.06.1992
12.06.1996
13.06.2001
2. Regierung Teufel
3. Regierung Teufel
4. Regierung Teufel
Ministerien
MP
ab 25.04.1952
15.05.1953 – 11.07.1953
IM
ab 25.04.1952
11.07.1953 – 07.10.1953
23.06.1960 – 11.06.1964
05.10.1983 – 06.06.1984
14.10.1998 – 10.11.1998
KM
ab 25.04.1952
ab 11.05.1978
ab 12.06.1996
Regierung Maier
1. Regierung Müller
2. Regierung Müller
1. Regierung Kiesinger
2. Regierung Kiesinger
3. Regierung Kiesinger
1. Regierung Filbinger
2. Regierung Filbinger
3. Regierung Filbinger
4. Regierung Filbinger
1. Regierung Späth
2. Regierung Späth
3. Regierung Späth
4. Regierung Späth
1. Regierung Teufel
FDP/DVP, SPD, GB/BHE
CDU, SPD, FDP/DVP, GB/BHE
CDU, SPD, FDP/DVP, GB/BHE
CDU, SPD, FDP/DVP, GB/BHE
CDU, FDP/DVP
CDU, FDP/DVP
CDU, SPD
CDU, SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
JM
ab 25.04.1952
15.05.1953 – 11.07.1953
05.10.1983 – 06.06.1984
ab 06.06.1
ab 01.01.1987
CDU, SPD
CDU, FDP/DVP
CDU, FDP/DVP
Ministerpräsident
MP geschäftsführend JM
Innenministerium
Staatssekretär Schmid (SPD) leitet das
Ministerium
Ministerium für Inneres und für Angelegenheiten
der Vertriebenen, Flüchtlinge und
Kriegsgeschädigten
JM geschäftsführend IM
IM geschäftsführend UM
Kultusministerium
Ministerium wird geteilt in KM (Kultus und Sport)
und WKM (Wissenschaft und Kunst)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
ab 22.01.1991
Justizministerium
MP geschäftsführend JM
JM geschäftsführend IM
Ministerium für Justiz und Bundesangelegenheiten
Ministerium für Justiz, Bundes- und
Europaangelegenheiten
Justizministerium
FM
ab 25.04.1952
Finanzministerium
WM
ab 25.04.1952
Wirtschaftsministerium
ab 08.06.1972
ab 06.06.1984
ab 11.06.1992
ELFM
ab 25.04.1952
ab 04.05.1953
ab 11.06.1964
ab 01.10.1972
ab 04.06.1980
ab 01.07.1987
ab 08.06.1988
ab 12.06.1996
ab 13.06.2001
AM
ab 25.04.1952
ab 12.06.1968
ab 08.06.1972
ab 06.06.1984
ab 12.06.1996
VFKM
ab 25.04.1952
ab 14.09.1953
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Technologie
Wirtschaftsministerium
Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Weinbau und Forsten
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Umwelt
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Umwelt und Forsten
Ministerium für Ländlichen Raum,
Landwirtschaft und Forsten
Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Ministerium für Ländlichen Raum
Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum
Arbeitsministerium
Ministerium für Arbeit und Soziales
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Sozialordnung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie
und Sozialordnung
Sozialministerium
Ministerium für Heimatvertriebene und
Kriegsgeschädigte
Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegsgeschädigte
07.07.1960 – 02.06.1976
BM
ab 07.10.1953
ab 09.05.1956
23.06.1960 – 16.12.1966
16.12.1966 – 06.06.1984
06.06.1984 – 22.01.1991
22.01.1991 – 11.06.1992
11.06.1992 – 12.06.2001
ab 13.06.2001
„Staatssekretär für Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegsgeschädigte im Innenministerium“ (kein
selbständiges Ressort, unter IM erfasst)
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Vertretung beim Bund
Vertretung beim Bund durch beamteten
Ministerialdirektor mit der Amtsbezeichnung
Staatssekretär (nicht Kabinettsmitglied)
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Eingliederung in JM (Justiz und
Bundesangelegenheiten)
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigter des
Landes beim Bund
Staatsekretär in der Vertretung des Landes beim
Bund und Bevollmächtigter des Landes beim Bund
(kein selbständiges Ressort, erfasst unter MP)
Minister und Bevollmächtigter des Landes beim
Bund
WKM
ab 11.05.1978
ab 22.01.1991
ab 12.06.1996
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Ministerium für Wissenschaft und Forschung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
UM
ab 01.07.1987
ab 12.06.1996
14.10.1998 – 10.11.1998
Ministerium für Umwelt
Ministerium für Umwelt und Verkehr
IM geschäftsführend UM
VM
22.01.1991 – 12.06.1996
ab 12.06.1996
Verkehrsministerium
integriert in UM (Umwelt und Verkehr)
FFM
11.06.1992 – 12.06.1996
Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und
Kunst
160
Tabelle 24: Ressortverteilung Bayern
Legislatur
Wahltermin
periode
1
1
1
1
1
1
2
2
3
3
4
5
6
7
8
9
10
11
11
12
13
14
14
15
01.12.1946
26.11.1950
28.11.1954
23.11.1958
25.11.1962
20.11.1966
22.11.1970
27.10.1974
15.10.1978
10.10.1982
12.10.1986
14.10.1990
25.09.1994
13.09.1998
21.09.2003
Beginn
Ende
MP
IM
JM
KM
FM
WM
ELM
AM
SoM
28.09.1945
09.02.1946
01.07.1946
03.07.1946
21.12.1946
10.01.1947
24.06.1947
15.07.1947
20.09.1947
20.07.1949
18.12.1950
01.10.1952
14.12.1954
16.10.1957
09.12.1958
11.12.1962
05.12.1966
08.12.1970
12.11.1974
07.11.1978
27.10.1982
30.10.1986
20.06.1989
30.10.1990
27.10.1994
06.10.1998
30.01.2001
14.10.2003
09.02.1946
01.07.1946
03.07.1946
21.12.1946
10.01.1947
24.06.1947
15.07.1947
20.09.1947
20.07.1949
18.12.1950
01.10.1952
14.12.1954
16.10.1957
09.12.1958
11.12.1962
05.12.1966
08.12.1970
12.11.1974
07.11.1978
27.10.1982
30.10.1986
20.06.1989
30.10.1990
27.10.1994
06.10.1998
30.01.2001
14.10.2003
31.12.2004
SPD
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
SPD
SPD
BP
FDP
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
CSU
FDP
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
PL
CSU
CSU
CSU
CSU
PL
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
PL
PL
PL
PL
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
PL
PL
PL
PL
SPD
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
CSU
CSU
FDP
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
BP
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CSU
CSU
SPD
SPD
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
KPD
KPD
CSU
WAV
WAV
CSU
CSU
VM
BM
UM
WKM
GM
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
PL
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
PL
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
Tabelle 25: Abkürzungsverzeichnis Bayern
Parteien
BP
GB/BHE
WAV
PL
Bayern-Partei
Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und
Entrechteten
Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung
parteilos
Ernannte Regierungen
1. ernannte Regierung:
amtierend 28.05.1945 – 28.09.1945 unter Ministerpräsident Schäffer (CSU).
2. ernannte Regierung:
amtierend 28.09.1945 – 21.12.1946 unter Ministerpräsident Hoegner
(SPD),Koalition aus SPD, CSU und KPD
20.06.1989
30.10.1990
17.06.1993
27.10.1994
06.10.1998
14.10.2003
2. Regierung Streibl
1. Regierung Stoiber
2. Regierung Stoiber
3. Regierung Stoiber
4. Regierung Stoiber
Ministerien
MP
ab 28.09.1945
15.01.1948 – 26.02.1948
08.02.1950 – 18.12.1950
09.01.1951 – 01.10.1952
30.10.1986 – 19.10.1988
25.02.1994 – 27.10.1994
27.10.1994 – 06.10.1998
ab 14.10.2003
Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung: 30.06.1946
Regierungen
21.12.1946
24.06.1947
20.09.1947
18.12.1950
14.12.1954
162
16.10.1957
09.12.1958
26.12.1960
11.12.1962
05.12.1966
08.12.1970
12.11.1974
07.11.1978
27.10.1982
30.10.1986
19.10.1988
1. Regierung Ehard
2. Regierung Ehard
3. Regierung Ehard
2. Regierung Hoegner
1. Regierung Seidel
2. Regierung Seidel
4. Regierung Ehard
1. Regierung Goppel
2. Regierung Goppel
3. Regierung Goppel
4. Regierung Goppel
1. Regierung Strauß
2. Regierung Strauß
3. Regierung Strauß
1. Regierung Streibl
CSU, SPD, WAV
CSU, SPD
CSU
CSU, SPD
SPD, BP, FDP, GB/BHE,
PL
CSU, FDP, GB/BHE
CSU, FDP, GB/BHE
CSU, FDP, GB/BHE
CSU
CSU
CSU, PL
CSU
CSU
CSU
CSU, PL
CSU, PL
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
CSU
Ministerpräsident
MP geschäftsführend ELM
MP geschäftsführend FM
MP zugleich VM
Leiter der Staatskanzlei zugleich Minister für
Sonderaufgaben
MP geschäftsführend BM
Leiter der Staatskanzlei mit Ministerrang
Leiter der Staatskanzlei zugleich Staatsminister für
Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
IM
ab 28.09.1945
Ministerium des Innern
JM
ab 28.09.1945
28.09.1945 – 21.12.1946
Ministerium der Justiz
MP zugleich JM
KM
ab 28.09.1945
ab 30.10.1986
20.06.1989 – 30.10.1990
ab 30.10.1990
ab 06.10.1998
Ministerium für Unterricht und Kultus
Ministerium wird geteilt in KM (Unterricht und
Kultus) und WKM (Wissenschaft und Kunst)
KM geschäftsführend WKM
KM und WKM werden zusammengelegt zum
Ministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft
und Kunst (KM)
Das Ministerium wird geteilt in KM (Unterricht und
Kultus) und WKM (Wissenschaft, Forschung und
Kunst)
FM
ab 28.09.1945
08.02.1950 – 18.12.1950
WM
ab 28.09.1945
ab 08.12.1947
ab 27.10.1994
ab 14.10.2003
Ministerium der Finanzen
MP geschäftsführend FM
Ministerium für Wirtschaft
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Technologie
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie
VM
ab 09.02.1946
21.12.1946 – 10.01.1947
09.01.1951 – 01.10.1952
ab 01.10.1952
ab 14.12.1954
BM
ab 11.12.1962
ab 30.10.1986
ab 08.12.1987
ELM
ab 28.09.1945
15.01.1948 – 26.02.1948
ab 08.12.1970
ab 30.01.2001
AM
ab 28.09.1945
ab 05.12.1966
ab 05.12.1967
ab 01.02.1991
ab 17.06.1993
ab 30.01.2001
SoM
28.09.1945 – 20.07.1949
01.07.1946 – 03.07.1946
ab 20.07.1949
30.10.1986 – 19.10.1988
für
Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft
MP geschäftsführend ELM
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
25.02.1994 – 27.10.1994
27.10.1994 – 06.10.1998
ab 14.10.2003
UM
ab 08.12.1970
Ministerium für Arbeit
Ministerium für Arbeit und soziale Fürsorge
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung
Ministerium für Arbeit, Familie und
Sozialordnung
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Gesundheit
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
ab 14.10.2003
WKM
ab 30.10.1986
20.06.1989 – 30.10.1990
ab 30.10.1990
ab 06.10.1998
Ministerium für Sonderaufgaben
Ministerium nicht besetzt
Minister verstorben, Ministerium nicht mehr
besetzt
Leiter der Staatskanzlei ist zugleich Minister
Sonderaufgaben (wird unter MP erfasst)
GM
30.01.2001 – 14.10.2003
Ministerium für Verkehr
Ministerium nicht besetzt
MP zugleich VM
Ministerialdirektor Brunner mdWdGb.
