Litauen - EEN

Werbung
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
April 2004
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen ........................................................................................................................ 3
Wirtschaft ................................................................................................................................................. 4
Ausgewählte Kennzahlen der Wirtschaftsentwicklung 2002-2003 .................................................. 5
Entwicklung der Litauischen Litas zum Euro und US Dollar ............................................................ 5
Litauen und die EU .................................................................................................................................. 6
Wichtige Abkommen mit Österreich......................................................................................................... 6
Recht........................................................................................................................................................ 7
Gesellschaftsrecht – Die Rechtsformen im Überblick .......................................................................... 7
Geschlossene Aktiengesellschaft (entspricht der österr. GmbH) .................................................... 7
Aktiengesellschaft (AG)................................................................................................................... 7
Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft....................................................................................... 8
Einmanngesellschaft ....................................................................................................................... 8
Rechnungslegung und Jahresabschluss ............................................................................................. 8
Steuerrecht .......................................................................................................................................... 9
Einkommenssteuer.......................................................................................................................... 9
Körperschaftssteuer ........................................................................................................................ 9
Mehrwertsteuer ............................................................................................................................. 10
Verbrauchssteuer .......................................................................................................................... 10
Gerichtliche Betreibungen ................................................................................................................. 10
Schiedsgericht ................................................................................................................................... 11
Insolvenzrecht ................................................................................................................................... 11
Eigentumsvorbehalt ........................................................................................................................... 11
Arbeitsrecht ....................................................................................................................................... 11
Business in Litauen................................................................................................................................ 12
Eigentum an Immobilien .................................................................................................................... 12
Zahlungskonditionen.......................................................................................................................... 13
Checkliste der rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäfte in Litauen........................................ 13
Litauen im Internet ................................................................................................................................. 14
Coface Intercredit
2
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Allgemeine Informationen
Staatsform
Parlamentarische Republik
Fläche
65.301 km2
Einwohnerzahl
3,48 Mio. – 53 je km2
Offizielle Sprache
Litauisch
Geschäftssprache
Litauisch, Englisch, Russisch
Währung
Litauische Litas (LTL) = 100 Centas
Hauptstadt
Vilnius – 543.000 EW
Andere Städte
Kaunas
Klaipeda
Siauljai
Panevezys
Alytus
Marijampole
Ethnische Gruppierungen
83,45% Litauer, 6,74% Polen, 6,31% Russen, 1,23% Weißrussen, 0,65% Ukrainer, 0,1% Letten, 0,7% andere
Religion
79% Katholiken, 4% Orthodoxe, Minderheiten von Protestanten und Muslimen, 9% ohne Bekenntnis
Rohstoffe
Eisenerz, Torf, Sand, Ton, Bernstein, Kreide, Erdöl, Erdgas
381.000 EW
194.000 EW
136.000 EW
122.000 EW
77.000 EW
55.000 EW
Mitglied in internationalen Organisatio- UNO, IMF, EBRD, Weltbank, NATO, EU
nen
Coface Intercredit
3
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Wirtschaft
Während sich der Höhenflug der litauischen Wirtschaft auch im Jahr
2003 ungebrochen fortsetzte, gestaltet sich die innenpolitische Lage
Litauens im Vorfeld zum EU-Beitritt äußerst turbulent. Mit der
Coface Rating
Amtsenthebung des litauischen Staatspräsidenten Paksas durch das
A4
litauische Parlament im April 2004 hat kurz vor dem Beitritt noch eine
Regierungsumbildung zu erfolgen. Ungeachtet der innenpolitischen
Turbulenzen erzielte Litauen mit einem Wirtschaftswachstum von 7,5%
Standard&Poor’s
in 2003 die höchste Wachstumsrate unter sämtlichen Beitrittsländern.
AGründe für dieses Wachstum sind vor allem die florierende
Inlandsnachfrage mit einer Zunahme des privaten Konsums von 11,6%
sowie der Bruttoanlageinvestitionen von 15,7%. Zu den stärksten Wachstumsbranchen seit der Reform
der litauischen Wirtschaftsstruktur zählt dabei der Handels- und Dienstleistungssektor, der 2003 einen
Anteil von 59% des BIP erwirtschaftete. Hier ist insbesondere das Transportwesen hervorzuheben, das
in 2003 einen BIP-Anteil von 12,3% ausmachte. Eine immer stärkere Rolle spielen nach Ansicht der
österreichischen Wirtschaftskammer auch weiterhin das Öltransitgeschäft sowie der Ausbau diverser
Ost-West Verkehrskorridore.
