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Rechtswissenschaftliches Institut
Obligationenrecht Besonderer Teil
Herbstsemester 2014
Allgemeine Informationen/
Kauf und Tausch (1)
Vorlesung vom Montag, 15. September 2014
Prof. Dr. Claire Huguenin
www.rwi.uzh.ch/huguenin
Grundlagen des Obligationenrechts, Prof. Dr. C. Huguenin
Huguenin, OR AT und BT, N 2329 – 2709
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Rechtswissenschaftliches Institut
Allgemeine Informationen
Lehrstuhl Huguenin
– Prof. Dr. Claire Huguenin und Assistenz
Vorlesung
– Semesterübersicht
– Lehrmittel
Übungen sowie Fallbearbeitung im OR BT / Seminare
– Übungen OR BT/ Fallbearbeitung
– Moot Courts
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Rechtswissenschaftliches Institut
Lehrstuhl Huguenin (Privat-, Wirtschafts- und Europarecht)
Prof. Dr. Claire Huguenin Studium in Bern und Assistenz bei Prof. Dr. W. Wiegand
Anwaltsprüfung in Zürich
LL.M. in American Law (Columbia)
LL.M. in European Business Law (Amsterdam)
Professorin Universität Bern bis 2000
Ordinaria Universität Zürich seit 1997
Gastprofessorin Universität Luzern
Assistenz
Büro RAI-G-129 und 131
Rämistrasse 74/24 (RWI), 8001 Zürich
Telefon 043 634 44 48
[email protected]
www.rwi.uzh.ch/huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Semesterübersicht
Datum
Nr.
Thema
15.09.2014
1
Kauf und Tausch (1)
22.09.2014
2
Kauf und Tausch (2)
29.09.2014
3
Kauf und Tausch (3)
6.10.2014
4
Schenkung
13.10.2014
5
Miete (1)
§§ im Buch
28
30
31
20.10.2014
6
Miete (2)
27.10.2014
7
Werkvertrag (1)
34
3.11.2014
8
Werkvertrag (2)
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Rechtswissenschaftliches Institut
Semesterübersicht
§§ im Buch
Datum
Nr.
Thema
10.11.2014
9
Einfacher Auftrag (sowie besondere Arten des Auftrags);
Geschäftsführung ohne Auftrag (Wiederholung) (1)
20; 35 ff.
17.11.2014
10
Einfacher Auftrag (sowie besondere Arten des Auftrags);
Geschäftsführung ohne Auftrag (Wiederholung) (2)
24.11.2014
11
Darlehen; Konsumkreditvertrag (KKG)
32 – 33
1.12.2014
12
Innominatverträge: Allgemeiner Teil
45
8.12.2014
13
Einzelne Innominatverträge (Leasing- und Alleinvertriebsvertrag
etc.)
46; 48
15.12.2014
14
Reserve
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Rechtswissenschaftliches Institut
Lehrmittel
Claire Huguenin, Obligationenrecht Allgemeiner und
Besonderer Teil, 2. Auflage, Zürich 2014 (im Erscheinen)
- Erscheint Mitte Oktober 2014
- PDFs der ersten Kapitel werden vorläufig auf der
Homepage publiziert
- Hörerscheine können vorne oder bei der Assistenz
bezogen werden
- Im Bücherpaket für Erstsemestrige enthalten
- Unterstützt durch OR Interaktiv:
http://www.rwi.uzh.ch/elt-lsthuguenin/orbt/allgemeines/de/html/
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Rechtswissenschaftliches Institut
Lehrmittel
Claire Huguenin/Basil Hotz (Hrsg.), Fälle zum Obligationenrecht, Bände I und II, Zürich 2014 (im Erscheinen)
- Erscheint Mitte Oktober 2014
- Band I: Allgemeiner Teil
- Band II: Besonderer Teil
- Hörerscheine können vorne oder bei der Assistenz
bezogen werden
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Rechtswissenschaftliches Institut
Übungen OR BT / Fallbearbeitung
Die Übungen finden im Frühjahrssemester 2015 statt.
Es ist möglich, eine Fallbearbeitung (Aufbaustufe) im Umfang von 3 ECTS
zu verfassen.