integriert in: WM (Wirtschaft und Verkehr)
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Ministerium für Bundesangelegenheiten und
Bevollmächtigter des Freistaates Bayern beim Bund
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
MP geschäftsführend BM
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Ministerium für Europaangelegenheiten und
regionale Beziehungen
Ministerium für Landesentwicklung und
Umweltfragen
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
KM geschäftsführend WKM
WKM und KM werden zusammengelegt zum
Ministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft
und Kunst (KM)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ministerium für Gesundheit, Ernährung und
Verbraucherschutz
163
Tabelle 26: Ressortverteilung Berlin 1
Legislatur
periode
1
1
1
1
1
1
2
3
3
4
4
5
5
6
7
7
8
8
9
9
9
11
11
12
13
14
14
14
15
Wahltermin
Beginn
03.12.1950 01.02.1951
30.09.1953
12.11.1953
20.11.1953
24.11.1953
08.04.1954
05.12.1954 22.01.1955
07.12.1958 15.01.1959
16.04.1959
17.02.1963 11.03.1963
14.12.1966
12.03.1967 06.04.1967
19.10.1967
14.03.1971 20.04.1971
02.03.1975 25.04.1975
12.05.1977
18.03.1979 12.05.1979
23.01.1981
10.05.1981 11.06.1981
17.03.1983
10.03.1985 18.04.1985
29.01.1989 16.03.1989
19.11.1990
02.12.1990 24.01.1991
22.10.1995 25.01.1996
10.10.1999 09.12.1999
13.04.2000
16.06.2001
21.10.2001 17.01.2002
Ende
RB
IM
JM
FM
WM
VeM
PM
BWM
AM
SM
29.09.1953
12.11.1953
20.11.1953
24.11.1953
08.04.1954
22.01.1955
15.01.1959
16.04.1959
11.03.1963
14.12.1966
06.04.1967
19.10.1967
20.04.1971
25.04.1975
12.05.1977
12.05.1979
23.01.1981
11.06.1981
17.03.1983
18.04.1985
16.03.1989
19.11.1990
24.01.1991
25.01.1996
09.12.1999
13.04.2000
16.06.2001
17.01.2002
31.12.2004
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
PL
PL
PL
PL
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
PL
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
PL
FDP
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
Grüne
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
FDP
SPD
SPD
CDU
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
PL
PDS
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Tabelle 26: Ressortverteilung Berlin 2
GM
VoM
KrM
BA
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
PL
CDU
PL
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
PDS
CDU
JSM
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
PL
SPD
SPD
SOM
WKM
SchW
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
PL
PL
PDS
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
PL
SPD
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
KM
UM
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
PL
CDU
FDP
FDP
PL
SPD
CDU
CDU
Tabelle 27 : Abkürzungsverzeichnis Berlin
Parteien
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
LDP
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands
PL
parteilos
SED
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
Ernannte Regierungen
1. ernannter Magistrat:
amtierend 17.05.1945 – 05.12.1946 unter Arthur Werner (PL),
zusammengesetzt aus KPD (SED), SPD, CDU, LPD und PL
1. Wahlen zum Gesamtberliner Magistrat: 20.10.1946
19.10.1967
20.04.1971
25.04.1975
12.05.1977
12.05.1979
23.01.1981
11.06.1981
17.03.1983
09.02.1984
18.04.1985
16.03.1989
19.11.1990
24.01.1991
25.01.1996
09.12.1999
16.06.2001
17.01.2002
1. Senat Schütz
2. Senat Schütz
3. Senat Schütz
1. Senat Stobbe
2. Senat Stobbe
Senat Vogel
Senat Weizsäcker
1. Senat Diepgen
2. Senat Diepgen
Senat Momper
3. Senat Diepgen
4. Senat Diepgen
5. Senat Diepgen
1. Senat Wowereit
2. Senat Wowereit
SPD, FDP
SPD
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP, PL
CDU, PL
CDU, FDP, PL
CDU, FDP, PL
CDU, FDP
SPD, PL
SPD
CDU, SPD, PL
CDU, SPD
CDU, SPD, PL
SPD, Grüne, PL
SPD, PDS
1. Gesamtberliner Magistrat:
amtierend 05.10.1946 – 18.04.1947 unter Oberbürgermeister Ostrowski (SPD),
ab 24.06.1947 unter Ernst Reuter (SPD), von Alliierter Militärkommandatur nicht
bestätigt,
08.05.1947 – 07.12.1948 unter Louise Schroeder (SPD),
Koalition aus SPD, CDU, SED, LDP
Ministerien
RB
ab 01.02.1951
30.09.1953 – 12.11.1953
1. Wahlen zum Magistrat der Westsektoren Berlins: 05.12.1948
30.08.1957 – 03.10.1957
1. Magistrat der Westsektoren Berlins:
amtierend 18.01.1949 – 18.01.1951 unter Oberbürgermeister Reuter
(SPD),Koalition aus SPD, CDU, LDP/FDP
14.12.1966 – 06.04.1967
Regierender Bürgermeister
RB Reuter (SPD) verstorben – Bürgermeister
Schreiber (CDU) geschäftsführend
RB Suhr (SPD) verstorben – Bürgermeister Amrehn
(CDU) geschäftsführend
RB geschäftsführend PM und BA
IM
ab 01.02.1951
11.03.1963 – 06.04.1967
19.09.1967 – 19.10.1967
Senatsverwaltung für Inneres
IM zugleich VeM
BA geschäftsführend IM
166
Regierungen
01.02.1951
12.11.1953
24.11.1953
22.01.1955
03.10.1957
11.03.1963
14.12.1966
06.04.1967
Senat Reuter
Senat Schreiber
Senat Suhr
1. Senat Brandt
2. Senat Brandt
1. Senat Albertz
2. Senat Albertz
SPD, FDP, CDU, PL
CDU, FDP, PL
CDU, FDP
SPD, CDU
SPD, CDU
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
JM
ab 01.02.1951
ab 18.04.1985
ab 16.03.1989
ab 09.12.1999
Senatsverwaltung für Justizwesen
Senatsverwaltung für Justiz und
Bundesangelegenheiten
Senatsverwaltung für Justiz
Ressort wird RB zugeordnet.
FM
ab 01.02.1951
12.11.1953 – 22.01.1955
Senatsverwaltung für Finanzen
FM zugleich BA
ab 25.01.1996
ab 09.12.1999
ab 18.06.2001
WM
ab 01.02.1951
ab 22.01.1955
ab 11.03.1963
ab 06.04.1967
ab 25.04.1975
ab 23.01.1981
ab 18.04.1985
ab 16.03.1989
ab 24.01.1991
ab 25.01.1996
ab 09.12.1999
VeM
ab 01.02.1951
15.01.1959 – 16.04.1959
11.03.1963 – 06.04.1967
ab 06.04.1967
ab 25.04.1975
ab 18.04.1985
ab 24.01.1991
PM
ab 01.02.1951
22.01.1955 – 19.11.1961
14.12.1966 – 06.04.1967
BWM
ab 01.02.1951
Wohnungswesen
Senatsverwaltung für Wirtschaft und
Ernährung
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Kredit
Senatsverwaltung für Wirtschaft
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Verkehr und
Betriebe
Senatsverwaltung für Wirtschaft
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Verkehr
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit
Senatsverwaltung für Wirtschaft
Senatsverwaltung für Wirtschaft und
Technologie
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe
Senatsverwaltung für Wirtschaft
AM
ab 01.02.1951
ab 24.11.1953
15.01.1959 – 16.04.1959
ab 11.03.1963
Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
VeM geschäftsführend AM
IM zugleich VeM
VeM integriert in WM (Wirtschaft, Verkehr
und Betriebe)
Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
Senatsverwaltung für Verkehr
ab 09.12.1999
Senatsverwaltung für Post- und
Fernmeldewesen
PM zugleich BA
RB geschäftsführend PM
Senatsverwaltung für Bau- und
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehr,
Bauen und Umwelt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
ab 18.06.2001
Senatsverwaltung für Arbeit
Senatsverwaltung für Arbeit und Sozialwesen
VeM geschäftsführend AM
Senatsverwaltung für Arbeit und Soziale
Angelegenheiten
AM, GM und JSM werden zusammengelegt AM
(Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport)
Teilung in AM (Arbeit, Gesundheit und Soziales)
und JSM
Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales
AM geschäftsführend VeM
Senatsverwaltung für Arbeit und Betriebe
Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen
Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung
und Frauen
Senatsverwaltung für Arbeit, Gesundheit und
Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales
SM
ab 01.02.1951
ab 12.11.1953
24.01.1991 – 25.01.1996
Senatsverwaltung für Sozialwesen
integriert in AM (Arbeit und Sozialwesen)
Senatsverwaltung für Soziales
ab 06.04.1967
ab 19.10.1967
ab 20.04.1971
23.02.1976 – 06.12.1977
ab 11.06.1981
ab 24.01.1991
ab 25.01.1996
GM
ab 01.02.1951
ab 06.04.1967
ab 20.04.1971
ab 11.06.1981
ab 18.04.1985
ab 24.01.1991
ab 25.01.1996
Senatsverwaltung für Gesundheitswesen
GM, JSM und AM zusammengelegt zu AM
(Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport)
Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz
Senatsverwaltung für Gesundheit, Sozialwesen und
Familie
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
aufgeteilt in GM (Gesundheit) und SM (Soziales)
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
167
VoM
01.02.1951 – 16.04.1959
KrM
01.02.1951 – 12.11.1953
BA
ab 01.02.1951
12.11.1953 – 22.01.1955
22.01.1955 – 19.11.1961
14.12.1966 – 06.04.1967
19.09.1967 – 19.10.1967
24.01.1991 – 25.01.1996
ab 25.01.1996
JSM
ab 22.01.1955
06.12.1962 – 11.03.1963
ab 06.04.1967
ab 06.04.1967
ab 19.10.1967
ab 18.04.1985
ab 16.03.1989
ab 24.01.1991
SchW
ab 11.03.1963
ab 11.06.1981
ab 18.04.1985
ab 16.03.1989
ab 25.01.1996
ab 09.12.1999
ab 18.06.2001
Senatsverwaltung für Schulen und Familie
Senatsverwaltung für Schule und Sport
Senatsverwaltung für Volksbildung
SOM
11.03.1963 – 14.12.1966
Senatsverwaltung für Kreditwesen
Senatsverwaltung für Bundesangelegenheiten
FM zugleich BA
PM zugleich BA
RB geschäftsführend BA
BA geschäftsführend IM
Senatsverwaltung für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ressort wird RB zugeordnet
WKM
ab 11.03.1963
ab 06.12.1977
ab 11.06.1981
ab 17.03.1983
ab 25.01.1996
ab 09.12.1999
Senatsverwaltung für Jugend und Sport
Senatsverwaltung unbesetzt
Senatsverwaltung für Familie, Jugend und
Sport
JSM, AM und GM zusammengelegt zu AM
(Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport)
Senatsverwaltung für Familie, Jugend und
Sport
Senatsverwaltung für Jugend und Familie
Senatsverwaltung für Frauen, Familie und
Beruf
Senatsverwaltung für Jugend und Familie
Senatsverwaltung für Schulwesen
Senatsverwaltung für Schulwesen, Jugend und
Sport
Senatsverwaltung für Schulwesen,
Berufsausbildung und Sport
Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung
und Sport
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
KM
ab 06.12.1977
ab 11.06.1981
17.03.1983 – 25.01.1996
UM
ab 11.06.1981
ab 25.01.1996
Senatsverwaltung für Polizei, Sicherheit und
Ordnung
Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst
Teilung in WKM (Wissenschaft und Forschung) und
KM (kulturelle Angelegenheiten)
WKM und KM zusammengelegt zu:
WKM(Wissenschaft und Kultur)
Teilung in WKM (Wissenschaft und Forschung) und
KM (kulturelle Angelegenheiten)
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und
Kultur
Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur
Senatsverwaltung für kulturelle Angelegenheiten
KM und WKM zusammengelegt zu WKM
(Wissenschaft Kultur)
Senatsverwaltung für kulturelle Angelegenheiten
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umweltschutz
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Umweltschutz und Technologie
168
Tabelle 28: Ressortverteilung Bremen 1
Legislaturperiode Wahltermin
1
1
1
1
1
1
1
2
3
3
3
4
5
6
6
7
8
9
10
11
11
11
12
13
14
15
12.10.1947
07.10.1951
09.10.1955
11.10.1959
29.09.1963
01.10.1967
10.10.1971
28.09.1975
07.10.1979
25.09.1983
13.09.1987
29.09.1991
14.05.1995
06.06.1999
25.05.2003
Beginn
06.06.1945
01.08.1945
21.08.1945
30.03.1946
16.05.1946
23.07.1946
01.08.1946
28.11.1946
06.12.1946
17.12.1946
27.03.1947
07.11.1947
21.11.1947
22.01.1948
02.02.1948
13.04.1948
18.05.1948
01.01.1950
11.01.1951
21.05.1951
29.11.1951
28.12.1955
16.12.1958
25.02.1959
21.12.1959
26.11.1963
28.11.1967
01.06.1971
15.12.1971
03.11.1975
07.11.1979
10.11.1983
15.10.1987
08.02.1989
12.10.1991
11.12.1991
04.07.1995
07.07.1999
04.07.2003
Ende
31.07.1945
21.08.1945
30.03.1946
16.05.1946
23.07.1946
01.08.1946
28.11.1946
06.12.1946
17.12.1946
27.03.1947
07.11.1947
21.11.1947
22.01.1948
02.02.1948
13.04.1948
18.05.1948
01.01.1950
11.01.1951
21.05.1951
29.11.1951
28.12.1955
16.12.1958
25.02.1959
21.12.1959
26.11.1963
28.11.1967
01.06.1971
15.12.1971
03.11.1975
07.11.1979
10.11.1983
15.10.1987
08.02.1989
12.10.1991
11.12.1991
04.07.1995
07.07.1999
04.07.2003
31.12.2004
S
PL
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
IM
GM
BDV
BDV
BDV
KPD
KPD
SPD
SPD+KPD
SPD+KPD
SPD+KPD
SPD+KPD
SPD+KPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
CDU
CDU
CDU
BDV
BDV
BDV
BDV
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
WM
PL + BDV
PL + BDV
PL + BDV
PL + BDV
PL + BDV
PL + BDV
PL + BDV
BDV
BDV
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
CDU
CDU
CDU
VM
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
JM
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
KA
AM
SPD
SPD
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
BaM
SPD + BDV
SPD + BDV
SPD + BDV
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
SPD
CDU
Tabelle 28: Ressortverteilung Bremen 2
BiM
FM
SPD
PL + BDV
SPD
PL + BDV
SPD
PL + BDV
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD + KPD
PL
SPD + KPD
PL
SPD + KPD
PL
SPD + KPD
PL
SPD + KPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
SPD
PL
PL
SPD
FDP
SPD
FDP
SPD
FDP
SPD
FDP
SPD
FDP
SPD
FDP
SPD
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
SPD
CDU
SPD
PL
JgM
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Grüne
AuM
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
BDV
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
ELM
KPD+PL
KPD+PL
KPD+PL
KPD+PL
SPD+PL
SPD+PL
SPD+PL
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
BDV
BDV
BDV
BDV
SPD
SPD
SPD
CDU
WoM
BM
KPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
WohlM
SPD
KPD
KPD
KPD
SPD
SPD
SPD
PBM
WKM
UM
SpM
SPD
PL
PL
PL
PL
PL
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Grüne
CDU
SPD
SPD
SPD
Tabelle 29: Abkürzungsverzeichnis Bremen
Parteien
BDV Bremer Demokratische Volkspartei (ab 1951: FDP)
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
Ernannte Regierungen
1. kommunale Verwaltung:
amtierend 06.06.1945 – 28.11.1946 unter Regierendem Bürgermeister Vagts (PL)
1. ernannter Senat:
amtierend 28.11.1946 – 22.01.1948 unter Bürgermeister und Senatspräsident Kaisen
(SPD), Koalition aus SPD, BDV, KPD.