Länder-Rating
Nicht zuletzt aufgrund des hohen Ölpreises konnte Litauen auch exportseitig einen positiven Beitrag
zum Wirtschaftswachstum verzeichnen. Dies hatte trotz der starken Importnachfrage daher auch eine
nur geringfügige Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits um 0,6% auf ca. 6% des BIP zur Folge.
Aufgrund von Verzögerungen bei wichtigen Privatisierungsvorhaben gingen die ausländischen
Direktinvestitionen im Jahr 2003 jedoch beträchtlich zurück.
Das aufgrund der hohen Steuereinnahmen überraschend niedrige Budgetdefizit des Vorjahres von –
1,2% konnte 2003 nicht gehalten werden. Auch im kommenden Jahr ist aufgrund verstärkter Ausgaben
im Hinblick auf den EU- und NATO Beitritt sowie der bevorstehenden Wahlen mit einem zunehmenden
Defizit knapp unter der 3% Grenze zu rechnen.
Weiter verbessert hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt; die Arbeitslosenrate fiel im Jahresverlauf um
weitere 1,3 Prozentpunkte auf 12,5%. Die Teuerung – ohnehin bereits auf sehr niedrigem Niveau hat
sich 2002 nochmals verringert. Der starke Wettbewerbsdruck und die Wechselkursentwicklung führten
2003 sogar zur Deflation (-1,1%). Für 2004 wird aufgrund der Preis- und Steueranpassungen mit dem
EU-Beitritt jedoch ein Ansteigen der Teuerungsrate erwartet.
Von allen baltischen Staaten verfügt Litauen über die größte und vielfältigste Wirtschaft. In den letzten
50 Jahren wurden durch den umfangreichen Industrialisierungsprozess hoch spezialisierte Unternehmen in den Bereichen Elektronik, Chemie, Maschinenbau, Metall- und Holzverarbeitung, Baumaterialien und Nahrungsmittel gegründet. Der Leichtindustriesektor umfasst Textilien, Möbel und
Haushaltsgeräte. Besonders hohe Wachstumsraten verzeichnen Transport und Dienstleistungen. Nach
1990 zogen diese Sektoren zusammen mit dem Bankensektor sowohl im Bereich der „brown-field“ als
auch der „green-field“ substantielle Investitionen an. Die groß angelegte Privatisierung vieler ehemaliger
Staatsbetriebe und der Infrastruktur machen den Weg frei für zunehmende Investitionen und
Modernisierungen. Insgesamt kann der volkswirtschaftliche Transformationsprozess in Litauen nach
Coface Intercredit
4
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
elfjähriger Unabhängigkeit als nahezu abgeschlossen betrachtet werden. Rund zwei Drittel des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) werden in Litauen bereits von privatwirtschaftlichen Unternehmen generiert.
Ausgewählte Kennzahlen der Wirtschaftsentwicklung 2002-2003
Kennzahlen
Reales BIP-Wachstum (%)
Verbraucherpreise (%)
Bruttoanlageinvestition (real)
Arbeitslosenrate (%)
Budgetsaldo (in % des BIP)
Güterexporte (Mio. EUR)
Güterimporte (Mio. EUR)
Leistungsbilanzsaldo (Mio.
EUR)
Ausl. Direktinvestitionen (Mio.
EUR)
Bruttoauslandsverschuldung
(in % des BIP)
* Prognose
2000
4,0
1,0
-3,9
15,4
-2,7
4.382
5.576
2001
6,5
1,3
15,0
17,4
-2,3
5.456
6.693
2002
6,7
0,3
12,4
13,8
-1,2
6.375
7.785
2003
7,5
-1,1
12,0
12,5
-2,3
6.835
8.109
2004*
6,3
2,0
14,0
11,7
-2,9
7.390
8.720
2005*
6,1
2,5
15,0
10,9
-2,7
7.960
9.350
-730
-640
-773
-927
-1.030
-1.160
406
498
772
434
720
750
43,7
44,4
40,5
42,7
42,8
42,5
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Estnische Nationalbank, Estnisches Finanzministerium
Entwicklung der Litauischen Litas zum Euro und US Dollar
Jahresdurchschnitt
LTL/EUR
LTL/USD
* Prognose
Coface Intercredit
2000
3,70
4,00
2001
3,58
4,00
2002
3,45
3,65
2003
3,45
3,05
2004*
3,45
2,91
2005*
3,45
2,66
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Estnische Nationalbank, Estnisches Finanzministerium
5
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Litauen und die EU
Mit der erfolgreichen Umsetzung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses und dem Beitritt zu EU
und NATO hat Litauen einen entscheidenden Schritt in das neue Europa getan. Die Beitrittsverhandlungen mit der EU wurden am 13. Dezember 2002 abgeschlossen, und am 16. April 2003 der
Beitrittsvertrag unterzeichnet. In einem Referendum am 20. September 2003 stimmte die litauische
Bevölkerung mit einer überwältigenden Mehrheit von 91,04% für den EU-Beitritt. Die Wahlbeteiligung
lag bei 63,3%.
Mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages wird Litauen eine funktionierende Marktwirtschaft, eine
weitreichende Anpassung an den gemeinschaftlichen Rechtsbestand sowie die Fähigkeit bescheinigt,
dem innergemeinschaftlichen Wettbewerbsdruck standzuhalten, sofern das Land den derzeitigen
Reformkurs beibehält. In einigen Bereichen, wie insbesondere der gegenseitigen Anerkennung von
Befähigungsnachweisen bestimmter Berufe, sowie im Kapitel Fischerei hat die Kommission in ihrem
jüngsten Monitoringbericht noch Reformbedarf festgestellt. Darüber hinaus musste Litauen, um seinen
Anspruch auf Fördermittel aus den Strukturfonds der Gemeinschaft zu sichern, das öffentliche Auftragswesen, sowie das Beihilfewesen und den Umweltschutz an die EU-Normen angleichen.
Durch den Beitritt kommt nahezu das gesamte Gebiet Litauens in den Jahren 2004 bis 2006 in den
Genuss von Strukturförderungen. Die Anwendung der Förderprogramme PHARE, ISPA und SAPARD
hingegen wird mit dem Beitritt zur EU am 1. Mai 2004 eingestellt. Es ist vorgesehen, dass die
ursprünglich budgetierten Mittel teils auf die verbleibenden Kandidatenländer Rumänien und Bulgarien
sowie künftig auch auf die Türkei umgeschichtet werden. ISPA und SAPARD werden durch den
Kohäsionsfonds und den EAGFL (European Agriculture Guidance and Guarantee Fund) ersetzt,
während Teile von PHARE in die Strukturfonds übergehen. Zumindest noch für weitere drei Jahre ab
dem Beitritt ist die Implementierung der programmierten PHARE-Mittel jedoch noch vorgesehen
(„phasing out”). Mit dem Beitritt erhält Litauen unter dem Strukturförderungsprogramm 2004-2006
Fördermittel von insgesamt 822,5 Mio. Euro.
Wichtige Abkommen mit Österreich
Zwischen Österreich und Litauen bestehen unter anderem folgende Abkommen:
• Außenwirtschaftsabkommen (insbes. industrielle Zusammenarbeit) (in Kraft seit 1.11.1995)
• Abkommen über industrierelevante Eisenbahnkooperation
• Abkommen zur Abschaffung des Visazwanges (seit 1.2.1999 in Kraft)
• Investitionsschutzabkommen (in Kraft seit 1.1.1997)
• Luftverkehrsabkommen (in Kraft seit 1.1.1997)
• Straßenverkehrsabkommen, letzte Revision 2001 (in Kraft seit 1.7.1996)
• Abkommen zur Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (in Kraft seit 1.2.1999)
Derzeit besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Litauen und Österreich, da das Abkommen zwischen Österreich und der Sowjetunion seit 1992 keine Gültigkeit mehr besitzt. Verhandlungen sind jedoch im Gange.
Coface Intercredit
6
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Recht
Gesellschaftsrecht – Die Rechtsformen im Überblick
Die Gesellschaftsformen im Überblick:
Einzelunternehmung
Partnerschaft
Kommanditgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aktien Gesellschaft
Individuali įmonė (IĮ)
Tikroji ūkinė bendrija (TŪB)
Komanditinė ūkinė bendrija (KŪB)
Uždaroji akcinė bendrovė (UAB)
Akcinė bendrovė (AB)
In Litauen ist es relativ einfach, ein Unternehmen zu gründen, und die Bestimmungen werden
ausgewogen gehandhabt. Die litauischen Gesetze zum Gesellschaftsrecht entsprechen bereits im
Großen und Ganzen dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Seit 1.1.2004 besteht zur Eintragung von
Gesellschaften ein Zentralregister rechtlicher Einheiten, welches beim Justizministerium eingerichtet ist.