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Rechtswissenschaftliches Institut
Seminare
Moot Court im Obligationenrecht
- Simuliertes Schiedsverfahren zu einem obligationenrechtlichen Fall
- Studierende treten in Teams an
- Inhalt: Schriftenwechsel (Klageschrift und Klageantwort) und Plädoyers vor
einem Schiedsgericht aus erfahrenen Anwälten und Anwältinnen
Voraussetzungen: Besuch ab dem 5. Semester bei Seminarbeginn (auch Master)
Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court
- Simuliertes Schiedsverfahren zu einem Fall im Wiener Kaufrecht (CISG) mit
prozessualem Problem zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
- Inhalt: Schriftenwechsel in Englisch sowie Plädoyers in Wien vor erfahrenen
Professorinnen und Anwälten unterschiedlichster Herkunft
Voraussetzungen: Teilnehmende werden ausgewählt (Studierende im
Masterprogramm, sehr gute Englischkenntnisse, bevorzugterweise Teilnahme am
Moot Court im OR).
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Rechtswissenschaftliches Institut
Essentials
Pflichten der Verkäuferin
– Übergabe des Kaufgegenstandes
– Eigentumsverschaffung
Pflichten des Käufers
– Bezahlung des Kaufpreises
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Rechtswissenschaftliches Institut
Kauf
Peter Koch, Gasthof Linde, 8802 Kilchberg, kauft von Fischerin Frieda, Am
Wasser 6, 8942 Oberrieden, 100 Forellen zu den folgenden Bedingungen:
Der Preis pro Forelle beträgt CHF 6.50.
Die Forellen werden am 25. Dezember 2013 vormittags aus dem Fischteich der
Fischerin Frieda entnommen, getötet und vor 11:30 Uhr dem Gasthof Linde geliefert.
Sechster Titel:
Kauf und Tausch
Erster Abschnitt:
Allgemeine
Bestimmungen
A. Rechte und Pflichten
im Allgemeinen
OR 184
1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer,
dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und
ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der
Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2 […]
3 […]
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Kauf
Kaufvertrag
Verkäuferin
Käufer
Forderungen
Übergabe des Kaufgegenstandes
Verschaffung des Eigentums
Verpflichtungsgeschäft
Zahlung des Kaufpreises
Verfügungen
Übergabe des Kaufgegenstandes
Verschaffung des Eigentums
Verfügungsgeschäft
Zahlung des Kaufpreises
Huguenin, OR AT und BT, N 2329 f. und N 2413 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Kausalitätsprinzip
Verpflichtungsgeschäft
causa
gültig
Verfügungsgeschäft:
Eigentumsverschiebung
wirksam
causa
nicht gültig
Verfügungsgeschäft:
Eigentumsverschiebung
unwirksam
Huguenin, OR AT und BT, N 2333 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Kauf
Gabi schloss 2011 mit Samuel einen öffentlich beurkundeten Vorvertrag, worin
sie sich verpflichtete, die Parzelle X mit Scheune für CHF 720‘000 an Samuel zu
übertragen. 2012 errichtete Samuel Neubauten auf der Parzelle X. Ende 2012
wurde der Kaufvertrag öffentlich beurkundet und die Handänderung ins Grundbuch eingetragen. Samuel leistete den öffentlich beurkundeten Kaufpreis von
CHF 720‘000, verweigerte aber die Zahlung von zusätzlichen CHF 100‘000, die
er mit Gabi anlässlich des Vorvertrags als Schwarzzahlung vereinbart hatte.
Gabi will den Kaufvertrag rückgängig machen. Kann sie das?
vgl. BGE 104 II 99
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Pflichten der Verkäuferin
Verkäuferin
Übergabe des
Kaufgegenstandes
Eigentumsverschaffung
Nebenpflichten:
Kosten der Übergabe
Art. 184 Abs. 1 OR
(ausscheiden, verpacken,
Transportkosten bei Bringschuld),
Art. 184 Abs. 1 OR
ev. Aufbewahrung,
Gebrauchsanweisung etc.
