Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen April 2004 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen ........................................................................................................................ 3 Wirtschaft ................................................................................................................................................. 4 Ausgewählte Kennzahlen der Wirtschaftsentwicklung 2002-2003 .................................................. 5 Entwicklung der Litauischen Litas zum Euro und US Dollar ............................................................ 5 Litauen und die EU .................................................................................................................................. 6 Wichtige Abkommen mit Österreich......................................................................................................... 6 Recht........................................................................................................................................................ 7 Gesellschaftsrecht – Die Rechtsformen im Überblick .......................................................................... 7 Geschlossene Aktiengesellschaft (entspricht der österr. GmbH) .................................................... 7 Aktiengesellschaft (AG)................................................................................................................... 7 Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft....................................................................................... 8 Einmanngesellschaft ....................................................................................................................... 8 Rechnungslegung und Jahresabschluss ............................................................................................. 8 Steuerrecht .......................................................................................................................................... 9 Einkommenssteuer.......................................................................................................................... 9 Körperschaftssteuer ........................................................................................................................ 9 Mehrwertsteuer ............................................................................................................................. 10 Verbrauchssteuer .......................................................................................................................... 10 Gerichtliche Betreibungen ................................................................................................................. 10 Schiedsgericht ................................................................................................................................... 11 Insolvenzrecht ................................................................................................................................... 11 Eigentumsvorbehalt ........................................................................................................................... 11 Arbeitsrecht ....................................................................................................................................... 11 Business in Litauen................................................................................................................................ 12 Eigentum an Immobilien .................................................................................................................... 12 Zahlungskonditionen.......................................................................................................................... 13 Checkliste der rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäfte in Litauen........................................ 13 Litauen im Internet ................................................................................................................................. 