Geschlossene Aktiengesellschaft (entspricht der österr. GmbH)
(Litauischer Begriff: Uzdara akcine bendrove)
Für die Gründung und Eintragung einer Geschlossenen Aktiengesellschaft, deren Mindestkapital
10.000,- LTL (ca. 2.896,- EUR) beträgt, sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Gründungsvertrag (Original oder beglaubigte Kopie) bzw. Gründungsakt (Original oder
beglaubigte Kopie), wenn das Unternehmen von einer Einzelperson gegründet wurde.
• Satzung des Unternehmens (2 Originale)
• Protokoll der Gründungsversammlung mit Anhängen bzw. Gründungsbeschluss des
Einzelgründers (Original oder beglaubigte Kopie)
• Kontoauszug einer litauischen Bank über die Einzahlung der Anfangsbestände auf das Konto
des Unternehmens.
Die Geschlossene Aktiengesellschaft darf nicht mehr als 100 Gesellschafter haben. Sie kann auch als
Ein-Mann Gesellschaft gegründet werden. Die Gesellschafter haften nur bis zum Wert ihrer Einlage.
Aktiengesellschaft (AG)
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, deren Mindestkapital 150.000,- LTL (ca. 43.443,- EUR)
beträgt, sind folgende Unterlagen erforderlich, um in das Handelsregister eingetragen zu werden:
•
•
•
Gründungsvertrag (Original oder beglaubigte Kopie) bzw. Gründungsakt (Original oder
beglaubigte Kopie), wenn das Unternehmen von einer Einzelperson gegründet wurde
Satzung des Unternehmens (2 Originale)
Protokoll der Gründungsversammlung mit Anhängen bzw. Gründungsbeschluss des
Einzelgründers (Original oder beglaubigte Kopie)
Coface Intercredit
7
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
•
•
•
•
Kontoauszug einer litauischen Bank über die Einzahlung der Anfangsbeiträge auf das Konto
des Unternehmens
Bestätigung einer litauischen Maklerfirma über den Erwerb von Aktien des Unternehmens durch
den Investor (natürliche oder juristische Person)
Zertifikat über die Eintragung der Aktien des Unternehmens (beglaubigte Kopie)
Bericht über die Gründung des Unternehmens und Stellungnahme eines Buchprüfers zu
diesem Bericht.
Auch die Aktiengesellschaft kann als Ein-Mann AG gegründet werden.
Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft
Für die Gesellschaft (entspricht der österreichischen OHG) und die Kommanditgesellschaft gelten im
litauischen Gesellschaftsrecht in etwa die gleichen Grundsätze wie in Österreich. Für die Eintragung ist
ein Partnerschaftsabkommen über die Gründung einer Partnerschaft und die Führung eines
gemeinsamen Unternehmens, unterzeichnet von jedem Partner und notariell beglaubigt, erforderlich.
Einmanngesellschaft
Für die Gründung der Einmanngesellschaft wird lediglich ein Antrag auf Eintragung des Unternehmens
als Einmanngesellschaft benötigt.
Zusätzlich sind für die Eintragung von Unternehmen aller Gesellschaftsformen folgende Unterlagen
erforderlich:
• Antrag auf die Eintragung des Unternehmens (außer für Einmanngesellschaften)
• bei der Kommunalverwaltung eingeholte Genehmigung zur Geschäftstätigkeit
• Notariell beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde über den Firmennamen
• Schriftliche Einverständniserklärung vom Eigentümer der Räumlichkeiten mit der Eintragung
der Räumlichkeiten als Firmenadresse mit Unterschrift und Stempel des Geschäftsführers (bei
Räumlichkeiten im Eigentum einer juristischen Person) bzw. unterzeichnet und notariell
beglaubigt (bei Räumlichkeiten im Eigentum einer natürlichen Person). Stellt der
Unternehmensgründer dem Unternehmen eigene Räumlichkeiten zur Verfügung, so genügt die
Kopie der Eigentumsurkunde.
• Nachweis über die Einzahlung der Eintragungsgebühr.
Rechnungslegung und Jahresabschluss
Buchführungspflicht besteht für beschränkt und unbeschränkt haftende Unternehmen sowie Tochterunternehmen und Repräsentanzen von ausländischen Firmen. Für Unternehmen mit beschränkter
Haftung besteht laut Buchhaltungsgesetz die Pflicht die Buchhaltung in Übereinstimmung mit den
Business Accounting Standards des Accounting Institute von Litauen durchzuführen. Grundsätzlich gilt
doppelte Buchführungspflicht, mit Ausnahme von kleinen Unternehmen mit unbeschränkter Haftung, die
nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Sämtliche Bücher sind in litauischer Sprache zu führen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der
Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab.
