UA 048/14-1 deutsch

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INDEX : AMR 51/018/2014 DATUM: 20. MÄRZ 2014 – AR
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URGENT ACTION
FI UA 048/2014-1
FALSCHE BEWEISE BEI ARGUMENTATION
FÜR VERURTEILUNG ZUM TODE
USA (TEXAS)
Anthony Doyle soll am 27. März in Texas wegen eines Mordes hingerichtet werden, den er als 18-Jähriger verübt hat.
Es sind Vorwürfe bei Gericht eingegangen, nach denen die Staatsanwaltschaft bei einem früheren Verfahren, in dem
das Potenzial für eine mögliche soziale Wiedereingliederung von Anthony Doyle untersucht wurde, falsche Beweise
präsentiert haben soll.
Anthony Doyle wurde 2004 wegen des Mordes an der 37-jährigen Hyun Mi Cho im Jahr 2003 zum Tode verurteilt. Wäre er zum
Tatzeitpunkt nur 93 Tage jünger gewesen, würde ihm nicht die Hinrichtung drohen: 2005 untersagte der Oberste Gerichtshof
der Vereinigten Staaten im Urteil des Falls Roper v. Simmons die Hinrichtung von Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Straftat
unter 18 Jahre alt waren. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Jugendliche häufig unreif, impulsiv und anfällig für
Gruppenzwang sind, über ein noch nicht vollständig ausgereiftes Urteilsvermögen und Verantwortungsgefühl verfügen und sich
noch weiterentwickeln und verändern können.
Um in Texas einen Angeklagten zum Tode verurteilen zu können, muss die Staatsanwaltschaft die Geschworenen davon
überzeugen, dass dieser selbst im Gefängnis zukünftig eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen würde. Das Potenzial für eine
mögliche soziale Wiedereingliederung des Angeklagten ist hierbei ein wichtiges Kriterium. In Anthony Doyles Prozess stellte die
Staatsanwaltschaft ihn als einen Teenager dar, dem Hilfe und Chancen angeboten worden waren, der diese Unterstützung
jedoch konstant durch schlechtes Verhalten zurückgewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft verwies unter anderem darauf, dass
Anthony Doyle als 15-/16-Jähriger, von 1999-2001, in ein Erziehungslager (Bootcamp) der texanischen Jugendkommission
(Texas Youth Commission – TYC) namens Victory Field Correctional Academy geschickt worden war. In dieser Einrichtung
seien ihm Behandlungs-, Ausbildungs- und Wiedereingliederungsmöglichkeiten angeboten worden. Doch „nichts von alledem
konnte ihn verändern“, so der Staatsanwalt. Er sagte weiter: „Sein Aufenthalt bei der TYC konnte ihn nicht aufhalten“. Die
Geschworenen sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass Anthony Doyle zukünftig eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle,
und er wurde zum Tode verurteilt.
Ein Experte, der von 2007 bis 2009 als Ombudsmann für die TYC tätig war, unterschrieb am 12. März 2014 eine Erklärung, in
der er aussagte, dass die Victory Field Correctional Academy „kategorisch keine Einrichtung zur sozialen Wiedereingliederung
war, als ich Ombudsmann war“, und dass sie auch von 1999-2001, als Anthony Doyle dort einsass, keine solche Anstalt
gewesen sei, da „die TYC zu dieser Zeit nicht in der Lage war, in irgendeiner ihrer Einrichtungen angemessene Massnahmen
zur Wiedereingliederung anzubieten“. Er gab weiter an, dass Victory Field abgesehen von einer einzigen privaten Einrichtung
seines Wissens „mit Abstand die schlimmste“ Anstalt in Texas gewesen sei. Er verwies darüber hinaus auf „eine ganze Reihe“
von Studien, nach denen Erziehungslager „nicht nur wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv“ seien und „die Rückfallquote
sogar noch erhöhten“. Das Fehlverhalten von Anthony Doyle, aufgrund dessen er per Gerichtsbeschluss in die Victory Field
Correctional Academy geschickt worden war, habe sich „lediglich auf einige geringfügige Vergehen“ belaufen.