14 Coface Intercredit 2 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Allgemeine Informationen Staatsform Parlamentarische Republik Fläche 65.301 km2 Einwohnerzahl 3,48 Mio. – 53 je km2 Offizielle Sprache Litauisch Geschäftssprache Litauisch, Englisch, Russisch Währung Litauische Litas (LTL) = 100 Centas Hauptstadt Vilnius – 543.000 EW Andere Städte Kaunas Klaipeda Siauljai Panevezys Alytus Marijampole Ethnische Gruppierungen 83,45% Litauer, 6,74% Polen, 6,31% Russen, 1,23% Weißrussen, 0,65% Ukrainer, 0,1% Letten, 0,7% andere Religion 79% Katholiken, 4% Orthodoxe, Minderheiten von Protestanten und Muslimen, 9% ohne Bekenntnis Rohstoffe Eisenerz, Torf, Sand, Ton, Bernstein, Kreide, Erdöl, Erdgas 381.000 EW 194.000 EW 136.000 EW 122.000 EW 77.000 EW 55.000 EW Mitglied in internationalen Organisatio- UNO, IMF, EBRD, Weltbank, NATO, EU nen Coface Intercredit 3 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Wirtschaft Während sich der Höhenflug der litauischen Wirtschaft auch im Jahr 2003 ungebrochen fortsetzte, gestaltet sich die innenpolitische Lage Litauens im Vorfeld zum EU-Beitritt äußerst turbulent. Mit der Coface Rating Amtsenthebung des litauischen Staatspräsidenten Paksas durch das A4 litauische Parlament im April 2004 hat kurz vor dem Beitritt noch eine Regierungsumbildung zu erfolgen. Ungeachtet der innenpolitischen Turbulenzen erzielte Litauen mit einem Wirtschaftswachstum von 7,5% Standard&Poor’s in 2003 die höchste Wachstumsrate unter sämtlichen Beitrittsländern. AGründe für dieses Wachstum sind vor allem die florierende Inlandsnachfrage mit einer Zunahme des privaten Konsums von 11,6% sowie der Bruttoanlageinvestitionen von 15,7%. Zu den stärksten Wachstumsbranchen seit der Reform der litauischen Wirtschaftsstruktur zählt dabei der Handels- und Dienstleistungssektor, der 2003 einen Anteil von 59% des BIP erwirtschaftete. Hier ist insbesondere das Transportwesen hervorzuheben, das in 2003 einen BIP-Anteil von 12,3% ausmachte. Eine immer stärkere Rolle spielen nach Ansicht der österreichischen Wirtschaftskammer auch weiterhin das Öltransitgeschäft sowie der Ausbau diverser Ost-West Verkehrskorridore. Länder-Rating Nicht zuletzt aufgrund des hohen Ölpreises konnte Litauen auch exportseitig einen positiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum verzeichnen. Dies hatte trotz der starken Importnachfrage daher auch eine nur geringfügige Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits um 0,6% auf ca. 6% des BIP zur Folge. Aufgrund von Verzögerungen bei wichtigen Privatisierungsvorhaben gingen die ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2003 jedoch beträchtlich zurück. Das aufgrund der hohen Steuereinnahmen überraschend niedrige Budgetdefizit des Vorjahres von – 1,2% konnte 2003 nicht gehalten werden. Auch im kommenden Jahr ist aufgrund verstärkter Ausgaben im Hinblick auf den EU- und NATO Beitritt sowie der bevorstehenden Wahlen mit einem zunehmenden Defizit knapp unter der 3% Grenze zu rechnen. Weiter verbessert hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt; die Arbeitslosenrate fiel im Jahresverlauf um weitere 1,3 Prozentpunkte auf 12,5%. Die Teuerung – ohnehin bereits auf sehr niedrigem Niveau hat sich 2002 nochmals verringert. Der starke Wettbewerbsdruck und die Wechselkursentwicklung führten 2003 sogar zur Deflation (-1,1%). Für 2004 wird aufgrund der Preis- und Steueranpassungen mit dem EU-Beitritt jedoch ein Ansteigen der Teuerungsrate erwartet. Von allen baltischen Staaten verfügt Litauen über die größte und vielfältigste Wirtschaft. In den letzten 50 Jahren wurden durch den umfangreichen Industrialisierungsprozess hoch spezialisierte Unternehmen in den Bereichen Elektronik, Chemie, Maschinenbau, Metall- und Holzverarbeitung, Baumaterialien und Nahrungsmittel gegründet. Der Leichtindustriesektor umfasst Textilien, Möbel und Haushaltsgeräte. Besonders hohe Wachstumsraten verzeichnen Transport und Dienstleistungen. Nach 1990 zogen diese Sektoren zusammen mit dem Bankensektor sowohl im Bereich der „brown-field“ als auch der „green-field“ substantielle Investitionen an. Die groß angelegte Privatisierung vieler ehemaliger Staatsbetriebe und der Infrastruktur machen den Weg frei für zunehmende Investitionen und Modernisierungen. Insgesamt kann der volkswirtschaftliche Transformationsprozess in Litauen nach Coface Intercredit 4 