Juristische Personen mit beschränkter Haftung die mindestens zwei der drei nachfolgenden Kriterien
erfüllen, müssen einen vollen Jahresabschluss anfertigen:
Coface Intercredit
8
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
•
•
•
Der Wert der Aktiva beträgt über 5.000.000,- LTL (ca. 1.448.000,- EUR)
Der Umsatz im Finanzjahr beträgt über 10.000.000,- LTL
Das Unternehmen bezahlt im Finanzjahr über 6.000 Löhne und Gehälter aus
Für alle anderen Unternehmen gibt es die Möglichkeit einen Abschluss in vereinfachter Form zu
erstellen.
In ihrem jüngsten Monitoringbericht von November 2003 forderte die EU-Kommission, das litauische
Gesetz über die nationale Rechnungsprüfung weiter an den Besitzstand anzugleichen, und zwar insbesondere in Hinblick auf die Reichweite der Rechnungsprüfungen. Entsprechende Gesetzesvorschläge
sind in Vorbereitung.
Steuerrecht
Die Verwaltung des Steuersystems obliegt der Steuerinspektion. Mehrwert- und Verbrauchssteuern
fallen außerdem in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden, während die Steuern auf Bodenschätze, auf Öl- und Gasressourcen sowie auf Schadstoffe zum Verwaltungsbereich des Umweltministeriums gehören.
Die Reform des Steuerwesens, deren Umsetzung 2001 begonnen hat, zielt auf die Sicherung stabiler
Staatseinnahmen, die gerechte und proportionale Verteilung der Steuerlast, fairen Wettbewerb sowie
Übereinstimmung der litauischen Steuergesetzgebung mit dem europäischen Steuerrecht ab. Weiterhin
stellt jedoch die Verbesserung der Steuererhebung in Hinblick auf weit reichende Steuerumgehungen
sowie Schlupflöcher im Steuersystem ein zentrales Reformanliegen der litauischen Gesetzgebung dar.
Einkommenssteuer
In Litauen wurde, ebenso wie in den baltischen Nachbarstaaten, im Jahr 1994 ein Steuermodell auf der
Grundlage einer „Flat Tax“ eingeführt. Die Einkommensteuerklassen wurden daher grundsätzlich
abgeschafft und durch einen einzigen Steuersatz ersetzt. Die Einkommenssteuerlast wird monatlich
berechnet und unterliegt grundsätzlich einem pauschalen Satz von 33% (nach Abzug des steuerfreien
Mindesteinkommens, das derzeit bei 290,- LTL (etwa 84,- EUR pro Monat)). Für bestimmte
Einkommen, wie beispielsweise Einkommen aus Gewinn- bzw. Dividendenausschüttung, Zinsen oder
dem Verkauf von Grundstücken, ist ein Steuersatz von 15% anzuwenden. Das Einkommen aus einer
Nebenerwerbstätigkeit bei einem litauischen Arbeitgeber wird progressiv nach Sätzen zwischen 10%
und 35% besteuert. Der Steuersatz für Einkommen aus der Beschäftigung in einem ausländischen
Unternehmen beträgt 20%.
Körperschaftssteuer
Der Steuersatz beträgt 15%. Für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe sowie spezialisierte Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihrer Einkünfte aus solchen Aktivitäten beziehen, gilt ein Steuersatz
von 0%. Ein Körperschaftssteuersatz von 13% gilt mit wenigen Ausnahmen für Kleinunternehmen, d.h.
Unternehmen, deren Bruttoeinnahmen im zu veranschlagenden Zeitraum unter 500.000,- LTL (ca.
144.000,- EUR) liegen, und die nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Mit einer Ergänzung des
Einkommensteuergesetzes im Juli 2003 wurden die Steuerpflichtigen, für die die 13% Steuerpflicht nicht
Coface Intercredit
9
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
gilt, genauer definiert. Auch wurde die Doppelbesteuerung der an die örtlichen Gesellschaften
ausgeschütteten Dividenden abgeschafft.
