Grundsatzpapier zur Interessengemeinschaft Kulturarbeit INKA – Initiative für faire Kulturarbeit Die INKA ist eine Vereinigung von angestellten, selbständig tätigen und sich in Ausbildung befindenden Kulturarbeiter_innen zur kollektiven, demokratischen Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht die INKA noch nicht als eingetragener Verein. Das vorliegende Grundsatzpapier dient der inhaltlichen Vorbereitung einer zukünftigen Vereinsgründung und bietet eine Diskussionsgrundlage zur weiteren Aushandlung durch künftige Unterstützer_innen, Arbeitsgruppen oder Mitglieder. Das Konzept ist im Rahmen des Hochschulseminars „Kultur als Geschäft – prekär bis profitabel“ an der FH Potsdam unter der Leitung von Uwe Hanf entstanden. Die Urheber_innen, Janine Gottwald, Valentin Lorenz, Nellie Nickel und Stephanie Urgast, geben den Inhalt für engagierte Unterstützer_innen frei, steht die weitere Nutzung im engen Zusammenhang mit der Fortführung der Initiative. Stand: 4. Februar 2013 1 Theoretische Eingrenzungen 1.1 Kulturbegriff der INKA 1.2 Das Berufsbild „Kulturarbeit“ 1.3 Wo sind Kulturarbeiter_innen tätig? 1.4 Wer ist Kulturarbeiter_in? 2 Wozu die INKA gründen? 2.1 Aktuelle Situation und Tendenzen im Berufsfeld Kulturarbeit 2.2 Vision 3 Was fordert die INKA? 3.1 Grundsätzliche Ziele 3.2 Spezifische Forderungen 4 Mitglieder der IGKA 4.1 Wer kann Mitglied der IGKA werden? 4.2 Mitgliedsbeitrag 4.3 Selbstverpflichtung 4.4 Mitgestaltung der Ziele durch die Mitglieder 4.5 Ausschlusskriterien 5 Leistungen der INKA 5.1 Gewinnung von Mitgliedern 5.2 Haushalt 5.3 Inhaltliche Arbeit 6 Struktur der IGKA 1 Theoretische Eingrenzungen 1.1 Kulturbegriff der INKA Die INKA vertritt einen weiten Kulturbegriff und befürwortet die Leitidee „Kultur von allen, für alle” (H. Glaser). Kultur kann (potenziell) von allen produziert werden und kommt nicht ohne die Anteilnahme und Mitgestaltung der Öffentlichkeit bzw. der Konsument_innen aus. Wertende Unterscheidungen und Stigmatisierungen von Darstellungsformen und Kulturproduzent_innen lehnt die INKA ab, um die Aneignung kultureller Formen und Inhalte durch breite und nicht-privilegierte Bevölkerungsteile zu ermöglichen. 1.2 Das Berufsbild „Kulturarbeit“ Ein Berufsbild der Kulturarbeit ist bisher nicht (einheitlich) definiert und kann daher nicht institutionell, etwa durch eigene Berufsverbände oder Gewerkschaften, vertreten werden. Die Weite des Kulturbegriffs geht mit einem inhaltlich differenzierten Arbeitsfeld einher. Die formalen Aspekte der Beschäftigungsverhältnisse, selbständig oder angestellt, sowie die verschiedenen Ausbildungswege – duale Ausbildung, Studium und Berufserfahrung – erschweren das Auffinden von Gemeinsamkeiten. Die erste Herausforderung auf dem Weg zur Interessenvertretung ist jedoch die Formulierung eines zusammenhängenden Berufsbildes der Kulturarbeit. In all ihrer Vielfältigkeit kann die Kulturarbeit als organisatorische Tätigkeit an der Schnittstelle von Kulturproduktion und -konsumtion definiert werden. Weiterhin ist Kulturarbeit die Mitgestaltung gesellschaftlicher, ästhetischer und (kultur)politischer Prozesse und die Beteiligung an (transdisziplinärer) Kulturproduktion und -vermittlung. Konkreter besteht praktische Kulturarbeit in: • • • • • • • Kulturvermittlung (Kulturpädagogik, kultureller Bildung, Erinnerungs- und Gedenkkultur, Kulturtourismus); öffentlichkeitswirksamer Verbreitung kultureller und kulturpolitischer Inhalte (u.a. Medienarbeit); inhaltlicher, pädagogisch-didaktischer Konzeption und Umsetzung von Kulturveranstaltungen; praxisbezogener Lehre und Forschung zu kulturellen und sozialen Entwicklungen (Kultur- und Kunsttheorie, Gesellschafts- und Handlungstheorie, Ästhetische Theorie, künstlerischen Ausdrucksformen, Alltagsästhetik u.v.a.); Recherchen, Analysen, Evaluationen und Dokumentationen von kulturellen