BDC Schmuck Piercings

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Praxisteam
Schmuck, Piercings, künstliche Fingernägel:
Ein Dauerthema in chirurgischen Praxen
Von Kathrin Mann
Das Berufsfeld der Medizinischen
fentlicht [3]. Darüber hinaus hat
Talgrückstände enthalten und
Fachangestellten hat sich in den
auch die Deutsche Gesellschaft
beim Lösen direkt zum Erre-
vergangenen Jahren trotz zuneh-
für Krankenhaushygiene 2010
gereintrag oder zur Erreger-
mender Emanzipation wenig ver-
Empfehlungen explizit zum Um-
verbreitung in Wunden führen
ändert. Hauptarbeitnehmer sind
gang mit Schmuck, Piercings und
können.
junge Frauen, die in den medi-
künstlichen Fingernägeln veröf-
zinischen Assistenzberufen in
fentlicht [4].
32
Oft unangenehme Diskussio­
nen mit dem Praxisteam
bei
entsprechender
Größe zu einer Eigengefährdung
Foto: VS Fotografie
chirurgischen Praxen oder in OPZentren tätig sind.
Auch Piercings im Gesicht
können
führen und sollten deshalb aus
Arbeitsschutzgründen nur dann
Die Personalhygiene ist für
Die Einschränkungen für
erlaubt werden, wenn hier eine
Praxen und OP-Zentren ein wich-
junge Frauen im Bereich der chi­
Gefährdung nicht zu erwarten
tiges Thema zur Vermeidung der
rurgischen Praxis oder des OP-
ist. Generell ist bei Piercings die
Übertragung von pathogenen Kei-
Zentrums, was die Länge der Fin-
Gefahr der Infektion mit Rö-
UG (haftungsbeschränkt)
men auf Patienten und Personal.
gernägel, künstliche Fingernägel,
tung, Schwellung und Sekretion
Krankenschwester,
Verschiedene gesetzliche Vorga-
Nagellack, Schmuck an Unter­
vorhanden.
Gesundheitsökonomin (VWA),
ben sind in diesem Zusammen-
armen und Händen, Piercings etc.
hang zu beachten. Zum einen die
betrifft, sind häufig Gegenstand
Bakterienkolonisation an
Blaue-Stern-Gasse 7
unangenehmer Diskussionen.
Finger- und Armschmuck
93047 Regensburg
Verpflichtung eines Qualitätsmanagements mit einem Hygiene-
In den folgenden Ausführungen
Sollte eine derartige Infek-
plan. Zur Personalhygiene gehört
soll erläutert werden, warum die
tion bei der Trägerin auftreten,
neben der Verwendung geeigne­
Maßnahmen sinnvoll und not-
sollte zum Schutz der Mitarbei-
diese Accessoires die Wirksam-
ter Arbeitsbekleidung auch eine
wendig sind.
terinnen sowie der Patienten
keit der Händedesinfektion.
Kathrin Mann
PRO.Q.MA Gesundheitsmanagement
Hygienebeauftragte
Tel.: 0170 4821785
[email protected]
Regelung über die Länge von
Viele junge Frauen tragen
das Piercing entfernt werden.
Unter Umständen können
Fingernägeln, künstliche Finger-
gern Ohrringe. Diese stellen prin-
Schmuck und Piercings an nicht
Desinfektionsmittelreste an den
nägel, Nagellack, Schmuck an
zipiell kein Übertragungsrisiko
sichtbaren Körperteilen in Brust-
Schmuckstücken und Uhren
Unterarmen und Händen sowie
für Keime für Patienten und Per-
und Bauchgegend sind unbe-
verbleiben und zu Hautirritatio­
Piercings.
sonal dar, jedoch können größe-
denklich, es sei denn, es bestehen
nen führen. Bei scharfkantigen
Die Grundlage dieser Rege­
re Ohrringe zu einer Eigengefähr-
hier Infektionen.