Steuernachlässe für neue Investitionen wurden mit dem neuen Körperschaftssteuergesetz mit Wirkung
vom 1. Jänner 2002 aufgehoben.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer besteuert den Mehrwert, der durch die Produktion von Gütern oder die Erbringung
von Dienstleistungen erwirtschaftet wird, und den Import von Gütern. Ausnahmen sind gesetzlich
geregelt. Der Steuersatz liegt bei 18% (für bestimmte Güter und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter
Satz von 9%, 5% oder die völlige Befreiung von der Mehrwertsteuer). Exporte aus Litauen sind
mehrwertsteuerfrei.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuergesetzes am 1. Juli 2002 sind Anreize und Ausnahmen
entfallen, die mit dem EU-Recht im Widerspruch gestanden sind. Seither besteht auch für ausländische
Unternehmen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Litauen wurden im Zuge der Beitrittsverhandlungen Ausnahmeregelungen für eine MwSt-Befreiung und Registrierungsschwellen von
28.962,- EUR für kleine und mittlere Unternehmen und eine MwSt-Befreiung für die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr zugestanden.
Verbrauchssteuer
Grundlage für die Verbrauchssteuer ist der Verkaufspreis, bzw. bei Importwaren der Zollwert.
Verbrauchssteuern werden auf Alkoholika, Kaffee, Schokolade, Tabak, Schmuck, Edelmetalle (Gold,
Silber), Schmuckwaren, Edelsteinen, Benzin, Luxusfahrzeugen und erotischen Magazinen erhoben.
Derzeit erfolgt eine schrittweise Anpassung der Verbrauchssteuern an den EU-Standard.
Gerichtliche Betreibungen
Die Justizreform trat im letzten Jahr in ihre endgültige Phase. Bei der Reform der litauischen Judikative,
der Konsolidierung der Unabhängigkeit der Justiz und der Verbesserung ihrer Funktionsweise sind
weitere beachtliche Fortschritte erzielt worden.
Bemerkenswerte Fortschritte wurden auch im Hinblick auf die Gesetzgebung erzielt. Die Regierung
verabschiedete im Februar 2002 eine neue Zivilprozessordnung und im März 2002 eine neue
Strafprozessordnung. Um die Arbeit der Gerichtsvollzieher effizienter zu gestalten, wurde im Mai 2002
ein neues Gesetz über Gerichtsvollzieher erlassen. Im Juni 2002 wurde eine neue Urteilsvollstreckungsordnung verabschiedet. Diese neuen Gesetze sind im Januar 2003 zusammen mit dem
neuen Strafgesetzbuch (das im Jahr 2001 verabschiedet wurde) in Kraft getreten.
Insgesamt sind bei der Reform der Judikative beachtliche Fortschritte erzielt worden:
• Gerichtssystem mit vier Instanzen für die allgemeine Zuständigkeit (Oberster Gerichtshof,
Berufungsgericht, Bezirksgerichte und Gerichte auf lokale Ebene)
• Zweiinstanzensystem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Oberstes Verwaltungsgericht und
Bezirksverwaltungsgerichte)
Coface Intercredit
10
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Eine wesentliche Erleichterung bei der Rechtsdurchsetzung sollte mit dem Beitritt zur EU durch die
unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (die an die Stelle des Brüsseler
Übereinkommens tritt) erreicht werden.
Schiedsgericht
Litauen hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten,
auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und
zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit
des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen
Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Insolvenzrecht
Das aktuelle Konkursgesetz wurde am 20.03.2001 verabschiedet. Das Gesetz findet auf alle in Litauen
registrierte Unternehmen, öffentliche Institutionen, Kommerzbanken und andere Kreditinstitutionen
Anwendung.
Nach dem „Gesetz über die Restrukturierung von Unternehmen“, welches seit 1.7.2001 in Kraft ist, kann
die Restrukturierung eines Unternehmens angestrebt werden, welches seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommen kann, sofern das Unternehmen seine Tätigkeit noch ausübt und kein
Konkursverfahren eingeleitet wurde.
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt muss vertraglich geregelt werden. Fehlt eine solche vertragliche Vereinbarung,
hat man kaum Chancen, das Eigentum auf eine Sache gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus ist
ein Pfandrecht auf bewegliche Güter zu beachten, welches (zumindest in vielen Fällen) im
Hypothekenregister eingetragen werden muss. Durch eine Verpfändung der Güter könnte der
Eigentumsvorbehalt andernfalls nutzlos werden.
Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen sind Litauisch, Deutsch, Englisch und Russisch. Das Lohnniveau steht bei
einem gesetzlichen Mindestlohn von 450,- LTL (ca. 130,- EUR). Der durchschnittliche Bruttomonatslohn
beträgt ca. 1.146,- LTL (ca. 332,- EUR), wobei zu beachten ist, dass Angestellte von Auslandsfirmen
höhere Bezüge erwarten. Die Lohnkosten in Litauen gehören zu den niedrigsten in Mittel- und Osteuropa.