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen elfjähriger Unabhängigkeit als nahezu abgeschlossen betrachtet werden. Rund zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts (BIP) werden in Litauen bereits von privatwirtschaftlichen Unternehmen generiert. Ausgewählte Kennzahlen der Wirtschaftsentwicklung 2002-2003 Kennzahlen Reales BIP-Wachstum (%) Verbraucherpreise (%) Bruttoanlageinvestition (real) Arbeitslosenrate (%) Budgetsaldo (in % des BIP) Güterexporte (Mio. EUR) Güterimporte (Mio. EUR) Leistungsbilanzsaldo (Mio. EUR) Ausl. Direktinvestitionen (Mio. EUR) Bruttoauslandsverschuldung (in % des BIP) * Prognose 2000 4,0 1,0 -3,9 15,4 -2,7 4.382 5.576 2001 6,5 1,3 15,0 17,4 -2,3 5.456 6.693 2002 6,7 0,3 12,4 13,8 -1,2 6.375 7.785 2003 7,5 -1,1 12,0 12,5 -2,3 6.835 8.109 2004* 6,3 2,0 14,0 11,7 -2,9 7.390 8.720 2005* 6,1 2,5 15,0 10,9 -2,7 7.960 9.350 -730 -640 -773 -927 -1.030 -1.160 406 498 772 434 720 750 43,7 44,4 40,5 42,7 42,8 42,5 Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Estnische Nationalbank, Estnisches Finanzministerium Entwicklung der Litauischen Litas zum Euro und US Dollar Jahresdurchschnitt LTL/EUR LTL/USD * Prognose Coface Intercredit 2000 3,70 4,00 2001 3,58 4,00 2002 3,45 3,65 2003 3,45 3,05 2004* 3,45 2,91 2005* 3,45 2,66 Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Estnische Nationalbank, Estnisches Finanzministerium 5 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Litauen und die EU Mit der erfolgreichen Umsetzung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses und dem Beitritt zu EU und NATO hat Litauen einen entscheidenden Schritt in das neue Europa getan. Die Beitrittsverhandlungen mit der EU wurden am 13. Dezember 2002 abgeschlossen, und am 16. April 2003 der Beitrittsvertrag unterzeichnet. In einem Referendum am 20. September 2003 stimmte die litauische Bevölkerung mit einer überwältigenden Mehrheit von 91,04% für den EU-Beitritt. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,3%. Mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages wird Litauen eine funktionierende Marktwirtschaft, eine weitreichende Anpassung an den gemeinschaftlichen Rechtsbestand sowie die Fähigkeit bescheinigt, dem innergemeinschaftlichen Wettbewerbsdruck standzuhalten, sofern das Land den derzeitigen Reformkurs beibehält. In einigen Bereichen, wie insbesondere der gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen bestimmter Berufe, sowie im Kapitel Fischerei hat die Kommission in ihrem jüngsten Monitoringbericht noch Reformbedarf festgestellt. Darüber hinaus musste Litauen, um seinen Anspruch auf Fördermittel aus den Strukturfonds der Gemeinschaft zu sichern, das öffentliche Auftragswesen, sowie das Beihilfewesen und den Umweltschutz an die EU-Normen angleichen. Durch den Beitritt kommt nahezu das gesamte Gebiet Litauens in den Jahren 2004 bis 2006 in den Genuss von Strukturförderungen. Die Anwendung der Förderprogramme PHARE, ISPA und SAPARD hingegen wird mit dem Beitritt zur EU am 1. Mai 2004 eingestellt. Es ist vorgesehen, dass die ursprünglich budgetierten Mittel teils auf die verbleibenden Kandidatenländer Rumänien und Bulgarien sowie künftig auch auf die Türkei umgeschichtet werden. ISPA und SAPARD werden durch den Kohäsionsfonds und den EAGFL (European Agriculture Guidance and Guarantee Fund) ersetzt, während Teile von PHARE in die Strukturfonds übergehen. Zumindest noch für weitere drei Jahre ab dem Beitritt ist die Implementierung der programmierten PHARE-Mittel jedoch noch vorgesehen („phasing out”). Mit dem Beitritt erhält Litauen unter dem Strukturförderungsprogramm 2004-2006 Fördermittel von insgesamt 822,5 Mio. Euro. Wichtige Abkommen mit Österreich Zwischen Österreich und Litauen bestehen unter anderem folgende Abkommen: • Außenwirtschaftsabkommen (insbes. industrielle Zusammenarbeit) (in Kraft seit 1.11.1995) • Abkommen über industrierelevante Eisenbahnkooperation • Abkommen zur Abschaffung des Visazwanges (seit 1.2.1999 in Kraft) • Investitionsschutzabkommen (in Kraft seit 1.1.1997) • Luftverkehrsabkommen (in Kraft seit 1.1.1997) • Straßenverkehrsabkommen, letzte Revision 2001 (in Kraft seit 1.7.1996) • Abkommen zur Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (in Kraft seit 