Regierungen
28.11.1946
22.01.1948
29.11.1951
28.12.1955
21.12.1959
26.11.1963
28.11.1967
01.06.1971
15.12.1971
03.11.1975
07.11.1979
10.11.1983
15.10.1987
11.12.1991
04.07.1995
07.07.1999
04.07.2003
171
Ministerien
S
ab 06.06.1945
1. (gewählter) Senat Kaisen
2. Senat Kaisen
3. Senat Kaisen
4. Senat Kaisen
5. Senat Kaisen
6. Senat Kaisen
1. Senat Koschnick
2. Senat Koschnick
3. Senat Koschnick
4. Senat Koschnick
5. Senat Koschnick
1. Senat Wedemeier
2. Senat Wedemeier
1. Senat Scherf
2. Senat Scherf
3. Senat Scherf
SPD, PL, BDV, KPD
SPD, PL, BDV
SPD, FDP, CDU
SPD, FDP, CDU
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD, FDP, Grüne
SPD, CDU
SPD, CDU
SPD, CDU, PL
Regierender Bürgermeister
ab 28.11.1946
01.06.1971 – 15.12.1971
25.06.1979 – 07.11.1979
10.11.1983 - 31.12.2004
15.10.1987 – 26.01.1988
08.02.1989 – 11.12.1991
04.07.1995 – 31.12.2004
Präsident des Senats und Bürgermeister
S geschäftsführend VM
S geschäftsführend BaM
S zugleich KA
S geschäftsführend BM
S zugleich AM
S zugleich JM
IM
ab 02.02.1948
01.08.1969 – 01.12.1969
21.11.1988 – 06.12.1988
ab 11.12.1991
ab 04.07.1995
ab 07.07.1999
14.07.2001 – 29.08.2001
ab 04.07.2003
13.07.2004 – 08.09.2004
Senatsverwaltung für Inneres
IM geschäftsführend BaM
FM geschäftsführend IM
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Senatsverwaltung für Inneres
Senatsverwaltung für Inneres, Kultur und Sport
FM geschäftsführend IM
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IM geschäftsführend WKM
GM
ab 21.08.1945
ab 28.11.1946
06.12.1946 – 22.01.1948
ab 02.02.1948
22.01.1948 – 02.02.1948
ab 29.11.1951
ab 21.12.1959
21.12.1959 – 15.12.1971
ab 15.12.1971
ab 10.11.1983
10.11.1983 – 25.01.1984
01.02.1987 – 15.10.1987
ab 15.10.1987
15.10.1987 – 26.01.1988
12.10.1991 – 11.12.1991
ab 11.12.1991
Senatsverwaltung für Gesundheitswesen
Senatsverwaltung für Gesundheit und Wohlfahrt
Senatorin Popall (KPD) ist dem Senator Ehlers
(SPD) beigeordnet
Senatsverwaltung für Gesundheitswesen
Senatsverwaltung nicht besetzt
Senatsverwaltung für Wohlfahrts- und
Gesundheitswesen
Senatsverwaltung für das Gesundheitswesen
AM zugleich GM
Senatsverwaltung für Gesundheit und
Umweltschutz
Senatsverwaltung für Gesundheit und Sport
GM geschäftsführend UM
JgM geschäftsführend GM
Senatsverwaltung für Gesundheit
JgM geschäftsführend GM
Senatsverwaltung nicht besetzt
Senatsverwaltung für Soziales, Familie und
Gesundheit
11.12.1991 – 25.03.1992
01.03.1994 – 16.03.1994
ab 04.07.1995
ab 07.07.1999
16.01.2002 – 20.03.2002
WM
ab 06.06.1945
ab 28.11.1946
28.11.1946 – 17.12.1946
ab 29.11.1951
16.12.1958 – 25.02.1959
ab 21.12.1959
01.06.1971 – 15.12.1971
15.12.1971 – 03.11.1975
07.11.1979 – 10.11.1983
10.11.1983 – 31.12.1985
ab 15.10.1987
ab 04.07.1995
ab 07.07.1999
04.07.2003 – 13.07.2004
13.07.2004 – 08.09.2004
08.09.2004 – 31.12.2004
VM
ab 28.11.1946
28.11.1946 – 17.12.1946
ab 29.11.1951
01.06.1971 – 15.12.1971
15.10.1987 – 07.02.1989
08.02.1989 – 11.12.1991
ab 11.12.1991
172
11.12.1991 – 04.07.1995
AM geschäftsführend GM
AM geschäftsführend GM
Senatsverwaltung für Frauen, Gesundheit, Jugend,
Soziales und Umweltschutz
Senatsverwaltung für Arbeit, Frauen, Gesundheit,
Jugend und Soziales
BaM geschäftsführend GM
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Häfen und
Verkehr (und interzonale Wirtschaftsfragen)
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit
VM geschäftsführend WM
Senatsverwaltung für Wirtschaft
Senatsverwaltung nicht besetzt
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Außenhandel
WM geschäftsführend FM
AM zugleich WM
AM zugleich WM
AM
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Außenhandel
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Mittelstand,
Technologie und Europaangelegenheiten
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Häfen
WM zugleich WKM
BaM geschäftsführend WM
WM zugleich WKM
Senatsverwaltung für Häfen und Schifffahrt
VM geschäftsführend WM
Senatsverwaltung für Häfen, Schifffahrt und
Verkehr
S geschäftsführend VM
VM zugleich AM
VM zugleich BaM
Senatsverwaltung für Häfen, Schifffahrt und
Außenhandel
VM zugleich BM
ab 04.07.1995
04.07.1995 – 07.07.1999
JM
ab 06.06.1945
ab 28.11.1946
ab 28.12.1955
26.11.1963 – 01.06.1971
01.06.1971 – 15.12.1971
ab 15.12.1971
10.11.1983 – 15.10.1987
15.10.1987 – 11.12.1991
ab 11.12.1991
11.12.1991 – 04.07.1995
04.07.1995 – 07.07.1999
KA
ab 26.11.1963
26.11.1963 – 01.06.1971
10.11.1983 – 31.12.2004
AM
ab 22.01.1948
13.04.1948 – 18.05.1948
ab 18.05.1948
ab 29.11.951
21.12.1959 – 15.12.1971
18.08.1968 – 16.10.1968
15.12.1971 – 03.11.1975
03.11.1975 – 07.11.1979
07.11.1979 – 10.11.1983
18.09.1985 – 31.12.1985
15.10.1987 – 07.02.1989
08.02.1989 – 11.12.1991
ab 11.12.1991
Senatsverwaltung für Häfen, überregionalen
Verkehr und Außenhandel
VM zugleich AM
Senatsverwaltung für Justiz
Senatsverwaltung für Justiz, Verfassung und
kirchliche Angelegenheiten
Senatsverwaltung für Justiz und Verfassung
JM zugleich KA
BaM geschäftsführend JM
Senatsverwaltung für Rechtspflege und
Strafvollzug
JM zugleich BM
JM zugleich SpM
Senatsverwaltung für Justiz und Verfassung
JM zugleich BiM
S zugleich JM
Senatsverwaltung für kirchliche
Angelegenheiten
JM zugleich KA
S zugleich KA
Senatsverwaltung für Arbeit, Sozialversicherung,
Wohnungswesen
Senatsverwaltung nicht besetzt
Senatsverwaltung für Arbeit und Wohlfahrt
Senatsverwaltung für Arbeit
AM zugleich GM
Senatsverwaltung nicht besetzt
AM zugleich WM
AM zugleich JgM
AM zugleich WM
FM geschäftsführend AM
VM zugleich AM
S zugleich AM
Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen
11.12.1991 – 25.03.1992
01.03.1994 – 16.03.1994
04.07.1995 – 07.07.1999
BaM
ab 06.06.1945
01.06.1971 – 15.12.1971
01.08.1969 – 01.12.1969
04.09.1978 – 27.09.1978
25.06.1979 – 07.11.1979
15.07.1987 – 08.02.1989
08.02.1989 – 11.12.1991
ab 04.07.1995
ab 07.07.1999
ab 04.07.2003
13.07.2004 – 08.09.2004
BiM
ab 06.06.1945
06.12.1946 – 22.01.1948
ab 22.01.1948
21.05.1951 – 29.11.1951
ab 29.11.1951
ab 15.12.1971
ab 03.11.1975
ab 10.11.1983
ab 11.12.1991
11.12.1991 – 04.07.1995
ab 04.07.1995
ab 07.07.1999
FM
ab 06.06.1945
AM geschäftsführend GM
AM geschäftsführend GM
VM zugleich AM
Senatsverwaltung für das Bauwesen
BaM geschäftsführend JM
IM geschäftsführend BaM
BaM geschäftsführend FM
MP geschäftsführend BaM
Senatsverwaltung nicht besetzt
VM zugleich BaM
Senatsverwaltung für Bau, Verkehr und
Stadtentwicklung
Senatsverwaltung für Bau und Umwelt
Senatsverwaltung für Bau, Umwelt und Verkehr
BaM geschäftsführend WM
Senatsverwaltung für Schulen und Erziehung
Senatorin Popall (KPD) ist dem Senator Paulmann
(SPD) beigeordnet
Senatsverwaltung für Schulen und Erziehung,
Kunst und Wissenschaft
Senatsverwaltung nicht besetzt
Senatsverwaltung für das Bildungswesen
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Kunst
Senatsverwaltung geteilt in BiM (Bildung) und
WKM (Wissenschaft und Kunst)
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Kunst
Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft
JM zugleich BiM
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft,
Kunst und Sport
Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft
Senatsverwaltung für Finanzen
ab 29.11.1951
01.06.1971 – 15.12.1971
04.09.1978 – 27.09.1978
18.09.1985 – 31.12.1985
21.11.1988 – 06.12.1988
14.07.2001 – 29.08.2001
JgM
ab 29.11.1951
ab 1957
ab 21.12.1959
ab 15.12.1971
03.11.1975 – 07.11.1979
ab 10.11.1983
01.02.1987 – 15.10.1987
15.10.1987 – 26.01.1988
ab 11.12.1991
ab 25.02.1992
23.02.1995 – 04.07.1995
AuM
ab 28.11.1946
28.12.1955 – 21.12.1959
ELM
ab 06.06.1945
Senator Nolting-Hauff (PL seit 06.06.1945) wird
als FDP-Mitglied geführt
WM geschäftsführend FM
BaM geschäftsführend FM
FM geschäftsführend AM
FM geschäftsführend IM
FM geschäftsführend IM
Senatsverwaltung für Jugendwesen
Senatsverwaltung für Jugendwesen und Sport
Senatsverwaltung für Wohlfahrt und Jugend
Senatsverwaltung für Soziales, Jugend und Sport
AM zugleich JgM
Senatsverwaltung für Jugend und Soziales
JgM geschäftsführend GM
JgM geschäftsführend GM
Senatsverwaltung für Kultur,
Ausländerintegration und Jugendarbeit
Senatsverwaltung für Kultur und
Ausländerintegration
JgM geschäftsführend UM
Senatsverwaltung für Wirtschaftsforschung und
Außenhandel
Senatsverwaltung für Außenhandel
14.09.1949 – 31.12.1949
09.04.1952 – 28.12.1955
Senatsverwaltung für Ernährung und
Arbeitseinsatz
Senatsverwaltung für Ernährung und
Landwirtschaft
Senatsverwaltung nicht besetzt
ELM zugleich WoM
WoM
ab 01.08.1946
ab 22.01.1948
Senatsverwaltung für Wohnungswesen
Senatsverwaltung für Landeskultur
ab 22.01.1948
173
ab 13.04.1948
ab 29.11.1951
29.11.1951 – 09.04.1952
09.04.1952 – 28.12.1955
Senatsverwaltung für Wohnungswesen und
Landeskultur
Senatsverwaltung für Wohnungswesen
WohlM geschäftsführend WoM
ELM zugleich WoM
BM
ab 15.12.1971
10.11.1983 – 15.10.1987
15.10.1987 – 26.01.1988
12.10.1991 – 11.12.1991
11.12.1991 – 04.07.1995
Senatsverwaltung für Bundesangelegenheiten
JM zugleich BM
S geschäftsführend BM
Senatsverwaltung nicht besetzt
BM zugleich VM
WohlM
06.06.1945 – 28.11.1946
29.11.1951 – 09.04.1952
Senatsverwaltung für Wohlfahrtswesen
WohlM geschäftsführend WoM
PBM
ab 27.03.1947
07.11.1947 – 21.11.1947
21.11.1947 – 31.12.1949
31.12.1949
WKM
03.11.1975 – 10.11.1983
ab 10.11.1983
ab 04.07.2003