Im Februar 2014 lehnte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine erneute Untersuchung von Anthony Doyles Fall
ab. Dem Gericht lag eine Petition vor, in der darauf hingewiesen wurde, dass Anthony Doyle zum Tatzeitpunkt auf einem
Entwicklungsstand war, der mit dem der StraftäterInnen vergleichbar ist, die laut Urteil des Falls Roper v. Simmons nicht zum
Tode verurteilt werden dürfen. Bei der Verhandlung sagte ein Psychologe aus, dass Anthony Doyle unter dem
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) leide und als Kind eine depressive Störung aufgewiesen habe. Er
führte weiter aus, dass eine Person mit ADHS und Depression als 18-Jähriger mit einer noch geringeren Impulskontrolle und
beeinträchtigtem Urteilsvermögen rechnen könne. 2005 stellte eine Neuropsychologin bei Anthony Doyle eine „leichte
organische Beeinträchtigung“ sowie ein mögliches Frontalhirnsyndrom fest. All dies äussere sich in starren Denkstrukturen,
Impulsivität, Unreife und einem „Muster kognitiver Verwirrung“. Ihrer Ansicht nach war Anthony Doyle zum Tatzeitpunkt weder
körperlich noch neurologisch reif genug, Gefühle oder impulsive Handlungen zu unterdrücken oder andere
Handlungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dem Begnadigungsausschuss von Texas liegen diese Fakten in Form einer
Petition vor, in der um eine Umwandlung des Todesurteils gebeten wird.
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SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich möchte die Schwere der Tat, die zur Verurteilung von Anthony Doyle führte, keinesfalls verharmlosen.
Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass die Staatsanwaltschaft den Geschworenen das Argument präsentiert hat,
Anthony Doyle sei in einem texanischen Erziehungslager nicht erfolgreich resozialisiert worden, um ihn so zum Tode
verurteilen zu können.
Es liegen jedoch Nachweise eines Experten dafür vor, dass dieses Erziehungslager nicht auf soziale Wiedereingliederung
abzielte, sondern im Gegenteil für ein Strafmodell steht, das als kontraproduktiv diskreditiert worden ist und daher
weitgehend nicht mehr angewendet wird.
Ich bitte Sie deshalb inständig, die Hinrichtung von Anthony Doyle zu stoppen und das Todesurteil umzuwandeln.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Noting that the jury was presented with arguments from the prosecution – in its pursuit of a death sentence – that Anthony Doyle had failed to be rehabilitated when incarcerated in a
Texas boot camp.
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Noting expert evidence that the boot camp in question was not one that was aimed at rehabilitation, but at punishment under a model that has been shown to be counterproductive and
has been largely abandoned.
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Calling for this execution to be stopped and the death sentence commuted.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem dem 27. März 2014 ankommen. Schreiben Sie in gutem
Englisch oder auf Deutsch.
APPELLE AN
BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS VON TEXAS,
Clemency Section,
Board of Pardons and Paroles,
8610 Shoal Creek Blvd.,
Austin,
Texas 78757-6814,
USA.
Fax: (00 1) 512 467 0945
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Dear Board members / Sehr geehrte Damen und Herren)
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES TEXAS,
Governor Rick Perry,
Office of the Governor,
PO Box 12428,
Austin,
Texas,
USA.
Fax: (00 1) 512 463 1849
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
KOPIEN AN
PRESSESTELLE DES GOUVERNEURS
Fax: (00 1) 512 463 1847
RECHTSABTEILUNG IM GOUVERNEURSAMT
Fax: (00 1) 512 463 1932
Ambassade des Etats-Unis d'Amérique,
Sulgeneckstrasse 19,
Case postale,
3007 Berne.
Fax : 031 357 73 20
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