1.2.1999) Derzeit besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Litauen und Österreich, da das Abkommen zwischen Österreich und der Sowjetunion seit 1992 keine Gültigkeit mehr besitzt. Verhandlungen sind jedoch im Gange. Coface Intercredit 6 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Recht Gesellschaftsrecht – Die Rechtsformen im Überblick Die Gesellschaftsformen im Überblick: Einzelunternehmung Partnerschaft Kommanditgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktien Gesellschaft Individuali įmonė (IĮ) Tikroji ūkinė bendrija (TŪB) Komanditinė ūkinė bendrija (KŪB) Uždaroji akcinė bendrovė (UAB) Akcinė bendrovė (AB) In Litauen ist es relativ einfach, ein Unternehmen zu gründen, und die Bestimmungen werden ausgewogen gehandhabt. Die litauischen Gesetze zum Gesellschaftsrecht entsprechen bereits im Großen und Ganzen dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Seit 1.1.2004 besteht zur Eintragung von Gesellschaften ein Zentralregister rechtlicher Einheiten, welches beim Justizministerium eingerichtet ist. Geschlossene Aktiengesellschaft (entspricht der österr. GmbH) (Litauischer Begriff: Uzdara akcine bendrove) Für die Gründung und Eintragung einer Geschlossenen Aktiengesellschaft, deren Mindestkapital 10.000,- LTL (ca. 2.896,- EUR) beträgt, sind folgende Unterlagen erforderlich: • Gründungsvertrag (Original oder beglaubigte Kopie) bzw. Gründungsakt (Original oder beglaubigte Kopie), wenn das Unternehmen von einer Einzelperson gegründet wurde. • Satzung des Unternehmens (2 Originale) • Protokoll der Gründungsversammlung mit Anhängen bzw. Gründungsbeschluss des Einzelgründers (Original oder beglaubigte Kopie) • Kontoauszug einer litauischen Bank über die Einzahlung der Anfangsbestände auf das Konto des Unternehmens. Die Geschlossene Aktiengesellschaft darf nicht mehr als 100 Gesellschafter haben. Sie kann auch als Ein-Mann Gesellschaft gegründet werden. Die Gesellschafter haften nur bis zum Wert ihrer Einlage. Aktiengesellschaft (AG) Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, deren Mindestkapital 150.000,- LTL (ca. 43.443,- EUR) beträgt, sind folgende Unterlagen erforderlich, um in das Handelsregister eingetragen zu werden: • • • Gründungsvertrag (Original oder beglaubigte Kopie) bzw. Gründungsakt (Original oder beglaubigte Kopie), wenn das Unternehmen von einer Einzelperson gegründet wurde Satzung des Unternehmens (2 Originale) Protokoll der Gründungsversammlung mit Anhängen bzw. Gründungsbeschluss des Einzelgründers (Original oder beglaubigte Kopie) Coface Intercredit 7 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen • • • • Kontoauszug einer litauischen Bank über die Einzahlung der Anfangsbeiträge auf das Konto des Unternehmens Bestätigung einer litauischen Maklerfirma über den Erwerb von Aktien des Unternehmens durch den Investor (natürliche oder juristische Person) Zertifikat über die Eintragung der Aktien des Unternehmens (beglaubigte Kopie) Bericht über die Gründung des Unternehmens und Stellungnahme eines Buchprüfers zu diesem Bericht. Auch die Aktiengesellschaft kann als Ein-Mann AG gegründet werden. Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft Für die Gesellschaft (entspricht der österreichischen OHG) und die Kommanditgesellschaft gelten im litauischen Gesellschaftsrecht in etwa die gleichen Grundsätze wie in Österreich. Für die Eintragung ist ein Partnerschaftsabkommen über die Gründung einer Partnerschaft und die Führung eines gemeinsamen Unternehmens, unterzeichnet von jedem Partner und notariell beglaubigt, erforderlich. Einmanngesellschaft Für die Gründung der Einmanngesellschaft wird lediglich ein Antrag auf Eintragung des Unternehmens als Einmanngesellschaft benötigt. Zusätzlich sind für die Eintragung von Unternehmen aller Gesellschaftsformen folgende Unterlagen erforderlich: • Antrag auf die Eintragung des Unternehmens (außer für Einmanngesellschaften) • bei der Kommunalverwaltung eingeholte Genehmigung zur Geschäftstätigkeit • Notariell beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde über den Firmennamen • Schriftliche Einverständniserklärung vom Eigentümer der Räumlichkeiten mit der Eintragung der Räumlichkeiten als Firmenadresse mit Unterschrift und Stempel des