04.07.2003 – 13.07.2004
13.07.2004 – 08.09.2004
08.09.2004 – 31.12.2004
UM
ab 10.11.1983
10.11.1983 – 25.01.1984
01.01.1986 – 15.10.1987
ab 15.10.1987
Senatsverwaltung für Politische Befreiung
Senatsverwaltung nicht besetzt
Senator Liftschütz (PL) ist nur für sein Ressort
stimmberechtigt
„Dienststelle wurde aufgelöst“
Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst
WKM integriert in BiM (Bildung, Wissenschaft
und Kunst)
Senatsverwaltung für Kultur
WM zugleich WKM
IM geschäftsführend WKM
WM zugleich WKM
174
Senatsverwaltung für Umweltschutz
GM geschäftsführend UM
UM zugleich AM
Senatsverwaltung für Umweltschutz und
Stadtentwicklung
08.02.1989 – 11.12.1991
Senatsverwaltung nicht besetzt
SpM
ab 15.10.1987
15.10.1987 – 11.12.1991
Senatsverwaltung für Sport
JM zugleich SpM
Tabelle 30: Ressortverteilung Hessen
Legislatur
periode
1
1
1
1
2
2
3
4
5
6
7
8
9
9
10
11
11
11
11
12
12
13
14
15
16
Wahltermin
Beginn
01.12.1946 07.01.1947
31.03.1949
31.10.1949
09.11.1949
19.11.1950 10.01.1951
14.01.1953
28.11.1954 19.01.1955
23.11.1958 29.01.1959
11.11.1962 31.01.1963
06.11.1966 19.01.1967
08.11.1970 17.12.1970
27.10.1974 18.12.1974
08.10.1978 14.12.1978
28.09.1982
26.09.1982 01.12.1982
25.09.1983 25.09.1983
04.07.1984
12.12.1985
09.02.1987
05.04.1987 24.04.1987
11.09.1987
20.01.1991 05.04.1991
19.02.1995 05.04.1995
07.02.1999 07.04.1999
02.02.2003 05.04.2003
Ende
MP
IM
KM
JM
FM
WM
31.03.1949
31.10.1949
09.11.1949
09.01.1951
14.01.1953
18.01.1955
28.01.1959
30.01.1963
18.01.1967
16.12.1970
17.12.1974
13.12.1978
28.09.1982
01.12.1982
25.09.1983
04.07.1984
12.12.1985
09.02.1987
23.04.1987
11.09.1987
05.04.1991
05.04.1995
07.04.1999
05.04.2003
31.12.2004
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
Grüne
CDU
CDU
AM
LM
PB
CDU
CDU
PL
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
GB/BHE GB/BHE
GB/BHE
SPD
GB/BHE
SPD
SPD GDP/BHE
SPD
SPD
SPD
FDP
SPD
SPD
FDP
SPD
SPD
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
CDU
PL
FDP
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
CDU
CDU
CDU
BA
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
CDU
WKM
UM
FrM
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
SPD
SPD
FDP
PL
Grüne
SPD
CDU
CDU
Grüne
Grüne
CDU
CDU
SPD
SPD
Grüne
Tabelle 31: Abkürzungsverzeichnis Hessen
Parteien
GB/BHE
GDP/BHE
KPD
LDP
Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und
Entrechteten
Gesamtdeutsche Partei / Bund der Heimatvertriebenen und
Entrechteten
Kommunistische Partei Deutschlands
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands
Ernannte Regierungen
1. ernannte Regierung:
amtierend 16.10.1945 – 01.11.1945 unter Ministerpräsident Geiler (PL), Koalition
aus SPD, KPD, PL
2. ernannte Regierung:
amtierend 01.11.1945 – 05.01.1947 unter Ministerpräsident Geiler (PL), Koalition
aus CDU, SPD, LDP, KPD, PL
Wahl zur Verfassungberatenden Großhessischen Landesversammlung: 30.06.1946
176
Regierungsparteien
07.01.1947
Regierung Stock
31.03.1949
10.01.1951
1. Regierung Zinn
19.01.1955
2. Regierung Zinn
29.01.1959
3. Regierung Zinn
31.01.1963
4. Regierung Zinn
19.01.1967
5. Regierung Zinn
23.10.1969
1. Regierung Oswald
17.12.1970
2. Regierung Oswald
18.12.1974
3. Regierung Oswald
20.10.1976
1. Regierung Börner
14.12.1978
2. Regierung Börner
28.09.1982
01.12.1982
Geschäftsführende
Regierung Börner
SPD, CDU, PL
SPD, CDU
SPD
SPD, GB/BHE
SPD, GB/BHE
SPD, GDP/BHE
SPD
SPD
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD
SPD
04.07.1984
12.12.1985
09.02.1987
24.04.1987
11.09.1987
05.04.1991
05.04.1995
07.04.1999
05.04.2003
3. Regierung Börner
Regierung Wallmann
1. Regierung Eichel
2. Regierung Eichel
1. Regierung Koch
2. Regierung Koch
Ministerien
MP
ab 07.01.1947
31.03.1949 – 09.11.1949
31.10.1949 – 09.11.1949
10.01.1951 – 31.01.1963
01.12.1982 – 04.07.1984
IM
ab 07.01.1947
ab 09.11.1949
ab 23.10.1969
SPD
SPD, Grüne
SPD
CDU, FDP, PL
CDU, FDP
SPD, Grüne
SPD, Grüne
CDU, FDP
CDU, PL
Ministerpräsident
MP geschäftsführend PB
MP geschäftsführend WM
MP zugleich JM
MP-Kandidat Wallmann (CDU) nicht gewählt –
der zuvor zurückgetretene MP Börner bleibt
geschäftsführend im Amt
ab 07.04.1999
Ministerium für Inneres und Wiederaufbau
Innenministerium
Ministerium für Inneres und Bevollmächtigter
des Landes Hessen beim Bund
Innenministerium
JM geschäftsführend IM
JM geschäftsführend IM
Ministerium des Innern und für
Europaangelegenheiten
Ministerium des Innern
Ministerium des Innern und für Landwirtschaft,
Forsten und Naturschutz
Ministerium des Innern und für Sport
KM
ab 07.01.1947
ab 07.01.1947
31.10.1949 – 09.11.1949
Kultusministerium
Ministerium für Kultus und Unterricht
KM geschäftsführend AM
ab 17.12.1970
28.09.1982 – 04.07.1984
06.11.1990 – 20.11.1990
ab 05.04.1991
ab 01.02.1994
ab 05.04.1995
ab 09.11.1949
ab 10.01.1951
ab 31.01.1963
11.01.1999 - 07.04.1999
JM
ab 07.01.1947
ab 09.11.1949 –10.01.1951
Ministerium für Erziehung, Volksbildung und
Justiz
Ministerium für Erziehung und Volksbildung
Kultusministerium
KM geschäftsführend WKM
20.09.1995 – 09.10.1995
23.02.1998 – 23.03.1998
ab 07.04.1999
FM
ab 07.01.1947
06.04.1972 – 11.04.1972
28.09.1982 – 04.07.1984
20.01.1994 – 26.01.1994
Ministerium der Finanzen
Ministerium nicht besetzt
FM geschäftsführend WM
Ministerium nicht besetzt
ab 23.10.1969
ab 17.12.1970
ab 14.12.1978
28.09.1982 – 04.07.1984
06.11.1990 – 20.11.1990
12.05.1993 – 15.06.1993
ab 05.04.1995
WM
ab 07.01.1947
31.10.1949 – 09.11.1949
ab 09.11.1949
ab 14.01.1953
ab 29.01.1959
28.09.1982 – 04.07.1984
ab 05.04.1991
ab 01.02.1994
Ministerium der Justiz
integriert in: KM (Erziehung, Volksbildung und
Justiz)
MP zugleich JM
Ministerium der Justiz und für
Bundesangelegenheiten
Ministerium der Justiz
Ministerium der Justiz und Bevollmächtigter des
Landes Hessen beim Bund
Ministerium der Justiz
JM geschäftsführend IM
JM geschäftsführend IM
JM geschäftsführend AM
Ministerium der Justiz und für
Europaangelegenheiten
JM geschäftsführend UM
JM geschäftsführend UM
Ministerium der Justiz
10.01.1951 – 31.01.1963
ab 31.01.1963
ab 23.10.1969
11.05.1981 – 22.06.1981
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
MP geschäftsführend WM
integriert in AM (Arbeit, Landwirtschaft und
Wirtschaft)
integriert in AM (Arbeit, Wirtschaft und und
Verkehr)
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
ab 05.04.1995
AM
ab 07.01.1947
31.10.1949 – 09.11.1949
ab 09.11.1949
ab 14.01.1953
ab 29.01.1959
ab 23.10.1969
ab 18.11.1969
ab 04.07.1984
ab 12.12.1985
09.02.1987 – 24.04.1987
ab 05.04.1991
12.05.1993 – 15.06.1993
ab 07.04.1999
LM
ab 07.01.1947
07.01.1947 – 09.11.1949
09.11.1949 – 14.01.1953
ab 14.01.1953
ab 19.01.1955
ab 17.12.1970
Ministerium für Wirtschaft und Technik
Minister Karry (FDP) ermordet – Hoffie (FDP)
m.d.W.d.G.b.
FM geschäftsführend WM
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Technologie
Wirtschaft, Verkehr, Technologie und
Europaangelegenheiten
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt
KM geschäftsführend AM
Ministerium für Arbeit, Landwirtschaft und
Wirtschaft
Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und
Gesundheitswesen
Ministerium für Arbeit, Soziales und
Gesundheitswesen
Sozialministerium
Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales
Sozialministerium
AM geschäftsführend UM
Ministerium für Frauen, Arbeit und
Sozialordnung
JM geschäftsführend AM
Sozialministerium
Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Forstwirtschaft
integriert in AM (Arbeit, Landwirtschaft und
Wirtschaft)
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Forsten
Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
177
ab 14.12.1978
26.03.1980 – 13.05.1980
ab 04.07.1984
ab 12.12.1985
ab 24.04.1987
11.09.1987
ab 05.04.1991
ab 05.04.1995
Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt,
Landwirtschaft und Forsten
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und
Naturschutz
Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und
Naturschutz
parteilose Ministerin (seit 24.04.1987) Reichardt
tritt CDU bei
Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen,
Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
integriert in IM (Inneres und Landwirtschaft,
Forsten und Naturschutz)
UM
ab 12.12.1985
09.02.1987 – 24.04.1987
ab 24.04.1987
ab 05.04.1991
ab 05.04.1995
20.09.1995 – 09.10.1995
23.02.1998 – 23.03.1998
ab 07.04.1999
ab 05.04.2003
PB
ab 07.01.1947
31.03.1949 – 09.11.1949
BA
ab 31.03.1963
31.03.1963 – 23.10.1969
ab 23.10.1969
23.10.1969 – 17.12.1970
17.12.1970 – 14.12.1978
ab 14.12.1978
ab 04.07.1984
04.07.1984 – 12.12.1985
24.04.1987 – 05.04.1991
05.04.1991 – 05.04.2003
ab 05.04.2003
WKM
ab 04.07.1984
24.04.1987 – 05.04.1991
11.01.1999 – 07.04.1999
Ministerium für Politische Befreiung
MP geschäftsführend PB
FrM
12.12.1985 – 24.04.1987
05.04.1991 – 05.04.1995
Ministerium für Bundesangelegenheiten
JM zugleich BA
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
IM zugleich BA
JM zugleich BA
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
Ministerium nicht besetzt
WKM zugleich BA
Ministerium nicht besetzt
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim
Bund
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
WKM zugleich BA
KM geschäftsführend WKM
Ministerium für Umwelt und Energie
UM Fischer (Grüne) entlassen – AM Clauss
(SPD) m.d.W.d.G.b.