Die übliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Woche, wobei kürzere Arbeitszeiten vereinbart werden
können. Der jährliche Mindesturlaub beträgt 28 Tage (zzgl. gesetzliche Feiertage). Erziehungsurlaub
kann bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.
Coface Intercredit
11
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Business in Litauen
Ausländische Unternehmen, die den Entschluss gefasst haben, in Litauen zu investieren (auch wenn
die Firma vollständig in ausländischem Besitz ist), haben die Möglichkeit, ihr Unternehmen in Form
einer GmbH, AG, OHG oder KG auftreten zu lassen. Die beliebteste Unternehmensform nimmt hierbei
die GmbH ein.
Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Unternehmensgesetz (1990), im
Auslandskapitalinvestitionsgesetz (1999) sowie im Gesetz über Aktiengesellschaften (2000). Im Juli
2003 traten das neue „Gesetz über kontrollierende Investitionsfirmen“, sowie das „Gesetz über
Gemeinschaftsinvestitionsunternehmer“, sowie Änderungen des Investitionsgesetzes in Kraft. Letzteres
erweitert die Liste der Fördermittel von Investitionen und berechtigt die Regierung (bzw. von ihr
ermächtigte Behörden) zum Abschluss von Verträgen, in denen konkrete Investitions- und
Geschäftsbedingungen für Investoren festgehalten werden. Dies betrifft Investoren, die mindestens LTL
20 Mio. im gesamten Territorium oder LTL 5 Mio. in bestimmten Förderregionen übersteigt. Die
Auslandsinvestitionen sind, mit Ausnahme der Bereiche Staatssicherheit und Lotterieveranstaltung, in
allen Wirtschaftsbereichen erlaubt. Ausländische Firmen unterliegen denselben Rechten und Pflichten
wie litauische Unternehmen.
Eine Investition kann durch Gründung eines Unternehmens als auch durch Erwerb von Aktien an
bestehenden Unternehmen erfolgen. Der Antrag hat folgende Dokumente zu beinhalten:
•
•
•
•
Gesellschaftsvertrag bzw. Dokumente über die Gründung
Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes
Bonitätsbescheinigung der Hausbank
Beschluss über die Gründung der Gesellschaft und die Kapitalanteile der Gründer
Durch das im Mai 1997 abgeschlossene Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Litauen
sind die Rechte österreichischer Investoren in Litauen besonders geschützt. (siehe auch „Abkommen
mit Österreich“)
Eigentum an Immobilien
Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht keine wesentlichen gesetzlichen Einschränkungen für Erwerb,
Leasing oder andere Verfügungen über Immobilien aller Art durch natürliche oder juristische Personen
vor. Einzige Ausnahme sind gewisse Restriktionen für den Erwerb von Grund und Boden.
Der Erwerb von Gebäuden und Grundstücken nicht-landwirtschaftlicher Bestimmung sowohl durch
natürliche als auch juristische Personen ist möglich. Ausländer sind beim Grundstückserwerb gleichgestellt, sofern sie ihre Herkunft aus einem EU- bzw. EU-Assoziierungsstaat, aus einem Mitgliedstaat
der OECD oder der NATO nachweisen. Die Beschränkungen für EU-Angehörige für den Erwerb
landwirtschaftlicher Nutzflächen und Waldflächen, sollen bis spätestens Mai 2011 beseitigt werden.
Coface Intercredit
12
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Zahlungskonditionen
Laut Information der ’Außenwirtschaft Österreich’ (AWO) können die Zahlungsbedingungen zwischen
den Partnern vertraglich frei vereinbart werden, wobei der Spielraum durch die schwache Finanzlage
der litauischen Firmen sehr eingeschränkt ist.
Akkreditive sollten nach Möglichkeit nur von solchen Banken akzeptiert werden, die auch über
entsprechende westliche Korrespondenzverbindungen oder Partnerinstitute verfügen. Diese Zahlungsform wird allerdings sehr selten angewendet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Geschäftsanbahnungen und –abschlüssen - insbesondere bei Zahlung gegen offene Rechnung - auch eine Bonitätsauskunft einzuholen.
Checkliste der rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäfte in Litauen
Gesellschaftsrecht
•
•
Grunderwerb
•
Devisenrecht
•
•
Steuern
•
•
•
Zollrecht
•
•
Coface Intercredit
Das Stammkapital der litauischen GmbH beträgt 10.000,- LTL
(ca. 2.896,- EUR)
Das Grundkapital der litauischen AG beträgt 150.000,- LTL (ca.