Inhalten; Beratung/Coaching im Kontext kultureller Arbeit; Management von künstlerischen und kulturpolitischen Projekten (u.a. Marketing). Trotz der verschiedenen Qualifikationsarten, mit all ihren graduellen Abstufungen, haben Kulturarbeiter_innen den gemeinsamen Anspruch auf die Anerkennung ihrer Expertise. Der INKA ist es darüber hinaus wichtig, die politischen Dimensionen von Kulturarbeit zu betonen. Kulturarbeit gibt einerseits den Raum, selbstkritisch das eigene Handeln zu analysieren und es nach emanzipatorischen Anforderungen auszurichten. Sie zeichnet sich durch ein Bewusstsein für eine gleichberechtigte und kulturell vielfältige Gesellschaft aus, die auf die Teilhabe aller am kulturellen Leben abzielt. Andererseits unterliegt Kulturarbeit, wie jede Lohnarbeit, Marktmechanismen und es mangelt an Kriterien zur Inwertsetzung dieser Arbeit. Diese Anpassungsleistung zwischen ideellen Werten und den Notwendigkeiten eines Arbeitsmarktes sollte demokratisch ausgehandelt werden. 1.3 Wo sind Kulturarbeiter_innen tätig? Selbständig oder angestellt tätig sind Kulturarbeiter_innen: • • • • • im Kulturbetrieb (dauerhafte öffentliche wie private Einrichtungen); in Kulturprojekten (zeitlich begrenzte Unternehmungen); in der Kulturpolitik; in Bildungseinrichtungen (allgemein- und berufsbildende Schulen und Hochschulen); in (sozio)kulturellen Zentren, Jugendclubs und anderen sozialen/kulturellen Einrichtungen. 1.4 Wer ist Kulturarbeiter_in? Kulturarbeiter_innen im Sinne der INKA haben durch wissenschaftliche, praxisorientierte Studien und/oder entsprechende Berufserfahrungen theoretische, praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben. Sie verknüpfen u.a. kultur- und sozialwissenschaftliches Wissen mit Kenntnissen der Betriebswirtschafts- und Managementlehre, mit Kulturpädagogik, kultureller Praxis, Kreativität, Verantwortungs- und politischem Bewusstsein sowie hoher Sozialkompetenz. Es ergibt sich für jede_n Kulturarbeiter_in ein individuelles Qualifikationsprofil, welches die gesellschaftliche Anerkennung dieser Expertise fördern soll – ebenso durch die Inwertsetzung der Tätigkeit. Kulturarbeiter_innen kooperieren oft interdisziplinär – etwa mit Akteur_innen aus Kunst, Wissenschaft, der Sozialen Arbeit etc. Die Zusammenarbeit erfolgt zumeist in zeitlich begrenzten Projekten. Dies bietet die Möglichkeit zum Austausch, zur Reflexion und zur Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Kulturarbeiter_innen im Sinne der INKA sind qualifiziert, an den Schnittstellen von künstlerischer Produktion, öffentlichem Interesse und dem Markt zu intervenieren und zu vermitteln. 2 Wozu die INKA gründen? 2.1 Aktuelle Situation und Tendenzen im Berufsfeld Kulturarbeit Mit dem Wandel zur flexiblen Informationsgesellschaft haben sich grundlegende gesellschaftliche Bereiche wie die der Kultur und Arbeit stark verändert. Wissensbasierte Dienstleistungen werden verstärkt nachgefragt. Die sogenannte Kreativbranche erhält im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen einen deutlichen Zuwachs. Kreativität ist zum Produkt geworden und Arbeit wird zunehmend als lösungs- und projektorientierte Dienstleistung verstanden. Bisherige Stellenbeschreibungen und Definitionen von Arbeit sind im Wandel, persönliche Flexibilität und „Selbtsmanagement“ von immer größerer Bedeutung. Die Übergänge der Kultursektoren sind fließend, die Verlagerung kultureller Dienstleistung in den kommerziellen Bereich nimmt zu, Kulturproduktion und -vermittlung sind stark durch veränderte Kulturtechniken wie der Digitalisierung beeinflusst und Arbeitsverhältnisse zeitlich wie räumlich entgrenzt. In der Praxis zeigen sich hier die konkreten Folgen für Kulturarbeiter_innen. So geht zum Beispiel die Auslagerung von Tätigkeiten (Outsourcing) aus Unternehmen mit klassisch abhängiger Beschäftigung gerade mit