Ringen mit Steinbesatz, aber
lung bilden hierbei die TRBA
dung, etwa durch Hängenbleiben
An Händen und Unterarmen
auch bei Uhren kann es zu Ver-
250 (Technische Richtlinie bio-
oder Abreißen – beispielsweise
dürfen weder Schmuck, noch
letzungen am Patienten kom-
logischer Arbeitsstoffe) [1] sowie
durch demente oder verwirrte
Armbänder, Armbanduhren, Ehe-
men. Zudem ist der Schmuck
Vorgaben des Robert Koch-Insti-
Patienten – führen.
oder sonstige Ringe getragen
geeignet um Schutzhandschuhe
tuts (RKI) und der Kommission
Das Gleiche gilt für Halsket-
werden, da sie eine nachweislich
zu perforieren, wodurch deren
für Krankenhaushygiene und In-
ten, die ebenfalls zu einer Eigen­
deutlich erhöhte Kolonisation der
Schutzfunktion nicht mehr ge-
fektionsprävention (KRINKO) [2].
gefährdung führen können. Auch
Hände, insbesondere mit gram-
währleistet werden kann. Diese
Das RKI hat 2007 entsprechende
kann nicht ausgeschlossen wer-
negativen Bakterien und Hefen
Verhaltensmaßregelungen gelten
Richtlinien zum Umgang veröf-
den, dass Halsketten Haut- oder
aufweisen. Ferner verschlechtern
auch für andere Berufsgruppen,
ChirurgenMagazin
Service
die eine hygienische Händedes-
möglich ist, kann auch hier über
denn es bestehen hier Hautirri-
setzung der Empfehlungen und
infektion erfordern, etwa Ärzte,
ein generelles Verbot nachge-
tationen mit Infektion.
Richtlinien des RKI hat, wenn
Reinigungskräfte, Serviceperso-
dacht werden.
Der Arbeitgeber hat aufgrund
nachgewiesen werden kann, dass
nal, Physiotherapeuten etc. Laut
Bei künstlichen Fingernägeln
einschlägiger gesetzlicher Vorga-
keine erhöhte Infektgefährdung
Vorgaben des RKI sollten Finger-
ist durch verschiedene Studien
ben wie der TRBA 250 und den
von Personal und Patienten zu
nägel kurz und rund geschnit-
belegt, dass Erreger an Patienten
Richtlinien zur Hygiene des RKI
erwarten ist.
ten sein, um Ecken und Kanten
übertragen werden können. Die
die Pflicht, die Hygienemassnah-
zu vermeiden, unter denen sich
künstlichen Fingernägel können
men in der Praxis umzusetzen
Literatur
ebenfalls Keime verbergen kön-
weder bündig zum Nagel, noch
und zu kontrollieren. Dies gilt
1. Aktuelle Fassung siehe GMBl 2014,
nen oder die Schutzhandschuhe
zum Nagelbett derart verklebt
für alle, die in der Einrichtung
perforieren könnten.
werden, dass eine Keimbesie-
Patientenkontakt haben. Der
delung nach Händedesinfektion
Arbeitgeber kann unter arbeits-
ausgeschlossen werden kann.
schutzrechtlichen Aspekten ver-
Bundesgesundheitsblatt 43: 230 – 233
Sollten zusätzlich Schäden am
bindliche Anweisungen zum
3. Kommission für Krankenhaushygiene
Es gibt keinen Nachweis über
künstlichen Fingernagel – wenn
Nichtragen von Schmuck und
negative Eigenschaften von Nagel-
auch nur mikroskopisch groß –
Uhren geben, dies wurde 1995
biet. Bundesgesundheitsblatt 50: 377– 393
lack, sofern dieser nicht älter als
auftreten, können auch hierdurch
gerichtlich bestätigt [5].
4. Empfehlung der Deutschen Gesellschaft
vier Tage und nicht brüchig ist.
Keimreservoirs entstehen.
Nagellack darf nicht älter als
vier Tage oder brüchig sein
Prinzipiell gilt, dass der
Da die Überwachung und Kon-
Tattoos stellen kein hygie-
hygieneverantwortliche Arzt im
trolle dieses Nagellackes durch
nisches Risiko nach den bishe-
Rahmen einer Risikobewertung
den Arbeitgeber allerdings un-
rigen Erkenntnissen dar, es sei
durchaus Spielraum in der Um-
Nr. 10/11 vom 27. 3. 2014, Änderung vom
22. 5. 2014, GMBl Nr. 25
2. Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (2000): Händehygiene.
und Infektionsprävention (2007): Prävention
postoperativer Infektionen im Operationsge-
für Krankenhaushygiene (2010) zum Tragen von Schmuck, Piercing und künstlichen
Fingernägeln im Gesundheitsdienst
5. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom
26. 10. 1995, Aktenzeichen: 4 Sa 467/95
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Fax: 040 202299-430, [email protected]
Heft 71 | Jahrgang 12 | Ausgabe 5.2014
10. Dezember 2014, Hamburg
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