Ministerium für Umwelt und
Reaktorsichersicherheit
Ministerium für Umwelt, Energie und
Bundesangelegenheiten
Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend,
Familie und Gesundheit
JM geschäftsführend UM
JM geschäftsführend UM
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
Forsten
Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Die Bevollmächtigte der Hessischen
Landesregierung für Frauenangelegenheiten
Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit
178
Tabelle 32: Ressortverteilung Niedersachsen
Leg.
Per.
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
3
3
3
3
3
3
3
4
5
5
5
6
7
8
8
8
8
9
10
11
12
13
14
14
14
15
Wahltermin
Beginn
20.04.1947 11.06.1947
13.10.1947
09.06.1948
22.05.1949
22.06.1950
23.08.1950
18.09.1950
13.10.1950
06.05.1951 13.06.1951
01.12.1953
24.04.1955 26.05.1955
11.06.1955
14.09.1955
28.02.1956
30.06.1956
03.10.1956
19.11.1957
19.04.1959 12.05.1959
19.05.1963 12.06.1963
24.04.1965
19.05.1965
04.06.1967 05.07.1967
14.06.1970 08.07.1970
09.06.1974 10.07.1974
15.01.1976
13.02.1976
19.01.1977
04.06.1978 28.06.1978
21.03.1982 22.06.1982
15.06.1986 09.07.1986
13.05.1990 21.06.1990
13.03.1994 23.06.1994
01.03.1998 30.03.1998
15.12.1999
13.12.2000
02.03.2003 04.03.2003
Ende
MP
13.10.1947
09.06.1948
22.05.1949
21.06.1950
22.08.1950
18.09.1950
12.10.1950
13.06.1951
01.12.1953
26.05.1955
11.06.1955
14.09.1955
28.02.1956
30.06.1956
03.10.1956
19.11.1957
12.05.1959
12.06.1963
24.04.1965
13.05.1965
05.07.1967
08.07.1970
10.07.1974
14.01.1976
13.02.1976
19.01.1977
28.06.1978
22.06.1982
09.07.1986
21.06.1990
23.06.1994
30.03.1998
15.12.1999
13.12.2000
04.03.2003
31.12.2004
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
DP
DP
DP
DP
DP
DP
DP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
IM
FM
SM
SPD
CDU
DP
SPD
CDU
DP
SPD
CDU
SPD
SPD
CDU
SPD
SPD
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
SPD
SPD GB/BHE SPD
SPD
FDP
SPD
SPD
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
KM
WM
ELFM
JM
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
DP
FDP
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
SPD
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
SPD
FDP
CDU
CDU
FDP
CDU
CDU
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
PL
FDP
NLP
NLP
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
CDU
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
DZP
DP
DP
DP
SPD
FDP
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
DZP
DZP
SPD
DP
DP
DP
DP
DP
FDP
CDU
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
EntNaz VuBM
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
SPD
GB/BHE
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
Grüne
SPD
SPD
SoAM
AuM
WKM
UM
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
PL
PL
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FrM
DZP
DZP
DZP
DZP
DZP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
Grüne
SPD
Tabelle 33: Abkürzungsverzeichnis Niedersachsen
Parteien
DP
Deutsche Partei
DZP
Deutsche Zentrumspartei (Zentrum)
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
NLP
Niedersächsische Landespartei
Ernannte Regierungen
Ernannte Staatsministerien und Kabinette in den Gebietsteilen Braunschweig,
Hannover, Oldenburg: 1945/1946
1. ernanntes Kabinett:
amtierend 09.12.1946 – 11.06.1947 unter Ministerpräsident Kopf (SPD), Koalition
aus SPD, FDP, CDU, NLP, KPD
180
Regierungen
11.06.1947
09.06.1948
23.08.1950
13.06.1951
01.12.1953
26.05.1955
19.11.1957
12.05.1959
29.12.1961
12.06.1963
19.05.1965
05.06.1967
08.07.1970
10.07.1974
15.01.1976
19.01.1977
28.06.1978
22.06.1982
09.07.1986
21.06.1990
1. Regierung Kopf
2. Regierung Kopf
Regierung Hellwege
3. Regierung Kopf
1. Regierung Diederichs
2. Regierung Diederichs
3. Regierung Diederichs
1. Regierung Kubel
2. Regierung Kubel
1. Regierung Albrecht
2. Regierung Albrecht
3. Regierung Albrecht
4. Regierung Albrecht
1. Regierung Schröder
SPD, CDU, DP, NLP
SPD, CDU, DZP
SPD, DZP
SPD, GB/BHE, DZP
SPD, GB/BHE
DP, CDU, GB/BHE, FDP
DP, SPD, CDU
SPD, FDP, GB/BHE
SPD, FDP, GB/BHE
SPD, FDP
SPD, CDU
SPD, CDU
SPD
SPD, FDP
CDU
CDU, FDP
CDU
CDU
CDU, FDP
SPD, Grüne, PL
23.06.1994
30.03.1998
28.10.1998
15.12.1999
13.12.2000
04.03.2003
2. Regierung Schröder
3. Regierung Schröder
1. Regierung Glogowski
1. Regierung Gabriel
1. Regierung Wulff
SPD, PL
SPD
SPD
SPD
SPD, PL
CDU, FDP
Ministerien
MP
ab 11.06.1947
11.06.1947 – 09.06.1948
15.11.1948 – 09.12.1948
22.06.1950 – 13.09.1951
23.08.1950 – 13.06.1951
01.12.1953 – 26.05.1955
11.06.1955 – 14.09.1955
15.01.1976 – 12.05.1976
15.01.1976 – 25.02.1976
15.01.1976 – 25.02.1976
04.04.1978 – 28.06.1978
04.11.1980 – 03.12.1980
Ministerpräsident
MP geschäftsführend IM
MP geschäftsführend KM
MP geschäftsführend ELFM
MP geschäftsführend FM
MP zugleich JM
MP geschäftsführend KM
MP geschäftsführend JM
MP geschäftsführend FM
MP geschäftsführend WM
MP geschäftsführend JM
MP geschäftsführend FM
IM
ab 11.06.1947
11.06.1947 – 09.06.1948
22.06.1982 – 22.09.1982
01.11.1988 – 09.11.1988
ab 04.03.2003
Ministerium des Innern
MP geschäftsführend IM
IM geschäftsführend KM
JM geschäftsführend IM
Ministerium für Inneres und Sport
FM
ab 11.06.1947
23.08.1950 – 13.06.1951
19.05.1965 – 05.07.1967
15.01.1976 – 25.02.1976
25.02.1976 – 19.01.1977
04.11.1980 – 03.12.1980
Ministerium der Finanzen
MP geschäftsführend FM
FM zugleich SM
MP geschäftsführend FM
FM geschäftsführend WM
MP geschäftsführend FM
SM
ab 11.06.1947
Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit
23.08.1950 – 18.09.1950
18.09.1950 – 13.06.1951
ab 13.06.1951
19.05.1965 – 05.07.1967
15.01.1976 – 13.02.1976
ab 30.03.1998
ab 04.03.2003
KM
ab 11.06.1947
15.11.1948 – 09.12.1948
11.06.1955 – 14.09.1955
28.02.1956 – 30.06.1956
30.06.1956 – 03.10.1956
15.01.1976 – 13.02.1976
13.02.1976 – 16.02.1977
22.06.1982 – 22.09.1982
WM
ab 11.06.1947
23.08.1950 – 18.09.1950
ab 08.07.1970
ab 10.07.1974
15.01.1976 – 25.02.1976
25.02.1976 – 19.01.1977
ab 09.07.1986
ab 04.03.2003
ELFM
ab 11.06.1947
22.06.1950 – 18.09.1950
15.01.1976 – 13.02.1976
ab 04.03.2003
SM geschäftsführend WM
integriert in VuBM (Vertriebene, Sozial- und
Gesundheitsaufgaben)
Sozialministerium
FM zugleich SM
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit
Kultusministerium
MP geschäftsführend KM
MP geschäftsführend KM
Ministerium nicht besetzt
JM zugleich KM
Ministerium nicht besetzt
KM geschäftsführend WKM
IM geschäftsführend KM
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
SM geschäftsführend WM
Ministerium für Wirtschaft und öffentliche
Arbeiten
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
MP geschäftsführend WM
FM geschäftsführend WM
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und
Verkehr
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
JM
ab 11.06.1947
13.10.1947 – 22.05.1949
23.08.1950 – 18.09.1950
01.12.1953 – 26.05.1955
30.06.1956 – 03.10.1956
15.01.1976 – 12.05.1976
04.04.1978 – 28.06.1978
09.07.1986 – 21.06.1990
01.11.1988 – 09.11.1988
ab 30.03.1998
ab 15.12.1999
EntNaz
13.10.1947 – 22.05.1949
VuBM
ab 09.06.1948
ab 18.09.1950
ab 13.06.1951
ab 19.05.1965
06.07.1965 – 13.10.1965
ab 08.07.1970
15.01.1976 – 13.02.1976
ab 09.07.1986
23.06.1994 – 15.12.1999
15.12.1999 – 04.03.2003
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
MP geschäftsführend ELFM
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
SoAM
09.06.1948 – 12.10.1950
23.08.1950 – 18.09.1950
Ministerium der Justiz
JM zugleich EntNaz
SoAM geschäftsführend JM
MP zugleich JM
JM zugleich KM
MP geschäftsführend JM
MP geschäftsführend JM
JM zugleich UM
JM geschäftsführend IM
Ministerium für Justiz und
Europaangelegenheiten
Justizministerium
Ministerium für die Entnazifizierung, JM
zugleich EntNaz
Ministerium für die Flüchtlingsangelegenheiten
Ministerium für Vertriebene, Sozial- und
Gesundheitsangelegenheiten
Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegsgeschädigte
Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und
Bundesangelegenheiten
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ministerium für Sonderaufgaben
SoAM geschäftsführend JM
181
AuM
26.05.1955 – 19.11.1957
Aufbauministerium
WKM
ab 10.07.1974
13.02.1976 – 16 .02.1977
ab 21.06.90
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
KM geschäftsführend WKM
Ministerium für Wissenschaft und Kultur
UM
ab 09.07.1986
09.07.1986 – 21.06.1990
Umweltministerium
JM zugleich UM
FrM
21.06.1990 – 30.03.1998
Frauenministerium
Minister ohne Geschäftsbereich
11.06.1947 – 09.06.1948
DZP, FDP, KPD (bis 05.02.1948), SPD
182
Tabelle 34: Ressortverteilung Nordrhein-Westfalen
Legislatur
periode
1
1
1
2
2
2
3
3
3
4
5
6
6
6
7
8
9
10
11
12
12
12
13
13
Wahltermin
Beginn
20.04.1947 17.06.1947
07.02.1948
05.04.1948
18.06.1950 27.07.1950
15.09.1950
01.10.1953
27.06.1954 27.07.1954
20.02.1956
28.02.1956
06.07.1958 24.07.1958
08.07.1962 26.07.1962
10.07.1966 26.07.1966
01.12.1966
08.12.1966
14.06.1970 28.07.1970
04.05.1975 04.06.1975
11.05.1980 04.06.1980
12.05.1985 05.06.1985
13.05.1990 12.06.1990
14.05.1995 17.07.1995
09.06.1998
23.03.1999
14.05.2000 27.06.2000
12.11.2002
Ende
MP
IM
FM
JM
KM
ELFM
WM
WAM
AM
SM
VM
07.02.1948
05.04.1948
27.07.1950
15.09.1950
01.10.1953
27.07.1954
20.02.1956
28.02.1956
24.07.1958
26.07.1962
26.07.1966
01.12.1966
08.12.1966
28.07.1970
04.06.1975
04.06.1980
05.06.1985
12.06.1990
17.07.1995
09.06.1998
23.03.1999
27.06.2000
12.11.2002
31.12.2004
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
FDP
FDP
CDU
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
DZP
DZP
DZP
DZP
DZP
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Grüne
Grüne
Grüne
Grüne
Grüne
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
FDP
CDU
FDP
CDU
FDP
FDP
CDU
SPD
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
KPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
DZP
DZP
DZP
CDU
DZP
KPD
SPD
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
SPD
SPD
SPD
Grüne
Grüne
Grüne
Grüne
Grüne
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
BM
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
ALV
WFM
DZP
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Tabelle 35: Abkürzungsverzeichnis Nordrhein-Westfalen
Parteien
DZP
Deutsche Zentrumspartei (Zentrum)
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
Ernannte Regierungen
Ernannte Regierungen den Provinzen Nordrhein, Westfalen und dem Land Lippe:
1945
1. ernannte Regierung:
amtierend 29.08.1945 – 05.12.1946 unter Ministerpräsident Amelunxen (PL, später
DZP), Koalition aus SPD, FDP, KPD, Zentrum
2. ernannte Regierung:
amtierend 05.12.1946 – 17.06.1947 unter Ministerpräsident Amelunxen (PL, später
DZP), Koalition aus CDU, SPD, FDP, KPD, Zentrum, PL
184
Regierungen
17.06.1947
07.02.1948
27.07.1950
15.09.1950
27.07.1954
28.02.1956
24.07.1958
26.07.1962
26.07.1966
01.12.1966
08.12.1966
28.07.1970
04.06.1975
20.09.1978
04.06.1980
05.06.1985
12.06.1990
17.07.1995
1. Regierung Arnold
2. Regierung Arnold
3. Regierung Arnold
Regierung Steinhoff
1. Regierung Meyers
2. Regierung Meyers
3. Regierung Meyers
1. Regierung Kühn
2. Regierung Kühn
3. Regierung Kühn
1. Regierung Rau
2. Regierung Rau
3. Regierung Rau
4. Regierung Rau
5. Regierung Rau
CDU, SPD, KPD, DZP
CDU, SPD, DZP
CDU
CDU, DZP
CDU, FDP, DZP
SPD, FDP, DZP
CDU
CDU, FDP
CDU, FDP
CDU
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD
SPD
SPD
SPD, Grüne
09.06.1998
27.06.2000
12.11.2002
1. Regierung Clement
2. Regierung Clement
Regierung Steinbrück
Ministerien
MP
ab 17.06.1947
05.04.1948 – 27.07.1950
05.07.1950 – 27.07.1950
27.07.1950 – 15.09.1950
15.01.1954 – 27.07.1954
24.07.1958 – 12.10.1959
26.07.1966 – 05.10.1966
01.12.1966 – 08.12.1966
04.06.1980 – 17.08.1980
16.06.1983 – 03.10.1983
ab 12.06.1990
IM
ab 17.06.1947
27.07.1950 – 15.09.1950
01.12.1966 – 08.12.1966
17.01.1985 – 10.06.1986
ab 09.06.1998
ab 01.03.1999
SPD, Grüne
SPD, Grüne
SPD, Grüne
Ministerpräsident
MP zugleich VM
geschäftsführendes Kabinett Arnold
MP geschäftsführend IM
MP geschäftsführend BM
MP geschäftsführend BM
MP geschäftsführend JM
MP geschäftsführend IM
MP geschäftsführend BM
MP geschäftsführend ELFM
MP zugleich BM
Innenministerium
MP geschäftsführend IM
MP geschäftsführend IM
FM geschäftsführend IM
Ministerium des Inneren und der Justiz
Ministerium des Inneren (Gemäß Urteil des
Landesverfassungsgerichts werden IM und JM
wieder getrennt).