43.443,- EUR)
Ausländische natürliche und juristische Personen sind
berechtigt, nicht-landwirtschaftliche Flächen zu erwerben, um
dort Baulichkeiten für einen Gewerbebetrieb zu errichten.
Das Gesetz über den Devisenhandel schränkt die Verwendung
ausländischer Währungen in Litauen ein. Transaktionen in
ausländischer Währung sind nur über bei der Litauischen Bank
registrierte und lizensierte Kreditinstitute zulässig.
Litauische juristische Personen müssen zur Eröffnung laufender
Konten bei ausländischen Banken eine Genehmigung der Bank
von Litauen einholen.
Der Körperschaftssteuersatz beträgt in der Regel 15%.
Der pauschale Steuersatz für die Einkommenssteuer beträgt
33%. Der Steuersatz für Einkommen aus der Beschäftigung in
einem ausländischen Unternehmen beträgt 20%.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 18%. Exporte aus Litauen sind
mehrwertsteuerfrei.
Bemessungsgrundlage (Zollwert) ist der Vertragspreis plus
Fracht, Be- und Entladungskosten und Versicherung. Das Freihandelsabkommen mit der EU befreit die meisten Waren vom
Zoll. Sonderregelungen betreffen vor allem landwirtschaftliche
Produkte.
Ab dem Beitrittszeitpunkt gilt das Zollregime der EU
13
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Litauen im Internet
„Litauen, Ihr Tor zum neuen Europa“
Auf dieser Seite findet man sehr viele Informationen über Litauen als Land für Investitionen.
Links zu Litauen
Hier findet man alles, was Litauen mit der EU
verbindet, als auch Links, die zu Seiten führen,
auf denen man Statistiken etc. finden kann.
Litauisches Außenministerium
Litauische Nationalbank
Litauisches Wirtschaftsministerium
Informiert über wirtschaftliche und investitionsrelevante Themen.
Das Litauische Parlament
Homepage des litauischen Parlaments mit
hilfreichen Links (Hier ist die Suche nach einigen
Themen auch in Englisch möglich).
Coface Intercredit
www.lda.lt/docs/country_germany2002.pdf
www.lda.lt
www.euro.lt
www.urm.lt
www.lbank.lt
www.ekm.lt
www.lrs.lt
14
Leitfaden für Investoren und Exporteure
Litauen
Quellenverzeichnis
Baratta von, Mario: Der Fischer Weltalmanach 2003, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main,
2003
o.V.: www.ba-ca.com/Analysen&Research/Economic Research, Steuerreform in Zentral- und Osteuropa
o.V.: www.fifoost.org
o.V.: www.lda.lt
o.V.: www.lfpr.lt
o.V.: www.litauen-info.de
o.V.: www.wko.at
o.V.: http://europa.eu.int/comm/enlargement/lithuania/index.htm, Monitoring Bericht über die Vorbereitung Litauens auf die EU-Mitgliedschaft
o.V.: www.aussenwirtschaft.info/indexio.htm
o.V.: www.dsgv.de/europaservice, Sparkassen Finanzgruppe, Länderinfos
Impressum
Medieninhaber: Coface Intercredit Holding AG, A-1010 Wien, Stubenring 24; Herausgeber: Vorstandsvorsitzende Martina Dobringer; Redaktion: Maria Feytl; Herstellung: Coface Intercredit Holding AG, A1010 Wien, Stubenring 24
Copyright und Haftung
Copyright: Coface Intercredit Holding AG (A-1010 Wien, Stubenring 24). Die Wiedergabe der Inhalte
dieser Publikation ist unter der Voraussetzung gestattet, dass diese keiner gewerblichen Nutzung dient
und Coface Intercredit Holding AG als der Urheber angeführt wird. Die Coface Intercredit Holding AG
hat nach bestem Wissen und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für
die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch seitens der Coface Intercredit Holding AG ausgeschlossen.
Das Standard & Poor’s Länder-Rating wurde mit freundlicher Genehmigung der Standard & Poor’s
Ratings Services abgedruckt. Das vorliegende Rating wurde, wie auch das Coface Rating, mit Stichtag
15. April 2004 in diesen Leitfaden aufgenommen. Für spätere Veränderungen übernimmt die Coface
Intercredit Holding AG keine Gewähr.
Coface Intercredit
15
Herunterladen