einer Zunahme von selbständigen Kulturarbeiter_innen einher. Für sie ergibt sich daraus die Anforderung zu verstärkter, individueller Strukturierungsleistung von Arbeit und Leben. Nur ein geringer Teil entspricht jedoch dem Typus der erfolgreichen „Selbstmanager_innen”, ein größerer Teil muss sich in äußerst unsicheren Verhältnissen zurechtfinden. Die damit verbundene, gängige Entlohnung über Honorare bedeutet v. a. für Selbständige den Verlust zahlreicher sozialer (Schutz)Rechte, die der Lohnarbeit im Laufe der Zeit zuerkannt wurden: staatliche Sicherungssysteme wie Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind Selbständigen weitgehend verschlossen. Für die Krankenversicherung, Rente und Unfallversicherung muss privat vorgesorgt, für Phasen ohne Einkommen müssen Rücklagen gebildet werden. Bei den aktuellen, projektbezogenen Honorarhöhen für Selbständige ist dies jedoch oft kaum zu leisten, auch Planungssicherheit ist selten gegeben. Darüber hinaus verlieren die Selbständigen alle gesetzlichen Garantien (z.B. Arbeitsschutzgesetz, gesetzliche Arbeitszeitregelungen). Die selbständige Tätigkeit wird in eigener Verantwortung und ohne eine staatliche Kontrolle ausgeführt. Dies birgt viele Freiheiten aber auch ein hohes Risiko in Bezug auf die soziale Absicherung. Nicht Wenige sind von akuter Armut bedroht und/oder auf staatliche Hilfen angewiesen (z.B. ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen von Hartz IV). Auch Anstellungsverhältnisse in der Kulturarbeit bedürfen verstärkt sozial- und arbeitspolitischer Rahmungen. Betroffen sind Kulturarbeiter_innen u.a. von befristeten Arbeitsverhältnissen oder fehlenden Kollektivverträgen. Gerade in kulturvermittelnden- und produzierenden Arbeitsfeldern sind außerdem Praktika zur Regel geworden, sei es verpflichtend im Studium, als möglicher Berufseinstieg danach oder als Möglichkeit eines Quereinstiegs in ein neues Arbeitsfeld. Problematisch zeigt sich hier die fehlende gesetzliche Regelung dieses Ausbildungsverhältnisses sowie die eindeutige Kennzeichnung als solches. Stattdessen ersetzen Praktika nicht selten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 2.2 Vision Der komplexer werdenden Lebens- und Arbeitsrealität muss strukturell Rechnung getragen werden. Da es bisher noch keine Interessenvertretung für Kulturarbeiter_innen gibt, muss diese gegründet werden. Rahmenbedingungen, Interessen und Bedarfe des Arbeitsmarktes für Kulturarbeiter_innen werden durch die INKA neu erfasst, definiert und vertreten. Die zentrale Motivation der INKA liegt in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Kulturarbeit. Die INKA möchte bewirken, dass ihre Mitglieder über ihre berufliche Tätigkeit mindestens den eigenen Lebensunterhalt sowie eine Alters- und Krankheitsvorsorge finanzieren können. Als Fachvertretung möchte sie die Interessen von Kulturarbeiter_innen benennen, bündeln und in der Öffentlichkeit stärken. Arbeitsbedingungen sollen verbessert und soziale Absicherungen für dieses weitgehend unregulierte Feld sichergestellt werden. Die Arbeit der INKA soll auf einem solidarischen Zusammenschluss der Kulturarbeiter_innen basieren, die grundlegende Ziele und Vorstellungen gemeinsam an den Bedürfnissen der Mitglieder entwickeln. Es soll ein politisches Gegengewicht zu verwertungsorientierten, (selbst)ausbeuterischen Praxen formuliert werden, um mehr Selbstbestimmung sowie Handlungs- und Entscheidungsfreiheit in der eigenen Arbeit zu ermöglichen. Dies geht mit der Vision der INKA von einer durch Selbstbestimmung und Partizipation entworfenen und gelebten demokratischen Gesellschaft einher. Die INKA möchte eine Gesellschaft mitgestalten, die frei von Ausschlüssen und Ausbeutung ist und bekennt sich daher zu einer antifaschistischen, antirassistischen, queer-feministischen Kultur und Politik. 