FM
ab 17.06.1947
27.07.1950 – 15.09.1950
31.12.1951 – 08.01.1952
17.01.1985 – 10.06.1986
Finanzministerium
FM geschäftsführend WM
Ministerium nicht besetzt
FM geschäftsführend IM
JM
ab 17.06.1947
24.05.1948 – 07.09.1948
27.07.1950 – 15.09.1950
ab 09.06.1998
Justizministerium
Ministerium nicht besetzt
JM geschäftsführend VM
integriert in: IM (Inneres und Justiz)
ab 01.03.1999
KM
ab 17.06.1947
27.07.1950 – 15.09.1950
ab 17.07.1995
ab 09.06.1998
ab 27.06.2000
ab 12.11.2002
ELFM
ab 17.06.1947
27.07.1950 – 15.09.1950
16.06.1983 – 03.10.1983
ab 05.06.1985
ab 27.06.2000
Justizministerium (Gemäß Urteil des Landesverfassungsgerichts werden IM und JM wieder
getrennt). Der neue JM amtiert nur von 01.03.–
08.03, sein Nachfolger ab 23.03.
Kultusministerium
KM geschäftsführend SM
Ministerium für Schule und Weiterbildung
Ministerium für Schule, Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
Ministerium für Schule, Wissenschaft und
Forschung
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
ab 27.06.2000
ab 12.11.2002
WAM
ab 17.06.1947
27.07.1950 – 15.09.1950
01.10.1953 – 27.07.1954
ab 27.07.1954
ab 01.05.1961
ab 21.01.1967
28.07.1970 – 04.06.1980
ab 04.06.1980
ab 05.06.1985
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
ab 12.06.1990
Forsten
ELFM geschäftsführend AM sowie WAM
ab 27.06.2000
MP geschäftsführend ELFM
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
AM
Landwirtschaft
ab 17.06.1947
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
27.07.1950 – 15.09.1950
Verbraucherschutz
ab 01.10.1953
WM
ab 17.06.1947
Wirtschaftsministerium
07.02.1948 – 05.04.1948
WM geschäftsführend VM
27.07.1950 – 15.09.1950 FM geschäftsführend WM
ab 15.09.1950
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
ab 01.05.1961
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr
01.12.1966 – 08.12.1966 BM geschäftsführend WM
28.09.1967 – 01.11.1968 BM zugleich WM
ab 05.06.1985
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Technologie
ab 17.07.1995
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand,
Technologie und Verkehr
ab 27.07.1954
12.10.1959 – 09.08.1960
ab 28.07.1970
10.09.1992 – 09.12.1992
ab 09.06.1998
ab 27.06.2000
SM
ab 17.06.1947
27.07.1950 – 15.09.1950
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand,
Energie und Verkehr
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerium für Wiederaufbau
ELFM geschäftsführend WAM
integriert in AM (Arbeit, Soziales und
Wiederaufbau)
Ministerium für Wiederaufbau
Ministerium für Landesplanung, Wohnungsbau
und öffentliche Arbeiten
Ministerium für Wohnungsbau und öffentliche
Arbeiten
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr
Ministerium für Bauen und Wohnen
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur
und Sport
Arbeitsministerium
ELFM geschäftsführend AM
Ministerium für Arbeit, Soziales und
Wiederaufbau
Ministerium für Arbeit und Soziales
AM geschäftsführend BM
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Arbeit und Soziales,
Stadtentwicklung, Kultur und Sport
Ministerium für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
Sozialministerium
KM geschäftsführend SM
185
ab 01.10.1953
ab 13.06.1990
ab 09.06.1998
ab 27.06.2000
ab 12.11.2002
VM
ab 17.06.1947
07.02.1948 – 05.04.1948
05.04.1948 – 27.07.1950
27.07.1950 – 15.09.1950
ab 15.09.1950
ab 12.06.1990
ab 17.07.1995
ab 09.06.1998
ab 12.11.2002
BM
ab 05.04.1948
ab 01.08.1950
ab 19.05.1953
15.01.1954 – 27.07.1954
24.07.1958 – 12.10.1959
12.10.1959 – 09.08.1960
01.12.1966 – 08.12.1966
28.09.1967 – 01.11.1968
integriert in AM (Arbeit, Soziales und
Wiederaufbau)
Ministerium für die Gleichstellung von Frau und
Mann
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie, und
Gesundheit
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und
Gesundheit
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und
Familie
13.06.1990 – 17.07.1995
ab 17.07.1995
09.06.1998 – 27.06.2000
27.06.2000 – 12.11.2002
ab 12.11.2002
ALV
30.09.1953 – 27.07.1954
Verkehrsministerium
WM geschäftsführend VM
MP zugleich VM
JM geschäftsführend VM
integriert in WM (Wirtschaft und Verkehr)
Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr
Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und
Sport
integriert in WM (Ministerium für Wirtschaft und
Mittelstand, Technologie und Verkehr)
Ministerium für Verkehr, Energie und
Landesplanung
Landesminister als Bevollmächtigter des Landes
NW beim Länderrat für das Vereinigte
Wirtschaftsgebiet der
britischen und amerikanischen Zone; später:
Vertreter des Landes NW beim Bund und Mitglied
des Bundesrates
Minister zur Wahrnehmung der Vertretung des
Landes NW beim Bund
Ministerium für Bundesangelegenheiten
MP geschäftsführend BM
MP geschäftsführend BM
AM geschäftsführend BM
BM geschäftsführend WM
BM zugleich WM
WFM
28.07.1970 – 09.06.1998
ab 09.06.1998
ab 12.11.2002
MP zugleich BM
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ministerium im 1. Kabinett Clement nicht
besetzt
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ministerium im Kabinett Steinbrück nicht
besetzt
Ministerium für Angelegenheiten der
Landschaftsverbände
Ministerium für Wissenschaft und Forschung
integriert in KM ( Schule, Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung)
Ministerium für Wissenschaft und Forschung
186
Tabelle 36: Ressortverteilung Rheinland-Pfalz
Legislatur
Wahltermin
periode
1
1
1
1
1
2
3
3
4
5
6
7
8
9
9
10
10
11
11
12
12
13
14
Beginn
03.12.1946
18.05.1947 13.06.1947
09.07.1947
09.04.1948
20.10.1949
14.12.1949
29.04.1951 13.06.1951
15.05.1955 01.06.1955
11.11.1958
19.04.1959 19.05.1959
31.03.1963 18.05.1963
23.04.1967 18.05.1967
21.03.1971 18.05.1971
09.03.1975 20.05.1975
18.03.1979 18.05.1979
12.06.1981
06.03.1983 18.05.1983
23.05.1985
17.05.1987 23.06.1987
21.06.1990
21.04.1991 21.05.1991
26.10.1994
24.03.1996 20.05.1996
25.03.2001 18.05.2001
Ende
MP
IM
13.06.1947
09.07.1947
09.04.1948
20.10.1949
14.12.1949
13.06.1951
01.06.1955
11.11.1958
19.05.1959
18.05.1963
18.05.1967
18.05.1971
20.05.1975
18.05.1979
12.06.1981
18.05.1983
23.05.1985
23.06.1987
21.06.1990
21.05.1991
26.10.1994
20.05.1996
18.05.2001
31.12.2004
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
FM
JM
AM
GM
SPD
SPD
CDU
SPD
FDP
FDP
PL
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
CDU
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
SPD
CDU
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SM
SPD
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
PL
SPD
SPD
SPD
SPD
LWFM
WM
KM
WAM
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
CDU
LDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
KPD
CDU
KPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
BA
GlM
WFM
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Tabelle 37: Abkürzungsverzeichnis Rheinland-Pfalz
Parteien
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
LDP
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands
Ernannte Regierungen
1. ernannte Regierung:
amtierend 01.12.1946 – 13.06.1947 unter Ministerpräsident Boden (CDU),Koalition
aus CDU, SPD, KPD
2. ernannte Regierung:
amtierend 13.06.1947 – 09.07.1947 unter Ministerpräsident Boden (CDU),
Einparteien-Übergangskabinett der CDU
188
Regierungen
09.07.1947
09.04.1948
20.10.1949
14.12.1949
13.06.1951
01.06.1955
11.11.1958
19.05.1959
18.05.1963
18.05.1967
18.05.1971
20.05.1975
02.12.1976
18.05.1979
18.05.1983
23.06.1987
08.12.1988
21.06.1990
21.05.1991
26.10.1994
20.05.1996
1. Regierung Altmeier
2. Regierung Altmeier
3. Regierung Altmeier
4. Regierung Altmeier
5. Regierung Altmeier
6. Regierung Altmeier
1. Regierung Kohl
2. Regierung Kohl
1. Regierung Vogel
2. Regierung Vogel
3. Regierung Vogel
4. Regierung Vogel
1. Regierung Wagner
Regierung Scharping
1. Regierung Beck
2. Regierung Beck
CDU, SPD, LDP, KPD
CDU, SPD
CDU
CDU, SPD
CDU, FDP
CDU, FDP
CDU, FDP, PL
CDU, FDP
CDU, FDP
CDU, FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU, FDP
CDU, FDP
CDU, FDP, PL
SPD, FDP
SPD, FDP
SPD, FDP
18.05.2001
3. Regierung Beck
SPD, FDP
Ministerien
MP
ab 09.07.1947
09.04.1948 – 18.05.1967
20.10.1949 – 18.05.1951
Ministerpräsident
MP zugleich WM
MP zugleich IM
IM
ab 09.07.1947
20.10.1949 - 18.05.1951
ab 13.06.1951
ab 18.05.1967
ab 18.05.1979
ab 21.06.1990
ab 26.10.1994
Innenministerium
MP zugleich IM
Ministerium für Inneres und Soziales
Trennung in IM (Inneres) und SM (Soziales)
Ministerium des Innern und für Sport
Ministerium für Inneres
Ministerium des Innern und für Sport
FM
ab 09.07.1947
ab 20.10.1949
ab 14.12.1949
ab 18.05.1971
Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau
Ministerium für Finanzen, Wiederaufbau,
Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau
Finanzministerium
JM
ab 09.07.1947
ab 14.12.1949
ab 13.06.1951
Ministerium für Justiz, Erziehung und Kultus
Ministerium für Justiz, Unterricht und Kultus
Justizministerium
AM
ab 09.07.1947
ab 20.10.1949
GM
ab 09.07.1947
ab 20.10.1949
Arbeitsministerium
integriert in GM (Gesundheit, Wohlfahrt und
Arbeit)
Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt
Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und
Arbeit
ab 14.12.1949
ab 23.05.1985
ab 21.05.1991
ab 26.10.1994
SM
ab 14.12.1949
ab 13.06.1951
ab 18.05.1967
ab 18.05.1971
ab 18.05.1979
ab 23.05.1985
ab 23.06.1987
ab 08.12.1988
ab 21.07.1990
ab 21.05.1991
ab 26.10.1994
ab 18.05.2001
LWFM
ab 09.07.1947
20.10.1949 – 14.12.1949
ab 14.12.1949
ab 18.05.1971
ab 18.05.1979
ab 26.10.1994
integriert in SM (Sozialministerium)
Ministerium für Umwelt und Gesundheit
Ministerium für Umwelt
Ministerium für Umwelt und Forsten
Sozialministerium
integriert in IM (Inneres und Soziales)
Sozialministerium
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt
Teilung in SM (Soziales und Familie) und GM
(Umwelt und Gesundheit)
Ministerium für Soziales und Gesundheit
Ministerium für Soziales und Familie
Ministerium für Soziales, Familie und Sport