Art. 188/189 OR
Huguenin, OR AT und BT, N 2413 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Übergabe des Kaufgegenstandes
Kaufvertrag
Peter Meier, Bahnhofsstrasse 15, Zürich, kauft hiermit von Doris Wörns, Idaplatz 3, Zürich, ihre
Bibliothek für CHF 10’000.- zu den folgenden Bedingungen:
Die Bibliothek besteht aus sämtlichen Büchern, die sich bei der Verkaufsverhandlung vom
10. Oktober 2013 im Salon von Frau Wörns befanden. Ebenfalls vom Kauf erfasst wird die Ausgabe
der Lehren des Konfuzius, die Frau Wörns ihrem Enkel, Thomas Baur, Feldeggstrasse 12, Zürich,
am 2. August 2013 ausgeliehen hat.
Zürich, 10. Oktober 2013
Peter Meier
Doris Wörns
Was ist Gegenstand dieses Kaufvertrages?
Wie geht das Verfügungsgeschäft vor sich?
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Übergabe des Kaufgegenstandes
Svenja vermietet ein Belüftungsgerät an Anton. Nach zwei Monaten bietet sich
ihr eine günstige Gelegenheit an: Sie kann ihren gesamten Stock an Belüftungsgeräten zu einem vorteilhaften Preis an Ricardo verkaufen.
Wie geht das Eigentum an den Geräten über?
Variante:
Entgegen aller Annahmen reduziert sich in Antons Lagerhalle die Luftfeuchtigkeit nicht. Anton will deshalb dem Ricardo das gemietete Gerät abkaufen.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Eigentumsverschaffung
Eigentumsverschaffung
Fahrnis
Grundstück
Übergabe bzw.
Traditionssurrogate
Grundbucheintrag
Art. 714 Abs. 1 und
922 ff. ZGB
Art. 656 Abs. 1 i.V.m.
Art. 958 Ziff. 1 und 972 ZGB
Huguenin, OR AT und BT, N 2433 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Pflichten des Käufers
Käufer
Hauptpflicht:
Bezahlung Kaufpreis
Nebenpflichten
Pflicht/Obliegenheit:
Annahme
Art. 184 Abs. 1 OR
Art. 188/189 OR
Art. 211 OR
Huguenin, OR AT und BT, N 2441 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Bezahlung des Kaufpreises
Sechster Titel:
Kauf und Tausch
Erster Abschnitt:
Allgemeine
Bestimmungen
OR 184
1 […] und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2 […]
3 […]
A. Rechte und Pflichten im
Allgemeinen
Zweiter Titel:
Die Wirkung der
Obligationen
OR 84
1 Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der
geschuldeten Währung zu bezahlen.
Erster Abschnitt:
Die Erfüllung der
Obligationen
2 Lautet
D. Zahlung
I. Landeswährung
die Schuld auf eine Währung, die am Zahlungsort nicht
Landeswährung ist, so kann die geschuldete Summe nach ihrem
Wert zur Verfallzeit dennoch in Landeswährung bezahlt werden,
sofern nicht durch den Gebrauch des Wortes «effektiv» oder eines
ähnlichen Zusatzes die wortgetreue Erfüllung des Vertrags
ausbedungen ist.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Annahme
Peter Koch, Gasthof Linde, 8802 Kilchberg, kauft von Fischerin Frieda, Am Wasser 6,
8942 Oberrieden, 100 Forellen zu den folgenden Bedingungen:
Der Preis pro Forelle beträgt CHF 6.50. Die Forellen werden am 25. Dezember 2013 vormittags aus dem Fischteich der Fischerin Frieda entnommen, getötet und vor 11:30 Uhr dem
Gasthof Linde geliefert.
Peter Koch verweigert am 25. Dezember 2013 die Annahme der Fische, weil er keine Gäste
für das Weihnachtsessen erwartet. Ab dem 26. Dezember 2013 ist sein Gasthof ausserdem
geschlossen.
Wie ist die Rechtslage?
Sechster Titel:
Kauf und Tausch
Zweiter Abschnitt:
Der Fahrniskauf
A. Verpflichtungen des
Käufers
OR 211
1 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen
des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm
von dem Verkäufer vertragsgemäss angeboten wird, anzunehmen.
2 Die
Empfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas
anderes vereinbart oder üblich ist.
I. Zahlung des Preises und
Annahme der Kaufsache
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