3 Was fordert die INKA? Die INKA arbeitet als politische Interessenvertretung der in ihr zusammengeschlossenen Kulturarbeiter_innen. Sie erfasst und sammelt die arbeitspolitischen Interessen von Kulturarbeiter_innen und formuliert aus diesen Forderungen und Ziele. Sie ist bestrebt, diese im Austausch mit Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv umzusetzen. Die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse und unterschiedlichen Ausbildungswege bringen unterschiedliche Interessen und Bedarfe der Kulturarbeiter_innen mit sich. Um die unterschiedlichen Bedürfnisse angemessen abbilden und vertreten zu können, setzt die INKA verschiedene Arbeitsgruppen ein, die die jeweils spezifischen Forderungen ermitteln und organisieren. Arbeitsgruppen: • Kulturarbeit (KA) in nichtselbständiger Tätigkeit / Anstellungsverhältnis • KA in selbstständiger Tätigkeit • KA im Ausbildungsverhältnis Die Aufteilung nach dem Beschäftigungsverhältnis gewährleistet die Grundlage für eine erwerbsspezifische Diskussion, die auf die Arbeitsbedingungen ihrer Vertreter_innen konzentriert ist. Auch innerhalb der drei Gruppen bestehen stark differenzierte Positionen. Die INKA wirkt als Diskussionsplattform und vermittelt zwischen den Parteien. So kann sie gegenüber Dritten einen möglichst breiten Konsens vertreten. 3.1 Grundsätzliche Ziele Die folgende Aufzählung benennt allgemeine Ziele, die sich aus den identifizierten Problemen des Berufsstandes ergeben. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. • • • Etablierung des Berufsbildes der Kulturarbeit o Gemeinsamkeiten formulieren o Identifikation stiften o Solidarität unter Kulturarbeiter_innen schaffen o Berufsfeld klar nach außen kommunizieren sozial gerechte Entlohnung für Kulturarbeiter_innen o Mindesthonorarund Lohnforderungen erarbeiten, die in öffentlichen Kulturverwaltungen wie in privaten Kulturinstitutionen umgesetzt werden Einflussnahme auf die Regulierung der Arbeitsbedingungen o insbesondere in unregulierten Bereichen der Kulturarbeit: Ausbildung in Form von Praktika, Selbständigkeit arbeitspolitische Forderungen stärken: Arbeitszeiten, Alterssicherung, Sozialversicherung Qualitätsstandards für die Berufspraxis von Kulturarbeiter_innen formulieren o innerhalb der INKA-Mitglieder diskutieren, beschließen, sicherstellen Repräsentation gesellschaftlicher Diversität im Kulturbetrieb Abbau struktureller Benachteiligungen Wissensteilung/Weitergabe der produzierten Inhalte innerhalb der Mitgliederschaft o • • • • 3.2 Spezifische Forderungen In der Folge werden konkrete Forderungen unterteilt nach Art der Beschäftigungsverhältnisses aufgeführt. Diese lassen sich außerdem nach Adressat_innen (u.a. Kulturarbeiter_innen, Unternehmen, Gewerkschaften, Politik und Gesellschaft) klassifizieren, welches vor allem für die Öffentlichkeitsarbeit wichtig ist. Kulturarbeiter_innen im Ausbildungsverhältnis: • für Praktika müssen gesetzliche Regeln entworfen und verabschiedet werden o diese Regeln sollen in Bezug auf Vergütung und Vermittlung von Kenntnissen an die gesetzlichen Regeln eines Ausbildungsverhältnisses angelehnt sein bzw. diese zum Vorbild haben • unvergütete Praktika dürfen nicht in Vollzeit und nicht über einen längeren Zeitraum als 4 Wochen angesetzt werden o im Rahmen des Studiums ist die Studienordnung maßgeblich, diese sollte jedoch an den Forderungen der INKA orientiert sein bzw. diese als Kritik mit in die Vergabe studienrelevanter Praktika einbeziehen o nach Abschluss einer einschlägigen Ausbildung ist ein Praktikum grundsätzlich zu vergüten (nach INKA-Honorarordnung) KA in selbständiger Tätigkeit: • kein Angebot, Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen unter einem bestimmten Marktwert, welcher in einem Honorarkatalog festgeschrieben wird • Wahrnehmung der Fürsorgepflicht bei der Einstellung von Mitarbeiter_innen Nichtselbständige