Ministerium für Arbeit, Soziales, für Familie und
Gesundheit
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Ministerium für Arbeit, Soziales, für Familie und
Gesundheit
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Forsten
integriert in: FM (Finanzen, Wiederaufbau,
Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
Forsten
Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
Umweltschutz
Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
Forsten
integriert in WM (Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau)
ab 26.10.1994
KM
ab 09.07.1947
ab 18.05.2001
integriert in JM (Justiz, Erziehung und Kultus,
ab 14.12.1949: Justiz, Unterricht und Kultus)
Ministerium für Justiz, Unterricht und Kultus
Ministerium für Unterricht und Kultus
Ministerium nicht besetzt
Kultusministerium
Ministerium für Bildung und Kultur
Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und
Frauen
Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend
WAM
ab 09.07.1947
ab 09.04.1948
Ministerium für Wiederaufbau
integriert in FM (Finanzen und Wiederaufbau)
ab 14.12.1949
ab 13.06.1951
03.08.1956 – 11.09.1956
ab 18.05.1971
ab 21.05.1991
ab 26.10.1994
BA
ab 12.06.1981
ab 21.05.1991
ab 26.10.1994
GlM
21.05.1991 - 26.10.1994
WFM
ab 21.05.1991
ab 26.10.1994
ab 18.05.2001
WM
ab 09.07.1947
09.04.1948 - 18.05.1967
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
MP zugleich WM
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Ministerium für Bundesangelegenheiten
Ministerium für Bundesangelegenheiten und
Europa
Zuständigkeitsbereich auf Staatssekretär
übertragen, in der Übersicht nicht mehr
aufgeführt
Ministerium für Gleichstellung von Frau und
Mann
Ministerium für Wissenschaft und Weiterbildung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Weiterbildung
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung,
Forschung und Kultur
189
Tabelle 38: Ressortverteilung Saarland
Legislatur
periode
1
1
2
2
2
3
3
3
3
4
4
4
5
6
6
7
8
9
10
10
11
12
13
Wahltermin
Beginn
05.10.1947 20.12.1947
28.04.1951
30.11.1952 23.12.1952
17.07.1954
29.10.1955
18.12.1955 10.01.1956
17.12.1956
04.06.1957
26.02.1959
14.12.1960 17.01.1961
27.01.1963
06.02.1963
27.06.1965 17.07.1965
14.06.1970 13.07.1970
23.01.1974
04.05.1975 01.03.1977
27.04.1980 23.05.1980
09.07.1984
10.03.1985 09.04.1985
28.01.1990 21.02.1990
14.02.1991
16.10.1994 23.11.1994
05.09.1999 29.09.1999
14.09.2004 06.10.2004
Ende
MP
IM
FM
JM
KM
AM
WM
28.04.1951
23.12.1952
17.07.1954
29.10.1955
10.01.1956
17.12.1956
04.06.1957
26.02.1959
17.01.1961
27.01.1963
06.02.1963
17.07.1965
13.07.1970
23.01.1974
01.03.1977
23.05.1980
09.07.1984
09.04.1985
21.02.1990
14.02.1991
23.11.1994
29.09.1999
06.10.2004
31.12.2004
CVP
CVP
CVP
CVP
PL
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CVP
CVP
CVP
CVP
PL
DPS
PL
CVP
CVP
CVP
PL
PL
PL
CDU
CDU
FDP/DPS
SPS
CVP
SPS
CVP
PL
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CVP
CVP
CVP
CVP
PL
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
PL
FDP
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
SPS
CVP
SPS
CVP
PL
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP/DPS
FDP/DPS
FDP/DPS
FDP/DPS
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
CVP
CVP
CVP
CVP
PL
CDU
CDU
DPS
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
PL
FDP
FDP
FDP
SPD
SPD
SPD
CDU
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
PL
FDP/DPS
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
ÖWM
BA
UM
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
PL
PL
GM
SchM
SPD
SPD
SPD
CDU
SPD
SPD
CVP
CVP
CVP
PL
DPS
DPS
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
CDU
Tabelle 39: Abkürzungsverzeichnis Saarland
Parteien
CVP
DPS
FDP/DPS
SPS
Christliche Volkspartei des Saarlands
Demokratische Partei Saar
Freie Demokratische Partei / Demokratische Partei Saar
Sozialdemokratische Partei des Saarlands
Ernannte Regierung
1. Wahl zur Gesetzgebenden Versammlung: 05.10.1947
1. ernannte Regierung:
amtierend 20.12.1947 – 23.12.1952 unter Ministerpräsident Hoffmann
(CVP),Koalition aus CVP, SPS, PL
191
Regierungen
20.12.1947
28.04.1951
23.12.1952
17.07.1954
29.10.1955
10.01.1956
17.12.1956
04.06.1957
26.02.1959
30.04.1959
17.01.1961
06.02.1963
17.07.1965
13.07.1970
23.01.1974
01.03.1977
05.07.1959
23.05.1980
09.07.1984
09.04.1985
21.02.1990
1. Regierung Hoffmann
2. Regierung Hoffmann
Regierung Welsch
Regierung Ney
Regierung Reinert
1. Regierung Röder
2. Regierung Röder
3. Regierung Röder
4. Regierung Röder
1. Regierung Zeyer
2. Regierung Zeyer
1. Regierung Lafontaine
2. Regierung Lafontaine
CVP, SPS, PL
CVP
CVP, SPS
CVP
PL
CDU, DPS, SPD, PL
CDU, SPD, PL
CDU, DPS, SPD
CDU, SPD
CDU, SPD
CDU, FDP/DPS
CDU, FDP/DPS, PL
CDU, FDP/DPS
CDU
CDU, PL
CDU, FDP
CDU, FDP
CDU, FDP, PL
CDU, FDP
SPD
SPD
23.11.1994
09.11.1998
29.09.1999
3. Regierung Lafontaine
Regierung Klimmt
1. Regierung Müller
Ministerien
MP
ab 20.12.1947
20.12.1947 – 08.11.1948
28.04.1951 – 23.12.1952
28.04.1951 – 29.10.1955
04.11.1953 – 17.07.1954
29.10.1954 – 10.01.1956
29.10.1954 – 10.01.1956
29.10.1954 – 10.01.1956
26.02.1959 – 23.04.1959
30.04.1959 – 17.07.1965
IM
ab 20.12.1947
20.12.1947 – 08.11.1948
08.11.1948 – 28.04.1951
ab 28.04.1951
29.10.1954 – 10.01.1956
10.01.1956 –17.12.1956
17.12.1956 – 04.06.1957
17.01.1961 – 17.07.1965
ab 29.09.1999
ab 06.10.2004
FM
ab 20.12.1947
09.02.1960 - 17.01.1961
ab 01.03.1977
23.11.1994 – 29.09.1999
ab 29.09.1999
SPD
SPD
CDU, PL
Ministerpräsident
MP geschäftsführend IM
MP zugleich AM
MP zugleich ÖWM
MP geschäftsführend KM
Übergangskabinett parteiloser Fachminister
MP zugleich JM
MP zugleich AM
MP geschäftsführend JM
MP zugleich KM
Ministerium für Inneres und Wiederaufbau
MP geschäftsführend IM
Ministerium nicht besetzt (Staatssekretär
geschäftsführend)
Ministerium für Inneres
IM zugleich KM
IM geschäftsführend ÖWM
Ministerium unbesetzt
IM zugleich ÖWM
Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und
Sport
Ministerium für Finanzen und Forsten
FM geschäftsführend ÖWM
Ministerium der Finanzen
Ministerium nicht besetzt /integriert in WM
(Wirtschaft und Finanzen)
Ministerium der Finanzen
JM
ab 20.12.1947
28.04.1951 – 23.12.1952
29.10.1954 – 10.01.1956
10.01.1956 – 04.06.1957
26.02.1959 – 23.04.1959
ab 23.01.1974
ab 01.03.1977
09.07.1984
ab 09.04.1985
ab 06.10.2004
KM
ab 20.12.1947
28.04.1951 – 23.12.1952
22.07.1953 – 04.11.1953
04.11.1953 – 29.10.1954
29.10.1954 – 10.01.1956
10.01.1956 – 04.06.1957
30.04.1959 – 17.07.1965
ab 01.03.1977
ab 09.04.1985
21.02.1990 – 23.11.1994
ab 23.11.1994
ab 29.09.1999
ab 06.10.2004
AM
ab 20.12.1947
28.04.1951 – 23.12.1952
29.10.1954 – 10.01.1956
23.10.1957 – 14.02.1958
ab 26.02.1959
ab 13.07.1970
ab 23.01.1974
Justizministerium
JM zugleich KM
MP zugleich JM
JM zugleich KM
MP geschäftsführend JM
Ministerium für Justiz und Rechtspflege
Ministerium für Rechtspflege und
Bundesangelegenheiten
Minister Knies (bisher parteilos) tritt der CDU bei
(angenommenes Datum)
Ministerium für Justiz
Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales
Ministerium für Kultus, Unterricht und
Volksbildung
JM zugleich KM
Ministerium unbesetzt
MP geschäftsführend KM
IM zugleich KM
JM zugleich KM
MP zugleich KM
Ministerium für Kultus, Bildung und Sport
Ministerium für Kultus, Bildung und Wissenschaft
Ministerium geteilt in KM (Wissenschaft und
Kultur) und SchM (Schule und Bildung)
Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Bildung
Ministerium für Wissenschaft und Bildung
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
ab 01.03.1977
ab 21.02.1990
14.02.1991 – 29.09.1999
WM
ab 20.12.1947
29.10.1954 – 10.01.1956
ab 26.02.1959
ab 09.04.1985
ab 23.11.1994
ab 29.09.1999
ab 06.10.2004
ÖWM
ab 28.04.1951
28.04.1951 – 29.10.1955
ab 23.12.1952
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Ernährung
und Landwirtschaft
WM zugleich ÖWM
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landwirtschaft
Wirtschaftsministerium
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Ministerium für Wirtschaft, Forschung und
Technologie
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
192
09.02.1960 – 17.01.1961
17.01.1961 – 17.07.1965
Ministerium für Wiederaufbau
MP zugleich ÖWM
Ministerium für öffentliche Arbeiten und
Wiederaufbau
WM zugleich ÖWM
IM geschäftsführend ÖWM
Ministerium unbesetzt
Ministerium für öffentliche Arbeiten und
Wohnungsbau
Minister Schnur (CDU) war bis zum
Zusammenschluß von CVP und CDU am
19.04.1959 Mitglied der CVP
FM geschäftsführend ÖWM
IM zugleich ÖWM
BA
23.01.1974 – 01.03.1977
09.04.1985 – 21.02.1990
Sonderministerium und Vertretung beim Bund
Ministerium für Bundesangelegenheiten
29.10.1954 – 10.01.1956
10.01.1956 – 17.12.1956
17.12.1956 – 04.06.1957
ab 26.02.1959
ab 26.02.1959
Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt
MP zugleich AM
MP zugleich AM
Ministerium unbesetzt
Ministerium für Arbeit und Sozialwesen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Sozialordnung
Ministerium für Familie, Gesundheit und
Sozialordnung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Sozialordnung
Ministerium geteilt in AM (Arbeit und Frauen)
und GM (Gesundheit und Soziales)
Ministerium integriert in GM (Frauen, Arbeit,
Gesundheit und Soziales)
ab 06.10.2004
UM
ab 23.01.1974
ab 23.05.1980
ab 09.04.1985
ab 23.11.1994
ab 29.09.1999
GM
ab 21.02.1990
ab 14.02.1991
ab 06.10.2004
SchM
21.02.1990 – 23.11.1994
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ministerium für Umwelt
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Bauwesen
Ministerium für Umwelt
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Ministerium für Umwelt
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und
Soziales
Ministerium integriert in IM (Inneres, Familien,
Frauen und Sport), JM (Justiz, Gesundheit und
Soziales) und WM (Wirtschaft und Arbeit)
Ministerium für Schule und Bildung
193
Tabelle 40: Ressortverteilung Schleswig-Holstein
Legislatur