Geschäftsführers (bei Räumlichkeiten im Eigentum einer juristischen Person) bzw. unterzeichnet und notariell beglaubigt (bei Räumlichkeiten im Eigentum einer natürlichen Person). Stellt der Unternehmensgründer dem Unternehmen eigene Räumlichkeiten zur Verfügung, so genügt die Kopie der Eigentumsurkunde. • Nachweis über die Einzahlung der Eintragungsgebühr. Rechnungslegung und Jahresabschluss Buchführungspflicht besteht für beschränkt und unbeschränkt haftende Unternehmen sowie Tochterunternehmen und Repräsentanzen von ausländischen Firmen. Für Unternehmen mit beschränkter Haftung besteht laut Buchhaltungsgesetz die Pflicht die Buchhaltung in Übereinstimmung mit den Business Accounting Standards des Accounting Institute von Litauen durchzuführen. Grundsätzlich gilt doppelte Buchführungspflicht, mit Ausnahme von kleinen Unternehmen mit unbeschränkter Haftung, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Sämtliche Bücher sind in litauischer Sprache zu führen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Juristische Personen mit beschränkter Haftung die mindestens zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen, müssen einen vollen Jahresabschluss anfertigen: Coface Intercredit 8 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen • • • Der Wert der Aktiva beträgt über 5.000.000,- LTL (ca. 1.448.000,- EUR) Der Umsatz im Finanzjahr beträgt über 10.000.000,- LTL Das Unternehmen bezahlt im Finanzjahr über 6.000 Löhne und Gehälter aus Für alle anderen Unternehmen gibt es die Möglichkeit einen Abschluss in vereinfachter Form zu erstellen. In ihrem jüngsten Monitoringbericht von November 2003 forderte die EU-Kommission, das litauische Gesetz über die nationale Rechnungsprüfung weiter an den Besitzstand anzugleichen, und zwar insbesondere in Hinblick auf die Reichweite der Rechnungsprüfungen. Entsprechende Gesetzesvorschläge sind in Vorbereitung. Steuerrecht Die Verwaltung des Steuersystems obliegt der Steuerinspektion. Mehrwert- und Verbrauchssteuern fallen außerdem in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden, während die Steuern auf Bodenschätze, auf Öl- und Gasressourcen sowie auf Schadstoffe zum Verwaltungsbereich des Umweltministeriums gehören. Die Reform des Steuerwesens, deren Umsetzung 2001 begonnen hat, zielt auf die Sicherung stabiler Staatseinnahmen, die gerechte und proportionale Verteilung der Steuerlast, fairen Wettbewerb sowie Übereinstimmung der litauischen Steuergesetzgebung mit dem europäischen Steuerrecht ab. Weiterhin stellt jedoch die Verbesserung der Steuererhebung in Hinblick auf weit reichende Steuerumgehungen sowie Schlupflöcher im Steuersystem ein zentrales Reformanliegen der litauischen Gesetzgebung dar. Einkommenssteuer In Litauen wurde, ebenso wie in den baltischen Nachbarstaaten, im Jahr 1994 ein Steuermodell auf der Grundlage einer „Flat Tax“ eingeführt. Die Einkommensteuerklassen wurden daher grundsätzlich abgeschafft und durch einen einzigen Steuersatz ersetzt. Die Einkommenssteuerlast wird monatlich berechnet und unterliegt grundsätzlich einem pauschalen Satz von 33% (nach Abzug des steuerfreien Mindesteinkommens, das derzeit bei 290,- LTL (etwa 84,- EUR pro Monat)). Für bestimmte Einkommen, wie beispielsweise Einkommen aus Gewinn- bzw. Dividendenausschüttung, Zinsen oder dem Verkauf von Grundstücken, ist ein Steuersatz von 15% anzuwenden. Das Einkommen aus einer Nebenerwerbstätigkeit bei einem litauischen Arbeitgeber wird progressiv nach Sätzen zwischen 10% und 35% besteuert. Der Steuersatz für Einkommen aus der Beschäftigung in einem ausländischen Unternehmen beträgt 20%. Körperschaftssteuer Der Steuersatz beträgt 15%. Für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe sowie spezialisierte Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihrer Einkünfte aus solchen Aktivitäten beziehen, gilt ein Steuersatz von 0%. Ein Körperschaftssteuersatz von 13% gilt mit wenigen Ausnahmen für Kleinunternehmen, d.h. Unternehmen, deren Bruttoeinnahmen im zu veranschlagenden Zeitraum unter 500.000,- LTL (ca. 144.000,- EUR) liegen, und die nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Mit einer Ergänzung des Einkommensteuergesetzes im Juli 2003 wurden die Steuerpflichtigen, für die die 13% Steuerpflicht nicht Coface Intercredit 9 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen gilt, genauer definiert. Auch wurde die Doppelbesteuerung der an die örtlichen Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden abgeschafft. Steuernachlässe für neue Investitionen wurden mit dem neuen Körperschaftssteuergesetz mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 aufgehoben. Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer besteuert den Mehrwert, der durch die Produktion von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen erwirtschaftet wird, und den Import von Gütern. Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Der Steuersatz liegt bei 18% (für bestimmte Güter und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 9%, 5% oder die völlige Befreiung von der Mehrwertsteuer). Exporte aus Litauen sind mehrwertsteuerfrei. Mit dem Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuergesetzes am 1. Juli 2002 sind Anreize und Ausnahmen entfallen, die mit dem EU-Recht im Widerspruch gestanden sind. Seither besteht auch für ausländische Unternehmen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Litauen wurden im Zuge der Beitrittsverhandlungen Ausnahmeregelungen für eine MwSt-Befreiung und Registrierungsschwellen von 28.962,- EUR für kleine und mittlere Unternehmen und eine MwSt-Befreiung für die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr zugestanden. Verbrauchssteuer Grundlage für die Verbrauchssteuer ist der Verkaufspreis, bzw. bei Importwaren der Zollwert. Verbrauchssteuern werden auf Alkoholika, Kaffee, Schokolade, Tabak, Schmuck, Edelmetalle (Gold, Silber), Schmuckwaren, Edelsteinen, Benzin, Luxusfahrzeugen und erotischen Magazinen erhoben. Derzeit erfolgt eine schrittweise Anpassung der Verbrauchssteuern an den EU-Standard. Gerichtliche Betreibungen Die Justizreform trat im letzten Jahr in ihre endgültige Phase. Bei der Reform der litauischen Judikative, der Konsolidierung der Unabhängigkeit der Justiz und der Verbesserung ihrer Funktionsweise sind weitere beachtliche Fortschritte erzielt worden. Bemerkenswerte Fortschritte wurden auch im Hinblick auf die Gesetzgebung erzielt. Die Regierung verabschiedete im Februar 2002 eine neue Zivilprozessordnung und im März 2002 eine neue Strafprozessordnung. Um die Arbeit der Gerichtsvollzieher effizienter zu gestalten, wurde im Mai 2002 ein neues Gesetz über Gerichtsvollzieher erlassen. Im Juni 2002 wurde eine neue Urteilsvollstreckungsordnung verabschiedet. Diese neuen Gesetze sind im Januar 2003 zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch (das im Jahr 2001 verabschiedet wurde) in Kraft getreten. Insgesamt sind bei der Reform der Judikative beachtliche Fortschritte erzielt worden: • Gerichtssystem mit vier Instanzen für die allgemeine Zuständigkeit (Oberster Gerichtshof, Berufungsgericht, Bezirksgerichte und Gerichte auf lokale Ebene) • Zweiinstanzensystem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Oberstes Verwaltungsgericht und Bezirksverwaltungsgerichte) Coface Intercredit 10 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Eine wesentliche Erleichterung bei der Rechtsdurchsetzung sollte mit dem Beitritt zur EU durch die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (die an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens tritt) erreicht werden. Schiedsgericht Litauen hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Insolvenzrecht Das aktuelle Konkursgesetz wurde am 20.03.2001 verabschiedet. Das Gesetz findet auf alle in Litauen registrierte Unternehmen, öffentliche Institutionen, Kommerzbanken und andere Kreditinstitutionen Anwendung. Nach dem „Gesetz über die Restrukturierung von Unternehmen“, welches seit 1.7.2001 in Kraft ist, kann die Restrukturierung eines Unternehmens angestrebt werden, welches seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, sofern das Unternehmen seine Tätigkeit noch ausübt und kein Konkursverfahren eingeleitet wurde. Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsvorbehalt muss vertraglich geregelt werden. Fehlt eine solche vertragliche Vereinbarung, hat man kaum Chancen, das Eigentum auf eine Sache gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus ist ein Pfandrecht auf bewegliche Güter zu beachten, welches (zumindest in vielen Fällen) im Hypothekenregister eingetragen werden muss. Durch eine Verpfändung der Güter könnte der Eigentumsvorbehalt andernfalls nutzlos werden. Arbeitsrecht Korrespondenzsprachen sind Litauisch, Deutsch, Englisch und Russisch. Das Lohnniveau steht bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 450,- LTL (ca. 130,- EUR). Der durchschnittliche Bruttomonatslohn beträgt ca. 1.146,- LTL (ca. 332,- EUR), wobei zu beachten ist, dass Angestellte von Auslandsfirmen höhere Bezüge erwarten. Die Lohnkosten in Litauen gehören zu den niedrigsten in Mittel- und Osteuropa. Die übliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Woche, wobei kürzere Arbeitszeiten vereinbart werden können. Der jährliche Mindesturlaub beträgt 28 Tage (zzgl. gesetzliche Feiertage). Erziehungsurlaub kann bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Coface Intercredit 11 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Business in Litauen Ausländische Unternehmen, die den Entschluss gefasst haben, in Litauen zu investieren (auch wenn die Firma vollständig in ausländischem Besitz ist), haben die Möglichkeit, ihr Unternehmen in Form einer GmbH, AG, OHG oder KG auftreten zu lassen. Die beliebteste Unternehmensform nimmt hierbei die GmbH ein. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Unternehmensgesetz (1990), im Auslandskapitalinvestitionsgesetz (1999) sowie im Gesetz über Aktiengesellschaften (2000). Im Juli 2003 traten das neue „Gesetz über kontrollierende Investitionsfirmen“, sowie das „Gesetz über Gemeinschaftsinvestitionsunternehmer“, sowie Änderungen des Investitionsgesetzes in Kraft. Letzteres erweitert die Liste der Fördermittel von Investitionen und berechtigt die Regierung (bzw. von ihr ermächtigte Behörden) zum Abschluss von Verträgen, in denen konkrete Investitions- und Geschäftsbedingungen für Investoren festgehalten werden. Dies betrifft Investoren, die mindestens LTL 20 Mio. im gesamten Territorium oder LTL 5 Mio. in bestimmten Förderregionen übersteigt. Die Auslandsinvestitionen sind, mit Ausnahme der Bereiche Staatssicherheit und Lotterieveranstaltung, in allen Wirtschaftsbereichen erlaubt. Ausländische Firmen unterliegen denselben Rechten und Pflichten wie litauische Unternehmen. Eine Investition kann durch Gründung eines Unternehmens als auch durch Erwerb von Aktien an bestehenden Unternehmen erfolgen. Der Antrag hat folgende Dokumente zu beinhalten: • • • • Gesellschaftsvertrag bzw. Dokumente über die Gründung Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes Bonitätsbescheinigung der Hausbank Beschluss über die Gründung der Gesellschaft und die Kapitalanteile der Gründer Durch das im Mai 1997 abgeschlossene Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Litauen sind die Rechte österreichischer Investoren in Litauen besonders geschützt. (siehe auch „Abkommen mit Österreich“) Eigentum an Immobilien Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht keine wesentlichen gesetzlichen Einschränkungen für Erwerb, Leasing oder andere Verfügungen über Immobilien aller Art durch natürliche oder juristische Personen vor. Einzige Ausnahme sind gewisse Restriktionen für den Erwerb von Grund und Boden. Der Erwerb von Gebäuden und Grundstücken nicht-landwirtschaftlicher Bestimmung sowohl durch natürliche als auch juristische Personen ist möglich. Ausländer sind beim Grundstückserwerb gleichgestellt, sofern sie ihre Herkunft aus einem EU- bzw. EU-Assoziierungsstaat, aus einem Mitgliedstaat der OECD oder der NATO nachweisen. Die Beschränkungen für EU-Angehörige für den Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen und Waldflächen, sollen bis spätestens Mai 2011 beseitigt werden. Coface Intercredit 12 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Zahlungskonditionen Laut Information der ’Außenwirtschaft Österreich’ (AWO) können die Zahlungsbedingungen zwischen den Partnern vertraglich frei vereinbart werden, wobei der Spielraum durch die schwache Finanzlage der litauischen Firmen sehr eingeschränkt ist. Akkreditive sollten nach Möglichkeit nur von solchen Banken akzeptiert werden, die auch über entsprechende westliche Korrespondenzverbindungen oder Partnerinstitute verfügen. Diese Zahlungsform wird allerdings sehr selten angewendet. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Geschäftsanbahnungen und –abschlüssen - insbesondere bei Zahlung gegen offene Rechnung - auch eine Bonitätsauskunft einzuholen. Checkliste der rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäfte in Litauen Gesellschaftsrecht • • Grunderwerb • Devisenrecht • • Steuern • • • Zollrecht • • Coface Intercredit Das Stammkapital der litauischen GmbH beträgt 10.000,- LTL (ca. 2.896,- EUR) Das Grundkapital der litauischen AG beträgt 150.000,- LTL (ca. 43.443,- EUR) Ausländische natürliche und juristische Personen sind berechtigt, nicht-landwirtschaftliche Flächen zu erwerben, um dort Baulichkeiten für einen Gewerbebetrieb zu errichten. Das Gesetz über den Devisenhandel schränkt die Verwendung ausländischer Währungen in Litauen ein. Transaktionen in ausländischer Währung sind nur über bei der Litauischen Bank registrierte und lizensierte Kreditinstitute zulässig. Litauische juristische Personen müssen zur Eröffnung laufender Konten bei ausländischen Banken eine Genehmigung der Bank von Litauen einholen. Der Körperschaftssteuersatz beträgt in der Regel 15%. Der pauschale Steuersatz für die Einkommenssteuer beträgt 33%. Der Steuersatz für Einkommen aus der Beschäftigung in einem ausländischen Unternehmen beträgt 20%. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 18%. Exporte aus Litauen sind mehrwertsteuerfrei. Bemessungsgrundlage (Zollwert) ist der Vertragspreis plus Fracht, Be- und Entladungskosten und Versicherung. Das Freihandelsabkommen mit der EU befreit die meisten Waren vom Zoll. Sonderregelungen betreffen vor allem landwirtschaftliche Produkte. Ab dem Beitrittszeitpunkt gilt das Zollregime der EU 13 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Litauen im Internet „Litauen, Ihr Tor zum neuen Europa“ Auf dieser Seite findet man sehr viele Informationen über Litauen als Land für Investitionen. Links zu Litauen Hier findet man alles, was Litauen mit der EU verbindet, als auch Links, die zu Seiten führen, auf denen man Statistiken etc. finden kann. Litauisches Außenministerium Litauische Nationalbank Litauisches Wirtschaftsministerium Informiert über wirtschaftliche und investitionsrelevante Themen. Das Litauische Parlament Homepage des litauischen Parlaments mit hilfreichen Links (Hier ist die Suche nach einigen Themen auch in Englisch möglich). Coface Intercredit www.lda.lt/docs/country_germany2002.pdf www.lda.lt www.euro.lt www.urm.lt www.lbank.lt www.ekm.lt www.lrs.lt 14 Leitfaden für Investoren und Exporteure Litauen Quellenverzeichnis Baratta von, Mario: Der Fischer Weltalmanach 2003, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 2003 o.V.: www.ba-ca.com/Analysen&Research/Economic Research, Steuerreform in Zentral- und Osteuropa o.V.: www.fifoost.org o.V.: www.lda.lt o.V.: www.lfpr.lt o.V.: www.litauen-info.de o.V.: www.wko.at o.V.: http://europa.eu.int/comm/enlargement/lithuania/index.htm, Monitoring Bericht über die Vorbereitung Litauens auf die EU-Mitgliedschaft o.V.: www.aussenwirtschaft.info/indexio.htm o.V.: www.dsgv.de/europaservice, Sparkassen Finanzgruppe, Länderinfos Impressum Medieninhaber: Coface Intercredit Holding AG, A-1010 Wien, Stubenring 24; Herausgeber: Vorstandsvorsitzende Martina Dobringer; Redaktion: Maria Feytl; Herstellung: Coface Intercredit Holding AG, A1010 Wien, Stubenring 24 Copyright und Haftung Copyright: Coface Intercredit Holding AG (A-1010 Wien, Stubenring 24). Die Wiedergabe der Inhalte dieser Publikation ist unter der Voraussetzung gestattet, dass diese keiner gewerblichen Nutzung dient und Coface Intercredit Holding AG als der Urheber angeführt wird. Die Coface Intercredit Holding AG hat nach bestem Wissen und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch seitens der Coface Intercredit Holding AG ausgeschlossen. Das Standard & Poor’s Länder-Rating wurde mit freundlicher Genehmigung der Standard & Poor’s Ratings Services abgedruckt. Das vorliegende Rating wurde, wie auch das Coface Rating, mit Stichtag 15. April 2004 in diesen Leitfaden aufgenommen. Für spätere Veränderungen übernimmt die Coface Intercredit Holding AG keine Gewähr. Coface Intercredit 15