Kulturarbeiter_innen: • Anpassung der Kulturförderrichtlinien an realistischen Personalbedarf (ggf. müssen Titel für einen Personaletat eingeführt und rechtlich abgesichert werden) • Ablehnung von Arbeitsangeboten, deren Vergütung unter den von der INKA formulierten Mindestlohnforderungen liegt 4 Mitglieder der INKA 4.1 Wer kann Mitglied der INKA werden? Die Mitgliedschaft in der INKA setzt den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit als Kulturarbeiter_in, wie in 1.2, 1.3 und 1.4 beschrieben, voraus. Mitglieder der INKA können in Teil- wie Vollzeit angestellt, selbständig tätig, freie Mitarbeiter_innen, in Ausbildung oder Altersteilzeit beschäftigt sowie zeitweise erwerbslos sein. Vorausgesetzt werden zudem ein erster berufsbefähigender Hochschulabschluss (B.A.-Abschluss o.ä.) bzw. eine berufspraktische Ausbildung im Bereich der Kulturarbeit und/oder mindestens zwei Jahre (als Äquivalent zu einschlägigen Ausbildungen) nachweisbare Praxiserfahrung (nicht zwingend kontinuierliche Berufstätigkeit). Die erlernte und/oder ausgeübte Berufstätigkeit ist mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in Kopie zu belegen (durch Zeugnisse, Projektnachweise, Pressebelege o.ä.). 4.2 Mitgliedsbeitrag Ein Mitgliedsbeitrag ist von allen Mitgliedern zu entrichten und der Beitragsordnung zu entnehmen. Mitgliedsbeiträge werden erst mit der Gründung eines eingetragenen Vereines erhoben. Unterstützer_innen der Initiative müssen keinen Beitrag entrichten. 4.3 Selbstverpflichtung Mit dem Mitgliedsantrag verpflichten sich die zukünftigen Mitglieder, die unter 3.1 genannten grundsätzlichen Ziele und Forderungen mitzutragen. Dies beinhaltet u.a., angestrebte bzw. erreichte Tarif- und Honorarabsprachen sowie Ausbildungsvereinbarungen innerhalb der eigenen Unternehmungen im Rahmen der individuellen Möglichkeiten umzusetzen und nach außen zu vertreten. Teil dieser Selbstverpflichtung ist damit die Bemühung der Mitglieder der INKA in den eigenen Unternehmungen selbst keine prekären Beschäftigungsverhältnisse zu reproduzieren bzw. wissentlich Projektkooperationen zu schließen, die diese begünstigen. Die Selbstverpflichtung ist damit elementarer Bestandteil des künftigen Vereinszwecks. Sie ermöglicht den Aufbau einer solidarischen, glaubwürdigen Fachvereinigung, die an der Gestaltung brancheneinheitlicher, fairer Arbeitsbedingungen mitwirkt, u.a. durch flächendeckende Entgelte/Honorare. 4.4 Mitgestaltung der Ziele durch die Mitglieder Das hier dargelegte Selbstverständnis legt eine sich aus Interessen der Gemeinschaft der Kulturarbeiter_innen ergebende Selbstverpflichtung fest. Wie in Punkt 3.1 und 5.3 beschrieben, sollen die Ziele und Forderungen der INKA grundsätzlich durch ihre Mitglieder kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden. Dies ergibt sich aus dem Mitgestaltungsprinzip, dem sich die INKA verschrieben hat, als auch aus dem steten Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse, die in der Vereinsstruktur flexibel abgebildet werden sollen. Direkte Kooperationspartner_innen und die Mitglieder der INKA sowie die Öffentlichkeit, können die Verwirklichung dieser Grundsätze im Rahmen der Arbeit der Mitglieder erwarten. Die INKA gewährleistet somit Transparenz nach innen und außen, für ihre Mitglieder und Verhandlungspartner_innen. 4.5 Ausschlusskriterien Im Falle dauerhafter, mutwilliger und damit missbräuchlicher Aushöhlung bzw. Umgehung des Arbeitsrechtes sowie Zuwiderhandlung der Selbstverpflichtung, behält sich der zukünftige Vereinsvorstand der INKA vor, im Einzelfall über die Anmahnung bzw. den Ausschluss des jeweiligen Mitgliedes zu entscheiden. Als solidarische und demokratische Vereinigung duldet die INKA zudem keine rassistischen, sexistischen, homo-/transphoben, ableistischen Handlungen (im Sinne bewussten Verhaltens) ihrer Mitglieder. Bei Bekanntwerden dieser reagiert die INKA mit sofortigem Ausschluss. 