Wahltermin
Beginn
Ende
periode
1
20.04.1947 29.04.1947 29.08.1949
1
29.08.1949 05.09.1950
2
09.07.1950 05.09.1950 25.06.1951
2
25.06.1951 27.07.1951
2
28.07.1951 08.10.1951
2
08.10.1951 04.01.1952
2
04.01.1952 01.10.1952
2
01.10.1952 11.10.1954
3
12.09.1954 11.10.1954 08.09.1958
4
28.09.1958 08.09.1958 20.09.1958
4
20.09.1958 22.10.1959
4
22.10.1959 21.10.1962
5
23.09.1962 21.10.1962 07.01.1963
5
07.01.1963 30.04.1963
5
01.05.1963 03.05.1967
6
23.04.1967 03.05.1967 10.05.1967
6
10.05.1967 03.02.1971
6
03.02.1971 24.05.1971
7
25.04.1971 24.05.1971 15.05.1973
7
15.05.1973 26.05.1975
8
13.04.1975 26.05.1975 29.05.1979
9
29.04.1979 29.05.1979 12.04.1983
10
13.03.1983 13.04.1983 02.10.1987
11
13.09.1987 02.10.1987 21.05.1988
11
21.05.1988 31.05.1988
12
08.05.1988 31.05.1988 05.05.1992
13
05.04.1992 05.05.1992 31.12.1993
13
01.01.1994 04.03.1994
13
04.03.1994 22.05.1996
14
24.03.1996 22.05.1996 28.10.1998
14
28.10.1998 28.03.2000
15
27.02.2000 28.03.2000 31.12.2004
MP
IM
FM
WM
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
BHE
CDU
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
FDP
PL
PL
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
PL
SPD
KM
ELFM
JM
AM
BiM
BaM
SPD
SPD
DP
CDU
CDU
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
FDP
FDP
FDP
FDP
CDU
FDP
FDP
FDP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Grüne
SPD
SPD
BHE
FDP
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
GB/BHE
PL
CDU
CDU
CDU
CDU
FDP
FDP
PL
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
CDU
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
DP
CDU
DP
DP
DP
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
BA
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
FrM
UM
SPD
SPD
SPD
SPD
Grüne
Grüne
PL
PL
SPD
PL
Grüne
Grüne
Grüne
Tabelle 41: Abkürzungsverzeichnis Schleswig-Holstein
Parteien
BHE
DP
GB/BHE
KPD
Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten
Deutsche Partei
Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und
Entrechteten
Kommunistische Partei Deutschlands
Ernannte Regierungen
1. ernannte Regierung:
amtierend 11.04.1946 – 22.11.1946 unter Oberpräsident Steltzer (CDU),Koalition aus
CDU, SPD, KPD
2. ernannte Regierung:
amtierend 23.11.1946 – 29.04.1947, unter Ministerpräsident Steltzer (CDU),Koalition
aus CDU und SPD
Regierungen
29.04.1947
29.08.1949
05.09.1950
25.06.1951
28.07.1951
04.01.1952
01.10.1952
11.10.1954
20.09.1958
22.10.1959
21.10.1962
07.01.1963
03.02.1971
24.05.1971
15.05.1973
14.10.1982
02.10.1987
Regierung Lüdemann
Regierung Diekmann
Regierung Bartram
Regierung Lübke
Regierung von Hassel
Regierung Lemke
Regierung Stoltenberg
195
Regierung Barschel
Geschäftsführende Regierung
Schwarz
SPD
SPD
CDU, BHE, DP, FDP
CDU, FDP
CDU, GB/BHE, DP, FDP
CDU, GB/BHE, DP
CDU, GB/BHE
CDU, GB/BHE, FDP
CDU, FDP, PL
CDU, FDP
CDU
CDU, FDP
CDU, PL
CDU, PL
CDU
CDU
CDU
31.05.1988
05.05.1992
19.05.1993
01.01.1994
04.03.1994
22.05.1996
28.10.1998
28.03.2000
1. Regierung Engholm
2. Regierung Engholm
1. Regierung Simonis
2. Regierung Simonis
3. Regierung Simonis
Ministerien
MP
ab 29.04.1947
29.04.1947 – 06.11.1947
29.08.1949 – 05.09.1950
25.06.1951 – 27.07.1951
25.06.1951 – 27.07.1951
25.06.1951 – 08.10.1951
14.01.1952 – 13.09.1952
11.08.1955 – 25.11.1955
21.10.1962 – 07.01.1963
07.01.1963 – 30.04.1963
02.10.1987 – 31.05.1988
SPD, PL
SPD, PL
SPD, PL
SPD
SPD, PL
SPD, Grüne
SPD, Grüne, PL
SPD, Grüne
04.05.1993 – 19.05.1993
Ministerpräsident
MP zugleich im IM
MP zugleich ELFM
MP geschäftsführend FM
MP geschäftsführend ELFM
MP geschäftsführend JM
MP geschäftsführend WM
MP geschäftsführend IM
MP geschäftsführend JM
MP geschäftsführend IM
Geschäftsführende Landesregierung unter MP
Schwarz (CDU)
Kabinett Engholm (SPD) geschäftsführend
IM
ab 29.04.1947
29.04.1947 – 06.11.1947
05.09.1950 – 25.06.1951
25.06.1951 – 27.07.1951
28.07.1951 – 11.10.1954
11.08.1955 – 25.11.1955
25.11.1955 – 17.01.1956
07.01.1963 – 30.04.1963
Ministerium des Inneren
MP zugleich im IM
IM zugleich BiM
IM geschäftsführend KM
IM zugleich KM
MP geschäftsführend IM
IM geschäftsführend KM
MP geschäftsführend IM
FM
ab 29.04.1947
25.06.1951 – 27.07.1951
08.10.1951 – 20.10.1953
Ministerium für Finanzen
MP geschäftsführend FM
FM zugleich JM
20.10.1953 – 07.11.1953
07.11.1953 – 11.10.1954
08.09.1958
16.11.1969 – 24.05.1971
03.02.1971
ab 19.05.1993
WM
ab 29.04.1947
ab 06.08.1948
02.02.1948 - 06.08.1948
ab 05.09.1950
25.06.1951 - 27.07.1951
25.06.1951 - 27.07.1951
14.01.1952 - 13.09.1952
ab 11.10.1954
03.05.1967 - 01.07.1967
21.03.1969 - 24.03.1969
ab 31.05.1988
ab 22.05.1996
KM
ab 25.06.1951
25.06.1951 - 27.07.1951
28.07.1951 - 11.10.1954
25.11.1955 - 17.01.1956
25.02.1964 - 07.04.1964
ab 31.05.1988
ab 05.05.1992
ab 19.05.1993
ab 22.05.1996
Ministerium unbesetzt
FM zugleich JM
Parteiübertritt von Minister Schäfer von GB/BHE
zu CDU
FM geschäftsführend AM
Minister Qualen tritt aus FDP aus
Ministerium für Finanzen und Energie
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
WM zugleich ELFM
Ministerium für Wirtschaft, Aufbau und Verkehr
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
WM geschäftsführend AM
MP geschäftsführend WM
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Ministerium unbesetzt
Ministerium unbesetzt
Ministerium für Wirtschaft, Technik und Verkehr
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und
Verkehr
Kultusministerium
IM geschäftsführend KM
IM zugleich KM
IM geschäftsführend KM
Ministerium nicht besetzt
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend
und Kultur
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und
Sport
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kultur
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Kultur
ELFM
ab 29.04.1947
12.01.1948 - 02.02.1948
02.02.1948 - 06.08.1948
29.08.1949 - 05.09.1950
05.09.1950 - 25.06.1951
25.06.1951 - 27.07.1951
01.10.1992
ab 31.05.1988
01.01.1994 - 04.03.1994
ab 22.05.1996
ab 28.03.2000
JM
ab 29.04.1947
29.04.1947 - 01.12.1947
24.01.1949 - 29.08.1949
05.09.1950 - 25.06.1951
20.10.1953 - 07.11.1953
25.06.1951 - 08.10.1951
08.10.1951 - 20.10.1953
20.10.1953 - 07.11.1953
07.11.1953 - 11.10.1954
21.10.1962 – 07.01.1963
13.04.1983 – 16.12.1985
ab 22.05.1996
ab 28.03.2000
AM
ab 29.04.1947
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Ministerium unbesetzt
WM zugleich ELFM
MP zugleich ELFM
ELFM zugleich JM
MP geschäftsführend ELFM
Parteiübertritt von Minister Sieh, bisher DP, „ab
Herbst 1952 CDU“. Als willkürliches Datum
wurde der 1.10. gewählt.
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei
ELFM geschäftsführend UM
Ministerium für ländliche Räume,
Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus
Ministerium für ländliche Räume,
Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus
Ministerium der Justiz
Ministerium unbesetzt
JM zugleich BiM
ELFM zugleich JM
Ministerium unbesetzt
MP geschäftsführend JM
FM zugleich JM
Ministerium unbesetzt
FM zugleich JM
MP geschäftsführend JM
BA zugleich JM
Ministerium für Justiz, Bundes- und
Europaangelegenheiten
Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und
Familie
Ministerium für Wohlfahrt, Arbeit und
Gesundheitswesen
196
ab 06.08.1948
ab 05.09.1950
ab 22.05.1996
Ministerium für Wohlfahrt und Gesundheitswesen
Ministerium für Soziales, Arbeit und
Flüchtlingsfragen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Vertriebene
WM geschäftsführend AM
Ministerin Ohnesorge tritt aus GB/BHE aus
Ministerin Ohnesorge tritt in CDU ein
FM Qualen (FDP, ab 03.02.1971 parteilos)
geschäftsführend AM
Sozialministerium
Ministerium unbesetzt
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Energie
Ministerium für Arbeit und Soziales, Jugend,
Gesundheit und Energie
Ministerium für Arbeit und Soziales, Jugend und
Gesundheit
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
BiM
ab 29.04.1947
24.01.1949 - 29.08.1949
05.09.1950 - 25.06.1951
Ministerium für Volksbildung
JM zugleich BiM
IM zugleich BiM
BaM
ab 29.04.1947
29.04.1947 - 07.11.1947
ab 24.01.1949
Ministerium für Umsiedlung und Aufbau
Ministerium unbesetzt
Sozialministerium
ab 25.06.1951
25.06.1951 - 27.07.1951
20.09.1958
22.10.1959
16.11.1969 - 24.05.1971
ab 24.05.1971
21.05 1988 - 31.05.1988
ab 31.05.1988
ab 05.05.1992
ab 19.05.1993
BA
ab 29.05.1979
13.04.1983 – 16.12.1985
ab 05.05.1992
19.05.93 – 22.05.1996
FrM
ab 31.05.1988
ab 19.05.1993
Ministerium für Bundesangelegenheiten
BA zugleich JM
Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten
integriert in JM (Justiz, Bundes- und
Europaangelegenheiten)
197
Frauenministerium
Ministerium für Frauen, Bildung, Weiterbildung
und Sport
ab 22.05.1996
UM
ab 31.05.1988
ab 19.05.1993
01.01.1994 - 04.03.1994
ab 22.05.1996
Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und
Städtebau
Ministerium für Natur, Umwelt und
Landesentwicklung
Ministerium für Natur und Umwelt
ELFM geschäftsführend UM
Ministerium für Natur, Umwelt und Forsten
Anhang
9.6
Erklärung
1. Ich versichere, dass ich die vorliegende Diplomarbeit mit dem Thema:
„Parteipolitische
Ämterpatronage
in
der
Ministerialverwaltung
der
Bundesländer“
selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt
habe. Die Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach
entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Falle durch Angaben der Quelle,
auch der benutzten Sekundärliteratur, als Entlehnung kenntlich gemacht. Darüber
hinaus reiche ich die Arbeit zusätzlich auch in elektronischer Form als Datei beim
Dozenten ein.
2. Diese Arbeit wird nach Abschluss de Prüfungsverfahrens der Universitätsbibliothek
Konstanz übergeben und ist durch Einsicht und Ausleihe somit der Öffentlichkeit
zugänglich. Als Urheber der anliegenden Arbeit stimme ich diesem Verfahren zu /
nicht zu*).
Konstanz, den 10. Mai 2005
______________________
(Unterschrift)
*)
Nichtzutreffendes bitte streichen.
198
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