5 Leistungen der INKA 5.1 Gewinnung von Mitgliedern Das erste und prinzipiell stets weiter zu verfolgenden Ziel besteht in der Gewinnung von Mitgliedern. Dies dient dem Aufbau einer breiten Basis bzw. einer Lobby zur Vertretung der hier dargelegten Interessen sowie der Generierung eines materiellen Vereinsvermögens durch Mitgliedsbeiträge, die die kontinuierliche Arbeit des Vereins gewährleisten. 5.2 Haushalt Zum Aufbau und Erhalt der Organisationsstrukturen ist die Gewinnung von finanziellem Kapital unerlässlich. Dieses bildet den Finanzhaushalt, der die Kosten der Arbeit der Interessenvertretung deckt. Darüber hinaus ist die INKA bestrebt, wirtschaftliches, kulturelles und soziales Kapital zu akkumulieren, um dies der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen und somit die Chancengleichheit unter ihren Mitgliedern zu erhöhen. Sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabeseite unterliegt einer strengen, demokratischen Kontrolle. Einnahmen werden erzielt durch: Mitgliedsbeiträge, Fördermitgliedschaften, wirtschaftliche Geschäftstätigkeit (z.B. Veranstaltungen), öffentliche und private Förderungen und Subventionen, Spenden und sonstige Zuwendungen. 5.3 Inhaltliche Arbeit Die Arbeit der INKA zielt primär darauf ab, die durch sie benannten Ziele zu erreichen. Eine demokratische Organisationsstruktur soll zur Repräsentation der Interessen aller Mitglieder führen. Im Folgenden sind die formalen Arbeitschritte gefasst, die, ganz oder in Teilen, immer wieder durchlaufen werden. • • • • • • • • • Erfassung von Interessenlagen, Missständen und Bedürfnissen im Berufsfeld Kulturarbeit (eigene Erhebungen und Statistiken) Organisation von Diskussionen zur Erarbeitung adäquater Lösungsstrategien systematische Aufbereitung der erfassten, anonymisierten Daten (für die interne Nutzung sowie die Öffentlichkeitsarbeit) Informations- und Beratungstätigkeit für Mitglieder Kooperationen (u.a. mit Kulturbetrieben, Hochschulen und Ausbildungsstätten) ständige Öffentlichkeitsarbeit (u.a. mediale Kampagnen und direkte Aktionen, um Aufmerksamkeit für die Bedarfe der Kulturarbeiter_innen zu erregen und Mitglieder zu gewinnen) Vertretung in Körperschaften des öffentlichen Rechts, Institutionen, Beiräten und Wahrnehmung kulturpolitischer Mandate aktive Einflussnahme auf alle im Sinne der Interessen und Aktivitäten der Mitglieder relevanten Gesetzgebungen, Erlässe, Verordnungen und behördlichen Verfügungen durch Kontaktaufnahme und Beratung politischer Entscheidungsträger_innen Entwurf eines Systems zur Beurteilung der Qualifikationen von Kulturarbeiter_innen, welches die unterschiedlichen Qualifikationswege berücksichtigt und Vergleichbarkeit unter ihnen schafft; als wichtige Voraussetzung, um im Anschluss daran einen Honorarkatalog zu erstellen bzw. entsprechende Löhne in den Betrieben und mit Gewerkschaften zu verhandeln Konkrete Maßnahmen sind jeweils Mitgliederversammlung zu beschließen. in Arbeitsgruppen zu entwickeln und auf der 6 Struktur der INKA Die folgende Gliederung stellt ebenfalls einen Vorschlag zur Struktur der INKA dar. Der Grad der Strukturierung wird sich erst mit Zunahme der Mitgliederzahlen erhöhen. Ihre weitere Ausarbeitung wird zum Datum der Vereinsgründung erforderlich. 1 Rechtsform: eingetragener Verein (nicht gemeinnützig) 2 Mitgliederversammlung (fasst Beschlüsse, ändert Satzung, wählt Vorstand u.v.m.) 3 Vorstand (Befugnisse, Legitimation) 4 Referate (bundesweit) 5 Arbeitsgruppen (unterteilt in Ortsgruppen, Zuarbeit für Referate und unabhängige Arbeit im Rahmen des Grundsatzpapiers) 6 Kommissionen (Einsetzung und Aufgaben, Zweck, Regularien) 6.1 Ständige Kommissionen 6.2 Sonderkommissionen 7 Dienstverhältnisse (eigene und bestehende Regeln zur Beschäftigung von Personen) 8 Ehrenamtliche Tätigkeit